Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 22.09.2008, 00:10   # 281
dreizack
 
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@SW99: Klar stelle ich mir auch die Frage, ob ich richtig gehandelt habe, als ich einen RA genommen habe, "nur" um die mod.UE abzuschicken. Ihr Bericht dient mir als Bestätigung, denn der Abmahnanwalt wird kaum so frech sein, eine UE von einem anderen Anwalt zu "verlieren" und eine EV zu beantragen. Aber was für eine Unverschämtheit auch in Ihrem Fall!
Zitat:
SuW reagiert dann in etwa so: Der Rückschein besagt gar nichts, im Briefumschlag hätte auch ein leeres Blatt gewesen sein können.
Ja, haben sie das wirklich so behauptet? Sind sie so dreist, zu einer Lüge zu greifen, um ihr eigenes Gesicht zu wahren? Da wäre ich so geladen, ich weiß nicht was ich getan hätte ...

Zum Vorgang an sich ... Ich glaube nicht an Zugangsdatenklau, sondern eher an einen der seltenen Fehlern beim Loggen oder an ein ungesichertes WLAN.
Zitat:
Bei mir steht der Router gut zugänglich im Flur und die SSID+Key sind auf der Rückseite durch den Hersteller aufgedruckt.
Ein gesichertes WLAN bedeutet ein vom Nutzer ausgedachtes Zufallspasswort aus Buchstaben und Ziffern. Egal was der Hersteller darauf gedruckt hat, es war nichts Sicheres. Damit wären wir tief in den Niederungen der Störerhaftung mit großen Risiken für beide Seiten, bis es eine Klärung seitens des BGHs gibt. Somit ist deine Scheu vor einem Gerichtsprozess nachvollziehbar.
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Alt 22.09.2008, 20:10   # 282
SW99
 
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@dreizack
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Ja, haben sie das wirklich so behauptet? Sind sie so dreist, zu einer Lüge zu greifen, um ihr eigenes Gesicht zu wahren? Da wäre ich so geladen, ich weiß nicht was ich getan hätte ...
Ja, ist wirklich so gewesen. Geladen war ich auch und wusste nicht, was ich tun sollte...

@all
Ich wollte aber das Thema der Zugangsdaten noch einmal aufgreifen.
Ist es wirklich so, dass ich den Crypt-Key ändern muss. In der Dokumentation, sprich Schnellinstallationsanweisung, ist kein Wort darüber verloren. Im Gegenteil, dort steht, dass man diese Daten auf dem WLAN-Client zu verwenden sind. Kein Wort über die Möglichkeit, die Daten zu ändern oder ein Hinweis auf die Risiken des Ausspähens.
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Alt 22.09.2008, 22:27   # 283
dreizack
 
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@SW99: Bisher kannte ich keinen Router mit voreingestelltem Key, aber da du erneut von einem Crypt-Key schreibst, habe ich entsprechende Betriebsanleitungen im Internet gesucht und gefunden. Meine erste Reaktion ("Egal was der Hersteller darauf gedruckt hat, es war nichts Sicheres.") wird bestätigt.

Zum Beispiel schreibt Arcor in ihrer Anleitung (PDF):
Zitat:
Achtung: Der werksseitig voreingestellte Pre-shared Key ist für die Sicherheit der Erstinstallation ausreichend. Es wird jedoch dringend empfohlen, diesen mit einem eigenen alphanumerischen Schlüssel zu ersetzen. Die Art des Pre-shared Keys können Sie in der Eingabemaske auswählen.
Ich interpretiere das so: Ein voreingestellter Key ist besser als gar nichts, aber zu leicht für einen Angreifer zu erraten. Damit wäre die sichere WPA Verschlüsselung für die Katz.
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Alt 23.09.2008, 23:35   # 284
Alter Esel
 
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Edna bricht aus3


"...Dies ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Computerspiels unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde..."


LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008, Az.:28AR 4/08
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Alt 24.09.2008, 00:37   # 285
dreizack
 
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@Alter Esel: Demgegenüber dieser Beschluss des LG Frankenthals vom 15. September. Ein anderes Gericht und ein Provider, der sich wehrt! Vielleicht das gleiche Computerspiel - das steht nicht im Artikel.
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Alt 25.09.2008, 18:33   # 286
G-hoernchen
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Hallo! ich hoffe auf schnelle hilfe. vielleicht hat einer von euch schon die erfahrung machen (müssen)

bei mir kam keine Abmahnung von den Rechtsanwälten.
Ich habe heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft X bekommen, die sich aufgrund der Anzeige von Schutt und Waetke eingeschaltet hat. Es handelt sich hierbei um ein Pc Spiel, dass ich im internet anderen offeriert habe und damit verstoße ich gegen das Urheberrecht (Paragraph 106/108 )
ich habe nun 14 tage zeit mich da zu äußern und ansonsten wird nach Aktenlage entschieden.
es läuft da ein ermittlungsverfahren gegen mich.


was mach ich jetzt? ich habe von einer vorauseilenden strafbewehrten Unterlassungserklärung hier gelesen, ist das jetzt sinnvoll?
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Alt 25.09.2008, 20:53   # 287
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von G-hoernchen Beitrag anzeigen
was mach ich jetzt? ich habe von einer vorauseilenden strafbewehrten Unterlassungserklärung hier gelesen, ist das jetzt sinnvoll?
Die Möglichkeit und Wirkung einer vorbeugenden UE direkt gegenüber dem Rechteinhaber wird beispielsweise hier beschrieben: KLICK
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Alt 26.09.2008, 21:14   # 288
Baker
 
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Hallo G-hoernchen,

Alter Esel hat Dir versehentlich einen Link gegeben, der sich auf Abmahnungen im Auftrag von Musikfirmen bezog. Die anderen User, die eine Information von der Staatsanwaltschaft bekommen hatten und die von der Kanzlei Schutt und Waetke angezeigt worden waren, haben berichtet dass sie nicht eine Unterlassungserklärung an 6 Musik-Labels gesendet haben sondern an den Rechteinhaber für das PC-Spiel, was sie angeblich angeboten hatten in Tauschbörsen. Den Rechteinhaber für das PC-Spiel mussten sie zwar im Internet suchen und manchmal war er auch in Amerika zu hause, aber diese Mühe mussten sie sich machen und dort hin die Erklärung schicken. Früher konnte man damit mehrere hundert € sparen.

Heutzutage sind es nur noch 100,-- €. Aber das ist doch noch immer ein guter Stundenlohn für eine Anschriftsuche im Netz und der Abschrift eines Briefes mit den neuen Adressdaten. Man weiß inzwischen aus Erfahrung, daß die Staatsanwaltschaft, wenn sie fertig mit den Ermittlungen ist, das Verfahren in 98 % aller Fälle einstellt. Sie gibt dann aber die Anschrift an den anzeigeerstattenden Anwalt weiter und der versucht Geld aus der Sache zu schlagen. Wie andere User berichten, verlangt er sehr viel mehr als 100,-- € obwohl er das nach einem neuen Gesetz das am 1.09.2008 in Kraft trat, eigentlich nicht mehr darf. Er versucht es aber trotzdem und schreibt kompliziert formulierte Drohbriefe, auf die noch viele Leute hereinfallen. Einige holen sich dann einen eigenen Anwalt, der dem antworten kann. Aber der eigene Anwalt kostet auch Geld. Dem ganzen Zauber, der da derzeit abgeht, kann man entgehen, wenn man es so macht, wie die User es berichtet haben (Anschrift des PC-Spiel-Rechteinhabers suchen und im voraus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an ihn senden), weil es dann keinen Grund mehr für den Anwalt gibt, eine Abmahnung zu schicken und die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern und dafür dann viel Geld zu verlangen. Das Ding befindet sich bis dahin schon dort, wo es hingehört, nämlich beim Rechteinhaber. Wenn der Abmahnanwalt dann trotzdem noch schreibt, reicht es aus ihm mitzuteilen, daß man eine solche Erklärung bereits an seinen Auftraggeber geschickt hat und er bitte dort nachfragen soll.

Gruß Baker
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Alt 26.09.2008, 22:11   # 289
Alter Esel
 
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"Ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß" nach § 101 Abs.1 UrhG ist erst ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen gegeben. Nicht ausreichend ist es, wenn es sich lediglich um ein 3 Monate altes Computerspiel handelt."

Landgericht Frankenthal - Beschluss v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08

Dazu bitte auch Kommentierung von Dr. Wachs lesen: KLICK
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Alt 26.09.2008, 22:21   # 290
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo G-hoernchen,

Alter Esel hat Dir versehentlich einen Link gegeben, der sich auf Abmahnungen im Auftrag von Musikfirmen bezog.
Versehentlich?...Nöö...

Der Hintergrund ist identisch und kann leicht umgesetzt werden.
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Alt 27.09.2008, 00:24   # 291
dreizack
 
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@G-hoernchen: Alter Esel und Baker haben schon erläutert, was bei einer vorbeugenden UE zu beachten ist. Ich wollte nur ergänzen, dass du nicht lange im Internet nach der Adresse des RI suchen musst, wenn sie bereits in dieser nützlichen Liste steht.
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Alt 05.10.2008, 00:19   # 292
Liby
 
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SuW

am: 04.10.08
über: 928,xx
vom: 28.05.08

Ich meld mich hier mal an um etwas mit euch zu diskutieren.
der Lese Typ^^

Und ja ich hab scheiße Angst, da man z.Z in Deutschland auf nichts ein 100% geben kann und die 900 ist eine Stolze zahl.

@Haben wir nicht schon alle einmal unseren lieblingsfilm oder Serie im TV aufgenommen?
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Alt 06.10.2008, 07:23   # 293
shadden
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Hallo Liby

habe auch anfang des monats eine abmanhnung über
100 Euro schadensersatz
486 Euro Geschäftsgebühr für den Anwalt

habe da was gelesen dass die geschäftsbegühr für den anwalt doch nur 100€ betragen darf?

und bei mir wird wie bei vielen leuten auch nur eine datei angemahnt, eine part datei...

wie sollte ich nun vorgehen?

lg
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Alt 06.10.2008, 09:03   # 294
Liby
 
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shadden

wenn ich das wüsste würde ich auch schlauer sein.
werde hier auch meien weiteren schritte und erfolge melden.
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Alt 06.10.2008, 15:53   # 295
Liby
 
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@so schreiben ist raus und warte nun auf das zweite schreiben der lustigen SuW gemeinde.

so will hier input haben !!! wie siehts bei euch aus und was stand im zweiten schreiben?

@warum kann amn hier nicht EDIT machen?
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Alt 06.10.2008, 23:52   # 296
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Liby Beitrag anzeigen
@warum kann amn hier nicht EDIT machen?
"...Wenn Sie sich registriert und angemeldet haben, können Sie Ihre Beiträge bearbeiten und löschen, sofern der Administrator diese Funktionen nicht eingeschränkt oder deaktiviert hat. Eine mögliche Einschränkung wäre z.B., dass Sie Ihre Beiträge nur einen gewissen Zeitraum lang bearbeiten und löschen können..."

Neuabgemahnte - Erst hier lesen!: KLICK
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Alt 08.10.2008, 23:04   # 297
Alter Esel
 
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crossposting, weil alle Abmahner hiervon inzwischen betroffen sind:

Da Dr. Wachs hier bisher noch nicht selbst auf seine gestrige Pressemitteilung verwiesen hat, mache ich mir die nun "Mühe":

Abmahnung der Kanzlei Rasch: Abmahnungsstopp?
:devil3:
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Alt 10.10.2008, 15:38   # 298
princess15114
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Neue Marschrichtung für Abgemahnte, die ihre Abmahnungen Anfang 2006 ignorierten.

Derzeit erhalten einige Abgemahnte Post von einem deutschlandweit agierenden Inkassounternehmen, welche angeben, mit der Einziehung von Außenständen für einen Rechteinhaber (beide Firmen bekannt!) beauftragt worden zu sein. Gegenstand ist die Schadensersatzforderung des RI aus der damals zugeschickten Abmahnung - wie üblich - mit extrem kurzen Zahlungsfristen.

Wenn der Abgemahnte bislang hinsichtlich Abmahnung noch nichts unternommen hat, wäre dies m.M. ein guter Zeitpunkt, eine mod. UE an den RI zu senden, da das Recht auf Unterlassung immer noch besteht (Streitwert senken, Unterlassungsklage unbedingt vermeiden).

Eine Handlungsrichtlinie kann/darf/werde ich jedoch nicht abgeben,
sondern lediglich Denkanregungen, um den Brief kritisch einschätzen zu können.

Der RI fordert demnach also, über das Inkassounternehmen seinen Schadensersatz ein!? Nur das kann er!

Ein Schaubild sollte den Geld- oder Forderungsfluss eines Abmahnvorganges hier einmal darstellen.

Wir wissen allerdings, das Schadensersatzansprüche nur sehr schwer durchgesetzt werden können, da dazu der tatsächliche Verletzer bekannt sein muss und nicht nur der Inhaber des Anschlusses.
Wenn also der RI irgendwelche fiktiven Forderung (auf welcher Grundlage?) an ein Inkasso abgibt, so sollte dem mutmaßlichen Schuldner vorher zumindest vom RI eine Rechnung zugegangen sein. Das Einzige was er aber hat, ist ein Schreiben von irgendeinem Abmahner, der glaubt, dass mit einem Vergleichsangebot, die Sache erledigt sei.

Ich kann nur vermuten, wer das Inkasso bezahlt, bekommt in Folge auch noch eine Rechnung von dem dafür zuständigen Abmahner über seine (damaligen) "Leistungen", weil er mit der Bezahlung des Schadensersatzes den gesamten Vorgang anerkannt hat.

Inkassounternehmen sind Dienstleistungsunternehmen der Privatwirtschaft, die das Forderungsmanagement übernehmen, da es für den Gläubiger weniger Aufwand bedeutet, als wenn er es selbst übernehmen würde. Die rechtliche Stellung ist daher nicht anders, als die des Gläubigers selbst zu sehen. Das Inkasso übernimmt daher lediglich eine Vertretungsfunktion ein. Nicht jedoch (zumindest in den seltensten Fällen) wird die Forderung abgetreten, da das Inkasso danach Forderungsinhaber werden würde.
Meist ist an ein Inkossounternehmen auch eine Wirtschaftsauskunft angeschlossen. Über die Rolle dazu, später.

Vorgehen
Auf Grund der oben genannten rechtlichen Stellung, stellt ein Brief eines Inkasso lediglich eine weiter (außergerichtliche) Aufforderung zur Zahlung dar. Es ist übliche Praxis, dass sich das Inkassounternehmen telefonisch und persönlich mit dem vermeintlichen Schuldner in Verbindung setzt und versucht über z.Bsp. eine mögliche Ratenzahlung zu verhandeln. Ich brauche hoffentlich nicht extra daraufhinzuweisen, dass die Mitarbeiter die heimische Schwelle nicht übertreten dürfen, wenn man nicht darum gebeten hat. Allerdings kann ich sie auch nicht wieder rauswerfen.
Die Reaktion (nichts tun/bestreiten der Existenz von Forderungen) des vermeintlichen Schuldners wird dem Gläubiger in jedem Fall nach einer entsprechenden Frist mitgeteilt. Nach einem gewissen Verlauf der Hartnäckigkeit des Inkasso wird diese dem Gläubiger empfehlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen (Ein Vorgang, der oft auch vom Inkasso übernommen wird aber der Zuarbeit des Gläubigers bedarf).
Mit Partner oder Eintrag in der Schufa wird zwar oft gedroht, aber so lange es kein rechtskräftiges Urteil zur Zahlung gibt, fällt dies nur unter die Rubrik: Gut gebrüllt, Löwe!
Auch ein Vermerk in der bei den meisten Inkasso angeschlossenen Wirtschaftsauskunfteien hat nur trivialen Charakter. Zum einen gibt es (zur Zeit noch nicht) keinen Datenaustausch der einzelnen Wirtschaftsauskunfteien untereinander und andererseits steht dann lediglich darin, was tatsächlich vorgefallen ist (Forderung von Gläubiger A am 27.Herbst bestritten/nicht anerkannt). Privatpersonen erwächst daraus kein Nachteil, da derartige Wirtschaftsauskunfteien bei Handyvertrag oder PKW-Kauf nicht befragt werden.

Speicherung der Daten nach § Blabla BDSG (i.d.R. §28 ) „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke“
Dieser Vermerk ist eigentlich nichts Bedrohliches, sondern sollte auf jedem Schreiben stehen, wo bei einem Unternehmen persönliche Daten gespeichert werden. Da Gläubiger und Inkasso die Daten ohnehin haben, wären als "weitere Zwecke" lediglich die Veranlassung des gerichtlichen Mahnbescheides genannt.

Die Kosten für das Inkassounternehmen trägt zunächst einmal der Gläubiger (oft nur pauschal in Form einer Mitgliedschaft). Klar versucht, das Inkassounternehmen ihre Aufwendung beim Schuldner als Zuschlag zu den Hauptforderungen geltend zu machen. Wenn aber kein Geld fließt, werden auch die nicht befriedigt. Selbst wenn der Schuldner während des Inkassovorgangs zahlt, so sieht der Gläubiger auch nicht die volle Höhe seiner Forderungen (oft nur in Höhe von 70-80% der Hauptforderung), da Inkassounternehmen erfolgsabhängig honoriert werden.

Insbesondere bedingt durch eine Erfolgsabhängigkeit des Dienstleistungsunternehmens, hat man nun einen neuen Brieffreund am Hals (oder auch, je nach territorialen Abstand zur nächstgelegenen betreffenden Niederlassung des Inkasso, körperlich existenten "Gesprächspartner"), der versuchen wird, die vermeintlichen Forderungen beizutreiben.

Eine Hemmung der Verjährung wird dadurch nicht bewirkt.

Eine schöne Zusammenfassung findet man im Archiv des Expertenportals VNR

Die große Frage zur Entscheidungshilfe wäre also:
Warum sollte der vermeintliche Gläubiger einen weiteren Dritten ins Boot holen (mit dem er auch noch teilen muss), wenn er über ein gerichtliches Verfahren sicher wäre, 100% zu bekommen?
M.M.n. sollen so die letzten Nichtzahler, auch unter Berücksichtigung eigener Mindereinnahmen/Verluste, zur Zahlung bewegt werden.
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Alt 19.10.2008, 10:27   # 299
lonzo
 
Registriert seit: 13.04.2008
Beiträge: 10
hallo,
@ princess: gut geschrieben, leider hast du achtermann vergessen, da wird die märchensteuer mitberechnet, also privatmann, der nicht vorzugssteuerabzugsberechtig ist, heisst er verkauft seine soft unter der hand, böse böse,, kein wunder das er seinen laden so schnell dicht gemacht hat, irgendeiner hat ihn beim finanzamt angeschwärzt.
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Alt 24.10.2008, 11:49   # 300
Adl2707
Gastposter
 
Hallo alle zusammen,

habe gerade ebenfalls eine Abmahnung von SuW bekommen und das wegen einer Datei, die allerdings nur ein Teil eines ganzen Spieles ist und ohne die weiteren Teile gar nicht lauffähig ist. Das alleine ist schon überzogen.

Abgesehen davon habe ich das Schreiben 1 Woche nach Ablauf aller Fristen bekommen, da ich bereits seit fast einem Jahr nicht mehr an der Adresse wohne, wo es hingeschickt wurde. Die Post hat halt durch das Nachsenden zur neuen Adresse schon ziemliche Verzögerungen drin.

Jetzt würde ich wissen, ob es jetzt noch sinnvoll ist eine modifizierte UE zu schicken? Bezahlen kann ich eh nicht, da ich niemals 600 Euro zusammenkriege. Außerdem find ich das viel zu viel für eine alleine nicht lauffähige Datei. Kann es eigentlich Hausdurchsuchungen geben, wenn man nicht mehr da wohnt und ich nichtmal den Computer besitze den ich damals verwendet habe? Wobei ich mir nichmal sicher bin, ob ich die Datei je besessen habe, aber das läßt sich eh nicht mehr nachvollziehen und da ich Filesharing betrieben habe, kann ich eh nichts in dieser Hinsicht machen.

Vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben.

Gruß Adl
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Alt 26.05.2012, 19:25 # --
News Flash
 
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