| | # 14982 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wir haben nämlich heute unbezahlte Überstunden gewälzt. Los gings um 08:20 Uhr. Am Sonntag ... erstmal bis 10:30 Uhr Telefonate. Anstatt aber danach WM zu gucken wurde den kompletten Nachmittag feste an Schriftsätzen gearbeitet. Knappe 4 Stunden. Abends nochmal 2 Stunden. Am Ende des Tages wurde dann noch die Gruppenleiterin kurz nach 02:00 Uhr wegen eines beweisrelevanten Vorgangs angeklingelt. Und um drei bin ich fertig und habe alle mails mit dem Ergebniss verschickt. Natürlich könnte ich alle zwei Stunden den Chef anrufen und fragen nach dies und jenem und Bericht erstatten und um 02:30 Uhr muß er dann meine Arbeit absegnen. Das würde jedoch dieser Chef wahrscheinlich einen halben Tag mitmachen und dann nicht mehr ans Telefon gehen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 14984 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
das möchte ich sehen, dass der RA die Garantie dafür übernimmt, dass nichts weiteres folgt und Du nie wieder etwas zahlen musst. *kopfschüttel* Über die Gefahren der vorbeugenden UE ist schon hundertfach hier berichtet worden. Es gibt sogar einen schönen Aufsatz von RA Wachs zu diesem Thema. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14986 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Einen nicht kostenlosen Anwalt kann man immer noch beim unwahrscheinlichen Fall einer Klageschrift nehmen, wobei man sich grundsätzlich auch in diesem Fall noch aussergerichtlich vergleichen kann. Von erweiterten/vorauseilenden modUEs raten wir hier grundsätzlich ab... Falls noch Abmahnungen folgen, einfach für jede eine neue modUE versenden... Vor weiteren Fragen bitte erstmal den Grundkurs lesen (Link in meiner Signatur)
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 14987 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 3
| Hmmm... und wie ist die Tendenz in der Regel? der ein oder andere hat ja bestimmt schon einmal gepostet ob es zu einer verhandlung gekommen ist oder einfach nix mehr gekommen ist an post. Ach ja... Grundkurs habe ich durch... mfg vielen dank für die Hilfe ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 11:46 ---------- Einfach mal weiter im Thread gestöbert... Glaub ich habs verstanden Modifizierte UE abschicken und mehr nicht... trotzdem Danke |
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| | # 14988 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
(für mich schon längst nicht mehr nachvollziehbar).Diese Ungereimtheiten waren hier übrigens auch schon bekannt. | |
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| | # 14989 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| SMR (Shual-Mitarbeiter-Report) 2010/001 Lieber Chef Steffen ********, Wenn wie hier geschehen eine Abmahnkanzlei sich bei der Verwendung des Wortes "Anscheinsbeweis" auf das BGH-Urteil vom 12.05.2010 bezieht, dann liegt allein eine absolute Fehlinterpretation vor. Denn wie Du doch selbst ständig zeigst spricht der BGH von einer "tatsächlichen Vermutung". [Beweislink] Mal einfach Wikipedia: "Der Anscheinsbeweis erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess." "Eine tatsächliche Vermutung (eigentlich besser Vermutung über Tatsachen) liegt vor, wenn ein Gericht gestützt auf eigene oder Expertenerfahrungen von bewiesenen Tatsachen (Indizien) auf nicht bewiesene Tatsachen schließen kann." Jetzt geh mal in die damit rechtsfehlerhaften Urteile am AG Frankfurt: "Vorliegend spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die über seinen Internetanschluß begangene Rechtsverletzung selbst begangen hat." [Urteil vom 26.10.2009] Der BGH verneint dies. Er spricht das eine tatsächliche Vermutung vorliegt, dass der Anschlußinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich im Sinne der Störerhaftung ist. Er stärkt also dem "Indiz" (Log von Rechtsverletzung + Telekom-Auskunft, sprich der Anschluß war aktiv) den Rücken, spricht aber dem eben nicht zu das damit gleichzeitig eine Täterschaft zur vollen Überzeugung des Gerichts fest stehe. Natürlich gibt es jetzt Diskussionsbedarf über mögliche Abwehrstrategien für die existente Vielzahl von unberechtigt und unbegründet Abgemahnten. Es besteht jedoch keinerlei Grund ständig auf die vollständig falsche Interpretation von Abmahnern herein zu fallen. Besorgnisserregend ist doch das auch erfahrene Richter erst den Umgang mit der Sache "lernen müssen", was wiederum nur in Urteilen also in richtig ausgefochtenen Rechtsstreiten geschehen kann: "wird der Beklagte darauf hingewiesend, dass das Gericht, .... andererseits aufgrund der jüngsten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs davon ausgeht, dass der Beklagte für eine von seinem Internetanschluß betriebene Urheberrechtsverletzung einzustehen hätte." (Hinweisbeschlußbeispiel, incl. "Schadensersatz") Dieser Richter/Richterin hat ... vorschnell geschossen ... ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:30 ---------- Zitat:
Famit sind wir auch beim Problem des Mitarbeiters. - Das Kernproblem kann zwar gefunden werden wird aber nicht ausreichend in den Mittelpunkt gestellt. - Leser sind vollstüändig mit der Überfrachtung mit blabla überfordert und finden den Kernpunkt gar nicht. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:41 ---------- Ergänzung... Hingegen wird vom Gerichtsstandort München berichtet und zu berichten sein, dass eine Schadensersatzforderung weiterhin nahe zu unmöglich durchsetzbar erscheint... für den Abmahner. Da muß er mit "Geständniss" anrücken. Und damit sind wir auch beim eigentlichen Problem: Der BGH-Spruch hat nicht zu einer Vereinheitlichung geführt, sondern zu einem gesteigerten Wirrwar unterschiedlichster Ansichten. Enttäuschend!
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| | # 14990 | |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| Zitat:
Inwieweit wir alle Ruhe haben, lässt sich noch nicht sagen, da es bei den wenigsten verjährt ist. Meine Abmahnung ist beinahe ein Jahr her, die Verjährung läuft seit dem 01.01.2010. Außer einem "Bettelbrief" kam bisher nichts weiter. Und wenn schon, bis zur Verhandlung gibt es immernoch Ausstiegsmöglichkeiten! Verklagt wurden meistens jene, die nicht still halten konnten oder deren Anwälte schlauer waren (sein wollten), als die Erfahrungswerte in den Foren gezeigt haben. Denn merke: Die Abmahner brauchen positive Urteile und stürzen sich somit zuerst auf jene, die den ein oder anderen Fehler begehen. Aber Garantien gibt es nicht, auch wenn Dir ein Anwalt eine solche versprechen sollte. Mit der erweiterten UE kommen nur keine Abmahnungen für die da erwähnten "Dinge". Man kann sich nicht allumfassend schützen. Zudem sehe ich, als juristischer Laie, der ich bin, jede mod. UE als potentielles Risiko, da man für 30 Jahre im Voraus eine Erklärung abgibt. Die Konsequenzen daraus sind finanziell ruinierend. Und wenn man Kinder hat, die dann mal in 10 Jahren genau das Stück zufällig herunterladen und dabei geloggt werden, war es das eben, finanziell. In dem Falle wird auch kein RI zögern und sofort ein Verfahren anstreben. Und somit gebe ich nur mod UE zu den Titeln ab, zu welchen ich angeblich geloggt worden sein soll. Selbstverständlich sollten alle illegalen Downloadaktivitäten eingestellt werden, die Software dazu vom Rechner fliegen usw.... | |
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| | # 14991 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
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| | # 14992 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
![]() Willst du uns jetzt erzählen, dass das einen bedeutenden Unterschied macht? "Akzeptiert das Gericht Indiz und Erfahrungssatz als für den Beweis ausreichend, obwohl es nicht voll vom zu beweisenden Sachverhalt überzeugt ist und das Gesetz eigentlich volle Überzeugung fordert, liegt eine Reduktion des Beweismaßes und damit ein Anscheinsbeweis vor." Zitat:
Aber nein: Das Kernproblem (Ansatzpunkte) im Abmahnwahn sind nach wie vor und immer wieder: - die "Durchwinkbeschlüsse" - mangelnde Transparenz u.a. in Sachen "Lizenzverträge/Nutzungsrechte"... oder Tätigkeiten der "Schnüffelfirmen" Es lohnt sich hier immer nachzuhaken, genauer hinzuschauen. | ||
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| | # 14993 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die Frage der Ansprüche nach § 97 UrhG (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz) kann nicht über einen Anscheinsbeweis geklärt werden. Es wird strikt unterteilt zwischen § 97 UrhG, Abs 1 (Unterlassung und Beseitigung) und § 97 UrhG, Abs. 2 (Schadensersatz) Die bisherige Rechtsprechung hat jedoch überwiegend beides in einen topf geworfen, da der ... "Anscheinsbeweis" ... dafür spräche. Der BGH jedoch sagt: Mit dem Beweis-Vortrag der Abmahner (IP-Lüg + Telekom-Auskunft) kann allein die tatsächliche Vermutung aber auch nicht weniger reifen das der Anspruch nach § 97 UrhG, Abs. 1 begründet ist. (Unterlassung + Beseitigung). Das Schadensersatzthema muß davon abgekoppelt werden. Hier gilt aber erst Recht kein Anscheinsbeweis. Macht der Beklagte glaubhaft das er die Tat nicht begangen hat kann er überhaupt nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden! Auch nicht im Fall einer ungenügenden Vorsorge (Fahrlässigkeit), sondern nur wenn der Vorsatz erwiesen ist. So. Und jetzt lies Dir doch biiiiiiiite mal das neue Produkt aus dem Hause Kornmeier genau durch. Im Urteil ist nicht mal das Wort Anscheinsbeweis zu finden. Es handelt sich um eine total-Negation des Urteils. Eine im Mindesten vollständig unzulängliche Darstellung der Verhältnisse. Chef ******** heute: "Der BGH hat sich hier eindeutig hart geäußert, dass der Anscheinsbeweis schon ausreicht, für die Störerhaftung des ermittelten Anschlussinhabers." Und genau und nur darum geht es. Vollständig falsche Darstellung. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 17:15 ---------- Absatz. "aa) Sekundäre Darlegungslast zur Täterschaft und Routerprotokolle Zunächst hat der BGH festgestellt, dass den Beklagte in einem Filesharing-Verfahren eine sekundäre Darlegungslast trifft und sich darin dem insoweit meinungsführenden OLG Köln (OLG Köln MMR 2010, 44, 45) angeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass die sekundäre Darlegungslast keinen Vollbeweis erfordert. Es reicht vielmehr aus, den Vortrag der Klägerin substantiiert zu erschüttern, was zugegebenermassen häufig einem Vollbeweis nahekommt." [Besprechung] Es ist nur logisch das man etwas zu einem Vorwurf beizutragen hat. Und das ein einfaches Bestreiten nicht ausreicht ist auch längst klar. Hingegen kann wie am Gerichtsstandort Frankfurt regelmäßig geschehen nicht der Anscheinsbeweis den der Abmahner vorbringt ultimativ das letzte Wort sein. Ich bin da sogar Zeuge von Verhandlungen gewesen die schlicht die Vorträge der Beklagten zum Thema vom Tisch wischten. O-Ton: "Ich glaube Ihnen ja das sie die Tat nicht begangen haben, aber manchmal muß man auch für etwas einstehen das man nicht begangen hat." PS: Das BGH-Urteil ist längst ... sagen wir mal überholt. Da gibts aber einen ausführlichen Post auf meinem blog dazu.
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| | # 14994 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
"wer hats erfunden? nein, es muss eher heißen "wer muss darunter leiden!" Egal in wessen Beruf neue Erkenntnisse, Vorschriften, Normen oder wie auch immer eingeführt werden, es hat sich, ohne Übergangs-ich-versuch-es-mal-so-bedenkzeit" jeder an die neuen Richtlinien zu halten. So wäre es wünschenswert, wenn dies auch Richter in Hamburg oder München täten, ohne auf den Nerven der Betroffenen rum-trampelnd zu versuchen sich mit einem evtl. "wegweiserenden" Urteil ein Denkmal zu setzen | |
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| | # 14995 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wer zum Beispiel ausführlich bestreitet gibt natürlich die Nutzungsberechtigten an. Also zB Kinder. Und wer da nicht höllisch aufpaßt .... der Abmahner zieht einfach die Namen aus der Klageerwiederung und klagt die Nutzungsberechtigten einzeln auf Unterlassung und Schadensersatz an. Präsentiert per Verpflichtung substantiiert vorzutragen auf dem Silbertablett. Das wären in "meinem" Frankfurter Fall... etwa ... 40 zum Tatzeitpunkt anwesende Personen gewesen. Ich schätze mal das der Abmahnwahn bald zum Abmahnirrenhauswahn erklärt werden muß.
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| | # 14996 | |||||||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Och nee, is echt anstrengend mit dir... immer diese "Wortklaubereien". Und Gedankenlesen beherrsch ich tatsächlich noch nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das einzige, woran man sich "stoßen" könnte ist: ".....diese zu beweisen". Man muss ausreichend substantiiert darlegen, warum man als Störer eben nicht in Betracht kommt, und hier wird bezüglich Unterlassung/Kostenersatz und Schadensersatz nochmal unterschieden. Zitat:
Zitat:
Genau da ist der Punkt warum ich diese ganze Störerhaftungs-ich-wars-nicht-Diskussion für absolut überflüssig und nicht zielführend halte. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 21.06.2010 um 15:55 ---------- Zitat:
Nochmal: Das Prinzip Verantwortung ist in unserem freiheitlichen sozialdemokratischen System ein Grundpfeiler. Dem wird kein Gericht eine Abfuhr erteilen, schon gar kein oberstes.... was erwartet man da eigentlich? | |||||||||
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| | # 14997 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 2
| Hey bin neu hier und hab einige zeit gebraucht um euer nette sammlung zum thema durchzulesen, muß dazusagen erstklassige arbeit. habe am donnerstag 17.06.2010 nen Brief von Herr´n Kronmeier bekommen (hier geht es um 450) hab mir auch ne mod. UE besorgt und soweit fertig gemacht und hatte vor se heute Montag (21.06.2010) weg zuschicken, aber hab es doch nich gemacht da ich am freitag 18.06.2010 nen Brief von Herr´nBindhart, Fiedler, Rixen, Zerbe bekommen (hier gehts um 350) habe und dem noch nich genaug hab ich am Samstag 19.06.2010 vom Herr´n Rasch bekommen (hier gehts um 1200). Habe mich dann heute doch dazu entschlossen mein rechtsschutz anzurufen die mir auch einen anwalt empfohlen haben bei dem ich morgen nen Termin habe. ist das normal das da soviele mit einmal schreiben?? hab schon gar kein bock mehr meinen Briefkasten aufzumachen |
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| | # 14998 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Und den Gang zu Verbraucherberatung kannst du Dir auch ersparen, die Beraten zwar, aber meistens falsch. Von der Versicherung bekommst Du eine Erstberatung, aber auch da ist Vorsicht angesagt. Denn es sind meistens keine Fachanwälte für (Internet und Medienrecht). Drei Abmahnungen= Drei mal mod UE "unsere"! Wir Raten zu! 1. Mod. UE und keinen Kontakt zum Abmahner/unterschreiben muss immer der AI. 2. Nichtzahlen. 3. Gestritten wird über die Höhe der Forderungen und Berechtigung der Abmahnung später, wenn es mal da zu kommen sollte! Das soll heißen, im Normalfall wird man für die ersten beiden Punkte keinen Anwalt benötigen. Wenn jemand aber absolut unsicher ist, (die meisten Haben ja nach ihren Aussagen sowieso einen Anwalt) dann sollte man einen Fachanwalt beauftragen. | |
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| | # 14999 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Zitat:
Wichtig sind jetzt erst mal die modUE´s, außerdem Grundkurs lesen (beides in meiner Signatur) und in den jeweiligen Threads lesen, das beruhigt und bildet | ||
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| | # 15000 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Da können locker zu den "geforderten" 2000,-- nochmal 450,-- dazu kommen, so dass nach langwierigen "Verhandlungen" evtl. unterm Strich 1800,-- bis 2000,-- für Dich hängen blieben. (Nein nicht als Guthaben) WELCHE DIR ÜBRIGENS DEINE RECHTSCHUTZ NICHT ABDECKT | |
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ka.
(für mich schon längst nicht mehr nachvollziehbar).

