| | # 4561 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
diese Aussage ist von einer dearatigen Falschheit, dass sie hoffentlich nicht von Teilnehmern für echt gehalten wird. Der Zeitpunkt der Verjährung ist abhängig von der Kentniss der personenbezogenen Daten auf Seiten des Verletzten. Diese Daten kann er nur dann erreichen, wenn sein Bevollmächtigter Akteneinsicht beantragt und erhält. Hier existieren keine Fristen. Hier ist auch zu beachten, dass die Beauskunftung durch die STA gerade bei SuW ab und an zuerst verweigert wurde. Die Betroffenen können versuchen hier selbst "Akteneinsicht" zu nehmen. Ob dies ohne eigenen Rechtsanwalt möglich ist ist jedoch unter Zweifel zu setzen. Man erhält hier sehr gerne (ich spreche aus eigener Erfahrung) nichtssagende Bescheide, das die Ermittlungen "mittlerweile" eingestellt wurden. Daten zu erhalten ist nicht selbstverständlich. Der richtige Weg ist hier schlicht abzuwarten. Gerade bei der Kneifzange "Herr Schutt", der sich sowieso gängig aus den Verfahren frühzeitig verabschiedet ist eine Prüfung der Verhältnisse erst dann notwendig wenn überhaupt ein Verfahren auf dem Tisch liegt und die Einrede der Verjährung überhaupt möglich erscheint. In diesem Fall ist es Aufgabe der eigenen anwaltlichen Vertretung einen entsprechenden Antrag zu stellen in dem die Beiziehung der STA-Akte gefordert wird. Und dann ... entscheidet wie in Deutschland üblich ein Richter über die Sache.
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| | # 4563 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Man kann sogar dort anrufen und es versuchen. Allerdings hat ein Normal-Abgemahnter noch nicht mal das Aktenzeichen. Es steht ihm ohne anwaltliche Vertretung auch keine Auskunft zu. Manche haben Glück ... manche nicht. Der Sinn des Ganzen ist jedoch fraglich. Was hat man von der (oft telefonischen) Information? Nichts. Der richtige Zeitpunkt eine Rechtsfrage klären zu lassen ist gekommen wenn ein Verfahren läuft. Vorher kann man keine Rechtsfragen klären. Man kann auch mit solchen Daten RA Haas nicht abhalten Mahnbescheide zu verschicken, oder Klagen zu erheben. Außerdem ist dieser RA Haas in diesem Bereich durchaus gebildet. Er hat bereits zum 31.12.2009 verjährugshemmende Klagen "5 Stunden" vor dem entscheidenden Termin eingereicht. In "unserem Fall" jedoch hat ihm hernach Dr. Alexander Wachs die Leviten gelesen und RA Haas ist "stillschweigend" per Formbrief aus dem Verfahren entfleucht.
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| | # 4564 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Das Game taucht nämlich in der geleakten Loggerliste von Davenport-Lyons auf. Allerdings sind die TimeStamps hier vom Herbst 2006. Leider funzt der Link auf das Dokument nicht mehr. Bei der Logdatensatz-Leiche scheint es sich wohl noch um den Feldtest zu handeln, der zu diesem Patentantrag geführt hat. ![]() ![]() -CityLight- | |
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| | # 4566 | ||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Zitat:
Die Leitwölfe hier im Forum haben schon hunderten Abgemahnten geholfen, beraten, sogar vor Gericht verteten. Was hast Du bisher geschafft, außer heiße Luft zu verbreiten?? Es ist schon eine Ünverschämtheit zu behaupten, dass hier "PRO Abmahner" argumentiert wird und "NIE Tipps" gegeben werden. Ja genau, sei aktiv, aber bitte intelligent aktiv, sonst nennt sich das blinder Aktionismus!
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | ||
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| | # 4567 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Die Frage ist natürlich, warum habe ich (und auch kein Anderer hier Forum) das noch nicht gemacht. Du solltest dir mal dieses Posting durchlesen. 95 Prozent der Abgemahnten die hier im Forum aufschlagen, haben ein ähnliches Problem. Sie sind mit der technischen Materie nicht vertraut, auf dem ihre Abmahnung basiert. Eine tiefgründige Anleitung (wie oben erwähnt) würde wohl eher dazu führen, dass die Prüfpunkte Schritt für Schritt blind abgeklappert werden, ohne das man den technischen Hintergrund überhaupt verstanden hat. Kurzum, die o.g. 95% die mit so einer technischen Anleitung an ihre Abmahnzelle herantreten, würden sicher von denen gnadenlos an die Wand genagelt. Fazit: Eine solche genaue Anleitung wäre eine Steilvorlage mit garantierter Absturzgarantie, in Bezug auf die o.g. 95% der Abgemahnten. Und genau das will sicher niemand hier. -CityLight- | |
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| | # 4569 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Die Schutts scheinen mal wieder aufgeräumt zu haben. Solch lange Zeiträume zwischen Log und Abmahnung sind mir momentan nur bei Schutt gekannt. Warum habe ich da gerade eine Assozialtion: Schutt -> = Schutthaufen? Gruß montezuma##
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| | # 4571 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
ich dachte da jetzt zwar weniger an einen Kanzleibrand, sondern eher an den dort scheinbar vorhandenen Müllhaufen im Ordnungssystem, aber Deine Idee hat auch was für sich. Man wird ja mal träumen dürfen! Gruß montezuma##
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| | # 4574 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @Sabi, habe ich da richtig verstanden, es geht um Hörspiele in einem rar.Container? Ist mir in meiner "Karriere" hier bisher noch nicht untergekommen. Vielleicht kann einer der Leitwölfe/~innen etwas dazu sagen. Gruß montezuma##
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| | # 4576 |
| Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 19
| Ganz einfach In Sabis Abmahnung wurde nicht das "Werk"benannt ,sondern die Datei. Bei mir war es umgekehrt, das Werk wurde klar benannt ,aber die Datei war ne"0". -----Doppelpost zusammengeführt am 9.4.2010 um 23:18:47----- Edit: Was soll er den in Zukunft unterlassen ? Eine Datei -Frances.H.Burnet.-.Der.kleine.Lord.[Titania-Medien].rar -zum upload freigeben ? |
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| | # 4577 |
| Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 10
| Hmmm, für mich liest sich das, als ob die selbst nicht wissen, ob es das ganze Stück oder nur ein Teil war, geschweige denn, um welches Werk es sich handelt. Zusammen mit der Tatsache, dass von S&W offenbar vermehrt auch Uralt-Uploads abgemahnt werden, drängt sich mir der Verdacht auf, dass deren Stern am untergehen ist und die ihre letzten Kartoffeln aus dem Keller holen. |
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| | # 4578 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
In der Original-UE wird halt der Unterlassungsanspruch auf ALLE Hörspiele des RI erweitert, auch das eine übliche Masche. In der modUE sollte man aber natürlich nur das abgemahnte Werk nennen. | |
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