| | # 14783 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Beispiel: "Der Ersatz der Kosten für Abmahnungen, die auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes ausgesprochen werden, ist zwar durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mit § 97a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrhG nunmehr ausdrücklich im Urheberrechtsgesetz geregelt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 16 und 48 f.). Die Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten und auf die hier zu beurteilende Abmahnung vom 24. Mai 2004 nicht anwendbar." [BGH v. 17.07.2008] Im Übrigen gilt natürlich für spätere Rechtsverletzungen dieser Deckelungs-§. Er wird nur fast nicht angewendet. Dennoch wird ein Fall für diesen § erwähnt: "3. Hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten ist der Rechtsstreit ebenfalls noch nicht zur Entscheidung reif. Das Berufungsgericht hat bislang noch nicht geprüft, ob nach dem maßgeblichen Sachverhalt — unzureichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses, die zum einmaligen öffentlichen Zugänglichmachen eines einzelnen Titels auf einer Tauschbörse geführt hat — die vom Vertreter der Klägerin angesetzte Geschäftsgebühr auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 € zu berechnen ist (vgl. etwa LG Hamburg ZUM 2007, 869)." "Ferner verlangt sie Erstattung der Kosten für das vorgerichtliche Abmahnschreiben in Höhe von € 325,90; dies entspricht einer 0,65 Gebühr aus einem Streitwert von € 10.000,--." Damals wurde eine 1,3-Gebühr geltend gemacht, jedoch nur die Hälfte verlangt. "Der von der Klägerin zugrunde gelegte Streitwert in Höhe von € 10.000,- ist angemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abmahnung auf die endgültige Beilegung der Streitigkeit gerichtet war und ihr daher ein Streitwert entsprechend einem Hauptsacheverfahren beizulegen ist." (Alles LG Frankfurt) Das Hauptsacheverfahren ist jedoch nicht etwa eine Verletzung eines Rechts, sondern ... eine unzureichende Sicherung die zur Verletzung eines Rechts geführt hat. Es ist unschwer zu raten das hier eine Streitwertsenkung ins Haus steht. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 06.06.2010 um 09:31 ---------- Du solltest dir vielleicht mal jemanden suchen der beide Sprachen einigermaßen beherrscht.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 14785 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Informationen, die dich entlasten könnten solltest du zumindestens sammeln, eventuell mit Belegen. Im Falle einer recht unwahrscheinlichen Klage kann man diese Informationen dann immer noch mit seinem eigenen Anwalt abklären, den man spätestens bei Erhalt einer Klageschrift nehmen sollte. Diese Informationen allerdings jetzt schon dem Abmahner mitzuteilen bringt rein garnix. Aber du solltest schon jemanden finden, der dir bei dieser Sache behilflich sein kann... eventuell Freunde oder Bekannte, die beide Sprachen verstehen
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 14787 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2010 endet die Verjährung am 01.01.2014 goodlack Fab31 | |
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| | # 14790 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| MIG Film GmbH oder der heiße Atem des Drachens MIG Film GmbH oder der heiße Atem des Drachens Aktuell »Es wird immer enger« jungle-world.com - Archiv - 22/2010 - Interview - Reto Mantz im Gespräch über nicht-kommerzielle Funknetzwerke |
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| | # 14791 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Hier wird es kurz und deutlich auf den Punkt gebracht: "...Firmen wie die DigiProtect GmbH in Darmstadt, die rund um die Uhr illegale Tauschbörsen überwachen. Sie halten nämlich die Rechte an vielen tausend Songs. Bands wie Scooter und die Sportfreunde Stiller zählen dazu, das meiste aber ist unbekanntes Liedgut, ganz unten in den Hitparaden. Wenn überhaupt. Trotzdem lässt sich selbst damit Geld verdienen. Man muss nur möglichst viele Leute dabei ertappen, wie sie diese Lieder illegal aus dem Internet herunterladen - mit irgendeinem Sampler, in irgendeiner Zusammenstellung. Turn piracy into profit hat DigiProject früher selbst seine Dienste beworben. Verwandele Piraterie in Profit. Und dieser Profit kann sich sehen lassen. Laut DigiProtect erhält der Künstler mindestens 50 Prozent des Betrages, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Das sind etwa 90 Euro, hat das Unternehmen ausgerechnet. Klingt nicht viel, ist aber 150 Mal mehr, als ein legaler Download dem Künstler bringen würde. Oder anders gesagt: Wenn nur 1250 der für einen Titel Abgemahnten zahlen, müsste das Lied über 150 000 Mal heruntergeladen werden, um ebenso viel einzuspielen. Das schafft heute kaum noch jemand. " Abmahnungen: ?Musikpiraten? im Visier - Fernsehen - DerWesten |
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| | # 14794 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| BGH hebelt zivilrechtlichen Auskunftsanspruch aus gulli.com - news - BGH hebelt zivilrechtlichen Auskunftsanspruch aus |
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| | # 14795 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Es handelt sich also auch hier eindeutig um eine Bestandsdatenauskunft unter Verwendung von Verkehrsdaten. oder Die Zuordnung dynamischer IPs zu Kundenadressen kann technisch nur unter Verwendung genau solcher Verkehrsdaten erfolgen, daher ist ein Richter erforderlich. Nur zur Info, damit hier keine Irritationen entstehen. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14797 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Wenn man jetzt noch von den geschätzten 450.000 Abgemahnten in 2009 25% Sofortzahler abzieht und vom Rest nur die Hälfte 5.-€ in die Kriegskasse spenden würden, dann hätten wir rund 840.000.- € mit denen sich wirklich was bewegen lassen würde. Nur mal so gerechnet.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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| | # 14798 | |
| Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 13
| Zitat:
Mit diesem Geldbetrag in der Hand könnte man sicher den Freidenker Jens Seipenbusch (oder besser Herrn Tauss?) als Ersatz Ersatz für Angela Merkel etablieren. Dafür spende man sogar einen Zehner. | |
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| | # 14799 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Vermischtes stupid fucked up Germans [etwa-Antwort eines amerikanischen Juristen nach Erläuterung der Störerhaftung nach dem BGH-Urteil] Persönliche Anmerkung: Was sagt der dann erst wenn ich ihm die Haftungsmodelle bei Hundebeissvorfällen erkläre? Dipl.-Jur. Jens Ferner: "Eine neue Abmahnwelle läuft seit einigen Tagen und es gibt erste aufgeregte Berichte in Foren: Manche Webmaster erhalten eine Email, in der mitgeteilt wird, man speichere laut eigenen Angaben die IP-Adresse der Besucher der eigenen Webseite dies sei unzulässig und es wird aufgefordert, die Summe von 128,50 Euro zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben." John Dorians Rap Blog Blogger sprechen über: Illegale Downloads
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| | # 14800 |
| Gastposter | Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zu § 97a II UrhG Zitat: „Zwar hat der BGH mit Urteil vom 12.05.2010 (AZ I ZR 121/0 Dies ist jedoch in der vorliegenden Abmahnung nicht der Fall: abgemahnt wird wegen eines einzelnen Titels, der auf einem Sampler enthalten ist. |
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