Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 22.08.2008, 21:12   # 1801
FreewareGuide
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Zitat:
Zitat von exeQtor Beitrag anzeigen
wir haben ja schonmal geklärt, dass remixe rechtlich nicht mehr dem ursprünglichen interpreten gehören sondern demjenigen, welcher den rmx gemacht hat.
Ich bin hier im Filesharing nicht zu Haus, aber das interessiert mich (ich habe Zweifel). Kann mir mal jemand den Weg zu dem Teil der Diskussion weisen?

Ich nenne mein Musikstück einfach "Michael Jackson - Bad (Hellseher Remix)" und schon darf ich es derart veröffentlichen und ich kriege die Tantiemen? Wie groß muss der Unterschied zum Original sein? Oder gilt das nur für autorisierte Remixes? Michael Jackson läßt also Remixe auf seine CDs pressen, ohne dafür hinterher jemals Geld zu sehen?

Grüße,
Thorsten
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Alt 22.08.2008, 22:48   # 1802
princess15114
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exeQtor schrieb:
Zitat:
wir haben ja schonmal geklärt, dass remixe rechtlich nicht mehr dem ursprünglichen interpreten gehören sondern demjenigen, welcher den rmx gemacht hat.
Das mag vllt. für den konkreten Fall richtig sein, allerdings gibts von Lützenkirchen auch einen Scooter rmx. Da Scooter bei Kornmeier auch ein kleines Mandantenmäppchen hat, wäre das bei dem Beispiel egal. Sowohl Lütze und Scooter sind Mandant bei Korni.
(Quelle: Wer mahnt Was ab)

Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Ich bin hier im Filesharing nicht zu Haus, aber das interessiert mich (ich habe Zweifel)...
Ich nenne mein Musikstück einfach "Michael Jackson - Bad (Hellseher Remix)" und schon darf ich es derart veröffentlichen und ich kriege die Tantiemen? Wie groß muss der Unterschied zum Original sein? Oder gilt das nur für autorisierte Remixes? Michael Jackson läßt also Remixe auf seine CDs pressen, ohne dafür hinterher jemals Geld zu sehen?
Deine Zweifel sind berechtigt. Klar sieht der Urheber im Falle eines rmx Geld, wenn der rmx kommerziell vermarktet wird. Das Geld was der Remixer zu zahlen hat, wird dann aufgeteilt. Jeder will was vom Kuchen abhaben. Der Komponist, der Texter, die Plattenfirma usw.
(Sehr schön hier nachzulesen: Irights.info - Covern und Remixen)
Beim rmx kommt es auf die Schöpfungshöhe an. Das Original wird doch vervielfältigt und anschließend verändert. Damit berührt man ganz einfach die Urheberrechte. In den 80ern gab es mal einen Grundsatz: für 4 Takte musst du nix zahlen. D.h. wenn du 20 x 4 Takte aus irgendwelchen Werken von o.g. Person zusammenbastelst und ohne seine Zustimmung, es "Jacke und Affe Remix" nennst, wird die Herkunft der Otto-Normal-Hörer sicher nicht erkennen können. Wenn du aber in 10 Jahre mit nem dickeren Schlitten als Old Michael vor den selben Club vorfährst, würde ich um seine Bodyguards einen großen Bogen machen. I.d.R. wird dann ein Gericht entscheiden, ob die Takte alle von Old Michael sind und wie viel Old Michael von dir bekommt - nebst Zinsen.
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Alt 23.08.2008, 00:22   # 1803
CBR1000rr
 
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Hallo

Mal wieder was zum Lesen wer's noch nicht kennt.
http://www.rechtsanwalt-giese.de/urt...furt_2008.html

Also wer WLan hat kann schon fast wenn das Urteil bestädigt wird.


MfG Andy
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Alt 23.08.2008, 00:32   # 1804
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von CBR1000rr Beitrag anzeigen
...Also wer WLan hat kann schon fast wenn das Urteil bestädigt wird...
Auch, wenn ich es hasse, als Spaßbremse aufzutreten:

Das OLG Frankfurt hat ja die Revision zugelassen, weshalb laut Dr. Wachs nun der BGH abschließend entscheidet.

Warten wir das Ergebnis zunächst einfach ab.
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Alt 23.08.2008, 00:32   # 1805
jubi
 
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Chef von EA findet Filesharer zu verklagen eine schlechte Idee
Nach Angaben der britischen Zeitung "The Times" möchten sich fünf Hersteller von Computerspielen zusammentun, um insgesamt 25.000 britische Bürger zu verklagen, die illegal Computerspiele runterladen und über Filesharingnetze verbreiten. Chef des Computerspielgiganten Electronic Arts (EA) Peter Moore findet, dass das eine ganz schlechte Idee sei. In seinen Worten hätte die Klagerei "schon für die Musikindustrie nichts gebracht".

http://www.gulli.com/news/ea-games-c...et-2008-08-22/

http://www.gamecaptain.de/News/17702...bkopierer.html


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Alt 23.08.2008, 01:17   # 1806
CBR1000rr
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Auch, wenn ich es hasse, als Spaßbremse aufzutreten:

Das OLG Frankfurt hat ja die Revision zugelassen, weshalb laut Dr. Wachs nun der BGH abschließend entscheidet.

Warten wir das Ergebnis zunächst einfach ab.

Ich sagte doch FAST.

MfG Andy
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Alt 23.08.2008, 01:37   # 1807
FreewareGuide
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Moin,

Danke @princess15114, so ähnlich hätte ich es auch vermutet, nur dass ich für diese vier Takte noch den Terminus "Sample" am Start gehabt hätte. Dann kommt noch dazu, ob wirklich gesamplet oder nachgespielt wurde usw. Und wenn ich den verlinkten Artikel und meinen gesunden Menschenverstand richtig deute, dann hat @exeQtor schlicht Unrecht, denn solange es Remix ist, so bleibt immer noch ein Anteil der Rechte beim originalen Komponisten und Interpreten. Und wenn von dessen Werk nichts mehr übrig ist (ganz unabhängig davon, dass es für Laien-Ohren auch bei vielen Remixen so erscheint ), dann ist es eben kein Remix sondern ein neues Werk.

Das ist halt der Deal, auf den sich Künstler einlassen, wenn sie einen Remix erstellen.

Grüße,
Thorsten
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Alt 23.08.2008, 01:50   # 1808
princess15114
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Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Danke @princess15114, so ähnlich hätte ich es auch vermutet, nur dass ich für diese vier Takte noch den Terminus "Sample" am Start gehabt hätte.
Sry, das war mir entfallen. Ist schon 'ne Weile her, als ich mit eine DJ ein paar Jahre um die Häuser gezogen bin aber ein bissel was bleibt in den grauen Zellen noch haften.
Zitat:
Das ist halt der Deal, auf den sich Künstler einlassen, wenn sie einen Remix erstellen.
So ist es! Dafür haben die Leute u.U. den Vorteil, dass ein alter Song im neuen Gewand oft besser geht, als seinerzeit das Original.
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Alt 23.08.2008, 11:44   # 1809
Udolino13
 
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:abwasch:
Gab es denn schon Mal einen Beitrag in den einschlägigen Sendungen des Fernsehens zu diesen Abzockern (das Bild von Korni im gulliboard spricht Bände!)?

Ansonsten würde ich mich bereit erklären, das zu tun!
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Alt 23.08.2008, 13:31   # 1810
dreizack
 
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18. Aug 2008: Sendung im WDR zum Thema "Abmahnung". Besprochen wurden Fälle aus dem Bereich Wettbewerbsverstöße im Internet, aber die Vorgehensweise der Abmahnanwälte ist da vergleichbar.

22. Jul 2008: Sendung in NRW TV mit RA Solmecke. Diese ist noch als Stream bei der Kanzlei Wilde & Beuger verfügbar:

17. Okt 2007: Beitrag in Stern TV über Filesharing. Bericht bei stern.tv ...

Weitere Podcasts von Rundfunk-Sendungen bei der Kanzlei Wilde & Beuger abrufbar ...
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Alt 23.08.2008, 16:10   # 1811
Deiddel
 
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@Udolino13

Na da bin ich aber mal gespannt wie du das machen willst, vor allem an wenn willst du den gehen ??????
Übrigens das hatten wir schon
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Alt 23.08.2008, 17:03   # 1812
codontooom
 
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Langsam macht sich bei mir Panik breit
Habe heute meine 3. Brief bekommen. Kurze Vorgeschichte:

Nach dem 1. Breif habe ich, auf juristischen Rat hin, die Abtretungsrechte von DigiProtect bezügl. des Mandanten angefordert.

Die habe ich im 2. Brief bekommen. Zudem stieg nun der Betrag auf ca. 980€ an. -> einfach nur die Mod UE. zurückgeschickt.

Heute nun 3. Brief, der nahezu exakt wie der 1. aufgebaut ist (Also das es bei mir festgestellt wurde, wie ich WLAN schützen müsse und das die Trackingssoftware fehlerfrei ist, etc...).
Bieliegend ist diesmal ein Zettel mit den genauen Details über die angebotene Datei.
Mit wird eine erneute Frist zur Überweisung gestellt (ohne das irgendwo im Schreiben ein Betrag erwähnt wird).

Was ich aber extrem ubunruhig ist der letzte Satz:
"Sollte der geforderte Betrag nicht bis zum ...... auf dem Konto unserer Mandantschaft eingegangen sein, werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten".

Ist der Satz Korni-Standard, oder bin ich zurecht beunruhig?
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Alt 23.08.2008, 17:20   # 1813
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von codontooom Beitrag anzeigen
Was ich aber extrem ubunruhig ist der letzte Satz:
"Sollte der geforderte Betrag nicht bis zum ...... auf dem Konto unserer Mandantschaft eingegangen sein, werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten".

Ist der Satz Korni-Standard, oder bin ich zurecht beunruhig?
Üblicherweise lautet die Drohung im 2. Bettelbrief wie folgt:

"Wenn nicht...bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit gelten zu machen."

Vermutlich erhofft man sich von der Neuformulierung eine erfolgreichere Ertragsquote.

Meine persönliche Meinung dazu findest Du hier: KLICK
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Alt 23.08.2008, 17:23   # 1814
princess15114
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Beiträge: 3.430
Zitat:
Zitat von codontooom Beitrag anzeigen
Langsam macht sich bei mir Panik breit
Habe heute meine 3. Brief bekommen. Kurze Vorgeschichte:...
Ist das dein Fall?

Was ich aber extrem ubunruhig ist der letzte Satz:
Zitat:
"Sollte der geforderte Betrag nicht bis zum ...... auf dem Konto unserer Mandantschaft eingegangen sein, werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten".
Ist der Satz Korni-Standard, oder bin ich zurecht beunruhig?
Was sollen denn die sonst schreiben?
"Wenn sie sich innerhalb der nächsten vier Wochen nicht melden, gehen wir davon aus, dass sie mittellos sind und unser Mandant wird auf seine Ansprüche verzichten"
Das wäre doch der Brüller schlechthin!
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Alt 23.08.2008, 17:25   # 1815
codontooom
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
Jap, war mein Fall. Naja, denn normalerweise schreiben die ja sonst nur, dass sie ihrere Mandantschaft empfehlen zu klagen und nicht gleich, dass sie es machen werden....
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Alt 23.08.2008, 17:41   # 1816
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
@condontooom

Sie haben es ja nur geschrieben und noch gar nicht gemacht.
Ich denke das Korni seine Taktik auch etwas ändern muß weil die Leute nicht mehr so schnell bereit sind zu zahlen.
Was ja auch richtig ist.
Und denk daran, Angst ( das will er ja machen ) ist der schlechteste Ratgeber.
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Alt 23.08.2008, 17:47   # 1817
Bax is back
Gastposter
 
@codontooom
Zitat:
Nach dem 1. Breif habe ich, auf juristischen Rat hin, die Abtretungsrechte von DigiProtect bezügl. des Mandanten angefordert.
Die habe ich im 2. Brief bekommen
Ich gehe in meinem jugendlichen Leichtsinn einfach 'mal davon aus, daß solch ein Dokument auf ein großes Interesse stoßen würde! Besonders nach den neulich veröffentlichten Details eines Vertrages zwischen RIs und digi. Außerdem fänd ich persönlich zum Beispiel den genauen Wortlaut 'mal interessant, hinsichtlich der Verwertungsrechte! Da gibt es ja -wie wir alle wissen- kleine, aber feine Unterschiede gemäß UrhG!
Von daher wäre es in meinen Augen eine äußerst nette Geste von dir, wenn du dieses Schreiben dem Steffen zukommen lassen könntest! Einfach einscannen (pers. Daten schwärzen/unkenntlich machen) und an den Betreiber folgender Seite schicken: homepage abmahnwahn-dreipage.de. Im Impressum findest du dann die Kontaktmöglichkeiten.
Aber Achtung: Nicht von dem Foto auf dieser Seite erschrecken lassen... (@Steffen: kleiner Scherz!)

Solltest du keinen Scanner haben, dann haste bestimmt 'ne digi-cam mit der du das Schreiben einfach abfotografieren könntest. Besten Dank!

Das wäre sicher hilfreich, denn in meinen Augen ist Wissen die beste Waffe im Kampf gegen den Abmahnwahn!

Macht et, Baxter

P.S.:
Zitat:
Sollte der geforderte Betrag nicht bis zum ...... auf dem Konto unserer Mandantschaft eingegangen sein, werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten
In meinen Augen ist solch ein Satz äußerst grenzwertig! Ich für meinen Teil würde dies als Drohung empfinden und würde denen auf jeden Fall eindringlich klarmachen, daß ich solch eine Drohung nicht tolerieren würde!
Frage(n) @all:
1. Ist solch eine agressive Formulierung durch einen Rechtsanwalt überhaupt rechtens?
2. Wie kann ein Rechtsanwalt überhaupt solch einen Satz formulieren? Schließlich vertritt dieser ja einen Mandanten. In diesem Fall ja offensichtlich digiprotect. Bekanntermaßen kann NUR der Mandant rechtliche einleiten (lassen), nicht der Rechtsanwalt von sich aus. Dieser kann dem Mandanten unter Umständen lediglich dazu raten.
3. Wird somit nicht eine Rechtsmißbräuchlichkeit durch den Rechtsanwalt (hier: Kornmeier) indirekt quasi "gestanden" ?

Zitat aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
"(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden."

Edit: Genereller Tipp: Schaut euch den Kornmeier (aka. "Dr. K") einfach 'mal 'n bißchen genauer an. "google dich schlau" sozusagen... Besonders auf Leute die solch eine "Angst" mit sich tragen und sehr beunruhigt sind, sollte dies -m.E.- eine beruhigende Wirkung haben!
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Alt 23.08.2008, 17:48   # 1818
codontooom
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
Ihr habt schon Recht. Nur macht es mich stutzig, dass ich der 1. wäre, bei dem der Drohsatz geändert wird.
Ok wenn es vor Gericht geht, müsste ich ohnehin "nur" die Abmahnkosten tragen, da ich in einem Mehrpersonenhaushalt wohne und damit eine Urheberrechtsverletzung keiner einzelnen Person nachgewiesen werden kann(was sie ja aber müsste um eingeklagt zu werden / Unschuldsannahmen..) kann.

@Bax is back:
Könnte sein, dass ich schon mit Steffen Kontakt hatte...
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Alt 23.08.2008, 18:13   # 1819
codontooom
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Bax is back Beitrag anzeigen
@codontooom
2. Wie kann ein Rechtsanwalt überhaupt solch einen Satz formulieren? Schließlich vertritt dieser ja einen Mandanten. In diesem Fall ja offensichtlich digiprotect. Bekanntermaßen kann NUR der Mandant rechtliche einleiten (lassen), nicht der Rechtsanwalt von sich aus. Dieser kann dem Mandanten unter Umständen lediglich dazu raten.
Vielleicht hatten DigiProtect und Korni schon vor dem Schreiben ein Absprache, in dem DigiProtect meinte, dass, wenn das Geld nicht bis ... da ist, die gleich klagen sollen? Ist das ein plausibles Szenario?
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Alt 23.08.2008, 19:04   # 1820
Bax is back
Gastposter
 
Zitat:
Vielleicht hatten DigiProtect und Korni schon vor dem Schreiben ein Absprache, in dem DigiProtect meinte, dass, wenn das Geld nicht bis ... da ist, die gleich klagen sollen? Ist das ein plausibles Szenario?
Keine Ahnung! Vielleicht kann das ja ein mitlesender Anwalt beantworten oder ein erfahrener "Abmahn-Jäger", wie zum Beispiel Alter Esel?

Meine persönliche, aber zugegebenermaßen laienhafte Meinung dazu ist wie folgt:
Ich nehme an, daß der Absender des Abmahn-Serien-Geschreibsels "Kornmeier und Partner" ist und nicht etwa "Kornmeier und digiprotect". Richtig? Wenn ja, dann könnte man in meinen Augen das "wir" aus dem Satz
Zitat:
werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten
getrost durch "Kornmeier und Partner" substituieren. Oder mit anderen Worten salopp formuliert, würde dann in etwa ein "werden wir Abmahn-Anwälte umgehend gerichtliche Schritte einleiten" daraus werden. Meines Wissens nach wäre dies allerdings nicht so wirklich zulässig, aber s.o. (k.A.)!

Außerdem kannst und musst du ja nicht irgendetwas von irgendwelchen Absprachen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten wissen, weshalb ich die Meinung vertrete, daß du schon fast davon ausgehen musst, daß der Anwalt in diesem Fall nur sich selbst bzw. sich zusammen mit seiner Kanzlei meinen kann!

Gruß, Baxter

P.S.: Wer sind wir eigentlich, daß wir uns alles gefallen lassen müssen! MÜSSEN wir uns etwa anpöbeln, bedrohen, einschüchtern etc. lassen? MÜSSEN wir uns eigentlich solche Unverschämtheiten gefallen lassen? Ich sage: Ganz klar NEIN!
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Alt 12.02.2012, 13:22 # --
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