| | # 1262 |
| Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, habe gerade folgendes gefunden: 11. April 2008 Um Massenabmahnungen von Abmahn-******** zukünftig zu verhindern, hat der Bundestag dazu das passende Gesetz verabschiedet. Die erste "einfache" Urheberrechtsverletzung im Internet darf bei einer Privatperson nun mit nicht mehr als 100 Euro bestraft werden. "Im Blick haben die Abgeordneten Fälle, die unvorsichtigen Privatleuten immer wieder passieren, zum Beispiel wenn auf einer Fan-Homepage ein urheberrechtlich geschützter Songtext veröffentlicht wird. Auch die Nutzung eines geschützten Stadtplan-Ausschnitts als Wegbeschreibung oder eines geschützten Photos zur Illustration des Objekts bei einer Ebay-Versteigerung gelten als einfache Rechtsverletzung. " Quelle: Taz.de Gilt dies fürs Strafrecht oder fürs Zivilrecht? In einem Beitrag habe ich gelesen, daß einer nach einer Polizei-Verhörung strafrechtlich mit 100EUR belangt worden ist. Daraus schließe ich, dass das obere Urteil nur für das Strafrecht gilt, oder? Und die Zivilklage läuft über die Abmahn-Anwälte. Danke für Eure guten INfos. |
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| | # 1263 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zivilrecht, da es sich um die Deckelung der Abmahngebühren handelt, welche von den Rechtsanwälten bei der ersten Abmahnung in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß gefordert werden dürfen. Diese "schwammige" Formulierung wird durch zukünftige Rechtsprechung noch genauer definiert werden müssen. ![]() Siehe hierzu auch die folgende heise-Meldung vom 11.04.2008: Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums |
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| | # 1264 |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 11
| hallo, hab auch ein schreiben bekommen was nicht an mich persönlich gerichtet sondern an meinen vater aber der macht nix mit tauschbörsen... so heute ist der 9.7.08 und soll am 22.3.08 um 23:43:17 was hochgeladen haben bzw. die haben von mir via testdownload das lied geladen...aber ist das nicht so das es nicht nur von mir sondern von sehr vielen leuten teile eines kompletten zusammenlaufen? und mir ist auch aufgefallen das die unterschrift reinkopiert wurde und nicht original ist man erkennt das an kleinen punkten hinter der unterschrift.... nuja ich bin halt total ratlos und diese scheiße macht mich total fertig. bitte um hilfe |
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| | # 1265 |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 7
| Hallo Leute, auch ich reihe mich mal ein. Ebenfalls Kornmeier, Digiprotect und Lützenkirchen- 3 Tage Wach. Das Problem ist - der Anschluss läuft auf meinen Großvater, der ist 80 Jahre alt, ist seit nem halben Jahr im Pflegeheim und eigentlich kaum ansprechbar. Den Verstoß habe wohl ich begangen - das ist jedenfalls theoretisch möglich, deswegen fühle ich mich mit dem Schreiben auch angesprochen. Aber das interessiert die Kanzlei ja nicht - sie will ja unbedingt bei meinen Großvater, weil er ja für den Anschluss verantwortlich ist Geld haben. Nach dem ich nun fast 1/3 der Seiten hier gelesen habe habe ich (hoffentlich richtig) verstanden dass man die modifizierte UE dahin schickt und dann nix mehr macht und auch nix zahlt. So würde ich gerne vorgehen. Da man diese UE aber unterschreiben muß habe ich ein Problem: Mein Großvater kann nicht mal mehr selbst essen - also wird hier auch keine Unterschrift möglich sein. Kann man diese mod. UE denn auch im Auftrag unterschreiben? Oder soll ich jetzt gar nix machen. Eigentlich mußte man ja sogar mit der Presse drohen, einen alten Mann mit 80Jahren vorzuwerfen einen Techno Song downgeloadet zu haben... |
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| | # 1268 |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 11
| ja sollte man nicht machen mit der presse...wenn man es selber war...aber es ist krass die meisten vorfälle sind lützenkirchen sabrine setlur und pornos aber sowas hört man sich als normal sterblicher doch nicht an und pornos naja ist ja eigentlich wurscht zb. you porn ist auch kostenlos da kann das den doch egal sein |
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| | # 1269 |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 6
| Ja, mich hats auch heute erwischt... Lützenkirchen - 3 Tage Wach am 07.03.2008 18:53:06 Werd jetzt auch erst mal die modifizierte UE hinschicken und dann schau mer mal. Zweiter Brief soll dann wohl nicht beantwortet werden und nen dritten gab es wohl in wenigen Fällen und wenn dann wohl mit Mahnbescheid dem man widersprechen sollte. Kann da dann die Polizei ins Haus kommen nach dem dritten? Allerdings hoffe ich mal keinen dritten Brief zu bekommen... Bin ja schon erst mal froh, dass man diese 400 nicht zahlen muss, war schon ein Schock Anfangs... Vielen Dank an princess15114, von welcher die nützlichsten Beiträge kamen aber natürlich auch von einigen anderen! Auch im gulli board zu lesen! |
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| | # 1270 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Sicher gibt es einen bevollmächtigten Vertreter bzw. amtlich bestellten Betreuer. Ich empfehle Euch im konkreten Fall zumindest die meist kostenlose telefonische Erstberatung bei einem geeigneten Anwalt (siehe Abmahn-Wiki) in Anspruch zu nehmen. | |
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| | # 1271 | ||
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 7
| Zitat:
Also Unterschreibt er das Ding mit "i.A. XXXX"? Zitat:
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| | # 1272 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Lies Dir Deine Versicherungsbedingungen hierzu noch einmal genauer durch. Manche Versicherer übernehmen jedoch trotzdem die Kosten der Erstberatung. Lesenswerte Informationen zum Abmahnwahn findest Du insbesondere "mundgerecht" aufbereitet hier: Steffens Abmahnwahn-Dreipage | |
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| | # 1274 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 1276 |
| Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 2
| Was hat es denn jetzt eigentlich mit der 100 Euro Deckelung auf sich? http://www.heise.de/newsticker/Bunde...meldung/106380 Darf uns dann eigentlich mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt werden? |
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| | # 1277 | |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 7
| Zitat:
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| | # 1278 | |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 7
| Zitat:
Das Dilemma von Digiprotect /Kornmeier : Der Anschlussinhaber ist ja für die Anwälte offensichtlich der alleinige Schuldige - wurde ja extra breit im Anschreiben klar gemacht. Das könnte dann im Ernstfall für sie zum Problem werden. Auch momentan ist es wahrscheinlich ein Problem - weil man ihn in diesen Zustand niemals verklagen könnte. Und ob die Schuld im Todesfall vererbt werden kann bzw. im Pflegefall auf einen Betreuer übergeht glaube ich nicht. Gezahlt wird aber auf keinen Fall - soviel steht schon fest. Bin mir sicher, dass im Falle einer Zahlung sofort ein nächster Brief ins Haus flattert weil ich einmal die MP3 einmal als "Oliver-Koletzki-Remix" und dann also "Original-Mix" gesaugt hab. Wir entscheiden uns demnach für eine der 2 Versionen - a) nix machen oder b) eben doch die modifizierze UE - wobei hier immer noch die Frage der Sinnhaftigkeit besteht, ob da ein Betreuer sowas verfassen kann/darf - wenn der Beklagte nicht mal mehr ansprechbar ist. | |
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| | # 1279 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Eine konkrete Rechtsberatung darf in diesem Forum von uns nicht erteilt werden. Warum hast Du noch nicht zum Telefonhörer gegriffen und Dr. Eikmeier (KLICK), Dr. Wachs (KLICK), RA Solmecke (KLICK) oder einen anderen geeigneten Anwalt (KLICK) angerufen? | |
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| | # 1280 |
| Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 6
| In Deinem speziellen Fall würde ich auch mal einen Anwalt fragen. Glaube eine erste Beratung ist ja kostenlos!? Ich hab jetzt auch einen Anwalt angeschrieben auch mit der Frage ob dieser erste Rat soweit kostenlos ist. Denke aber schon, da ich schon mal wg. etwas rechtlichem einen Anwalt angeschrieben habe und der mich auch kostenfrei "beruhigt" hat und mir eine Antwort per E-Mail geschickt hat. Tendiere aber nach wie vor zu der Unterlassungsverpflichtungserklärung, da in meinem Fall ich auch der Anschlussinhaber bin. |
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