Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 31.08.2008, 22:25   # 1901
princess15114
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Zitat:
Zitat von oregano88 Beitrag anzeigen
Wie oder mir welcher Begründung werde ich dem Mahnbescheid fachgerecht wiedersprechen? Ausreden hab ich ja keine. Hab wissentlich und gerne gesaugt.
Eine Begründung im Widerspruchsverfahren zum Mahnbescheid bedarf es nicht. Der Zettel im roten Farbton liegt dem Mahnbescheid sogar mit bei und sieht (je nach Bundesland) in etwa so aus: Schau hier und klick mich!
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Alt 31.08.2008, 22:33   # 1902
whoopsy
 
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wie gesagt angst ist der schlechteste ratgeber,
also macht euch schlau, wichtig ist die mod. UE und dann schaun mehr mal info bei abmahnwahn u.s.w.

Gruß
und einen schönen sonntag

ps: ihr seid nicht allein, ihr sind wir alle.
nur meine persönliche meinung
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Alt 31.08.2008, 22:42   # 1903
whoopsy
 
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ps: vielleicht kann princess15114 es etwas besser verdeutlichen oder darstellen.

gruß
whoopsy
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Alt 31.08.2008, 23:29   # 1904
MEssihas
 
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Zitat:
Zitat von diny_oneill Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich hatte Gestern Post von Korni & Co

Geht um Scooter - I'm Lonely. 400 € (150€ Digi, 250€ Korni)

War echt geschockt und bin froh, dass ich nicht gleich die UE unterschrieben hab.
Mein Verlobter will morgen mal bei dem Herrn Wachs anrufen.
Ein Anwalt hab ich nicht, nie gebraucht, deswegen bin ich noch mehr verunsichert.

Hab schon n Teil gelesen, aber bin mittlerweile nur noch durcheinander. Hab nun gedacht die mod UE schicken (sowieso) und nicht zahlen. Aber nun Mahnbescheide? Vll doch zahlen?

Sorry falls dazu schon Antworten kamen, aber was ist mit denen die einen Vergleich gemacht haben und ne kleine Summe beglichen haben?

Hab auch was gelesen von Brief ignorieren, weil kein Nachweis da ist, dass ich den überhaupt erhalten hab. Aber was wenn dann EV??

Danke für eure Hilfe, bin froh, dass ich net allein bin. *trotzdem bissel durchdreh*
Moin Moin erstmal ,
habe genau den selben Brief gestern bekommen und mich darauf hin hier und da schlau gemacht (vielen Dank erstmal für Eure Berichte hier) dazu kommt noch das ein Kollege auch so ein Wisch bekam vor ca. 6 Monaten und Ihn um Rat fragte
Er hat Brief 1 & 2 auch erhalten aber garnicht drauf reagiert weil es kein Einschreiben war und es dardurch keinen Nachweis auf Erhalt der Briefe gibt !
Falls es vor Gericht gehen würde kann man sich immer noch überlegen Forderung 1 "400 Teuro" zu löhnen und die mod UE auf die Reise zu Korni zuschicken

Ich werde mich nun erstmal dumm stellen und wenn was kommt was ich Persönlich entgegen nehmen muß werde ich die mod UE losschicken

Also Brief 2 kommt so oder so , UE ist ein Schuldeingeständnis also auch nicht das Goldene vom Ei und diese Regel sind glaube ich das beste

Regel Nummer 6 - Nicht bezahlen:
Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief.
Diese ist allerdings lediglich ein Angebot
(wird so auch im Brief gesagt).
Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen.
Das solltet Ihr tun.
Es sei denn, Ihr habt so viel Geld, dass Ihr es verschenken wollt.
Hinter diesem Angebot steht kein Zwang.
Niemand zwingt Euch, die Summe zu bezahlen.
Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte,
nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen.
Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen,
noch seid Ihr mit denen einen Vertrag eingegangen,
woraus sich die Forderung ergeben würde.
Überweist also keinen Cent!
Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden.
Es reicht aus, wenn Ihr die Summe nicht überweist.
Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon,
dass Ihr nicht gezahlt habt.
Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen
Gericht festgestellt werden.
Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen.

Regel Nummer 7 - Kein Schuldeingeständnis:
Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch
eine Unterlassungserklärung bei.
Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr
zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben
und zurückzuschicken. Tut dies nicht!
Sobald ihr die Unterlassungserklärung unterschreibt,
gesteht Ihr vollumfänglich Eure Schuld ein.
Ihr habt Euch aber nichts vorzuwerfen,
solange Eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist.
Also braucht Ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen.
Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt.
Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt.
Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall,
dass man Euch erneut (eindeutig) nachweist,
die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben,
die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein,
dass Ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft.
Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift.
Unterschreibt also nichts!
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind,
man könne die Unterlassungserklärung abändern
und dann unterschrieben zurückschicken.
Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante,
da man so den Streitwert senkt
und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann.
Dennoch rate ich persönlich davon ab,
denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat,
der muss auch absolut nichts unterschreiben.

Regel Nummer 8 - Nicht reagieren:
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am Besten gefahren sind,
die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben.
Weder zahlen,
noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken,
noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben.
Einfach nichts tun.
Hebt Euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg,
das ist komplett egal.
Aber reagiert nicht. Sobald Ihr was tut, wissen die Anwälte,
dass Ihr die Mahnung erhalten habt.
Sobald Ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist.
Und sobald ihr die Unterlassungserklärung
(auch abgeändert) unterschreibt,wissen die Anwälte,
dass Ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid.
Also, am besten ignoriert Ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab!
Egal, was man von Euch fordert oder was man Euch androht.
Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und
wie hoch die Zahlungssummen sind.
Wartet einfach ab, was sich tut.
Es gibt keinen Grund zum Handeln,
keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund,
irgendwas zu unterschreiben.
Alles Weitere wird sich ergeben.
Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.

to be continue
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Alt 31.08.2008, 23:37   # 1905
princess15114
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
@ diny_oneill

Das Mahnverfahren ist die letzte außergerichtliche Möglichkeit für den Abmahner an sein Geld zu kommen, wenn der Abgemahnte den Widerspruch "vergißt" oder die Widerspruchszeit versäumt. Da sich die Zeiten nach dem 01.09. bezüglich der Vorgehensweise ändern werden und offensichtlich auf der Seite der Abmahner, wie auch bei den Abgemahnten bzw. von Abmahnungen bedrohten Nutzern Unklarheiten bestehen, versucht man in der jüngsten Vergangenheit den Weg des Mahnverfahrens.
Für den Abmahner hat das zunächst den Vorteil, dass er lediglich ein paar Formulare korrekt (formal richtig) ausfüllen muss. Es wird dabei nicht die Richtigkeit der Höhe der Forderung noch irgendeine Art der Berechtigung geprüft. Je nach EDV-Qualifikation der Abmahner ist so etwas unkompliziert auf elektronischem Weg möglich und die Kosten des Mahnverfahrens bewegen sich im niederen zweistelligen Bereich - bei den bisher vermuteten Einnahmen also zu verschmerzen.

Zum weiteren Ablauf, verlinke ich mal auf einen früheren Beitrag!

Nach meiner persönlichen Meinung ist auch beim Ausfüllen des Widerspruchsblattes kein eigener RA nötig. Da man die mod. UE erfolgreich ausfüllen konnte, dürfte das Formblatt auch kein Problem werden!
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Alt 01.09.2008, 00:29   # 1906
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
MEssihas,

Wo hast du diese steinalten Empfehlungen her?

Zitat:
Zitat von MEssihas Beitrag anzeigen
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind,
man könne die Unterlassungserklärung abändern
und dann unterschrieben zurückschicken.
Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante,
da man so den Streitwert senkt
und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann.
Dennoch rate ich persönlich davon ab,
denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat,
der muss auch absolut nichts unterschreiben.
Abgemahnte, die nicht reagierten, haben auch schon eine teure EV kassiert, die ist für den Abmahner ganz leicht zu erwirken. Und wenn ich mich nicht ganz irre, dann gab es auch bereits welche, die dieser widersprachen und sich dann vor Gericht wiederfanden.
Eine richtig modifizierte UE senkt nicht nur den Streitwert sondern beugt auch einer EV vor. Und ob es sich für die Abmahner lohnt, vor Gericht zu ziehen, wenn als Streitwert nur noch die Anwaltsgebühren stehen ...
Da ist kein schnelles Geld mittels Serienbrieffunktion zu verdienen.

Zitat:
Zitat von MEssihas Beitrag anzeigen
Regel Nummer 8 - Nicht reagieren:
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am Besten gefahren sind,
die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben.
Ist wohl der Stand von Anfang 2007.

Zitat:
Zitat von MEssihas Beitrag anzeigen
Weder zahlen,
noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken,
noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben.
Das bezieht sich nur auf die originale UE der Abmahner.

Zitat:
Zitat von MEssihas Beitrag anzeigen
Sobald Ihr was tut, wissen die Anwälte,
dass Ihr die Mahnung erhalten habt.
Das ist sch***egal, im Ernstfall reicht es, wenn sie nachweisen können, dass die Abmahnung verschickt wurde.


JG59
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Alt 01.09.2008, 01:05   # 1907
nobby1
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 15
Ich kann nur nochmal meinen Fall schildern.
Übrigens auch wegen Scooter.
Natürlich habe ich nichts herunter geladen.

1.Mahnung November 2007. 400 Euro.
2.Mahnung Januar 2008 861 Euro
3. Brief Mahnbescheid vom Gericht .April 2008.
Wiederspruch erhoben.
Seit dem nichts mehr.

Gruss Nobby
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Alt 01.09.2008, 03:30   # 1908
Wallerkalle
 
Benutzerbild von Wallerkalle
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Erhebt der Antragsteller Klage auf Zahlung muss er die Kosten für das Verfahren bei Gericht einzahlen, da sonst nichts losgeht.
Geschieht dies alles nicht, so erledigt sich der Fall des Mahnbescheides automatisch nach 6 Monaten.
@princess15114

Sind denn die Kosten für das Verfahren,die der Antragsteller im Voraus einzahlen muß, eventuell so hoch,dass sich das nicht lohnt bzw. das Risiko zu hoch ist? Ist die Höhe der Summe vom Streitwert abhängig?

Gruß

Wallerkalle
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Alt 01.09.2008, 08:04   # 1909
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
@MEssihas

Woher sind Sie der Ansatz das eine UE grundsätzlich ein Schuldeingeständnis ist?

Es bleibt wohl zu unterscheiden, die UE welcher der Abmahner verschickt beinhaltet ein Schuldeingeständnis; die modifizierte UE enthält aber KEIN Schuldeingeständnis.

Gerade bei Rechtsdingen und einen Thread der über mehrere Jahre schon geht, sollte besser von hinten nach vorne gelesen werden, da ja die neueren Rechtsgrundlagen nunmal am Ende stehen.

Und das Thema Einschreiben oder nicht, ist bereits auch hinreichend erklärt worden. Auch ein normaler Brief reicht, der Rechtsanwalt führt ein Postausgangsbuch.

Den Rest hat ja JG59 bereits ausführlich kommentiert.
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Alt 01.09.2008, 08:25   # 1910
Garfield72
 
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Beiträge: 8
Wir haben am Samstag auch Post von den Kuriosen Typen erhalten.

Bei uns ging es auch um Scooter aber um "Jumping All Over the World"

Auch bei uns stehen so diverse Summen drin. Meine ein mal 150,- und 250,- Euro. Bin mir aber nicht so sicher. Erinnere mich nur an eine Summe die später im Schreiben auftaucht - 5.001,-- Euro. Gerade diese Summe macht uns stutzig. Werden uns mal im 1. Schritt an die Verbraucherzentrale wenden und wenn die nicht handlen wollen oder können an einen Fachanwalt.

Mal schauen, ob man nicht doch den Spieß umdrehen kann. Denn wenn man die Schreiben mal genauer verfolgt - gerade was die Zeiten der "Testdownloads" betrifft - kann der ein oder andere erkennen, dass die es an einem WE gemacht haben.

Bei uns an einem Samstag im Juni um 18:xx Uhr. Mir stellt sich da die Frage, ob die sich
nicht selbst strafbar gemacht haben. Denn wenn sie mit einen P-2-P Client einen Download mit erfolg gestartet haben müsseten sie ihn auch zeitgleich zur Verfügung gestellt haben. Denn meines wissens lebt das P2P von geben und nehmen - solang eine Datei nicht vollständig ist, oder irre ich mich? Dann würde ich einen Spezialisten aus diesem Forum bitte mir / uns es richtig zu erklären

Bis demnächst auf dieser Welle - bleibe auf jeden Fall am Ball.

Ach ja: Wie wollen die denn beweisen, dass sie den "Testdownload" nicht bis zum Ende vollzogen haben und jetzt auch fleißig Scooter hören ?!?!
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Alt 01.09.2008, 08:26   # 1911
Berghausfreak
 
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Beiträge: 4
Hallo, abgeänderte UE geschickt, Antwort kam nach 4 Tagen, höherer Streitwert usw. Jetzt warten wir ab, wobei die o.g. Meldnung nicht schlecht ist, garnichts zu tun, da die Briefe nur per einfacher Post kommen, also warum überhaupt was machen ?? Denke inzwischen das ist die beste Variante, solange nichts per Einschrieben kommt fehlt der Nachweis der Zustellung....in diesem Sinne
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Alt 01.09.2008, 08:29   # 1912
xsasx
 
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Hallo, auch ich bin neu im Club der Korni-Opfer, habe mich jetzt zwei Tage durch die 96 Seiten gelesen und werde es auch so machen das ich die mod.UE abgeben werde und sonst nichts. Was mich allerdings etwas beunruhigt ist das in letzter Zeit als 3. Brief die Mahnbescheide kommen wovor ich etwas bammel habe. Werde aber versuchen mich in eurer Gemeinschaft etwas sicherer zu fühlen........
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Alt 01.09.2008, 08:38   # 1913
princess15114
Moderation
 
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Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Wallerkalle Beitrag anzeigen
Sind denn die Kosten für das Verfahren,die der Antragsteller im Voraus einzahlen muß, eventuell so hoch,dass sich das nicht lohnt bzw. das Risiko zu hoch ist? Ist die Höhe der Summe vom Streitwert abhängig?
Nun, die genaue Antwort muss ich schuldig bleiben, da ich zwar (beruflich und aus anderen Gründen) mit Mahnverfahren manchmal zu tun habe, aber zu einem Widerspruch ist es da nicht gekommen, so dass ich die Höhe der vorzustreckenden Gerichtskosten nicht genau kenne.
Aber ich denke, auch hier wird der Streitwert eine Bemessungsgrundlage für die Gebühren sein.
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Alt 01.09.2008, 09:56   # 1914
dreizack
 
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Zitat:
Zitat von Berghausfreak Beitrag anzeigen
Hallo, abgeänderte UE geschickt, Antwort kam nach 4 Tagen, höherer Streitwert usw. Jetzt warten wir ab, wobei die o.g. Meldnung nicht schlecht ist, garnichts zu tun, da die Briefe nur per einfacher Post kommen, also warum überhaupt was machen ?? Denke inzwischen das ist die beste Variante, solange nichts per Einschrieben kommt fehlt der Nachweis der Zustellung....in diesem Sinne
Du hast das Richtige getan, empfiehlst aber anderen Leuten, etwas ganz Gefährliches zu tun. Das finde ich nicht gut.
Lies mal, was in den FAQ steht unter 2.2 "ich könnte einfach so tun als wäre der Brief nie angekommen?"
Lies mal was JG59 schrieb 5 Postings vor deinen und lass diesen gefährlichen Unsinn, bitte!
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Alt 01.09.2008, 10:03   # 1915
Garfield72
 
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Ort: Raum Köln
Beiträge: 8
Hab da noch einen Nachbrenner:

http://http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/577/filesharing-abmahnung-durch-die-kanzlei-schutt-waetke-aus-karlsruhe/#more-577

Eventuell hilft dieser Artikel dem ein oder anderen bei seiner Entscheidungsfindung.

Betrifft zwar eine andere Kanzlei, aber das Schema ist identisch. Und da ich aus dem Kölner Raum komme wird diser Anwalt, der diesen Artikel schreibt, wohl meine erste Adresse sein.



Jens
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Alt 01.09.2008, 10:46   # 1916
diny_oneill
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 4
Also ich hab mich jetzt an Dr. Wachs gewand. Er wurde ja schonmal empfolen.
Er konnte mich schonmal beruhigen und nun lass ich das alles über ihn laufen. Bekomme so eine vernünftige UE und darf dann hoffentlich einen kleineren Betrag zahlen.

Hauptsache das ist bald aus der Welt.

Hab nämlich keine Nerven für 'ignore' und evtl. Mahnbescheid. Ich heirate nächstes Jahr und bei Summen wie 5.001 Euro oder 10.000 Euro die im Raum stehen würde meine Hochzeit platzen. Das ist das letzte was ich will!!
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Alt 01.09.2008, 11:22   # 1917
dersichdenwolftanzt
 
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Zitat:
Zitat von diny_oneill Beitrag anzeigen
Also ich hab mich jetzt an Dr. Wachs gewand. Er wurde ja schonmal empfolen.
Er konnte mich schonmal beruhigen und nun lass ich das alles über ihn laufen. Bekomme so eine vernünftige UE und darf dann hoffentlich einen kleineren Betrag zahlen.

Hauptsache das ist bald aus der Welt.

Hab nämlich keine Nerven für 'ignore' und evtl. Mahnbescheid. Ich heirate nächstes Jahr und bei Summen wie 5.001 Euro oder 10.000 Euro die im Raum stehen würde meine Hochzeit platzen. Das ist das letzte was ich will!!
Die 5001 euro werden nur bei zuwiederhandlung fällig bzw ist die summe so hoch angesetzt das es über das Obelandesgericht und nicht über das Landgericht läuft ( verbessert mich wenn ich was Falsches schreibe ) . In deinem falle würde es nur um die Anwaltskosten vor Gericht gehn, das wären dann so um die 800 Euronen.
Muß eben jeder für sich wissen was er macht, ich warte bis der mahnbescheid kommt und werde erst dann einen Anwalt nehmen.
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Alt 01.09.2008, 11:32   # 1918
diny_oneill
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von dersichdenwolftanzt Beitrag anzeigen
Muß eben jeder für sich wissen was er macht, ich warte bis der mahnbescheid kommt und werde erst dann einen Anwalt nehmen.
Ich will gar net erst nen Mahnbescheid bekommen, will des aus der Welt haben...
Hab genug Stress...
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Alt 01.09.2008, 12:05   # 1919
MTM1302
Gastposter
 
Hallo erstmal.

Dadurch das ich gerade ein Schreiben von Kornmeier & Partner im Auftrag der Fa.DigiProtect Gesellschaft im Briefkasten gehabt habe bin ich im Netz auf eurer Forum gestoßen.

Dabei soll ich am 12.05.08 um 10:57 die Datei "Scooter - I´m Lonely" zum Tausch per Peer-2-Peer angeboten haben. Datei paßt leider mit mit dem Datum überein.

Nur weiß jemand wo ich meine IP Adresse kontrollieren kann?
Ich weiß das ich nun den Spott einiger auf mich ziehe aber bin nicht so der PC Freak !
Die "Client IP" stimmt nicht mit der im Brief überein oder ist das etwas anders ?

Was mich stutzig macht ist das es hier im Forum fast immer um die gleichen Interpreten (Sabrina Setlur, Scooter...) geht. Auch bei mir geht es um 150,- Euro + 250,- Euro.

Jetzt wird hier viel geraten "Ignorieren" oder "Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung zusenden und abwarten" oder "zahlen" ... Bin jetzt ziemlich unschlüssig was das beste wäre. Übrigens paßte meine Adresse auch nicht mehr. Zum Zeitpunkt im Mai war das noch meine Adresse aber erhalten habe ich den Brief durch den Nachsendeantrag bei der Post da ich zum 01.06. umgezogen bin.

Hat schonmal einer negative Erfahrungen gemacht durch Ignorieren oder Zahlen oder ... weil ich hier jetzt auch schonmal was gelesen habe von Schuldeingeständnis und so ?

DANKE schonmal und viel Glück auch euch allen !
  Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2008, 12:50   # 1920
dersichdenwolftanzt
 
Benutzerbild von dersichdenwolftanzt
 
Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 81
@ diny_oneill

Ist schon klar, ich kann dich verstehn. Aber wer sagt dir das wenn du einmal zahlst nicht noch mehr Abmahnungen ins haus flattern. Ich lass es auf jeden fall drauf ankommen.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:24 # --
News Flash
 
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