Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 15.10.2009, 15:27   # 3481
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Naja, die Beauftragung eines Anwalts am Wohnort hat - aus Kostengründen - nur in den Fällen Vorteile, in denen am Wohnsitzgericht des Beklagten geklagt wird. Das ist bei Rechteinhabern der Fall, die keinen Sitz in Deutschland haben...
...und da wir uns hier im SuW-Thread befinden, dürften zahlreiche "Kunden" der Techland/CoJ-Wellen hier mitlesen und genau diese Voraussetzung erfüllen.

Viele denken ja erst dann über einen geeigneten Verteidiger nach, wenn ein von RA Haas erwirkter Mahnbescheid eintrudelt.

Zu welchem Ziel im Klagefall anschließend die Reise geht (finanziert werden muss), ergibt sich ja aus dem Mahnbescheid (soweit nicht geringfügige Abweichungen in Frage kommen).

Für diese absehbar wohnortnah auszutragenden Verfahren kann man durchaus kaufmännische Argumente für eine wohnortnahe Anwaltssuche berücksichtigen...

...bei der überwiegenden Zahl der Filesharing-Verfahren wird da aber "dank" des fliegenden Gerichtsstandes wohl eher bis auf Weiteres ein kleiner Wettbewerbsvorteil für Anwälte im Raum Köln und/oder Frankfurt bestehen...

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.10.2009 um 15:50:55-----

Bevor ich vergesse, in welcher vorteilhaften Situation ich mich als "alter SuW-Kunde" befinde, ...ja, das sehe ich wirklich inzwischen so... möchte ich mein Mitgefühl all den Neuabgemahnten der letzten Monate aussprechen, die von der undurchschaubaren Sampler-/Containerproblematik in den anderen Threads betroffen und bedroht sind...

...so betrachtet muss ich ja fast froh sein, dass ich vor 2 1/2 Jahren noch mit dem "altmodischen" Abmahnwahn konfrontiert wurde...
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Alt 15.10.2009, 17:52   # 3482
Shual
 
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Ja, aber!

Was ist mit RA Haas, wenn der von Baden-Baden nach Kiel "fahren muß" und den Prozeß dort gewinnt oder verglichen wird? Zwar tönt man überall in Deutschland an AGs vertreten zu sein, allein der Beleg dafür fehlt mir noch.

Aufpassen, meine Herrschaften! Hier gehts immer noch um unserer Bestes!
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Alt 15.10.2009, 18:53   # 3483
Dr. Haus
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Zitat:
Zitat von Shual
und den Prozeß dort gewinnt oder verglichen wird?
@Shual: Eigentlich vermute ich -offen gestanden- dass du eine Portion Ironie in deinen Beitrag gepackt hast.

Aber dennoch:

1. "Prozeß dort gewinnt": Basierend auf welchen Tatsachen? Wie will ein Inkassoanwalt Forderungen begründen, die gar nicht erst hätten entstehen dürfen, wenn man annimmt es gäbe welche. Eine Abmahnung soll Kosten senken nicht steigern! Zumal der "Zeuge" Logistep, wie ich gelesen habe, seinen Geschäftszweck geändert hat und in der Schweiz auf ihr Urteil warten.

2. "oder verglichen wird": Warum? Wenn jemand solange widersprochen hat, sei es durch die mod. UE oder später durch einen widersprochenen Mahnbescheid - warum soll derjenige dann einem Vergleich zustimmen? Konnte die Konstellation Schutt und Waetke mit Logistep sowie einem polnischen Rechteinhaber, der vermutlich gar nicht die ausschließlichen Nutzungsrechte inne hat, jemals etwas substantiiert vortragen?

Bei aller Liebe, aber wir sollten ruhig auch einmal anfangen eine Prise Realismus in die Sache reinzubringen!

// Dr. Haus
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Alt 15.10.2009, 19:32   # 3484
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Dr. Haus Beitrag anzeigen
Prise Realismus
gefällig?

Statistisch gesehen werden allein 12,5% - 16,6% per Versäumniss und Anerkennung ausscheiden.

Vom Rest wird die Hälfte dem richterlichen Vergleichsangebot - Hinweisbeschluss folgen. vornehmlich "verdächtig" sind dabei die 340€ler, was auch die hohe "Selbstverteidigerquote" begründen wird. Denen wird jeder halbwegs vernünftige Richter ihr Geschreibsel entsprechend zärtlich um die Ohren hauen.

Von den restlichen 43,75% - 42,20% wird die Hälfte im Gerichtssaal vergleichen.

Nach momentanem Stand der Technik [bekannte Fälle] hätten wir damit 4 Helden des Abmahnwahns, die ein Urteil erzielen, was wiederum die Hälfte von der realen Anzahl ausmachen dürfte, sodaß ...

... zwischen 36 und 38 Klagen platziert worden wären. Bis jetzt.

PS: Kleiner Tipp: Bevor ich Äußerungen über den Inhalt von Klageschriften platziere würde ich diese erst mal lesen. Es sind zudem nicht nur Fälle bekannt, die an zuständigen Gerichten vorgebracht worden, sondern auch Anträge auf Verweisung an das zuständige Gericht. Es ist also nicht zu glauben, dass nur "Angst und Schrecken verbreiten" Motivation von RA Haas ist.

Warts mal ab. Der zieht noch seinen "Medienrechtsanwalt" aus dem Hut, der ihm die Schriftsätze hinbiegt. Und das Fell des Hasen wird erst dann verteilt, wenn man ihn erlegt hat. [Und/Oder der Fuchs das Fell wieder ausgekotzt hat... je nachdem eben.]
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Alt 15.10.2009, 20:01   # 3485
Predator-Gold
 
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Zitat:
Zitat von Dr. Haus Beitrag anzeigen
@Eikmeier:
Zum Einen erwähnte ich bereits, dass ein 2005-Abgemahnter bereits die Verjährung seiner Abmahnung bestätigte und dass leider dieser Beitrag nicht mehr existent ist.

EDIT BY PRINCESS
Beitrag wurde von "Predator-Gold" innerhalb der 15-Minuten-Frist selbst gelöscht.


Zum Anderen mache ich das an den Regeln der Wahrscheinlichkeit fest. Es wurden 2005 sicherlich nicht wenige, d.h. wahrscheinlich viele AnschlussinhaberInnen abgemahnt. Von diesen Fällen hört man sehr wenig bis gar nichts.

Und jetzt komme ich zu deiner Frage:

1. Man hört nichts bis sehr wenig von Verjährungen.
2. Man hört nichts bis sehr wenig von Klagen.

Da Klagen gerne von den Abmahnern breitgetreten werden und das ist auch kein Geheimnis, halte ich persönlich Punkt 1 einfach für wahrscheinlicher.
Zudem besonders bei dieser Konstellation (Schutt und Waetke mit Logistep) in der Vergangenheit eher positive gerichtliche Aktivitäten zu vernehmen waren. Ich darf da beispielsweise an das LG Erfurt erinnern, als festgestellt wurde dass die Kanzlei noch nicht einmal vernünftig Buch führen kann. Ich darf auch an das LG Frankenthal erinnern, als festgestellt wurde dass Logistep noch nicht einmal den hash-Wert bestimmen konnte. Alles Dinge, die nicht für die hier vorliegende Konstellation sprechen. Das kann man doch durchaus und ganz nüchtern/objektiv so festhalten.

Das ist demnach einfach nur eine Abwägung.

Selbstverständlich gibt es sowohl den "das Glas ist hab leer"-Typ, als auch den "das Glas ist halb-voll"-Typ.

Ich zähle wohl zu dem Typ Mensch mit der inneren Einstellung "das Glas ist halb voll". Warum sollte man auch dem Abgemahnten ständig vermitteln, das Glas sei halb leer? Zumal -wie gesagt- die hier vorliegende Konstellation, meiner Meinung nach, vermutlich eher dazu einläd, das Glas halb voll zu sehen.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich formuliert.

// Dr. Haus
Also meine Sache mit Eidos ist verjährt!Mein Rechtsanwalt hat alles geregelt! 2005 geloggt,2006,2007,2008,2009,2010!!!!Wieviel Jahre soll es denn dauern? Ich hatte auch einen Mahnbescheid,trotz Hemmung ist meine Sache erledigt!!Gelöscht habe ich wegen doppel posting,ausversehn!Ende 2010 sind es nach meiner Rechnung fünf Jahre,Mahnbescheid hemmt ungefähr Sechs Monate,also da kann ich nicht glauben das man Leute verklagt wo die Verjährung greift!Glauben tue ich es ,wenn ich die Klage schwarz auf weiß sehe!Habe das Gefühl,Angst zu verbreiten,möchte nicht wissen bei denn Leuten die kein Anwalt haben,die garnicht wissen das ihre Sache verjährt ist! Verjährung dauert doch keine fünf Jahre?Rechne ?????
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Alt 15.10.2009, 22:03   # 3486
sprudelkopp
 
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Zitat:
Zitat von EdmundBlackadder Beitrag anzeigen
Berichtige mich. "Lebe" nicht von ALG-II. Arbeite Vollzeit, jedoch mit ALG-II Aufstockung.
Das liest sich ja nun mal ganz anders.


Zitat:
Ausserdem 80 Stunden soziales Ehrenamt im Monat. Du kannst ja darüber auch mal zornig sein, dass ich in der Gesellschaft was Gutes tue.
Tue Gutes und rede darüber !

Zitat:
Mann. Mann. Mann. Mich kennt niemand und dann solche Aussagen.
Sollte man Dich kennen ?

Zitat:
SOWAS treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Zuviel Sprudel getrunken, oder was?
Klingt nach Beleidigung.

Zitat:
Ich habe mich entschieden, hier nichts mehr zu berichten. Um mich fertig machen zu lassen brauche ich dieses Forum nicht. Bedankt Euch bei sprudelkopp.
Ziemlich viel Selbstmitleid, finde ich.



Zitat:
Hinweis an Alle: Hartz-IV nicht erwähnen, bringt nur Ärger, besser schreiben: "Mein Einkommen ist unter dem Pfändungsfreibetrag." Kommt von der Aussage her aufs Gleiche raus.
Wenn der unglückliche Zustand (ALG-II) als Glück dargestellt wird, weil evtl. anfallende Kosten und dazu zählt auch Prozesskostenbeihilfe, von der Allgemeinheit getragen wird, finde ich das unerträglich.

Selbstverständlich ist es nicht tragbar, dass Mitbürger nicht in der Lage sind, von ihrem ausgeübten Beruf den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Aber wie schon geschrieben, es kommt immer auf die Darstellung an.
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Alt 15.10.2009, 22:04   # 3487
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Predator-Gold Beitrag anzeigen
Also meine Sache mit Eidos ist verjährt!Mein Rechtsanwalt hat alles geregelt!
Dein Optimismus in allen Ehren, doch ich wusste garnicht, dass dein RA Verjährungsfristen verkürzen kann?

Schauen wir uns mal ganz unverbindlich die Historie von Eidos "Conflict Global Storm" an:
Log: zwischen 10 und 11/2005
Abmahnungen: 05/2006 - 07/2006
(Schon allein diese Zeitspanne ist bzgl. Verjährung bereits Nervenkitzel! Stichwort: Kenntniserlangung des Klarnamen was damals erheblich länger dauerte als heute)
Zweitbriefe 06/2006 - 10/2006
Inkasso 12/2008
Haas 01/2009
danach Mahnbescheid und nach Widerspruch weitere X-Briefe
Erste Klagen Haas unjüngst ... sicher nur deshalb, weil der Klarname eben erst in 2006 bekannt war.

...to be continued
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Alt 15.10.2009, 23:51   # 3488
Shual
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Nervenkitzel!
In diesem Forum war man auch nicht schlauer. Alle Okt/Nov 2005-Log, Abmahnung Mai 2006. Wenn die Strafanzeige erst "spät genug" erstattet wurde kamen die Daten auch erst Anfang 2006 von der STA zurück. Die hatten damals noch kein "Essener System" in dem das in zwei Wochen lief.

Nur der Weg üer die STA bringt hier Gewissheit.

PS: Hahahaha, kuck mal!

@ Hadron

und hast bezahlt??


Was man nicht alles findet....
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Alt 15.10.2009, 23:55   # 3489
Dr. Haus
Gastposter
 
@Shual, wer eine Statistik mit Zahlen vorbringt, in der Werte bis auf 2 Stellen gerundet vorkommen muss in jedem Fall eine Quelle angeben bzw. die Berechnungsgrundlage. Ich erlaube mir deine Rechnung einmal zusammenzufassen.

Zitat:
Zitat von Shual
Statistisch gesehen werden allein 12,5% - 16,6% per Versäumniss und Anerkennung ausscheiden.
12,5% - 16,6% scheiden also "per Versäumnis und Anerkennung aus"? Rein mathematisch bedeutet das dann (12,5% bzw. 16,6% von 100, gemittelt 14,55%) jeder 8. bis (gerundet) jeder 6. scheidet per "Versäumnis und Anerkennung aus"! In diesem Zusammenhang vermute ich, dass du von "Beklagten" sprichts, weswegen ich folgendes interpretiere:

14,55% der Beklagten "scheiden per Versäumnis und Anerkennung aus". Damit meinst du doch, dass der RA Haas den Termin verstreichen lässt. Habe ich das richtig verstanden?

Zitat:
Zitat von Shual
Vom Rest wird die Hälfte dem richterlichen Vergleichsangebot - Hinweisbeschluss folgen.
Also 100% - (12,5% bis 16,6%) ergibt 83,4% bis 87,5% (bzw. gemittelt und gerundet 85%) ? Davon dann die Hälfte hieße ja 41,7% bis 43,75%, gemittelt (auf 2 Stellen gerundet) 42,73%.

Also 42,73% (Rest "folgen dem Vergleichs- bzw. Hinweisbeschluß des Richters". Das bedeutet doch, dass der Richter aufgrund ihm bekannter Tatsachen (hier vermutlich aufgrund der vorgelegten Dokumente?) zu einem Beschluß gelangt und diesen schriftlich festhält? Ist das so halbwegs korrekt?

Zitat:
Zitat von Shual
Von den restlichen 43,75% - 42,20% wird die Hälfte im Gerichtssaal vergleichen.
Die Hälfte Von den "restlichen" 42,2% bis 43,75% vergleichen sich also im Gerichtssaal. D.h. 21,1% bis (gerundet) 21,9 %, gemittelt 21,5 %. Ich interpretiere:

21,5% vergleichen sich im Gerichtssaal. Das bedeutet doch, daß es dann in einer "richtigen" Verhandlung geschieht. Habe ich das richtig verstanden? Was passiert eigentlich mit der anderen Hälfte?

Zitat:
Zitat von Shual
hätten wir damit 4 Helden des Abmahnwahns, die ein Urteil erzielen, was wiederum die Hälfte von der realen Anzahl ausmachen dürfte, sodaß ...
4 von 8 Abgemahnten erzielen also ein Urteil? Was für ein Urteil?

Zitat:
Zitat von Shual
... zwischen 36 und 38 Klagen platziert worden wären. Bis jetzt.
Insgesamt sind laut deiner statistischen Auswertung also (absolut) 36 bis 38 Klagen platziert worden? Ich nehme an von dem Herrn RA Haas?

Also im Mittel 37 Klagen (absolut)? Und von wievielen Abgemahnten (absolut)?

Wozu führst du eigentlich die obigen Prozentrechnungen bis auf 2 Stellen hinter dem Komma an, um dann letzten Endes zu diesem Ergebnis zu kommen? Was bringt dir und vor allen Dingen NEUabgemahnten solch eine Rechnung, die selbstverständlich vernachlässigbar sind.

Solche Einzelfälle kann man ja gerne über die PN-Funktion diskutieren, gehören aber meines Erachtens allerhöchstens und lediglich als reine Information in solch ein Forum. Dieses Aufbauschen ist ganz klar unverhältnismässig!

Bereits im Dezember 2006 wurde vor dem Amtsgericht Mannheim (Az. 1 C 463/06) das Versenden von Massenabmahnungen durch die hier in diesem thread diskutierten Abmahner festgestellt. Aus der angegebenen Quelle zitiert:

Zitat:
Zitat von Quelle
Anm. der Redaktion: Hier waren bereits lange vor dem vorliegenden Verfahren 3700 gleich gelagerte Abmahnungen erfolgt und die Klägerin lediglich durch Übersendung von "Updates" über die konkreten Abmahnfälle unterrichtet worden.
Vor Dezember 2006 lagen demnach bereits 3700 Abmahnungen vor - und das nur hinsichtlich Zuxxez-Abmahnungen!

Da kommst du dann mit 36 bis 38 Klagen daher und dramatisierst das derart schauspielreif? Ist das wirklich dein Ernst?

Sorry, aber ich bin es langsam wirklich satt, solche lächerlichen Zusammenhänge zu lesen, die ohne Angabe von Quellen oder Berechnungsgrundlagen auch noch als "Statistik" verkauft werden.

Zitat:
Zitat von Shual
Es ist also nicht zu glauben, dass nur "Angst und Schrecken verbreiten" Motivation von RA Haas ist.
Da stimme ich zu, habe das auch nie von einem Inkassoanwalt behauptet. Einem Inkasso und einem Inkassoanwalt geht es nur um das Eintreiben von Geld.

Zitat:
Zitat von Shual
Warts mal ab. Der zieht noch seinen "Medienrechtsanwalt" aus dem Hut, der ihm die Schriftsätze hinbiegt.
Ja, Ja, warten wir einfach ab. Welche Panikmache wird wohl als nächstes kommen?



Zitat:
Zitat von princess15114
Dein Optimismus in allen Ehren, doch ich wusste garnicht, dass dein RA Verjährungsfristen verkürzen kann?
Siehe oben! Bitte die Relationen beachten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlicheit gibt es eine Menge an verjährten Abmahnungen, datiert von 2005.

Zum Beispiel Zuxxez-Abmahnung von 2005

Zitat:
Zitat von Beispielabmahnung 2005
Sachbearbeiter: RA Timo Schutt Datum: 21.10.2005
21.10.2005 hat der Herr Timo Schutt diese Beispielabmahnung bearbeitet, d.h. logischerweise gleichzeitig auch, dass der Klarname bereits 2005 bekannt war. Die IP-Addresse wurde in diesem Beispiel im Juli 2005 von der Logistep AG an den Staatsanwalt geschickt.
Zitat:
Zitat von Beispielabmahnung 2005
Datum: 18.07.2005 09:10 MEZ
Datei : Earth_2160_German_DVD_for_www.goldesel .to. parti .rar
IPAdresse: .54.167.146
Client: eMule v60
Wenn man nur einmal ganz klein/defensiv rechnet, also davon ausgeht dass von Oktober 2005 bis Dezember 2006 -wie oben erwähnt- lediglich 3700 Zuxxez-Abmahnungen versandt wurden, dann bedeutet das rein rechnerisch, dass Schutt und Waetke in diesem Zeitraum rund 264 Zuxxez-Abmahnungen pro Monat versendete und im mathematischen Mittel rund 790 Zuxxez-Abmahnungen im letzten Quartal 2005.

In dem Zusammenhang sei noch einmal Shuals statistische Auswertung -ohne Angabe von Berechnungsgrundlagen- zitiert:
Zitat:
Zitat von Shual
hätten wir damit 4 Helden des Abmahnwahns, die ein Urteil erzielen, was wiederum die Hälfte von der realen Anzahl ausmachen dürfte, sodaß ...
... zwischen 36 und 38 Klagen platziert worden wären. Bis jetzt.
Aber welch Zufall: Wir haben aktuell Oktober 2009! Also hat der Herr RA Haas noch bis Ende des Jahres Zeit 790 Zuxxez-Klagen einzureichen. Ein rein betriebswirtschaftlich handelnder Anwalt, wohl bemerkt.

Und da ja eigentlich der Mandant, also der vermeintliche Rechteinhaber diese Entscheidung zu treffen hat bedeutet das, dass Zuxxez auf einmal urplötzlich vor dem Weihnachtsgeschäft eine Klagewelle einläutet!

Nur warum sollte der Mandant, der ursprünglich ja angeblich Schutt und Waetke beauftragt hatte sein geistiges Eigentum zu schützen so lange warten und dann urplötzlich Klagewellen lostreten? Im letzten Quartal, indem in der Regel alle Firmen ihre Ausgaben bereits auf das nächste Jahr verschoben haben.

Und wie haben die das eigentlich in ihren Büchern stehen? Schließlich haben die ja angeblich sowohl die Logistep AG, als auch Schutt und Waetke, als auch Infoscore als auch RA Haas bezahlt. Oder arbeiten die alle umsonst?

An dieser Stelle höre ich besser auf, sonst rege ich mich nur unnötig auf! Habe sowieso schon viel mehr geschrieben, als ich wollte.

Scheinbar sind hier einfach sehr viele Kinder und Jugendliche vertreten, die noch nicht so viel lebenserfahrung mitbringen!? Ich weiß es nicht.

Ich weiß aber, dass ich mich wieder zurückziehen werde, um lieber wieder still mitzulesen. Ist zwar immer das gleiche, was man lesen darf - dafür eine gewisse Neugierde kann ich dann doch nicht leugnen.

Ich bitte etwaige Rechtschreibfehler zu entschuldigen.

//Dr. Haus
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Alt 15.10.2009, 23:58   # 3490
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Was man nicht alles findet....
Da ist es doch immer wieder Gold Wert, wenn Foren nicht XundNeuzig Mal neu aufgesetzt werden müssen.

@Dr. Haus
Ich rede ja auch nicht von irgendwas Beispielhaftem, sondern konkret von Eidos..siehe oben.
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Alt 16.10.2009, 00:50   # 3491
Dr. Haus
Gastposter
 
Noch etwas als Ergänzung zum vorherigen Beitrag, bitte.

Da zum Beispiel Techland bzw. Ubisoft so gerne Anwälte und Inkassos mitfinanziert, kümmern die sich als Mandant, Auftraggeber und gleichzeitiger vermeintlicher Rechteinhaber nicht mehr so sehr (in Summe absolut) um die alten "Call of Juarez"-Abgemahnten, sondern finanzieren einfach so nebenbei noch eine andere, weitere Kanzlei, die angeblich in deren Namen "Call of Juarez - Bound in Blood" abmahnt.

Dass aber zum Beispiel in diesem Fall die Firma Ubisoft ein "enger Partner" des "Anti-Piracy-Netzwerkes" des GVU e.V. ist, ist natürlich purer Zufall, wie auch der Umstand, dass weitere -mehr als auffällige- Parallelen zu der Liste der abgemahnten Werke bestehen. Auch die Tatsache, dass scheinbar nur "neue, frische" Werke ein gewerbliches Ausmaß ergeben ist natürlich nur nebensächlich und hat nichts zu bedeuten.

Zitat:
Zitat von "GVU e.V."
Unternehmen der Entertainment Software Industrie

Activision Deutschland GmbH
Atari Deutschland GmbH
Capcom - CEG Interactive Entertainment GmbH
Eidos GmbH
Electronic Arts Deutschland GmbH
Koch Media Deutschland GmbH
Konami Digital Entertainment
Microsoft Deutschland GmbH
Nintendo of Europe GmbH
Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
Take 2 Interactive GmbH
THQ Entertainment GmbH
Ubisoft GmbH
Hinsichtlich der sogenannten Klarnamenbeschaffung glaube ich sogar einmal das, was auf deren eigenen homepage steht, denn auf heise-online, oder zahlreichen anderen Quellen kann man zu den Aktionen der GVU in der Vergangenheit (teilweise mit der ProMedia GmbH) unzählige Berichte lesen.

Zitat:
Zitat von "GVU e.V."
Die GVU ist ein anerkannter Partner von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Der ständige Austausch von Informationen und die praktische Zusammenarbeit vor Ort sind dafür die Grundlage.
Als anerkannter Partner von Staatsanwaltschaften dürfte das dann vermutlich mit den Klarnamen in der Vergangenheit kein großes Problem dargestellt haben.

Ein Beispiel für solch eine Aktion in der Vergangenheit von Netzwelt:
Zitat:
Um Raubkopierer dingfest zu machen, hat die Musikindustrie in Deutschland eine eigene Ermittlungsabteilung - die proMedia. Diese hat nun zusammen mit der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) und der Staatsanwaltschaft Bielefeld einen großen Pirateriefall aufgedeckt.
Wollen die überhaupt das Risiko eingehen, einmal an jemanden zu geraten, der gerne an "alte Zeiten" denkt und diese Themen eventuell geschickt in einer Gegenklage, bzw. in der Klageerwiderungsdokumentaion verpackt, so daß der Richter eine notwendige Neugierde entwickelt um möglicherweise leichter bzw. schneller Zweifel zu hegen, was bekanntlich ein ausreichendes Kriterium darstellt um zivilrechtlich "zu gewinnen"?


Verzeihung, aber das wollte ich noch schnell loswerden, bevor ich ins Bett gehe.


Ich wünsche an dieser Stelle allen Abgemahnten hier von ganzem Herzen viel Erfolg!

//Dr. Haus
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Alt 16.10.2009, 01:51   # 3492
Dr. Haus
Gastposter
 
Ein letztes Mal zu obigem Thema mit der Betonung, dass ich schon behaupte ein kleines bisschen rechnen zu können und die 2005-Abmahnungen natürlich extra sehr passiv und pessimistisch (vor-)gerechnet sind.

So ist mir natürlich bewusst, dass trotz dieser "Silvester"-Regelung in jedem Fall zwischenzeitlich 3 volle Jahre verstrichen sind. Das heißt für die 2005er-Abmahnungen: Verjährung zum 01.01.2006 bedeutet eine Verjährung zum 31.12.2008.

Selbst mit etwaigen Hemnissen, sind wir mittlerweile bereits knapp 10 Monate drüber und nähern uns mit großen Schritten dem 4. vollen Jahr.

Bei der - in verschiedenen Quellen - nachlesbaren genannten Anzahl von maschinell versendeten Abmahnungen, ist die Annahme, dass die große Mehrheit (Summe absolut) der 2005 Abgemahnten ihre Abmahnung bereits vergessen haben, meines Erachtens vertretbar und einleuchtend.

Für die Abgemahnten noch ein Hinweis, den ich selbst irgendwo gelesen habe und der einfach in meiner Erinnerung geblieben ist. Und zwar das Urteil mit dem Postausgangsbuch (LG Erfurt Az. 3 O 1140/08), als die Kanzlei Schutt und Waetke im Jahre 2008 nicht mehr nachweisen konnte, an wen die Abmahnungen überhaupt versendet wurden.
Zitat:
Zitat von Urteil LG Erfurt
Das Postausgangsbuch enthält keinen Hinweis darüber, an wen die Abmahnungen versandt wurden. Die bloße Summe versandter
Schreiben lässt keine verlässliche Einschätzung zu.
Zum Einen stellt sich mir die Frage, wie dann überhaupt ein ganz anderer Anwalt in Person des Inkassoanwaltes RA Haas das dann bestimmen soll und zum Anderen erhöht dieses Urteil meiner Meinung nach das Interesse an der Anmerkung der Redaktion unter oben bereits erwähnten AG Mannheim-Urteil. Noch einmal zitiert:
Zitat:
Zitat von Quelle
und die Klägerin lediglich durch Übersendung von "Updates" über die konkreten Abmahnfälle unterrichtet worden.
Wenn man berücksichtigt, dass die Abmahndatenbank offensichtlich von der Logistep AG geführt/ gepflegt wurde ergibt das für mich persönlich absolut einen Sinn.

Zitat:
Zitat von Alter Esel
Bevor ich vergesse, in welcher vorteilhaften Situation ich mich als "alter SuW-Kunde" befinde
Das meine ich aber auch. Der Erfahrungsschatz, das gesammelte Wissen sowie die öffentlich frei verfügbaren Informationen sind derart umfangreich, dass ein sogenannter Altabgemahnter meiner ganz persönlichen Meinung nach die Versuche des Inkassos nicht zu fürchten braucht, sondern eher im Gegenteil sogar.

Jetzt sage ich aber wirklich "Gute Nacht" für heute und viel Glück und Mut allen Abgemahnten, die diesen "Status" oder "Titel" durchaus wieder loswerden könnten, wenn das vorhandene Wissen auch genutzt werden würde.

Bis irgendwann mal wieder.

// Dr. Haus
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Alt 16.10.2009, 03:18   # 3493
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Dr. Haus Beitrag anzeigen
@Shual, red.gek. //Dr. Haus
Letztes posting. Vielleicht solltest Du drüber noch mal lesen und abschätzen wie viel Arbeit bereits in die RA-Haas-Geschichte gegangen ist. Meinst du vielleicht billige Propaganda-Poster würden mich beeinflussen?

Ich muß gar nix angeben. Wer hier nicht alle Daten im Internet und hier kennt ist selbst schuld.

Beispiel "DrWachses Modell AG Frankfurt": Wenn Dr. Wachs an die 300 Verfahren vor dem AG Frankfurt im ersten Halbjahr 2009 schätzt, gehe ich konservativ von min. 150 bis max 200 aus. Davon erfahren "wir hier" von 8 - 10 [laufen ja noch einige], was wiederum bedeutet etwa min 5.3% - 6.6% bis max. 4% - 5%. [Schätze mal, dass du davon überhaupt nichts mitbekommen hast.]

Bei der RA-Haas-Geschichte vermindert jedoch die außerordentliche Betreungsdichte von Mahnbescheidlern über Abmahnwahn + Netzwelt die Hochrechungsgrößen, da sich schlicht mehr melden. Insofern können unsere "drei" nicht zwischen 45 und 75 Gesamtklagen ausdrücken, aber auch nicht masssiv weniger, also in den 30ern, was sich realistisch auch mit den Aussagen vom Steffen deckt, der die erste Klagewelle fast schon höhnisch in ihrer Anzahl kommentiert hat.

Diese Gesamtzahl wird auch in Bezug zu den erwartbaren Urteilen stehen, was Sinn der ganzen Rechnerei ist, wenn man Dein erstes posting betrachtet, dass von "ausschließlich" positiven Urteilen träumt. Diese grundsätzliche Betrachtung ist auch für weitere Klagewellen von Belang, die zu erwarten sind. Man dokumentiert damit den gleichen Aufbau wie bei der Abmahnerei: Erst werden die Versäumnisse und Anerkentnisse eingesackt, also Beklagte, die sich nicht zur Wehr setzen. Die Angabe läßt sich auch über Erhebungen im Bereich "Vollstreckungsbescheid" verifizieren und findet gleichermaßen auch zB am Gerichtsstandort Frankfurt statt. [Wir haben iÜ auch 1 von 8 - 10 dort anerkennen sehen, trotz "bester Vorarbeit", wohlgemerkt]. Bilanziell spült diese Anzahl etwa eine Zahl um die 2.700€ in die Kassen des RA Haas, was wiederum eine Grundlage für weitere Gerichtsgebühren darstellt. Dafür wird nur ein Massenbrief versandt, nahezu null Aufwand. Sehr viele Richter werden zudem schriftliche Verfahren anordnen, so daß weitere Textbaustein-Schriftsätze ausreichen um einen Löwenanteil in den Vergleich zu bringen. Auch hier sind die Kosten marginal, so daß ein verlorenes Urteil mit wenigen 100€ Verlust kaum der Rede wert erscheint. Hingegen werden eine Vielzahl der Richter dem substantiierten Vortrag der jeweiligen Klägerin über RA Haas die unsubstantiierten Vorträge der "Selbstverteidiger" und einer hohen Anzahl von "Hausanwälten" sehr hohe und auch normierte Hürden entgegenstellen. Man wird sich da an der bereits vereinheitlichen Rechtsprechung der Frankfurter und Kölner orientieren, was so ziehmlich das Ende aller Möglichkeiten darstellt. Dies wird oftmals in Hinweisbeschlüssen geäußert werden.

Selbstverständlich weiß heute niemand, wie die Sache sich entwickelt. Man wird hier die Wellen genau studieren. Unterm Strich auch wieder belanglos, da wir nur diejenigen "betreuen" können, die sich bei uns melden. Es ist auch nicht so, dass zu erwarten ist, dass "alle" beklagten werden können, obwohl die Verteilung auf Gesamtdeutschland durchaus "Kornmeiersche" Zahlen produzieren könnte. Es wird auch nicht zielgerichtet "vor der Verjährung" geklagt, sondern wahllos. Ob ein "Verjährungsklageschlag" geplant ist wird man sehen.

Zu Deinen Beleidigungen: Du hast offensichtlich nicht gelesen, was ******** zu dem Thema schrieb und hier hast Du auch nicht mitgelesen. Du hast keine Klagen[-schriften] gesehen und keinerlei Ahnung darüber. Du hast keine Ahnung von Verfahren und von den Verbrauchern die drinstecken weißt du nochweniger. Dazu laberst Du mich mit Zuzexx voll, obwohl es um alles Mögliche geht nur nicht um Zuzexx. Auch nicht um "polnische Rechteinhaber".

Zudem sind Deine Aussagen über "Logistep" usw deartig dümmlich geschrieben, dass die Quelle solcher Thesen eindeutig identifizierbar ist.

Willkommen auf der Total-Ignore-Liste, Kölscher Klüngel.
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Alt 16.10.2009, 09:55   # 3494
Antagonist
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 2
Tag auch,

habe lange nur mitgelesen und möchte nun auch etwas zur Thematik beitragen.

Auch ich bin ein Schutt, Infoscore und Haas -Opfer.

-Geloggt 09-2006 Call of Juarez
-Mod UE abgegeben
-5 Schreiben von Infoscore ignoriert
-1 Schreiben Haas
-Mahnschreiben AG Wedding
-Widersprochen
-Danach 2 Schreiben von Haas ignoriert (26.08.09 das Letzte)
-jetzt seitdem Funkstille - was bedeutet das?

Bin äusserst beunruhigt über das was ich hier auf den letzten Seiten lesen mußte. Habe ein wenig "Muffe", auch eine Klageschrift zu bekommen.

Hat überhaupt schon jemand der COJ geladen haben soll eine Klage bekommen? Habe immer fleißig mitgelesen und konnte nichts dazu entdecken.

Was ist mit denen, die bereits eine Klage bekommen haben. Von denen hört man irgendwie nichts mehr.

Dankbar für konstruktive Antworten.

@ ALLE, die sich über das gewöhnliche Maß hier engagieren: DANKE.

Viele Eurer Beiträge haben mich meine Briefkastenparanoia überwinden lassen.
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Alt 16.10.2009, 10:19   # 3495
syslord
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 58
Also im Moment is ein wenig ruhiger geworden, mal abgesehen davon, dass hier immer öfter ein paar selbsternannte Allwissende und hin und wieder mal ein Rechtsberater (von welcher Seite auch immer) auftauchen.

Bei den Leuten, wo Klage eingereicht wurde, ist es relativ ruhig aktuell - zumindest forenseitig. Einige werden wohl vom Anwalt vertreten und wieder andere warten auf die Rückmeldung des Gerichts bzgl. des Klagewiderspruchs.
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Alt 16.10.2009, 14:04   # 3496
Klaro
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 13
An dieser Stelle spreche ich vielleicht für mehrere Abgemahnte:

Eure Streitigkeiten untereinander könnt ihr privat oder in nem anderen Forum lösen! Das wäre nett. Danke. Wenn ich der einzige bin mit der Meinung dann ignoriert es

Ich geb recht das irgendwelche statistischen Angaben mit so genauer Angabe ohne Quellen nicht sehr ernstzunehmen sind.
Aber das kann jeder der ein wenig was in der Birne hat schon auch selbst bemerken. Trotzdem schön das man weiterhin viel mißtraut! DAS IST EIN SEHR WICHTIGER PUNKT HIER!

Nur lasst das Forum doch bitte wieder dem eigentlichen Thema...sammeln von Ergebnissen der Abgemahnten.

Alles andere ist spekulation ... und wurde ja oft genug durchgekaut!

Danke trotzdem auch meinerseits an Dr. House der sich mühe gibt und viele Fakten nochmal aufgezählt hat aber natürlich auch an Shual der schon sehr sehr sehr viel wichtiges beigetragen hat!

So far... ein Opfer das seit Jahren hier mitliest.
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Alt 16.10.2009, 16:14   # 3497
Kommandant112
 
Benutzerbild von Kommandant112
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 126
Hallo zusammen. War ne Woche weg und: "Was ist denn hier los?"

Packt bitte die Messer wieder ein, und geht bitte dem eigentlichen Sinn des Forums nach. Datensammlung und Teilen von Tatsachen die Abmahnungen betreffend.

Update von mir:

Seit den 2 Vergleichsangeboten vom Hasen jetzt bereits 10 Wochen Ruhe. Immer noch kein Mahnbescheid. Da die Abmahnung 2006 zugestellt wurde, hoffe ich jetzt eigentlich nur, dass das noch 2 1/2 Monate so bleibt. Dann hab ichs durch. Hemmung fand ja keine statt.

Noch was:

Wie ist das eigentlich. Wenn Logistep in der Schweiz "verurteilt" werden sollte, sind dann die angeblichen Loggingergebnisse bei eintreten einer Klage überhaupt noch zulässig ??? Wenn nicht, wäre die Sache für alle "Logistepper" damit erledigt???
__________________
Entern oder Kentern! Piraten in die Landtage wählen !!!
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Alt 16.10.2009, 17:01   # 3498
ulrich
Gesperrt
 
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Kommandant112 Beitrag anzeigen
Seit den 2 Vergleichsangeboten vom Hasen jetzt bereits 10 Wochen Ruhe. Immer noch kein Mahnbescheid. Da die Abmahnung 2006 zugestellt wurde, hoffe ich jetzt eigentlich nur, dass das noch 2 1/2 Monate so bleibt. Dann hab ichs durch. Hemmung fand ja keine statt.
Ich drücke für Dich ganz fest meine beiden Daumen!

Zitat:
Wie ist das eigentlich. Wenn Logistep in der Schweiz "verurteilt" werden sollte, sind dann die angeblichen Loggingergebnisse bei eintreten einer Klage überhaupt noch zulässig ??? Wenn nicht, wäre die Sache für alle "Logistepper" damit erledigt???
Na da würde ich als betroffener einen Freudentanz machen...
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Alt 16.10.2009, 17:23   # 3499
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
...Na da würde ich als betroffener einen Freudentanz machen...
...und die anderen "hier mitlesenden??" Logger freundlichst daran erinnern, das "sie" auch noch an der Reihe sind, wenn sie so weitermachen wie bisher.
:tod:

-CityLight-
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Alt 16.10.2009, 17:42   # 3500
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Kommandant112 Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich. Wenn Logistep in der Schweiz "verurteilt" werden sollte, sind dann die angeblichen Loggingergebnisse bei eintreten einer Klage überhaupt noch zulässig ??? Wenn nicht, wäre die Sache für alle "Logistepper" damit erledigt???
Nichts. Die Schweiz ist nicht mal EU-Mitglied. Die Sprüche des Obersten Gerichts, werden genauso wie die extrem guten Urteile des Wiener Obersten Gerichtshofs [gut für die österreichischen Abgemahnten] überhaupt keine Anerkennung finden. Außerdem ist eine Rückwirkung ausgeschlossen. Eine rückwirkend rechtswidrige Datenerhebung führt auch nicht direkt ins "Beweisverwertungsverbot" in einem Zivilverfahren. Man muß sich hier auf dieses Verfahren konzentrieren. Ich bin der vollsten Hoffnung und glaube es zu 100% sicher, dass in diesem Verfahren die Anwälte auch den Bereich der Datenerhebung selbst höchstrichterlich begutachten lassen. Ich hoffe es inständig, denn bis dorthin muß ich alle paar Tage den gleichen Mist dazu lesen. [*räusper*] [....] Außerdem:

2. Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Logistep

Wir haben Sie letztes Jahr über den noch pendenten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Logistep orientiert. Dieses Gericht hat nun Ende Mai seinen Entscheid gefällt und unsere Empfehlung aufgehoben, welche Logistep aufforderte, auf das heimliche Ausforschen von IPAdressen möglicher Urheberrechtsverletzer zwecks Eintreibung von Urheberrechtsgebühren zu verzichten. Positiv vermerken wir zunächst, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem wesentlichen Punkt unserer Beurteilung gefolgt ist, wenn es IP-Adressen grundsätzlich als personenbezogene Daten qualifiziert. Das hat bedeutsame Auswirkungen im Bereiche des Internets. Ebenso teilen wir mit dem Gericht die Auffassung, dass es legitim sein muss, Urheberrechtsverletzer zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb haben wir auch das Vorgehen der IFPI, welche ebenfalls IP-Adressen von mutmasslichen Urheberrechtsverletzern mit einer vergleichbaren Software ausfindig macht, gebilligt. Im Unterschied zum Fall Logistep führt die IFPI zuerst das Strafverfahren bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Urheberrechtsverletzers durch und macht die Zivilforderung gegen ihn erst danach geltend.
Und hier liegt nun die Differenz zum Fall Logistep: Das Strafverfahren wird von den Urheberrechtinhaber (in deren Namen Logistep Nachforschungen führt) nur eingeleitet, um auf diesem Weg an den Namen des Inhabers der IP-Adresse heranzukommen, um dann unverzüglich gegen diese Person zivilrechtlich vorzugehen. Ein Interesse an der Durchführung des Strafverfahrens hat der Urheberrechtinhaber nicht. Das ist aus unserer Sicht auch das Problem, weil der Inhaber einer IP-Adresse nicht in jedem Fall auch der Urheberechtsverletzer ist; ein PC kann ja von verschiedenen Personen benützt werden. Wir sind der Auffassung, dass ein Ausforschen von IP-Adressen einzig mit dem Zweck, gegen noch nicht feststehende Urheberrechtsverletzer Zivilforderungen durchzusetzen, unverhältnis-und nicht zweckmässig ist***, und damit den Grundsätzen des Datenschutzrechts widerspricht. Aus diesem Grund haben wir das Urteil an das Bundesgericht weiter gezogen. Wir wollen im Interesse der Rechtssicherheit eine höchstrichterliche Klärung, ob dieses Vorgehen rechtmässig ist. [Quelle]

*** Nicht nur das jedes Gericht kein Problem in der Datenerhebung sieht, da der Filesharer seine IP-Adresse zu Markte trägt, wäre für den RI ein rechtlicher Nachteil wegen einer [möglicherweise] als rechtswidrig am Ort des Geschehens [Schweiz] beurteilten Datenerfassung kaum zumutbar. Der RI konnte hier glauben, dass die Datenerfassung rechtstreuer Natur gewesen sei, was ein Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz gerade eben bestätigt hat. Auch hier ist ein "positiver" Bescheid des Obersten Gerichts zeitlich gesehen kaum vor 2011 zu erwarten.

Ihr habt dieses Verfahren eines netten, aber unbedeutenden Schweizers gegen Logistep verloren! Danke wenn man sich an diesen schrecklichen Gedanken endlich gewöhnt.

Kümmert euch also gefälligst um eure Fälle und nicht um Hirngespinste und Märchen, die vielleich erst in einem Jahr oder mehr auch zerplatzen, wie alle diese Seifenblasen.

Gewinnt EURE Fälle gegen Logistep. Das geht schneller als auf iiiiiiiiiintelligente Schweizer Richter zu warten, die hier eh nix zu melden haben.
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Alt 26.05.2012, 19:25 # --
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