| | # 15747 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung - Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 15748 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
- dass sie ausschließen kann das es sich bei dem "pre-release-Material" nicht um von einem Berechtigten verbreitete Version handelt, - dass sie ausschließen kann das es sich um Material "zu Martforschung" und "Werbung" handelt, - dass es sich tatsächlich um das spätere veröffentlichte Werk handelt und nicht um eine andere Version (und somit die Rechteübertragungskette passt), - dass der sehr leicht zu ermittelnde Ersttäter ermittelt wurde, iSv. Nachweis einer Strafanzeige Aber wahrscheinlich handelt es sich nur um einen üblichen Beschluss der ungeprüften Art.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 15752 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
| @ITS411 Auf abmahnwahn-dreipage.de findest du auf der linken Seite im Auswahlmenü den Link zur mod. UE. Dort ist auch eine Übersetzung Anwalt-Deutsch der gesamten Modifizierten Unterlassungserklärung. Gruß Wallerkalle
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| | # 15753 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Alles klar? | |
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| | # 15754 | |
| Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 2
| Zitat:
super vor lauter Texten den überblick wohl ganz verloren. Besten Dank jetzt ist es klarer. Gruß | |
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| | # 15755 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Netzneutralität: Musiklobby stellt Forderungen an Google Netzneutralität: Musiklobby stellt Forderungen an Google DiePresse.com |
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| | # 15757 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Mit Anwalt ca. 400 , manchmal auch mehr. Raus aus der Sache bist du erst nach der Verjährung und langer Zeit ohne Urheberrechtsverletzungen. Abmahnung : Bezahlen und gut is ? Ich habe meine 5te Abmahnung bekommen Zahlung schützt nicht vor weiteren Forderungen Nach bezahlter Abmahnung kamen , weitere , ältere Vergehen Vergleichen oder nicht ... Doc Wachs - Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage Ohne Anwaltliche Hilfe mit Korngeier vergleichen??? Für`nen Hunni is die Sache aus der Welt? Allgemeine Vorgehensweise der Forenuser : mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , kein Kontakt . Wer Geld übrig hat kann sich mit Korngeier auf eine geringere Summe einigen oder einen eigenen Anwalt beschäftigen oder beides. Die Kosten dafür können die der Abmahnung evtl übersteigen . Auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten . | |
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| | # 15760 |
| Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 1
| Hallo Gemeinde das mit der mod.UE ist ja ganz richtig.Aber eigentlich hat man 2 Dinge an der Backe.Die Unterlassungserklärung mit der Schuldanerkennung und die Schadenersatzanforderung. Niemand soll sich selber belasten,also nicht die Originale unterschreiben.Hier kann ich mit einer mod.UE was bewirken.Aber reicht denn die einfache ? Ich meine, wenn mir nur zu einer Sache etwas vorgeworfen wird und ich mir ganz sicher sein kann das es sich wirklich nur um diese eine Sache geht ,mag die einfache mod.UE noch ausreichen.Und wenn ich mir nicht sicher sein kann ?? Was dann?? Wenn mir nur eine Sache an die Backe geklebt wird ,kann es nicht sein das dies nur die Spitze vom Rattenschwanz ist ? Sozusagen als Taktik von dem RA ? Könnte das eine Falle sein ? Reicht dann die einfache mod.UE ?Was kann passieren wenn man da was falsch macht ? Dann ist da noch die Sache mit der Schadensersatzanforderung.Dies kann man mit der mod.UE nicht wegzaubern. Ich meine ,vom Prinzip hat der RA Recht.Aber erstmal nur vom Prinzip.Was genau haben die Anwälte als Beweis gegen einen ? Also die wissen das man zu dato X eine Datei oder Dateien Y mit der IP xy bei xyz für andere angeboten hat .Was genau loggen denn die Privacy Firmen ? Also die IP-Nummer, das Datum,und den Hash dazu(der Inhaber wird später ermittelt). Also wenn die besagte Firma von einem Computer die Datei gedownloadet hat,was der Betreiber des Computers nicht hätte uploaden dürfen,müßte doch die besagte Firma diese Datei auf ihrem Computer gespeichert haben.Hat sie das ?(oder ist sie nur geil auf die IP ? )Also kann jemanden bewiesen werden das er tatsächlich diese Datei upgeloadet hat. das mit der IP und hash und Datei und den Namen dazu ,ist doch erst einmal ein Verdacht. Darum braucht der RA die unterschriebene UE mit Schuldanerkenntnis(das ist der einfachste Weg Den Täter ranzukriegen),oder der RA kommt vorbei und holt die Festplatte ab (sehr uneffizient).Also mal angenommen wenn der RA alle Beweise hat ,wozu braucht der eine Schuldanerkenntis ? Das ist doch so wie bei einem Ladendiebstahl.Ladendetektiv beobachtet auffälligen Kunden.Ladendetektiv glaubt xy habe etwas getohlen.nachdem xy die kasse durchlaufen hat wird er von diesem angehalten. Wenn der Detektiv glaubt das xy etwas gestohlen hat ,dann müsste der Detektiv bei xy die gestohlene Ware finden müssen.Wenn nicht ,gab es keinen Ladendiebstahl.Dann bleibt es bei dem Verdacht. Und warum stehen im Abmahnschreiben soviele angsteinflössende Paragraphen und Texte.Und Texte die einen vermitteln sollen " versuche gar nicht was zu unternehmen,du hast keine Chance ,wir haben dich" ? |
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