| | # 4923 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Ich darf zu diesem Thema auch was sagen. Auch das Amtsgericht Osnabrück hatte in einem identischen Fall der hier berichtet wurde nach der Klagerücknahme über die Kosten zu entscheiden. Mit Kostenfestsetzungs-Beschluß vom 06.04.2010 verfügte das AG Osnabrück das der Klägerin sämtliche Kosten des Rechtsstreits und damit auch die Rechtsanwaltskosten des Beklagten a.D. auferlegen zu seien. Hier heißt der betreuende Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Hamburg.
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| | # 4924 |
| Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 19
| Hallo. Ich habe vor kurzem ein Schreiben von INFOSCORE bekommen. Darauf hab ich ein Widerspruch gemacht , mit einer Vorlage die hier im Forum verlinkt ist. Heute hab ich ne Antwort von denen bekommen. Auf der zweiten Seite steht folgendes - Als Anschlussinhaber haben Sie für die Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung einzustehen. Zunächst ist grundsätzlich von der Täterschaft des Anschlussinhabers auszugehen. Der Beweis des ersten Anscheins spricht nämlich dafür, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch der Täter einer über diesen Anschluss begangenen Rechtsverletzung ist (einhellige Rechtsprechung, zuletzt BGH mit Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 ). Diese tatsächliche Vermutung kann nur durch ausreichenden, nachvollziehbaren substantiierten Vortrag, warum dies in diesem Falle nicht so gewesen sein kann, erschüttert werden. Die so genannten sekundären Darlegungslast, die dem Anschlussinhaber obliegt, umfasst hierbei nicht nur die genaue Darlegung und Glaubhaftmachung der Umstände, warum der Anschlussinhaber nicht selbst gehandelt haben will und damit gar nicht als Täter in Betracht kommen kann sowie die Angabe wer, wann, wie und unter welchen Umständen Zugriffsmöglichkeiten aulden Anschluss hat, wer also aus seiner Sicht und aus welchem Grund als Täter überhaupt in Betracht kommt. Solange diese Ausführungen nicht ausreichend erbracht wurden und dadurch die Täterschaft nicht als ausgeschlossen erachtet werden kann, ist immer von der Täterhaftung und nicht lediglich von der bloßen subsidiären Störerhaftung des Anschlussinhabers auszugehen. Die Software, mit welcher Daten erfasst und gespeichert werden, ist nach einem Gutachten eines unabhängigen EDV-Sachverständigen sicher und liefert ausnahmslos korrekte Ergebnisse. Da der Nutzer in den kontrollierten Tauschbörsen selbst zur Identifizierung seine IP-Adresse und seine GUID (= fälschungssicherer Code zur zweifelsfreien Erkennung von Nutzern bzw. Computern in den Tauschbörsen) anderen Nutzern offenbart, handelt es sich bei der Erfassung und Speicherung dieser Daten auch nicht um datenschutzrelevante Handlungen. Die von unserer Auftraggeberin genutzte Software stellt lediglich Anfragen an die Nutzer, ob das Spiel angeboten wird. Die Nutzer bzw. deren Software bejaht diese Anfrage, was den Tatbestand des Anbietens bzw. der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) bereits erfüllt. Da das Anbieten, ebenso wie das Herunterladen, solchen Internettauschbörsen immanent ist, besteht auch das erforderliche Wissen, mindestens jedoch fahrlässiges Handeln im Hinblick auf die Tat. Der geltend gemachte Anspruch ist nach den Unterlagen unserer Auftraggeberin begründet. Als Wiedervorlagetermin für Ihre Stellungnahme haben wir uns den 09.07.2010 vorgemerkt. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen. Mit freundlichen Grüßen infoscore Forderungsmanagement GmbH Ist das ein Standartschreiben ?Was meinen die mit Stellungnahme? Muss ich da schon wieder widersprechen? Gruß Andy |
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| | # 4925 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Dich ruhig verhalten und keinen Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Sollte nach Ablauf der Frist ein Mahnbescheid kommen, so musst Du innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ein rosa Antwort Formular liegt dem Bescheid bei. Mehr gibt es da im Moment nicht zu sagen. | |
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| | # 4926 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Eine "Stellungnahme" -nach einem formalen Widerspruch- muß nicht erfolgen. Ein erneuter Widerspruch auch nicht. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Grund 1: Es wurde schon Stellung genommen: "Ich kann die streitgegenständliche Datei (Dateiname) nicht im Internet zur Verfügung gestellt haben, weil diese Datei sich nach meiner Kenntnis niemals auf meinem PC befunden hat. Die Datei wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund bestehen weder Unterlassungsansprüche noch Schadensersatzansprüche gegenüber meiner Person. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei einem Anspruch nach § 97 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) das Verschulden nachgewiesen werden muss. Ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen...." Grund 2: Zwar ist der Widerspruchstext "veraltet"... macht aber nix, denn es wird ja wohl in der Regel eine Unterlassungserklärung abgegeben worden sein. Insofern ist der Unterlassungsanspruch erfüllt. Trennt aber nun der Infoscorer nicht sorglich zwischen Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten und legt zudem nur eine "Textbausteinabmahnung" zweifelhaften Inhalts vor ist schon gar nicht eine ausreichende Anspruchsbegründung vorgelegt. Man kann somit nicht Stellung zu etwas nehmen das man überhaupt nicht kennt. PS: "Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen." DAS würde ich nicht empfehlen. Die REchung für den Rechteinhaber könnte teuer werden.
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| | # 4928 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Der ist zu erwarten. Die graben momentan sogar Leichen aus dem Keller aus ... zurückgezogene Abmahnungen... hohohohoho. Also Leute... die verwerten alles was irgendwie Kohle verspricht. | |
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| | # 4929 |
| Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 141
| Jahrelang passiert einem nix ... seit Monaten nutze ich kein PtP ... Karma? Bist du das? Da ich erst vor kurzem mit Waldorf zu tun hatte und mich dadurch hier angemeldet habe, nehme ich mal stark an die Vorgehensweise ist bei Schutt & Waetke dieselbe? |
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| | # 4930 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
Nur solltest Du so was nicht (Was mich ankotzt ist, das ich zwar die im Schreiben genannte Datei runtergeladen habe) SCHREIBEN! | ||
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| | # 4931 |
| Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
| @Anonyma Also ganz sicher wäre ich mir da nicht: Wenn Du eine Datei laden würdest, die Film1 heißt, Du aber nach dem Entpacken feststellst, das es Film2 ist, kannst Du m.M. nach nicht für Film1 abgemahnt werden. Du hast diesen schliesslich nie verbreitet! Andersherum ist es ja auch so, das Du ein scheinbar legales File lädst, dann aber z.B. die "GermanTop100" drin sind - dann wirst kannst Du für die Top100 abgemahnt werden. Zusatz: Du musst natürlich beweisen, das dort etwas anderes drin war - am besten etwas legales. |
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| | # 4933 |
| Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 62
| haben gestern nen schreiben von infoscore forderungsmanagment bekommen. die schreiben das sie beauftrag wurden, weil kein geld gezahlt wurde und das wir den betrag von 1345,41euro bis zum 04.07 überweisen sollen. ist das noch der normalfall, was ist unsere aufgabe?? wir werden uns zwar beim anwalt melden, weil wir mit dem fall jas chon bei einem sind nur was ist zu erwarten |
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| | # 4934 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Siehe im Grundkurs "Wegweiser Inkasso". Bitte lesen. Ein Anwalt ist in der Regel überflüssig in solchen Fällen und kostet nur Geld. Steht aber auch alles hier im Thread (hättest seit Deiner Anmeldung hier offensichtlich mehr als genug Zeit gehabt, Dich einzulesen).
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 4938 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
1) Grundkurs lesen 2) mod.UE und sonst nix (auch kein Anwalt)
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| | # 4939 |
| Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 62
| nach infoscore wird doch haas einem angesetzt(wird der sich angesetzt oder mal ja mal nein?) der schickt einen mahnbescheid? den wir widersprechen? wie hoch sind die chancen von dem vor gericht gezerrt zu werden? ich hab gelesen das er einige hier im forum fast vor gericht gebracht hat aber dann doch zurück gezogen hat. |
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| | # 4940 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Gezerrt wird keiner, aber abgesehen davon: mit einem schlechten Anwalt an der Seite dürften die oberhalb von 0,00% liegen. Deshalb ja auch die übliche Vorgehensweise: 1) Grundkurs lesen 2) mod.UE und sonst nix (auch kein Anwalt)
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