Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 20.07.2008, 15:32   # 1441
scully2007
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 4
@deiddel

das stimmt schon - wenn man sich aber die Beiträge mal so durchliest, haben 75% nie so etwas gedownloaded - das heißt dann aber, wenn ich mir überhaupt keiner Schuld bewußt bin - brauche ich auch kein "Angebot" abgeben bzw. nichts zu bezahlen

meine persönliche Meinung :

wenn ich jemanden entgegenkomme - gestehe ich eine "Schuld" ein


man kann nie etwas ausschließen
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Alt 20.07.2008, 15:43   # 1442
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
@scully2007

Wenn du aber gar nichts machst läufst du Gefahr für eine EV .
Ich wurde im Februar 08 Abgemahnt und ich habe angeblich im August 07 eine Datei bereit gestellt.

So ein halbes Jahr später , ich weiß auch nicht ob ich diese Datei auf meinem Rechner hatte.

Was soll man machen Kornm... schreiben ich war das nicht ich habe nichts auf dem Rechner gehabt .

Glaubst du der lässt sich auf sowas ein also habe ich eine mod.UE abgegeben um der Gefahr der EV aus dem Weg zu gehen.
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Alt 20.07.2008, 16:18   # 1443
ragnar88
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 13
Jetzt mal ganz doof gefragt.....
Was ist eigentlich eine EV (Einstweilige Verfügung)?
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Alt 20.07.2008, 17:05   # 1444
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
@ragnar88
Ja EV ist eine Einstweilige Verfügung
http://www.anwaltsinfo.de/html/einst...verfugung.html
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Alt 20.07.2008, 17:06   # 1445
timi1982
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 4
Ich denke deswegen "ein paar" Euro anbieten dann laeuft man auch nicht in die Gefahr dass ein Gericht sagen kann Sie müssen zahlen inkl. Zinsen!
Das würde dann ja wirklich weh tun oder kann hierzu einer noch mehr sagen ?

Sorry wenn ich hier nachfrage vielleicht wurde das vorher auch schon mal erwähnt und ich habe das versenhentlich überlesen ... der Thread wird ja mittlerweile ziemlich lang

Einstweilige Verfügung
wikipedia Ergbnis: http://de.wikipedia.org/wiki/Einstwe...Verf%C3%BCgung
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Alt 20.07.2008, 18:55   # 1446
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Beiträge: 950
Musik im Internet
Neue Songs, alles umsonst?
Von Gunda Achterhold
http://www.faz.net/s/Rub64992C04CF2F...rss_googlefeed

:balloons:
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Alt 20.07.2008, 19:42   # 1447
GladiatorX
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
Kennt jemand n gescheiden Anwalt aus frankfurt oder Umgebung?
Gruß,Gladiator
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Alt 20.07.2008, 19:52   # 1448
ragnar88
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 13
Ich wohne auch in der Nähe von FFM.
Telefoniere morgen mit meinem Anwalt, gebe dir (euch)
morgen Bescheid.....
Vielleicht hilft er dir ja auch...
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Alt 20.07.2008, 20:32   # 1449
GladiatorX
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
Kult! Pass auf daß er gut drauf ist diesbezüglich, sonst kannst du dich gleich selbst vertretten!

Gruß, Gladiator
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Alt 20.07.2008, 20:34   # 1450
GladiatorX
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 23
und vergiss mich net.....
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Alt 20.07.2008, 21:02   # 1451
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
@GladiatorX
http://www.ra-euler.de/
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Alt 20.07.2008, 21:53   # 1452
ochse72
 
Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 3
Hi Leute, so schlecht wie nach dem Brief hab ich seit Jahren nicht geschlafen.
Bei mir wars auch das rocco Teil.

Hab in allen möglichen Foren und auf allen möglichen Seiten versucht was herauzubekommen.
Bin mir echt nicht ganz klar.

Mod UE abgeben und sonst nix ??
Aber was wenn die dann doch vor Gericht ziehen irgendwann.
Was kommt nach der 3. Mahnung
Habe nämlich gehört das es schon sein kann, daß die dann klagen.
Soviel Geld will ich da nicht verlieren.

Oder doch einen Vergleich über den Anwalt kommt dann laut Anwalt auf 300 Euro.
Wenn ich wüsste dass ich dann ruhe hätte, wär das ok,
aber dann merken die, daß ich was bezahlt habe, und schicken mir munter den nächsten scheiss.

das gibts doch alles nicht.

Hat den schon jemand länger mit nem fachanwalt gesprochen?

Grüsse
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Alt 20.07.2008, 22:05   # 1453
JG59
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
Hallo timi1982

Zitat:
Zitat von timi1982 Beitrag anzeigen
Wie sieht es eigentlich mit der möglichkeit aus dem Herrn Korni einen Brief an die UE anzuhängen dass ich mich hierüber nicht mehr erinnern kann weil es schon 3 monate her ist ich zweifel jedoch an der richtigkeit bla bla bla ...
Wie heißt es so schön: "Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."

Bitte bedenke, alles was du schreibst, kann er dazu verwenden oder passend verdrehen, dass er seine Forderung besser durchsetzen kann.
(Oder bist du selbst Anwalt und kannst so wasserdicht in Juristendeutsch formulieren, dass diese Gefahr nicht besteht?)

Zitat:
Zitat von timi1982 Beitrag anzeigen
... er in dem Brief auf weitere schritte verzichtet und mit dem geld einverstanden ist ... er kriegt 100 euro und gut ist oder ?
Wenn du wirklich einen Vergleich schließen willst, dann solltest du damit einen guten Rechtsanwalt beauftragen (der auch Geld kostet).

Zitat:
Zitat von timi1982 Beitrag anzeigen
Was mir hier halt das Kopfzerbrechen macht ist einfach wenn der wehrte Herr in 6 Monaten dann daher kommt und die Kohle einstreiten will ... Dem würde ich damit vorbeugen oder ?
Oder er nimmt es als Anzahlung (und Schuldeingeständnis) und fordert dann den Rest (incl. Zinsen selbstverständlich).

JG59
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Alt 20.07.2008, 22:32   # 1454
exeQtor
 
Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 21
Bin ich froh "nur" für ein mp3 abgemaht geworden zu sein. Für einen Film über menschliches Paarungsverhalten wäre mir peinlich, da ich auch nur Anschlussnutzer und nicht Inhaber bin...

Naja, für die paar unsicheren neuen User, meine 2. Frist ist nun seit über einem Monat abgelaufen und ist nichts von gekommen. Die mod. UE scheint die bessere Alternative zu sein.

Also weiterhin

Wenn es weiterhin was Neues geben sollte, dann melde ich mich
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Alt 20.07.2008, 22:45   # 1455
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Da hier erneut Fragen zu geeigneten Anwälten und typischen "Abmahn-Begriffen" gestellt wurden, möchte ich folgende Info-Links erneut posten:

Steffens Abmahnwahn-Infoseite

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!

Dort werden nahezu alle Eure Fragen "mundgerecht" beantwortet.
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Alt 20.07.2008, 22:46   # 1456
EoJ
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 2
Hallo,

ich bin seit Freitag auch mit von der Partie und habe den ganzen Samstag geopfert und fleißig das komplette Thema hier durchforstet, aber zwei Fragen sind bei mir dann doch noch offen geblieben und ich hoffe, das ihr mir dabei auch noch helfen könnt.

1. Ich bin leider nicht 100%ig sicher das ich das nicht runtergeladen habe... soll ich dann trotzdem nur die mod. UE abschicken und warten oder soll ich dann einen Vergleich anstreben? Wie würde man das formulieren?

2. Manche haben hier noch den Abschnitt mit diesen 5001€ in die mod. UE geschrieben... finde jetzt leider nicht den Beitrag, sonst hätte ich das mit reinkopiert. Sollte man das noch dazu schreiben? Wozu dient das genau? Habe mir die hier im Forum bereitgestellte schon abgespeichert und da steht der Abschnitt nicht mit drin.

Vielen Dank schonmal im voraus!

und viel Glück an alle weiterhin
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Alt 20.07.2008, 23:56   # 1457
surfer99
 
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 17
also ich gehe davon aus, wenn jemand eine berechtigte Abmahnung bekommt, wird er vor gericht eh verlieren, und am ende mehr geld verlieren! daher eine mod. UE abgeben, dass du für den schaden aufkommst.

laut Quelle Wiki:
# Berechtigte oder teilweise berechtigte Abmahnung: Unterlassungserklärung.

* Der Verletzte kann eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Damit kann die sog. Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden, so dass der Anspruch auf Unterlassen als erfüllt gilt. Regelmäßig liegt einer Abmahnung bereits eine vorformulierte Erklärung bei. Bei erneuter Vornahme der betreffenden Handlung kann der Verletzte unmittelbar die verwirkte Vertragsstrafe fordern.
* Die Abgabe der unveränderten Unterlassungserklärung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der abgemahnte Sachverhalt unstrittig ist, die Unterlassungsverpflichtung als solche und auch gerade in dem vorformulierten Umfang anerkannt werden soll und die Höhe der vorgeschlagenen Vertragsstrafe angemessen erscheint.
* Der berechtigt Abgemahnte hat die Kosten der Abmahnung zu tragen. In der geforderten Höhe jedoch nur, soweit die angegebenen Gegenstandswerte und auf dieser Grundlage die Berechnung der Anwaltsgebühren zutreffend sind.
* Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und die Übernahme der Kosten auf der Grundlage eines niedrigeren Streitwertes (Gegenstandswertes) empfehlen sich beispielsweise dann, wenn die von der gegnerischen Seite veranschlagte Gegenstandswerte unrealistisch hoch angesetzt sind. Nicht anerkannte Kosten muss der Abmahnende einklagen. Es sollte ferner geprüft werden, ob die Formulierung der Unterlassungserklärung möglicherweise weiter geht als die gesetzliche Verpflichtung. Dabei ist Vorsicht geboten: ist der Abgemahnte nur zu einer Unterlassungserklärung bereit, die hinter seinen gesetzlichen Pflichten zurückbleibt, kann der Abmahnende sofort und ohne Kostenrisiko ein gerichtliches Verfahren betreiben.

### bei nicht berechtigter Abmahnung:
bei denen die wirklich nichts gesaugt haben oder angeboten haben, die sind auf der sicheren seite und sollten daher gar nicht reagieren, bzw. mod. UE ohne schulanerkenntnis abschicken und alles was danach an briefspam kommt ignorieren.

oder immer die mod. UE ohne streitwert u. ohne schuldanerkenntnis abgeben??? was meint ihr?
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Alt 21.07.2008, 02:46   # 1458
Damian001
 
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 3
Im März bin ich abgemahnt worden mit den üblichen Forderungen. Für 10€ einen Beihilfeschein auf Amtsgericht geholt, daraufhin zum Anwalt der ein Schreiben aufgesetzt hat. Ca. 1 Woche nach Ablauf der Frist zweites Schreiben von Korni bekommen (bzw. mein Anwalt). Für 50€ zweites Schreiben aufgesetzt zwecks Störerhaftung, Beweisspflicht, geringfügigkeit usw. und seitdem Ruhe.

60€ investiert um eine Forderung von 900€ abzuwenden ist glaub kein so schlechter Deal.
Eins ist sicher, sollte wirklich noch irgendwann ein 3tes Schreiben von Korni kommen werd ich keinen müden cent an den bezahlen, im schlimmsten Fall geh bis zum äussersten. Soll er mich wenn er meint vor Gericht zerren, mal schauen ob er das wirklich riskiert.
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Alt 21.07.2008, 08:09   # 1459
EoJ
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 2
was ist dieder Beihilfeschein denn genau?

und bist du auch einer der betroffenen der gar nichts gemacht hat?

oder bist du dir nicht sicher bzw sicher das du das gezogen hast?
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Alt 21.07.2008, 11:22   # 1460
santero
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 28
http://www.heise.de/newsticker/Geric...meldung/109380

ja ich werd nicht zahlen hehe.für das geld fahr ich lieber ne woche anch malle all inclusive saufen hahahaha.

also ich denke ma korni wirds nicht ankommen lassen auf greichtsverhandlung.nur die sache iss das daurt ja 3 jahre bis das verjährt.wennner jez wartet 2 jahre bis die rechtslage sich zu seinen gunsten dreht und dann gerichtliche schritte unternimmt.
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Alt 26.05.2012, 19:19 # --
News Flash
 
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