Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 19.06.2010, 10:58   # 4921
ulrich
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Zitat:
Zitat von WLAN-WEM Beitrag anzeigen
Super,
hoffentlich haben die anderen, die vom Haasen verklagt wurden und seinen Rückzieher erlebne durfetn, auch so reagiert.
Soll wohl schlecht machbar sein. Denn die @all Abgemahnten, auch ich, hätte sich den gleichen Anwalt (Rechtsanwalt Freiherr Grote von Wilde Beuger & Solmecke) nehmen müssen.
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Alt 19.06.2010, 15:04   # 4922
WLAN-WEM
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Soll wohl schlecht machbar sein. Denn die @all Abgemahnten, auch ich, hätte sich den gleichen Anwalt (Rechtsanwalt Freiherr Grote von Wilde Beuger & Solmecke) nehmen müssen.
Bisher wurde ja kaum einer verklagt. Du doch auch nicht, oder?
Und glaub mal, dass ich genau diesen Anwalt konsultieren weder, wenn ich vom Haasen mal eine Klageschrift bekommen sollte.
Wahrscheinlich reicht die Erwiderung der Klageschrift durch diesen Anwalt dann schon, Herrn Haase erneut zur Klagerückzug zu bewegen.
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Alt 20.06.2010, 21:50   # 4923
Shual
 
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Zitat:
Zitat von gerdjürgen Beitrag anzeigen
Heute bekam ich sehr erfreuliche Post von meinem Rechtsanwalt Freiherr Grote von Wilde Beuger & Solmecke..
Wie überraschend!

Ich darf zu diesem Thema auch was sagen.

Auch das Amtsgericht Osnabrück hatte in einem identischen Fall der hier berichtet wurde nach der Klagerücknahme über die Kosten zu entscheiden.

Mit Kostenfestsetzungs-Beschluß vom 06.04.2010 verfügte das AG Osnabrück das der Klägerin sämtliche Kosten des Rechtsstreits und damit auch die Rechtsanwaltskosten des Beklagten a.D. auferlegen zu seien.

Hier heißt der betreuende Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Hamburg.
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Alt 24.06.2010, 16:39   # 4924
Andypandy
 
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Hallo.

Ich habe vor kurzem ein Schreiben von INFOSCORE bekommen.
Darauf hab ich ein Widerspruch gemacht , mit einer Vorlage die hier im Forum verlinkt ist.
Heute hab ich ne Antwort von denen bekommen.
Auf der zweiten Seite steht folgendes -

Als Anschlussinhaber haben Sie für die Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung einzustehen. Zunächst ist grundsätzlich von der Täterschaft des Anschlussinhabers auszugehen. Der Beweis des ersten Anscheins spricht nämlich dafür, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch der Täter einer über diesen Anschluss begangenen Rechtsverletzung ist (einhellige Rechtsprechung, zuletzt BGH mit Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 ). Diese tatsächliche Vermutung kann nur durch ausreichenden, nachvollziehbaren substantiierten Vortrag, warum dies in diesem Falle nicht so gewesen sein kann, erschüttert werden.
Die so genannten sekundären Darlegungslast, die dem Anschlussinhaber obliegt, umfasst hierbei nicht nur die genaue Darlegung und Glaubhaftmachung der Umstände, warum der Anschlussinhaber nicht selbst gehandelt haben will und damit gar nicht als Täter in Betracht kommen kann sowie die Angabe wer, wann, wie und unter welchen Umständen Zugriffsmöglichkeiten aulden Anschluss hat, wer also aus seiner Sicht und aus welchem Grund als Täter überhaupt in Betracht kommt.
Solange diese Ausführungen nicht ausreichend erbracht wurden und dadurch die Täterschaft nicht als ausgeschlossen erachtet werden kann, ist immer von der Täterhaftung und nicht lediglich von der bloßen subsidiären Störerhaftung des Anschlussinhabers auszugehen.
Die Software, mit welcher Daten erfasst und gespeichert werden, ist nach einem Gutachten eines unabhängigen EDV-Sachverständigen sicher und liefert ausnahmslos korrekte Ergebnisse.
Da der Nutzer in den kontrollierten Tauschbörsen selbst zur Identifizierung seine IP-Adresse und seine GUID (= fälschungssicherer Code zur zweifelsfreien Erkennung von Nutzern bzw. Computern in den Tauschbörsen) anderen Nutzern offenbart, handelt es sich bei der Erfassung und Speicherung dieser Daten auch nicht um datenschutzrelevante Handlungen. Die von unserer Auftraggeberin genutzte Software stellt lediglich Anfragen an die Nutzer, ob das Spiel angeboten wird. Die Nutzer bzw. deren Software bejaht diese Anfrage, was den Tatbestand des Anbietens bzw. der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) bereits erfüllt. Da das Anbieten, ebenso wie das Herunterladen, solchen Internettauschbörsen immanent ist, besteht auch das erforderliche Wissen, mindestens jedoch fahrlässiges Handeln im Hinblick auf die Tat. Der geltend gemachte Anspruch ist nach den Unterlagen unserer Auftraggeberin begründet.
Als Wiedervorlagetermin für Ihre Stellungnahme haben wir uns den
09.07.2010 vorgemerkt.
Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH


Ist das ein Standartschreiben ?Was meinen die mit Stellungnahme?
Muss ich da schon wieder widersprechen?
Gruß
Andy
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Alt 24.06.2010, 17:34   # 4925
ulrich
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Andypandy Beitrag anzeigen
Hallo.
Ist das ein Standartschreiben ?Was meinen die mit Stellungnahme?
Muss ich da schon wieder widersprechen?
Das ist in erster Linie ein droh & Bettelbrief in verschärfter Form. Du solltest zu nichts Stellung nehmen.
Dich ruhig verhalten und keinen Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Sollte nach Ablauf der Frist ein Mahnbescheid kommen, so musst Du innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ein rosa Antwort Formular liegt dem Bescheid bei. Mehr gibt es da im Moment nicht zu sagen.
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Alt 24.06.2010, 17:54   # 4926
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Andypandy Beitrag anzeigen
Ist das ein Standartschreiben?Was meinen die mit Stellungnahme? Muss ich da schon wieder widersprechen?
Ein "modifiziertes" also neues Standardschreiben.

Eine "Stellungnahme" -nach einem formalen Widerspruch- muß nicht erfolgen. Ein erneuter Widerspruch auch nicht.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Grund 1:

Es wurde schon Stellung genommen: "Ich kann die streitgegenständliche Datei “(Dateiname)“ nicht im Internet zur Verfügung gestellt haben, weil diese Datei sich nach meiner Kenntnis niemals auf meinem PC befunden hat. Die Datei wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt.

Aus diesem Grund bestehen weder Unterlassungsansprüche noch Schadensersatzansprüche gegenüber meiner Person. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei einem Anspruch nach § 97 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) das Verschulden nachgewiesen werden muss.

Ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen....
"

Grund 2:

Zwar ist der Widerspruchstext "veraltet"... macht aber nix, denn es wird ja wohl in der Regel eine Unterlassungserklärung abgegeben worden sein. Insofern ist der Unterlassungsanspruch erfüllt.

Trennt aber nun der Infoscorer nicht sorglich zwischen Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten und legt zudem nur eine "Textbausteinabmahnung" zweifelhaften Inhalts vor ist schon gar nicht eine ausreichende Anspruchsbegründung vorgelegt.

Man kann somit nicht Stellung zu etwas nehmen das man überhaupt nicht kennt.

PS: "Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen."

DAS würde ich nicht empfehlen. Die REchung für den Rechteinhaber könnte teuer werden.
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Alt 24.06.2010, 18:05   # 4927
Andypandy
 
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Beiträge: 19
@ ulrich & Shual

Vielen Dank für eure beruhigenden Antworten.
Also ab in den Ordner damit und weiter WM schauen .

Gruß
Andy
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Alt 24.06.2010, 18:36   # 4928
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Andypandy Beitrag anzeigen
Vielen Dank für eure beruhigenden Antworten.
Also ab in den Ordner damit und weiter WM schauen .
Bis zum Mahnbescheid.

Der ist zu erwarten. Die graben momentan sogar Leichen aus dem Keller aus ... zurückgezogene Abmahnungen... hohohohoho.

Also Leute... die verwerten alles was irgendwie Kohle verspricht.
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Alt 25.06.2010, 13:42   # 4929
Anonyma
 
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Jahrelang passiert einem nix ... seit Monaten nutze ich kein PtP ... Karma? Bist du das?
Da ich erst vor kurzem mit Waldorf zu tun hatte und mich dadurch hier angemeldet habe, nehme ich mal stark an die Vorgehensweise ist bei Schutt & Waetke dieselbe?
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Alt 25.06.2010, 13:57   # 4930
ulrich
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Zitat:
Zitat von Anonyma Beitrag anzeigen
nehme ich mal stark an die Vorgehensweise ist bei Schutt & Waetke dieselbe?
Ja

Zitat:
Gehe ich recht in der Annahme, das dieser Umstand kein Schwein interessiert? Den abgemahnten Film habe ich bis heute nicht gesehen.
Deine Annahme ist richtig!

Nur solltest Du so was nicht (Was mich ankotzt ist, das ich zwar die im Schreiben genannte Datei runtergeladen habe) SCHREIBEN!
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Alt 25.06.2010, 14:05   # 4931
FredFeuerstein
 
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@Anonyma
Also ganz sicher wäre ich mir da nicht: Wenn Du eine Datei laden würdest, die Film1 heißt, Du aber nach dem Entpacken feststellst, das es Film2 ist, kannst Du m.M. nach nicht für Film1 abgemahnt werden. Du hast diesen schliesslich nie verbreitet!
Andersherum ist es ja auch so, das Du ein scheinbar legales File lädst, dann aber z.B. die "GermanTop100" drin sind - dann wirst kannst Du für die Top100 abgemahnt werden.

Zusatz: Du musst natürlich beweisen, das dort etwas anderes drin war - am besten etwas legales.
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Alt 25.06.2010, 14:38   # 4932
Anonyma
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 141
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
Zusatz: Du musst natürlich beweisen, das dort etwas anderes drin war - am besten etwas legales.
Wie soll man sowas beweisen? Egal, mach ich mir Gedanken drüber wenn ich muss.

ulrich, danke für den Hinweis.
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Alt 27.06.2010, 15:52   # 4933
VIOLATOR.
 
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haben gestern nen schreiben von infoscore forderungsmanagment bekommen. die schreiben das sie beauftrag wurden, weil kein geld gezahlt wurde und das wir den betrag von 1345,41euro bis zum 04.07 überweisen sollen. ist das noch der normalfall, was ist unsere aufgabe?? wir werden uns zwar beim anwalt melden, weil wir mit dem fall jas chon bei einem sind nur was ist zu erwarten
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Alt 27.06.2010, 15:58   # 4934
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von VIOLATOR. Beitrag anzeigen
...
Siehe im Grundkurs "Wegweiser Inkasso". Bitte lesen. Ein Anwalt ist in der Regel überflüssig in solchen Fällen und kostet nur Geld. Steht aber auch alles hier im Thread (hättest seit Deiner Anmeldung hier offensichtlich mehr als genug Zeit gehabt, Dich einzulesen).
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 27.06.2010, 16:08   # 4935
VIOLATOR.
 
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klar anwalt ist auch überflüssig nur mutter wollte es so und einlesen hätt ich mich auch können geb ich zu nur schule ist zur zeit auch sehr wichtig
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Alt 27.06.2010, 16:12   # 4936
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von VIOLATOR. Beitrag anzeigen
klar anwalt ist auch überflüssig nur mutter wollte es so und einlesen hätt ich mich auch können geb ich zu nur schule ist zur zeit auch sehr wichtig
Das ist Pech (glücklicherweise nicht unseres und auch nicht unser Geld). Der Grundkurs besteht im Übrigen auch nur aus fünf Postings.
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Alt 27.06.2010, 16:17   # 4937
VIOLATOR.
 
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wird das mit infoscore den als neuer fall bewertet oder nimmt ein anwalt das zu schutt und wätke dazu (wir haben ihn ja für schutt und wätke beauftragt).
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Alt 27.06.2010, 16:19   # 4938
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von VIOLATOR. Beitrag anzeigen
wird das mit infoscore den als neuer fall bewertet oder nimmt ein anwalt das zu schutt und wätke dazu (wir haben ihn ja für schutt und wätke beauftragt).
Das solltest Du den Anwalt fragen. Hier weiss ja keiner, was Ihr mit dem vereinbart habt. Das interessiert hier auch keinen, weil die übliche Vorgehensweise hier lautet:

1) Grundkurs lesen
2) mod.UE und sonst nix (auch kein Anwalt)
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 27.06.2010, 18:51   # 4939
VIOLATOR.
 
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nach infoscore wird doch haas einem angesetzt(wird der sich angesetzt oder mal ja mal nein?) der schickt einen mahnbescheid? den wir widersprechen? wie hoch sind die chancen von dem vor gericht gezerrt zu werden? ich hab gelesen das er einige hier im forum fast vor gericht gebracht hat aber dann doch zurück gezogen hat.
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Alt 27.06.2010, 18:56   # 4940
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von VIOLATOR. Beitrag anzeigen
wie hoch sind die chancen von dem vor gericht gezerrt zu werden?
Gezerrt wird keiner, aber abgesehen davon: mit einem schlechten Anwalt an der Seite dürften die oberhalb von 0,00% liegen. Deshalb ja auch die übliche Vorgehensweise:

1) Grundkurs lesen
2) mod.UE und sonst nix (auch kein Anwalt)
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 26.05.2012, 19:26 # --
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