| Hi,
vor ein paar Wochen war ich mit meinem Notebook bei einer Bekannten, die Probleme mit dem internetzugang hatte. Man ist ja fix helfend zur Stelle und neben den üblichen Checks und anschl. richtigen Einstellungen habe ich gemerkt, das sie ca. fast ein jahr lang ohne Verschlüsselung für jeden im näheren Umkreis zu sehen war, und zudem ein unverschlüsselter Zugang via ihrem Anschluss bestand.
Ich sagte ihr, dass dies sehr riskant sei, da fremde somit über ihren Anschluss locker im www surfen könnten. Sie sagte, "wenn es daran läge .... dafür habe sie ja glücklicherweise eine Flatrate". ... Naja dachte ich mir.
Sie wohnt in einer Reihenhaussiedlung, und hat ne Menge jugendlicher Nachbarn, welche (so denke ich mal) recht technisch. versiert sind. Ich denke es besteht die Möglichkeit, dass sich einige via ihrem Zugang Lieder gezogen haben könnten - diese Sorge kam mir auf, nachdem ich jenen Beitrag gestern im RTL gesehen habe und Sie mich wärend der Sendung ängstlich anrief.
O-Ton: "Was soll ich tun, ... soll ich diese Schreiben wie angegeben an die Musikfirmen schicken, .... ich weiss ja nicht ob da was wärend jener ungeschützten Zeit misbraucht wurde?"
Meine Frage nun :
Ist man haftbar wenn andere sich via dem eigenen Zugang ins Internet begeben und Tauschbörsen besuchen? Sei es wegen Naivität des Nutzers bzgl. offenem Wlan oder wenn der Wlan Zugang durch einen Nachbarn gehackt wurde (WEP)?
Wie wir alle wissen betreiben jede Menge Menschen ihr Wlan leider unverschlüsselt. Vielerorts hört man auch, das WEP sich von pfiffiger Usern knacken lässt. Wie siehts mit den Gesetzen in jenen Fällen aus?
Ist es so wie beim Auto? Wenn jemand mir mein Auto klaut und damit einen kapitalen Schaden verursacht, dass dann meine Versicherung bezahlen muss und somit ich das Nachsehen habe?
Besten Dank für alle Antworten
Markus |