Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 29.12.2009, 17:32   # 3861
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von lighterss Beitrag anzeigen
Nun...es wird von meiner Seite keine Zuwiderhandlung mehr geben....dann kann mir doch die Vertragsstrafe in Höhe von 5001 € egal sein.
Verstehe ich da etwas falsch ???
Ja. Es geht um die richtige, strafbewehrte Formulierung der Unterlassungserklärung. Ich gehe mal davon aus, daß Dein Anwalt das richtig hinbekommen hat.

Mir scheint wirklich, da hat irgendein Hiwi von S&W auf den falschen Knopf gedrückt.
Solche Fehlleistungen können mal wichtig werden, wenn ein Richter beurteilen soll, ob es sich um eine unzulässige Massenabmahnung handelt. Ein Indiz hierfür ist nämlich, wenn der Abmahner Standardschreiben ohne Bezug auf den Einzelfall verschickt.
Also: Gut aufheben und ansonsten entspannen.
Berichte mal, was Dein Anwalt dazu sagt.
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Alt 29.12.2009, 17:36   # 3862
nico.tkotsch
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
Hallo,

Also wie gesagt, im gestrigen Antwortschreiben der Schutt-Anwälte stand nix drin von wegen "Abgelehnt" !

Und nochmal, ich habe nix an der Mod_UE geändert. Habe die gleiche auch mal an die Waldis vor 3-4 Monaten geschickt und bis nichts mehr von denen gehört (bis auf den Rückschein). Kann vielleicht auch noch dauern, wer weiß.

Also, am besten bei Schutt abwarten oder bis zum 08.01.2010 etwas unternehmen, und wenn ja, was?

Gruß

Nico
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Alt 29.12.2009, 17:46   # 3863
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
stand nix drin von wegen "Abgelehnt" !
Und nochmal, ich habe nix an der Mod_UE geändert.
Also, am besten bei Schutt abwarten oder bis zum 08.01.2010 etwas unternehmen, und wenn ja, was?
Wenn Du Dir bezüglich modUE sicher bist, brauchts Du nichts mehr zu unternehmen.
Was Du natürlich noch bis zum 08.01. entscheiden mußt, ist die Frage des Zahlens/Nichtzahlens. Aber ich gehe davon aus, das Du Dich schon entschieden hast.
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Alt 29.12.2009, 18:04   # 3864
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt. Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.
Dieses Problem wurde bereits besprochen und gilt als gelöst, ..... bis ich wieder komme und es nicht für gelöst halte.

Wahrscheinlich komme ich nicht wieder.
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Alt 29.12.2009, 18:42   # 3865
waldibrieffreund
 
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Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Dieses Problem wurde bereits besprochen und gilt als gelöst,
Gelöst inwiefern?
Wenn Du damit meinst, daß die Formulierung "...vom zuständigen Amts- oder Landgericht zu überprüfenden.." weiterhin OK ist, dann ja.
Das war aber nicht das Problem des Fragestellers.
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Alt 29.12.2009, 18:48   # 3866
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Das war aber nicht das Problem des Fragestellers.
Das war genau das Problem des Fragestellers. Deswegen wurde sein Zitat nochmals wiederholt.

Und noch eins.... zur alten Diskussion: "Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben." [LG Bochum, 01.09.2009]
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Alt 29.12.2009, 19:06   # 3867
constantin
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Scheints hat da ein Assi nur den falschen Textbaustein gewählt.
Es könnte sich auch um eine bewußte Veränderung des Zweitschreibens handeln. Bekanntlich ist das Ziel dieser Bettelbriefe, durch verstärkt ausgeübten Druck zu verunsichern, um die Zahlungsbereitschaft zu erhöhen und den Abgemahnten zu Fehlern zu verleiten (Kontaktaufnahme, Nachfragen, ob man eine andere UE schicken sollte etc.) Ich glaube, S&W will mit diesem Textbaustein gezielt den Eindruck erwecken, sie hätten die ModUe nicht akzeptiert. Letztlich sagen sie aber nur, dass sie eine andere UE als die mitgeschickte Originale erhalten haben, vermeiden dabei explizit zu erwähnen, dass sie die ModUe akzeptieren und erzählen im Mittelteil nur wie eine UE auszusehen hat. Da unsere ModUe aber diesen Unterlassungsansprüchen gerecht wird und andererseits nicht explizit von Ablehnung oder Aufforderung der Neuabgabe die Rede ist, betrachte ich die ModUe als angenommen.

Ich halte diesen Textbaustein daher für nichts anderes als ein typisch entartetes juristisches Produkt, das mit sehr vielen Worten nur Verunsicherung schaffen will und deren banale Aussage nur über die Hintertür zu entschlüsseln ist.

Shual mag mich verbessern, wenn ich falsch liege.
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Alt 29.12.2009, 19:35   # 3868
Shual
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Shual mag mich verbessern, wenn ich falsch liege.
Sieht so aus, als ob Du richtig liegst.
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Alt 30.12.2009, 14:50   # 3869
Glückspilz
 
Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 23
Wollte mich nur kurz melden und sagen, dass es nichts neues gibt...

Wünsche allen einen Guten Rutsch und immer dran denken:
Erste Bürgerpflicht - Ruhe bewahren!

Danke & bis nächstes Jahr!
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Alt 30.12.2009, 17:04   # 3870
steffenXXL
Gastposter
 
Es sind - keinerlei - Veränderungen
in der mod. UE notwendig!


Mittwoch, den 30.12.2009

Im Verbraucherforum: Netzwelt.de/Forum ist folgender Post zu lesen:

Zitat:
„Die Anbieter und Ausfüllhelfer von modifizierten Unterlassungserklärungen streiten gerne und
häufig über notwendige Verbesserungen.
Der illegale und dubiose Rechtsberater “[Name nicht wichtig]“, gibt hierzu bekannt, dass er
künftig keine modifizierte Unterlassungserklärung mit dem Wortlaut:
"im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, ..."
empfehlen wird.
Ich werde das Problemchen selbst mal Kanzleien vortragen, und irgendwann nach den Feiertagen
meine persönliche künftige Formulierung im Blog bekanntgeben.

Den Anbietern wird empfohlen, eine Änderung vorzunehmen.

Grundlage sind zwei jüngere Urteile.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2009, Az.: 1 W 37/09
LG Hamburg mit Urteil vom 02.10.2009, Az: 310 O 281/09

___________________________________________


Einen väterlichen Hinweis in Richtung Netzwelt.de/Forum. Es sind keinerlei Veränderungen in dem
aktuellen Muster der mod. UE notwendig, egal wer was sagt.

Die Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
nicht von einer bestimmten Form, sondern nur vom Inhalt und der Ernstlichkeit einer Unterlassungs-
verpflichtungserklärung abhängig. Der Verletzer kann die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete
Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem
Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernst gemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt
abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungs-
erklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86 = GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652 -
qm-Preisangaben II; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/89, Urteilsabdr. S. 38 - Metro III).

Diese ist bei unserem Muster der mod. UE, im vollen Umfang und uneingeschränkt gewährleistet.


___________________________________________


Zum besseren Verständnis.

Der Auszug,

„… - nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch
das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, …
"

stellt die Strafbewehrung - sprich das Vertragsstrafeversprechen - nach dem so genannten “neuen
Hamburger Brauch“ dar.

Hamburger Brauch:
Die Unterlassungserklärung muss ernst gemeint sein, dies zu verdeutlichen ist Aufgabe der in ihr
versprochene Vertragsstrafe. Die Ernsthaftigkeit wird deutlich, wenn der Störer sich für den Fall
weiterer Störungen zur Zahlung eines Geldbetrages in empfindlicher Höhe verpflichtet. Diese Summe
muss richtig wehtun, denn ansonsten können Zweifel aufkommen, ob sich der Störer insgeheim nicht
doch weitere Störungen vorbehält oder sich nicht ernsthaft um deren Verhinderung zu kümmern beabsichtigt.
Wird die Summe herabgesetzt, so kann dadurch der Eindruck entsteht, es mangele an Ernsthaftigkeit.
Dies führt zu dem Risiko, dass auch hier der Abmahner auf Unterlassung klagt. Einen Ausweg aus
dem Dilemma für den Abgemahnten zeigt der Hamburger Brauch auf. Der Abgemahnte verpflichtet sich
darin, bei Verletzung der Unterlassungserklärung eine vom Abmahner frei zu bestimmende Summe als
Vertragsstrafe zu zahlen. Selbstverständlich kann hier dem Abgemahnten keine mangelnde Ernsthaftigkeit
unterstellt werden. Andererseits verhindert § 315 BGB, dass die Vertragsstrafe unermesslich hoch
wird: ihr Betrag ist nämlich gerichtlich nachprüfbar. In einem solchen Gerichtsverfahren wird meist
ein geringerer Streitwert angesetzt, als wenn dieser von vornherein auf eine hohe Summe festgelegt
ist. Die Folge: Das Kostenrisiko sinkt (Jurawiki.de).


___________________________________________


Zu gut Deutsch. Nehmen wir an, die Vertragsstrafe sei ein Kuchen. Jetzt kommt es darauf an, den Kuchen
gerecht zu teilen. Einer (Unterlassungsgläubiger, Abmahner) teilt und der andere (AG + LG) wählt, ob
die Teile zu groß oder zu klein sind. Sagt man als Abgemahnter: „Das Stück ist mir zu groß, ich möchte
ein kleines“ und ändert es selbstständig, sagt das AG bzw. LG: „Nein, das Große ist angemessen, es
muss Dir beim Essen schon wehtun!“. Es wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt. Anders herum,
wenn der Abmahner das Kuchenstück zu groß wählt, das AG bzw. LG sagt: „Nein, dieses Stück ist viel
zu groß!“, wird es kleiner gewählt und der Abmahnende bleibt auf seine Restkosten sitzen.

Die Vertragsstrafe, nach dem neuen Hamburger Brauch, ist keine starre Regelung. Eine Festlegung eines
evtl. festen Betrages oder anderer sinnloser Formulierungen wäre deshalb verfehlt und nicht zwingend
nötig.

Deshalb bleibt die Formulierung der jetzigen mod. UE so, wie sie ist - einfach und gut und es wird
keine andere empfohlen!



___________________________________________


Steffen ******** für die Initiative Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 30.12.2009, 17:17   # 3871
constantin
 
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Zitat:
Zitat von steffenXXL Beitrag anzeigen
Deshalb bleibt die Formulierung der jetzigen mod. UE so, wie sie ist - einfach und gut und es wird
keine andere empfohlen!
Zu diesem Schluß sind wir (inkl. den dubiosen illegalen Rechtsberatern) nach kurzzeitlicher Verwirrung vor ein paar Tagen auch gekommen!

@all
Oder hat etwa einer von Euch in der Zwischenzeit etwas anderes empfohlen?

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Dieses Problem wurde bereits besprochen und gilt als gelöst, ..... bis ich wieder komme und es nicht für gelöst halte.

Wahrscheinlich komme ich nicht wieder.
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Alt 30.12.2009, 17:25   # 3872
ulrich
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Zu diesem Schluß sind wir (inkl. den dubiosen illegalen Rechtsberatern) vor ein paar Tagen auch gekommen!

@all
Oder hat einer von Euch in der Zwischenzeit etwas anderes empfohlen?
Ich hatte den ganzen "Aufsatz" schon mal verlinkt, aber dann wieder gelöscht. Meine Empfehlung ist wie eh und je "mod UE" und abwarten. Und da es ja immer die gleiche mod UE ist, und ich ja weiß das Sie auf dem aktuellen Stand ist meine ich es ist eine gute und weise Entscheidung!
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Alt 30.12.2009, 18:03   # 3873
Shual
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Zu diesem Schluß sind wir (inkl. den dubiosen illegalen Rechtsberatern) nach kurzzeitlicher Verwirrung vor ein paar Tagen auch gekommen!
Nein.

Die Bedenken wurden durch Herrn Dr. Frank Eikmeier ausgeräumt und somit (auch) das SuW-Problem unkonventionell und sehr zügig gelöst.
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Alt 30.12.2009, 18:17   # 3874
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Bedenken wurden durch Herrn Dr. Frank Eikmeier ausgeräumt und somit (auch) das SuW-Problem unkonventionell und sehr zügig gelöst.
Das ist natürlich wesentlich exakter und das wollte ich eigentlich auch zum Ausdruck bringen: Der Käs' ist längst gegessen.
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Alt 30.12.2009, 18:36   # 3875
Shual
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Der Käs' ist längst gegessen.
Solange sich der RA nicht geäußert hat, der das (Hamburger) Urteil erreicht hat und man den Urteilstext nicht kennt ist das Interesse an dieser Geschichte nicht erloschen.

Man hat also schon (und immer) zu trennen zwischen "Muster" - "Gerichtsurteil" - "Konsequenzen" - "Prognose" - "Realen Auswirkungen".

Schönes Beispiel: Irgendwann packte eine gewisse Musikindustrie eine Urteilsserie von 2008 raus um Ende 2009 gewisse Leute auf gewisse mod-UE-technische Dinge hinzuweisen. (Also Abmahnwahn-untypisch, denn die Abmahner nehmen normalerweise ja alles neue und pfropfen es in ihre Schriftsätze, teils ohne Sinn und Verstand.)

Kennt jemand den neuen Abmahner, der im Jahr 2010 im Monat Mai ins Geschäft einsteigt. Vielleicht ist das ja so ein Axxxxxxx wie ich?
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Alt 30.12.2009, 18:54   # 3876
moleart
 
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Habe ich es jetzt überstanden ???

Ich denke mal nicht, daß morgen noch Post kommt, dann sind aber 3 Jahre um.
Muß ich noch mit etwas rechenen?

Werdegang:

Dezember 06 Abmahnung S&W > nicht reagiert

2 Jahre ist nichts weiter passiert !!!

November 08 Vorladung zur Aussage bei der Polizei

Dezember 08 Einstellung durch Staatsanwalt

Dezember 08 Infoscore > mit bekannten Schreiben Widerspruch eingelegt

Januar 09 Schreiben von Infoscore mit Info über meine persönlichen Daten und neue Zahlungsfrist > nicht reagiert

Februar 09 "Letzte Mahnung" von Infoscore > werd nicht reagieren, hab doch schon ein widerspruch verschickt.

Februar 09 Hass > keine Reaktion

März 09 Gericht > Widerspruch (unbegründet)

April 09 Hass > bitte um Begründung des Widerspruches (sonst noch wünsche) ignoriert

Mai 09 Hass > und wieder eine "Letzte" Mahnung, sonst wird die Klage begründet

Bis heute nichts weiter

Gruß
Moleart
  Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 18:56   # 3877
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Solange sich der RA nicht geäußert hat, der das (Hamburger) Urteil erreicht hat und man den Urteilstext nicht kennt ist das Interesse an dieser Geschichte nicht erloschen.
Sicherlich - man sollte alles im Auge behalten, wachsam sein und ggf. reagieren. Doch bis dahin gehe ich davon aus, dass diese Aussage von Dir vorerst Bestand hat:

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Dann bleibt alles beim alten
Das war mein Stand der Dinge bis zu dem Zeitpunkt, an dem Steffen heute seine Klarstellung veröffentlichte, wobei er offenbar nur Dein erstes Posting aus dem neuen Thread "ModUE - Kurzer Sorgenbericht" gelesen hat. Ich kann ihm nur sagen, wir haben bisher immer auf die ModUe von seiner Seite verlinkt und zu keiner anderen und das wird sich auch vorerst nicht ändern. Ich hoffe, Du stimmst mir da zu.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 19:00   # 3878
ulrich
Gesperrt
 
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von moleart Beitrag anzeigen
Habe ich es jetzt überstanden ???

Ich denke mal nicht, daß morgen noch Post kommt, dann sind aber 3 Jahre um.
Muß ich noch mit etwas rechenen?

Werdegang:

Dezember 06 Abmahnung S&W > nicht reagiert
Beginn der Verjährung 01.01 2007
dann Drei Jahre
Ende 01.01.2010
Habe ich richtig gerechnet? Wenn ja, bist Du durch!
Gratulation!!!

Dieses Posting habe ich Extra gesichert um es Zweiflern zu zeigen!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 19:00   # 3879
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Ich hoffe, Du stimmst mir da zu.
Selbstverständlich.

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.12.2009 um 19:03:42-----

Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Habe ich richtig gerechnet? Wenn ja, bist Du durch!
Insofern nicht eine Klage im November eingereicht wurde, die erst im Januar zugestellt wird, weil das Gericht sowas locker sieht....

richtig gerechnet.

Ich empfehle eine erste "unbestätigte und inoffizielle Verjährungsfeier".

An Ostern kann mans dann nochmal richtig "offiziell" krachen lassen. (März eher..)

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.12.2009 um 19:06:21-----

Zitat:
Zitat von moleart Beitrag anzeigen
Ich denke mal nicht, daß morgen noch Post kommt,
Es kommt nicht drauf an wann Du Post bekommst, sondern wann der Antrag/Klageschrift eingegangen ist.

Feier trotzdem.

98,9% des Weges ist gegangen ind die restlichen 1,1% schaffst Du wahrscheinlich auch noch.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 19:10   # 3880
moleart
 
Registriert seit: 07.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 22
na dann werd ich morgen abend, mir einen zusätzlich genehmigen
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:25 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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