Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 06.04.2010, 19:58   # 4541
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von sprudelkopp Beitrag anzeigen
.... Sich als mein Vertreter bei der Gegenseite vorgestellt. Die das leider ignoriert haben und sich weiterhin an mich wenden. .....
@sprudelkopp,

was eindeutig nicht legal ist! Du hast ihm Deine Vertretungsvollmacht gegeben und deshalb hat der weitere Schriftverkehr nur über ihn zu laufen. So zumindest mein Kenntnisstand. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Hast Du mal mit Deinem RA darüber gesprochen?

Gruß
montezuma##
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Alt 06.04.2010, 20:48   # 4542
sprudelkopp
 
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Habe ich, ja. Du hast da recht.
Mein RA meinte aber, dass käme öfter vor. Wenn man nun Beschwerde bei der Kammer einlegt, wird die Gegenseite erstaunt reagieren und behaupten, dies sei ein Versehen und es täte ihnen leid. Also könnte man sich das sparen. Wie dem auch sei, evtl. hat es ja auch was gutes. Eine Schlamperei mehr.
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Alt 06.04.2010, 21:49   # 4543
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von sprudelkopp Beitrag anzeigen
...... Also könnte man sich das sparen. ......
Und wenn das in den kommenden Wochen/Monaten noch öfter passiert?
Ich würde Deinem RA schon mal sagen, dass er einen förmlichen Schrieb an die Abmahner schickt in dem er diese darauf hinweist, dass er der alleinige Ansprechpartner ist. Dafür bezahlst Du ihn ja schließlich. Kann sicher nicht schaden.

Gruß
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Alt 08.04.2010, 15:26   # 4544
Rübezahl
 
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Tach Leute,
jetzt hat's mich auch erwischt, gestern kam eine Abmahnung von S&W. Stein des Anstoßes: TELL - Das Spiel zum Film. Datum 31.05.2008. Mit einer Pauschalzahlung von 500 EUR wäre demzufolge die Angelegenheit erledigt, aber keine Angabe über Streitwert etc. Nachdem ich mich insbesondere hier etwas schlau gelesen habe, beabsichtige ich, eine mod. UE per ES/RS zu schicken und nicht zu zahlen. Trotzdem habe ich für morgen einen Termin beim RA vereinbart, um auf Nummer sicher zu gehen und erst mal vorab individuelle Punkte bzw. die Folgen zu klären.
In dem Schreiben wird erwähnt, dass wegen "Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen" keine Terminverlängerung - ist der 20.04. - möglich sei. Nun habe ich gelesen, dass der Verstoss erst nach 3 Jahren verjährt, andererseits aber die Zugangsdaten beim Provider 6 Monate gespeichert werden. Ergo müsste der Verstoss schon vor ca. 1 1/2 Jahren festgestellt worden sein. Wie ist das mit der "Dringlichkeit" zu vereinbaren? Gibt es da rechtliche Grundlagen und ist die Abmahnung insofern von vornherein gegenstandslos?
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Alt 08.04.2010, 15:46   # 4545
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Rübezahl Beitrag anzeigen
.....
In dem Schreiben wird erwähnt, dass wegen "Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen" keine Terminverlängerung - ist der 20.04. - möglich sei. Nun habe ich gelesen, dass der Verstoss erst nach 3 Jahren verjährt, andererseits aber die Zugangsdaten beim Provider 6 Monate gespeichert werden. Ergo müsste der Verstoss schon vor ca. 1 1/2 Jahren festgestellt worden sein. Wie ist das mit der "Dringlichkeit" zu vereinbaren? Gibt es da rechtliche Grundlagen und ist die Abmahnung insofern von vornherein gegenstandslos?
@Rübezahl,

stolze Teit zwischen Log und Abmahnung.
Frech ist die Aussage der Abmahner bzgl. "Dringlichkeit". Erst haben sie sich selber fast ein Jahr Zeit gelassen und dann solch' eine Aussage.

Einen Zahn muss ich Dir allerdings ziehen. Die Zugangsdaten wurden vom Provider nur für die VDS 6 Monate gespeichert, aber auch das ist inzwischen hinfällig und sie wurden angewiesen, diese Daten zu löschen. Die Daten für Urheberrechtsabmahnungen stammen aus den sogenannten Verkehrsdaten und diese werden maximal 7 Tage gespeichert. D.h., Dein freundlicher Abmahner hat Deine Zugangsdaten im Juni/Juli 2009 (Log war ja 31.05.2009) erhalten und sich bis jetzt nur Zeit genommen hat, Dich damit abzumahnen.

Zweite Fehlinterpretation Deinerseits: Verjährung. Diese tritt nicht generell nach 3 Jahren ein, sondern am folgenden 01. Januar auf den Zeitpunkt, in dem Deinem Abmahner Dein Klarname bekannt wurde. In Deinem Fall wird er Deinen Namen seit Mitte 2009 kennen, die Verjährung beginnt somit am 01.01.2010 und endet am 31.12.2012. Damit darfst Du dann am 01.01.2013 jubeln, sofern keine Verjährungshemmnisse in der Zwischenzeit auftreten.

Dies und noch viel mehr kannst Du alles im Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe meine Signatur) nachlesen.

Wichtig ist für Dich jetzt erst einmal, fristgerecht die modUE (findest Du auch in meiner Signatur) per ES/RS abzugeben. Danach hast Du genügend Zeit, Dich hier weiter intensiv einzulesen und eine Entscheidung dür Dein weiteres Vorgehen zu treffen.

Die hier allgemein favorisierte Vorgehensweise:
1. modUE mit ES/RS
2. kein Geld an die Abmahnmafia
3. kein Kontakt mit der Abmahnmafia

Wenn Du Dich weiter informiert hast und dann noch weitere Fragen offen sein sollten, kannst Du gerne jederzeit wieder hier aufschlagen.

Gruß
montezuma##
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Alt 08.04.2010, 15:48   # 4546
Sabi
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 3
Neuer Trick?
Habe eine Abmahnung von S&W erhalten für die Datei: Frances.H.Burnet.-.Der.kleine.Lord.[Titania-Medien].rar .
In der angefügten UE heißt es: …ab sofort unterlassen….Hörspiele der Gläubigerin… zugänglich zu machen.
Ist diese Formulierung in der vorgefertigten UE für die Abmahnung rechtens? Denn, nun müsste ja in der mod. UE auch stehen (Alle auch in Zukunft dazugekauften od. produzierten) „Hörspiele“ jeden „Künstlers“ der Gläubigerin…
Ich weiß nicht einmal welche Hörspiele sich in dem *.rar Container befinden, da ich diesen nicht kenne.
Ein extrem dazu wäre wenn in Zukunft wie folgt abgemahnt wird:
Geloggte Datei: „sampler for all.rar“
Text der UE:
…ab sofort unterlassen….alle Titel der Gläubigerin… zugänglich zu machen.
Welchen Titel oder Interpreten soll man dann in die mod UE einsetzen? Ist eventuell die Abmahnung formal ungültig?
Danke für Eure Tips.
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Alt 08.04.2010, 15:56   # 4547
wilson
 
Registriert seit: 03.03.2010
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Zitat:
Zitat von Sabi Beitrag anzeigen
Neuer Trick?
Habe eine Abmahnung von S&W erhalten für die Datei: Frances.H.Burnet.-.Der.kleine.Lord.[Titania-Medien].rar .
In der angefügten UE heißt es: …ab sofort unterlassen….Hörspiele der Gläubigerin… zugänglich zu machen.
Ist diese Formulierung in der vorgefertigten UE für die Abmahnung rechtens?
Dass die beigefügte UE auf sämtliche Werke des Rechteinhabers ausgeweitet wird ist gang und gäbe.

Zitat:
Zitat von Sabi Beitrag anzeigen
nun müsste ja in der mod. UE auch stehen (Alle auch in Zukunft dazugekauften od. produzierten) „Hörspiele“ jeden „Künstlers“ der Gläubigerin…
Nein. Du gibst selbstverständlich die mod.UE nur für die konkrete Datei ab die abgemahnt wird. Welche Formulierung in der der Abmahnung beigefügten UE verwendet wird ist ohne Belang, diese ist viel zu weit gefasst, enthält ein Schuldeingeständnis und verpflichtet dich zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Du musst nur den exakten Namen des abgemahnten Werkes (NICHT den Dateinamen!) in die mod.UE übernehmen. Ändere die mod.UE auf keinen Fall eigenmächtig ab!
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Alt 08.04.2010, 16:02   # 4548
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Sabi Beitrag anzeigen
Neuer Trick?
@Sabi,

leider nein!

Zitat:
Ist diese Formulierung in der vorgefertigten UE für die Abmahnung rechtens? Denn, nun müsste ja in der mod. UE auch stehen (Alle auch in Zukunft dazugekauften od. produzierten) „Hörspiele“ jeden „Künstlers“ der Gläubigerin…
Und genau aus diesem Grund wird neben dem uneingeschränkten Schuldeingeständnis vor der Verwendung der beigefügten UE dringlichst gewarnt! Mit der OriginalUE verpflichtest Du Dich für alle "Werke" des RI, seeehr gefährlich!

Zitat:
Welchen Titel oder Interpreten soll man dann in die mod UE einsetzen?
Wenn in der OriginalUE nur Müll steht, dann muss doch zumindest im Abmahnschreiben enthalten sein, was Dir zur Last gelegt wird. Übernimm einfach diese Daten in die modUE.

Zitat:
Ist eventuell die Abmahnung formal ungültig?
Leider nein. Die Abmahnmafia kann ihre UE so umfangreich stricken, wie sie will und hoffen, dass Leute darauf hereinfallen. Damit würdest Du Dich dann für die folgenden 30 Jahre für sämtliche "Werke" des RI verpflichten und bei Zuwiderhandlung zu einer richtig dicken Strafzahlung verdonnert werden können.

Gruß
montezuma##
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Alt 08.04.2010, 16:34   # 4549
Rübezahl
 
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@montezuma: Danke, wieder ein Stück schlauer geworden. Habe aber sicher noch viel zu lesen. Log war übrigens aus 2008, also vor fast zwei Jahren. Ich hoffe daher, mit modUE / Nichtzahlung durchzukommen und das Ganze relativ schnell zum Ende zu bringen.
Gibt's neuere Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, also bei Abmahnung wegen eines Verstosses, der deutlich über ein Jahr zurückliegt? Habe hier bislang kaum so etwas gefunden, allerdings in der kurzen Zeit auch noch nicht alles durchforsten können.
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Alt 08.04.2010, 16:40   # 4550
TheMiB
 
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Zitat:
Zitat von Rübezahl
Stein des Anstoßes: TELL - Das Spiel zum Film. Datum 31.05.2008
darf man mal dazwischen fragen wo denn so der "Rekord" in Sachen Abstand Log und Abmahnung liegt? Ich meine bei knapp 23 Monaten kann der Unterlassungsanspruch ja nicht dringlich sein. Andererseits könnte die Zahlung selbst zur Insolvenzverschleppung oder sonstigem dann ja doch wieder dringlich sein(oder werden) *grübel*

mfg
TheMiB
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Alt 08.04.2010, 16:52   # 4551
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von TheMiB Beitrag anzeigen
darf man mal dazwischen fragen wo denn so der "Rekord" in Sachen Abstand Log und Abmahnung liegt?
1171 Tage
Log: 24.10.05
Abmahnung: 07.01.09
wegen Dream Pinball
(ein User von Abmahn3Page)
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Alt 08.04.2010, 16:52   # 4552
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Rübezahl Beitrag anzeigen
... Log war übrigens aus 2008, also vor fast zwei Jahren.....
@Rübezahl,

sorry, Dein Fall ist so ungewöhnlich, dass ich doch glatt das 2008 überlesen habe. Mea culpa, mea maxima culpa!

Also der mir bisher bekannte "Rekord" liegt bei ca. 12 Monaten. Ein Fall mit fast 2 Jahren zwischen Log und Abmahnung ist mir bisher noch nicht untergekommen. Ich bin aber auch nicht in allen Abmahn-Threads unterwegs. Zumindest der Fall der "Dringlichkeit" ist somit im Bereich der Lächerlichkeit anzusiedeln.

Reagieren wirst Du trotz der langen Dauer zwischen Log und ABmahnung trotzdem müssen, da der RI ein Anrecht auf eine UE, in welcher Form auch immer, hat. Dringlichst empfohlen natürlich die modUE. Die Abmahnmafia hat leider 3 Jahre plus x Zeit, die User abzumahnen, bevor die Verjährung greift.

Einen Vorteil hat der lange Zeitraum für Dich schon, Du must nur noch 1 Jahr und knapp 9 Monate auf die Verjährung Deines Falles warten.

Gruß
montezuma##

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.4.2010 um 16:56:53-----

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
1171 Tage
Log: 24.10.05
Abmahnung: 07.01.09
wegen Dream Pinball
(ein User von Abmahn3Page)
@princess15114,

gute Info. Aber wie kann das denn sein????

Dem Abmahner war der Klarname 2005 bekannt. Somit begann die Verjährungsfrist am 01.01.2006 und endete am 31.12.2008.

Wie kann dann die Abmahnung am 07.01.2009 kommen? War das Postdatum der Abmahnung noch der 31.12.2008?

Oder gab es für die alten Fälle von 2005/2006 noch andere Verjährungsregeln?

Viele Grüße
montezuma##
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Alt 08.04.2010, 17:04   # 4553
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
gute Info. Aber wie kann das denn sein????

Dem Abmahner war der Klarname 2005 bekannt.
Offensichtlich eben nicht!
Logdatum heißt nicht, dass der Klarname bekannt ist. Der IT-Dienstleister hat da nur eine IP + Uhrzeit. Den Klarnamen hat er erst nach Auskunft durch die Ermittlungsbehörden (war bis zum 01.09.2008 so, ging nur über die StAschaft) und wenn dies erst im Jahr 2006 erfolgte, hat er den Klarnamen auch erst in 2006 gehabt...
Nix mit Verjährung!

Gerade wenn bei Schutti mal "aufgeräumt" wird, hagelt es solche IP-Kellerkinder, hab noch mehr davon um die 1000 Tage - es war aber nach dem Maximalwert gefragt. Solche "Verschleppung" ist allerdings nur hier zu beobachten. Bei den Anderen geht's ja auch schneller. Daher ist dies auch nicht auf andere Abmahner übertragbar ... siehe auch monatliche Abmahnstatistik, Folie 13.
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Alt 08.04.2010, 17:10   # 4554
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
....Den Klarnamen hat er erst nach Auskunft durch die Ermittlungsbehörden...
Hallo Prinzessin,

ok, ich vergaß zum einen, dass es zur damaligen Zeit noch über die Staatsanwaltschaften ging und zum anderen, dass es sich bei den StA um Behörden des öffentlichen Dienstes handelt. Da mahlen die Mühlen bekanntlich langsamer.

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Gerade wenn bei Schutti mal "aufgeräumt" wird, hagelt es solche IP-Kellerkinder, hab noch mehr davon um die 1000 Tage - es war aber nach dem Maximalwert gefragt.
Das schein ja dort ein unheimlicher Sauhaufen zu sein. Das Maximum an Frechheit ist in diesem Zusammenhang natürlich, von Dringlichkeit zu sprechen.

Gruß
montezuma##
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Alt 08.04.2010, 17:31   # 4555
muemmues
 
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Zitat:
Logdatum heißt nicht, dass der Klarname bekannt ist.
Logdatum plus 7 Tage. Danach ist die IP Adresse nicht mehr einem "Klarnamen" zuzuordnen.

Also: Logdatum z.B. 01. Dezember 2005 heisst "Klarname" bis spätestens 08. Dezember 2005. Das heisst die Abmahnung ist verjährt!

Alles andere ist doch Blödsinn und Wortklauberei! Warum holen sich diejenigen nicht einfach einmal die Bestätigung der Staatsanwaltschaft. In Deutschland wird doch von Amts wegen jeder einzelne Vorgang festgehalten.
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Alt 08.04.2010, 17:33   # 4556
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Zitat:
Zitat von muemmues Beitrag anzeigen
Logdatum plus 7 Tage. Danach ist die IP Adresse nicht mehr einem "Klarnamen" zuzuordnen.

Also: Logdatum z.B. 01. Dezember 2005 heisst "Klarname" bis spätestens 07. Dezember 2005. Verjährt!
@muemmues,

NEIN! Der Abmahner muss nur einen freeze zu dem Logdatum beantragen, dann dürfen die Daten auch über die 7 Tage hinaus nicht gelöscht werden. Dann hat der Abmahner genügend Zeit, sich die Klarnamen zu den IP-Adressen zu besorgen.

Gruß
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Alt 08.04.2010, 17:37   # 4557
muemmues
 
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montezuma##: Zeige mir das doch bitte einmal in schriftlicher Form! Das heisst, belge bitte einmal deine Aussage. Danke!

Sorry, aber ihr wurschtelt euch da immer einen Schwachsinn zusammen. Immer wieder erstaunlich wie die Leute hier versuchen, die Machenschaften der Abmahner zu rechtfertigen. Echt kurios!
  Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 17:39   # 4558
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von muemmues Beitrag anzeigen
Logdatum plus 7 Tage. Danach ist die IP Adresse nicht mehr einem "Klarnamen" zuzuordnen.

Also: Logdatum z.B. 01. Dezember 2005 heisst "Klarname" bis spätestens 07. Dezember 2005. Verjährt!
Herr wirf Hirn vom Himmel!

Wir reden hier über Strafanzeigen gegen Unbekannt.
Der Abmahner stellt mit den Excel-Tabellen voller Logbudenmaterial Strafanzeige gegen Unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft verpflichtet den ISP die Anschlussinhaber zu offenbaren. Danach werden die Ermittlungen aufgenommen....
Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchungen...usw. das liegt immer im Ermessen des zuständigen Staatsanwalts.

Der Abmahner beantragt Akteneinsicht und diese wird normalerweise auch gewährt, nun hat er was er möchte....den Namen und die Adresse des Anschlussinhabers.

Vom Logdatum bis zur Akteneinsicht durch den Abmahner können durchaus 6 Monate oder mehr verstreichen. Erst wenn der Abmahner Kenntnis vom Klarnamen erlangt hat beginnt die Verjährung zu laufen.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 17:43   # 4559
muemmues
 
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
Zitat:
Vom Logdatum bis zur Akteneinsicht durch den Abmahner können durchaus 6 Monate oder mehr verstreichen.
Das Hirn kannst du eher gebrauchen! "können" verstreichen, schreibst du. Es können also auch keine 6 Monate verstreichen. Was ist das denn für eine tolle Ansage? Geht es noch ungenauer?

Aber zur Sache: Warum überprüft dieses "können" eigentlich niemand? Ist doch das einfachste auf der Welt - formloser Brief an die Staatsanwaltschaft!

DAS regt mich auf. Nämlich dass die Leute hier immer alles PRO Abmahner argumentieren aber NIE Tipps geben, wie man die Angaben in der Abmahnung einfach einmal TATSÄCHLICH überprüft!

Genau: Lasst Hirn regnen! Ihr glaubt wirklich jeden Mist - sehr naiv! Zudem sind die "klugen" Beiträge in der Regel sehr destruktiv und sehr passiv.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 18:23   # 4560
Rübezahl
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von muemmues Beitrag anzeigen
Ist doch das einfachste auf der Welt - formloser Brief an die Staatsanwaltschaft!
Das ist ein wichtiger Punkt. Hat das schon jemand gemacht? Das Wissen, wann die Person festgestellt wurde, ist schließlich entscheidend für die Verjährung. Außerdem wäre es wichtig zu erfahren, ob weitere Daten ermittelt wurden, man also mit weiteren Abmahnungen zu rechnen hat.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:26 # --
News Flash
 
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