| | # 1444 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @ragnar88 Ja EV ist eine Einstweilige Verfügung http://www.anwaltsinfo.de/html/einst...verfugung.html |
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| | # 1445 |
| Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 4
| Ich denke deswegen "ein paar" Euro anbieten dann laeuft man auch nicht in die Gefahr dass ein Gericht sagen kann Sie müssen zahlen inkl. Zinsen! Das würde dann ja wirklich weh tun oder kann hierzu einer noch mehr sagen ? Sorry wenn ich hier nachfrage vielleicht wurde das vorher auch schon mal erwähnt und ich habe das versenhentlich überlesen ... der Thread wird ja mittlerweile ziemlich lang Einstweilige Verfügung wikipedia Ergbnis: http://de.wikipedia.org/wiki/Einstwe...Verf%C3%BCgung |
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| | # 1446 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Musik im Internet Neue Songs, alles umsonst? Von Gunda Achterhold http://www.faz.net/s/Rub64992C04CF2F...rss_googlefeed :balloons: |
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| | # 1451 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @GladiatorX http://www.ra-euler.de/ |
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| | # 1454 |
| Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 21
| Bin ich froh "nur" für ein mp3 abgemaht geworden zu sein. Für einen Film über menschliches Paarungsverhalten wäre mir peinlich, da ich auch nur Anschlussnutzer und nicht Inhaber bin... Naja, für die paar unsicheren neuen User, meine 2. Frist ist nun seit über einem Monat abgelaufen und ist nichts von gekommen. Die mod. UE scheint die bessere Alternative zu sein. Also weiterhin ![]() Wenn es weiterhin was Neues geben sollte, dann melde ich mich |
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| | # 1455 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Da hier erneut Fragen zu geeigneten Anwälten und typischen "Abmahn-Begriffen" gestellt wurden, möchte ich folgende Info-Links erneut posten: Steffens Abmahnwahn-Infoseite Muster einer abgeänderten UE Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! Dort werden nahezu alle Eure Fragen "mundgerecht" beantwortet. |
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| | # 1456 |
| Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 2
| Hallo, ich bin seit Freitag auch mit von der Partie und habe den ganzen Samstag geopfert und fleißig das komplette Thema hier durchforstet, aber zwei Fragen sind bei mir dann doch noch offen geblieben und ich hoffe, das ihr mir dabei auch noch helfen könnt. 1. Ich bin leider nicht 100%ig sicher das ich das nicht runtergeladen habe... soll ich dann trotzdem nur die mod. UE abschicken und warten oder soll ich dann einen Vergleich anstreben? Wie würde man das formulieren? 2. Manche haben hier noch den Abschnitt mit diesen 5001 in die mod. UE geschrieben... finde jetzt leider nicht den Beitrag, sonst hätte ich das mit reinkopiert. Sollte man das noch dazu schreiben? Wozu dient das genau? Habe mir die hier im Forum bereitgestellte schon abgespeichert und da steht der Abschnitt nicht mit drin. Vielen Dank schonmal im voraus! und viel Glück an alle weiterhin |
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| | # 1457 |
| Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 17
| also ich gehe davon aus, wenn jemand eine berechtigte Abmahnung bekommt, wird er vor gericht eh verlieren, und am ende mehr geld verlieren! daher eine mod. UE abgeben, dass du für den schaden aufkommst. laut Quelle Wiki: # Berechtigte oder teilweise berechtigte Abmahnung: Unterlassungserklärung. * Der Verletzte kann eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Damit kann die sog. Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden, so dass der Anspruch auf Unterlassen als erfüllt gilt. Regelmäßig liegt einer Abmahnung bereits eine vorformulierte Erklärung bei. Bei erneuter Vornahme der betreffenden Handlung kann der Verletzte unmittelbar die verwirkte Vertragsstrafe fordern. * Die Abgabe der unveränderten Unterlassungserklärung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der abgemahnte Sachverhalt unstrittig ist, die Unterlassungsverpflichtung als solche und auch gerade in dem vorformulierten Umfang anerkannt werden soll und die Höhe der vorgeschlagenen Vertragsstrafe angemessen erscheint. * Der berechtigt Abgemahnte hat die Kosten der Abmahnung zu tragen. In der geforderten Höhe jedoch nur, soweit die angegebenen Gegenstandswerte und auf dieser Grundlage die Berechnung der Anwaltsgebühren zutreffend sind. * Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und die Übernahme der Kosten auf der Grundlage eines niedrigeren Streitwertes (Gegenstandswertes) empfehlen sich beispielsweise dann, wenn die von der gegnerischen Seite veranschlagte Gegenstandswerte unrealistisch hoch angesetzt sind. Nicht anerkannte Kosten muss der Abmahnende einklagen. Es sollte ferner geprüft werden, ob die Formulierung der Unterlassungserklärung möglicherweise weiter geht als die gesetzliche Verpflichtung. Dabei ist Vorsicht geboten: ist der Abgemahnte nur zu einer Unterlassungserklärung bereit, die hinter seinen gesetzlichen Pflichten zurückbleibt, kann der Abmahnende sofort und ohne Kostenrisiko ein gerichtliches Verfahren betreiben. ### bei nicht berechtigter Abmahnung: bei denen die wirklich nichts gesaugt haben oder angeboten haben, die sind auf der sicheren seite und sollten daher gar nicht reagieren, bzw. mod. UE ohne schulanerkenntnis abschicken und alles was danach an briefspam kommt ignorieren. oder immer die mod. UE ohne streitwert u. ohne schuldanerkenntnis abgeben??? was meint ihr? |
|
| | # 1458 |
| Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 3
| Im März bin ich abgemahnt worden mit den üblichen Forderungen. Für 10 einen Beihilfeschein auf Amtsgericht geholt, daraufhin zum Anwalt der ein Schreiben aufgesetzt hat. Ca. 1 Woche nach Ablauf der Frist zweites Schreiben von Korni bekommen (bzw. mein Anwalt). Für 50 zweites Schreiben aufgesetzt zwecks Störerhaftung, Beweisspflicht, geringfügigkeit usw. und seitdem Ruhe. 60 investiert um eine Forderung von 900 abzuwenden ist glaub kein so schlechter Deal. Eins ist sicher, sollte wirklich noch irgendwann ein 3tes Schreiben von Korni kommen werd ich keinen müden cent an den bezahlen, im schlimmsten Fall geh bis zum äussersten. Soll er mich wenn er meint vor Gericht zerren, mal schauen ob er das wirklich riskiert. |
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| | # 1460 |
| Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 28
| http://www.heise.de/newsticker/Geric...meldung/109380 ja ich werd nicht zahlen hehe.für das geld fahr ich lieber ne woche anch malle all inclusive saufen hahahaha. also ich denke ma korni wirds nicht ankommen lassen auf greichtsverhandlung.nur die sache iss das daurt ja 3 jahre bis das verjährt.wennner jez wartet 2 jahre bis die rechtslage sich zu seinen gunsten dreht und dann gerichtliche schritte unternimmt. |
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