| | # 3242 |
| Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
| Hallo Ulrich, hier stichpunktartig "mein Verlauf": Anfang Juli 2008 gings los:
Ich persönlich habe nur reagiert, wenn es m.M.n. unvermeidlich war, d.h. mit der modUE auf die Abmahnung, mit der Zurückweisung auf die Infoscore-Forderung (um einem Eintrag in deren "Blacklist" vorzubeugen) und mit einem Widerspruch auf den MB. Bei weiteren Äußerungen hätte ich befürchtet, ggf. die Verjährung zu hemmen (Stichwort: Verhandlung mir der Gegenseite) und/oder mit für den weiteren Verlauf der Sache ungewollt zu schaden. Ich denke, dass es kein Nachteil ist, wenn die Gegenseite möglichst wenig über mich weiß. |
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| | # 3243 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Anfang Mai 2009 da gings los: * Abmahnung S&W, wollen Geld sehen -> modUE & ignoriert * infoscore will Geld sehen -> Ignoriert * infoscore will immer noch Geld sehen -> ignoriert * Haas will Geld sehen -> ignoriert * Mahnbescheid -> Widerspruch gegen die Forderung insgesamt, keine Angabe von Gründen. Ist das so OK, oder habe ich was übersehen? |
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| | # 3244 |
| Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
| Hi Ulrich, ich kann und darf nur schreiben, was ich getan habe: Zusätzlich zu dem was Du unternommen hast, habe ich die Forderung von Infoscore zurückgewiesen, weil die in ihrem ersten Schreiben mitteilten: "Wir übermitteln die oben genannten Daten bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die InFoScore Consumer Data GmbH (ICD), [...], sofern die Datenübermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das gilt auch, wenn die Forderung anerkannt wird, indem ein Schuldanerkenntnis abgegeben wird, Teilzahlungen geleistet werden oder um Stundung der Forderung nachgesucht wird." Bei einer Zurückweisung der Forderung erfolgt demnach keine Übermittlung, die Bedingungen sind und-verknüpft ("... überfälligen und unbestrittenen..."). Ich wollte der Speicherung vorbeugen. Ob das unbedingt erforderlich war, kann ich nicht sagen. |
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| | # 3245 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 126
| Das mit dem Widerspruch gegen Infoscore ist denke ich nicht verkehrt. Man spart sich dadurch einen Eintrag in die "Schwarze-Schafe-Datei". Ich hab den Widerspruch ebenfalls abgegeben. Muster dafür war glaub ich von Abmahndreipage. Schaden kann es meines Erachtens sicherlich nicht. |
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| | # 3246 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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| Zitat:
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| | # 3247 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Zitat:
Quelle: Dr. Wachs | |
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| | # 3248 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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| Zitat:
Ich sage es mal mit meinen Worten, Infoscore-forderungsmanagement-gmbh ist nicht die Schufa. Also meine ich das Ich da keinen großen Fehler gemacht habe. Zumal in beiden schreiben kein Hinweis auf einen wiederspruch zu finden ist.... Also Bitte keine Verunsicherung, Dr. Wachs sagt auch nichts verbindliches Konkretes da zu. | |
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| | # 3249 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
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| Wo ist das Problem? Du kennst doch bereits den "Wegweiser Inkasso" Ich würde auf den damaligen Schriftverkehr Bezug nehmen und nachträglich einer Speicherung Deiner Daten widersprechen, da keine berechtigte Forderung besteht bzw, jemals bestanden hat > Bitte um schriftliche Bestätigung > Schluß! |
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| | # 3251 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| "...Konkret bietet die Schufa den Service für die accumio finance services aus dem Konzernverbund der Deutschen Telekom, der zu Bertelsmann gehörenden arvato infoscore, der für die Allianz tätigen Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen und der CEG Creditreform Consumer GmbH an..." Heise am 14.01.2009 |
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| | # 3252 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Aus gegebenem Anlaß möchte ich heute nochmals auf die Entscheidung des LG Frankenthal, vom 06.03.2009, AZ: 6 O 60/09 hinweisen. Es geht hier nicht um die im Konkreten vorgebrachten Fehler der Gegenseite, sondern daraum, dass Fehler der Gegenseite zu einer Ablehnung eines Antrages führen können [nicht müssen]. - Bei den "Postausgangsbuch"-Kanzleien sind generell alle Daten auf Mängel zu überprüfen und Ergebnisse ggfs mit der Anwaltschaft abzusprechen. - Oftmals kommt es im Bereich der Hashwerte, Dateien, Release-Daten, Dateigrößen zu erheblichen Mängelerscheinungen in den Anspruchsbegründungen und Abmahnungen solcher Kanzleien. [Mann nennt dies gemeinhin "Sahelzonen-Abmahnung/Klageschrift"] Beispiel aus dem Urteil "Im Übrigen ist nach den durch die Erläuterungen des Mitarbeiters der L. AG W. in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 2. März 2009 gestützten Darlegungen der Antragstellerin im Schriftsatz vom gleichen Tag ohnehin äußerst fraglich, inwieweit dem ermittelten, in ihrer Antragsschrift noch als genetischer Fingerabdruck der Datei bezeichneten Hashwert überhaupt eine Aussagekraft für Verfahren der vorliegenden Art zukommt. Danach genügen nämlich bereits geringfügigste Änderungen an einer Datei (etwa die Hinzufügung eines Satzzeichens bei einer viele Millionen Zeichen enthaltenden Programmdatei), um einen völlig anderen Hashwert zu erhalten." Die Richter haben also einen gegnerischen Vortrag bewertet. Negativ. Es ging damals um: "Die Antragstellerin hat nämlich trotz entsprechender Aufforderung der Kammer vom 23. Februar 2009 nicht dargelegt, welchen Hashwert diejenige Version des Spielprogramms aufweist, an dem sie Rechte geltend macht und damit einen Vergleich mit dem von der L. AG ermittelten Hashwerten der zum Download angebotenen Dateien nicht ermöglicht." Der Antragsgegner hat also hier eine Lücke erfolgreich gefunden und angewandt. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Fehlern, die als "Schreibversehen" keine Wirkung auf den Prozeß haben. Diese sollten zur korrekten "moralischen" + "fachlichen" Positionierung natürlich trotzdem dem Gegner aufs Butterbrot geschmiert werden, damit wie der Volksmund sagt die Richter gleich sehen wie hier der Hase läuft.
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| | # 3253 |
| Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 72
| News Flash hat in einem anderen Thread diesen Artikel gepostet und ich denke mal, der kann auch hier drin stehen Danke dafür !!!! http://www.netzwelt.de/news/80742-ur...ilesharer.html Na das sind doch sehr schöne Aussichten, oder ? :baeh: |
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| | # 3254 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Leserbrief [Moderation - bitte bei Gelegenheit weiterleiten] Liebe Frau Strachinja Zuljevic, bitte rufen Sie mich dringend... ähm... nein, falscher Anfang ... nochmal... [internal running gag] würden Sie bitte in Ihrem am 18.09.2009 erschienenen Artikel "Urteil: Gericht entscheidet zugunsten von Filesharer" und natürlich in künftigen Artikeln auch berücksichtigen, dass ein Beklagter, der vollständig von einem ordentlichen Gericht von sowohl sehr eindeutig dem Schuldvorwurf und auch weiteren zivilrechtlichen Haftungen entlastet und befreit wurde nicht als "Filesharer" [gemeinhin mit einer Straftat gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz verbundener Begriff] zu bezeichnen ist. Ein Unschuldiger hat seine Unschuld bewiesen und ein Gericht hat seine Unschuld fest gestellt. Zudem wurde er von jeder Haftung befreit. Überschriftenvorschlag: "Sieg der Gerechtigkeit! AG Frankfurt stellt Unschuld eines zu Unrecht Abgemahnten fest!" Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Shual
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| | # 3255 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Leitsatz aus Ansgars Kunst des Schreibens: (Online) Redakteur/in denkt sich einen möglichst publikumswirksamen Titel aus - wir sind schließlich hier im Filesharing Bereich -, greift dann noch in die Reißer Kiste - das ist die gleich links neben der Dose mit der Nivea Creme, fabuliert dann möglichst noch nicht zu oft zitierte Worte anderer Magazine und fertig ist das ausgespuckte Endprodukt. |
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| | # 3256 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
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| | # 3258 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ihr strapaziert aber heute meine Urteilsdatenbank.... Das Erfurter "Postausgansbuch-Urteil": "Die von der Verfügungsklägerin vorgetragenen Umstände der Absendung nebst Glaubhaftmachung belegen keine ordnungsgemäße Versendung des Abmahnschreibens. Der Auszug aus dem Postausgangsbuch dokumentiert lediglich eine Vielzahl von Abmahnungen der Klägerin, die versandt sein sollen" [Seite 3] Der Name der Kanzlei mit dem dürftigen Postausgangsbuch dürfte hier im Thread eine überragende Rolle spielen.
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| | # 3259 |
| Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 126
| Sollte keine Berufung erfolgen, und das Urteil rechtskräftig werden, haben wir doch endlich unseren Präzedänzfall. Es wäre meiner Meinung nach jedoch noch besser, wenn die Kanzlei in Berufung geht, und auch in zweiter Instanz verliert. Das wäre jedoch für den "ZU UNRECHT ABGEMAHNTEN" ein erneuter Adrenalinschub und eine extra Belastung. Ich jedenfalls würde es im Falle einer Klage des Hasen gegen mich nicht vergessen, dieses Urteil meinem dann aktiven Anwalt zukommen zu lassen. Es gibt ja bislang auch schon andere Argumentationshilfen, wie z.B. den Hashwert. Da sollte doch der Ausgang einer Verhandlung gleich viel positiver angesehen werden. Dieses Urteil rechtskräftig, und dann noch eins, und dann wars das mit der Abzockerei. Ach ja, glaubt einer wirklich, dass mittlerweilen im Postausgangsbuch alle Adressaten namentlich, mit Adresse und Datum stehen? Und das 100% Fehlerfrei? Ich nicht! |
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| | # 3260 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Aber mein Beitrag war so gemeint. Genau so. Er bezog sich auch nicht auf dein Posting. Überschriften wie "LKW Fahrer knutschte Leitplanke - "WILD" sprach mit der Leiche", haben mich schon immer genervt. Mehr wollte ich damit nicht sagen. |
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