Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 18.01.2010, 01:29   # 13261
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
Das Bollwerk Evidenzia fällt!

Von Steffen vom Abmahnwahn

Trotz einer sehr großen und schnellen Erklärungsbereitschaft und öffentlichen Reagierens auf jeglicher Art
von Kritik durch den Inhaber der abmahnenden Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe, RA Peter Nümann, war man
bis Heute nicht bereit, dass bestehende Gutachten über die Log-Firma der Kanzlei, der Evidenzia GmbH & Co KG,
zu einem Freitagschen-TÜV zur Verfügung zustellen. Aber wie es nun einmal so ist, weckt eine Ignoranz auf
meine Fragen, meine Neugier. Bis jetzt wurden alle Gutachten der Log-Firmen als Etikettenschwindel enttarnt.
Was gab es denn jetzt zu verheimlichen? Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis ich es in den Händen halte.


Die entscheidende Frage, die es zu klären gab:

Ist die Evidenzia GmbH & Co KG und ihre Software ePAC ein Fels ind der Abmahnwahn-Brandung oder ein
Etikettenschwindel (wie alle anderen Log-Firmen + Software)?


http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...a%20faellt.pdf
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Alt 18.01.2010, 16:40   # 13262
skyraider72
 
Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 6
hallo alle zusammen.

wollte mal mittteilen das ich nun auch den 800€ brief erhalten habe . mit dem angebot einen vergleich einzugehen . werde nun weiter abwarten was passiert und mich natürlich nicht bei korni melden .

eine frage hab ich aber noch :

wie teuer wird es denn ca. vor gericht bei einem streitwert von 10000€ und wurde hier schon jemand aus dem forum vor gericht verdonnert ?

mfg
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Alt 18.01.2010, 18:07   # 13263
Deiddel
 
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Beiträge: 2.068
Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein

Waldorf Rechtsanwälte klagen Anwaltsgebühren und Schadensersatz vor Amtsgericht München ein | Abmahnung-Blog.de

Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – „Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein“

http://www.anwalt24.de/fachartikel/a...n-sonnenschein

DigiProtect fordert Kosten über Media Inkasso GmbH & Co. KG

http://www.anwalt24.de/fachartikel/d...sso-gmbh-co-kg
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Alt 18.01.2010, 18:59   # 13264
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von skyraider72 Beitrag anzeigen
wollte mal mittteilen das ich nun auch den 800€ brief erhalten habe . mit dem angebot einen vergleich einzugehen .
Da würde mich der genaue Wortlaut interessieren. Der "800 Euro" Brief stellt ja keinen Vergleich mehr da, sondern fordert die gesamten Kosten der Abmahnung inkl. Schadensersatz ein, welche Digi angeblich entstanden sind.

Welchen Vergleich bieten sie den an?

Grüße der Hoogie
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Alt 18.01.2010, 20:33   # 13266
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
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Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von skyraider72 Beitrag anzeigen
...das ich nun auch den 800€ brief erhalten habe . mit dem angebot einen vergleich einzugehen .
800 €uro und gleichzeitig ein Vergleichsangebot???
Erzähl doch mal ...


Zitat:
Zitat von skyraider72 Beitrag anzeigen
wie teuer wird es denn ca. vor gericht bei einem streitwert von 10000€ und wurde hier schon jemand aus dem forum vor gericht verdonnert ?
Vor Gericht ist immer noch ein Vergleich möglich , dann wird es aber auch ca 800 €uronen teuer.
Und , schau hier:

Vergleichen oder nicht vergleichen?

Berechnungsbeispiel -modUE- 1. Instanz verloren
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Alt 18.01.2010, 22:36   # 13267
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Pech gehabt in Frankfurt, Porno-********, möchte man da rufen...

Dieser Beschluss gibt uns einen kleinen interessanten Einblick in das alltägliche Abzockgeschäft und zeigt uns, mit welcher Penetranz die Rechteinhaber auftreten. Auf der einen Seite stand ein Porno-Rechteinhaber, auf der anderen Seite ein leider nicht genannter Provider. Folgendes trug sich - sinngemäß und leicht vereinfacht - in der Abmahnrepublik Deutschland zu:

11.6.2009: "He, Provider! Ab sofort speicherst du Verkehrsdaten zu IP-Adressen, die wir dir während einer 'Verletzungssession' mitteilen."
(Provider reagiert nicht)

14.7.2009: "Hier, Provider! Da hast du nun eine erste Liste von IP-Adressen, die gerade eine Porno, äh, Rechtsverletzung begehen. Speichere!"
(Provider reagiert nicht)

15.7.2009: "Hier, Provider! Noch eine Liste mit IP-Adressen. Speichere endlich!"
(Provider reagiert nicht, scheint nicht zu speichern)

Der Pornofritze wird ignoriert, fühlt sich möglicherweise klein und minderwertig, auf jeden Fall aber an der reibungslosen Ausübung seines Abmahngeschäfts gehindert. Er beantragt, eine einstweilige Verfügung gegen den schweigsamen Provider zu erlassen. Zugleich versucht er, die Ansprüche etwas auszuweiten und zu verallgemeinern. Dem Provider soll per Verfügung verbindlich mitgeteilt werden:

7.2010: "Provider! Speichere Verbindungsdaten zu allen Porno-IPs, die wir dir zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr an sieben Tagen die Woche per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Du hast uns eine entsprechende E-Mail- oder Faxadresse mitzuteilen."

Das Landgericht wollte diese Verfügung aber nicht erlassen. Es handele sich ja um zukünftige Verletzungsfälle. Deshalb können die Voraussetzungen des Auskunftanspruches derzeit nicht festgestellt werden.

"Shit happens", ärgerte sich der Pornofritze, "aber so schnell gebe ich nicht auf!" In der Hoffnung, das Gericht diesmal besser beeindrucken zu können, würzte er sein Begehren mit dem kecken Zusatz "eidesstattliche Versicherung" und sprach erneut vor. Die neue Fassung der zu erlassenden einstweiligen Verfügung sollte lauten:

17.8.2009: "Provider! Speichere Verbindungsdaten zu allen Porno-IPs, die wir dir zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr an sieben Tagen die Woche per E-Mail oder Fax inklusive einer entsprechenden eidesstattlicher Versicherung über die Ermittlung dieser IP-Adresse zukommen lassen. Du hast uns eine entsprechende E-Mail- oder Faxadresse mitzuteilen."

Das Landgericht ließ sich abermals nicht beeindrucken. Wir wissen nicht, warum. Hat es sich gewundert? Als Laie jedenfalls staunt man, dass erst ohne, bei Misserfolg dann plötzlich mit eidesstattlicher Versicherung über die Richtigkeit der ermittelten IP-Adresse herumgefummelt wird. Nun ja, niemand versichert wohl gerne an Eides statt die Ergebnisse von Loggerbuden-IP-Ermittlungen.

17.8.2009: Der Pornofritze beschwert sich mit einem weiteren Schriftsatz über die Höhe des Streitwertes. "Wird sonst alles so teuer hier, der Dreck", mag er insgeheim gemurmelt haben. Wer will es ihm verdenken?

Jetzt aber hatte das Landgericht endgültig die Faxen dicke und gab das ganze Zeug dem Oberlandesgericht zur Entscheidung weiter.

31.8.2009: Der Pornofritze machte einen Oberlandesgerichtsversuch und knallte das Argument "Der blöde Provider ist unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wie auch kraft eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Speicherung verpflichtet, menno!" auf den Tisch.

Aber die große Weisheit des Oberlandesgerichtes konnte durch den nervösen und gierigen Pornofritzen nicht erschüttert werden. Das Gericht blieb ruhig und unbeeindruckt. Der Pornofritze hat in der Sache keinen Erfolg. Der verlangten "Zurufs-Speicherung" fehlt die Rechtsgrundlage. Selbst eine Störerhaftung des Providers wäre keine Grundlage für das Zurufsspeichern.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Antragsstellerin ist der Pornofritze. Der Beschwerdewert beträgt 10.000,-- €

Muhahaha
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Alt 18.01.2010, 22:39   # 13268
jubi
 
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Beiträge: 949
Ich möchte euch auf diese Aktion gegen den Abmahnwahn aufmerksam machen.

Es handelt sich zwar nicht um unseren gemeinsamen Bekannten Kornmeier ,
aber auch um "Größen" dieses Geschäftsmodells.




Es geht um ein Spendenkonto für Abgemahnte, das

"sich aus Gründen der Aktualität selbstverständlich vornehmlich auf die sieben „Musterverfahren“,
die die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe an den Gerichtsstandorten Düsseldorf und Köln angestrengt hat
" ,

bezieht.




Eine , wie ich finde ,
sehr unterstützenswerte Spendenaktion im Kampf gegen das Geschäftsmodell Abmahnwahn ,
die wir unterstützen sollten:

Shual IV: Spendenaktion






Macht mit und tut was gegen dieses dubiose Geschäftsmodell.






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Alt 19.01.2010, 12:31   # 13269
Alanis
 
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Wie sicher ist die Identifikation im Internet wirklich? Zwar geht es in dem Artikel um Facebook, aber möglicherweise ist das Problem größer.

Sicherheitsproblem: Per Handy in fremden Facebook-Konten stöbern - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

"...In allen Fällen "wusste" das Internet nicht mehr, wer wer war."

"...Einige Sicherheitsexperten halten es aber für möglich, dass derartige Probleme auch bei E-Mail-Diensten und auf dem PC und nicht nur dem Handy auftreten könnten."


-----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2010 um 11:34:55-----

---------------------
Anderes Thema: gefälschte Abmahnungen

Gefälschte Abmahnung ?
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Alt 19.01.2010, 17:06   # 13270
skyraider72
 
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vergleich war vielleicht der falsche ausdruck . der letzte satz im schreiben lautet : sollten sie noch an einer vergleichsweisen erledigung der angelegenheit interessiert sein, sehen wir ihrer rückmeldung bis zum 26.1. entgegen.

kann es zum nachteil für mich werden , daß ich ein datenschutzrechtliches auskunftsersuchen mit der mod.ue mitgeschickt habe . hatte hier irrgendwo das muster gefunden und gelesen man könne das ruhig mitschicken.

mfg
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Alt 19.01.2010, 17:17   # 13271
Alanis
 
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kLAWtext: Abmahnung, absurd
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Alt 19.01.2010, 17:40   # 13272
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von skyraider72 Beitrag anzeigen
kann es zum nachteil für mich werden , daß ich ein datenschutzrechtliches auskunftsersuchen mit der mod.ue mitgeschickt habe . hatte hier irrgendwo das muster gefunden und gelesen man könne das ruhig mitschicken.
Das kann man Dir nicht nachteilig ankreiden, denn es ist Dein gutes Recht eine Auskunft zu verlangen.
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Alt 19.01.2010, 17:57   # 13273
skyraider72
 
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ich dachte nur das das als kontaktaufnahme zählt , was man ja nicht machen soll
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Alt 19.01.2010, 17:57   # 13274
Deiddel
 
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Alt 19.01.2010, 21:55   # 13275
Deiddel
 
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Alt 20.01.2010, 01:07   # 13276
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Die Briten reden Klartext! In den Foren wird von einer Firma Digidodgy geschrieben - "dodgy" bedeutet gerieben oder verschlagen - und gestern im Parlament war von "Scams" die Rede, bei denen Firmen sich Urheberrechte für GB besorgen, NUR um abmahnen zu können.

YouTube - "Anti Piracy" Law Firms labeled a Scam in the House of Lords

Zitat:
It will also stimulate the proliferation of scams likely to cause harm and distress to UK consumers and citizens and it will create a hub for online infringement claims to be brought in the UK akin to the so-called defamation tourism claims made in the UK, which the Government recognise should be tackled and deterred.
The purpose behind this amendment is to rule out claims from companies that take up UK rights for the sole purpose of pursuing claims against alleged infringers of the copyright material involved. A number of such companies operate in the UK.
Quelle: Hansard
Ich kann natürlich niemandem empfehlen, diese Wortwahl in Abmahn-Deutschland zu verwenden, fand es aber bemerkenswert, wie klar die Politiker in GB die Situation durchschauen und benennen.
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Alt 20.01.2010, 03:20   # 13277
Hadron
 
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Sich Rechte zu verschaffen mit dem ausschließlichen Ziel, gegen Verletzer dieser Rechte vorzugehen, nennt der Lord, der da spricht, Betrug (scam). Ich finde das insofern bemerkenswert, als das die alte philosophische Fragen aufwirft: Wie kann eine bestimmte Handlung in einem Land (GB) als Betrug, in einem anderen Land (DE) als angemessene Rechtsverfolgung im Einzelfall betrachtet werden? Was ist Recht, was ist Unrecht? Wer setzt die Normen?

Danke für den Link!
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Alt 20.01.2010, 09:18   # 13278
Dale
 
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Sich Rechte zu verschaffen mit dem ausschließlichen Ziel, gegen Verletzer dieser Rechte vorzugehen, nennt der Lord, der da spricht, Betrug (scam). Ich finde das insofern bemerkenswert, als das die alte philosophische Fragen aufwirft: Wie kann eine bestimmte Handlung in einem Land (GB) als Betrug, in einem anderen Land (DE) als angemessene Rechtsverfolgung im Einzelfall betrachtet werden? Was ist Recht, was ist Unrecht? Wer setzt die Normen?

Danke für den Link!
bitte um einen link/hinweis, dass dies bei uns in deutschland zur rechtsverfolgung möglich ist. vielen dank im voraus.
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Alt 20.01.2010, 09:49   # 13279
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
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Beiträge: 495
Das was möglich ist? Betrug ist auch in Deutschland rechtswidrig, es kommt eben darauf an, was man für "Betrug" hält. Man kann scam natürlich auch als Masche oder Kniff übersetzen. Dann könnte man sogar denken: "Mensch, diese Abmahner, das sind aber ein paar schlaue Schlitzohren!" und schon wäre das ganze nicht mehr verwerflich, sondern intelligente praktische Anwendung des Rechtsmittels 'Abmahnung'.
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Alt 20.01.2010, 10:00   # 13280
Dale
 
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Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Das was möglich ist? Betrug ist auch in Deutschland rechtswidrig, es kommt eben darauf an, was man für "Betrug" hält. Man kann scam natürlich auch als Masche oder Kniff übersetzen. Dann könnte man sogar denken: "Mensch, diese Abmahner, das sind aber ein paar schlaue Schlitzohren!" und schon wäre das ganze nicht mehr verwerflich, sondern intelligente praktische Anwendung des Rechtsmittels 'Abmahnung'.
was= ein recht zu erwerben, (ohne dieses eigentlich zu nutzen), zum zweck, (vermeintliche) rechteverletzer abzumahnen, wie es digiprotect macht.
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Antwort


Alt 09.02.2012, 02:34 # --
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