| | # 14501 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
soweit ich weiß verfügt 1&1 über keine eigenen Leitungen, mietet sich diese auf eigene Rechnung an, um komplette Anschlüsse an den Endkunden zu verkaufen. Vllt. hat 1&1 sich "Deine" Leitung bei Telefonica gekauft und dann den Anschluss an Dich gegeben. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14502 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
aus dem neuen Album Various Artists/The Discoboys Vol. 10 Hier ist das offizielle Video zum Plagiat No 15 - Trackliste CD 3 - I surrender Das ist die Maxi-CD. Das ist der geschützte Tonträger. "Auszug des Beschlusses des Landgerichts München I zur Herausgabe der Adressen der geloggten Verbidnungsdaten wegen öffentlich Machung des "streitgegenständlichen Musikwerks "I Surrender"" Sag ich schon die ganze Zeit. "Musiktitel-modUE" verwenden. So... und jetzt brauche ich drei Stunden bis ich meinen Hörschaden überwunden habe. @ Princess Ich brauche ab sofort einen eigenen Server! Ich muß jetzt alle Beiträge plakatieren!
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| | # 14504 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
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| | # 14505 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
(ich komme heute noch wegen illegaler Rechtsberatung in den Knast wegen euch!) Du nimmst eine stinknormale "Musiktitel"-ModUE. Du schreibt ... das geschützte Werk "I Surrender" der Musikgruppe "The disco Boys", ... oder von mir aus eloquenter "die geschützte Tonaufnahme/Musikwerk"!
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| | # 14507 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Klar. Du kannst auch gerne den Scan machen und auf die juristische Prüfung warten ... die wird dann aber solche Sätze finden: "Auszug des Beschlusses des Landgerichts München I zur Herausgabe der Adressen der geloggten Verbidnungsdaten wegen öffentlich Machung des "streitgegenständlichen Musikwerks "I Surrender"" Nach alldem was bisher irgendwo steht behauptet die Karnevalsgelsellschaft nur die Abmahnrechte an einem Titel zu halten. Dies also auch vor Gericht. Daran richtet sich die modUe aus. Nicht mehr als nötig - nicht weniger als nötig. PS: In der Orginal-UE steht auch was von Schuldeingeständniss. [...] Sollen wir das auch übertragen? Nicht? Aaaah!
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| | # 14508 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Sag mal, hast Du was an den Augen. Deine impertinenten Nachfragen nerven. Kostenlos und unverbindlich gibt`s nicht mehr!!! Wenn`s Dir nicht reicht, nimm nen Anwalt, den Du für evtl. Fehler bezahlst. Der hat auch Rechtsschutz. Ansonsten melden sich die Kameraden bei Dir, wenn Ihnen was an Deiner Erklärung nicht passt. Eine EV werden sie so jedenfalls nicht mehr erwirken können.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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| | # 14510 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nein. Vielleicht ein Fan der Gruppe? Immer ruhig... so einfach ists ja auch nicht. Immerhin hat das ja ein Anwalt geschrieben! ![]() Geht fast jedem Abgemahnten so... die Obrigkeit in Form eines Anwalts schreibt! Meistens hält das aber nicht sehr lange vor....
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| | # 14513 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nein. Etwas altmodisch vielleicht.... früher gabs doch immer diese U+C und Kornmeier-Abmahnungen in denen die "Anwälte" händeringend und traurig von STA-Ermittlungsverfahren berichteten die sie hätten anstoßen müssen, da des greulichen Unrechts gegen Tittiprotect + Co... so unfaßbar viel geschehen sei. Nun könne man natürlich nicht mehr Einfluß nehmen, aber es käm ja wohl besser wenn die Rechung da gleich bezahlt sei... 73% der Abgemahnten glaubten dann an ein laufendes Ermittlungsverfahren und sogar ein befragter OSTA behauptete man müsse davon ausgehen wenn man eine Abmahnung erhalte das ein Verfahren laufe. Damals gabs noch 17 "Droht jetzt eine HD"-Anfragen pro Tag und und und...
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| | # 14514 |
| Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
| schiefer: Die links Abmahn-Laberthread - Seite 219 - gulli:board sowie Abmahn-Laberthread - Seite 219 - gulli:board könnten für dich zu deinem Thema eventuell von Interesse sein? Habe ich in dem blog von dem Anwalt Stadler gesehen, also von Internet-Law Neuer Player im Abmahngeschäft |
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| | # 14515 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| "Ich google mal schnell ersetz keinen durchdachten Ratschlag" Also .... Schnucki, es zeigte sich der Neuabgemahnte "Schiefer" heute schon bei der Ermittlung eines modUE-Texts überfordert, wobei dies jedoch der natürlichen Neuabgemahnten-Nervösität zuzuschlagen ist. Insofern sind solche Neuabgemahnte verwirrende Berichte über gestorbene Grioßväter von Leuten die eine Hausbaufirma betreiben sowohl unnütz als auch hier eigentlich nicht zu verlinken. Denn in diesen Beiträgen findet sich überdeutlich eine falsche und zudem nicht erlaubte Rechtsberatung. Es wird nämlich in keinem Wort! der richtige Weg, die Abgabe einer strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung mit anschließendem Zahlungsentscheid per Informationsverarbeitung erwähnt. Statt dessen wird aus keinem Anlaß, ohne jede Begründung der definitv falsche Ratschlag erteilt, der auch erkennbar nicht vom die Gesetz geforderte anwaltlicher Mitwirkung beinhaltet (denn son Scheiß würde kein Anwalt der Welt "empfehlen") "In dem vorliegenden Fall riecht es zudem sehr stark nach "Klüngel" und ich frage mich, ob hier nicht, d.h. im Verhältnis von Superstar Recordings zur GSDR GmbH, sogar im Sinne von §299 StGB bewusst eine unlautere Bevorzugung stattfindet!? § 226 BGB Schikaneverbot wurde meines Wissens nach auch noch nicht geprüft, § 263 StGB - Betrug soweit ich weiß ebenfalls nicht!" Bitte also in Zukunft aufgrund der dramtischen rechtlichen Schwäche solcher Beiträge, der allgemeinen Perspektivlosigkeit des Verfassers und zudem dem Umstand das Googlematerial das immer in die gleiche Schiene führt (Betrug, etc...) geschuldet .... auf die Verlinkung verzichten.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 14517 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| heise online - OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen Zitat:
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| | # 14518 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Begrüßenswerte Klarstellung des Gerichts: "Letztlich kann der Antragsgegnerin nur verboten werden, dass Nutzer des Dienstes der Antragsgegnerin das streitgegenständliche Filmmaterial auf deren Servern speichern. Allerdings kommt man dann in weitere Schwierigkeiten, da das Abspeichern von Filmmaterial durch die Nutzer der streitgegenständlichen Dienste durchaus den Bereich der Privatkopierfreiheit berühren kann. Nach § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz ist es niemandem verwehrt, einer rechtmäßig erworbenen Filmkopie auf externen Servern zu privaten Zwecken zu speichern. Er darf dann aber seinerseits nicht den entsprechenden „Standort” in der Öffentlichkeit preisgeben." und nochwas: Kostenloser und legaler Musikstreaming-Dienst öffnet heute in Deutschland seine Pforten |
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| | # 14519 | |
| Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 11
| Zitat:
Ich wollte hier übrigens niemand beleidigen mit blöden Fragen. Ich hoffe Revoluzzer kommt drüber weg, dass es immer noch Spacken gibt, die Schwierigkeiten mit der genauen Werksbezeichnung haben oder sich Gedanken machen wegen weiterer Abmahnungen. Kann ja nicht jeder schon so abgebrüht sein. Bin auch bestimmt nicht der einzige, den so triviale Fragen umtreiben. Nochmal vielen Dank für die Unterstützung! | |
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