| | # 1601 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Folgender Bericht auf Heise Online scheint nun zu bewahrheiten warum so viele Telekomkunden bzw. Kunden von Telekomresellern eine Abmahnung erhalten. http://www.heise.de/newsticker/Telek...meldung/113740 Auch wenn ich Abmahnungen verabscheue, so würde ich in diesem Fall den Heiseaufruf fast gerne folgen und die Telekom abmahnen. |
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| | # 1602 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Nun hat hier der sehr geehrte Richter Klauke meines Erachtens in der Tat sehr tief in die Wunderkiste der Beweiswürdigung gefasst. Er vertritt nämlich folgende Auffassung: Rechtlich und tatsächlich war der Beklagte in die Lage versetzt, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzung zu treffen. Es oblag ihm, sich zu informieren, welche Möglichkeiten für Rechtsverletzungen er schafft und wie er solchen Verletzungen hätten vorbeugen können. Zudem hätte er technische Möglichkeiten in Anspruch nehmen können, um die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu verhindern. So hätte er etwa unter Abänderung des mitgelieferten Standardpasswortes einen persönlichen Password-Schutz einrichten können. Er hätte auch die Möglichkeit der Internetnutzung einschränken können. Darüber hinaus hätte er, was seine Kinder betrifft, aufklären müssen, dass das Zurverfügungstellen von Filmen oder Musik im Internet rechtswidrig ist Da der Abgemahnte offenbar im Gegensatz zum Kläger nicht substantiiert (scheint das Zauberwort zu sein) vorgetragen hat, inwiefern all dies von ihm beachtet wurde, gelangt Herr Richter Klauke hinsichtlich der verschuldensunabhängigen Störerhaftung zunächst zu folgender Überzeugung: Unter Anwendung dieser Grundsätze haftet der Beklagte als Störer, Wenn der Beklagte es Dritten oder seinen Kindern aufgrund eines Zurverfügungstellens ermöglicht hat, seinen Internetzugang zu nutzen und die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu begehen, dann ist dies adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung gewesen Anschließend wird aber dem "unvorsichtigen Familienvater" zusätzlich mit Hilfe richterlicher Auslegung auch noch ein Verschulden attestiert: Schließlich steht der Klägerin ein Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie in Höhe von 275,00 zu, § 97 Abs. 1 UrhG). Der Beklagte hat zumindest fahrlässig gehandelt, § 276 BGB. Angesichts der intensiven Medienberichterstattung über die Rechtswidrigkeit von Internettauschbörsen kann unterstellt werden , dass zumindest die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.Der Beklagte wäre auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die Rechtsverletzung nicht persönlich begangen hätte Damit wird Ziffer 4.4.2 der Filesharing-FAQ natürlich in Frage gestellt. Was lernen wir daraus? ![]() Es gab schon Richter, denen es zur Überzeugung genügte, wenn man nachweislich nicht zu Hause war. | |
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| | # 1604 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| " Willkommen in der Realität Illegale Downloads sind eine nicht mehr rückgängig zu machende Realität so das Ergebnis einer von der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS in Auftrag gegebenen Studie. Passend dazu wollen deutsche Staatsanwälte kleine Raubkopierer künftig nicht mehr verfolgen.": http://www.informationweek.de/news/s...leID=209902605 |
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| | # 1608 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
![]() Die meisten hier haben die mod ue abgegeben und ignoriert. Warum solltest Du einen weiteren Anwalt mit der Sache beschäftigen, mach Dir mit der Kohle lieber ein nettes Wochenende ,dass kommt auch dem Bruttosozialprodukt zu Gute . | |
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| | # 1610 |
| Registriert seit: 08.03.2008
Beiträge: 81
| Also bei mir stand auch nur das sie die UE ( also die mod.UE ) erhalten haben aber nicht sehen ob ich den geforderten Betrag überweisen will/werde. Da sie nicht schreiben das sie abgelehnt wurde gehe ich davon aus das sie die UE angenommen haben. Wenn dem nicht so wäre hätten die sich bestimmt gemeldet oder hätten zumindest geschrieben das sie damit nicht einverstanden sind. |
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| | # 1611 |
| Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 21
| mal so zur info http://www.welt.de/webwelt/arti22842...bkopierer.html keine ahnung ob das schon mal drin war, aber sehr interessant für uns |
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| | # 1612 |
| Registriert seit: 12.07.2008
Beiträge: 11
| Also, es ist schon schwer und ich weiss wirklich nicht was ich machen soll. . . Ich denke ich sollte meinem Rechtsanwalt lieber sagen, das wir es von nun an ignorieren , da mir sonst durch meinen Rechtsanwalt auch hohe kosten entstehen werden. . Es ist echt schwer und ich weiss nicht was ich tun soll ???? Desweiteren wundert mich michdas die immer noch "nur" 400 Euro haben wollen und nicht das doppelte ? |
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| | # 1615 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat: --- In der Regel wird bei einem Ersttäter, der auch sonst bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, das Verfahren eingestellt. Des weiteren wird häufig vom Ladenbesitzer eine Bearbeitungsgebühr verlangt; damit ist dann auch der zivilrechtliche Teil abgegolten. --- Ein weiterer Vorteil für den Laden ist, dass ein Ladendieb persönlich überführt wird. Dadurch entfällt ein Großteil der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft. Das was die Medienindustrie betreibt, wäre aus meiner Sicht eher mit folgenden zu vergleichen: In einem Supermarkt wird immer geklaut, der Supermarkt beauftragt eine Überwachungsfirma den Parkplatz und den Laden zu filmen und festzuhalten in welchen PKW das Diebesgut verbracht wird. Nun wird der PKW-Halter ermittelt und abgemahnt, da davon ausgegangen wird, dass der PKW-Halter als Störer haften müß, da diese den Ladendiebe in den Supermarkt transportiert hat. Aber wenn die Medienindustrie nun den zweiten Schritt geht und ebenfalls nicht mehr Schadensersatz verlangt, als ein Geschäft welches einen Ladendieb ergreift, sind wir schon einen Schritt weiter. | |
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| | # 1616 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat: Am gleichen Tag überlegt die Filmindustrie (und wohl auch die Musikindustrie) bereits eine neue Strategie: Zusammenarbeit mit den Providern, um Warnmails zu schicken ohne Umgehung des Datenschutzes. Nun eine Warnmail könnte sogar angemessen sein im Gegensatz zu diesen Strafanzeigen und anwältlichen Abmahnungen mit den übertriebenen Gebühren. Wollen wir hoffen, dass sie das dieses Mal besser machen, anstatt zu versuchen eine ganze Generation zu kriminalisieren und Familien in den Ruin zu treiben. | |
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| | # 1617 |
| Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 7
| In einem Supermarkt wird immer geklaut, der Supermarkt beauftragt eine Überwachungsfirma den Parkplatz und den Laden zu filmen und festzuhalten in welchen PKW das Diebesgut verbracht wird. Nun wird der PKW-Halter ermittelt und abgemahnt, da davon ausgegangen wird, dass der PKW-Halter als Störer haften müß, da diese den Ladendiebe in den Supermarkt transportiert hat. @korniopfer Ein toller Gedankengang! Dann werden wir ja bald die ersten Abmahnanwälte und Chefermittler auf dem Dach eines Supermarktes sehen! |
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| | # 1618 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat:
Der größte Unterschied zwischen Filesharing und Ladendiebstahl ist, dass zumindest bis Januar 2008 nicht das "Downloaden" sondern das "Verfügbar-machen" strafbar war. Leider haben aber viele Jugendlichen Letzeres nicht beachtet. Fast als ob der Ladendieb die Ware dann auf dem Parkplatz aus dem Kofferraum weiterverkauft! | |
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| | # 1619 |
| Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 3
| hallo ich hab auch post bekommen von kornmeier.nur bei mir ist alles etwas seltsam.hab im märz den ersten brief bekommen wo ich für einen porno der mir unbekannt ist 525,- bezahlen soll.da ich zwei verschiedene internet anschlüsse habe einen von base und einen von der telekom habe ich hingeschrieben um auskunft welcher internet anschluß es sei.2 wochen später bekam ich post es sei der von der telekom mit irgend soeinem angeblichen datenblatt dazu.das problem dabei ist ich wohne unter der angegebenen adresse seit november 2007 nicht mehr und das delikt war im januar angeblich.die briefe kamen auch immer an meine alte adrese von meinen eltern.so ich habe dort noch nie einen internet anschluß bessesen von der telekom.das datenblatt ist auch müll.die datei größe sei 1024. ohne angabe der einheit.ja was mb bit kartoffeln.der download zeitpunkt das selbe 9uhr52.aber keine dauer dazu die aber angegeben sein muß.ist schon seltsam das ich was gezogen haben soll unter einer adresse wo ich nicht wohne und keinen internet anschluß habe.eine weiters unikum dazu ist die IP adresse.sie ist zu breit.die dazu generierte subnetmask ist 255.0.0.0 also nicht möglich.habe auch den standort dieser IP überprüft.es ist der DAT 20 server der telekom also ein hauptverteiler.hatte jetzt auch einen zweiten brief mit doppelter summe bekommen.was mache ich nun.mit teilen das ich dort nicht wohne und dort auch kein internet besitze.oder einfach garnicht.ich danke schonml für antworten. mfg rico |
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| | # 1620 |
| Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 3
| hallo ich hab auch post bekommen von kornmeier.nur bei mir ist alles etwas seltsam.hab im märz den ersten brief bekommen wo ich für einen porno der mir unbekannt ist 525,- bezahlen soll.da ich zwei verschiedene internet anschlüsse habe einen von base und einen von der telekom habe ich hingeschrieben um auskunft welcher internet anschluß es sei.2 wochen später bekam ich post es sei der von der telekom mit irgend soeinem angeblichen datenblatt dazu.das problem dabei ist ich wohne unter der angegebenen adresse seit november 2007 nicht mehr und das delikt war im januar angeblich.die briefe kamen auch immer an meine alte adrese von meinen eltern.so ich habe dort noch nie einen internet anschluß bessesen von der telekom.das datenblatt ist auch müll.die datei größe sei 1024. ohne angabe der einheit.ja was mb bit kartoffeln.der download zeitpunkt das selbe 9uhr52.aber keine dauer dazu die aber angegeben sein muß.ist schon seltsam das ich was gezogen haben soll unter einer adresse wo ich nicht wohne und keinen internet anschluß habe.eine weiters unikum dazu ist die IP adresse.sie ist zu breit.die dazu generierte subnetmask ist 255.0.0.0 also nicht möglich.habe auch den standort dieser IP überprüft.es ist der DAT 20 server der telekom also ein hauptverteiler.hatte jetzt auch einen zweiten brief mit doppelter summe bekommen.was mache ich nun.mit teilen das ich dort nicht wohne und dort auch kein internet besitze.oder einfach garnicht.ich danke schonml für antworten. mfg rico |
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