Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 21.06.2010, 00:06   # 14981
djwolke
 
Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 26
Wie ich schon sagte, ich bin noch nicht lange genug dabei. Werde mich somit auch zurückhalten. Allerdings ist mein Chef auch gerne informiert, um zumindest grob über die Vorgänge bescheid zu wissen.

Sei es drum wird schon passen.

Gute Nacht.
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Alt 21.06.2010, 03:06   # 14982
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von djwolke Beitrag anzeigen
Wie ich schon sagte, ich bin noch nicht lange genug dabei. Werde mich somit auch zurückhalten. Allerdings ist mein Chef auch gerne informiert, um zumindest grob über die Vorgänge bescheid zu wissen.
Unser Chef sollte froh sein.

Wir haben nämlich heute unbezahlte Überstunden gewälzt.

Los gings um 08:20 Uhr. Am Sonntag ... erstmal bis 10:30 Uhr Telefonate.
Anstatt aber danach WM zu gucken wurde den kompletten Nachmittag feste an Schriftsätzen gearbeitet. Knappe 4 Stunden. Abends nochmal 2 Stunden.

Am Ende des Tages wurde dann noch die Gruppenleiterin kurz nach 02:00 Uhr wegen eines beweisrelevanten Vorgangs angeklingelt. Und um drei bin ich fertig und habe alle mails mit dem Ergebniss verschickt.

Natürlich könnte ich alle zwei Stunden den Chef anrufen und fragen nach dies und jenem und Bericht erstatten und um 02:30 Uhr muß er dann meine Arbeit absegnen. Das würde jedoch dieser Chef wahrscheinlich einen halben Tag mitmachen und dann nicht mehr ans Telefon gehen.
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Alt 21.06.2010, 13:00   # 14983
Servus
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 3
Tach leute,
habe am Freitag auch post bekommen Kornmeier und Anhang...

Zusammengefasst:

-Titel: The Disco Boys - I Surrender (Dateiname
German_Top_50_ODC-2010-04-12-NoGroup)
-Kanzlei Kornmeier und Partner
-im Auftrag der GSDR GmbH
-Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 450,00
gefordert.
-Zahlungsfrist auf 1.7.2010 festgelegt


Wie gehen so aktionen im schnitt aus, wenn man eine modifizierte Unterlassungserklärung abschickt?!
Und man vorerst nicht zahlt...

Ein Anwalt hätte das für mich erledigt für rund 180+ca.200 euro strafe...
Damit käme ich immer noch billiger als 450 und für weitere Inhalte des Containers wäre ich "geschützt"

Sollte man das Angebot annehmen oder eine erweiterte modifizierte UE schreiben und sein lassen...


mfg
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Alt 21.06.2010, 13:07   # 14984
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Servus Beitrag anzeigen
....Ein Anwalt hätte das für mich erledigt für rund 180+ca.200 euro strafe...
Damit käme ich immer noch billiger als 450 und für weitere Inhalte des Containers wäre ich "geschützt".....
@Servus,

das möchte ich sehen, dass der RA die Garantie dafür übernimmt, dass nichts weiteres folgt und Du nie wieder etwas zahlen musst. *kopfschüttel*

Über die Gefahren der vorbeugenden UE ist schon hundertfach hier berichtet worden. Es gibt sogar einen schönen Aufsatz von RA Wachs zu diesem Thema.

Gruß
montezuma##
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
modUE
Abmahn-Datenbank
Spendenaktion / Kriegskasse
Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
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Alt 21.06.2010, 13:08   # 14985
Servus
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Servus,

das möchte ich sehen, dass der RA die Garantie dafür übernimmt, dass nichts weiteres folgt und Du nie wieder etwas zahlen musst. *kopfschüttel*

Gruß
montezuma##
er meinte, wenn man ja eine erweiterte schreibt, kommen keine Abmahnungen mehr ka.

Was würdest du raten?
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Alt 21.06.2010, 13:08   # 14986
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Servus Beitrag anzeigen
Sollte man das Angebot annehmen oder eine erweiterte modifizierte UE schreiben und sein lassen...
Die Meisten hier gehen den Weg für 4,40 Euro ohne einen Anwalt und versuchen das bis zur Verjährung auszusitzen.
Einen nicht kostenlosen Anwalt kann man immer noch beim unwahrscheinlichen Fall einer Klageschrift nehmen, wobei man sich grundsätzlich auch in diesem Fall noch aussergerichtlich vergleichen kann.

Von erweiterten/vorauseilenden modUEs raten wir hier grundsätzlich ab...
Falls noch Abmahnungen folgen, einfach für jede eine neue modUE versenden...

Vor weiteren Fragen bitte erstmal den Grundkurs lesen (Link in meiner Signatur)
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 21.06.2010, 13:20   # 14987
Servus
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 3
Hmmm... und wie ist die Tendenz in der Regel?
der ein oder andere hat ja bestimmt schon einmal gepostet ob es zu einer
verhandlung gekommen ist oder einfach nix mehr gekommen ist an post.
Ach ja... Grundkurs habe ich durch...

mfg

vielen dank für die Hilfe

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 11:46 ----------

Einfach mal weiter im Thread gestöbert... Glaub ich habs verstanden
Modifizierte UE abschicken und mehr nicht...

trotzdem Danke
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Alt 21.06.2010, 15:01   # 14988
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
PS: Immerhin hat der Mitarbeiter auf abmahnwahn.dreipage.de nach der letzten Veröffentlichung den Knackpunkt gleich gefunden, der zuerst übersehen wurde. (Schade... eigentlich wollte ich ... aber macht nix. Hervorragende Arbeit des "Mitarbeiters!" )
Tja, der "Mitarbeiter" findet halt so einiges...interessantes. Wird leider immer noch nicht richtig wahrgenommen und umgesetzt, statt dessen verfolgt man anscheinend lieber einen "Interessensausgleich"... (für mich schon längst nicht mehr nachvollziehbar).

Diese Ungereimtheiten waren hier übrigens auch schon bekannt.
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Alt 21.06.2010, 15:27   # 14989
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
SMR (Shual-Mitarbeiter-Report) 2010/001

Lieber Chef Steffen ********,

Wenn wie hier geschehen eine Abmahnkanzlei sich bei der Verwendung des Wortes "Anscheinsbeweis" auf das BGH-Urteil vom 12.05.2010 bezieht, dann liegt allein eine absolute Fehlinterpretation vor. Denn wie Du doch selbst ständig zeigst spricht der BGH von einer "tatsächlichen Vermutung". [Beweislink]

Mal einfach Wikipedia:
"Der Anscheinsbeweis erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess."
"Eine tatsächliche Vermutung (eigentlich besser Vermutung über Tatsachen) liegt vor, wenn ein Gericht gestützt auf eigene oder Expertenerfahrungen von bewiesenen Tatsachen (Indizien) auf nicht bewiesene Tatsachen schließen kann."

Jetzt geh mal in die damit rechtsfehlerhaften Urteile am AG Frankfurt: "Vorliegend spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die über seinen Internetanschluß begangene Rechtsverletzung selbst begangen hat." [Urteil vom 26.10.2009]

Der BGH verneint dies. Er spricht das eine tatsächliche Vermutung vorliegt, dass der Anschlußinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich im Sinne der Störerhaftung ist. Er stärkt also dem "Indiz" (Log von Rechtsverletzung + Telekom-Auskunft, sprich der Anschluß war aktiv) den Rücken, spricht aber dem eben nicht zu das damit gleichzeitig eine Täterschaft zur vollen Überzeugung des Gerichts fest stehe.

Natürlich gibt es jetzt Diskussionsbedarf über mögliche Abwehrstrategien für die existente Vielzahl von unberechtigt und unbegründet Abgemahnten. Es besteht jedoch keinerlei Grund ständig auf die vollständig falsche Interpretation von Abmahnern herein zu fallen.

Besorgnisserregend ist doch das auch erfahrene Richter erst den Umgang mit der Sache "lernen müssen", was wiederum nur in Urteilen also in richtig ausgefochtenen Rechtsstreiten geschehen kann:

"wird der Beklagte darauf hingewiesend, dass das Gericht, .... andererseits aufgrund der jüngsten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs davon ausgeht, dass der Beklagte für eine von seinem Internetanschluß betriebene Urheberrechtsverletzung einzustehen hätte." (Hinweisbeschlußbeispiel, incl. "Schadensersatz")

Dieser Richter/Richterin hat ... vorschnell geschossen ...

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:30 ----------

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Diese Ungereimtheiten waren hier übrigens auch schon bekannt.
Es handelt sich um andere Ungereimtheiten die besonders wichtig sind.

Famit sind wir auch beim Problem des Mitarbeiters.

- Das Kernproblem kann zwar gefunden werden wird aber nicht ausreichend in den Mittelpunkt gestellt.
- Leser sind vollstüändig mit der Überfrachtung mit blabla überfordert und finden den Kernpunkt gar nicht.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:41 ----------

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Dieser Richter/Richterin hat ... vorschnell geschossen ...
Ergänzung...

Hingegen wird vom Gerichtsstandort München berichtet und zu berichten sein, dass eine Schadensersatzforderung weiterhin nahe zu unmöglich durchsetzbar erscheint... für den Abmahner. Da muß er mit "Geständniss" anrücken.

Und damit sind wir auch beim eigentlichen Problem: Der BGH-Spruch hat nicht zu einer Vereinheitlichung geführt, sondern zu einem gesteigerten Wirrwar unterschiedlichster Ansichten. Enttäuschend!
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Alt 21.06.2010, 16:01   # 14990
Klassisch
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
Zitat:
Zitat von Servus Beitrag anzeigen
Hmmm... und wie ist die Tendenz in der Regel?
der ein oder andere hat ja bestimmt schon einmal gepostet ob es zu einer
verhandlung gekommen ist oder einfach nix mehr gekommen ist an post.
Ach ja... Grundkurs habe ich durch...

mfg

vielen dank für die Hilfe

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 11:46 ----------

Einfach mal weiter im Thread gestöbert... Glaub ich habs verstanden
Modifizierte UE abschicken und mehr nicht...

trotzdem Danke
Wenn Du mal meine Links durchstöberst, dann findest Du was so alles passieren könnte.
Inwieweit wir alle Ruhe haben, lässt sich noch nicht sagen, da es bei den wenigsten verjährt ist.
Meine Abmahnung ist beinahe ein Jahr her, die Verjährung läuft seit dem 01.01.2010. Außer einem "Bettelbrief" kam bisher nichts weiter. Und wenn schon, bis zur Verhandlung gibt es immernoch Ausstiegsmöglichkeiten!
Verklagt wurden meistens jene, die nicht still halten konnten oder deren Anwälte schlauer waren (sein wollten), als die Erfahrungswerte in den Foren gezeigt haben.
Denn merke: Die Abmahner brauchen positive Urteile und stürzen sich somit zuerst auf jene, die den ein oder anderen Fehler begehen.

Aber Garantien gibt es nicht, auch wenn Dir ein Anwalt eine solche versprechen sollte. Mit der erweiterten UE kommen nur keine Abmahnungen für die da erwähnten "Dinge". Man kann sich nicht allumfassend schützen.
Zudem sehe ich, als juristischer Laie, der ich bin, jede mod. UE als potentielles Risiko, da man für 30 Jahre im Voraus eine Erklärung abgibt. Die Konsequenzen daraus sind finanziell ruinierend. Und wenn man Kinder hat, die dann mal in 10 Jahren genau das Stück zufällig herunterladen und dabei geloggt werden, war es das eben, finanziell. In dem Falle wird auch kein RI zögern und sofort ein Verfahren anstreben.
Und somit gebe ich nur mod UE zu den Titeln ab, zu welchen ich angeblich geloggt worden sein soll.
Selbstverständlich sollten alle illegalen Downloadaktivitäten eingestellt werden, die Software dazu vom Rechner fliegen usw....
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Alt 21.06.2010, 16:07   # 14991
Deiddel
 
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Beiträge: 2.153
Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – “Bravo Hits 68” und “German Top 100”

Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – “Bravo Hits 68” und “German Top 100”
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Alt 21.06.2010, 16:22   # 14992
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wenn wie hier geschehen eine Abmahnkanzlei sich bei der Verwendung des Wortes "Anscheinsbeweis" auf das BGH-Urteil vom 12.05.2010 bezieht, dann liegt allein eine absolute Fehlinterpretation vor. Denn wie Du doch selbst ständig zeigst spricht der BGH von einer "tatsächlichen Vermutung". [Beweislink].......Eine tatsächliche Vermutung ...liegt vor, wenn ein Gericht gestützt auf eigene oder Expertenerfahrungen von bewiesenen Tatsachen (Indizien) auf nicht bewiesene Tatsachen schließen kann..

Willst du uns jetzt erzählen, dass das einen bedeutenden Unterschied macht?
"Akzeptiert das Gericht Indiz und Erfahrungssatz als für den Beweis ausreichend, obwohl es nicht voll vom zu beweisenden Sachverhalt überzeugt ist und das Gesetz eigentlich volle Überzeugung fordert, liegt eine Reduktion des Beweismaßes und damit ein Anscheinsbeweis vor."


Zitat:
Es handelt sich um andere Ungereimtheiten die besonders wichtig sind.

Famit sind wir auch beim Problem des Mitarbeiters.
Ich hatte schon vermutet, dass du was anderes meinst.

Aber nein: Das Kernproblem (Ansatzpunkte) im Abmahnwahn sind nach wie vor und immer wieder:
- die "Durchwinkbeschlüsse"
- mangelnde Transparenz u.a. in Sachen "Lizenzverträge/Nutzungsrechte"... oder Tätigkeiten der "Schnüffelfirmen"

Es lohnt sich hier immer nachzuhaken, genauer hinzuschauen.
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Alt 21.06.2010, 17:04   # 14993
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen

Willst du uns jetzt erzählen, dass das einen bedeutenden Unterschied macht?
Bevor dem c+p und labern würde ich erst mal lesen und nachdenken.

Die Frage der Ansprüche nach § 97 UrhG (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz) kann nicht über einen Anscheinsbeweis geklärt werden.

Es wird strikt unterteilt zwischen § 97 UrhG, Abs 1 (Unterlassung und Beseitigung) und § 97 UrhG, Abs. 2 (Schadensersatz)

Die bisherige Rechtsprechung hat jedoch überwiegend beides in einen topf geworfen, da der ... "Anscheinsbeweis" ... dafür spräche.

Der BGH jedoch sagt: Mit dem Beweis-Vortrag der Abmahner (IP-Lüg + Telekom-Auskunft) kann allein die tatsächliche Vermutung aber auch nicht weniger reifen das der Anspruch nach § 97 UrhG, Abs. 1 begründet ist. (Unterlassung + Beseitigung).

Das Schadensersatzthema muß davon abgekoppelt werden. Hier gilt aber erst Recht kein Anscheinsbeweis. Macht der Beklagte glaubhaft das er die Tat nicht begangen hat kann er überhaupt nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden! Auch nicht im Fall einer ungenügenden Vorsorge (Fahrlässigkeit), sondern nur wenn der Vorsatz erwiesen ist.

So. Und jetzt lies Dir doch biiiiiiiite mal das neue Produkt aus dem Hause Kornmeier genau durch. Im Urteil ist nicht mal das Wort Anscheinsbeweis zu finden. Es handelt sich um eine total-Negation des Urteils. Eine im Mindesten vollständig unzulängliche Darstellung der Verhältnisse.

Chef ******** heute: "Der BGH hat sich hier eindeutig hart geäußert, dass der Anscheinsbeweis schon ausreicht, für die Störerhaftung des ermittelten Anschlussinhabers."

Und genau und nur darum geht es. Vollständig falsche Darstellung.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 17:15 ----------

Absatz.

"aa) Sekundäre Darlegungslast zur Täterschaft und Routerprotokolle

Zunächst hat der BGH festgestellt, dass den Beklagte in einem Filesharing-Verfahren eine sekundäre Darlegungslast trifft und sich darin dem insoweit meinungsführenden OLG Köln (OLG Köln MMR 2010, 44, 45) angeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass die sekundäre Darlegungslast keinen Vollbeweis erfordert. Es reicht vielmehr aus, den Vortrag der Klägerin substantiiert zu erschüttern, was zugegebenermassen häufig einem Vollbeweis nahekommt." [Besprechung]

Es ist nur logisch das man etwas zu einem Vorwurf beizutragen hat. Und das ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht ist auch längst klar. Hingegen kann wie am Gerichtsstandort Frankfurt regelmäßig geschehen nicht der Anscheinsbeweis den der Abmahner vorbringt ultimativ das letzte Wort sein.

Ich bin da sogar Zeuge von Verhandlungen gewesen die schlicht die Vorträge der Beklagten zum Thema vom Tisch wischten. O-Ton: "Ich glaube Ihnen ja das sie die Tat nicht begangen haben, aber manchmal muß man auch für etwas einstehen das man nicht begangen hat."

PS: Das BGH-Urteil ist längst ... sagen wir mal überholt. Da gibts aber einen ausführlichen Post auf meinem blog dazu.
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Alt 21.06.2010, 17:27   # 14994
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Besorgnisserregend ist doch das auch erfahrene Richter erst den Umgang mit der Sache "lernen müssen", was wiederum nur in Urteilen also in richtig ausgefochtenen Rechtsstreiten geschehen kann:
ein sehr wichtiger Satz, auch wenn er in der ganzen "Besprechung" ein wenig untergeht.
"wer hats erfunden? nein, es muss eher heißen "wer muss darunter leiden!"

Egal in wessen Beruf neue Erkenntnisse, Vorschriften, Normen oder wie auch immer eingeführt werden, es hat sich, ohne Übergangs-ich-versuch-es-mal-so-bedenkzeit" jeder an die neuen Richtlinien zu halten.

So wäre es wünschenswert, wenn dies auch Richter in Hamburg oder München täten, ohne auf den Nerven der Betroffenen rum-trampelnd zu versuchen sich mit einem evtl. "wegweiserenden" Urteil ein Denkmal zu setzen
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Alt 21.06.2010, 17:49   # 14995
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
ein sehr wichtiger Satz, auch wenn er in der ganzen "Besprechung" ein wenig untergeht.
"wer hats erfunden? nein, es muss eher heißen "wer muss darunter leiden!"
Ja... das dicke Ende kommt aber noch.

Wer zum Beispiel ausführlich bestreitet gibt natürlich die Nutzungsberechtigten an. Also zB Kinder.

Und wer da nicht höllisch aufpaßt .... der Abmahner zieht einfach die Namen aus der Klageerwiederung und klagt die Nutzungsberechtigten einzeln auf Unterlassung und Schadensersatz an. Präsentiert per Verpflichtung substantiiert vorzutragen auf dem Silbertablett.

Das wären in "meinem" Frankfurter Fall... etwa ... 40 zum Tatzeitpunkt anwesende Personen gewesen.

Ich schätze mal das der Abmahnwahn bald zum Abmahnirrenhauswahn erklärt werden muß.
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Alt 21.06.2010, 17:50   # 14996
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Bevor dem c+p und labern würde ich erst mal lesen und nachdenken.
Och nee, is echt anstrengend mit dir... immer diese "Wortklaubereien".
Und Gedankenlesen beherrsch ich tatsächlich noch nicht.

Zitat:
Die Frage der Ansprüche nach § 97 UrhG (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz) kann nicht über einen Anscheinsbeweis geklärt werden.
Jein. Es spricht ein Anscheinsbeweis dafür....dem muss der "Abgemahnte" substantiiert entgegentreten... sagtst du selbst und ist nix neues.

Zitat:
Es wird strikt unterteilt zwischen § 97 UrhG, Abs 1 (Unterlassung und Beseitigung) und § 97 UrhG, Abs. 2 (Schadensersatz)
Auch das ist nix neues, streitet niemand ab und steht mW schon im ebook so drin.

Zitat:
Die bisherige Rechtsprechung hat jedoch überwiegend beides in einen topf geworfen, da der ... "Anscheinsbeweis" ... dafür spräche.
Da weiß ich nicht, woher du diese Schlüsse ziehst, mE gibts da schon Unterschiede bzw. wird auch differenziert. Problem ist, dass in vielen "negativen" Urteilen der Vortrag der Beklagten oft diesbezüglich unzureichend war.

Zitat:
Der BGH jedoch sagt: Mit dem Beweis-Vortrag der Abmahner (IP-Lüg + Telekom-Auskunft) kann allein die tatsächliche Vermutung aber auch nicht weniger reifen das der Anspruch nach § 97 UrhG, Abs. 1 begründet ist. (Unterlassung + Beseitigung).

Das Schadensersatzthema muß davon abgekoppelt werden.
Ist so nicht ganz richtig. Der "Anscheinsbeweis" / tatsächliche Vermutung spricht zunächst für eine Haftung generell. Nur sind an Schadensersatzansprüche andere "strengere" Haftungsvoraussetzungen geknüft: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eigenes "Mittun"....(mal laienhaft ausgedrückt)

Zitat:
Hier gilt aber erst Recht kein Anscheinsbeweis. Macht der Beklagte glaubhaft das er die Tat nicht begangen hat kann er überhaupt nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden! Auch nicht im Fall einer ungenügenden Vorsorge (Fahrlässigkeit), sondern nur wenn der Vorsatz erwiesen ist.
Du widersprichst dir selbst. Natürlich zählt zunächst der Anscheinsbeweis. Der Beklagte muss etwas anderes erst glaubhaft machen.... gelingt ihm das nicht, zahlt er auch den Schadensersatz. "Ungenügende Vorsorge" kann man ebenfalls nicht pauschalisieren. Im Falle von "Familienangehörigen", die den Anschluss nutzen könnte hier durchaus auch eine Verpflichtung zum Schadensersatz bestehen, kommt auf den Einzelfall an... wie immer.

Zitat:
So. Und jetzt lies Dir doch biiiiiiiite mal das neue Produkt aus dem Hause Kornmeier genau durch. Im Urteil ist nicht mal das Wort Anscheinsbeweis zu finden. Es handelt sich um eine total-Negation des Urteils. Eine im Mindesten vollständig unzulängliche Darstellung der Verhältnisse.
Hab ich längst gelesen...
Das einzige, woran man sich "stoßen" könnte ist: ".....diese zu beweisen".
Man muss ausreichend substantiiert darlegen, warum man als Störer eben nicht in Betracht kommt, und hier wird bezüglich Unterlassung/Kostenersatz und Schadensersatz nochmal unterschieden.

Zitat:
Es ist nur logisch das man etwas zu einem Vorwurf beizutragen hat. Und das ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht ist auch längst klar.
Na also. Wo ist dann dein Problem? Nix neues im Urteil.

Zitat:
Ich bin da sogar Zeuge von Verhandlungen gewesen die schlicht die Vorträge der Beklagten zum Thema vom Tisch wischten. O-Ton: "Ich glaube Ihnen ja das sie die Tat nicht begangen haben, aber manchmal muß man auch für etwas einstehen das man nicht begangen hat."
Glaub ich dir... hattest du meinen Beitrag übrigens auch mal gelesen? und drüber nachgedacht?

Genau da ist der Punkt warum ich diese ganze Störerhaftungs-ich-wars-nicht-Diskussion für absolut überflüssig und nicht zielführend halte.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:55 ----------

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Und wer da nicht höllisch aufpaßt .... der Abmahner zieht einfach die Namen aus der Klageerwiederung und klagt die Nutzungsberechtigten einzeln auf Unterlassung und Schadensersatz an. Präsentiert per Verpflichtung substantiiert vorzutragen auf dem Silbertablett.
Eben. Deshalb sagt der Richter ja netterweise schon zum AI, dass man auchmal für was einstehen muss, was man nicht begangen hat.
Nochmal:
Das Prinzip Verantwortung ist in unserem freiheitlichen sozialdemokratischen System ein Grundpfeiler. Dem wird kein Gericht eine Abfuhr erteilen, schon gar kein oberstes.... was erwartet man da eigentlich?
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Alt 21.06.2010, 18:09   # 14997
Bandit1985
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 2
Hey bin neu hier und hab einige zeit gebraucht um euer nette sammlung zum thema durchzulesen, muß dazusagen erstklassige arbeit.

habe am donnerstag 17.06.2010 nen Brief von Herr´n Kronmeier bekommen (hier geht es um 450€) hab mir auch ne mod. UE besorgt und soweit fertig gemacht und hatte vor se heute Montag (21.06.2010) weg zuschicken,
aber hab es doch nich gemacht da ich am
freitag 18.06.2010 nen Brief von Herr´nBindhart, Fiedler, Rixen, Zerbe bekommen (hier gehts um 350€) habe und dem noch nich genaug hab ich am
Samstag 19.06.2010 vom Herr´n Rasch bekommen (hier gehts um 1200€).

Habe mich dann heute doch dazu entschlossen mein rechtsschutz anzurufen die mir auch einen anwalt empfohlen haben bei dem ich morgen nen Termin habe.

ist das normal das da soviele mit einmal schreiben??
hab schon gar kein bock mehr meinen Briefkasten aufzumachen
  Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2010, 18:13   # 14998
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Bandit1985 Beitrag anzeigen
0€).

Habe mich dann heute doch dazu entschlossen mein rechtsschutz anzurufen die mir auch einen anwalt empfohlen haben bei dem ich morgen nen Termin habe.
Deine Rechtschutzversicherung kommt nicht für Urheberverletzungen auf.
Und den Gang zu Verbraucherberatung kannst du Dir auch ersparen, die Beraten zwar, aber meistens falsch.
Von der Versicherung bekommst Du eine Erstberatung, aber auch da ist Vorsicht angesagt. Denn es sind meistens keine Fachanwälte für (Internet und Medienrecht).


Drei Abmahnungen= Drei mal mod UE "unsere"!

Wir Raten zu!
1. Mod. UE und keinen Kontakt zum Abmahner/unterschreiben muss immer der AI.
2. Nichtzahlen.
3. Gestritten wird über die Höhe der Forderungen und Berechtigung der Abmahnung später, wenn es mal da zu kommen sollte!

Das soll heißen, im Normalfall wird man für die ersten beiden Punkte keinen Anwalt benötigen. Wenn jemand aber absolut unsicher ist, (die meisten Haben ja nach ihren Aussagen sowieso einen Anwalt) dann sollte man einen Fachanwalt beauftragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2010, 18:18   # 14999
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Bandit1985 Beitrag anzeigen
Habe mich dann heute doch dazu entschlossen mein rechtsschutz anzurufen die mir auch einen anwalt empfohlen haben bei dem ich morgen nen Termin habe.
Denk aber dran, das die RSV bei solchen Sachen nicht zahlt! Außerdem sollte der AW etwas von dieser Materie verstehen!
Zitat:
Zitat von Bandit1985 Beitrag anzeigen
ist das normal das da soviele mit einmal schreiben??
hab schon gar kein bock mehr meinen Briefkasten aufzumachen
Das kommt ganz auf das Shareverhalten an

Wichtig sind jetzt erst mal die modUE´s,
außerdem Grundkurs lesen (beides in meiner Signatur) und in den jeweiligen Threads lesen, das beruhigt und bildet
  Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2010, 18:22   # 15000
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Bandit1985 Beitrag anzeigen
Habe mich dann heute doch dazu entschlossen mein rechtsschutz anzurufen die mir auch einen anwalt empfohlen haben bei dem ich morgen nen Termin habe.
...rechne nur nicht damit, dass der, von Deiner RSV empfohlene Anwalt kostenlos ist.
Da können locker zu den "geforderten" 2000,-- nochmal 450,-- dazu kommen, so dass nach langwierigen "Verhandlungen" evtl. unterm Strich 1800,-- bis 2000,-- für Dich hängen blieben. (Nein nicht als Guthaben)
WELCHE DIR ÜBRIGENS DEINE RECHTSCHUTZ NICHT ABDECKT
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Alt 26.05.2012, 19:20 # --
News Flash
 
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Die Polizei macht ja die ganze Zeit so ein Tamtam um raubkopierer und die strafen etc. werden auch normalbürger versucht zu schnappen, die gelegentlich mal was downloaden? | Lycos iQ Dieses Thema Refback 18.07.2008 14:33
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