| | # 13261 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Das Bollwerk Evidenzia fällt! Von Steffen vom Abmahnwahn Trotz einer sehr großen und schnellen Erklärungsbereitschaft und öffentlichen Reagierens auf jeglicher Art von Kritik durch den Inhaber der abmahnenden Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe, RA Peter Nümann, war man bis Heute nicht bereit, dass bestehende Gutachten über die Log-Firma der Kanzlei, der Evidenzia GmbH & Co KG, zu einem Freitagschen-TÜV zur Verfügung zustellen. Aber wie es nun einmal so ist, weckt eine Ignoranz auf meine Fragen, meine Neugier. Bis jetzt wurden alle Gutachten der Log-Firmen als Etikettenschwindel enttarnt. Was gab es denn jetzt zu verheimlichen? Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis ich es in den Händen halte. Die entscheidende Frage, die es zu klären gab: Ist die Evidenzia GmbH & Co KG und ihre Software ePAC ein Fels ind der Abmahnwahn-Brandung oder ein Etikettenschwindel (wie alle anderen Log-Firmen + Software)? http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...a%20faellt.pdf Werbung |
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| | # 13263 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein | Abmahnung-Blog.de Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – „Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein“ http://www.anwalt24.de/fachartikel/a...n-sonnenschein DigiProtect fordert Kosten über Media Inkasso GmbH & Co. KG http://www.anwalt24.de/fachartikel/d...sso-gmbh-co-kg |
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| | # 13266 | ||
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Zitat:
Erzähl doch mal ... ![]() Zitat:
Und , schau hier: Vergleichen oder nicht vergleichen? Berechnungsbeispiel -modUE- 1. Instanz verloren | ||
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| | # 13267 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat: Dieser Beschluss gibt uns einen kleinen interessanten Einblick in das alltägliche Abzockgeschäft und zeigt uns, mit welcher Penetranz die Rechteinhaber auftreten. Auf der einen Seite stand ein Porno-Rechteinhaber, auf der anderen Seite ein leider nicht genannter Provider. Folgendes trug sich - sinngemäß und leicht vereinfacht - in der Abmahnrepublik Deutschland zu: 11.6.2009: "He, Provider! Ab sofort speicherst du Verkehrsdaten zu IP-Adressen, die wir dir während einer 'Verletzungssession' mitteilen." (Provider reagiert nicht) 14.7.2009: "Hier, Provider! Da hast du nun eine erste Liste von IP-Adressen, die gerade eine Porno, äh, Rechtsverletzung begehen. Speichere!" (Provider reagiert nicht) 15.7.2009: "Hier, Provider! Noch eine Liste mit IP-Adressen. Speichere endlich!" (Provider reagiert nicht, scheint nicht zu speichern) Der Pornofritze wird ignoriert, fühlt sich möglicherweise klein und minderwertig, auf jeden Fall aber an der reibungslosen Ausübung seines Abmahngeschäfts gehindert. Er beantragt, eine einstweilige Verfügung gegen den schweigsamen Provider zu erlassen. Zugleich versucht er, die Ansprüche etwas auszuweiten und zu verallgemeinern. Dem Provider soll per Verfügung verbindlich mitgeteilt werden: 7.2010: "Provider! Speichere Verbindungsdaten zu allen Porno-IPs, die wir dir zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr an sieben Tagen die Woche per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Du hast uns eine entsprechende E-Mail- oder Faxadresse mitzuteilen." Das Landgericht wollte diese Verfügung aber nicht erlassen. Es handele sich ja um zukünftige Verletzungsfälle. Deshalb können die Voraussetzungen des Auskunftanspruches derzeit nicht festgestellt werden. "Shit happens", ärgerte sich der Pornofritze, "aber so schnell gebe ich nicht auf!" In der Hoffnung, das Gericht diesmal besser beeindrucken zu können, würzte er sein Begehren mit dem kecken Zusatz "eidesstattliche Versicherung" und sprach erneut vor. Die neue Fassung der zu erlassenden einstweiligen Verfügung sollte lauten: 17.8.2009: "Provider! Speichere Verbindungsdaten zu allen Porno-IPs, die wir dir zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr an sieben Tagen die Woche per E-Mail oder Fax inklusive einer entsprechenden eidesstattlicher Versicherung über die Ermittlung dieser IP-Adresse zukommen lassen. Du hast uns eine entsprechende E-Mail- oder Faxadresse mitzuteilen." Das Landgericht ließ sich abermals nicht beeindrucken. Wir wissen nicht, warum. Hat es sich gewundert? Als Laie jedenfalls staunt man, dass erst ohne, bei Misserfolg dann plötzlich mit eidesstattlicher Versicherung über die Richtigkeit der ermittelten IP-Adresse herumgefummelt wird. Nun ja, niemand versichert wohl gerne an Eides statt die Ergebnisse von Loggerbuden-IP-Ermittlungen. 17.8.2009: Der Pornofritze beschwert sich mit einem weiteren Schriftsatz über die Höhe des Streitwertes. "Wird sonst alles so teuer hier, der Dreck", mag er insgeheim gemurmelt haben. Wer will es ihm verdenken? Jetzt aber hatte das Landgericht endgültig die Faxen dicke und gab das ganze Zeug dem Oberlandesgericht zur Entscheidung weiter. 31.8.2009: Der Pornofritze machte einen Oberlandesgerichtsversuch und knallte das Argument "Der blöde Provider ist unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wie auch kraft eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Speicherung verpflichtet, menno!" auf den Tisch. Aber die große Weisheit des Oberlandesgerichtes konnte durch den nervösen und gierigen Pornofritzen nicht erschüttert werden. Das Gericht blieb ruhig und unbeeindruckt. Der Pornofritze hat in der Sache keinen Erfolg. Der verlangten "Zurufs-Speicherung" fehlt die Rechtsgrundlage. Selbst eine Störerhaftung des Providers wäre keine Grundlage für das Zurufsspeichern. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Antragsstellerin ist der Pornofritze. Der Beschwerdewert beträgt 10.000,-- € Muhahaha | |
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| | # 13268 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
| Ich möchte euch auf diese Aktion gegen den Abmahnwahn aufmerksam machen. Es handelt sich zwar nicht um unseren gemeinsamen Bekannten Kornmeier , aber auch um "Größen" dieses Geschäftsmodells. Es geht um ein Spendenkonto für Abgemahnte, das "sich aus Gründen der Aktualität selbstverständlich vornehmlich auf die sieben Musterverfahren, die die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe an den Gerichtsstandorten Düsseldorf und Köln angestrengt hat" , bezieht. Eine , wie ich finde , sehr unterstützenswerte Spendenaktion im Kampf gegen das Geschäftsmodell Abmahnwahn , die wir unterstützen sollten: Shual IV: Spendenaktion Macht mit und tut was gegen dieses dubiose Geschäftsmodell. ![]() |
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| | # 13269 |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Wie sicher ist die Identifikation im Internet wirklich? Zwar geht es in dem Artikel um Facebook, aber möglicherweise ist das Problem größer. Sicherheitsproblem: Per Handy in fremden Facebook-Konten stöbern - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt "...In allen Fällen "wusste" das Internet nicht mehr, wer wer war." "...Einige Sicherheitsexperten halten es aber für möglich, dass derartige Probleme auch bei E-Mail-Diensten und auf dem PC und nicht nur dem Handy auftreten könnten." -----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2010 um 11:34:55----- --------------------- Anderes Thema: gefälschte Abmahnungen Gefälschte Abmahnung ? |
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| | # 13270 |
| Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 6
| vergleich war vielleicht der falsche ausdruck . der letzte satz im schreiben lautet : sollten sie noch an einer vergleichsweisen erledigung der angelegenheit interessiert sein, sehen wir ihrer rückmeldung bis zum 26.1. entgegen. kann es zum nachteil für mich werden , daß ich ein datenschutzrechtliches auskunftsersuchen mit der mod.ue mitgeschickt habe . hatte hier irrgendwo das muster gefunden und gelesen man könne das ruhig mitschicken. mfg |
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| | # 13272 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 13274 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| MP3 legal und ohne Kopierschutz! Musikindustrie gibt auf MP3 legal und ohne Kopierschutz! Musikindustrie gibt auf | web3blog - der Web 3.0 Blog Steffens Forensofa Steffens Forensofa: Letzte Folge Gefälschte Abmahnung ? Gefälschte Abmahnung ? -----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2010 um 17:25:03----- Filesharing : Bushido auch wieder ab Internet-Law: Filesharing: Bushido mahnt auch wieder ab -----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2010 um 17:25:39----- Filesharing : Bushido mahnt auch wieder ab Internet-Law: Filesharing: Bushido mahnt auch wieder ab |
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| | # 13275 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Kinderpornografie: P2P-Ermittlung in den USA kritisiert gulli.com - news - Kinderpornografie: P2P-Ermittlung in den USA kritisiert Für Raubkopierer wird es immer teurer Abmahnpraxis: Für Raubkopierer wird es immer teurer - Nachrichten Webwelt - WELT ONLINE Illegaler Download von Musik durch Besucher Störerhaftung: Illegaler Download von Musik durch Besucher |
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| | # 13276 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Die Briten reden Klartext! In den Foren wird von einer Firma Digidodgy geschrieben - "dodgy" bedeutet gerieben oder verschlagen - und gestern im Parlament war von "Scams" die Rede, bei denen Firmen sich Urheberrechte für GB besorgen, NUR um abmahnen zu können. YouTube - "Anti Piracy" Law Firms labeled a Scam in the House of Lords Zitat:
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| | # 13277 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Sich Rechte zu verschaffen mit dem ausschließlichen Ziel, gegen Verletzer dieser Rechte vorzugehen, nennt der Lord, der da spricht, Betrug (scam). Ich finde das insofern bemerkenswert, als das die alte philosophische Fragen aufwirft: Wie kann eine bestimmte Handlung in einem Land (GB) als Betrug, in einem anderen Land (DE) als angemessene Rechtsverfolgung im Einzelfall betrachtet werden? Was ist Recht, was ist Unrecht? Wer setzt die Normen? Danke für den Link! |
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| | # 13278 | |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 5
| Zitat:
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| | # 13279 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Das was möglich ist? Betrug ist auch in Deutschland rechtswidrig, es kommt eben darauf an, was man für "Betrug" hält. Man kann scam natürlich auch als Masche oder Kniff übersetzen. Dann könnte man sogar denken: "Mensch, diese Abmahner, das sind aber ein paar schlaue Schlitzohren!" und schon wäre das ganze nicht mehr verwerflich, sondern intelligente praktische Anwendung des Rechtsmittels 'Abmahnung'. |
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| | # 13280 | |
| Registriert seit: 12.07.2009
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