| | # 14304 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| beim Nein. Genau andersrum: Bevor überhaupt mal über den Schadensersatz diskutiert werden kann muß beim Verletzten ein Bereicherungsanspruch entstehen/dargelegt werden. So zum Beispiel einer unbefugten kommerziellen Nutzung eines Bildnisses, aber auch eines anderen Werkes wie ein Musikwerk. Es spielt dabei keine Rolle ob ich meine Musik oder meinen Hintern im Tanga ins Netz stelle... ich habe immer das Recht darauf - eine Verbreitung des Bildes/Musikwerks zu untersagen die mir nicht paßt und ich kann - bei einer kommerziellen Nutzung auch einen Anspruch auf Bereicherung entwickeln, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr. [Herausgabeanspruch - Wert - § 818 BGB, Abs. 2, ersatzweise § 812 BGB, Abs. 1] § 97 UrhG, Abs. 2, Satz 1: "Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." "Ein Schadensersatzanspruch ist immer ausgeschlossen, wenn die Einwilligung zur Verwertung des Bildnisses üblicherweise nicht von einer Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird." Als erstes hat der Verletzte darzulegen (wie es in jeder Abmahnung geschieht), dass keine Einwilligung zur Verwertung des Werkes die üblicherweise nicht von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird erfolgt ist. (Vgl. Shual, SVD, 08.02.2010 In den Klageschriften behauptet die Prozeßbevollmächtigte von Tasa erstaunliches: "Diese Rechte (§ 15 UrhG ff, insbesondere § 19 a UrhG) hat der Kläger keinem Dritten übertragen. Weder der Beklagte noch potentiell handelnde Drtitte haben das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, ..." Diese Aussage bezieht sich auf eine Eidesstattliche Versicherung des Herrn Matthew Tasa, die datiert auf den 09.01.2009 -auf das Veröffentlichungsdatum eines Abmahnmusikstücks- wird. Dort findet sich jedoch eine ganz andere Aussage: "Das Recht, die og Werke oder die die zugehörigen Gesangsdarbietungen / Tonaufnahmen oder Teile davon unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen, ... habe ich niemandem eingeräumt. Jegliche diesbezüglichen Handlungen geschehen ungenehmigt und gegen meinen Willen.") Vollständig übertragbar, da die Anspruchsgrundlagen aus dem BGB stammen und nicht aus verschiedenen jedoch grundsätzlich mal gleich behandelten Spezialparagraphen. Zum Block: "In dem zitierten Urteil wird aber nix abgestuft." - Ist ja auch ein Einzelfall mit Grundsätzen, die abgestuft werden können. Wie sollten sonst Anwälte Geld verdienen, wenn "alles von Vorne rein klar ist"? "Ja, bloß ist die Frage, ob sich Richter überhaupt darüber Gedanken machen, wenn die Anwendung der Lizenzanalogie vom Grundsatz her von der Gegenpartei gar nicht angegriffen wird...?!" - In den Einzelverfahren ist es Sache der Anwälte zu entscheiden, ob und wann und vor allem in welcher Instanz solche Rechtsfragen eine Rolle spielen sollen. In den "Kölner+Düsseldorfer"-Verfahren ist es doch so das man eine Liste von 125 Möglichkeiten erst dann abarbeiten muß, wenn man es muß. Es reichten (vgl. Shual, Gerichtsbericht: Der vorsitzende Richter suchte dem Kläger über konkretere Mittel zu verdeutlichen welche Schadensberechnungsmethoden er anerkennen könne. (Zb. eine Ableitung aus realen Lizensierungsmodellen)) hier einfachste Angriffsvehikel um die richterliche Aufmerksamkeit auf die "aus der Luft gegriffenen" Schadensersatzhöhen, die Kläger gerne vorbringen zu lenken. Wir aber hier im Hundehalter... ähm... im Spekulationsforum müssen alle möglichen Argumente am besten immer gleich und bei eintreffen neuerer Urteile abgleichen und dürfen daher auch frei denken, wie wirs zum Beispiel vor dem OLG Köln machen würden wenn wir dürften. PS: Tittiprotect-Modell... basiert doch auf Pornos die nicht kostenlos im Internet durch die Urheber verbreitet werden. Deswegen wurde von mir einleitend das Ganze auf die "Branche der Elektronischen Musik" beschränkt. In diesem Bereich finden sich doch auch bei Digiprotect andere Trüffel.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 14305 |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 65
| Hallo Gemeinde! Nach meinem 2 ten Brief habe ich seit ca 8 Monaten nichts mehr gehört!Ich persönlich finde allerdings das einige Post´s und link´s unter dem Tread "Digiprotekt und Korneier wie weiter vorgehen" hier nicht mehr reingehören. Wollte mich nur kurz nochmal Informieren was es bei anderen betroffenen so neues gibt und mußte mich erst durch 200 Links,post´s usw kämpfen um etwas diesbezüglich zu finden!Kurzum! Klasse Forum aber bitte back to basic´s und wenn´s nichts neues gibt einfach die Zeit ruhen lassen oder in den passenden Foren posten!Da freuen sich dann auch die Neulinge über eine etwas größere Trefferquote bei dem was eigentlich gesucht wird! Nicht böse sein! lG moses |
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| | # 14309 |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| Zurück zum Thema Schadensersatz. Was bedeutet das nun konkret (in knappen, deutschen Sätzen bitte ), und was könnte dies für uns Musikabgemahnte bedeuten?Man verzeihe mir meinen mangelnden Durchblick aber ich an etwas wichtigem und bin deswegen gerade ein bischen |
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| | # 14310 |
| Gastposter | Hallo! Ich habe am 11.3.2010 eine Abmahnung von Denecke von...bekommen, habe hier viel gelesen und habe eine mod UE per Einschreiben Rückschein geschickt. Rückschein kam auch schon zwei Tage später. Leider habe ich die an die Reinhardtstrasse 52 geschrieben (ist im Briefkopf auf der ersten Seite), weiter hinten steht als Adresse aber die Hausnummer 27 b. Nun gut, ist der gleiche Laden. Ich nehme mal an bzw. hoffe, dass es richtig angekommen ist. Unterzeichnet ist der Rückschein: i.A. Möckel. Bezahlt habe ich die 480 Euro nicht. Bisher keine Reaktion von Denecke. Ach ja gemahnt war Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo (German Top50 ODE). Heute kam dann eine Abmahnung von Kornmeier & die mahnen zur etwa gleichen Zeit und gleicher Ip-Adresse Laurent Wolf -Walk The Line - Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50 v. 08.02.2010 Die wollten jetzt 450 Euro haben. Die erste Abmahnung läuft auf mich und meinen Mann und die zweite nur auf meinen Mann. Seltsam, es gibt ja nur eine Möglichkeit für die Anschlussinhaber. Der Anschluss lautet auf beide, also ist das bei der zweiten Abmahnung ja schon falsch. Mein Provider hat mir per Email nach Langem hin und her nur bestätigt, dass die Daten (also für die erste Abmahnung) an Denecke herausgegeben wurden. Nun habe ich für nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt für Urheberrechtsverletzung. Ich habe total Angst. Man weis ja auch nicht, wer sonst noch schreibt und was will. Ich würde am liebsten die beiden Beträge bezahlen, wenn ich wüßte, dass dann Ruhe ist. Ich weis echt nicht wo mir der Kopf steht. Vielleicht meldet sich mal jemand, der schon länger Erfahrung damit hat, damit ich weis, was auf mich zukommen kann. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit mich zu beruhigen. Ich wäre sehr dankbar. Viele Grüße |
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| | # 14311 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
gut so? | |
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| | # 14312 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Da durch den RI (GF) das Werk bereits selbst über einen youtube-Channel kostenlos verbreitet wurde und die Schadensersatzforderungen gegenüber Abgemahnten daher etwas sonderbar daher kommen... stellt man sich auf den Standpunkt, dass ein entspr. Anspruch seitens des RI gar nicht besteht; zur Untermauerung wurde das Urteil des OLG Köln angeführt.Aaaber, weil die Klägerin gar nicht aktivlegitimiert ist.... | |
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| | # 14313 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
| Daher die Feststellung von Shual: 2:0 Und bevor jetzt noch jemand fragt was aktivlegitimiert ist, versuch ich`s mal auf Deutsch: -Irgendein Passant hat angeblich gesehen wie Du ein Auto angefahren hast. -Ich schicke Dir einen Kostenvoranschlag mit der Bitte diesen zu bezahlen und zu erklären, dass Du nie mehr mein Auto anfährst. -Du erklärst zwar, mein Auto in Zukunft nicht anzufahren, zahlst aber den KVA nicht. -Ich verklage Dich auf Zahlung. -Vor Gericht stellt sich plötzlich raus: ....isch abe gar kein Auto. |
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| | # 14314 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Ich denke die Spielstandsmitteilung bezog sich darauf, dass auch das Parallelverfahren (s. Kommentar) zum gleichen Ergebnis führte. |
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| | # 14315 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.021
| @ Neuabgemahnte, @ all, aus gegebenem Anlass möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass PN nach persönlichen Abmahndaten grundsätzlich nicht zu beantworten sind. Vor allem dann nicht, wenn diese von Usern stammen, die sich soeben erst angemeldet und noch keinen einzigen Post haben oder aber erst sehr kurz im Forum tätig sind. Grund meines Aufrufes ist, dass ich in den vergangenen Tagen unabhängig voneinander mehrere diesbezügliche Anfragen von Usern bekommen habe, die von solchen dubiosen One-Post-Usern nach persönlichen Daten per PN gefragt wurden. Ich habe immer dringlichst davon abgeraten Daten weiterzugeben, aber aufgrund der Häufung dieser Meldungen sehe ich mich gezwungen, dieses Post öffentlich zu machen. Ich werde Duplikate auch in die anderen Threads einstellen, da nicht jeder User, vor allem nicht die Neuabgemahnten, in allen Threads aktiv sind. Also ein SORRY an alle jene, die dieses Post jetzt mehrfach lesen müssen. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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| | # 14316 |
| Gastposter | Hallo Montezuma! Hab gerade gedacht, dass ich gemeint war. Hab aber Dein Posting überhaupt nicht verstanden. Ich habe keine PN geschrieben, nur an Dich. Also mich betrifft das hier nicht, stelle ich fest. Es wäre sehr schön, wenn jemand auf mein Post was schreiben würde. Bin echt hilflos und weis so gar nicht weiter. Danke! Vor lauter Hektik habe ich meinen eigenen Post auch nicht mehr gefunden. Ich dachte schon, es wäre gelöscht worden. Aber steht doch noch da. LG Genervte |
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| | # 14317 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.298
| Zitat:
Abmahnungen kommen so ca. noch bis zu 6 Monate, nachdem alle P2P Software entfernt wurde und das Netzwerk gesichert wurde. Was noch kommen könnte, das kann nur der eigentliche Täter wissen, welcher hier niemals genannt werden sollte. Die meisten hier Anwesenden verfahren nach: 1. modUE 2. kein Kontakt zum Abmahner 3. nicht zahlen 4. Aussitzen und hoffen auf Verjährung, da dich Chance verklagt zu werden sehr gering ist Nur noch auf gerichtliche Schreiben sollte man reagieren. Auf gerichtliche Mahnbescheide (falls mal einer kommen sollte) mit einem Kreuz bei Widerspruch Und beim Erhalt einer Klageschrift, was doch sehr selten vorkommt... da sollte man sich dann doch einen Anwalt nehmen... Aber entscheiden müsst ihr selbst... Pflicht bis zur Entscheidung sollte für euch erstmal die modUE sein
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 14318 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Abmahnung The Disco Boys - I Surrender | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte | GSDR GmbH Abmahnung The Disco Boys - I Surrender | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte | GSDR GmbH Filesharing: Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung von Abmahnkosten ab Internet-Law Filesharing: Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung von Abmahnkosten ab |
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| | # 14319 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.021
| Zitat:
hier eine Übersicht über die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten. Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen. 2. Zum Anwalt gehen Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte. 3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe. 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann. 7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können. Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der Gefährlichkeit der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde: - Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten - Negative Feststellungsklage erheben - Schadensersatzklage erheben - Beschwerde Gewerbeuntersagung Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden. ![]() Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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