| | # 3481 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Viele denken ja erst dann über einen geeigneten Verteidiger nach, wenn ein von RA Haas erwirkter Mahnbescheid eintrudelt. Zu welchem Ziel im Klagefall anschließend die Reise geht (finanziert werden muss), ergibt sich ja aus dem Mahnbescheid (soweit nicht geringfügige Abweichungen in Frage kommen). Für diese absehbar wohnortnah auszutragenden Verfahren kann man durchaus kaufmännische Argumente für eine wohnortnahe Anwaltssuche berücksichtigen... ...bei der überwiegenden Zahl der Filesharing-Verfahren wird da aber "dank" des fliegenden Gerichtsstandes wohl eher bis auf Weiteres ein kleiner Wettbewerbsvorteil für Anwälte im Raum Köln und/oder Frankfurt bestehen... ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 15.10.2009 um 15:50:55----- Bevor ich vergesse, in welcher vorteilhaften Situation ich mich als "alter SuW-Kunde" befinde, ...ja, das sehe ich wirklich inzwischen so... möchte ich mein Mitgefühl all den Neuabgemahnten der letzten Monate aussprechen, die von der undurchschaubaren Sampler-/Containerproblematik in den anderen Threads betroffen und bedroht sind... ...so betrachtet muss ich ja fast froh sein, dass ich vor 2 1/2 Jahren noch mit dem "altmodischen" Abmahnwahn konfrontiert wurde... | |
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| | # 3482 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ja, aber! Was ist mit RA Haas, wenn der von Baden-Baden nach Kiel "fahren muß" und den Prozeß dort gewinnt oder verglichen wird? Zwar tönt man überall in Deutschland an AGs vertreten zu sein, allein der Beleg dafür fehlt mir noch. Aufpassen, meine Herrschaften! Hier gehts immer noch um unserer Bestes!
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| | # 3484 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| gefällig? Statistisch gesehen werden allein 12,5% - 16,6% per Versäumniss und Anerkennung ausscheiden. Vom Rest wird die Hälfte dem richterlichen Vergleichsangebot - Hinweisbeschluss folgen. vornehmlich "verdächtig" sind dabei die 340ler, was auch die hohe "Selbstverteidigerquote" begründen wird. Denen wird jeder halbwegs vernünftige Richter ihr Geschreibsel entsprechend zärtlich um die Ohren hauen. Von den restlichen 43,75% - 42,20% wird die Hälfte im Gerichtssaal vergleichen. Nach momentanem Stand der Technik [bekannte Fälle] hätten wir damit 4 Helden des Abmahnwahns, die ein Urteil erzielen, was wiederum die Hälfte von der realen Anzahl ausmachen dürfte, sodaß ... ... zwischen 36 und 38 Klagen platziert worden wären. Bis jetzt. PS: Kleiner Tipp: Bevor ich Äußerungen über den Inhalt von Klageschriften platziere würde ich diese erst mal lesen. Es sind zudem nicht nur Fälle bekannt, die an zuständigen Gerichten vorgebracht worden, sondern auch Anträge auf Verweisung an das zuständige Gericht. Es ist also nicht zu glauben, dass nur "Angst und Schrecken verbreiten" Motivation von RA Haas ist. Warts mal ab. Der zieht noch seinen "Medienrechtsanwalt" aus dem Hut, der ihm die Schriftsätze hinbiegt. Und das Fell des Hasen wird erst dann verteilt, wenn man ihn erlegt hat. [Und/Oder der Fuchs das Fell wieder ausgekotzt hat... je nachdem eben.]
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| | # 3485 | |
| Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
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| | # 3486 | ||||||
| Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 14
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Selbstverständlich ist es nicht tragbar, dass Mitbürger nicht in der Lage sind, von ihrem ausgeübten Beruf den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber wie schon geschrieben, es kommt immer auf die Darstellung an. | ||||||
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| | # 3487 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Schauen wir uns mal ganz unverbindlich die Historie von Eidos "Conflict Global Storm" an: Log: zwischen 10 und 11/2005 Abmahnungen: 05/2006 - 07/2006 (Schon allein diese Zeitspanne ist bzgl. Verjährung bereits Nervenkitzel! Stichwort: Kenntniserlangung des Klarnamen was damals erheblich länger dauerte als heute) Zweitbriefe 06/2006 - 10/2006 Inkasso 12/2008 Haas 01/2009 danach Mahnbescheid und nach Widerspruch weitere X-Briefe Erste Klagen Haas unjüngst ... sicher nur deshalb, weil der Klarname eben erst in 2006 bekannt war. ...to be continued | |
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| | # 3488 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| In diesem Forum war man auch nicht schlauer. Alle Okt/Nov 2005-Log, Abmahnung Mai 2006. Wenn die Strafanzeige erst "spät genug" erstattet wurde kamen die Daten auch erst Anfang 2006 von der STA zurück. Die hatten damals noch kein "Essener System" in dem das in zwei Wochen lief. Nur der Weg üer die STA bringt hier Gewissheit. PS: Hahahaha, kuck mal! @ Hadron und hast bezahlt?? Was man nicht alles findet....
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| | # 3489 | ||||||||||||
| Gastposter | @Shual, wer eine Statistik mit Zahlen vorbringt, in der Werte bis auf 2 Stellen gerundet vorkommen muss in jedem Fall eine Quelle angeben bzw. die Berechnungsgrundlage. Ich erlaube mir deine Rechnung einmal zusammenzufassen. Zitat:
14,55% der Beklagten "scheiden per Versäumnis und Anerkennung aus". Damit meinst du doch, dass der RA Haas den Termin verstreichen lässt. Habe ich das richtig verstanden? Zitat:
Also 42,73% (Rest "folgen dem Vergleichs- bzw. Hinweisbeschluß des Richters". Das bedeutet doch, dass der Richter aufgrund ihm bekannter Tatsachen (hier vermutlich aufgrund der vorgelegten Dokumente?) zu einem Beschluß gelangt und diesen schriftlich festhält? Ist das so halbwegs korrekt? Zitat:
21,5% vergleichen sich im Gerichtssaal. Das bedeutet doch, daß es dann in einer "richtigen" Verhandlung geschieht. Habe ich das richtig verstanden? Was passiert eigentlich mit der anderen Hälfte? Zitat:
Zitat:
Also im Mittel 37 Klagen (absolut)? Und von wievielen Abgemahnten (absolut)? Wozu führst du eigentlich die obigen Prozentrechnungen bis auf 2 Stellen hinter dem Komma an, um dann letzten Endes zu diesem Ergebnis zu kommen? Was bringt dir und vor allen Dingen NEUabgemahnten solch eine Rechnung, die selbstverständlich vernachlässigbar sind. Solche Einzelfälle kann man ja gerne über die PN-Funktion diskutieren, gehören aber meines Erachtens allerhöchstens und lediglich als reine Information in solch ein Forum. Dieses Aufbauschen ist ganz klar unverhältnismässig! Bereits im Dezember 2006 wurde vor dem Amtsgericht Mannheim (Az. 1 C 463/06) das Versenden von Massenabmahnungen durch die hier in diesem thread diskutierten Abmahner festgestellt. Aus der angegebenen Quelle zitiert: Zitat:
Da kommst du dann mit 36 bis 38 Klagen daher und dramatisierst das derart schauspielreif? Ist das wirklich dein Ernst? Sorry, aber ich bin es langsam wirklich satt, solche lächerlichen Zusammenhänge zu lesen, die ohne Angabe von Quellen oder Berechnungsgrundlagen auch noch als "Statistik" verkauft werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zum Beispiel Zuxxez-Abmahnung von 2005 Zitat:
Zitat:
In dem Zusammenhang sei noch einmal Shuals statistische Auswertung -ohne Angabe von Berechnungsgrundlagen- zitiert: Zitat:
Und da ja eigentlich der Mandant, also der vermeintliche Rechteinhaber diese Entscheidung zu treffen hat bedeutet das, dass Zuxxez auf einmal urplötzlich vor dem Weihnachtsgeschäft eine Klagewelle einläutet! Nur warum sollte der Mandant, der ursprünglich ja angeblich Schutt und Waetke beauftragt hatte sein geistiges Eigentum zu schützen so lange warten und dann urplötzlich Klagewellen lostreten? Im letzten Quartal, indem in der Regel alle Firmen ihre Ausgaben bereits auf das nächste Jahr verschoben haben. Und wie haben die das eigentlich in ihren Büchern stehen? Schließlich haben die ja angeblich sowohl die Logistep AG, als auch Schutt und Waetke, als auch Infoscore als auch RA Haas bezahlt. Oder arbeiten die alle umsonst? An dieser Stelle höre ich besser auf, sonst rege ich mich nur unnötig auf! Habe sowieso schon viel mehr geschrieben, als ich wollte. Scheinbar sind hier einfach sehr viele Kinder und Jugendliche vertreten, die noch nicht so viel lebenserfahrung mitbringen!? Ich weiß es nicht. Ich weiß aber, dass ich mich wieder zurückziehen werde, um lieber wieder still mitzulesen. Ist zwar immer das gleiche, was man lesen darf - dafür eine gewisse Neugierde kann ich dann doch nicht leugnen. Ich bitte etwaige Rechtschreibfehler zu entschuldigen. //Dr. Haus | ||||||||||||
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| | # 3491 | |||
| Gastposter | Noch etwas als Ergänzung zum vorherigen Beitrag, bitte. Da zum Beispiel Techland bzw. Ubisoft so gerne Anwälte und Inkassos mitfinanziert, kümmern die sich als Mandant, Auftraggeber und gleichzeitiger vermeintlicher Rechteinhaber nicht mehr so sehr (in Summe absolut) um die alten "Call of Juarez"-Abgemahnten, sondern finanzieren einfach so nebenbei noch eine andere, weitere Kanzlei, die angeblich in deren Namen "Call of Juarez - Bound in Blood" abmahnt. Dass aber zum Beispiel in diesem Fall die Firma Ubisoft ein "enger Partner" des "Anti-Piracy-Netzwerkes" des GVU e.V. ist, ist natürlich purer Zufall, wie auch der Umstand, dass weitere -mehr als auffällige- Parallelen zu der Liste der abgemahnten Werke bestehen. Auch die Tatsache, dass scheinbar nur "neue, frische" Werke ein gewerbliches Ausmaß ergeben ist natürlich nur nebensächlich und hat nichts zu bedeuten. Zitat:
Zitat:
Ein Beispiel für solch eine Aktion in der Vergangenheit von Netzwelt: Zitat:
Verzeihung, aber das wollte ich noch schnell loswerden, bevor ich ins Bett gehe. Ich wünsche an dieser Stelle allen Abgemahnten hier von ganzem Herzen viel Erfolg! //Dr. Haus | |||
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| | # 3492 | |||
| Gastposter | Ein letztes Mal zu obigem Thema mit der Betonung, dass ich schon behaupte ein kleines bisschen rechnen zu können und die 2005-Abmahnungen natürlich extra sehr passiv und pessimistisch (vor-)gerechnet sind. So ist mir natürlich bewusst, dass trotz dieser "Silvester"-Regelung in jedem Fall zwischenzeitlich 3 volle Jahre verstrichen sind. Das heißt für die 2005er-Abmahnungen: Verjährung zum 01.01.2006 bedeutet eine Verjährung zum 31.12.2008. Selbst mit etwaigen Hemnissen, sind wir mittlerweile bereits knapp 10 Monate drüber und nähern uns mit großen Schritten dem 4. vollen Jahr. Bei der - in verschiedenen Quellen - nachlesbaren genannten Anzahl von maschinell versendeten Abmahnungen, ist die Annahme, dass die große Mehrheit (Summe absolut) der 2005 Abgemahnten ihre Abmahnung bereits vergessen haben, meines Erachtens vertretbar und einleuchtend. Für die Abgemahnten noch ein Hinweis, den ich selbst irgendwo gelesen habe und der einfach in meiner Erinnerung geblieben ist. Und zwar das Urteil mit dem Postausgangsbuch (LG Erfurt Az. 3 O 1140/08), als die Kanzlei Schutt und Waetke im Jahre 2008 nicht mehr nachweisen konnte, an wen die Abmahnungen überhaupt versendet wurden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Jetzt sage ich aber wirklich "Gute Nacht" für heute und viel Glück und Mut allen Abgemahnten, die diesen "Status" oder "Titel" durchaus wieder loswerden könnten, wenn das vorhandene Wissen auch genutzt werden würde. Bis irgendwann mal wieder. // Dr. Haus | |||
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| | # 3493 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Letztes posting. Vielleicht solltest Du drüber noch mal lesen und abschätzen wie viel Arbeit bereits in die RA-Haas-Geschichte gegangen ist. Meinst du vielleicht billige Propaganda-Poster würden mich beeinflussen? Ich muß gar nix angeben. Wer hier nicht alle Daten im Internet und hier kennt ist selbst schuld. Beispiel "DrWachses Modell AG Frankfurt": Wenn Dr. Wachs an die 300 Verfahren vor dem AG Frankfurt im ersten Halbjahr 2009 schätzt, gehe ich konservativ von min. 150 bis max 200 aus. Davon erfahren "wir hier" von 8 - 10 [laufen ja noch einige], was wiederum bedeutet etwa min 5.3% - 6.6% bis max. 4% - 5%. [Schätze mal, dass du davon überhaupt nichts mitbekommen hast.] Bei der RA-Haas-Geschichte vermindert jedoch die außerordentliche Betreungsdichte von Mahnbescheidlern über Abmahnwahn + Netzwelt die Hochrechungsgrößen, da sich schlicht mehr melden. Insofern können unsere "drei" nicht zwischen 45 und 75 Gesamtklagen ausdrücken, aber auch nicht masssiv weniger, also in den 30ern, was sich realistisch auch mit den Aussagen vom Steffen deckt, der die erste Klagewelle fast schon höhnisch in ihrer Anzahl kommentiert hat. Diese Gesamtzahl wird auch in Bezug zu den erwartbaren Urteilen stehen, was Sinn der ganzen Rechnerei ist, wenn man Dein erstes posting betrachtet, dass von "ausschließlich" positiven Urteilen träumt. Diese grundsätzliche Betrachtung ist auch für weitere Klagewellen von Belang, die zu erwarten sind. Man dokumentiert damit den gleichen Aufbau wie bei der Abmahnerei: Erst werden die Versäumnisse und Anerkentnisse eingesackt, also Beklagte, die sich nicht zur Wehr setzen. Die Angabe läßt sich auch über Erhebungen im Bereich "Vollstreckungsbescheid" verifizieren und findet gleichermaßen auch zB am Gerichtsstandort Frankfurt statt. [Wir haben iÜ auch 1 von 8 - 10 dort anerkennen sehen, trotz "bester Vorarbeit", wohlgemerkt]. Bilanziell spült diese Anzahl etwa eine Zahl um die 2.700 in die Kassen des RA Haas, was wiederum eine Grundlage für weitere Gerichtsgebühren darstellt. Dafür wird nur ein Massenbrief versandt, nahezu null Aufwand. Sehr viele Richter werden zudem schriftliche Verfahren anordnen, so daß weitere Textbaustein-Schriftsätze ausreichen um einen Löwenanteil in den Vergleich zu bringen. Auch hier sind die Kosten marginal, so daß ein verlorenes Urteil mit wenigen 100 Verlust kaum der Rede wert erscheint. Hingegen werden eine Vielzahl der Richter dem substantiierten Vortrag der jeweiligen Klägerin über RA Haas die unsubstantiierten Vorträge der "Selbstverteidiger" und einer hohen Anzahl von "Hausanwälten" sehr hohe und auch normierte Hürden entgegenstellen. Man wird sich da an der bereits vereinheitlichen Rechtsprechung der Frankfurter und Kölner orientieren, was so ziehmlich das Ende aller Möglichkeiten darstellt. Dies wird oftmals in Hinweisbeschlüssen geäußert werden. Selbstverständlich weiß heute niemand, wie die Sache sich entwickelt. Man wird hier die Wellen genau studieren. Unterm Strich auch wieder belanglos, da wir nur diejenigen "betreuen" können, die sich bei uns melden. Es ist auch nicht so, dass zu erwarten ist, dass "alle" beklagten werden können, obwohl die Verteilung auf Gesamtdeutschland durchaus "Kornmeiersche" Zahlen produzieren könnte. Es wird auch nicht zielgerichtet "vor der Verjährung" geklagt, sondern wahllos. Ob ein "Verjährungsklageschlag" geplant ist wird man sehen. Zu Deinen Beleidigungen: Du hast offensichtlich nicht gelesen, was ******** zu dem Thema schrieb und hier hast Du auch nicht mitgelesen. Du hast keine Klagen[-schriften] gesehen und keinerlei Ahnung darüber. Du hast keine Ahnung von Verfahren und von den Verbrauchern die drinstecken weißt du nochweniger. Dazu laberst Du mich mit Zuzexx voll, obwohl es um alles Mögliche geht nur nicht um Zuzexx. Auch nicht um "polnische Rechteinhaber". Zudem sind Deine Aussagen über "Logistep" usw deartig dümmlich geschrieben, dass die Quelle solcher Thesen eindeutig identifizierbar ist. Willkommen auf der Total-Ignore-Liste, Kölscher Klüngel.
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| | # 3494 |
| Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 2
| Tag auch, habe lange nur mitgelesen und möchte nun auch etwas zur Thematik beitragen. Auch ich bin ein Schutt, Infoscore und Haas -Opfer. -Geloggt 09-2006 Call of Juarez -Mod UE abgegeben -5 Schreiben von Infoscore ignoriert -1 Schreiben Haas -Mahnschreiben AG Wedding -Widersprochen -Danach 2 Schreiben von Haas ignoriert (26.08.09 das Letzte) -jetzt seitdem Funkstille - was bedeutet das? Bin äusserst beunruhigt über das was ich hier auf den letzten Seiten lesen mußte. Habe ein wenig "Muffe", auch eine Klageschrift zu bekommen. Hat überhaupt schon jemand der COJ geladen haben soll eine Klage bekommen? Habe immer fleißig mitgelesen und konnte nichts dazu entdecken. Was ist mit denen, die bereits eine Klage bekommen haben. Von denen hört man irgendwie nichts mehr. Dankbar für konstruktive Antworten. @ ALLE, die sich über das gewöhnliche Maß hier engagieren: DANKE. Viele Eurer Beiträge haben mich meine Briefkastenparanoia überwinden lassen. |
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| | # 3495 |
| Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 58
| Also im Moment is ein wenig ruhiger geworden, mal abgesehen davon, dass hier immer öfter ein paar selbsternannte Allwissende und hin und wieder mal ein Rechtsberater (von welcher Seite auch immer) auftauchen. Bei den Leuten, wo Klage eingereicht wurde, ist es relativ ruhig aktuell - zumindest forenseitig. Einige werden wohl vom Anwalt vertreten und wieder andere warten auf die Rückmeldung des Gerichts bzgl. des Klagewiderspruchs. |
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| | # 3496 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 13
| An dieser Stelle spreche ich vielleicht für mehrere Abgemahnte: Eure Streitigkeiten untereinander könnt ihr privat oder in nem anderen Forum lösen! Das wäre nett. Danke. Wenn ich der einzige bin mit der Meinung dann ignoriert es Ich geb recht das irgendwelche statistischen Angaben mit so genauer Angabe ohne Quellen nicht sehr ernstzunehmen sind. Aber das kann jeder der ein wenig was in der Birne hat schon auch selbst bemerken. Trotzdem schön das man weiterhin viel mißtraut! DAS IST EIN SEHR WICHTIGER PUNKT HIER! Nur lasst das Forum doch bitte wieder dem eigentlichen Thema...sammeln von Ergebnissen der Abgemahnten. Alles andere ist spekulation ... und wurde ja oft genug durchgekaut! Danke trotzdem auch meinerseits an Dr. House der sich mühe gibt und viele Fakten nochmal aufgezählt hat aber natürlich auch an Shual der schon sehr sehr sehr viel wichtiges beigetragen hat! So far... ein Opfer das seit Jahren hier mitliest. |
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| | # 3497 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 126
| Hallo zusammen. War ne Woche weg und: "Was ist denn hier los?" Packt bitte die Messer wieder ein, und geht bitte dem eigentlichen Sinn des Forums nach. Datensammlung und Teilen von Tatsachen die Abmahnungen betreffend. Update von mir: Seit den 2 Vergleichsangeboten vom Hasen jetzt bereits 10 Wochen Ruhe. Immer noch kein Mahnbescheid. Da die Abmahnung 2006 zugestellt wurde, hoffe ich jetzt eigentlich nur, dass das noch 2 1/2 Monate so bleibt. Dann hab ichs durch. Hemmung fand ja keine statt. Noch was: Wie ist das eigentlich. Wenn Logistep in der Schweiz "verurteilt" werden sollte, sind dann die angeblichen Loggingergebnisse bei eintreten einer Klage überhaupt noch zulässig ??? Wenn nicht, wäre die Sache für alle "Logistepper" damit erledigt???
__________________ Entern oder Kentern! Piraten in die Landtage wählen !!! |
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| | # 3498 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
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| | # 3500 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
2. Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Logistep Wir haben Sie letztes Jahr über den noch pendenten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Logistep orientiert. Dieses Gericht hat nun Ende Mai seinen Entscheid gefällt und unsere Empfehlung aufgehoben, welche Logistep aufforderte, auf das heimliche Ausforschen von IPAdressen möglicher Urheberrechtsverletzer zwecks Eintreibung von Urheberrechtsgebühren zu verzichten. Positiv vermerken wir zunächst, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem wesentlichen Punkt unserer Beurteilung gefolgt ist, wenn es IP-Adressen grundsätzlich als personenbezogene Daten qualifiziert. Das hat bedeutsame Auswirkungen im Bereiche des Internets. Ebenso teilen wir mit dem Gericht die Auffassung, dass es legitim sein muss, Urheberrechtsverletzer zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb haben wir auch das Vorgehen der IFPI, welche ebenfalls IP-Adressen von mutmasslichen Urheberrechtsverletzern mit einer vergleichbaren Software ausfindig macht, gebilligt. Im Unterschied zum Fall Logistep führt die IFPI zuerst das Strafverfahren bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Urheberrechtsverletzers durch und macht die Zivilforderung gegen ihn erst danach geltend. Und hier liegt nun die Differenz zum Fall Logistep: Das Strafverfahren wird von den Urheberrechtinhaber (in deren Namen Logistep Nachforschungen führt) nur eingeleitet, um auf diesem Weg an den Namen des Inhabers der IP-Adresse heranzukommen, um dann unverzüglich gegen diese Person zivilrechtlich vorzugehen. Ein Interesse an der Durchführung des Strafverfahrens hat der Urheberrechtinhaber nicht. Das ist aus unserer Sicht auch das Problem, weil der Inhaber einer IP-Adresse nicht in jedem Fall auch der Urheberechtsverletzer ist; ein PC kann ja von verschiedenen Personen benützt werden. Wir sind der Auffassung, dass ein Ausforschen von IP-Adressen einzig mit dem Zweck, gegen noch nicht feststehende Urheberrechtsverletzer Zivilforderungen durchzusetzen, unverhältnis-und nicht zweckmässig ist***, und damit den Grundsätzen des Datenschutzrechts widerspricht. Aus diesem Grund haben wir das Urteil an das Bundesgericht weiter gezogen. Wir wollen im Interesse der Rechtssicherheit eine höchstrichterliche Klärung, ob dieses Vorgehen rechtmässig ist. [Quelle] *** Nicht nur das jedes Gericht kein Problem in der Datenerhebung sieht, da der Filesharer seine IP-Adresse zu Markte trägt, wäre für den RI ein rechtlicher Nachteil wegen einer [möglicherweise] als rechtswidrig am Ort des Geschehens [Schweiz] beurteilten Datenerfassung kaum zumutbar. Der RI konnte hier glauben, dass die Datenerfassung rechtstreuer Natur gewesen sei, was ein Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz gerade eben bestätigt hat. Auch hier ist ein "positiver" Bescheid des Obersten Gerichts zeitlich gesehen kaum vor 2011 zu erwarten. Ihr habt dieses Verfahren eines netten, aber unbedeutenden Schweizers gegen Logistep verloren! Danke wenn man sich an diesen schrecklichen Gedanken endlich gewöhnt. Kümmert euch also gefälligst um eure Fälle und nicht um Hirngespinste und Märchen, die vielleich erst in einem Jahr oder mehr auch zerplatzen, wie alle diese Seifenblasen. Gewinnt EURE Fälle gegen Logistep. Das geht schneller als auf iiiiiiiiiintelligente Schweizer Richter zu warten, die hier eh nix zu melden haben.
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