| | # 3862 |
| Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
| Hallo, Also wie gesagt, im gestrigen Antwortschreiben der Schutt-Anwälte stand nix drin von wegen "Abgelehnt" ! Und nochmal, ich habe nix an der Mod_UE geändert. Habe die gleiche auch mal an die Waldis vor 3-4 Monaten geschickt und bis nichts mehr von denen gehört (bis auf den Rückschein). Kann vielleicht auch noch dauern, wer weiß. Also, am besten bei Schutt abwarten oder bis zum 08.01.2010 etwas unternehmen, und wenn ja, was? Gruß Nico |
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| | # 3863 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Was Du natürlich noch bis zum 08.01. entscheiden mußt, ist die Frage des Zahlens/Nichtzahlens. Aber ich gehe davon aus, das Du Dich schon entschieden hast. | |
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| | # 3864 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wahrscheinlich komme ich nicht wieder. | |
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| | # 3865 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Wenn Du damit meinst, daß die Formulierung "...vom zuständigen Amts- oder Landgericht zu überprüfenden.." weiterhin OK ist, dann ja. Das war aber nicht das Problem des Fragestellers. | |
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| | # 3866 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Das war genau das Problem des Fragestellers. Deswegen wurde sein Zitat nochmals wiederholt. Und noch eins.... zur alten Diskussion: "Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben." [LG Bochum, 01.09.2009]
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 3867 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Es könnte sich auch um eine bewußte Veränderung des Zweitschreibens handeln. Bekanntlich ist das Ziel dieser Bettelbriefe, durch verstärkt ausgeübten Druck zu verunsichern, um die Zahlungsbereitschaft zu erhöhen und den Abgemahnten zu Fehlern zu verleiten (Kontaktaufnahme, Nachfragen, ob man eine andere UE schicken sollte etc.) Ich glaube, S&W will mit diesem Textbaustein gezielt den Eindruck erwecken, sie hätten die ModUe nicht akzeptiert. Letztlich sagen sie aber nur, dass sie eine andere UE als die mitgeschickte Originale erhalten haben, vermeiden dabei explizit zu erwähnen, dass sie die ModUe akzeptieren und erzählen im Mittelteil nur wie eine UE auszusehen hat. Da unsere ModUe aber diesen Unterlassungsansprüchen gerecht wird und andererseits nicht explizit von Ablehnung oder Aufforderung der Neuabgabe die Rede ist, betrachte ich die ModUe als angenommen. Ich halte diesen Textbaustein daher für nichts anderes als ein typisch entartetes juristisches Produkt, das mit sehr vielen Worten nur Verunsicherung schaffen will und deren banale Aussage nur über die Hintertür zu entschlüsseln ist. Shual mag mich verbessern, wenn ich falsch liege. |
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| | # 3870 | |
| Gastposter | Es sind - keinerlei - Veränderungen in der mod. UE notwendig! Mittwoch, den 30.12.2009 Im Verbraucherforum: Netzwelt.de/Forum ist folgender Post zu lesen: Zitat:
___________________________________________ Einen väterlichen Hinweis in Richtung Netzwelt.de/Forum. Es sind keinerlei Veränderungen in dem aktuellen Muster der mod. UE notwendig, egal wer was sagt. Die Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht von einer bestimmten Form, sondern nur vom Inhalt und der Ernstlichkeit einer Unterlassungs- verpflichtungserklärung abhängig. Der Verletzer kann die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernst gemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungs- erklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86 = GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652 - qm-Preisangaben II; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/89, Urteilsabdr. S. 38 - Metro III). Diese ist bei unserem Muster der mod. UE, im vollen Umfang und uneingeschränkt gewährleistet. ___________________________________________ Zum besseren Verständnis. Der Auszug, - nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, " stellt die Strafbewehrung - sprich das Vertragsstrafeversprechen - nach dem so genannten neuen Hamburger Brauch dar. Hamburger Brauch: Die Unterlassungserklärung muss ernst gemeint sein, dies zu verdeutlichen ist Aufgabe der in ihr versprochene Vertragsstrafe. Die Ernsthaftigkeit wird deutlich, wenn der Störer sich für den Fall weiterer Störungen zur Zahlung eines Geldbetrages in empfindlicher Höhe verpflichtet. Diese Summe muss richtig wehtun, denn ansonsten können Zweifel aufkommen, ob sich der Störer insgeheim nicht doch weitere Störungen vorbehält oder sich nicht ernsthaft um deren Verhinderung zu kümmern beabsichtigt. Wird die Summe herabgesetzt, so kann dadurch der Eindruck entsteht, es mangele an Ernsthaftigkeit. Dies führt zu dem Risiko, dass auch hier der Abmahner auf Unterlassung klagt. Einen Ausweg aus dem Dilemma für den Abgemahnten zeigt der Hamburger Brauch auf. Der Abgemahnte verpflichtet sich darin, bei Verletzung der Unterlassungserklärung eine vom Abmahner frei zu bestimmende Summe als Vertragsstrafe zu zahlen. Selbstverständlich kann hier dem Abgemahnten keine mangelnde Ernsthaftigkeit unterstellt werden. Andererseits verhindert § 315 BGB, dass die Vertragsstrafe unermesslich hoch wird: ihr Betrag ist nämlich gerichtlich nachprüfbar. In einem solchen Gerichtsverfahren wird meist ein geringerer Streitwert angesetzt, als wenn dieser von vornherein auf eine hohe Summe festgelegt ist. Die Folge: Das Kostenrisiko sinkt (Jurawiki.de). ___________________________________________ Zu gut Deutsch. Nehmen wir an, die Vertragsstrafe sei ein Kuchen. Jetzt kommt es darauf an, den Kuchen gerecht zu teilen. Einer (Unterlassungsgläubiger, Abmahner) teilt und der andere (AG + LG) wählt, ob die Teile zu groß oder zu klein sind. Sagt man als Abgemahnter: Das Stück ist mir zu groß, ich möchte ein kleines und ändert es selbstständig, sagt das AG bzw. LG: Nein, das Große ist angemessen, es muss Dir beim Essen schon wehtun!. Es wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt. Anders herum, wenn der Abmahner das Kuchenstück zu groß wählt, das AG bzw. LG sagt: Nein, dieses Stück ist viel zu groß!, wird es kleiner gewählt und der Abmahnende bleibt auf seine Restkosten sitzen. Die Vertragsstrafe, nach dem neuen Hamburger Brauch, ist keine starre Regelung. Eine Festlegung eines evtl. festen Betrages oder anderer sinnloser Formulierungen wäre deshalb verfehlt und nicht zwingend nötig. Deshalb bleibt die Formulierung der jetzigen mod. UE so, wie sie ist - einfach und gut und es wird keine andere empfohlen! ___________________________________________ Steffen ******** für die Initiative Abmahnwahn-Dreipage | |
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| | # 3871 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
@all Oder hat etwa einer von Euch in der Zwischenzeit etwas anderes empfohlen? Zitat:
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| | # 3872 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Ich hatte den ganzen "Aufsatz" schon mal verlinkt, aber dann wieder gelöscht. Meine Empfehlung ist wie eh und je "mod UE" und abwarten. Und da es ja immer die gleiche mod UE ist, und ich ja weiß das Sie auf dem aktuellen Stand ist meine ich es ist eine gute und weise Entscheidung! |
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| | # 3873 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die Bedenken wurden durch Herrn Dr. Frank Eikmeier ausgeräumt und somit (auch) das SuW-Problem unkonventionell und sehr zügig gelöst. | |
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| | # 3875 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Solange sich der RA nicht geäußert hat, der das (Hamburger) Urteil erreicht hat und man den Urteilstext nicht kennt ist das Interesse an dieser Geschichte nicht erloschen. Man hat also schon (und immer) zu trennen zwischen "Muster" - "Gerichtsurteil" - "Konsequenzen" - "Prognose" - "Realen Auswirkungen". Schönes Beispiel: Irgendwann packte eine gewisse Musikindustrie eine Urteilsserie von 2008 raus um Ende 2009 gewisse Leute auf gewisse mod-UE-technische Dinge hinzuweisen. (Also Abmahnwahn-untypisch, denn die Abmahner nehmen normalerweise ja alles neue und pfropfen es in ihre Schriftsätze, teils ohne Sinn und Verstand.) Kennt jemand den neuen Abmahner, der im Jahr 2010 im Monat Mai ins Geschäft einsteigt. Vielleicht ist das ja so ein Axxxxxxx wie ich?
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| | # 3876 |
| Registriert seit: 07.01.2009 Ort: Hamburg
Beiträge: 22
| Habe ich es jetzt überstanden ??? Ich denke mal nicht, daß morgen noch Post kommt, dann sind aber 3 Jahre um. Muß ich noch mit etwas rechenen? Werdegang: Dezember 06 Abmahnung S&W > nicht reagiert 2 Jahre ist nichts weiter passiert !!! November 08 Vorladung zur Aussage bei der Polizei Dezember 08 Einstellung durch Staatsanwalt Dezember 08 Infoscore > mit bekannten Schreiben Widerspruch eingelegt Januar 09 Schreiben von Infoscore mit Info über meine persönlichen Daten und neue Zahlungsfrist > nicht reagiert Februar 09 "Letzte Mahnung" von Infoscore > werd nicht reagieren, hab doch schon ein widerspruch verschickt. Februar 09 Hass > keine Reaktion März 09 Gericht > Widerspruch (unbegründet) April 09 Hass > bitte um Begründung des Widerspruches (sonst noch wünsche) ignoriert Mai 09 Hass > und wieder eine "Letzte" Mahnung, sonst wird die Klage begründet Bis heute nichts weiter ![]() Gruß Moleart |
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| | # 3877 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Das war mein Stand der Dinge bis zu dem Zeitpunkt, an dem Steffen heute seine Klarstellung veröffentlichte, wobei er offenbar nur Dein erstes Posting aus dem neuen Thread "ModUE - Kurzer Sorgenbericht" gelesen hat. Ich kann ihm nur sagen, wir haben bisher immer auf die ModUe von seiner Seite verlinkt und zu keiner anderen und das wird sich auch vorerst nicht ändern. Ich hoffe, Du stimmst mir da zu. | |
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| | # 3878 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
dann Drei Jahre Ende 01.01.2010 Habe ich richtig gerechnet? Wenn ja, bist Du durch! Gratulation!!! Dieses Posting habe ich Extra gesichert um es Zweiflern zu zeigen!!! | |
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| | # 3879 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Selbstverständlich. -----Doppelpost zusammengeführt am 30.12.2009 um 19:03:42----- Insofern nicht eine Klage im November eingereicht wurde, die erst im Januar zugestellt wird, weil das Gericht sowas locker sieht.... richtig gerechnet. Ich empfehle eine erste "unbestätigte und inoffizielle Verjährungsfeier". An Ostern kann mans dann nochmal richtig "offiziell" krachen lassen. (März eher..) -----Doppelpost zusammengeführt am 30.12.2009 um 19:06:21----- Es kommt nicht drauf an wann Du Post bekommst, sondern wann der Antrag/Klageschrift eingegangen ist. Feier trotzdem. 98,9% des Weges ist gegangen ind die restlichen 1,1% schaffst Du wahrscheinlich auch noch.
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