| | # 13161 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Ist jetzt nicht böse gemeint aber... Es scheint so, dass dieses Szenario dem Hirn eines schwer geltungsbedürftigen Pennälers entspringt, der gerade seinen ersten Presseausweis beantragt hat. Die verschiedenen "Testversionen" (Dienstag 15.12.2009 von Lukas Pollmann) des Beitrags lassen diesen Schluss zu. Ergo, weitere Spekulationen über diese Veröffentlichung unsinnig! Schreiberling bei deinen künftigen Recherchen im Interesse des Forenfriedens bitte ignorieren. |
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| | # 13164 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| @constantin ![]() ![]() ![]() ![]() @all Von Steffen vom Abmahnwahn Statistik zum Abmahnwesen Deutschland 2009 Sehr geehrte Frau Bundes , hiermit überreichen wir Ihnen die Statistik zum Abmahnwesen in Deutschland 2009. Zielsetzung: * Ermittlung der jährlichen Abmahnungen wegen Filesharing in Internettauschbörsen * Analyse der Inhalte * Analyse der Reaktion der betroffenen abgemahnten Anschlussinhaber * Ermittlung der Kosten für die Rechteverwerter, deren beauftragten Rechtsanwaltskanzleien und Log-Firmen Methode: Fallstudie (Beginn Februar 2007) Stichprobe: 2.729 erfasste Datensätze von 453.000 abgemahnten Anschlussinhabern Erhebung: Januar 2009 Aufruf an die Politik und den Gesetzgeber zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs Wenn es der Politik und dem Gesetzgeber ernst ist mit der Verhinderung des Abmahnmissbrauchs, so müssen die bestehenden Gesetze dahingehend geändert werden, dass bei Erstabmahnungen keinerlei anwaltliche Aufwendungen zustehen, insbesondere bei Abmahnungen: * eines Urheberrechtsverstoßes in Tauschbörsennetzwerken * eines Verstoßes gegen den Lichtbildschutz durch einen privaten Verkäufer bei Online-Auktionen oder einen Inhaber einer privaten Internetpräsenz wie einer Homepage, eines Forums oder Blogs. Grundanliegen dieses Vorschlages bildet der Fakt, dass es mit Einführung des § 97a UrhG i.V.m. § 12 UWG auf eine Anwendung der so genanten Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach § 670, §§ 677 ff. BGB nicht mehr ankommt, sondern der Gesetzgeber hier klar die Aufwendung anwaltlicher Aufwendung definiert. Es existieren durch die Abmahntätigkeit der verletzten Rechteinhaber in deren Bereich genügend Musterschreiben, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für eine Erstabmahnung unnötig ist und eigentlich nur dazu dient, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies ist rechtsmissbräuchlich. Erst bei einem Nichtreagieren des Betroffenen oder im Klagefall ist der verletzte Rechteinhaber berechtigt, einen Anwalt kostenpflichtig hinzuzuziehen. Massenabmahnungen bleiben auch im Urheberrecht Massengeschäft. Daher werden wir ein Exemplar der Jahresstatistik jeweils an das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Justiz versenden. Die Politiker und der Gesetzgeber müssen informiert werden, so dass ein ausgewogener Ausgleich des Interessenkonfliktes gefunden werden kann. Steinwiesen, den 09.01.2010 i.A. Steffen ******** Initiative Abmahnwahn-Dreipage Grundgasse 03 96349 Steinwiesen Inqnet GmbH Praterstraße 31 A - 1020 Wien Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. Dorfstraße 23 23948 Niederklütz H² media factory GmbH Osdorfer Landstraße 20 22607 Hamburg Danke Steffen ![]() |
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| | # 13165 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Film- und Fernsehschaffende fordern EU zum Kampf gegen illegales Filesharing auf heise online - Film- und Fernsehschaffende fordern EU zum Kampf gegen illegales Filesharing auf |
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| | # 13166 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Bis zum jetztigen Zeitpunkt ist nur Orchid95 gestern an mich mit Vorschlägen herangetreten. ![]() Ich sehe die Aktion nun für mich als beendet an. Gestern gingen noch weitere 6 Emails raus an: - Die Zeit - Süddeutsche (Online-Ausgabe) - Frankfurter Rundschau - Junge Union - Deutscher Bundestag Rechtsausschuss - Peter Schaar - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mal sehen was die Zukunft so bringt. Bei einem "Wetterumschwung" werden die angeschriebenen Stellen sich jedenfalls jetzt nicht mehr mit dem Argument herausreden können, sie hätten von der Entwicklung im Filesharing-Abmahnwesen nichts gewußt. Irgendwie komme ich mir im Moment so vor, als hätte ich das CIA vor den radikal-islamistischen Neigungen meines Sohnes gewarnt. :klo: | |
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| | # 13168 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 13169 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| Frankreich: Wir kappen euch das Internet! Bloß wie.. gulli.com - news - Frankreich: Wir kappen euch das Internet! Bloß wie... |
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| | # 13170 | |
| Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
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| | # 13171 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Das Landgericht Köln hat sogar ein Dezernat, welches sich mit der "Organisation des Geschäftsganges in Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG" befasst. Außerdem gibts Infos auf der Homepage und.... man beachte den Extra-Service für Kornmeier und co.... Man sollte vielleicht nochmal nachfragen, für wieviele IPs denn nun tatsächlich in 2009 die Beauskunftung gestattet wurde (nicht, dass die statistischen Zahlen viel zu niedrig angesetzt wurden....:unschuld |
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| | # 13172 | |
| Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
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| | # 13173 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
dort werden sicher auch die Textbausteine für Beschlüsse per Zufallsgenerator generiert und über diese Hochleistungsleitungen versendet.Zitat:
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| | # 13175 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Dass da jemand von einem Kölner Gericht anwesend gewesen sein könnte, wäre natürlich purer Zufall gewesen. Ein fader Beigeschmack bleibt, wenn man solche Zusammenhänge sieht. :klo:
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 13178 |
| Registriert seit: 26.12.2009
Beiträge: 44
| Nö, der ist auch aus Juni (nur ein paar Tage später, nach dem LOG Datum). Aber so eilig mit der Unterlassung kann es ihm ja nicht sein, wenn er "schon" FÜNF Monate später abmahnt ![]() Abzockerei nennt man das. Geldgier und nix weiter. Der bekommt NIX |
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| | # 13179 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
5 Monate später hätten die nämlich erst garnicht vor Gericht zwecks Beschluss, mit der Begründung "...ach wie schwer das Vergehen doch sei plaraplara, darum §101 UrhG zur Herausgabe der Klarnamen..." antanzen brauchen. Zitat:
Es gibt keine Regelfristen, in welchem Zeitraum nach Kenntniss, eine Abmahnung zu erfolgen hat. Und würde mir eine Abmahnung mit dieser, offensichtlich überschrittenen "Zeitnähe" ins Haus flattern, könnten "die" mich mal kreuzweise. Selbst mit einer EV. Hier sollte mal der Aspekt "unberechtigte Abmahnung" hinterfragt werden. War der Grund des Beschlussantrags nun doch nicht so wichtig, um gleich mit Geschützen wie " ...schwere der Tat und Dringlichkeit" zu argumentieren um die Herausgabe zu verlangen bzw. die 100er Deckelung zu umschiffen. | ||
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| | # 13180 | |
| Registriert seit: 26.12.2009
Beiträge: 44
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