| | # 1663 | |
| Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 5
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| | # 1664 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @ 0Darkshadow0 Die Frage wurde schon mal gestellt, Ich Zitiere Dr,Eikmeier Die Unterlassungserklärung kann man sich wie einen Vertrag vorstellen. Die version, die vom Verletzten kommt, wäre also das Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Unterschreibt man die Erklärung und schickt sie zurück, kommt dieser Vertrag zustande. An diesen Vertrag ist man grundsätzlich gebunden. Nur ausnahmsweise kann man sich davon wieder lösen. Der Gegner kann natürlich in solch ein Vertragsangebot alles hineinschreiben, was ihm lieb ist. Das macht er häufig auch in Form der Anerkenntnis eines Schdensersatzanspruches und der Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten. Welchen Zweck hat also die sog. modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung? Nun, sie filtert aus diesem Vertragsangebot des Gegners alles an Forderungen aus, worauf er im Hinblick auf die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung keinen Anspruch hat. Dies wiederum führt zu der Frage, was denn in einer wirksamen Unterlassungserklärung enthalten sein muss. Das ist natürlich in erster Linie das Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dieses Versprechen allein ist nach der Rechtsprechung aber wirkungslos, wenn es nicht von einer ausreichenden Vertragsstrafe gestützt wird, die im Falle des Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen an den Gegner zu bezahlen ist. Das rechtliche Problem ist insoweit die korrekte Eingrenzung des Unterlassungsversprechens und die ausreichende Bemessung der Vertragsstrafe. Worauf aber kann man in einer Unterlassungserklrung verzichten? Der Verletzte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches in der Unterlassungserklärung. Er kann auch nicht verlangen, dass man in der Unterlassungserklärung die Übernahme der Anwaltskosten verspricht. Ist denn dann die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht doch eine Art "Schuldeingeständnis"? Nein, das ist sie nicht. Man gibt diese Erklärung ja lediglich ab, um einen Rechtsstreit über diese Frage zu vermeiden. Dies muss man allerdings auch in der Erklärung und in einem entsprechend abgefaßten Begleitschreiben deutlich machen. Letzteres ist erheblich wichtiger, als eine irgendwie selbst und juristisch schlecht gefaßte Unterlassungserklärung als Einschreiben zu versenden. Ist man nun mit der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung "raus" aus der Sache? Ja und nein. Ist die abgeänderte Erklärung korrekt abgefaßt worden, so verhindert sie die Inanspruchnahme hinsichtlich des Unterlassungsanspruches. Entgegen häufiger Darstellung in Foren tritt dieser Effekt nicht nur hinsichtlich einer drohenden einstweiligen Verfügung ein, sondern die Unterlassungserklärung verhindert auch eine Inanspruchnahme auf Unterlassung im Hauptsacheverfahren. Was noch kommen kann ist zweierlei: 1. Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten wegen der Abmahnung. 2. Eine Klage auf Schadensersatz. Die Abmahnkosten hat nach Auffassung einiger Gerichte auch der schuldlos handelnde Anschlussinhaber zu ersetzen. Hier sehe ich allerdings nach der Entscheidung des OLG Frankfurt / Main Licht am Horizont. Schadensersatz setzt Verschulden - also Vorsatz oder Fahrlässigkeit - voraus. Ein verschulden trifft allerdings nur den Täter oder Mittäter. Der Anschlussinhaber - wenn er nicht selbst Täter oder Mittäter ist - handelt aber schuldlos. Er muss also keinen Schadensersatz leisten. Insoweit sieht sich der Verletzte auch mit einer schwierigen Beweislage konfrontiert, denn er muss ja die Täterschaft nachweisen. Dies dürfte jedenfalls dann schwierig sein, wenn der Anschluß von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird. Das verbleibende Risiko ist also die gerichtliche Inanspruchnahme des Anschlussinhabers auf die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. |
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| | # 1665 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Zusatz, ich Zitiere nochmal Hr,Eikmeier Man kann Willenserklärungen anfechten. Wegen Täuschung, Drohung oder wegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums. Da muss man den konkreten Sachverhalt prüfen, ob ein Ansatzpunkt in diese Richtung gegeben sein könnte. Ohne diese Kenntnis ist es ein "Fischen im Trüben". Ich halte es allgemein aber für unwahrscheinlich, dass man einen solchen Anfechtungsgrund finden wird, denn die Anforderungen daran sind hoch. Wenn Du das genau wissen willst, musst Du Deine Sache anwaltlich prüfen lassen. Nur nach einer solchen Prüfung kann dann Dein Anwalt beurteilen, ob noch etwas zu machen ist. |
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| | # 1666 |
| Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 4
| Hallo, habe letzte Woche auch ne Abmahnung vom Korni bekommen. Es handelt sich um ein Porno von digiprotect (elegant angel...). Das FAQ und eure Diskussionen haben mir sehr weitergeholfen (hatte davor kp von dem zeug). Rießen Dank an die Leute die sich dafür Zeit nehmen. Ich habe auch vor eine modifizierte Unterlassungserklärung abzuschicken und nichts zu zahlen, werde mich aber sicherheitshalber trotzdem noch von meinem Anwalt beraten lassen. Habe da aber noch paar Fragen: 1. Auf der Seite wo es ein Muster für die mod. UE gibt (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/) existiert ein Hinnweis, dass wenn man viele Prono-Filme gezogen hat, es Sinn macht die UE auf alle Werke des Rechteinhabers zu erweitern. Ist das wirklich ratsam?, damit macht man ja gleich deutlich das man nen Mehrfachtäter ist, was den Herrn Korni möglicherweise zu intensiveren Untersuchungen veranlassen könnte und er sich möglicherweise größere Hoffnungen auf nen erfolgreichen prozess macht o0. 2. In der UE verpflichtet man sich ja eigentlich nur die Datei der Abmahnung oder, wenn so geschrieben, alle Dateien der jeweiligen Firma nicht mehr up und down zu loaden. Im prinzip kann man doch mit allem anderen so weiter machen wie zuvor? Oder net? 3. Für den Fall das man noch mehr Abmahnungen bekommt. Stehen die dann in irgend einem Zusammenhang miteinander, also können die dann alle gemeinsam vor gericht gegen einen verwendet werden? Ich vermute mal, dass das so sein wird, zumindest wenn alle abmahnungen von versch. Dateien von der selben Kanzlei kommen. 4. Kann man noch nachwirkend irgendwie feststellen was man alles so gesaugt hat, oder haben die nur die Daten die sie zu irgendeinem zeitpunkt von mir downgeloadet haben? Ich werde jedenfalls ab sofort auch die finger von azureus lassen, das war mir jetzt schon ne Lehre. Ich hoffe nur ich bekomme nicht noch mehr Abmahnungen. Aber diesen Anwälten und ihrem Vorgehen muss entgegen gewirkt werden. Ich werde hier auch hin und wieder den Verlauf meine Falles darlegen. |
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| | # 1667 | |||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Na dann will ich mal Zitat:
Lies dazu hier: Gefahren der vorbeugenden Unterlassungserklärung Zitat:
Zitat:
Innerhalb eines Abmahners sollte dies auch nicht zum Problem führen, da Fall A mod. UE, Fall B mod. UE ... Fall W mod. UE. Sollte es nach Fall Z zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wäre ich mir dann jedoch nicht so sicher, ob man an Hand von 26 mod. UEs dem Beschuldigten nicht eine unheilbare Krankheit "Torrent-Syndrom" nachweisen könnte. Zitat:
Zitat:
*) Zahlen von Heute! | |||||
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| | # 1668 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Vor wenigen Tagen berichteten wir über ein Interview, welches die Süddeutsche Zeitung mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker geführt hatte. Darin erklärte sie, dass Tauschbörsennutzer in der Regel keinen kommerziellen Hintergrund haben, weshalb man zukünftig nur ab einem bestimmten Grenzwert ermitteln möchte, auch um der Flut an Strafanzeigen durch Abmahnanwälten zu entgehen. Die GVU sieht diese Pauschalisierung skeptisch, ebenso wie die Abmahnanwälte. http://www.gulli.com/news/gvu-berlin...nw-2008-08-13/ ![]() Die Staatsanwaltschaften in Deutschland einigen sich zunehmend darauf, nicht mehr jeden zu verfolgen, der in Tauschbörsen Musik und Filme angeboten hat. http://www.macwelt.de/news/internet/358684/ :eekdevil: |
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| | # 1669 |
| Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 15
| Hallo, ich bekam gerade einen Brief, 400Euro für eine Datei von Lützenkirchen im Mai 2008. Was kann ich tun? Habe mal Musik für eine Freundin angeklickt, aber mache das nicht mehr, weil es ja eh immer die gleiche ist und sie selber nun Internet hat. Was kann ich tun? Weil Mai weiß ich nicht mehr ist ja schon 3 Monate her, habe nur mein Alg2. |
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| | # 1670 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Regeln für Abgemahnte! Muster einer mod. UE | |
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| | # 1672 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Die gesendeten Unterlagen haben ihre Richtigkeit: billiges Wurstpapier, ohne originale Unterschrift, Kopie der Vollmacht mit Datum nach der Urheberrechtsverletzung, kurze Zahlungsfristen Das ist hier und im parallelen Labertread zu Hauff bereits durchgekaut. I.d.R. sollte auch die IP stimmen, wenn man nicht Beweissicher das Gegenteil behaupten kann (durch eigene Logs von professionellen Firewallsystemen). Falsche Adressen, fehlende Buchstaben im Namen alles kein Grund die Blätter in die Rundablage zu befördern. Mit Hilfe des Postboten hat der Brief euch erreicht auch ohne Einschreiben. Vogel-Strauß-Taktik bringt mittlerweile nichts! Den Kontakt zur Rechtsschutzversicherung könnt ihr euch sparen; Die Zahlt nicht! Wer dennoch wider mein Wissen so eine Versicherung hat, sollte die Gesellschaft und Tarif hier kundtun! Nachfolgende Generationen werden es euch danken. Der Rat eines Anwaltes kostet je nach Verwandtschaftsgrad zu dir, zwischen 50 und 250 EUR (lt. Berichte hier). Was er tut? Rät dir: mod. UE/zahlen/nicht zahlen je nach Fachkenntnis bezgl. des Themas. Daher sollte es ein IT Fachanwalt sein. Für diesen Vorgang sollte es dir jedoch um das Prinzip und nicht ums Geld gehen, da so ein Fachanwalt locker mehr kostet, als du für das erste Abmahnschreiben zahlen solltest. Das ist möglicherweise von den Abmahnern auch so beabsichtigt. Nicht zu reagieren, ist hier die bisher schlechteste Entscheidung, da man eine Einstweilige Verfügung kassieren kann, die per Gericht das verbietet, was du in der Unterlassungserklärung unterschreiben solltest. Gerichtskosten und RA-Kosten für die EV werden dir auferlegt. Ca. 700EUR RA und 350EUR Gerichtskosten. Allerdings hat man, falls man widerspricht, die Möglichkeit zu einer Verhandlung zu kommen (zunächst in Sachen EV und dann in der Hauptsache). Die originale Unterlassungserklärung enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis sowie die Zahlungsverpflichtung. Eine richtig abgeänderte UE stellt kein Schuldeingeständnis dar, sondern gibt lediglich die Verpflichtung ab, das du das dir unterstellte Treiben nicht weiter fortsetzen wirst (30 Jahre lang). Wichtig daher die UE nur für den betreffenden Titel abgeben. Ein danach angestrengtes Gerichtsverfahren (ist bislang nicht bekannt, falls man nichts zugibt getan zu haben) hält sich finanziell in Grenzen, da es darin nur um die anwaltlichen Forderungen geht. Einfach zahlen, damit man Ruhe hat. Diese Variante wurde gewählt, wenn der treue Familienvater Kopulationsunterhaltung (© by Princess) gesaugt hat, aber der Anschlussinhaber seine Frau ist. Dies rückt zwar zunächst den Familienfrieden wieder gerade, schützt aber nicht vor weiteren Forderungen. Auf eine gut situierte Quelle greift man eben gern erneut zurück. Falls man wissen möchte, wie sich die Mehrheit bezüglich Abmahnung entschieden hat und welches Ausmaß der Abmahnwahn hat, einfach den Downloadlink aus meiner Signatur bemühen. | |
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| | # 1673 |
| Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 15
| Ich verstehe es immernoch nicht, ich bin weder kommerziell unterwegs beim downloaden noch weiß ich ob das überhaupt stimmt. Ich habe weder eine Rechtsschutz noch Geld für einen Anwalt oder gar was die fordern. Sehe ich bzw verstehe ich das richtig,ich soll eure UE unterschreiben und hinschicken und dann??? Ich weiß doch nicht mehr was vor 3 Monaten war, kann sein, dass ich die Datei wenn dann in rar gepackt mit anderen angeklickt habe, aber muss auch nicht sein. Ich werde auch nichts unterschreiben weil ich das Lied nichtmal kenne. Und Google hat mir gerade ausgespuckt, dass man für Privat also nicht kommerziell nicht mehr abgemahnt wird sondern nur noch die großen Fische dafür, was ich sicher nicht bin. |
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| | # 1674 | |||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| ... offenbar bist du beim verbreiten (upload - das machst du i.d.R gleichzeitig, wenn du den Titel downloadest) eines urheberrechtlich geschützten Werkes (verm. 3 Tage wach von T. Lützenkirchen) erwischt worden (gelogt). Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 1675 |
| Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 15
| Woher soll ich wissen, ob das stimmt? Das war vor 3Monaten sowas merk ich mir sicher nicht, ich lösche alles gleich wieder, was nicht wichtig fürmich ist, egal was es ist, darum weiß ich das nicht. 2. weiß ich immernoch nicht, was ich wegend er Forderung machen soll, ich zahle weder 400Euro noch 10.000Euro für irgendwas was eventuell garnicht stimmt. Ich habe eigentlich deine Postings gemeint nicht den Brief. Dass der aus 7 sinnlosen Seiten mit Paragraphen besteht weiß ich, er liegt ja vor mir |
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| | # 1676 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Zitat:
Hier findet keine Rechtsberatung statt, sondern nur eine Empfehlung, wie sich die meisten, in so einem Fall wie deinem, verhalten haben. Die Entscheidung, was du auf Grund des Briefes machst, liegt bei dir. Allerdings: Nichts machen, wäre für dich nicht so gut (siehe Post weiter oben). | ||
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| | # 1677 |
| Registriert seit: 04.04.2008
Beiträge: 13
| @princess15114 oder Alle ich lese ihr seit meinem Fall, wo nach dem 2ten Abmahnschreiben ( April 08 ) nichts mehr gekommen ist, weiterhin fleissig mit. Was mich tierisch ärgert ist, dass die Abmahnanwälte immer mehr Menschen abmahnen und dass diese Abmahnungen dem Steuerzahler wirklich viel zu viel Geld kosten. -> 40€ für jede Providerauskunft -> Aufwand bei der Staatsanwaltschaft für Anzeige gegen Unbekannt -> Aufwand für Akteneinsicht -> etc. Ist schon mal in Betracht gezogen worden den Bund deutscher Steuerzahler auf dieses Ausnutzen aufmerksam zu machen? Wir reden hier von jährlich mindestens zweistelligen € Millionenbeträgen, die die Abmahnanwälte verpulvern lassen um sich selbst zu bereichern! LG BL |
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| | # 1678 |
| Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 4
| Hallo, ich habe heute ein Schreiben von Kornmeier & Partner erhalten. In dem Schreiben steht drin dass ich eine Musikdatei im April der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Mein Vater ist vor 5 Jahren gestorben und meine Mutter ist letzten Monat gestorben :cry: |
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| | # 1679 | |
| Registriert seit: 02.07.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Erst einmal mein herzlichstes Beileid! Da ja die Abmahner so auf die Störerhaftung besessen sind, d.h. der Anschlussinhaber hat immer Schuld, wird dein Fall eher nicht erträglich für die. Mein Ratschlag ist: Bitte begib dich zu einem Anwalt, denn soweit ich weiss sind solcherlei Dinge nicht vererbbar. Du brauchst hier einen Anwalt, der nicht nur im IT- Bereich versiert ist, sondern auf auf Erbschaftsrecht. Du hast ja nur 6 Wochen Zeit, vom Tage an wo du vom Tod deines Verwandten erfährst, bis du dich entscheidest das Erbe anzutreten oder gegebenfalls auszuschlagen. Wenn du zum Anwalt gehst nimm auf jeden Fall die Sterbeurkunden mit. Die ist natürlich keine Rechtsberatung, nur so würde ich die Sache handhaben. Nur meine persönliche Meinung | |
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| | # 1680 |
| Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 15
| Auch mein Beileid. Mir wurde nun geraten ich soll den Brief zurücksenden und dazu schreiben,dass ich mir keiner Schuld bewusst bin, was auch richtig ist,ich kenne das Lied nicht und weiß nicht was im Mai abging, habe auch Wlan, darum werde ich dies dann tun. |
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