| | # 3842 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Neues über zurückgezogene (Haasen)Klagen aus dem Paralleluniversum: Neuste "tierische" Meldungen der anderen Art! Resümee S.H.: "Wer sich mit Haas vergleicht - ist selber Schuld!" EDIT Noch einer aus der Datenbank... LINK |
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| | # 3844 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! | |
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| | # 3845 |
| Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
| Hallo Princess, weiss Steffen von der Klage gegen mich? D.h. bin ich einer der genannten drei offenen Fälle? Hier gibts nichts Neues. Keine Antwort auf die Klageerwiderung, keine Reaktion auf den Antrag auf PKH. Also gelassen abwarten... Ich danke Dir für Dein unermüdliches Engagement und wünsche Dir ein ruhiges Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr, Gerdjürgen |
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| | # 3848 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| AG Oldenburg, Az: 2 C 2173/09 - Klagerücknahme [Link] In einem Filesharing-Verfahren wurde dem Beklagten heute durch das Gericht mitgeteilt, dass der Kläger die Klage zurück genommen habe. Ein richterlicher Beschluss steht hingegen noch aus. Ein Tonträgerhersteller hatte von einem Internetanschlußinhaber im Rahmen einer Abmahnung die Unterlassung einer angeblichen Rechtsverletzung aus dem Dezember 2007, die eine Schweizer IP-Adressenprotokollierungsfirma angeblich in einer sog. p2p-Tauschbörse notiert haben will verlangt. Der Abgemahnte reagierte richtig und gab eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Gleichzeitig lehnte er jedoch die Bezahlung von insgesamt 761,00 an Schadensersatz, Ermittlungskosten und Rechtsanwaltskosten für die Einschaltung einer bekannten Karlsruher Abmahnkanzlei (die nicht mit N. beginnt) die in der Abmahnung geltend gemacht wurde ab. Der Tonträgerhersteller beauftragte im Jahr 2009 ein Inkassounternehmen aus dem Raum Baden-Baden mit der Beitreibung der Forderungen. Nach einem gigantischen Berg von Schriftsätzen beantragte der hauseigene Rechtsanwalt, ebenso aus dem Raum Baden-Baden zuerst einen Mahnbescheid und nach Widerspruch des Abgemahnten machte er eine Summe von insgesamt 340 [???] am Gerichtsstandort Osnabrück geltend. Das Gericht in Osnabrück sah sich jedoch nicht zuständig. Die Klage wurde an das zuständige Gericht in Oldenburg verwiesen. Zu deisem Zeitpunkt hatte der Beklagte jedoch bereits auf die Klage erwiedert. Mit Schriftsatz vom Sonntag, dem 19.10.2009 suchte die Klägerin der Erwiederung zu antworten. Ohne richterliche Fristsetzung beantwortete der Beklagte diesen Schriftsatz Mitte November 2009. Die Antwort der Klägerin bestand in der Rücknahme der Klage. I - Rücknahme Die Rücknahme einer Klage ist in § 269 ZPO geregelt. In diesem Fall ist der Verlauf - Richterschaft - Klägerin unklar, da sich das Gericht jede Notiz an den Beklagten sparte. Üblicherweise würde man annehmen, dass der erkennende Richter der Klägerin mitteilte, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben würde. Auch ist es hier jedoch möglich, dass der Klägerin nicht gelang die vorzüglichen Argumente des Beklagten zu beantworten. Man geht davon aus, dass der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Damit ist jedoch nur der rückwirkend "nicht anhängig gewordene" Rechtsstreit vor dem AG Oldenburg gemeint. Auch wenn es absurd erscheint steht der Klägerin zu es an einem anderen Gericht zu versuchen. Die Wahrscheinlichkeit wird hier jedoch als sehr gering erachtet. Zudem muß der Beklagte hier nicht der Rücknahme zustimmen. Er könnte gegen den Beschluss jedoch sofortige Beschwerde einlegen, damit die Angelegenheit endgültig geklärt wird. Dies wird sicherlich zu prüfen sein. II - Verfahrensverlauf - Sachverhalt Erschwert wurde das Verfahren für die Klägerin durch verschiedene Unstimmigkeiten in ihren Vorträgen. Der Streitgegenstand wurde nicht angemessen vorgetragen. Der Tonträgerhersteller machte vor Gericht sogar "ausschließliche Markenrechte" an einem Musiktitel geltend, oder bezeichnete ein Musikwerk als "Computerspiel und Software". Der Beklagte hingegen konnte dem Gericht (nach seiner Ansicht) substantiiert darlegen, dass er die vorgeworfene Tat nicht begangen habe. Zudem konnte er ausführlich darlegen, weshalb er auch im Rahmen der Störerhaftung nicht verantwortlich zu machen sei. Er rügte verschiedene Mängel im gegnerischen Vortrag. Er legte sehr deutlich dar, weshalb der vorgebrachte Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 aus der Luft gegriffen sei. (vgl. AG Musterhausen - Verhandlung) Von wesentlicher Bedeutung war jedoch, dass dem Beklagten gelang sehr deutliche Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerin vorzubringen. Die Klägerin hatte behauptet, sie halte (vage) ausschließliche Leistungsschutzrechte "an dem Musikstück ... in den jeweiligen Versionen". Der Beklagte führte hingegen Beweis, dass diese Behauptung nicht zu treffend sei. Nicht entschieden wurde jedoch in der Sache selbst. Ob mit der Beiziehung von STA-Ermittlungsakten und richterlicher Überprüfung der tatsächlichen Lage der Dinge in Bezug auf die reale Aktivlegitimation der Klägerin ein anderes Ergebniss als die Beklagtenmeinung beurteilt worden wäre ist nicht geklärt. Das die Klägerin jedoch Ihren Antrag zurückzog läßt Einiges dafür sprechen. Abschließend sei veröffentlicht, dass sich der Beklagte selbst verteidigte. Hierbei wurde er tatkräftig durch Teilnehmer des Forenbereichs des Internetportals Netzwelt.de unterstützt. Diese bedanken sich bei Herrn Dr. Frank Eikmeier für seine unkonventionelle Mitarbeit an diesem erfolgreich verlaufenden Verfahren.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 3849 |
| Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
| Hallo Leute, bin neue hier und habe ebenfalls ein Schreiben der Schutt und Waetke Anwälte erhalten. Habe mich dann erstmal in diesem Forum schlau gemacht und zunächst eine Mod Ue losgeschickt. Gestern aber kam ein Schreiben von denen Zurück. Zitat:"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt. Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001 oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen. Namens und im Auftrage unserer Mandantin haben wir Sie noch einmal aufzufordern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche unserer Mandantin vollständig zu erfüllen. Den Ausgleich der Forderung erwarten wir bis zum 08.01.2010."Zitat Ende. Wie am besten vorgehen. Gruß Nico |
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| | # 3850 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nimm Bitte unsere mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung und verändere nichts am Text. Trage lediglich Deine Anmahndaten ein, und dann ab damit zur Post. (Per Einschreiben und Rückschein aufgeben)! Ich gehe davon aus das Du was an de mod UE verändert hast, das ist in den meisten Fällen der Grund für die Nichtannahme. Also nur Deine Daten eintragen, ansonsten Finger weg vom Text. Denn unsere mod UE ist 100% OK! Hallo! Nimm Bitte unsere mod UE http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990und verändere nichts am Text. Trage lediglich Deine Anmahndaten ein, und dann ab damit zur Post. (Per Einschreiben und Rückschein aufgeben)! Ich gehe davon aus das Du was an de mod UE verändert hast, das ist in den meisten Fällen der Grund für die Nichtannahme. Also nur Deine Daten eintragen, ansonsten Finger weg vom Text. Denn unsere mod UE ist 100% OK! | |
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| | # 3851 |
| Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 3
| Hallo, also ich habe auch eine mod. Ue (die von euch) mit meinem Anwalt zusammen ausgefühlt, sodass ja keine Fehler entstehen. Hab sie abgeschickt. Aber auch bei mir kam das Schreiben, wie nico.tkotsch es erhalten hat. Was soll ich nun tun? Natürlich werde ich mich nachher gleich wieder mit meinem Anwalt beraten, aber vielleicht habt ihr ja schon einen Tipp, denn ich weiß hier gerade nicht weiter und ich habe schon eine Menge in den Foren über das Thema gelesen. Aber so etwas gab es noch nicht - jedenfalls ist es mir nicht bekannt. Mit freundlichen Gruß, KaDeeShaa |
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| | # 3852 | ||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Zitat:
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| | # 3853 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| "doppelt gemoppelt" hält eben besser @ulrich...bei 3 widerholungen in 1 Post wird´s Zeit für die Medikamente |
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| | # 3854 | ||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Zitat:
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| | # 3855 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Erinnert ein wenig an @ulrich Hier wird doch durch den Fix-Betrag-Satz 5001 der Folgesatz aufgehoben. Angenommen, es wurde tatsächlich nichts an dem Satz Zitat:
Frage an die klugen Köpfe: Warum wird denn der Bringschuldner direkt angeschrieben, wenn er doch eine anwaltliche Vertretung hat? | ||
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| | # 3856 |
| Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
| Hallo Leute, Ich habe die mod. UE ohne irgendwas zu ändern ausgefüllt. Habe nur meine Anschrift, die der Anwälte und die des Kläger eingetragen sowie exakt den Dateinamen aus dem Anwaltsschreiben. Hatte schon mal die gleiche mod UE weggeschickt. Kam bis dato nie was zurück. P.S.: Habe keinen Anwalt eingeschaltet. Gruß Nico |
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| | # 3857 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Der erste und der letzte Satz sagen ja einfach nur, dass man nicht gezahlt hat und ein neuer Termin für die Zahlungsansprüche gesetzt wird (Für mich Bettelbrief). @ KaDeeShaa Wäre interessant zu erfahren, was dein Anwalt dazu sagt Gruss Burn | |
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| | # 3858 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 29.12.2009 um 13:21:33----- @nico.tkotsch: Warum war Dein erster Post im Waldi-Thread? | |
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| | # 3859 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Es gibt ja Beispiele genug das diese Warnung immer wieder missachtet wird. Also lieber zwei dreimal darauf hinweisen wie einmal zu wenig. | |
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| | # 3860 |
| Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 3
| Hallo ! Ich habe heute haargenau den selben Brief wie Nico.tkotsch erhalten. Reagiert Schutt & Waetke nun anders und haben eine neue Einschüchterungsmasche entworfen? Mich würde interessieren, ob noch weitere Betroffene den gleichen Brief erhalten haben. Außerdem steht in dem Brief von Schutt & Waetke drin: "Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen." Nun...es wird von meiner Seite keine Zuwiderhandlung mehr geben....dann kann mir doch die Vertragsstrafe in Höhe von 5001 € egal sein. Verstehe ich da etwas falsch ??? PS: Meine an Schutt & Waetke mod. Unterlassungserklärung wurde von meinem Anwalt ausgearbeitet. |
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