Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 25.08.2008, 19:42   # 1841
maddog1207
 
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 3
Hallo Leutz

bin neu im Kreis der "Kornmeier"-Geschädigten, habe mich innerhalb der letzten Tage ordentlich durchs Forum gelesen und wollte mal kurz nachfragen, ob die folgende mod UE so i.O. sei... der hier oft zu findende LINK zum Standard-Muster einer mod.UE verweist auf ein ziemlich identisches Formular... Dieses hier habe ich anderswo entdeckt, Quelle hab ich nicht mehr (versuche diese noch nachzureichen). Die anderslautenden Stellen sind in Rot/Kursiv:

Hiermit verpflichte ich,

.....
.....
.....

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

XXX XXX XXX
XXXX
XXXX

- nachfolgend „XXX“ genannt – dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs von XXX festzusetzenden angemessenen, im Streifall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden, Vertragsstrafe, ab sofort zu unterlassen,

Die Tonaufnahme „xxxxx – xxxxxxx“ ohne Einwilligung von XXX öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, soweit XXX an dieser Tonaufnahme das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen.

Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.

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Alt 25.08.2008, 19:44   # 1842
ragnar88
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 13
Ich würde es auch mit der mod. UE machen.
Gute Idee.
Mein Anwalt wollte auch erst ohne, aber ich sagte ihm, dass es doch besser wäre die mod. UE mitzuschicken (Faxen).
Ausserdem,,, was du da geschrieben hast, als Anhang, klingt so ähnlich, wie es mein Anwalt geschrieben hat.
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Alt 25.08.2008, 22:35   # 1843
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
@ maddog1207
und
Zitat:
Zitat von ragnar88 Beitrag anzeigen
... klingt so ähnlich, wie es mein Anwalt geschrieben hat.
Mit den Inhalten einer mod. UE sollte man auf keinen Fall herumexperimentieren!
Dafür ist das Vertragswerk für euer künftiges "Wohlergehen" einfach zu bedeutsam.
Für Fälle, die wegen einzelner Werke abgemahnt wurden, steht die mod. UE hier.
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Alt 25.08.2008, 22:39   # 1844
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von maddog1207 Beitrag anzeigen
... der hier oft zu findende LINK zum Standard-Muster einer mod.UE verweist auf ein ziemlich identisches Formular...
Die hier oft verlinkte mod.UE ist die aktuellste.

Zitat:
Zitat von maddog1207 Beitrag anzeigen
Dieses hier habe ich anderswo entdeckt, Quelle hab ich nicht mehr (versuche diese noch nachzureichen). Die anderslautenden Stellen sind in Rot/Kursiv:

Die Tonaufnahme „xxxxx – xxxxxxx“ ohne Einwilligung von XXX öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, soweit XXX an dieser Tonaufnahme das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen.
Soweit ich es verstehe, könnte dies die UE ungültig machen.
Die Verpflichtung wird von einer eventuell unzulässigen Bedingung abhängig gemacht.


JG59
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Alt 25.08.2008, 23:22   # 1845
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@maddog: princess und JG habe schon erklärt, warum du die in diesem Forum gelinkte mod. UE verwenden sollst.
Hier wird von RA Halbe in seinem Blogeintrag vom 6. Juni 2008 die Bedeutung deines (hässlichen) Zusatzes erklärt.
Zitat:
unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs
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Alt 25.08.2008, 23:46   # 1846
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
@Dannerich:

Ich in Ihrer Situation würde dem Anwalt nur eine mod. UE schicken. Es ist nicht sinnvoll auf den Tatvorwurf einzugehen. Es schränkt im Falle eine Klage Ihren bzw. den Handlungsspielraum des Anwaltes ein.

Im Falle einer Klage, kann man den Richter immer noch auf das Verwertungsverbot hinweisen. Ich befürchte das der abmahnde RA sowieso für jedes Urteil genügend "Gegenurteile" griffbereit hat. Schließlich beschäftigt sich dieser Hauptberuflich damit.

Im Grundsatz gilt: Keine Informationen an die Gegenseite.

Aber wie gesagt, dass ganze ist meine persönliche Meinung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Alt 26.08.2008, 10:29   # 1847
malawi
 
Registriert seit: 12.07.2008
Beiträge: 7
Hallo allerseits,

wollt kurz noch den status abgeben: am 23.07 war Ablauf der Frist am 18.07 bekam ich das Schreiben das mod UE Empfangen wurde, seither nix mehr gehört!

Deshalb: mod UE absenden und aussitzen das Ding!

mfg
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Alt 26.08.2008, 10:39   # 1848
maddog1207
 
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
@maddog: princess und JG habe schon erklärt, warum du die in diesem Forum gelinkte mod. UE verwenden sollst.
Hier wird von RA Halbe in seinem Blogeintrag vom 6. Juni 2008 die Bedeutung deines (hässlichen) Zusatzes erklärt.
also danke an alle, die geantwortet ahben!

@dreizack: hmm, wieso denn hässlich???

Dieser Zusatz bedeutet doch, dass ich nicht für jeden einzelnen Vertoß haften muss:

Zitat:"Bei einem vorzeitigen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs kann sich der Abgemahnte nicht darauf berufen, dass mehrere begangene Verstöße eine rechtliche Einheit bilden. Der Verletzer muss dann unter Umständen für jeden einzelnen Verstoß die dafür vorgesehene Vertragsstrafe zahlen."

@JG59:

naja, musst mir dann bitte erklären, warum das eine unzulässige Bedingung ist?

es kann ja sein, dass nicht nur dig... das ausschließliche Recht an bestimmten digitalen Aufnahmen besitzt....es liegt ja auch der Abmahnung keine unterzeichnete Vollmacht von Dig... an Korn... vor. Wer weiß welche Urheberrechtsschutzges. für ditigale Medien noch alles dahinter stecken könnten....
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Alt 26.08.2008, 11:20   # 1849
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@maddog
Zitat:
Dieser Zusatz bedeutet doch, dass ich nicht für jeden einzelnen Vertoß haften muss
Nein, nein! Einen Anwalt zu verstehen, auch wenn er versucht etwas in seinem Blog zu erklären, ist oft schwierig.

Also, die "Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" wäre: Wenn du in Zukunft zweimal erwischt wirst, zu sagen, es war aber nur ein Verstoß, daher einmal Vertragsstrafe nicht zweimal. Das schreibt der Anwalt direkt vor dem von dir zitierten Satz.

In deinem Zusatz schließt du diese Einrede aus, d.h. du verzichtest für die Zukunft auf dieses mögliche Vorteil für dich.

Ist ja alles theoretisch, weil du sowieso unter allen Umständen vermeiden willst, dass die Vertragsstrafe fällig wirst. Daher steht der Zusatz immer noch in vielen anderen Mustertexten im Internet. Aber warum sollst du auf etwas verzichten, was für dich nur vorteilhaft sein könnte?
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Alt 26.08.2008, 11:57   # 1850
maddog1207
 
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
@maddog


Nein, nein! Einen Anwalt zu verstehen, auch wenn er versucht etwas in seinem Blog zu erklären, ist oft schwierig.

Also, die "Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" wäre: Wenn du in Zukunft zweimal erwischt wirst, zu sagen, es war aber nur ein Verstoß, daher einmal Vertragsstrafe nicht zweimal. Das schreibt der Anwalt direkt vor dem von dir zitierten Satz.

In deinem Zusatz schließt du diese Einrede aus, d.h. du verzichtest für die Zukunft auf dieses mögliche Vorteil für dich.

Ist ja alles theoretisch, weil du sowieso unter allen Umständen vermeiden willst, dass die Vertragsstrafe fällig wirst. Daher steht der Zusatz immer noch in vielen anderen Mustertexten im Internet. Aber warum sollst du auf etwas verzichten, was für dich nur vorteilhaft sein könnte?
sorry, hab ja oben selbst geschrieben "unter Ausschluss der Einrede...", also weg mit diesem Teil....

und was ist dannn mit "..., soweit XXX an dieser Tonaufnahme das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen." ???
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Alt 26.08.2008, 12:21   # 1851
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@maddog:
Zitat:
soweit XXX an dieser Tonaufnahme das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen
Diesen weiteren Zusatz von dir find ich nur in den vorbeugenden Unterlassungserklärungen, z.B. bei stern.tv und bei der Kanzlei Wilde & Beuger in Köln. Da könnte es z.B. vorkommen, dass ein Betroffener schlecht recherchiert und die Erklärung an die falschen Rechteinhaber abgibt. Ohne diesen Zusatz freute sich derjenige, weil der Betroffene mit ihm einen Vertrag abschließen würde.

In deinem Fall ist aber unstrittig, wer die Rechte hat, und vorbeugen kannst du nur wenn du ein mulmiges Gefühl hast wegen andere Werke, die vielleicht noch abgemahnt werden (dann müsstest du dir überlegen, eine weitere vorbeugende UE abzugeben). D.h. ich glaube nicht wie JG, dass der Zusatz die UE ungültig macht. Er ist aber etwas frech und fehl am Platz. Wie princess schrieb:
Zitat:
Mit den Inhalten einer mod. UE sollte man auf keinen Fall herumexperimentieren!
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Alt 26.08.2008, 13:09   # 1852
jubi
 
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"Das neue Copyright-Gesetz schützt Raubkopierer vor absurd hohen Abmahnkosten - doch Datensauger sollten sich nicht zu sicher fühlen. Der Gesetzestext ist vage und gibt Richtern viel Freiheit. Strafanzeigen, Gebühren, Datenschutz: SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Recht." :
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...573682,00.html

Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook
http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/114745

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Alt 26.08.2008, 15:29   # 1853
CBR1000rr
 
Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 7
Hallo

So mein Anwalt hat heute die mod.UE mit einen kleinem Schreiben an die geschickt mal sehen was nun wird.
Halte euch auf dem laufenden.

MfG Andy
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Alt 26.08.2008, 16:22   # 1854
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Auch, wenn die Diskussion bereits beendet erscheint:

...Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs


Häufig fordern Abmahner bei Abgabe der Unterlassungserklärung den Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs. Dazu besteht jedoch keine Verpflichtung, zumindest unterminiert das Fehlen des Fortsetzungszusammenhangs die Wiederholungsgefahr nicht. Unter Fortsetzungszusammenhang versteht man die Zusammenfassung mehrerer einzelner Verstöße zu einem einzigen Verstoß.

Wenn man z.B. versehentlich in mehreren Ebay Angeboten gegen das Unterlassungsversprechen verstößt, weil diese versehentlich zum gleichen Zeitpunkt wiedereingestellt wurden, kann man sich darauf berufen, es liege nur EINE Verletzungshandlung vor. Bei Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist das nicht möglich und jeder Verstoß (jedes wiedereingestellte Angebot) löst eine eigene Vertragsstrafe aus (also x mal).

Die Rechtsprechung hat generell vom allgemeinen Fortsetzungszusammenhang etwas zurückgerudert und eine individuelle Auslegung des Vertrags gefordert. Wenn dort aber der Fortsetzungszusammenhang von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen wird, besteht vom Gericht keinerlei Veranlassung diesen Aspekt in das Urteil einzubeziehen.

Den Passus "...unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs..." sollte man daher sicherheitshalber in der modifizierten Erklärung streichen bzw. bei der eigenen Formulierung weglassen...


Quelle

Das wird übrigens auch unter dem Link zur mod UE erläutert.
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Alt 26.08.2008, 16:47   # 1855
Udolino13
 
Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Atze231981 Beitrag anzeigen
So leute hab heut die mod.eu abgeschickt, mal schauen was passiert. Hoffe nix.
Beim Anwallt war ich nicht hät mich nur was gekostet und rennerrei und die zeit hab ich nicht.

Hallo Atze231981-ich weiß was passiert - Du bekommst die 2. Mahnung. Wie bei allen anderen!
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Alt 26.08.2008, 20:03   # 1856
GladiatorX
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
@Jubi
eins verstehe ich nicht beim neuen gesetz:
wird es nun für erwischte nu billiger oder nicht?!
Und was heisst Gewerblich? würden 700mb in der woche reichen um diese
Schwelle zu überschreiten? Schwammig , schwammig das ganze! bin mir aber eins sicher, die abmahnabzocke hat nun ein Ende.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2008, 20:04   # 1857
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von maddog1207 Beitrag anzeigen
naja, musst mir dann bitte erklären, warum das eine unzulässige Bedingung ist?
Ich schrieb "von einer eventuell unzulässigen Bedingung".
Es gab Fälle, da wurde die mod.UE durch die Abmahnkanzlei mit der Begründung abgelehnt, dass dies eine unzulässige Bedingung wäre.
Ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde oder nicht, wird wohl niemand pauschal sagen können.
Die betreffende Formulierung war in einer älteren Version der mod.UE bei Abmahnwahn-Dreipage.de enthalten, und wurde dann entfernt. Und ich gehe davon aus, dass dies dort nicht ohne Grund erfolgte.


JG59
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Alt 26.08.2008, 21:54   # 1858
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
Zitat:
Zitat von GladiatorX Beitrag anzeigen
@Jubi
eins verstehe ich nicht beim neuen gesetz:
wird es nun für erwischte nu billiger oder nicht?!
Und was heisst Gewerblich? würden 700mb in der woche reichen um diese
Schwelle zu überschreiten? Schwammig , schwammig das ganze! bin mir aber eins sicher, die abmahnabzocke hat nun ein Ende.
...darauf würde ich mich lieber nicht verlassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2008, 00:05   # 1859
kleene24
 
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 2
Hallo,bin auch neu hier!
Habe am 20.08 auch ein Brief bekommen und soll auch wie viele hier 400 bezahlen.Der Brief kam mir sehr merkwürdig vor,da es nur eine Kopie ist!Ich werd es jetzt erstmal genauso machen wie die meisten von euch,die mod.ue abschicken und abwarten!
LG an alle!
  Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2008, 02:45   # 1860
Wallerkalle
 
Benutzerbild von Wallerkalle
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
@ kleene24

Mach es so mit der mod ue und nix weiter und lass dich nicht von weiteren Briefen beeindrucken. Der zweite,den ich bekam,war dann schon sehr heftig.

Danke an alle Forenmitglieder für die Tipps.

Gruß

Wallerkalle
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:24 # --
News Flash
 
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