Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 12.08.2008, 08:45   # 1661
Berghausfreak
 
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Hallo, habe mir uinzwischen die mod UE ausgedruckt, werde die fein sauber abschrieben und dem guten RA Kornmeier in dieser Woche zukommen lassen....alles weitere werde ich abwarten und wenn er will, werde ich die Sache in jedem Fall ausstreiten, da die REchtslage in keinem Fall so eindeutig ist , wie es die chaoten Kanzlei versucht dort dar zu stellen, zunächst pure Einschüchterung...es zahlt keine RS,,das weiss der genau...aber...da hat er Pech bei mir...Geld spielt keien Rolle,hier geht es ums Prinzip....sollte liber seien Karft in andere Dinge in Deutschland stecken und andere echte Krimilnelle verfolgen...aber das ist Arbeit und die lachen ihn aus...in diesem Sinne :eekdevil: :eekdevil:
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Alt 12.08.2008, 13:19   # 1662
dersichdenwolftanzt
 
Benutzerbild von dersichdenwolftanzt
 
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Zitat:
Zitat von 0Darkshadow0 Beitrag anzeigen
Hey

Mich hats jetzt auch erwischt. Samstag kam so n nettes schreiben von korni ins haus geflattert.
ich sollte von vincent raven ne mp3 online gestellt haben und dafür darf ich jetz 400 öcken zahlen.
der wisch war an meinem vater adressiert da es seine leitung ist.
dummerweise hat er die orig. UE abgegeben... was soll man da jetzt machen? kann man das wieder zurückziehen und eine mod. UE dafür abgeben?
die zahlungsfrist geht noch bis zum 22.8.08
Ich glaub nicht das Korni die mod.UE noch annimmt wenn er die Original schon hat. Aber vielleicht wissen da Deiddel oder Alter Esel mehr.....
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Alt 12.08.2008, 17:50   # 1663
0Darkshadow0
 
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Zitat:
Zitat von dersichdenwolftanzt Beitrag anzeigen
Ich glaub nicht das Korni die mod.UE noch annimmt wenn er die Original schon hat. Aber vielleicht wissen da Deiddel oder Alter Esel mehr.....
hm kann schon sein nur weiß ich nicht ob der die mail bekommen hat bzw wahrgenommen hat und ne .jpg datei überhaupt angenommen wird weil in der mail um rückantwort gebeten wurde und ich bis dato noch keine rückmeldung erhalten habe. was mich auch stutzig macht ist die tatsache dass die email adresse, die in dem schreiben angegeben ist völlig anders ist als die mail-adresse auf der homepage von korni&co.
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Alt 12.08.2008, 18:18   # 1664
Deiddel
 
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@ 0Darkshadow0
Die Frage wurde schon mal gestellt,
Ich Zitiere Dr,Eikmeier

Die Unterlassungserklärung kann man sich wie einen Vertrag vorstellen. Die version, die vom Verletzten kommt, wäre also das Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Unterschreibt man die Erklärung und schickt sie zurück, kommt dieser Vertrag zustande. An diesen Vertrag ist man grundsätzlich gebunden. Nur ausnahmsweise kann man sich davon wieder lösen.

Der Gegner kann natürlich in solch ein Vertragsangebot alles hineinschreiben, was ihm lieb ist. Das macht er häufig auch in Form der Anerkenntnis eines Schdensersatzanspruches und der Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten.

Welchen Zweck hat also die sog. modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung?

Nun, sie filtert aus diesem Vertragsangebot des Gegners alles an Forderungen aus, worauf er im Hinblick auf die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung keinen Anspruch hat.

Dies wiederum führt zu der Frage, was denn in einer wirksamen Unterlassungserklärung enthalten sein muss. Das ist natürlich in erster Linie das Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dieses Versprechen allein ist nach der Rechtsprechung aber wirkungslos, wenn es nicht von einer ausreichenden Vertragsstrafe gestützt wird, die im Falle des Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen an den Gegner zu bezahlen ist.

Das rechtliche Problem ist insoweit die korrekte Eingrenzung des Unterlassungsversprechens und die ausreichende Bemessung der Vertragsstrafe.

Worauf aber kann man in einer Unterlassungserklrung verzichten?

Der Verletzte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches in der Unterlassungserklärung. Er kann auch nicht verlangen, dass man in der Unterlassungserklärung die Übernahme der Anwaltskosten verspricht.

Ist denn dann die abgeänderte Unterlassungserklärung nicht doch eine Art "Schuldeingeständnis"?

Nein, das ist sie nicht. Man gibt diese Erklärung ja lediglich ab, um einen Rechtsstreit über diese Frage zu vermeiden. Dies muss man allerdings auch in der Erklärung und in einem entsprechend abgefaßten Begleitschreiben deutlich machen. Letzteres ist erheblich wichtiger, als eine irgendwie selbst und juristisch schlecht gefaßte Unterlassungserklärung als Einschreiben zu versenden.

Ist man nun mit der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung "raus" aus der Sache?

Ja und nein.

Ist die abgeänderte Erklärung korrekt abgefaßt worden, so verhindert sie die Inanspruchnahme hinsichtlich des Unterlassungsanspruches. Entgegen häufiger Darstellung in Foren tritt dieser Effekt nicht nur hinsichtlich einer drohenden einstweiligen Verfügung ein, sondern die Unterlassungserklärung verhindert auch eine Inanspruchnahme auf Unterlassung im Hauptsacheverfahren.

Was noch kommen kann ist zweierlei:

1. Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten wegen der Abmahnung.

2. Eine Klage auf Schadensersatz.

Die Abmahnkosten hat nach Auffassung einiger Gerichte auch der schuldlos handelnde Anschlussinhaber zu ersetzen. Hier sehe ich allerdings nach der Entscheidung des OLG Frankfurt / Main Licht am Horizont.

Schadensersatz setzt Verschulden - also Vorsatz oder Fahrlässigkeit - voraus. Ein verschulden trifft allerdings nur den Täter oder Mittäter. Der Anschlussinhaber - wenn er nicht selbst Täter oder Mittäter ist - handelt aber schuldlos. Er muss also keinen Schadensersatz leisten. Insoweit sieht sich der Verletzte auch mit einer schwierigen Beweislage konfrontiert, denn er muss ja die Täterschaft nachweisen. Dies dürfte jedenfalls dann schwierig sein, wenn der Anschluß von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird.

Das verbleibende Risiko ist also die gerichtliche Inanspruchnahme des Anschlussinhabers auf die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.
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Alt 12.08.2008, 18:40   # 1665
Deiddel
 
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Zusatz,
ich Zitiere nochmal Hr,Eikmeier

Man kann Willenserklärungen anfechten. Wegen Täuschung, Drohung oder wegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums.

Da muss man den konkreten Sachverhalt prüfen, ob ein Ansatzpunkt in diese Richtung gegeben sein könnte. Ohne diese Kenntnis ist es ein "Fischen im Trüben".

Ich halte es allgemein aber für unwahrscheinlich, dass man einen solchen Anfechtungsgrund finden wird, denn die Anforderungen daran sind hoch.

Wenn Du das genau wissen willst, musst Du Deine Sache anwaltlich prüfen lassen. Nur nach einer solchen Prüfung kann dann Dein Anwalt beurteilen, ob noch etwas zu machen ist.
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Alt 13.08.2008, 01:47   # 1666
Matze08
 
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Hallo,
habe letzte Woche auch ne Abmahnung vom Korni bekommen.
Es handelt sich um ein Porno von digiprotect (elegant angel...).

Das FAQ und eure Diskussionen haben mir sehr weitergeholfen (hatte davor kp von dem zeug). Rießen Dank an die Leute die sich dafür Zeit nehmen.

Ich habe auch vor eine modifizierte Unterlassungserklärung abzuschicken und nichts zu zahlen, werde mich aber sicherheitshalber trotzdem noch von meinem Anwalt beraten lassen.

Habe da aber noch paar Fragen:
1. Auf der Seite wo es ein Muster für die mod. UE gibt (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/) existiert ein Hinnweis, dass wenn man viele Prono-Filme gezogen hat, es Sinn macht die UE auf alle Werke des Rechteinhabers zu erweitern.

Ist das wirklich ratsam?, damit macht man ja gleich deutlich das man nen Mehrfachtäter ist, was den Herrn Korni möglicherweise zu intensiveren Untersuchungen veranlassen könnte und er sich möglicherweise größere Hoffnungen auf nen erfolgreichen prozess macht o0.

2. In der UE verpflichtet man sich ja eigentlich nur die Datei der Abmahnung oder, wenn so geschrieben, alle Dateien der jeweiligen Firma nicht mehr up und down zu loaden.
Im prinzip kann man doch mit allem anderen so weiter machen wie zuvor? Oder net?

3. Für den Fall das man noch mehr Abmahnungen bekommt. Stehen die dann in irgend einem Zusammenhang miteinander, also können die dann alle gemeinsam vor gericht gegen einen verwendet werden? Ich vermute mal, dass das so sein wird, zumindest wenn alle abmahnungen von versch. Dateien von der selben Kanzlei kommen.

4. Kann man noch nachwirkend irgendwie feststellen was man alles so gesaugt hat, oder haben die nur die Daten die sie zu irgendeinem zeitpunkt von mir downgeloadet haben?

Ich werde jedenfalls ab sofort auch die finger von azureus lassen, das war mir jetzt schon ne Lehre. Ich hoffe nur ich bekomme nicht noch mehr Abmahnungen.

Aber diesen Anwälten und ihrem Vorgehen muss entgegen gewirkt werden. Ich werde hier auch hin und wieder den Verlauf meine Falles darlegen.
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Alt 13.08.2008, 02:20   # 1667
princess15114
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Na dann will ich mal
Zitat:
Zitat von Matze08 Beitrag anzeigen
1. Auf der Seite wo es ein Muster für die mod. UE gibt (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/) existiert ein Hinnweis, dass wenn man viele Prono-Filme gezogen hat, es Sinn macht die UE auf alle Werke des Rechteinhabers zu erweitern.
M.M. nach NEIN. Es bleibt jedoch eine Einzelfallentscheidung.
Lies dazu hier: Gefahren der vorbeugenden Unterlassungserklärung
Zitat:
2. In der UE verpflichtet man sich ja eigentlich nur die Datei der Abmahnung oder, wenn so geschrieben, alle Dateien der jeweiligen Firma nicht mehr up und down zu loaden.
Im prinzip kann man doch mit allem anderen so weiter machen wie zuvor? Oder net?
Im Prinzip schon, allerdings gehen derzeit 15 aktive Abmahner mit Werken von 86 verschiedenen Rechteinhaber auf die Jagt nach der humanen Spezies des gemeinen Filesharers. Bei den 587 überwachten Werken ist zwar überwiegend Kopulationsunterhaltung dabei, aber das Eis wird bei Edonkey und Torrent immer dünner. *)
Zitat:
3. Für den Fall das man noch mehr Abmahnungen bekommt. Stehen die dann in irgend einem Zusammenhang miteinander, also können die dann alle gemeinsam vor gericht gegen einen verwendet werden? Ich vermute mal, dass das so sein wird, zumindest wenn alle abmahnungen von versch. Dateien von der selben Kanzlei kommen.
Abmahnerübergreifend ist zwar nichts dergleichen bekannt, aber es könnte sich bald so eine Entwicklung abzeichnen. Möglicherweise dann, wenn Mitarbeiter A von Abmahner X zu Abmahner Y wechselt.
Innerhalb eines Abmahners sollte dies auch nicht zum Problem führen, da Fall A mod. UE, Fall B mod. UE ... Fall W mod. UE. Sollte es nach Fall Z zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wäre ich mir dann jedoch nicht so sicher, ob man an Hand von 26 mod. UEs dem Beschuldigten nicht eine unheilbare Krankheit "Torrent-Syndrom" nachweisen könnte.
Zitat:
4. Kann man noch nachwirkend irgendwie feststellen was man alles so gesaugt hat, oder haben die nur die Daten die sie zu irgendeinem zeitpunkt von mir downgeloadet haben?
Ist mir zu technisch. Was du geshared hast? Frag dein Gedächtnis oder schaue in den Incoming-Ordner.
Zitat:
Ich werde hier auch hin und wieder den Verlauf meine Falles darlegen.
Danke

*) Zahlen von Heute!
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Alt 13.08.2008, 22:53   # 1668
jubi
 
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Vor wenigen Tagen berichteten wir über ein Interview, welches die Süddeutsche Zeitung mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker geführt hatte. Darin erklärte sie, dass Tauschbörsennutzer in der Regel keinen kommerziellen Hintergrund haben, weshalb man zukünftig nur ab einem bestimmten Grenzwert ermitteln möchte, auch um der Flut an Strafanzeigen durch Abmahnanwälten zu entgehen. Die GVU sieht diese Pauschalisierung skeptisch, ebenso wie die Abmahnanwälte.
http://www.gulli.com/news/gvu-berlin...nw-2008-08-13/

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland einigen sich zunehmend darauf, nicht mehr jeden zu verfolgen, der in Tauschbörsen Musik und Filme angeboten hat.
http://www.macwelt.de/news/internet/358684/

:eekdevil:
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Alt 14.08.2008, 12:22   # 1669
Kartoffelsuppe
 
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Hallo,
ich bekam gerade einen Brief, 400Euro für eine Datei von Lützenkirchen im Mai 2008.

Was kann ich tun? Habe mal Musik für eine Freundin angeklickt, aber mache das nicht mehr, weil es ja eh immer die gleiche ist und sie selber nun Internet hat.
Was kann ich tun?

Weil Mai weiß ich nicht mehr ist ja schon 3 Monate her, habe nur mein Alg2.
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Alt 14.08.2008, 12:33   # 1670
princess15114
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Zitat:
Zitat von Kartoffelsuppe Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bekam gerade einen Brief, 400Euro für eine Datei von Lützenkirchen im Mai 2008.
Keine Ahnung, wie lang du dich bzgl. des Themas schon mit Lesen beschäftigt hast, jedoch sollten die folgenden Links deine ersten Fragen beantworten:
Regeln für Abgemahnte!
Muster einer mod. UE
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Alt 14.08.2008, 12:46   # 1671
Kartoffelsuppe
 
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Ich habe die ersten 2 Seiten hier durchgelesen, aber weiß trotzdem nicht was ich tun soll, auch deine Links helfen mir nicht.
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Alt 14.08.2008, 12:56   # 1672
princess15114
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Zitat:
Zitat von Kartoffelsuppe Beitrag anzeigen
Ich habe die ersten 2 Seiten hier durchgelesen, aber weiß trotzdem nicht was ich tun soll, auch deine Links helfen mir nicht.
Achtung, kürzer geht es nicht!

Die gesendeten Unterlagen haben ihre Richtigkeit: billiges Wurstpapier, ohne originale Unterschrift, Kopie der Vollmacht mit Datum nach der Urheberrechtsverletzung, kurze Zahlungsfristen… Das ist hier und im parallelen Labertread zu Hauff bereits durchgekaut. I.d.R. sollte auch die IP stimmen, wenn man nicht Beweissicher das Gegenteil behaupten kann (durch eigene Logs von professionellen Firewallsystemen).

Falsche Adressen, fehlende Buchstaben im Namen alles kein Grund die Blätter in die Rundablage zu befördern. Mit Hilfe des Postboten hat der Brief euch erreicht – auch ohne Einschreiben. Vogel-Strauß-Taktik bringt mittlerweile nichts!

Den Kontakt zur Rechtsschutzversicherung könnt ihr euch sparen; Die Zahlt nicht! Wer dennoch wider mein Wissen so eine Versicherung hat, sollte die Gesellschaft und Tarif hier kundtun! Nachfolgende Generationen werden es euch danken.

Der Rat eines Anwaltes kostet je nach „Verwandtschaftsgrad“ zu dir, zwischen 50 und 250 EUR (lt. Berichte hier). Was er tut? Rät dir: mod. UE/zahlen/nicht zahlen je nach Fachkenntnis bezgl. des Themas. Daher sollte es ein IT Fachanwalt sein. Für diesen Vorgang sollte es dir jedoch um das Prinzip und nicht ums Geld gehen, da so ein Fachanwalt locker mehr kostet, als du für das erste Abmahnschreiben zahlen solltest. Das ist möglicherweise von den Abmahnern auch so beabsichtigt.

Nicht zu reagieren, ist hier die bisher schlechteste Entscheidung, da man eine Einstweilige Verfügung kassieren kann, die per Gericht das verbietet, was du in der Unterlassungserklärung unterschreiben solltest. Gerichtskosten und RA-Kosten für die EV werden dir auferlegt. Ca. 700EUR RA und 350EUR Gerichtskosten. Allerdings hat man, falls man widerspricht, die Möglichkeit zu einer Verhandlung zu kommen (zunächst in Sachen EV und dann in der Hauptsache).

Die originale Unterlassungserklärung enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis sowie die Zahlungsverpflichtung.

Eine richtig abgeänderte UE stellt kein Schuldeingeständnis dar, sondern gibt lediglich die Verpflichtung ab, das du das dir unterstellte Treiben nicht weiter fortsetzen wirst (30 Jahre lang). Wichtig daher die UE nur für den betreffenden Titel abgeben. Ein danach angestrengtes Gerichtsverfahren (ist bislang nicht bekannt, falls man nichts zugibt getan zu haben) hält sich finanziell in Grenzen, da es darin nur um die anwaltlichen Forderungen geht.

Einfach zahlen, damit man Ruhe hat. Diese Variante wurde gewählt, wenn der treue Familienvater Kopulationsunterhaltung (© by Princess) gesaugt hat, aber der Anschlussinhaber seine Frau ist. Dies rückt zwar zunächst den Familienfrieden wieder gerade, schützt aber nicht vor weiteren Forderungen. Auf eine gut situierte Quelle greift man eben gern erneut zurück.

Falls man wissen möchte, wie sich die Mehrheit bezüglich Abmahnung entschieden hat und welches Ausmaß der Abmahnwahn hat, einfach den Downloadlink aus meiner Signatur bemühen.
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Alt 14.08.2008, 13:14   # 1673
Kartoffelsuppe
 
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Ich verstehe es immernoch nicht, ich bin weder kommerziell unterwegs beim downloaden noch weiß ich ob das überhaupt stimmt. Ich habe weder eine Rechtsschutz noch Geld für einen Anwalt oder gar was die fordern. Sehe ich bzw verstehe ich das richtig,ich soll eure UE unterschreiben und hinschicken und dann??? Ich weiß doch nicht mehr was vor 3 Monaten war, kann sein, dass ich die Datei wenn dann in rar gepackt mit anderen angeklickt habe, aber muss auch nicht sein. Ich werde auch nichts unterschreiben weil ich das Lied nichtmal kenne.

Und Google hat mir gerade ausgespuckt, dass man für Privat also nicht kommerziell nicht mehr abgemahnt wird sondern nur noch die großen Fische dafür, was ich sicher nicht bin.
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Alt 14.08.2008, 13:31   # 1674
princess15114
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Zitat:
Zitat von Kartoffelsuppe Beitrag anzeigen
Ich verstehe es immernoch nicht,
... offenbar bist du beim verbreiten (upload - das machst du i.d.R gleichzeitig, wenn du den Titel downloadest) eines urheberrechtlich geschützten Werkes (verm. 3 Tage wach von T. Lützenkirchen) erwischt worden (gelogt).
Zitat:
ich bin weder kommerziell unterwegs beim downloaden ...
Das interessiert Korni nicht.
Zitat:
...noch weiß ich ob das überhaupt stimmt.
Wer sonst, wenn nicht du!
Zitat:
Ich habe weder eine Rechtsschutz
ist in diesem Fall auch gut so, weil die eh nicht zahlt
Zitat:
Sehe ich bzw verstehe ich das richtig,ich soll eure UE unterschreiben und hinschicken und dann???
Dann gibts noch zwei bis drei Bettelbriefe mit viel Du-Du und Paragraphengedöns und das Risiko für dich, innerhalb der nächsten drei Jahre auf die offenen Anwaltskosten verklagt zu werden.
Zitat:
Und Google hat mir gerade ausgespuckt, dass man für Privat also nicht kommerziell nicht mehr abgemahnt wird sondern nur noch die großen Fische dafür, was ich sicher nicht bin.
Das ist eine Richtline und keine verbindliche Handlungsempfehlung für die Abmahner. Und im Mai, als du gelogt wurdest, galt das noch nicht.
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Alt 14.08.2008, 13:38   # 1675
Kartoffelsuppe
 
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Woher soll ich wissen, ob das stimmt? Das war vor 3Monaten sowas merk ich mir sicher nicht, ich lösche alles gleich wieder, was nicht wichtig fürmich ist, egal was es ist, darum weiß ich das nicht.

2. weiß ich immernoch nicht, was ich wegend er Forderung machen soll, ich zahle weder 400Euro noch 10.000Euro für irgendwas was eventuell garnicht stimmt.

Ich habe eigentlich deine Postings gemeint nicht den Brief. Dass der aus 7 sinnlosen Seiten mit Paragraphen besteht weiß ich, er liegt ja vor mir
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Alt 14.08.2008, 14:28   # 1676
princess15114
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Zitat:
Zitat von Kartoffelsuppe Beitrag anzeigen
Woher soll ich wissen, ob das stimmt? Das war vor 3Monaten sowas merk ich mir sicher nicht, ich lösche alles gleich wieder, was nicht wichtig fürmich ist, egal was es ist, darum weiß ich das nicht.
Das ist für den Brief und deine Reaktion darauf auch völlig ohne Belang, ob du dich daran erinnerst oder nicht.
Zitat:
2. weiß ich immernoch nicht, was ich wegend er Forderung machen soll, ich zahle weder 400Euro noch 10.000Euro für irgendwas was eventuell garnicht stimmt.
(Anm.: Die 10000EUR ist der Streitwert, den musst du sowieso nicht zahlen und die 400EUR sind ein erstes Angebot, für das im Brief dir unterstellte Vergehen)
Hier findet keine Rechtsberatung statt, sondern nur eine Empfehlung, wie sich die meisten, in so einem Fall wie deinem, verhalten haben.
Die Entscheidung, was du auf Grund des Briefes machst, liegt bei dir.

Allerdings: Nichts machen, wäre für dich nicht so gut (siehe Post weiter oben).
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Alt 14.08.2008, 15:38   # 1677
blacklabel78
 
Registriert seit: 04.04.2008
Beiträge: 13
@princess15114 oder Alle
ich lese ihr seit meinem Fall, wo nach dem 2ten Abmahnschreiben ( April 08 ) nichts mehr gekommen ist, weiterhin fleissig mit.
Was mich tierisch ärgert ist, dass die Abmahnanwälte immer mehr Menschen abmahnen und dass diese Abmahnungen dem Steuerzahler wirklich viel zu viel Geld kosten.
-> 40€ für jede Providerauskunft
-> Aufwand bei der Staatsanwaltschaft für Anzeige gegen Unbekannt
-> Aufwand für Akteneinsicht
-> etc.
Ist schon mal in Betracht gezogen worden den Bund deutscher Steuerzahler auf dieses Ausnutzen aufmerksam zu machen?
Wir reden hier von jährlich mindestens zweistelligen € Millionenbeträgen, die die Abmahnanwälte verpulvern lassen um sich selbst zu bereichern!
LG BL
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Alt 14.08.2008, 16:33   # 1678
bucquit
 
Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 4
Hallo, ich habe heute ein Schreiben von Kornmeier & Partner erhalten. In dem Schreiben steht drin dass ich eine Musikdatei im April der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Mein Vater ist vor 5 Jahren gestorben und meine Mutter ist letzten Monat gestorben :cry: . Der Anschluss des ISP ist aber auf meine beiden Eltern gemeldet (ich werde ihn diesen Monat auf meinen Namen umschreiben lassen). Was soll ich jetzt tun? Eine mod. UE hin schicken? Oder ein Schreiben mit Kopien der Sterbeurkunden?
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Alt 14.08.2008, 17:20   # 1679
Geburtshelfer
 
Registriert seit: 02.07.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von bucquit Beitrag anzeigen
Hallo, ich habe heute ein Schreiben von Kornmeier & Partner erhalten. In dem Schreiben steht drin dass ich eine Musikdatei im April der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Mein Vater ist vor 5 Jahren gestorben und meine Mutter ist letzten Monat gestorben :cry: . Der Anschluss des ISP ist aber auf meine beiden Eltern gemeldet (ich werde ihn diesen Monat auf meinen Namen umschreiben lassen). Was soll ich jetzt tun? Eine mod. UE hin schicken? Oder ein Schreiben mit Kopien der Sterbeurkunden?

Erst einmal mein herzlichstes Beileid!

Da ja die Abmahner so auf die Störerhaftung besessen sind, d.h. der Anschlussinhaber hat immer Schuld, wird dein Fall eher nicht erträglich für die. Mein Ratschlag ist: Bitte begib dich zu einem Anwalt, denn soweit ich weiss sind solcherlei Dinge nicht vererbbar. Du brauchst hier einen Anwalt, der nicht nur im IT- Bereich versiert ist, sondern auf auf Erbschaftsrecht. Du hast ja nur 6 Wochen Zeit, vom Tage an wo du vom Tod deines Verwandten erfährst, bis du dich entscheidest das Erbe anzutreten oder gegebenfalls auszuschlagen.
Wenn du zum Anwalt gehst nimm auf jeden Fall die Sterbeurkunden mit.

Die ist natürlich keine Rechtsberatung, nur so würde ich die Sache handhaben. Nur meine persönliche Meinung
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Alt 14.08.2008, 17:30   # 1680
Kartoffelsuppe
 
Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 15
Auch mein Beileid.

Mir wurde nun geraten ich soll den Brief zurücksenden und dazu schreiben,dass ich mir keiner Schuld bewusst bin, was auch richtig ist,ich kenne das Lied nicht und weiß nicht was im Mai abging, habe auch Wlan, darum werde ich dies dann tun.
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Alt 26.05.2012, 19:21 # --
News Flash
 
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