| | # 1745 | ||
| Gastposter | @milk20, @Jayguar, @all: Fielmann? Folgender link als Leseempfehlung: digi-Vertrag @ abmahnwahn-dreipage Ob das alles noch den eigentlichen Sinn einer Abmahnung verfolgt, nämlich ein gewisses Verhalten unter Strafandrohung zukünftig zu unterlassen!? Ich persönlich vertrete jedenfalls die Meinung: Nein! In meinen Augen wird das Instrument Abmahnung hier ganz übelst rechtlich mißbraucht - und zwar ganz einfach zwecks monetärer Bereicherung! DAS kann und muss sich aber jeder in Ruhe selbst durch den Kopf gehen lassen und sich eine Meinung bilden! Also: LESEN! Dreizack schrieb folgendes: Zitat:
Jayguar schrieb folgendes: Zitat:
Gruß, Baxter | ||
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| | # 1746 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| An alle Neuabgemahnten: Schickt die mod ue per Einschreiben mit Rückschein gegen die EV und haltet Euch still (kein weiterer Kontakt!!!) Ignoriert weitere Bettelbriefe ,macht Euch schlau ,lest Euch durchs Forum ,dass beruhigt. :color: |
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| | # 1747 |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
| Hallo an alle Geschädigten und Helfer! Mein Vater (AI) hat am 13.08.2008 auch einen Brief von Kornmeier & Co. bekommen. Betreff: Rechtswidrige Verwertung der Tonaufnahme "Lützenkirchen - 3 Tage Wach" des Künstlers Tobias Lützenkirchen. Beweis: Datum: 09.05.2008 + Uhrzeit Datei: Lützenkirchen - 3 Tage Wach (Oliver Koletzki Remix).mp3 IP-Adresse: ... Forderungen: 250 + 150 = 400 zahlen Beigefügte UE unterschreiben Bis 27.08.2008 Lösungsansätze: 1. Variante: Die mod. UE abgeben, nichts zahlen und alles weitere ignoren. (Verhaltensweise eines Großteils des Forums) 2. Variante: Die beigefügte UE zurückzusenden ABER den Punkt 2 streichen, nichts zahlen und Rest ignoren. 3. Variante: Die beigefügte UE zurückzusenden ABER Punkt 2 streichen und stattdessen auf § 97a Absatz 2 UrhG zu verweisen und 50 zahlen. Nach stundenlangem durchforsten des Forums tendiere ich nun zu Variante 1, welche ich morgen auch in Angriff nehmen werde. Hier nochmal einiges zum Lesen, als Info (aus dem Gespräch mit einem Freund und Jurastudenten) : "Bloß kein Geld zahlen. Mein Kumpel, dem das passiert ist, hat nie mehr was von denen gehört." (war aber auch andere Kanzlei) Im Falle einer Verhandlung: Vor gericht müssten die halt darlegen, warum die soviel Geld von dir wollen. Das bemisst sich nach dem Streitwert, der vorher recht aus der Luft gegriffen werden kann. Im Prozess wird dann allerdings schon genauer draufgeschaut, und da könnte man sagen, dass solche Massenabmahnungen denen keinen Aufwand machen, die eine solche Gebühr rechtfertigen. Also der Streitwert ist nur für die Anwaltskosten interessant. Du wirst aber NIE den Streitwert selbst zahlen müssen. Was teuer werden kann, ist dass du im Falle der Niederlage auch deren Anwaltskosten neben deinen eigenen tragen musst. Andererseits ist ab 01.09. ne neue Gesetzeslage (siehe unten) und die werden dich kaum vorher verklagen. Für die besteht halt erst recht das Risiko vom Richter verhauen zu werden. Normalerweise klagt man auch nicht wegen solcher Beträge, bzw. wegen einer einzigen Rechtsverletzung. Da das ne Internetsache ist, darf man nach der ZPO sich das Gericht in Deutschland aussuchen vor dem man klagt. Das ist meistens deren Heimatgericht, man will ja nicht so weit fahren. Das mit den Drohungen würde ich halt nicht so ernst nehmen. Das ist für die halt ein riesiger Aufwand. Denke mal bloß daran, was passieren würde müssten die 900 Verfahren durchführen. Außerdem kommt ja ne Kostendeckelung demnächst, d.h. der Gesetzgeber hat das Problem schon erkannt und reagiert. --> der neue § 97a gilt demnach ab 01.09.2008, also in zwei Wochen! (siehe oben Variante 3) Ich würde hier auf Zeit spielen. Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann ab dem 01.09. 50 überweisen - danach wirst du von denen nie mehr hören. Auszug aus § 97a Absatz 2 UrhG (gültig ab 01.09.2008 ): "Absatz 2 beschränkt den Ersatzanspruch für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung auf 50 Euro, sofern die Rechtsverletzung nicht im geschäftlichen Verkehr begangen wurde." In Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen." (in meiner Situation ist es ganz klar kein Handeln im geschäftlichen Verkehr --> ergo besteht nur ein Anspruch auf 50) "Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverstöße in einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Erstattung der Abmahnkosten beschränkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schließt Steuern und Auslagen wie Porto für den Abmahnvorgang ein. Sofern allerdings für die Ermittlung der Rechtsverletzung notwendige sonstige Auslagen anfallen, wie dies etwa bei der Ermittlung des hinter einer IP-Adresse stehenden Verletzers der Fall ist, sind diese nicht Bestandteil des in Absatz 2 genannten Betrages." (Gesetzesbegründung) |
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| | # 1748 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
1. Die 50 EUR sind FALSCH! Hier nachzulesen 2. Auf Zeit zu spielen zählt nicht, da die Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Verstoßes gilt. 3. Ob der Abmahnwahn ein Ende finden wird, bleibt umstritten, da möglicherweise die Gesamtabmahnsumme bleiben wird und lediglich die Schadensersatzforderungen erhöht werden. Nur eine persönliche Vermutung. In ein paar Wochen sind wir schlauer. Die Abmahnanwälte werden sich doch durch solch eine Gesetzgebung ihr "gut eingeführtes Geschäft" nicht kaputt machen lassen. | |
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| | # 1749 |
| Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 21
| @ LTWesen jup ich hab die auch wegen dem mp3 bekommen, jedoch nen liebing rmx. die variante mit der mod ue und sonst nix hab ich auch gemacht. 2. frist mitlerweile schon lange verstrichen. halt die ohren steif, mach nichts unüberlegtes. das gilt natürlich für alle "neulinge". schlau lesen und angemessen reagieren. |
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| | # 1750 |
| Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 4
| Hu, wollte mal wieder von meinem Fall berichten, Wurde vor ca. 2 Wochen wegen einem Porno-Film abgemahnt (525). Nachdem ich mich hier im Forum schlau gemacht hab, hatte ich eigentlich vor nur ne mod. UE abzuschicken und weiter nix. Zusätzlich hab ich aber noch mit meinem Hausanwalt (kein Filesharing Spezialist) geredet. Er hat mir geraten die originale UE zu unterschreiben und zu bezahlen, da es sonst vor Gericht teuer werden kann. Da ich aber mittlerweile gut informiert war kam mir der Vorschlag nicht sehr schlau vor und so hab ich erstmal abgewartet. Ich hab dann mal sonen kostenloses Info-Gespräch von nem Spezialisten RA genutzt. Dieser hat mir vorgeschlagen einen Vergleich anzubieten, da er dass für die meisten seiner abgemahnten Kunden machen würde und man letztendlich, wenn auch nur für diesen einen Fall, Ruhe hat. Anscheinend würde Korni eine, leider auch sehr schmerzhafte, Summe von 200-250 genügen (falls es klappt immerhin ca. 30% gespart)... Ich würde zwar wirklich gerne nur die mod. UE abgeben, aber da ich nen gestressten Vater im Rücken sitzen hab der keine Ahnung von der Materia hat und Angst vor nem teuren Prozess hat, habe ich den Vergleich + mod. UE gewählt. Außerdem sind 3 Jahre halt doch irgendwie unsicher, was ist wenn plötzlich nach der Abmahnwelle, ne Welle kommt wo sämtliche Leute vor Gericht gezogen werden (OK sehr unwahrscheinlich, aber mein Vater sieht das anders...). Ich hoffe nur der Korni sieht in mir dann nicht ein zahlendes Opfer und schickt mir gleich noch mehr Abmahnungen... Was ich den Spezialisten leider nicht gefragt habe ist, ob es Sinn macht die mod. UE auf weitere möglicherweise runtergeladene Titel die Korni vertritt zu erweitern, aber hierzu ist im Forum die Meinung, dass man dies nicht tun sollte. Zwei Fragen hätte ich noch an diejenigen die sich auch für einen Vergleich entschieden haben oder sich damit auskennen: 1. Inwiefern muss man die mod. UE dann anpassen?, man kann ja dann z.b nicht mehr schreiben "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu..." 2.Ich meine gelesen zu haben, dass man bei einem Vergleich Argumente für die Kostenminderung vortragen muss, welche wären das? Ich vermute mal man sollte bei der Vergleichs-verhandlung auch möglichst wenige Angaben zum Fall vorlegen, damit die Gegenseite, im Falle einer Ablehnung, nicht zusätzliche unangenehme Informationen bekommt. Ich hoffe mein Anwalt bekommt das gescheit hin. Ich werde das Ergebniss demnächst hier posten |
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| | # 1751 |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 7
| Hallo Auch ich gehöre nun zu euch. Morgen rede ich mal mit meinen Anwalt. Mal eine Frage. Ist hier einer unter euch der schon wegen der Sache vor Gericht gezogen wurde?? Oder ist jemandem bekannt das es solche Fälle gab und wie sie ausgegangen sind. MfG Andy |
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| | # 1752 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| 854 Pornofilme werden in Deutschland verfolgt Abmahnungen im P2P-Bereich erfreuen sich wachsender Beleibtheit. Dabei ist nicht immer klar, wie die Rechteinhaber zu den Kanzleien finden, wenngleich wir hier für etwas Aufklärung sorgen können. Nachfolgender Vertrag wurde zwischen dem Rechteinhaber John Stagliano (Evil Angel Productions) und einem Abmahner geschlossen. Dabei umfasst dieser Vertrag die stolze Summe von 854 (!) Werken, allesamt Pornofilme. Diese haben neben den gewöhnlichen Abmahnungen jedoch einen bitteren Nebeneffekt für die Abgemahnten, da zumeist auch Anzeige wegen Verbreitung pornografischer Schriften erstattet wird. Der Vertrag zeigt jedoch einige interessante Details auf. http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...ed-2008-08-18/ |
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| | # 1754 |
| Registriert seit: 18.08.2008
Beiträge: 4
| Mich würde ja mal interessieren ob alle die die mod. UE abgegeben und den Rest ignoriert haben und dann nichts weiter von denen gehört haben - ob die wirklich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben oder ob sie unrechtmäßig beschuldigt wurden. D.h. nochmal im Klartext: Wurden alle die aus der Sache fein "raus" sind, unrechtmäßig abgemahnt oder haben sie die Urheberrechtsverletzung wirklich begangen???? Die Quintessenz ist nämlich, dass wenn alle die fein "raus" sind und zu unrecht abgemahnt wurden, die Vorgehensweise mit der "mod. UE + Ignore" keinerlei Nutzen für die hat, die zu "Recht" abgemahnt wurden!? Oder sehe ich das falsch? |
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| | # 1755 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
![]() Zitat:
![]() Nein,mod ue abgeben und aussitzen. | ||
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| | # 1756 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
| Hey Kurz zu meinem Stand: Ich wurde am 13.06.08 wegen einer xxx-datei vom 30.03.2008 abgemahnt mit 525 € bla bla bla. Habe am 18.06.08 wie im Forum beschrieben die mod. UE abgeschickt und bekam dann am 27.06.08 das nächste Schreiben mit der gewohnten Summe von 926,80 €. Das Ausschwitzen hat sich wohl erledigt, einfach abwarten. Falls sich was neues ergibt oder auch nicht, werdet ihr dann spätestens Weihnachten von mir hören. Danke noch mal an allen für eure Hilfe ! |
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| | # 1757 |
| Gastposter | also uns hats letzte Woche auch erwischt. Das Schreiben kam auch von Kormeier und Konsorten. Auch wie schon öfter beschrieben wegen 3 Tage Wach nunja, hab mich kundig gemacht das Forum durchgelesen und auch so mal im Netz gesucht was man dazu finden kann. Hab meinem Vater, der Anschlussinhaber is, gesagt eine mod. UE reicht und dann einfach abwarten und auf taub schalten. mir glaubt er nich, der macht sich nen übelsten Kopf, und will jetz nen Vergleich anstreben oder halt bezahlen :eekdevil: ich denke das ist der falsche weg, aber er lässt sich halt schwer überzeugen. Jetz würd ich gern ma noch ein paar Erfahrungen hören...funktioniert das mit der mod. UE wirklich so gut oder hat mein Vater recht und es gehtw ohl doch vor Gericht und noch mehr Kosten erwarten uns? |
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| | # 1759 |
| Registriert seit: 16.08.2008
Beiträge: 3
| Ich habe am Montag nachmittag die mod. UE per Einschreiben mit Rücksendeschein verschcikt. Heute habe ich schon einen neuen Brief von Kornmeier erhalten aber den Rücksendeschein habe ich immer noch nicht. Die 1 Frist ist nicht mal abgelaufen und schon habe ich den 2 Brief mit der doppelten Summe. Find es komisch das ich den Rücksendeschein noch nicht haben und das die so schnell sind mit zurück schreiben. Unten im Brief steht, wenn ich wieder nicht bezahle dann werden Sie Ihrer Mandatin EMPFEHLEN, die Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen. Ich halte mich jetz einfach mal daran was hier im Forum steht und reagiere nicht mehr darauf. |
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| | # 1760 |
| Registriert seit: 12.08.2008
Beiträge: 3
| Hallo liebe Leute, mich hat´s auch erwischt. Werde natürlich nur die mod.UE abschicken. Ich habe eine (vielleicht dumme ) Frage dazu: Ganz oben auf dem Muster steht " - per Einschreiben mit Rückschein - ", muß das stehen bleiben oder kann das weg? Danke im voraus. |
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