| | # 1863 | |
| Gastposter | Zitat:
Außerdem ist der 1. September ja nicht mehr lange hin... da muss man sich schon mit horrenden Forderungen ein wenig beeilen! Beispiel: Zwei 800er sind besser als Zehn 100er, oder? Wenn überhaupt natürlich... Gruß, Baxter | |
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| | # 1864 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
| @ Bax is back Das ist wohl wahr. Da würde denen ja eine wohl sehr ergiebige Geldquelle versiegen. Die Frage ist,was kommt genau ab 1.9.2008. Und wird das rückwirkend Gültigkeit haben. So richtig blick ich da noch nicht durch. Gruß Wallerkalle |
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| | # 1866 | |
| Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
| Zitat:
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| | # 1869 |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 7
| Hallo http://www.lawblog.de/index.php/arch...y-into-profit/ Der letzte Satz ist sehr interessant. Meine den mit dem Prozessbetrug. MfG Andy |
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| | # 1870 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat:
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| | # 1871 |
| Gastposter | Hey leute, also ich habe am 7.8.08 ne abmahnung ins haus geflattert bekommen, in der wir wegen bereitstellens eines pornofilms den ich auch wirklich gesaugt hatte abgemahnt wurden. so ersma panik, dann suche im netz, warum haben die meine ip wegen 1 datei? habe mich nun dafür entschlossen gehabt den betrag zu zahlen weil ich auch wirklich gesaugt hatte.Habe dann eine mod ue dazu gesendet in der ich mich von allen dateien der digi protect gmbh löse und somit nich mehr wegen anderen sachen dran genommen werden kann.(gelesen das leute auf einma 1 mahnung nach der anderen bekamen) bat in einem freundlichen schreiben um raten zahlung. nunwar gestern nen brief im postkasten sie hätten ja die UE bekommen aber könnten nich feststellen ob ich zahlen will oder nicht !! glaube nun langsam das das alles eine große firma ist die nur abzocken wollen. neuer betrag 931 euro anstatt 525.!!! o000 , die ticken nichmer ganz frisch. Frage an euch alle, is da jmd mit durchgekommen das es rechtswidrig ist die ip wegen 1 datei rauszugeben ? sollte nun auf das schreibe was ich heut mit meinem anwalt aufgesetzt habe wieder nich angenommen werden und wieder eine noch höherer betrag gefordert werden, sehe ich mich gezwungen etwas gegen die anwaltskanzlei kornmeier&partner zu unternehmen und am besten mit euch allen zusammen. egal ob wirklich gesaugt oder nicht. wegen solch geringfügigem downloaden oder uploaden is es nich rechtens das die private ip adresse zur adresse heraus gegeben wird. mfg |
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| | # 1872 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @abgemahnter666: Ein Landgericht (Frankenthal) teilt deiner Meinung und weist einen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurück. Andere Landgerichte sehen das anders. Das neue Gesetz ab dem 1. September stärkt deine Position, gilt aber nicht für die alten Fälle und dort herrscht Unklarheit für beide Seiten. Wenn du die Modifizierte UE gefunden und abgegeben hast, dann weißt du auch, dass hier im Forum empfohlen wird, nichts weiter zu unternehmen. Zu klagen ohne Beweise, dass du es nicht warst, ist gefährlich. Für die Gegenseite ist eine Klage genauso riskant. Du hast aber schon Ratenzahlung angeboten, insofern kann ich nur hoffen, dass dein Anwalt sich in der Materie gut auskennt. |
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| | # 1873 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
![]() Wichtig ist die mod ue gegen eine EV. Dann kommt immer ein 2ter manchmal auch ein 3ter Brief. Bei Korngeier reicht dann stillhalten,Kontakt mit denen kann nur schaden. Also,du hast Zeit ,mach dich schlau,lies dich hier durch. Du kannst immer noch Provider,Staatsanwaltschaft,Anwälte,Datenschütze r oder Korngeier kontaktieren. ![]() "Raubkopierer aufgepasst Neues Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums Firmen müssen nicht mehr das Strafrecht bemühen": http://www.tagesspiegel.de/medien-ne...t15532,2602315 | |
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| | # 1874 | |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
... da müssten Kornmeier & alle anderen Abmahnanwälte mal ihre Arbeitsprozesse und Word-Dokumente umstellen --> Vielleicht deswegen die kurzen Fristen und Drohgebärden.... Zur Gültigkeit: Ist es nicht so, dass das Gericht das Gesetz anwendet, welches am Tag des Prozesses gilt? Gruß, LTWesen | |
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| | # 1875 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Stell dir vor, ein neues Gesetz verbietet etwas, was bisher erlaubt war. Sollten dann alle, die etwas erlaubtes taten verurteilt werden, weil es neuerdings verboten ist? JG59 | |
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| | # 1876 | |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Der strafrechtliche Aspekt hat sich in unserem Fall schon erledigt, da die Staatsanwaltschaft zwar ein Verfahren eingeleitet, es aber bereits eingestellt hat (fällt in den meisten Fällen unter die Bagatellgrenze, u.a. auch wegen fehlendem öffentlichen Interesse). Man kann nur im Strafrecht für ein Vergehen bestraft werden, was gesetzlich normiert ist. Im Zivilrecht werden die Normen angewendet, die zu Prozessbeginn gelten. | |
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| | # 1877 |
| Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
| Hallo. Ich hatte ja vor ein paar Tagen meinen 3. Brief bekommen, der folgenden letzten Satz enthielt. Sollte der geforderte Betrag nicht bis zum _xx.xx.2008_ auf dem Konto unserer Mandantschaft eingegangen sein, werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten. Mein Rechtsbeistand erzählte mir, dass das eine äußerst ungewöhnliche Formulierung sein. Er würde jedoch nicht so weit gehen und es als Rechtsmissbrauch bezeichnen (wie hier jemand vorgeschlagen hatte). Interessant fande ich, dass die Mandantschaft nur Zahlung, über den RA, fordern kann, wenn diese bereits die Anwaltskosten bezahlt hätte. Dies würde dann auch für ein Gerrichtsverfahren gelten. Sprich, um einen Abgemahnten zu verklagen, müsste DigiProtect erst einmal Korni bezahlen, ansonsten wäre dies nur ein Freistellunganspruch. Also könnte ich jetzt theoretisch den Beleg über die getätigte Zahlung an Korni anfordern, um zu prüfen, ob die überhaupt Geld einfordern dürfen. Das Vorhandensein eines solchen Beleges würde ich aber persönlich anzweifeln. Ansonsten müsste DigiProtect schon einmal Unsummen an Korni zahlen, um alle abzumahnen. Ob ich jetzt diesen Beleg anfordere weiß ich noch nicht genau. Eigentlich habe ich keine Lust weiter mit denen in Kontakt zu bleiben. |
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| | # 1878 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Natürlich sind wir nicht im Strafrecht, doch kann ich mir kaum vorstellen, dass im Zivilrecht die gesetzlichen Grundlagen zum Zeitpunkt des Gerichtstermins herangezogen werden, wenn seit der angeblichen Verletzungshandlung eventuell bereits drei Jahre (Verjährungsfrist) vergangen sind und sich diese gesetzlichen Grundlagen in der Zeit deutlich geändert haben. Unabhängig davon kann ich mir gut vorstellen, dass ein Richter bei der Bewertung durchaus auch die zum Zeitpunkt des Gerichtstermins gültigen Gesetze mit zu Rate zieht. JG59 | |
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| | # 1880 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| @codontooom Wobei die Belege wirklich interessant wären, würde der Rechtsanwalt das volle Kostenrisiko tragen, dann wäre die Abmahnung ggf. rechtsmißbräuchlich und könnte angegriffen werden. Im Endeffekt reicht natürlich ein Blick auf den Beleg nicht aus. Da mag zwar drauf stehen, dass Digiprotect an den Rechtsanwalt überwiesen hat. Vielleicht ist die Zahlung genau zum Zeitpunkt gekommen, als die Rückantwort an Sie auf die Reise ging. Aber da Anwälte ja nicht täglich abrechnen, wäre das auch kein Beweis. Spekulativ könnte nun natürlich gefragt werden, ob nicht eine Zahlung an Digiprotect zurückgeflossen ist. Dieser Beleg wird dann sicherlich nicht freiwillig vorgezeigt. Bleibt also erstmal zu hoffen, dass das DPMA feststellt, dass das Geschäftsmodell von Digiprotect nicht in Ordnung ist. |
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