| | # 3923 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.459
| Selbstverständlich. Damen werden gemeinhin an den Haaren vors Gericht gezogen und die Herren .... ich sags jetzt lieber nicht... an was! Hast Du sonst noch irgendwelche Fragen, die auf den ganzen Vorseiten beantwortet werden?
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| | # 3925 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Nöö. Für mich machst Du alles richtig. Dieses Schreiben, das Du jetzt erhalten hast, ist das offenbar z.T. neu formulierte übliche Zweitschreiben (Bettelbrief). Vorgehensweise der meisten Teilnehmer hier: abheften + |
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| | # 3927 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.459
| Zitat:
Wer hat denn das gesagt? Niemand. Du hast einen Anwalt mandatiert und damit bleibts so. Wenn Du ihn jetzt ohne Begründung einfach "demandatierst" dann wird Dich sehr schnell eine Rechnung ereilen und bei dem brauchst Du nicht mehr anzurufen. Wie auch immer ihr verblieben seid, es hat sich gar nichts geändert, egal ob Du oder der Anwalt die modUE verschickst. Solltest Du hingegen keine Vollmacht unterschrieben haben verbleibt weiterhin der Anspruch des Rechtsanwalts auf die Erstattung der Leistung "Beratung". Es sei denn der Anwalt ist Dein Onkel und arbeitet eh für umsonst.
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| | # 3930 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 125
| Aus www.ggr-rechtsanwaelte.de: 1.Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwaelte 2. Mahnung von Infoscore 3. Mahnschreiben und Mahnbescheid durch Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen GmbH Der oben beschriebene Ablauf einer Abmahnung erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich und betrifft Abgemahnte die ursprünglich von der Kanzlei Schutt, Waetke abgemahnt wurden wegen unterstellter illegaler Nutzung von Tauschbörsen. Die Einschaltung des Inkassobüros Infoscore durch die Anwaltskanzlei Schutt, Waetke verwundert, da die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten per se äußert umstritten ist. Erst Recht in Fällen, in denen das Inkassobüro von Gläubigern beauftragt wird, die bereits anwaltlich vertreten sind. Die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten ist bereits in dieser Konstellation mehr als fraglich. Daher ist die mit der Einschaltung der Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbundene Forderung des Gesamtbetrages von bspw. 628,50 € besonders kritisch einzustufen, da eine Rechtsgrundlage für die immer höheren Forderungen nicht ersichtlich ist. Auffällig ist zudem, dass Akten vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das Inkassobüro Infoscore und die Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schreiben mit identischem Aktenzeichen verwenden! Verstärkt werden etwaige Spekulationen durch die Vermutung, dass die veranlassten Schreiben der Protagonisten mit dem gleichen Gerät bzw. System erstellt wurden. Im Falle eines Mahnbescheids sollte Widerspruch eingelegt werden. Datum: 05.03.2009 Autor: Gulden Rubrik: Urheberrecht Mehr über: Schutt Waetke, Inkasso, Tauschbörsen
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| | # 3931 |
| Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 7
| Ich bekomme erstbartungsbeihilfe. Mich kost das alles garnichts bis zum Prozess, wurde mir soeben mitgeteilt. Leider hab ich erst am Montag nen termin bekommen beim Ra um weiteres zu besprechen. Hab der Anwaltgehilfen eben aber schon mitgeteilt wie ich vorgehen möchte mit der ModUe. Sie hat aber gesagt das Der Ra da noch nen blick drauf werfen möchte. Was auch verständlich ist. Ich halt euch auf dem laufenden. Mfg |
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| | # 3932 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 125
| Kleiner Gag am Rande: Die Kanzlei Haas mahnt offensichtlich auch Schwarzfahrer ab. Und dies mit Rechtschreibfehlern bereits in der Anschrift. Da klappt das mit dem Serienbrief scheinbar nicht. Quelle: http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-co...sbriefkopf.pdf
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| | # 3933 | |
| Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 23
| Zitat:
Infoscore & Haas sitzen im gleichen Gebäude nur in verschiedenen Stockwerken... Die haben nur die Eingänge zu verschiedenen Straßen hin... Denke das war / ist aber bekannt. Wer´s nicht glaubt kann ja mal "googeln"... :binunsch: | |
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| | # 3934 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.459
| Zitat:
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| | # 3935 |
| Registriert seit: 06.12.2009 Ort: Germany
Beiträge: 36
| Hallo zusammen !!! Neuster Stand bei mir von 3.01.10 3tes Schreiben von Infoscore nachdem ich bei ersten Schreiben Widerspruch abgeschickt habe, kam das zweite mit der Warnung dass, wenn ich bis _____ nicht Antworte die Sache direkt an Ra geht. Natürlich habe ich auf das Schreiben NICHT geantwortet (schliesslich habe ich schon mal Widerspruch abgeschickt ) Überraschend kamm jetzt das dritte Schreiben : Sehr geehrter Herr ---------- bestimmt ist Ihnen nicht entgangen dass......................... usw. Bezahlen bis 13.01 oder sind wir gezwungen ohne erneute Anmahnung die Angelegenheit an Rechtsanwälte zu übergeben. Ich werde auch da drauf jetzt nicht antworten und weiterhin abwarten was als nächstes passiert. Was ich aber nicht verstehe S&W sind doch Ra oder ??? Warum geben die es an Inkasso weiter und Inkasso an andere Ra ??? ist doch ziemlich Banane oder sehe ich es falsch ? |
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| | # 3936 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Wäre die Methode Banane, heißt finanziell nicht erfolgreich, dann würden sie es wohl kaum so durchziehen. Es macht offenbar auf viele Abgemahnte soviel (Ein)Druck, dass bei jedem Schreiben einige zahlen. Bei den Preisen, die irgendwo bei 500 aufwärts liegen, hast Du das Porto und die Kosten für Kopien mit wenigen Zahlern wieder reingeholt und kommst rasch in die Gewinnzone. | |
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| | # 3937 |
| Registriert seit: 06.12.2009 Ort: Germany
Beiträge: 36
| bei mir liegt die Preislatte jetzt schon bei ca. 975 aber sehen werden die lange nichts davon. Bestimmt nicht freiwillig. Wenn ich so viel Geld über hätte, würde ich die lieber an die Kinder Spenden die nichts zu essen haben und jeden Tag drauf hoffen dass sie was warmes zu Essen bekommen. Wenn mal was von Hass kommen sollte dann werde ich wieder mal ein Widerspruch losschicken und eventuell die ModUE und dann bin ich wieder mal fertig. |
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| | # 3938 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 125
| Schadenminderungspflicht, §254 BGB in eigenen Worten: Jeder Geschädigte (bei uns der RI/Abmahner) ist per Gesetz dazu verpflichtet, jeden weiteren Schaden (Kosten) gegenüber dem Schädiger (Down/Uploader) so gering wie möglich zu halten. Zum Beispiel könnte S&W selbst klagen, da es ja eine Kanzlei ist, welche den RI vertritt. S&W hätte den Mahnbescheid und die gerichtliche Durchsetzung selbst beantragen können. Bereits die Abgabe der Forderung an eine Inkasso-Firma ist da sehr fragwürdig. In mehreren Urteilen wurde die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits erfolgreich angegriffen ( z.B.: Düss. OLGZ 87, 494, LG Rottweil NJW, 266 ). "Mahnen gleich mit Anwalt Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der BGH entschieden (Az. VII ZB 53/05). Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater - erst Inkassobüro, dann Anwalt - entstehen. Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen. [...]" Quelle: FinanzTest Nr. 4/2006 "Kontoführungsgebühren" sind generell als Sittenwidrig anzusehen und werden vor Gericht regelmäßig verworfen, oder als ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert (z.B..: AG Speyer Urteil vom 22.02.2005 - 31 C 456/04). Auch die Weitergabe der Inkasso-Firma an einen weiteren Rechtsanwalt (z.b. Haas) ist alles andere als Schadenmindernd (Kostensparend), da auch die Inkassojungs selbst einen Mahnbescheid, und die gerichtliche Durchsetzung beantragen könnten. Somit ist meiner Meinung nach die komplette Kostennote im Ernstfall zu hinterfragen, und gegebenfalls neu zu berechnen. Gemäß der Aussage eines befreundeten Anwalts steht am Ende dieser Überprüfung regelmäßig wieder der ursprünglich geforderte Betrag. Ohne Inkasso und zweitem Anwalt. Das Kostenrisiko bei Einschaltung von Inkasso trägt laut BGB der Auftraggeber (Abmahner). Wird die Gebühr bezahlt, gut. Wird sie nicht gezahlt, Pech für den Auftraggeber. Das Kostenrisiko bei Einschaltung eines weiteren Anwaltes liegt demnach beim Inkassobüro. Diese Kosten hat dann entsprechend geltender Rechtsprechung gegebenenfalls das Inkassobüro selbst zu tragen. Da ich kein Rechtsanwalt bin, und auch nie einer werden wollte, ist das hier nur ein weiterer Post ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Also nur meine Meinung!
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| | # 3939 |
| Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
| Hallo Leute, hatte gestern, nachdem ich die mod UE zu S&W geschickt hatte und nach einer Woche ne Rückantwort bekommen hatte, einen zweiten Zahlungstermin. Hab natürlich nicht gezahlt. Mal schauen wann der nächste Brief reinflattert. Gruß Nico |
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| | # 3940 |
| Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 8
| Wie ging damals denn der Prozess von Schutt + Waetke aus? Erster Filesharing-Prozess der Rechtsanwälte Schutt und Waetke mit einem Streitwert um die 60.000 Euro | Alter Falter! Das ist schon 1,5 Jahre her und ich habe kein Urteil gefunden. |
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