| | # 14561 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Zudem gibt es momentan nur "Ausreißerurteile" aus Frankfurt. Das ist gut so, denn da hatte sich ja schon ein für Beklagte gänzlich negatives Regime eingeschossen. Wird aber weiter geklagt ist nicht zu erwarten das aufgrund einer Vielzahl von positiven Urteilen jeder Fall günstig ausgeht.
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| | # 14562 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 1. das Urteil des Amtsgerichts Frankfurts (AZ 30 C 562/07) ist schon als ärgerlich zu bezeichnen. Am Härtesten war es sich für den Beklagten, der nun neben den Anwalts- und Gerichtskosten noch die Kosten für den Gutachter von wohl über 3.000,00 EUR zahlen muss. 2. Nun liegt es nahe dem mandatierten Anwalt, der von mir fachlich hoch geschätzt wird, die Schuld zu geben. Nach dem Motto, man hätte hier und man hätte da. Dazu sogleich. Wer sich aber die Mühe macht, das Urteil einmal zu lesen, wird folgendes feststellen: 1. Der Beweisbeschluss resultierte vom 18.7.2007 ! 2. Das Verfahren lief einige Jahre 3. Kläger war nicht Digiprotect (Ja... ich weiß wer GF ist) Einiger Vortrag, der heute üblich ist - und die Gerichte haben oft genug gesagt was sie von Musterklageerwiderungen halten - war also noch nicht einmal bekannt. Anderer Vortrag passt hier überhaupt nicht, siehe unter 2. 3. Man mag zu RA Dr. Kornmeier stehen wie man will, aber man kann ihm nicht unterstellen, dass er die Verfahren in der Hoffnung betreibt, irgendeiner wird schon zahlen. Es gibt gerichtliche Auseinandersetzungen. Es werden derzeit wiederholt Urteile aus Frankfurt bekannt, in denen die Kanzlei Kornmeier gewinnt. 4. Zum Bestreiten: Einfach mal ins Blaue (mit Nichtwissen) bestreiten sehen Gerichte nicht nur ungern. Es ist auch teilweise vergebene Liebesmüh, einfach nur mit Nichtwissen zu bestreiten, dass z.B. eine Firma die Rechte hat, obwohl sie auf dem Tonträger aufgeführt wird (etwa P Vermerk). Es ist in 99,99 % der Verfahren überflüssig. Da muss dann schon noch ein Argument, Indiz hinzukommen, damit das Gericht das nicht einfach "übergeht". Es wirkt dann teilweise auch sehr laienhaft, einfach alles was nicht aus der eigenen Sphäre stammt mit Nichtwissen zu bestreiten. Die Kollegen werden den Satz kennen, "es wird alles mit Nichtwissen bestritten, was nicht ausdrücklich zugestanden wird". Wenn der Richter dann ohnehin schon andeutet, dass die Musik nur an Punkt XYZ spielt, kann der Anwalt dies rügen, wird sich aber eben auch auf diese Punkte konzentrieren. 5. Immer wieder wurde gefordert, dass einmal das Gericht eine Software überprüfen lässt. Dies ist nun geschehen, ob das Gutachten jetzt im Einzelnen so gelungen war, da hege ich meine Zweifel, aber mir liegt dieses Gutachten leider auch nicht im Volltext vor. Daher halte ich mich hier zurück. 6. Meines Erachtens sollte hier geprüft werden, ob nicht aus den Spendengeldern für das netzwelt Forum der Beklagte unterstützt wird, wenn ich richtig informiert bin über den geschätzten Anwalt des Beklagten, ist dieser hier sehr bekannt. Vielleicht wird auch schon eine Überweisung vorbereitet, würde mich für den Beklagten freuen. Wir sollten diese Rückschläge und die vermehrten Gerichtsverfahre als das sehen, was sie sind - unverzichtbar um in absehbarer Zeit eine gefestigte Rechtsprechung zu diese Thematik zu haben. Ebenfalls klar ist, es sollte zeitnah ein weiteres Gutachten angefertigt werden, das sich mit dem Gutachten des IT Sachverständigen Rainer-LXXX XXXXX beschäftigt. Ich werde da meinen Teil natürlich wieder beitragen. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- PS: Ich werde dieses Urteil unter Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte heute abend noch einmal besprechen. |
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| | # 14563 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
Schon gesammelte Spendengelder in solchen Fällen einzusetzen, davon halte ich gänzlich nichts, da dies einer Zweckentfremdung der Netzwelt-Spendengelder gleichkommen würde. Man könnte es aber evtl. so handhaben, dass beim Verwendungszweck zukünftiger Spenden an das Netzwelt-Spendenkonto ein entsprechender Hinweis eingetragen werden könnte, so dass ein Teil der zukünftigen Spenden entsprechend weitergeleitet werden könnte. Als Voraussetzung für entsprechende Spenden sähe ich aber eine umfassende Offenlegung und Darstellung des obigen Falles mit möglichst allen Details (inkl. der Veröffentlichung des Gutachtens). Nach meinem Verständnis sind die Netzwelt-Spendengelder in erster Linie für aussichtsreiche Fälle vorgesehen und nicht für Fälle, die nur hohe Kosten verursachen (z.B. wegen unsinniger Gutachten) und abmahnerfreundliche Urteile produzieren.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | ||
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| | # 14564 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Allerdings sollte man sich in dieser Geschichte (vor allem da keine Berufung ersichtlich ist) mal doch einfach ans Telefon klemmen und mit dem Herrn Fred-Olaf Neiße sprechen. Dann sähe man sicherlich weiter. Zitat:
Frank. Als Spender hast Du nichts zu melden. Außerdem sollten es die Rechtsanwälte die spendengelderfähige Mandate betreuen es tunlichst unterlassen zu spenden, damit auch nicht der Hauch der Unsolidität auf dem Spendenkonto laste.... Antrag - Besprechung - Entscheid Eine Gesamtübernahme aller Kosten kommt aufgrund des recht geringen Spendenstandes doch sowieso nicht in Frage. Aber ob eine Maßnahme unterstützungswürdig ist oder nicht entscheiden hier die kompetentesten Aktivisten die man sich denken kann.
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| | # 14568 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| LG Köln & P2P: Drei Millionen IP-Adressen abgefragt? gulli.com - news - LG Köln & P2P: Drei Millionen IP-Adressen abgefragt? |
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| | # 14569 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
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| | # 14571 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Abmahnungen der Uptunes GmbH: Gericht weist Filesharing-Klage ab kLAWtext: Abmahnungen der Uptunes GmbH: Gericht weist Filesharing-Klage ab |
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| | # 14575 |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| ??? Naja, GEMA-Kontakte verlaufen in der Regel nicht lustig, vor allen Dingen, wenn man vergisst anzumelden oder denen mitzuteilen, dass man MP3 oder gebrannte CDs abspielen möchte (darf man ja, wenn man dafür 30% mehr löhnt und diese aus legalen Quellen stammen). Übrigens: GEMA vs. You-Tube |
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| | # 14577 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| SAT 1 (Akte 2010) berichtet heute über rechtsmissbräuchliche Filesharing-Abmahnung - n-tv berichtet morgen über W-LAN Haftung WBS-LAW SAT 1 (Akte 2010) berichtet heute über rechtsmissbräuchliche Filesharing-Abmahnung - n-tv berichtet morgen über W-LAN Haftung |
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| | # 14579 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Neue P2P-Schnüffeltechnik: Müssen Filesharer zittern? Neue P2P-Schnüffeltechnik: Müssen Filesharer zittern? - Seite 1 von 5 - Analysen - Security - ZDNet.de |
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| | # 14580 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| "Dabei machten sie die erstaunliche Entdeckung, dass es nur sehr wenige Content-Provider gibt, die den größten Teil aller Inhalte in das BitTorrent-Netzwerk einstellen....Eine genauere Untersuchung der Top-20-Content-Provider ergab, dass die Hälfte davon Server bei Hostern in Deutschland und Frankreich angemietet haben......Dennoch kritisierten die Forscher, dass sich Anti-Piracy-Gruppen auf Millionen von Downloadern fokussierten und nicht auf die wenigen Content-Provider...." ... um nur mal ein paar Auszüge zu zitieren |
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