| | # 14362 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Dazu nur noch eine klitzekleine Ergänzung: eine Abmahnung bzgl. Störerhaftung bezieht sich auf einen Internetanschluss, über den angeblich irgendeine illegale Datei verbreitet wurde und den es abzusichern gilt - ob nun der Auslöser eine einzelne Tonaufnahme oder eine 1000-mal so grosse Filmdatei war, für den Anschlussinhaber, wie auch für den Abmahner, ist die Problemstellung die gleiche und auch der Aufwand auf beiden Seiten derselbe.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 14365 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wir brauchen in der näheren Zukunft mehr logisch denkenden Menschen. PS: Brennerstudie - Meine "Altersstudien" führen zu einem interessanteren Ergebniss. So hat eine süddeutsche Kanzlei (also... ein für alle Mal: Karlsruhe ist Südwestdeutschland! Das sorgt für Stimmung und prozessuale Erfolge, da ebenso offensichtlich die ältere Generation dazu neigt die Orginal-Unterlassungserklärung abzugeben. Man fragt sich wie tief manche noch sinken wollen? Ähm.... was ... stand nochmal in der 149-Brennerstudie interessantes?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 14366 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
(is auch egal) Schönes WE zusammen! | |
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| | # 14367 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | ||
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| | # 14368 |
| Gesperrt Registriert seit: 24.04.2010
Beiträge: 17
| @Frank2009: Von "Störer" habe ich in dem Zusammenhang nichts geschrieben. Bitte erst richtig lesen, dann antworten. Danke! Der Klarname wurde aufgrund des "P-Vermerkes" (von einem Landgericht) durchgewunken, eine Klage wurde (überspitzt) wegen des "P-Vermerkes" (von einem Amtsgericht) abgewiesen. Bitte erklär' das doch KONKRET auf den vorliegenden KONKRETEN Sachverhalt für mich verständlicher, wenn es für dich doch so einleuchtend ist! Ich bin wohl zu doof, kapiere es nicht. Ist doch schließlich ein Forum hier, oder? Danke! "Unabhängigkeit der Richter" sollte nicht allzu unüberlegt und vorschnell als Antwort kommen, denn bitte zuerst an §101 Absatz 10 denken! Zumal es in dem Fall sogar ausnahmsweise um Fakten geht und auch die klaren Worte des BVerfG zu solchen Themen sollten noch im Gehirn gespeichert sein. |
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| | # 14370 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Das ist absolut richtig. Ergänzend: § 101 UrhG, Absatz 2 "In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß... " Tatsächlich wird hier ein formales Problem offenbar. § 101 UrhG, Absatz 7 "In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden." Eine Rechtsverletzung die später als Fall einer nur unerheblichen Rechtsverletzung endet oder enden kann hat eigentlich nichts im einstweiligen Rechtsschutz zu suchen. Zitat:
Soll er doch... ich hab ihn auch gleich auf meinem Blog "beworben". Ich habe einfach ein Faible für Rechtsanwälte, die angehme "Frühlingsurteile" berichten können.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 14371 |
| Gesperrt Registriert seit: 24.04.2010
Beiträge: 17
| @Frank2009: Lies bitte erst einmal meinen Beitrag von vorhin in Gänze, OK!? Wenn ich lese "es wurden nur die Klarnamen durchgewunken", dann antworte ich darauf besser erst einmal nicht, könnte evtl. zu emotional werden... Lies bitte auch einmal den Beitrag von Shual von gerade eben, der ebenfalls diesen -wie ich es genannt hatte- "bug" aufzeigt und überdenke zudem deinen Satz bitte noch einmal. Rhetorische Frage zum selber nachdenken: Du weißt schon, was eine "Einschränkung von Grundrechten" (Vgl. §101 Absatz 10) bedeutet, wo das herkommt und warum das überhaupt da steht? Nachtrag: Vielleicht bekäme man dank Frankfurt einmal Landgerichte dazu, die vorgelegten Legitimationen genauer zu überprüfen. UNABHÄNGIG von einem Störer! Darum geht es doch nicht - es geht um das Werk und die damit beanspruchten Urheberrechte! Vergiss den Individuellen bitte einmal für den Moment. Es geht nicht um den Einzelnen, der bereits in den Brunnen gefallen ist, es geht um diejenigen die dabei sind reinzufallen! Verstehste jetzt endlich? |
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| | # 14372 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Nein. Das Thema wurde hier vielfach lang und breit diskutiert und Du meldest Dich hier nach dem Urteil an, um nochmal bei Null zu starten? Ich halte mich aber gerne zurück und verfolge die Diskussion nur noch aus der Ferne.
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| | # 14373 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Dieser Punkt wurde bereits geklärt. Es dürfte unerheblich sein ob ein Bagatellfall oder ein Fall "gewerbliches Ausmaß" vorliegt. Dem Anschlußinhaber dürfte es in jedem Fall zumutbar sein sich gegen den Vorwurf zur Wehr zu sezten. Die Rechtsverletzung selbst ist erstmal Fakt.
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| | # 14374 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 24.04.2010
Beiträge: 17
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das heißt, ganz nebenbei bemerkt, daß im Grunde auch dadurch -also durch das Akzeptieren der Aktivlegitimation- erst die Möglichkeit für den Abmahner besteht, nach §109 UrhG Strafantrag zu stellen, dessen VORAUSSETZUNG in §1 UrhWahrnG nachzulesen ist: "(3) Wer ohne die nach Absatz 1 erforderliche Erlaubnis tätig wird, kann die ihm zur Wahrnehmung anvertrauten Rechte oder Ansprüche nicht geltend machen. Ihm steht das Antragsrecht nach § 109 des Urheberrechtsgesetzes nicht zu" Bitte KONKRETE Antworten auf diese KONKRETE Frage! Allgemeines BlaBla oder Beiträge wie "haben wir alles schon gehabt" bringen nichts und sind nicht zielführend! Erst Recht werden so keine FAKTEN geschaffen! Ein kurzes nachdenken, bevor man meint antworten zu müssen wäre sicherlich ebenfalls hilfreich! Danke! | |||
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| | # 14375 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
(Irgendwann werden endlich die Smilies die man gebrauchen kann erfunden, wie der Wochenende-Smiley) Nicht gleich rumzicken! | |
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| | # 14377 |
| Gesperrt Registriert seit: 24.04.2010
Beiträge: 17
| @Frank2009, @Shual, @all: Ich möchte mich mit diesem Beitrag in aller Form bei euch entschuldigen! Die Geschichte mit dem "P-Vermerk" gehört eigentlich zum Nümann bzgl. der Klageabweisung und nicht zu DigiProtect und der Kostendeckelung, auch wenn DigiProtect i.d.R. den "P-Vermerk" nutzt, wie man auf deren homepage ("FAQ") selbst nachlesen könnte. Sorry für dieses Durcheinanderschmeißen der Einzelfälle. Im Kern gilt für aber dennoch das gleiche, denn auch im Falle Nümann wurde IM VORFELD Auskunft erteilt und auch im Falle Nümann wurde wegen einer mp3-Datei ("versteckt" in einer compilation, dessen ausschließlichen Nutzungsrechteinhaber man am "Label Code" identifizieren könnte). Auch in dem Fall könte einmal geklärt bzw. hinterfragt werden, weshalb das LG (im Vorfeld) von einer korrekten Aktivlegitimation ausging um das Auskunftprozedere einzuleiten. Welches Dokument war die Basis dafür? Falsch ist in dem Fall also meine Zuordnung der Klagen zum entsprechenden thread, wofür ich mich in aller Form entschuldigen möchte! Richtig (im Sinne, daß es nach wie vor so gemeint bleibt) ist, daß hier m.E. immer mehr und immer öfter nicht unerhebliche Unregelmäßigkeiten in der Rechtsprechung bzgl. des UrhG auffallen. Ist der Boomerang womöglich und endlich auf dem Rückflug? NACHTRAG: Zum Thema "p-Vermerk" hatte übrigens der BGH schon 'mal zu Stellung genommen. |
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| | # 14378 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
So wie ich das sehe, ist das Gegenteil der Fall: je mehr Urteile, desto klarer wird die Rechtslage und Rechtsprechung. | |
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| | # 14379 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Abmahnung: AG Düsseldorf bezweifelt Aktivlegitimation gulli.com - news - Abmahnung: AG Düsseldorf bezweifelt Aktivlegitimation |
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| | # 14380 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ich meinte eher was kreativeres als + + :saufgela: + = ³ = + :romeound: = :hochzeit: + :abwasch: + + + = und während die Scheidungsanwalte :devil3: In einem smiley den "Erinnere dich nie wie Du heißt und lad sie nicht in Deine Wohnung ein"-smiley.
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