Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 23.12.2009, 09:21   # 3841
Kommandant112
 
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Ich denke auch, dass man das "Urteil" erst mal wirklich lesen muss, um es dann auszuwerten.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wieder einmal belegt wurde, wie realitätsfern die Behauptung einer 100%ig fehlerfreien Software ist. Und wenn das einmal passiert, passiert es auch öfters. Deshalb sollte einer unserer "Anwälte" wenns soweit ist vielleicht mal eine Liste aufstellen, worin die gescheiterten Versuche des Hasen, mit Begründung und evtl. Urteil aufgelistet sind. Wenn der hier diskutierte Richterspruch zutrifft, sollte er auf jeden Fall alls Argumentation in die Klageerwiederung rein.

Ich hab, wenn kein Unglück geschieht noch 8 Tage bangen!!!
__________________
Entern oder Kentern! Piraten in die Landtage wählen !!!
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Alt 23.12.2009, 11:49   # 3842
princess15114
Moderation
 
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Neues über zurückgezogene (Haasen)Klagen aus dem Paralleluniversum:

Neuste "tierische" Meldungen der anderen Art!

Resümee S.H.:
"Wer sich mit Haas vergleicht - ist selber Schuld!"

EDIT
Noch einer aus der Datenbank... LINK
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Alt 23.12.2009, 12:26   # 3843
syslord
 
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Bei mir war der Weihnachtsmann heute schon in Form eines Postboten - der lässt sich auch immer wieder neue Tricks einfallen um uns weiß zu machen, es gäbe ihn nicht

Kurzum fand ich heute folgenden Brief in meinem Briefkasten. Absender ein AG in Oldenburg, welches mich wissen lässt, dass ein RA mit Namen Haas mir folgendes mitteilen möchte:

Zitat:
"In Sachen Andorfine Music gegen syslord (Anm. der Radaktion: "Name leicht geändert") wegen Forderung nehmen wir namens und im Auftrag der Klägerin die Klage gegen die beklagte Partei .... zurück. [...]
Haas & Kollegen"
Ich könnte mich jetzt stundenlang darüber auslassen, wie sehr ich mich freue, aber eigentlich muss ich sagen, bin ich froh darüber, dass zumindest in einigen Bereichen das Rechtssystem zu funktionieren scheint. Das ist sicherlich kein Trost für die vielen anderen Betroffenen, aber ich muss eins sagen. Sie sind nicht "unverwundbar" mit ihrer umstrittenen Masche, Widerstand lohnt sich eben doch
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Alt 23.12.2009, 12:34   # 3844
ulrich
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Zitat:
Zitat von syslord Beitrag anzeigen
Das ist sicherlich kein Trost für die vielen anderen Betroffenen, aber ich muss eins sagen. Sie sind nicht "unverwundbar" in ihrer miesen Tour, Widerstand lohnt sich eben doch
Gratulation, ich freue mich mit Dir. Hattest Du einen Anwalt eingeschaltet???
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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Alt 23.12.2009, 12:38   # 3845
gerdjürgen
 
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Hallo Princess,

weiss Steffen von der Klage gegen mich? D.h. bin ich einer der genannten drei offenen Fälle?

Hier gibts nichts Neues. Keine Antwort auf die Klageerwiderung, keine Reaktion auf den Antrag auf PKH. Also gelassen abwarten...

Ich danke Dir für Dein unermüdliches Engagement und wünsche Dir ein ruhiges Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr,
Gerdjürgen
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Alt 23.12.2009, 12:39   # 3846
syslord
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Gratulation, ich freue mich mit Dir. Hattest Du einen Anwalt eingeschaltet???
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Danke, dir und allen Mitlesenden ebenfalls!

Rest via PN
edit: ich darf dir keine schicken
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Alt 23.12.2009, 13:23   # 3847
ulrich
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Zitat:
Zitat von syslord Beitrag anzeigen
Danke, dir und allen Mitlesenden ebenfalls!

Rest via PN
edit: ich darf dir keine schicken
Doch darfst Du, ist wieder frei!
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Alt 23.12.2009, 15:55   # 3848
Shual
 
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Beiträge: 6.813
AG Oldenburg, Az: 2 C 2173/09 - Klagerücknahme [Link]

In einem Filesharing-Verfahren wurde dem Beklagten heute durch das Gericht mitgeteilt, dass der Kläger die Klage zurück genommen habe. Ein richterlicher Beschluss steht hingegen noch aus.

Ein Tonträgerhersteller hatte von einem Internetanschlußinhaber im Rahmen einer Abmahnung die Unterlassung einer angeblichen Rechtsverletzung aus dem Dezember 2007, die eine Schweizer IP-Adressenprotokollierungsfirma angeblich in einer sog. p2p-Tauschbörse notiert haben will verlangt. Der Abgemahnte reagierte richtig und gab eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Gleichzeitig lehnte er jedoch die Bezahlung von insgesamt 761,00 € an Schadensersatz, Ermittlungskosten und Rechtsanwaltskosten für die Einschaltung einer bekannten Karlsruher Abmahnkanzlei (die nicht mit N. beginnt) die in der Abmahnung geltend gemacht wurde ab.

Der Tonträgerhersteller beauftragte im Jahr 2009 ein Inkassounternehmen aus dem Raum Baden-Baden mit der Beitreibung der Forderungen. Nach einem gigantischen Berg von Schriftsätzen beantragte der hauseigene Rechtsanwalt, ebenso aus dem Raum Baden-Baden zuerst einen Mahnbescheid und nach Widerspruch des Abgemahnten machte er eine Summe von insgesamt 340 € [???] am Gerichtsstandort Osnabrück geltend.

Das Gericht in Osnabrück sah sich jedoch nicht zuständig. Die Klage wurde an das zuständige Gericht in Oldenburg verwiesen. Zu deisem Zeitpunkt hatte der Beklagte jedoch bereits auf die Klage erwiedert. Mit Schriftsatz vom Sonntag, dem 19.10.2009 suchte die Klägerin der Erwiederung zu antworten. Ohne richterliche Fristsetzung beantwortete der Beklagte diesen Schriftsatz Mitte November 2009. Die Antwort der Klägerin bestand in der Rücknahme der Klage.

I - Rücknahme


Die Rücknahme einer Klage ist in § 269 ZPO geregelt.

In diesem Fall ist der Verlauf - Richterschaft - Klägerin unklar, da sich das Gericht jede Notiz an den Beklagten sparte. Üblicherweise würde man annehmen, dass der erkennende Richter der Klägerin mitteilte, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben würde. Auch ist es hier jedoch möglich, dass der Klägerin nicht gelang die vorzüglichen Argumente des Beklagten zu beantworten. Man geht davon aus, dass der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Damit ist jedoch nur der rückwirkend "nicht anhängig gewordene" Rechtsstreit vor dem AG Oldenburg gemeint. Auch wenn es absurd erscheint steht der Klägerin zu es an einem anderen Gericht zu versuchen. Die Wahrscheinlichkeit wird hier jedoch als sehr gering erachtet. Zudem muß der Beklagte hier nicht der Rücknahme zustimmen. Er könnte gegen den Beschluss jedoch sofortige Beschwerde einlegen, damit die Angelegenheit endgültig geklärt wird. Dies wird sicherlich zu prüfen sein.

II - Verfahrensverlauf - Sachverhalt


Erschwert wurde das Verfahren für die Klägerin durch verschiedene Unstimmigkeiten in ihren Vorträgen. Der Streitgegenstand wurde nicht angemessen vorgetragen. Der Tonträgerhersteller machte vor Gericht sogar "ausschließliche Markenrechte" an einem Musiktitel geltend, oder bezeichnete ein Musikwerk als "Computerspiel und Software".

Der Beklagte hingegen konnte dem Gericht (nach seiner Ansicht) substantiiert darlegen, dass er die vorgeworfene Tat nicht begangen habe. Zudem konnte er ausführlich darlegen, weshalb er auch im Rahmen der Störerhaftung nicht verantwortlich zu machen sei. Er rügte verschiedene Mängel im gegnerischen Vortrag. Er legte sehr deutlich dar, weshalb der vorgebrachte Schadensersatzanspruch in Höhe von 100€ aus der Luft gegriffen sei. (vgl. AG Musterhausen - Verhandlung)

Von wesentlicher Bedeutung war jedoch, dass dem Beklagten gelang sehr deutliche Zweifel an der Aktivlegitimation der Klägerin vorzubringen. Die Klägerin hatte behauptet, sie halte (vage) ausschließliche Leistungsschutzrechte "an dem Musikstück ... in den jeweiligen Versionen". Der Beklagte führte hingegen Beweis, dass diese Behauptung nicht zu treffend sei. Nicht entschieden wurde jedoch in der Sache selbst. Ob mit der Beiziehung von STA-Ermittlungsakten und richterlicher Überprüfung der tatsächlichen Lage der Dinge in Bezug auf die reale Aktivlegitimation der Klägerin ein anderes Ergebniss als die Beklagtenmeinung beurteilt worden wäre ist nicht geklärt. Das die Klägerin jedoch Ihren Antrag zurückzog läßt Einiges dafür sprechen.

Abschließend sei veröffentlicht, dass sich der Beklagte selbst verteidigte. Hierbei wurde er tatkräftig durch Teilnehmer des Forenbereichs des Internetportals Netzwelt.de unterstützt. Diese bedanken sich bei Herrn Dr. Frank Eikmeier für seine unkonventionelle Mitarbeit an diesem erfolgreich verlaufenden Verfahren.
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Alt 29.12.2009, 09:58   # 3849
nico.tkotsch
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
Hallo Leute,

bin neue hier und habe ebenfalls ein Schreiben der Schutt und Waetke Anwälte erhalten.

Habe mich dann erstmal in diesem Forum schlau gemacht und zunächst eine Mod Ue losgeschickt. Gestern aber kam ein Schreiben von denen Zurück.
Zitat:"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt. Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen. Namens und im Auftrage unserer Mandantin haben wir Sie noch einmal aufzufordern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche unserer Mandantin vollständig zu erfüllen.
Den Ausgleich der Forderung erwarten wir bis zum 08.01.2010."Zitat Ende.

Wie am besten vorgehen.

Gruß
Nico
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Alt 29.12.2009, 10:13   # 3850
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

bin neue hier und habe ebenfalls ein Schreiben der Schutt und Waetke Anwälte erhalten.

Habe mich dann erstmal in diesem Forum schlau gemacht und zunächst eine Mod Ue losgeschickt. Gestern aber kam ein Schreiben von denen Zurück.
Zitat:"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt. Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen. Namens und im Auftrage unserer Mandantin haben wir Sie noch einmal aufzufordern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche unserer Mandantin vollständig zu erfüllen.
Den Ausgleich der Forderung erwarten wir bis zum 08.01.2010."Zitat Ende.

Wie am besten vorgehen.

Gruß
Nico
Hallo!
Nimm Bitte unsere mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung und verändere nichts am Text. Trage lediglich Deine Anmahndaten ein, und dann ab damit zur Post. (Per Einschreiben und Rückschein aufgeben)!
Ich gehe davon aus das Du was an de mod UE verändert hast, das ist in den meisten Fällen der Grund für die Nichtannahme.
Also nur Deine Daten eintragen, ansonsten Finger weg vom Text. Denn unsere mod UE ist 100% OK!
Hallo!
Nimm Bitte unsere mod UE http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990und verändere nichts am Text. Trage lediglich Deine Anmahndaten ein, und dann ab damit zur Post. (Per Einschreiben und Rückschein aufgeben)!
Ich gehe davon aus das Du was an de mod UE verändert hast, das ist in den meisten Fällen der Grund für die Nichtannahme.
Also nur Deine Daten eintragen, ansonsten Finger weg vom Text. Denn unsere mod UE ist 100% OK!
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Alt 29.12.2009, 10:46   # 3851
KaDeeShaa
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 3
Hallo,

also ich habe auch eine mod. Ue (die von euch) mit meinem Anwalt zusammen ausgefühlt, sodass ja keine Fehler entstehen. Hab sie abgeschickt.
Aber auch bei mir kam das Schreiben, wie nico.tkotsch es erhalten hat. Was soll ich nun tun?
Natürlich werde ich mich nachher gleich wieder mit meinem Anwalt beraten, aber vielleicht habt ihr ja schon einen Tipp, denn ich weiß hier gerade nicht weiter und ich habe schon eine Menge in den Foren über das Thema gelesen. Aber so etwas gab es noch nicht - jedenfalls ist es mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Gruß, KaDeeShaa
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Alt 29.12.2009, 10:55   # 3852
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von KaDeeShaa Beitrag anzeigen
Aber auch bei mir kam das Schreiben, wie nico.tkotsch es erhalten hat. Was soll ich nun tun?
Ich kann auch nur wiederholen, was Ulrich geschrieben hat: Unsere modUE ist, richtig ausgefüllt, absolut in Ordnung.
Zitat:
Natürlich werde ich mich nachher gleich wieder mit meinem Anwalt beraten
Halt uns auf dem Laufenden bezüglich der Antwort Deines Anwalts!
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Alt 29.12.2009, 10:56   # 3853
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
ich glaub´ bei @ulrich "herbstels" nicht nur, jetzt wird er sogar sooo vergesslich dass er nicht mal mehr weiß was er in einem Post geschrieben hat, und sich sicherheishalber gleich widerholt.

"doppelt gemoppelt" hält eben besser

@ulrich...bei 3 widerholungen in 1 Post wird´s Zeit für die Medikamente
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Alt 29.12.2009, 11:01   # 3854
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
Zitat:"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt."
In der modUE wird die Zahlung nicht abgelehnt. Hast Du etwas hinzugefügt?
Zitat:
Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, [...] für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden [...]
Genau das steht in unserer modUE. Hast Du was daran verändert?
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Alt 29.12.2009, 11:36   # 3855
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
...... Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.
Sieht ein wenig nach "Angstmache" oder irgendwo "abgeschrieben" aus.
Erinnert ein wenig an @ulrich "doppelt gemoppelt" "...für jeden Fall der Zuwiderhandlg. € 5001,-- (LG-Wert) ODER für jeden Fall der Zwhlg."

Hier wird doch durch den Fix-Betrag-Satz € 5001 der Folgesatz aufgehoben.

Angenommen, es wurde tatsächlich nichts an dem Satz
Zitat:
für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
aus der mod.UE. gefeilt, würde ich das Schreiben als "Zahlungserinnerung" ansehen, oder, wenn ich schon einen Anwalt beauftragt habe, mich an diesen wenden.

Frage an die klugen Köpfe: Warum wird denn der Bringschuldner direkt angeschrieben, wenn er doch eine anwaltliche Vertretung hat?
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Alt 29.12.2009, 12:43   # 3856
nico.tkotsch
 
Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 9
Hallo Leute,

Ich habe die mod. UE ohne irgendwas zu ändern ausgefüllt. Habe nur meine Anschrift, die der Anwälte und die des Kläger eingetragen sowie exakt den Dateinamen aus dem Anwaltsschreiben.

Hatte schon mal die gleiche mod UE weggeschickt. Kam bis dato nie was zurück.

P.S.: Habe keinen Anwalt eingeschaltet.

Gruß

Nico
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Alt 29.12.2009, 13:02   # 3857
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von nico.tkotsch Beitrag anzeigen
Zitat:"Sie haben die von uns vorformulierte UE geändert und die Übernahme der Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe abgelehnt. Eine UE ist nur dann ausreichend, wenn sie eine entsprechend hohe Strafbewehrung erhält. Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen. Namens und im Auftrage unserer Mandantin haben wir Sie noch einmal aufzufordern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche unserer Mandantin vollständig zu erfüllen.
Den Ausgleich der Forderung erwarten wir bis zum 08.01.2010."Zitat Ende.
Mal so in die Runde gefragt... wird hier überhaupt geschrieben, dass die modUE abgelehnt wurde?
Der erste und der letzte Satz sagen ja einfach nur, dass man nicht gezahlt hat und ein neuer Termin für die Zahlungsansprüche gesetzt wird (Für mich Bettelbrief).

@ KaDeeShaa
Wäre interessant zu erfahren, was dein Anwalt dazu sagt

Gruss
Burn
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Alt 29.12.2009, 13:19   # 3858
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
wird hier überhaupt geschrieben, dass die modUE abgelehnt wurde?
Der erste und der letzte Satz sagen ja einfach nur, dass man nicht gezahlt hat und ein neuer Termin für die Zahlungsansprüche gesetzt wird (Für mich Bettelbrief).
Seh ich auch so. Scheints hat da ein Assi nur den falschen Textbaustein gewählt. Wenn nicht explizit die Annahme der UE mit Begründung verweigert wurde, ist erstmal Entspannung angesagt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.12.2009 um 13:21:33-----

@nico.tkotsch: Warum war Dein erster Post im Waldi-Thread?
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Alt 29.12.2009, 13:35   # 3859
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Sieht ein wenig nach "Angstmache" oder irgendwo "abgeschrieben" aus.
Erinnert ein wenig an @ulrich "doppelt gemoppelt" "...für jeden Fall der Zuwiderhandlg. € 5001,-- (LG-Wert) ODER für jeden Fall der Zwhlg."
Das hat nichts mit doppelt gemoppelt zu tun, man kann gar nicht oft genug sagen das an der mod UE nichts verändern soll.
Es gibt ja Beispiele genug das diese Warnung immer wieder missachtet wird.
Also lieber zwei dreimal darauf hinweisen wie einmal zu wenig.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2009, 17:14   # 3860
lighterss
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 3
Hallo !

Ich habe heute haargenau den selben Brief wie Nico.tkotsch erhalten.
Reagiert Schutt & Waetke nun anders und haben eine neue Einschüchterungsmasche entworfen?
Mich würde interessieren, ob noch weitere Betroffene den gleichen Brief erhalten haben.


Außerdem steht in dem Brief von Schutt & Waetke drin: "Das heißt, Sie müssen sich entweder dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001€ oder für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfall auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen."

Nun...es wird von meiner Seite keine Zuwiderhandlung mehr geben....dann kann mir doch die Vertragsstrafe in Höhe von 5001 € egal sein.
Verstehe ich da etwas falsch ???

PS: Meine an Schutt & Waetke mod. Unterlassungserklärung wurde von meinem Anwalt ausgearbeitet.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:25 # --
News Flash
 
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