| | # 4541 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
was eindeutig nicht legal ist! Du hast ihm Deine Vertretungsvollmacht gegeben und deshalb hat der weitere Schriftverkehr nur über ihn zu laufen. So zumindest mein Kenntnisstand. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.Hast Du mal mit Deinem RA darüber gesprochen? Gruß montezuma##
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| | # 4543 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Und wenn das in den kommenden Wochen/Monaten noch öfter passiert? Ich würde Deinem RA schon mal sagen, dass er einen förmlichen Schrieb an die Abmahner schickt in dem er diese darauf hinweist, dass er der alleinige Ansprechpartner ist. Dafür bezahlst Du ihn ja schließlich. Kann sicher nicht schaden. Gruß montezuma##
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| | # 4545 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
stolze Teit zwischen Log und Abmahnung. Frech ist die Aussage der Abmahner bzgl. "Dringlichkeit". Erst haben sie sich selber fast ein Jahr Zeit gelassen und dann solch' eine Aussage. Einen Zahn muss ich Dir allerdings ziehen. Die Zugangsdaten wurden vom Provider nur für die VDS 6 Monate gespeichert, aber auch das ist inzwischen hinfällig und sie wurden angewiesen, diese Daten zu löschen. Die Daten für Urheberrechtsabmahnungen stammen aus den sogenannten Verkehrsdaten und diese werden maximal 7 Tage gespeichert. D.h., Dein freundlicher Abmahner hat Deine Zugangsdaten im Juni/Juli 2009 (Log war ja 31.05.2009) erhalten und sich bis jetzt nur Zeit genommen hat, Dich damit abzumahnen. Zweite Fehlinterpretation Deinerseits: Verjährung. Diese tritt nicht generell nach 3 Jahren ein, sondern am folgenden 01. Januar auf den Zeitpunkt, in dem Deinem Abmahner Dein Klarname bekannt wurde. In Deinem Fall wird er Deinen Namen seit Mitte 2009 kennen, die Verjährung beginnt somit am 01.01.2010 und endet am 31.12.2012. Damit darfst Du dann am 01.01.2013 jubeln, sofern keine Verjährungshemmnisse in der Zwischenzeit auftreten. Dies und noch viel mehr kannst Du alles im Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe meine Signatur) nachlesen. Wichtig ist für Dich jetzt erst einmal, fristgerecht die modUE (findest Du auch in meiner Signatur) per ES/RS abzugeben. Danach hast Du genügend Zeit, Dich hier weiter intensiv einzulesen und eine Entscheidung dür Dein weiteres Vorgehen zu treffen. Die hier allgemein favorisierte Vorgehensweise: 1. modUE mit ES/RS 2. kein Geld an die Abmahnmafia 3. kein Kontakt mit der Abmahnmafia Wenn Du Dich weiter informiert hast und dann noch weitere Fragen offen sein sollten, kannst Du gerne jederzeit wieder hier aufschlagen. Gruß montezuma##
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| | # 4548 | |||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @Sabi, leider nein! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß montezuma##
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| | # 4549 |
| Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 10
| @montezuma: Danke, wieder ein Stück schlauer geworden. Habe aber sicher noch viel zu lesen. Log war übrigens aus 2008, also vor fast zwei Jahren. Ich hoffe daher, mit modUE / Nichtzahlung durchzukommen und das Ganze relativ schnell zum Ende zu bringen. Gibt's neuere Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, also bei Abmahnung wegen eines Verstosses, der deutlich über ein Jahr zurückliegt? Habe hier bislang kaum so etwas gefunden, allerdings in der kurzen Zeit auch noch nicht alles durchforsten können. |
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| | # 4550 | |
| Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 42
| Zitat:
mfg TheMiB | |
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| | # 4552 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @Rübezahl, sorry, Dein Fall ist so ungewöhnlich, dass ich doch glatt das 2008 überlesen habe. Also der mir bisher bekannte "Rekord" liegt bei ca. 12 Monaten. Ein Fall mit fast 2 Jahren zwischen Log und Abmahnung ist mir bisher noch nicht untergekommen. Ich bin aber auch nicht in allen Abmahn-Threads unterwegs. Zumindest der Fall der "Dringlichkeit" ist somit im Bereich der Lächerlichkeit anzusiedeln. Reagieren wirst Du trotz der langen Dauer zwischen Log und ABmahnung trotzdem müssen, da der RI ein Anrecht auf eine UE, in welcher Form auch immer, hat. Dringlichst empfohlen natürlich die modUE. Die Abmahnmafia hat leider 3 Jahre plus x Zeit, die User abzumahnen, bevor die Verjährung greift. Einen Vorteil hat der lange Zeitraum für Dich schon, Du must nur noch 1 Jahr und knapp 9 Monate auf die Verjährung Deines Falles warten. Gruß montezuma## -----Doppelpost zusammengeführt am 8.4.2010 um 16:56:53----- Zitat:
gute Info. Aber wie kann das denn sein???? ![]() Dem Abmahner war der Klarname 2005 bekannt. Somit begann die Verjährungsfrist am 01.01.2006 und endete am 31.12.2008. Wie kann dann die Abmahnung am 07.01.2009 kommen? War das Postdatum der Abmahnung noch der 31.12.2008? Oder gab es für die alten Fälle von 2005/2006 noch andere Verjährungsregeln? Viele Grüße montezuma##
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| | # 4553 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Logdatum heißt nicht, dass der Klarname bekannt ist. Der IT-Dienstleister hat da nur eine IP + Uhrzeit. Den Klarnamen hat er erst nach Auskunft durch die Ermittlungsbehörden (war bis zum 01.09.2008 so, ging nur über die StAschaft) und wenn dies erst im Jahr 2006 erfolgte, hat er den Klarnamen auch erst in 2006 gehabt... Nix mit Verjährung! Gerade wenn bei Schutti mal "aufgeräumt" wird, hagelt es solche IP-Kellerkinder, hab noch mehr davon um die 1000 Tage - es war aber nach dem Maximalwert gefragt. Solche "Verschleppung" ist allerdings nur hier zu beobachten. Bei den Anderen geht's ja auch schneller. Daher ist dies auch nicht auf andere Abmahner übertragbar ... siehe auch monatliche Abmahnstatistik, Folie 13. | |
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| | # 4554 | ||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
ok, ich vergaß zum einen, dass es zur damaligen Zeit noch über die Staatsanwaltschaften ging und zum anderen, dass es sich bei den StA um Behörden des öffentlichen Dienstes handelt. Da mahlen die Mühlen bekanntlich langsamer. Zitat:
Gruß montezuma##
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| | # 4555 | |
| Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
| Zitat:
Also: Logdatum z.B. 01. Dezember 2005 heisst "Klarname" bis spätestens 08. Dezember 2005. Das heisst die Abmahnung ist verjährt! Alles andere ist doch Blödsinn und Wortklauberei! Warum holen sich diejenigen nicht einfach einmal die Bestätigung der Staatsanwaltschaft. In Deutschland wird doch von Amts wegen jeder einzelne Vorgang festgehalten. | |
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| | # 4556 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
NEIN! Der Abmahner muss nur einen freeze zu dem Logdatum beantragen, dann dürfen die Daten auch über die 7 Tage hinaus nicht gelöscht werden. Dann hat der Abmahner genügend Zeit, sich die Klarnamen zu den IP-Adressen zu besorgen. Gruß montezuma##
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| | # 4557 |
| Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
| montezuma##: Zeige mir das doch bitte einmal in schriftlicher Form! Das heisst, belge bitte einmal deine Aussage. Danke! Sorry, aber ihr wurschtelt euch da immer einen Schwachsinn zusammen. Immer wieder erstaunlich wie die Leute hier versuchen, die Machenschaften der Abmahner zu rechtfertigen. Echt kurios! |
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| | # 4558 | |
| Gastposter | Zitat:
Wir reden hier über Strafanzeigen gegen Unbekannt. Der Abmahner stellt mit den Excel-Tabellen voller Logbudenmaterial Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft verpflichtet den ISP die Anschlussinhaber zu offenbaren. Danach werden die Ermittlungen aufgenommen.... Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchungen...usw. das liegt immer im Ermessen des zuständigen Staatsanwalts. Der Abmahner beantragt Akteneinsicht und diese wird normalerweise auch gewährt, nun hat er was er möchte....den Namen und die Adresse des Anschlussinhabers. Vom Logdatum bis zur Akteneinsicht durch den Abmahner können durchaus 6 Monate oder mehr verstreichen. Erst wenn der Abmahner Kenntnis vom Klarnamen erlangt hat beginnt die Verjährung zu laufen. | |
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| | # 4559 | |
| Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
| Zitat:
Aber zur Sache: Warum überprüft dieses "können" eigentlich niemand? Ist doch das einfachste auf der Welt - formloser Brief an die Staatsanwaltschaft! DAS regt mich auf. Nämlich dass die Leute hier immer alles PRO Abmahner argumentieren aber NIE Tipps geben, wie man die Angaben in der Abmahnung einfach einmal TATSÄCHLICH überprüft! Genau: Lasst Hirn regnen! Ihr glaubt wirklich jeden Mist - sehr naiv! Zudem sind die "klugen" Beiträge in der Regel sehr destruktiv und sehr passiv. | |
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| | # 4560 |
| Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 10
| Das ist ein wichtiger Punkt. Hat das schon jemand gemacht? Das Wissen, wann die Person festgestellt wurde, ist schließlich entscheidend für die Verjährung. Außerdem wäre es wichtig zu erfahren, ob weitere Daten ermittelt wurden, man also mit weiteren Abmahnungen zu rechnen hat. |
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