| | # 12761 | |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
| Zitat:
Mhhhh, da stellt sich mir doch eine Frage. Ist die Digiprotect nicht auch ein Internetdienstanbieter (zumindest für die Musikindustrie), logt sie nicht auch VOLLSTÄNDIGE IP-Adressen?! Das dürfte ja jetzt illegal sein. Zumindest ist die Digiprotect keine öffentliche Verfolgungsbehörde, sondern ein privater Dienstleister. Wollte das mal zur Diskussion stellen :saufgela: | |
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| | # 12762 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Hier kannst Du nachlesen, wie Du Dich verhalten solltest: wirspeichernnicht.de - Start Aus dem von Plauzi verlinkten Dokument (unterer Teil): "Jeder Anbieter eines Internetportals oder -dienstes kann sein Angebot rechtskonform und protokollierungsfrei gestalten, indem er den Anleitungen des Netzwerks Wir speichern nicht! folgt. Wer einen Webhoster nutzt, der rechtswidrig IP-Adressen protokolliert (nachfragen!), sollte von ihm Abhilfe innerhalb einer Frist von z.B. zwei Wochen verlangen. Stellt der Webhoster die Protokollierung nicht ab, kann man fristlos kündigen und zu einem speicherfreien Webhoster wechseln. Wer einen Analysedienst nutzt oder externe Medien eines Anbieters einbindet, der wie Google Analytics, Youtube oder nahezu jeder amerikanische Anbieter rechtswidrig IP-Adressen protokolliert, muss die Einbindung entfernen oder anonymisieren. Eine Einbindung stellt juristisch eine Auftragsdatenverarbeitung dar. Der deutsche Anbieter bleibt dafür verantwortlich, dass sein Auftragnehmer das deutsche Datenschutzrecht einhält, wovon man bei ausländischen Diensten natürlich nicht ausgehen kann. Dass auch datenschutzkonforme Statistiken erstellt werden können, zeigt etwa der Anbieter eTracker, der das Siegel Wir speichern nicht! des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tragen darf. eTracker kann ohne ungekürzte Protokollierung von IP-Adressen eingesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass weitere Statistikanbieter diesem Vorbild folgen werden und sich dadurch weitere Alternativen zu dem illegalen Dienst Google Analytics finden werden." | |
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| | # 12764 | |
| Gastposter | Zitat:
€dit: Und natürlich ein großes Danke an Alanis | |
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| | # 12765 |
| Registriert seit: 02.12.2009
Beiträge: 1
| Also ich hab auch ein Schreiben von der Kanzlei Kornmeier bekommen, und soll ebenfalls 450 Euros bezahlen, weil ich angeblich die Datei "Aquagen- Hard to say I´m sorry" im P2P angeboten habe. Datum der Tat soll der 15.Juli 2009 gewesen sein! Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen? |
|
| | # 12766 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Soll der Forenbetreiber die IP loggen, NACHDEM sich jemand strafbar verhalten hat? M.E. technisch nicht möglich. Oder soll er alle Teilnehmerbeiträge mit ihrer IP loggen, damit er den strafrechtlichen "Beweis" hat, falls etwas passiert? Das wäre wohl eine unzulässige Speicherung. | |
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| | # 12767 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zitat:
Ertsmal lese dich hier im Forum mal ein! Die meiste vorgehensweise hier ist : Mod UE + nicht zahlen | |
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| | # 12768 | ||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 -----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2009 um 22:24:17----- Zitat:
"...als nicht nur die ungekürzte Auswertung der IP-Adressen von Internetnutzern sondern schon deren ungekürzte Protokollierung illegal (§§ 13, 15 TMG) ist und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 16 TMG) bestraft wird..." Zu finden unter Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy Datenschutzbeauftragte: Protokollierung von IP-Adressen ist unzulässig | ||
|
| | # 12769 |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
| Das genau ist der Punkt. Die Digiprotect benutzt eine Software die IP-Adressen speichert und erst später werden diese Log-Datein von einer Person ausgewertet. Ich persönlich finde dieses Vorgehen juristisch höchst bedenklich, weil eben keine Person live (unmittelbar, auf frischer Tat) die IP-Adresse sieht. |
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| | # 12771 | ||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
§ 15 TMG bindet den Diensteanbieter. § 2 definiert diesen als "...jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt," Digiprotect hält weder die Daten zur Nutzung bereit, noch vermitteln sie den Zugang dazu." Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit dem Anfangspunkt "IP-Logging" wird nicht durch das TMG verhindert. Irgendwo hatte ich da mal einen Link, aber ich finde ihn nicht mehr -----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2009 um 22:54:40----- Zitat:
Hier steht doch, was du tun kannst. | ||
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| | # 12772 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Nicht "ALLE" Besucher-IP Um z.B. Straftaten zu verhindern (angekündigte Amokläufe, ernst zu nehmende Morddrohungen Staatsfeindliche hetze u. dgl.) ist es nun mal erforderlich die IP-Adresse als Beweis zu speichern und entsprechende Behörden zu informieren. Was also liegt näher dass der Forenbetreiber hier schon "eingreift" anstatt zu warten bis das "Kind in den Brunnen gefallen ist" und die Behörden nach 14 Tagen sagen "[...] wie wir herausgefunden haben, hat der Täter seine Tat.......blablah" Warum sitzt Prinzess hier? Sicher nicht weil ich so ein hübscher Junge bin. oder doch? | |
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| | # 12774 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Ja kann sein, mit dem Thema habe ich mich noch nie intensiv beschäftigen müssen. -----Doppelpost zusammengeführt am 3.12.2009 um 00:05:30----- Zitat:
"...Vor dem Hintergrund, dass personenbeziehbare Logfiles gleichwohl weit verbreitet sind und ihre Erstellung sogar die Voreinstellung US-amerikanischer Software zur Bereitstellung von Internetportalen darstellt, steht zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden nach ihrer Einigung jetzt endlich Bußgelder gegen Anbieter von Internetportalen und -diensten verhängen werden, die sich nicht an das Protokollierungsverbot halten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat bereits eine besondere Bußgeldstelle in seiner Behörde eingerichtet, um in Zukunft verstärkt Sanktionen verhängen zu können. Bildblogger Stefan Niggemeier ist die Protokollierung von IP-Adressen bereits verboten worden." | |
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| | # 12775 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
1. Mit der Meinung "IP-Adressen sind personenbezogene Daten" stehen diese Leute vollständig allein. 2. Eine Analyse der Daten, die ein tracker aufzeichnet ist per se Einwilligungspflichtig. Es dürfen keine "Nutzerprofile" erstellt werden, etc... 3. "Neu" ist das bereits eine "Identifizierung" rechtlich problematisch "sein soll". Also alle tracker, die eine vollständige IP-Adresse einsehbar machen. Rechtswidrig ist aber erst die Auswertung des Nutzerverhaltens, egal welcher Natur. Hier ist alleine schon für die Privaten gefragt, die amerikanische Webseitenplätze gebucht haben, ob sie überhaupt betroffen sind. Fallbeispiel: "Aus Datenbankeinträgen, laufenden AZ-Nummern, tracker-Daten und Vergleichswerten aus Deutschland kann ein konservativ gehaltener Mittelwert erzielt werden." (Analyse über die Anzahl von Abmahnungen im Zeitraum September bis Anfang Oktober 2008 in einem Bericht ans österreichische Innenministerium) Das nächste mal "tracker-Daten" weg lassen. Fallbeispiel: Der Bürger Shual notiert den einfach zu erkennenden PC Z, der unter einer stabilen IP-Adresse des BSI der BRD auf seiner Webseite Trüffel sucht und schreibt die Behörde an, was es denn an Trüffeln zu finden gäbe. Erlaubt, da Kennung vorhanden Fallbeispiel: RA Abzockheinz kommt regelmäßig auf eine Webseite. Webseitenbetreiber denkt: "Schon wieder der!" Erlaubt, wenn Kennung verhanden. Ansonsten Denken verboten. (Speichern, Analysieren, Anwenden) Comment: Erst warn wir ja noch bei "Internetführerschein".... jetzt sind wir schon beim Thema "Hirnamputation". Wer noch eins hat, darf nicht ins Internet. Und wenn doch... gibts gleich ein Bußgeld.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 12776 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
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| | # 12777 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
| LG Hannover: 100,00 EUR-Grenze bei urheberrechtlichen Abmahnungen nur, wenn kein erweiterter Prüfungsaufwand / Filesharing LG Hannover: 100,00 EUR-Grenze bei urheberrechtlichen Abmahnungen nur, wenn kein erweiterter Prüfungsaufwand / Filesharing | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 12778 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
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