Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 21.04.2010, 21:22   # 14301
Deiddel
 
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Alt 21.04.2010, 22:15   # 14302
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
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@deiddel
ich unterstreiche jedes wort aus dem link, vor allem diesen satz:

Und dafür brauchen wir eine Allianz: Eine effektive Vernetzung von engagierten Rechtsanwälten, Bloggern, Netznutzern, Journalisten, Netzpolitikern, Initiativen und tatkräftigen Unterstützern. Wir brauchen einen Fonds, der Musterprozesse und Öffentlichkeitsarbeit durch alle Instanzen ermöglicht.

gruß
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Alt 21.04.2010, 22:51   # 14303
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
1. Nein.
Doch.
"Ein Schadensersatzanspruch ist immer ausgeschlossen, wenn die Einwilligung zur Verwertung des Bildnisses üblicherweise nicht von einer Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird. Daher kommt beim. sog. „Normalbürger“ ein Schadensersatzanspruch nicht in Betracht (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, §§ 33 ff. KUG Rn. 19)"

Das Gericht erteilt dem Schadensersatzanspruch eine grundsätzliche Absage, weil ein Normalbürger für die Veröffentlichung seines Fotos in der Regel nix kriegt (er muss allerdings zustimmen bzw. damit einverstanden sein).
Dagegen argumentiert der Kläger in der Berufung, dass ähnlich wie im UrhG auch andere Formen des Schadensersatzes in Frage kommen könnten:
"Soweit das Landgericht einen Schadenersatzanspruch und einen Auskunftsanspruch verneint hat, beanstandet der Kläger, dass ein Vermögensschaden wegen einer Bildnisrechtsverletzung nicht nur unter lizenzschadensrechtlichen Gesichtspunkten gesehen werden könne, sondern ähnlich wie bei § 97 UrhG auch auf zwei weitere Arten."


Zitat:
2. Muß man abstufen.
In dem zitierten Urteil wird aber nix abgestuft.
Ich hätte es halt in einem anderen Kontext gebracht:
Kein Schadensersatz weil Lizenzanalogie nicht anwendbar, weil Lizenzierung in Tauschbörsen für private Nutzer nicht üblich....analog OLG Köln - "Normalbürger" kriegt nix (verkürzt dargestellt)
Du argumentierst aber völlig anders.
Was ähnliches haben wir ja beim Digiprotect-Modell, die als Lizenznehmer ja auch nix für ihre Lizenz, das Werk in Tauschbörsen auszuwerten, bezahlen und der Richter sagt: is egal, das heißt noch lange nicht, dass "der Rechtsverletzer" deshalb auch nicht zahlen muss...

Zitat:
....oder eine "lizenanalogisch" bemessene kleinere "Strafzahlung" bei einer unerlaubten Handlung aus präventiven Gründen im Fall einer begründeten Abmahnung immer greift .... müssen letztlich eben Richter entscheiden.
Ja, bloß ist die Frage, ob sich Richter überhaupt darüber Gedanken machen, wenn die Anwendung der Lizenzanalogie vom Grundsatz her von der Gegenpartei gar nicht angegriffen wird...?! (Ich vermute mal nicht).
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Alt 22.04.2010, 02:04   # 14304
Shual
 
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beim
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Doch.
Nein.

Genau andersrum: Bevor überhaupt mal über den Schadensersatz diskutiert werden kann muß beim Verletzten ein Bereicherungsanspruch entstehen/dargelegt werden. So zum Beispiel einer unbefugten kommerziellen Nutzung eines Bildnisses, aber auch eines anderen Werkes wie ein Musikwerk. Es spielt dabei keine Rolle ob ich meine Musik oder meinen Hintern im Tanga ins Netz stelle... ich habe immer das Recht darauf

- eine Verbreitung des Bildes/Musikwerks zu untersagen die mir nicht paßt und ich kann
- bei einer kommerziellen Nutzung auch einen Anspruch auf Bereicherung entwickeln, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr. [Herausgabeanspruch - Wert - § 818 BGB, Abs. 2, ersatzweise § 812 BGB, Abs. 1]

§ 97 UrhG, Abs. 2, Satz 1: "Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

"Ein Schadensersatzanspruch ist immer ausgeschlossen, wenn die Einwilligung zur Verwertung des Bildnisses üblicherweise nicht von einer Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird."

Als erstes hat der Verletzte darzulegen (wie es in jeder Abmahnung geschieht), dass keine Einwilligung zur Verwertung des Werkes die üblicherweise nicht von der Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht wird erfolgt ist. (Vgl. Shual, SVD, 08.02.2010 In den Klageschriften behauptet die Prozeßbevollmächtigte von Tasa erstaunliches: "Diese Rechte (§ 15 UrhG ff, insbesondere § 19 a UrhG) hat der Kläger keinem Dritten übertragen. Weder der Beklagte noch potentiell handelnde Drtitte haben das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, ..." Diese Aussage bezieht sich auf eine Eidesstattliche Versicherung des Herrn Matthew Tasa, die datiert auf den 09.01.2009 -auf das Veröffentlichungsdatum eines Abmahnmusikstücks- wird. Dort findet sich jedoch eine ganz andere Aussage: "Das Recht, die og Werke oder die die zugehörigen Gesangsdarbietungen / Tonaufnahmen oder Teile davon unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen, ... habe ich niemandem eingeräumt. Jegliche diesbezüglichen Handlungen geschehen ungenehmigt und gegen meinen Willen.")

Vollständig übertragbar, da die Anspruchsgrundlagen aus dem BGB stammen und nicht aus verschiedenen jedoch grundsätzlich mal gleich behandelten Spezialparagraphen.

Zum Block: "In dem zitierten Urteil wird aber nix abgestuft." - Ist ja auch ein Einzelfall mit Grundsätzen, die abgestuft werden können.

Wie sollten sonst Anwälte Geld verdienen, wenn "alles von Vorne rein klar ist"?

"Ja, bloß ist die Frage, ob sich Richter überhaupt darüber Gedanken machen, wenn die Anwendung der Lizenzanalogie vom Grundsatz her von der Gegenpartei gar nicht angegriffen wird...?!" - In den Einzelverfahren ist es Sache der Anwälte zu entscheiden, ob und wann und vor allem in welcher Instanz solche Rechtsfragen eine Rolle spielen sollen. In den "Kölner+Düsseldorfer"-Verfahren ist es doch so das man eine Liste von 125 Möglichkeiten erst dann abarbeiten muß, wenn man es muß. Es reichten (vgl. Shual, Gerichtsbericht: Der vorsitzende Richter suchte dem Kläger über konkretere Mittel zu verdeutlichen welche Schadensberechnungsmethoden er anerkennen könne. (Zb. eine Ableitung aus realen Lizensierungsmodellen)) hier einfachste Angriffsvehikel um die richterliche Aufmerksamkeit auf die "aus der Luft gegriffenen" Schadensersatzhöhen, die Kläger gerne vorbringen zu lenken.

Wir aber hier im Hundehalter... ähm... im Spekulationsforum müssen alle möglichen Argumente am besten immer gleich und bei eintreffen neuerer Urteile abgleichen und dürfen daher auch frei denken, wie wirs zum Beispiel vor dem OLG Köln machen würden wenn wir dürften.

PS: Tittiprotect-Modell... basiert doch auf Pornos die nicht kostenlos im Internet durch die Urheber verbreitet werden. Deswegen wurde von mir einleitend das Ganze auf die "Branche der Elektronischen Musik" beschränkt. In diesem Bereich finden sich doch auch bei Digiprotect andere Trüffel.
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Alt 22.04.2010, 20:21   # 14305
moses8
 
Benutzerbild von moses8
 
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Hallo Gemeinde!

Nach meinem 2 ten Brief habe ich seit ca 8 Monaten nichts mehr gehört!Ich persönlich finde allerdings das einige Post´s und link´s unter dem Tread "Digiprotekt und Korneier wie weiter vorgehen" hier nicht mehr reingehören. Wollte mich nur kurz nochmal Informieren was es bei anderen betroffenen so neues gibt und mußte mich erst durch 200 Links,post´s usw kämpfen um etwas diesbezüglich zu finden!Kurzum! Klasse Forum aber bitte back to basic´s und wenn´s nichts neues gibt einfach die Zeit ruhen lassen oder in den passenden Foren posten!Da freuen sich dann auch die Neulinge über eine etwas größere Trefferquote bei dem was eigentlich gesucht wird! Nicht böse sein!

lG moses
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Alt 22.04.2010, 20:32   # 14306
Shual
 
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Zitat:
Zitat von moses8 Beitrag anzeigen
Nicht böse sein!
Aufgrund der geringen Aktivität der ehemaligen Großabmahnerkanzlei Kornmeier und aufgrund eines Forenbeschlusses wird dieser Thread als Pinwand benutzt.

Bleibt so.
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Alt 22.04.2010, 20:34   # 14307
moses8
 
Benutzerbild von moses8
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Aufgrund der geringen Aktivität der ehemaligen Großabmahnerkanzlei Kornmeier und aufgrund eines Forenbeschlusses wird dieser Thread als Pinwand benutzt.

Bleibt so.
Ok dann warte ich auf neues und werde hier trotzedem berichten!

lG moses
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Alt 22.04.2010, 20:36   # 14308
Shual
 
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Zitat:
Zitat von moses8 Beitrag anzeigen
Ok dann warte ich auf neues und werde hier trotzedem berichten!

lG moses
Genauso ist es richtig.

Wenn man die ersten Verjährungspartys anstehen wird eh ein neuer Tread dazu aufgemacht.
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Alt 22.04.2010, 20:51   # 14309
Klassisch
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
Zurück zum Thema Schadensersatz. Was bedeutet das nun konkret (in knappen, deutschen Sätzen bitte , denn juristisch hatt ich nie in der Schule... ), und was könnte dies für uns Musikabgemahnte bedeuten?

Man verzeihe mir meinen mangelnden Durchblick aber ich an etwas wichtigem und bin deswegen gerade ein bischen
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Alt 22.04.2010, 21:00   # 14310
Genervte
Gastposter
 
Hallo!

Ich habe am 11.3.2010 eine Abmahnung von Denecke von...bekommen, habe hier viel gelesen und habe eine mod UE per Einschreiben Rückschein geschickt. Rückschein kam auch schon zwei Tage später. Leider habe ich die an die Reinhardtstrasse 52 geschrieben (ist im Briefkopf auf der ersten Seite), weiter hinten steht als Adresse aber die Hausnummer 27 b. Nun gut, ist der gleiche Laden. Ich nehme mal an bzw. hoffe, dass es richtig angekommen ist. Unterzeichnet ist der Rückschein: i.A. Möckel. Bezahlt habe ich die 480 Euro nicht.
Bisher keine Reaktion von Denecke. Ach ja gemahnt war Frauenarzt & Manny Marc - Disco Pogo (German Top50 ODE).

Heute kam dann eine Abmahnung von Kornmeier & die mahnen zur etwa gleichen Zeit und gleicher Ip-Adresse Laurent Wolf -Walk The Line - Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50 v. 08.02.2010
Die wollten jetzt 450 Euro haben.

Die erste Abmahnung läuft auf mich und meinen Mann und die zweite nur auf meinen Mann. Seltsam, es gibt ja nur eine Möglichkeit für die Anschlussinhaber. Der Anschluss lautet auf beide, also ist das bei der zweiten Abmahnung ja schon falsch.

Mein Provider hat mir per Email nach Langem hin und her nur bestätigt, dass die Daten (also für die erste Abmahnung) an Denecke herausgegeben wurden.

Nun habe ich für nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt für Urheberrechtsverletzung. Ich habe total Angst. Man weis ja auch nicht, wer sonst noch schreibt und was will.

Ich würde am liebsten die beiden Beträge bezahlen, wenn ich wüßte, dass dann Ruhe ist. Ich weis echt nicht wo mir der Kopf steht. Vielleicht meldet sich mal jemand, der schon länger Erfahrung damit hat, damit ich weis, was auf mich zukommen kann. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit mich zu beruhigen. Ich wäre sehr dankbar.

Viele Grüße
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Alt 22.04.2010, 21:09   # 14311
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.621
Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
Zurück zum Thema Schadensersatz. Was bedeutet das nun konkret (in knappen, deutschen Sätzen bitte
Durch Deine schei* saugerei und dem gleichzeitigen weiterverbreiten an 1,2 Mio andere User werden ca. 4,3 Mrd weniger CD´s verkauft und der Liedermacher oder der an den er die Rechte an seinem Gejaule verhökert hat, hat nun ca. 4,2 Bio € weniger Einnahmen. Ihm ist also ein SCHADEN entstanden den er ERSETZT haben möchte.

gut so?
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Alt 22.04.2010, 21:28   # 14312
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
Zurück zum Thema Schadensersatz. Was bedeutet das nun konkret (in knappen, deutschen Sätzen bitte , denn juristisch hatt ich nie in der Schule... ), und was könnte dies für uns Musikabgemahnte bedeuten?
Es ging konkret um den Fall "uptunes", den Shual bereits in seinem blog geschildert hatte.
Da durch den RI (GF) das Werk bereits selbst über einen youtube-Channel kostenlos verbreitet wurde und die Schadensersatzforderungen gegenüber Abgemahnten daher etwas sonderbar daher kommen... stellt man sich auf den Standpunkt, dass ein entspr. Anspruch seitens des RI gar nicht besteht; zur Untermauerung wurde das Urteil des OLG Köln angeführt.

Aaaber, weil die Klägerin gar nicht aktivlegitimiert ist.... braucht sich das Gericht mit solchen dubiosen Forderungen erst gar nicht zu beschäftigen.
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Alt 22.04.2010, 21:32   # 14313
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Beiträge: 1.707
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Aaaber, weil die Klägerin gar nicht ....
Daher die Feststellung von Shual:

2:0


Und bevor jetzt noch jemand fragt was aktivlegitimiert ist, versuch ich`s mal auf Deutsch:

-Irgendein Passant hat angeblich gesehen wie Du ein Auto angefahren hast.
-Ich schicke Dir einen Kostenvoranschlag mit der Bitte diesen zu bezahlen und zu erklären, dass Du nie mehr mein Auto anfährst.
-Du erklärst zwar, mein Auto in Zukunft nicht anzufahren, zahlst aber den KVA nicht.
-Ich verklage Dich auf Zahlung.
-Vor Gericht stellt sich plötzlich raus: ....isch abe gar kein Auto.
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Alt 22.04.2010, 21:39   # 14314
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen

2:0
Ich denke die Spielstandsmitteilung bezog sich darauf, dass auch das Parallelverfahren (s. Kommentar) zum gleichen Ergebnis führte.
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Alt 22.04.2010, 22:10   # 14315
montezuma##
 
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@ Neuabgemahnte,
@ all,

aus gegebenem Anlass möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass PN nach persönlichen Abmahndaten grundsätzlich nicht zu beantworten sind. Vor allem dann nicht, wenn diese von Usern stammen, die sich soeben erst angemeldet und noch keinen einzigen Post haben oder aber erst sehr kurz im Forum tätig sind.

Grund meines Aufrufes ist, dass ich in den vergangenen Tagen unabhängig voneinander mehrere diesbezügliche Anfragen von Usern bekommen habe, die von solchen dubiosen One-Post-Usern nach persönlichen Daten per PN gefragt wurden. Ich habe immer dringlichst davon abgeraten Daten weiterzugeben, aber aufgrund der Häufung dieser Meldungen sehe ich mich gezwungen, dieses Post öffentlich zu machen.

Ich werde Duplikate auch in die anderen Threads einstellen, da nicht jeder User, vor allem nicht die Neuabgemahnten, in allen Threads aktiv sind. Also ein SORRY an alle jene, die dieses Post jetzt mehrfach lesen müssen.

Gruß
montezuma##
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Alt 22.04.2010, 22:54   # 14316
Genervte
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Hallo Montezuma!

Hab gerade gedacht, dass ich gemeint war. Hab aber Dein Posting überhaupt nicht verstanden. Ich habe keine PN geschrieben, nur an Dich. Also mich betrifft das hier nicht, stelle ich fest.

Es wäre sehr schön, wenn jemand auf mein Post was schreiben würde. Bin echt hilflos und weis so gar nicht weiter. Danke!

Vor lauter Hektik habe ich meinen eigenen Post auch nicht mehr gefunden. Ich dachte schon, es wäre gelöscht worden. Aber steht doch noch da.


LG Genervte
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Alt 22.04.2010, 23:02   # 14317
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Genervte Beitrag anzeigen
Ich würde am liebsten die beiden Beträge bezahlen, wenn ich wüßte, dass dann Ruhe ist. Ich weis echt nicht wo mir der Kopf steht. Vielleicht meldet sich mal jemand, der schon länger Erfahrung damit hat, damit ich weis, was auf mich zukommen kann. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit mich zu beruhigen. Ich wäre sehr dankbar.
Wenn du bezahlst, hast du ganeu bei den bezahlten Fällen deine Ruhe... aber was machst du, wenn noch weitere Abmahnungen folgen.
Abmahnungen kommen so ca. noch bis zu 6 Monate, nachdem alle P2P Software entfernt wurde und das Netzwerk gesichert wurde.

Was noch kommen könnte, das kann nur der eigentliche Täter wissen, welcher hier niemals genannt werden sollte.

Die meisten hier Anwesenden verfahren nach:

1. modUE
2. kein Kontakt zum Abmahner
3. nicht zahlen
4. Aussitzen und hoffen auf Verjährung, da dich Chance verklagt zu werden sehr gering ist

Nur noch auf gerichtliche Schreiben sollte man reagieren.

Auf gerichtliche Mahnbescheide (falls mal einer kommen sollte) mit einem Kreuz bei Widerspruch
Und beim Erhalt einer Klageschrift, was doch sehr selten vorkommt... da sollte man sich dann doch einen Anwalt nehmen...

Aber entscheiden müsst ihr selbst...

Pflicht bis zur Entscheidung sollte für euch erstmal die modUE sein
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wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
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Alt 22.04.2010, 23:05   # 14318
Deiddel
 
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Filesharing: Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung von Abmahnkosten ab

Internet-Law Filesharing: Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung von Abmahnkosten ab
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Alt 22.04.2010, 23:05   # 14319
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Genervte Beitrag anzeigen
.....
Es wäre sehr schön, wenn jemand auf mein Post was schreiben würde. Bin echt hilflos und weis so gar nicht weiter......
@Genervte,

hier eine Übersicht über die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten.

Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:

1. Gar nicht reagieren
Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen.

2. Zum Anwalt gehen
Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte.

3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen
Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will.

4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden.

5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen
Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe.

6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann.

7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln
Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können.

Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der „Gefährlichkeit“ der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde:

- Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten
- Negative Feststellungsklage erheben
- Schadensersatzklage erheben
- Beschwerde – Gewerbeuntersagung

Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden.

Gruß
montezuma##
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modUE
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Alt 22.04.2010, 23:06   # 14320
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Als erstes mal sämtliche Daten von Dir löschen !!!!
Welche Daten?
Das Datum, wann die Post gekommen ist, oder das Datum der Top 50?

Ich glaub, jetzt übertreibst du
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Alt 09.02.2012, 09:42 # --
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