Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 20.08.2010, 13:19   # 15741
qwbow86
 
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@Kollinger:

Das sind die Gesamten kosten mit denen ich rechnen muss. Also die Spesen für Herr Wachs und die Vorderungen an Korn & Co.

Gruß qwbow
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Alt 20.08.2010, 13:20   # 15742
Fuchs & Hase
 
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Zitat:
Zitat von qwbow86 Beitrag anzeigen
So nun die Frage an euch. Musste schon jemand von euch vor Gericht? Und was mach ich wenn ich weitere Abmahnungen bekomme für andere Downloads?
Gruß qwbow
Von uns musste soviel ich weiß noch keiner vor Gericht.
Für weitere Abmahnungen je eine modUE

F&H
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Alt 20.08.2010, 13:21   # 15743
qwbow86
 
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@superdicker:

Herr Wachs meinte das dann alle Abmahnungen erledigt währen!

Gruß qwbow
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Alt 20.08.2010, 13:23   # 15744
superdicker
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Zitat:
Zitat von qwbow86 Beitrag anzeigen
@superdicker:

Herr Wachs meinte das dann alle Abmahnungen erledigt währen!

Gruß qwbow
Nein nur die Eine und jetzt schwant mir der Preis von 400€ sind mit einem popeligen Vergleich, oder?

MMG, Mops
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Alt 20.08.2010, 13:23   # 15745
qwbow86
 
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Danke euch allen für die schnellen Antworten!!!
Ich werd mir dieses Wochenende dann mal überlegen wie ich weiter vorgehe.

Gruß qwbow

---------- Doppelpost zusammengeführt am 20.08.2010 um 11:25 ----------

@superdicker

Herr Wachs hat mir versichert das alle weiteren Vorderungen damit auch erledigt währen.

Gruß qwbow
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Alt 20.08.2010, 13:51   # 15746
Shual
 
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Zitat:
Zitat von qwbow86 Beitrag anzeigen
Herr Wachs hat mir versichert das alle weiteren Vorderungen damit auch erledigt währen.
... wenn eine Abstandsklausel vereinbart wird/wurde.
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Alt 20.08.2010, 14:25   # 15747
Deiddel
 
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LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht

LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
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Alt 20.08.2010, 15:11   # 15748
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht

LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
... ich gehe davon aus das die Rechteverwertungsgesellschaft dem Gericht ausreichend mitgeteilt hat,

- dass sie ausschließen kann das es sich bei dem "pre-release-Material" nicht um von einem Berechtigten verbreitete Version handelt,
- dass sie ausschließen kann das es sich um Material "zu Martforschung" und "Werbung" handelt,
- dass es sich tatsächlich um das spätere veröffentlichte Werk handelt und nicht um eine andere Version (und somit die Rechteübertragungskette passt),
- dass der sehr leicht zu ermittelnde Ersttäter ermittelt wurde, iSv. Nachweis einer Strafanzeige

Aber wahrscheinlich handelt es sich nur um einen üblichen Beschluss der ungeprüften Art.
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Alt 20.08.2010, 15:22   # 15749
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Zitat:
Zitat von qwbow86 Beitrag anzeigen

[/COLOR]@superdicker

Herr Wachs hat mir versichert das alle weiteren Vorderungen damit auch erledigt währen.

Gruß qwbow
Uih!! Herr Wachs mag ja ein guter Anwalt sein, aber zaubern wird er wohl kaum können!!
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Alt 20.08.2010, 15:34   # 15750
superdicker
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Uih!! Herr Wachs mag ja ein guter Anwalt sein, aber zaubern wird er wohl kaum können!!
Vielleicht hat Herr Wachs UHIX-Plus das Waschmittel der Götter mit dem Weißeffekt!

MMG Mops
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Alt 20.08.2010, 15:34   # 15751
ITS411
 
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Hallo zusammen,

als erstes möchte ich mein Lob an diese Forum und seine Autoren ausdrücken.
Ich wurde gestern auch von einem Brief des oft genannten RA Kornmeier überrascht..

Habe seither gut 8 - 10 Stunden in diesem Forum und auf diversen anderen Seiten verbracht welche sich mit diese Abmahnwahn beschäftigen.

Nun bin ich kurz davor die MOD UE zu versenden nur würde ich diese gerne noch von einem der hier vertretenen alt eingesessenen User bestätigt haben...

Ich habe die Vorlage von "verein-gegen-den-abmahnwahn.de" auf meine Daten abgeändert.

Kann man diese bedenkenlos verwenden?

was ich jedoch trotz extremen Forum lesens nicht ganz auf mein Verständnis übersetzen kann ist folgender Satz der oben genannten Vorlage.

Zitat:
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die
Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma ..........
Kann mir das jemand verdeutlichen?

Vielen Dank schon einmal für eure Antwort / Antworten

Grüße
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Alt 20.08.2010, 15:47   # 15752
Wallerkalle
 
Benutzerbild von Wallerkalle
 
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@ITS411

Auf abmahnwahn-dreipage.de findest du auf der linken Seite im Auswahlmenü den Link zur mod. UE. Dort ist auch eine Übersetzung Anwalt-Deutsch der gesamten Modifizierten Unterlassungserklärung.



Gruß

Wallerkalle
__________________
Keine Rechtsberatung. Alles NUR meine persönliche Meinung.
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Alt 20.08.2010, 15:47   # 15753
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Zitat:
Zitat von ITS411 Beitrag anzeigen
was ich jedoch trotz extremen Forum lesens nicht ganz auf mein Verständnis übersetzen kann ist folgender Satz der oben genannten Vorlage.



Kann mir das jemand verdeutlichen?

Vielen Dank schon einmal für eure Antwort / Antworten

Grüße
Nun, das heißt eigentlich nichts anderes, als das du versprichst es nie zu tun, obwohl du nicht sagst, das du es überhaupt jemals getan hast!!
Alles klar?
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Alt 20.08.2010, 16:01   # 15754
ITS411
 
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Zitat:
Zitat von Wallerkalle Beitrag anzeigen
@ITS411

Auf abmahnwahn-dreipage.de findest du auf der linken Seite im Auswahlmenü den Link zur mod. UE. Dort ist auch eine Übersetzung Anwalt-Deutsch der gesamten Modifizierten Unterlassungserklärung.



Gruß

Wallerkalle
Hi,

super vor lauter Texten den überblick wohl ganz verloren.
Besten Dank jetzt ist es klarer.

Gruß
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Alt 20.08.2010, 16:54   # 15755
Deiddel
 
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Netzneutralität: Musiklobby stellt Forderungen an Google

Netzneutralität: Musiklobby stellt Forderungen an Google DiePresse.com
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Alt 20.08.2010, 17:08   # 15756
Moep
 
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Beiträge: 61
Womit wollen sie denn dann Geld verdienen wenn sie das Filesharing komplett unterbinden? Mit der sogenannten Musik die sie Urheben ja wohl eher nicht.
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Alt 20.08.2010, 19:04   # 15757
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Beiträge: 950
Zitat:
Zitat von qwbow86 Beitrag anzeigen
Ich bin mir noch nicht sicher ob ich die Geschichte über Herr Wachs oder per mod UE erledige.
Do it yourself kostet es nur 4,40€uro.
Mit Anwalt ca. 400€ , manchmal auch mehr.

Raus aus der Sache bist du erst nach der Verjährung und langer Zeit ohne Urheberrechtsverletzungen.

Abmahnung : Bezahlen und gut is ?

Ich habe meine 5te Abmahnung bekommen

Zahlung schützt nicht vor weiteren Forderungen

Nach bezahlter Abmahnung kamen , weitere , ältere Vergehen

Vergleichen oder nicht ...

Doc Wachs - Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage

Ohne Anwaltliche Hilfe mit Korngeier vergleichen???

Für`nen Hunni is die Sache aus der Welt?

Allgemeine Vorgehensweise der Forenuser :

mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , kein Kontakt .

Wer Geld übrig hat kann sich mit Korngeier auf eine geringere Summe einigen oder einen eigenen Anwalt beschäftigen oder beides. Die Kosten dafür können die der Abmahnung evtl übersteigen .

Auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten .
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Neu_15.08.2010 071.jpg (92,5 KB, 2x aufgerufen)
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Alt 20.08.2010, 19:14   # 15758
superdicker
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Registriert seit: 12.03.2010
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@jubi
Deine Kompetenz und Fleiß ist unbezahlbar! 1000 Dank, Mops
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Alt 20.08.2010, 20:59   # 15759
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Do it yourself kostet es nur 4,40€uro.
Mit Anwalt ca. 400€
Allein dem ist schon gar nichts zuzufügen! Da behalte ich lieber mein Wachs,ähh, Moos!!
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Alt 21.08.2010, 00:41   # 15760
oliver
 
Registriert seit: 14.08.2010
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Hallo Gemeinde
das mit der mod.UE ist ja ganz richtig.Aber eigentlich hat man 2 Dinge an der Backe.Die Unterlassungserklärung mit der Schuldanerkennung und die Schadenersatzanforderung.

Niemand soll sich selber belasten,also nicht die Originale unterschreiben.Hier kann ich mit einer mod.UE was bewirken.Aber reicht denn die einfache ? Ich meine, wenn mir nur zu einer Sache etwas vorgeworfen wird und ich mir ganz sicher sein kann das es sich wirklich nur um diese eine Sache geht ,mag die einfache mod.UE noch ausreichen.Und wenn ich mir nicht sicher sein kann ?? Was dann??
Wenn mir nur eine Sache an die Backe geklebt wird ,kann es nicht sein das dies nur die Spitze vom Rattenschwanz ist ? Sozusagen als Taktik von dem RA ? Könnte das eine Falle sein ?
Reicht dann die einfache mod.UE ?Was kann passieren wenn man da was falsch macht ?

Dann ist da noch die Sache mit der Schadensersatzanforderung.Dies kann man mit der mod.UE nicht wegzaubern.
Ich meine ,vom Prinzip hat der RA Recht.Aber erstmal nur vom Prinzip.Was genau haben die Anwälte als Beweis gegen einen ? Also die wissen das man zu dato X eine Datei oder Dateien Y mit der IP xy bei xyz für andere angeboten hat .Was genau loggen denn die Privacy Firmen ?
Also die IP-Nummer, das Datum,und den Hash dazu(der Inhaber wird später ermittelt). Also wenn die besagte Firma von einem Computer die Datei gedownloadet hat,was der Betreiber des Computers nicht hätte uploaden dürfen,müßte doch die besagte Firma diese Datei auf ihrem Computer gespeichert haben.Hat sie das ?(oder ist sie nur geil auf die IP ? )Also kann jemanden bewiesen werden das er tatsächlich diese Datei upgeloadet hat.
das mit der IP und hash und Datei und den Namen dazu ,ist doch erst einmal ein Verdacht.
Darum braucht der RA die unterschriebene UE mit Schuldanerkenntnis(das ist der einfachste Weg Den Täter ranzukriegen),oder der RA kommt vorbei und holt die Festplatte ab (sehr uneffizient).Also mal angenommen wenn der RA alle Beweise hat ,wozu braucht der eine Schuldanerkenntis ?
Das ist doch so wie bei einem Ladendiebstahl.Ladendetektiv beobachtet auffälligen Kunden.Ladendetektiv glaubt xy habe etwas getohlen.nachdem xy die kasse durchlaufen hat wird er von diesem angehalten. Wenn der Detektiv glaubt das xy etwas gestohlen hat ,dann müsste der Detektiv bei xy die gestohlene Ware finden müssen.Wenn nicht ,gab es keinen Ladendiebstahl.Dann bleibt es bei dem Verdacht.
Und warum stehen im Abmahnschreiben soviele angsteinflössende Paragraphen und Texte.Und Texte die einen vermitteln sollen " versuche gar nicht was zu unternehmen,du hast keine Chance ,wir haben dich" ?
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Alt 26.05.2012, 19:20 # --
News Flash
 
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