| | # 1843 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| @ maddog1207 undMit den Inhalten einer mod. UE sollte man auf keinen Fall herumexperimentieren! Dafür ist das Vertragswerk für euer künftiges "Wohlergehen" einfach zu bedeutsam. Für Fälle, die wegen einzelner Werke abgemahnt wurden, steht die mod. UE hier. |
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| | # 1844 | ||
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Zitat:
Die Verpflichtung wird von einer eventuell unzulässigen Bedingung abhängig gemacht. JG59 | ||
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| | # 1845 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @maddog: princess und JG habe schon erklärt, warum du die in diesem Forum gelinkte mod. UE verwenden sollst. Hier wird von RA Halbe in seinem Blogeintrag vom 6. Juni 2008 die Bedeutung deines (hässlichen) Zusatzes erklärt. Zitat:
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| | # 1848 | |
| Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
@dreizack: hmm, wieso denn hässlich??? Dieser Zusatz bedeutet doch, dass ich nicht für jeden einzelnen Vertoß haften muss: Zitat:"Bei einem vorzeitigen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs kann sich der Abgemahnte nicht darauf berufen, dass mehrere begangene Verstöße eine rechtliche Einheit bilden. Der Verletzer muss dann unter Umständen für jeden einzelnen Verstoß die dafür vorgesehene Vertragsstrafe zahlen." @JG59: naja, musst mir dann bitte erklären, warum das eine unzulässige Bedingung ist? es kann ja sein, dass nicht nur dig... das ausschließliche Recht an bestimmten digitalen Aufnahmen besitzt....es liegt ja auch der Abmahnung keine unterzeichnete Vollmacht von Dig... an Korn... vor. Wer weiß welche Urheberrechtsschutzges. für ditigale Medien noch alles dahinter stecken könnten.... | |
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| | # 1850 | |
| Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
und was ist dannn mit "..., soweit XXX an dieser Tonaufnahme das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen." ??? | |
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| | # 1851 | ||
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @maddog: Zitat:
In deinem Fall ist aber unstrittig, wer die Rechte hat, und vorbeugen kannst du nur wenn du ein mulmiges Gefühl hast wegen andere Werke, die vielleicht noch abgemahnt werden (dann müsstest du dir überlegen, eine weitere vorbeugende UE abzugeben). D.h. ich glaube nicht wie JG, dass der Zusatz die UE ungültig macht. Er ist aber etwas frech und fehl am Platz. Wie princess schrieb: Zitat:
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| | # 1852 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| "Das neue Copyright-Gesetz schützt Raubkopierer vor absurd hohen Abmahnkosten - doch Datensauger sollten sich nicht zu sicher fühlen. Der Gesetzestext ist vage und gibt Richtern viel Freiheit. Strafanzeigen, Gebühren, Datenschutz: SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Recht." : http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...573682,00.html Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/114745 |
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| | # 1854 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Auch, wenn die Diskussion bereits beendet erscheint: ...Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs Häufig fordern Abmahner bei Abgabe der Unterlassungserklärung den Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs. Dazu besteht jedoch keine Verpflichtung, zumindest unterminiert das Fehlen des Fortsetzungszusammenhangs die Wiederholungsgefahr nicht. Unter Fortsetzungszusammenhang versteht man die Zusammenfassung mehrerer einzelner Verstöße zu einem einzigen Verstoß. Wenn man z.B. versehentlich in mehreren Ebay Angeboten gegen das Unterlassungsversprechen verstößt, weil diese versehentlich zum gleichen Zeitpunkt wiedereingestellt wurden, kann man sich darauf berufen, es liege nur EINE Verletzungshandlung vor. Bei Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist das nicht möglich und jeder Verstoß (jedes wiedereingestellte Angebot) löst eine eigene Vertragsstrafe aus (also x mal). Die Rechtsprechung hat generell vom allgemeinen Fortsetzungszusammenhang etwas zurückgerudert und eine individuelle Auslegung des Vertrags gefordert. Wenn dort aber der Fortsetzungszusammenhang von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen wird, besteht vom Gericht keinerlei Veranlassung diesen Aspekt in das Urteil einzubeziehen. Den Passus "...unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs..." sollte man daher sicherheitshalber in der modifizierten Erklärung streichen bzw. bei der eigenen Formulierung weglassen... Quelle Das wird übrigens auch unter dem Link zur mod UE erläutert. |
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| | # 1856 |
| Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
| @Jubi eins verstehe ich nicht beim neuen gesetz: wird es nun für erwischte nu billiger oder nicht?! Und was heisst Gewerblich? würden 700mb in der woche reichen um diese Schwelle zu überschreiten? Schwammig , schwammig das ganze! bin mir aber eins sicher, die abmahnabzocke hat nun ein Ende. |
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| | # 1857 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Es gab Fälle, da wurde die mod.UE durch die Abmahnkanzlei mit der Begründung abgelehnt, dass dies eine unzulässige Bedingung wäre. Ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde oder nicht, wird wohl niemand pauschal sagen können. Die betreffende Formulierung war in einer älteren Version der mod.UE bei Abmahnwahn-Dreipage.de enthalten, und wurde dann entfernt. Und ich gehe davon aus, dass dies dort nicht ohne Grund erfolgte. JG59 | |
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| | # 1858 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
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| | # 1859 |
| Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 2
| Hallo,bin auch neu hier! Habe am 20.08 auch ein Brief bekommen und soll auch wie viele hier 400 bezahlen.Der Brief kam mir sehr merkwürdig vor,da es nur eine Kopie ist!Ich werd es jetzt erstmal genauso machen wie die meisten von euch,die mod.ue abschicken und abwarten! LG an alle! |
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Der zweite,den ich bekam,war dann schon sehr heftig.

