Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 02.12.2009, 21:26   # 12761
PacMan73
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Internetanbieter dürfen ohne Einwilligung der Nutzer keine IP-Adressen speichern

Nach einem Beschluss durch die oberste Aufsichtsbehörde des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 27. November 2009 dürfen Internetdienstanbieter ohne explizite Zustimmung der Nutzer keine IP-Adressen mehr speichern.

Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy Datenschutzbeauftragte: Protokollierung von IP-Adressen ist unzulässig

Wie ist das denn nun einzuordnen? Wie „rechtskräftig“ ist so ein Beschluss?
Darf ich meinen Internetprovider sofort dazu verdonnern, keinerlei Verbindungsdaten mehr zu speichern?
Das hätte direkt ein Ende des Abmahnwahns zur Folge.
Wo liegt der Denkfehler?


Mhhhh, da stellt sich mir doch eine Frage. Ist die Digiprotect nicht auch ein Internetdienstanbieter (zumindest für die Musikindustrie), logt sie nicht auch VOLLSTÄNDIGE IP-Adressen?! Das dürfte ja jetzt illegal sein. Zumindest ist die Digiprotect keine öffentliche Verfolgungsbehörde, sondern ein privater Dienstleister. Wollte das mal zur Diskussion stellen :saufgela:
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Alt 02.12.2009, 21:36   # 12762
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Koji Beitrag anzeigen
Sorry, das passt nicht direkt zum eigentlichen Thema und es ist schon fast eine peinliche Laienfrage, aber:
Ich betreibe ein kleines Forum und kann da auch die IP von den Usern einsehen. Ist das nun also eigentlich verboten? Gilt das als Speichern?
Das ist alles andere als eine laienhafte Frage. Wenn Du die IPs nur "sehen" kannst, dann ist das unproblematisch. Das Problem liegt im Protokollieren (und Speichern).

Hier kannst Du nachlesen, wie Du Dich verhalten solltest:
wirspeichernnicht.de - Start



Aus dem von Plauzi verlinkten Dokument (unterer Teil):


"Jeder Anbieter eines Internetportals oder -dienstes kann sein Angebot rechtskonform und protokollierungsfrei gestalten, indem er den Anleitungen des Netzwerks „Wir speichern nicht!“ folgt. Wer einen Webhoster nutzt, der rechtswidrig IP-Adressen protokolliert (nachfragen!), sollte von ihm Abhilfe innerhalb einer Frist von z.B. zwei Wochen verlangen. Stellt der Webhoster die Protokollierung nicht ab, kann man fristlos kündigen und zu einem speicherfreien Webhoster wechseln. Wer einen Analysedienst nutzt oder externe Medien eines Anbieters einbindet, der wie Google Analytics, Youtube oder nahezu jeder amerikanische Anbieter rechtswidrig IP-Adressen protokolliert, muss die Einbindung entfernen oder anonymisieren. Eine Einbindung stellt juristisch eine „Auftragsdatenverarbeitung“ dar. Der deutsche Anbieter bleibt dafür verantwortlich, dass sein „Auftragnehmer“ das deutsche Datenschutzrecht einhält, wovon man bei ausländischen Diensten natürlich nicht ausgehen kann.

Dass auch datenschutzkonforme Statistiken erstellt werden können, zeigt etwa der Anbieter eTracker, der das Siegel „Wir speichern nicht!“ des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tragen darf. eTracker kann ohne ungekürzte Protokollierung von IP-Adressen eingesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass weitere Statistikanbieter diesem Vorbild folgen werden und sich dadurch weitere Alternativen zu dem illegalen Dienst „Google Analytics“ finden werden."
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Alt 02.12.2009, 21:52   # 12763
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Koji Beitrag anzeigen
Sorry, das passt nicht direkt zum eigentlichen Thema und es ist schon fast eine peinliche Laienfrage, aber:
Ich betreibe ein kleines Forum und kann da auch die IP von den Usern einsehen. Ist das nun also eigentlich verboten? Gilt das als Speichern?
"Einsehen" ist nicht verboten! Nur das Speichern.
Nur manchmal kommt selbst ein Forenbetreiber nicht umhin, in Fällen von bestimmten Handlungen eines Users im Forum die IP zwecks Strafverfolgung zu speichern.
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Alt 02.12.2009, 21:59   # 12764
Koji
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
"Einsehen" ist nicht verboten! Nur das Speichern.
Nur manchmal kommt selbst ein Forenbetreiber nicht umhin, in Fällen von bestimmten Handlungen eines Users im Forum die IP zwecks Strafverfolgung zu speichern.
Ich kann sehen unter welchen IP-Adressen Posts von dem Account verfasst wurden. Außerdem kann ich sehen welche Posts und welche Profiländerungen von dieser IP vorgenommen wurden. Wie siehts da aus?

€dit: Und natürlich ein großes Danke an Alanis
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Alt 02.12.2009, 22:03   # 12765
Norstein
 
Registriert seit: 02.12.2009
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Also ich hab auch ein Schreiben von der Kanzlei Kornmeier bekommen, und soll ebenfalls 450 Euros bezahlen, weil ich angeblich die Datei "Aquagen- Hard to say I´m sorry" im P2P angeboten habe.

Datum der Tat soll der 15.Juli 2009 gewesen sein!


Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen?
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Alt 02.12.2009, 22:08   # 12766
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...
Nur manchmal kommt selbst ein Forenbetreiber nicht umhin, in Fällen von bestimmten Handlungen eines Users im Forum die IP zwecks Strafverfolgung zu speichern.
Wie kommst Du darauf?

Soll der Forenbetreiber die IP loggen, NACHDEM sich jemand strafbar verhalten hat? M.E. technisch nicht möglich.

Oder soll er alle Teilnehmerbeiträge mit ihrer IP loggen, damit er den strafrechtlichen "Beweis" hat, falls etwas passiert? Das wäre wohl eine unzulässige Speicherung.
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Alt 02.12.2009, 22:11   # 12767
OHweh
 
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Zitat:
Zitat von Norstein Beitrag anzeigen
Also ich hab auch ein Schreiben von der Kanzlei Kornmeier bekommen, und soll ebenfalls 450 Euros bezahlen, weil ich angeblich die Datei "Aquagen- Hard to say I´m sorry" im P2P angeboten habe.

Datum der Tat soll der 15.Juli 2009 gewesen sein!


Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen?
Kleiner TIP:

Ertsmal lese dich hier im Forum mal ein!

Die meiste vorgehensweise hier ist :

Mod UE + nicht zahlen
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Alt 02.12.2009, 22:12   # 12768
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Norstein Beitrag anzeigen
Also ich hab auch ein Schreiben von der Kanzlei Kornmeier bekommen, und soll ebenfalls 450 Euros bezahlen, weil ich angeblich die Datei "Aquagen- Hard to say I´m sorry" im P2P angeboten habe.

Datum der Tat soll der 15.Juli 2009 gewesen sein!


Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen?
Lies erst mal den Grundkurs (die ersten fünf Posts von Princess unter dem folgenden Link), wenn Du dann noch Fragen hast, werden sie hier sicherlich gerne beantwortet.

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2009 um 22:24:17-----

Zitat:
Zitat von Koji Beitrag anzeigen
Ich kann sehen unter welchen IP-Adressen Posts von dem Account verfasst wurden. Außerdem kann ich sehen welche Posts und welche Profiländerungen von dieser IP vorgenommen wurden. Wie siehts da aus?
Ich kann auch nur die verlinkten Dokumente lesen, aber für mich klingt das unzulässig, sofern Du die Einwilligung der Nutzer nicht eigeholt hast.

"...als nicht nur die ungekürzte Auswertung der IP-Adressen von Internetnutzern sondern schon deren ungekürzte Protokollierung illegal (§§ 13, 15 TMG) ist und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 16 TMG) bestraft wird..."

Zu finden unter Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy Datenschutzbeauftragte: Protokollierung von IP-Adressen ist unzulässig
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Alt 02.12.2009, 22:28   # 12769
PacMan73
 
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Das genau ist der Punkt. Die Digiprotect benutzt eine Software die IP-Adressen speichert und erst später werden diese Log-Datein von einer Person ausgewertet. Ich persönlich finde dieses Vorgehen juristisch höchst bedenklich, weil eben keine Person live (unmittelbar, auf frischer Tat) die IP-Adresse sieht.
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Alt 02.12.2009, 22:48   # 12770
Koji
Gastposter
 
Und nochmal danke!

Ich werde es wohl löschen, es war eh nur ein kleines Forum das wir aus Spaß geführt haben, mache mir da jetzt keine Aufwände Und bevor ich mir da alle Einverständnisse eingeholt habe..
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Alt 02.12.2009, 22:51   # 12771
Alanis
 
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Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Das genau ist der Punkt. Die Digiprotect benutzt eine Software die IP-Adressen speichert und erst später werden diese Log-Datein von einer Person ausgewertet. Ich persönlich finde dieses Vorgehen juristisch höchst bedenklich, weil eben keine Person live (unmittelbar, auf frischer Tat) die IP-Adresse sieht.

§ 15 TMG bindet den Diensteanbieter. § 2 definiert diesen als
"...jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,"

Digiprotect hält weder die Daten zur Nutzung bereit, noch vermitteln sie den Zugang dazu."

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit dem Anfangspunkt "IP-Logging" wird nicht durch das TMG verhindert. Irgendwo hatte ich da mal einen Link, aber ich finde ihn nicht mehr

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2009 um 22:54:40-----

Zitat:
Zitat von Koji Beitrag anzeigen
Und nochmal danke!

Ich werde es wohl löschen, es war eh nur ein kleines Forum das wir aus Spaß geführt haben, mache mir da jetzt keine Aufwände Und bevor ich mir da alle Einverständnisse eingeholt habe..
Das wäre schade und vollkommen unnötig.
Hier steht doch, was du tun kannst.
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Alt 02.12.2009, 23:14   # 12772
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Wie kommst Du darauf?

Soll der Forenbetreiber die IP loggen, NACHDEM sich jemand strafbar verhalten hat? M.E. technisch nicht möglich.

Oder soll er alle Teilnehmerbeiträge mit ihrer IP loggen, damit er den strafrechtlichen "Beweis" hat, falls etwas passiert? Das wäre wohl eine unzulässige Speicherung.
Ich möchte damit sagen, dass der Forenbetreiber gehalten ist evtl. Strafrechtlich relevante Dinge zu erkennen und zu unterbinden.

Nicht "ALLE" Besucher-IP

Um z.B. Straftaten zu verhindern (angekündigte Amokläufe, ernst zu nehmende Morddrohungen Staatsfeindliche hetze u. dgl.) ist es nun mal erforderlich die IP-Adresse als Beweis zu speichern und entsprechende Behörden zu informieren.
Was also liegt näher dass der Forenbetreiber hier schon "eingreift" anstatt zu warten bis das "Kind in den Brunnen gefallen ist" und die Behörden nach 14 Tagen sagen "[...] wie wir herausgefunden haben, hat der Täter seine Tat.......blablah"

Warum sitzt Prinzess hier?
Sicher nicht weil ich so ein hübscher Junge bin.
oder doch?
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Alt 02.12.2009, 23:16   # 12773
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Ok, dann frag ich mich was an dem Beschluss des Datenbeauftragten des Bundes dann neu ist, was nicht eh schon das Gesetz regelte?
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Alt 02.12.2009, 23:54   # 12774
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...
Ja kann sein, mit dem Thema habe ich mich noch nie intensiv beschäftigen müssen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.12.2009 um 00:05:30-----

Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ok, dann frag ich mich was an dem Beschluss des Datenbeauftragten des Bundes dann neu ist, was nicht eh schon das Gesetz regelte?
Steht doch alles in dem von Plauzi verlinkten Beitrag: bislang wurden die Verstöße noch nicht geahndet.

"...Vor dem Hintergrund, dass personenbeziehbare Logfiles gleichwohl weit verbreitet sind und ihre Erstellung sogar die Voreinstellung US-amerikanischer Software zur Bereitstellung von Internetportalen darstellt, steht zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden nach ihrer Einigung jetzt endlich Bußgelder gegen Anbieter von Internetportalen und -diensten verhängen werden, die sich nicht an das Protokollierungsverbot halten. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat bereits eine besondere Bußgeldstelle in seiner Behörde eingerichtet, um in Zukunft verstärkt Sanktionen verhängen zu können. Bildblogger Stefan Niggemeier ist die Protokollierung von IP-Adressen bereits verboten worden."
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Alt 03.12.2009, 00:13   # 12775
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ok, dann frag ich mich was an dem Beschluss des Datenbeauftragten des Bundes dann neu ist, was nicht eh schon das Gesetz regelte?
Nichts.

1. Mit der Meinung "IP-Adressen sind personenbezogene Daten" stehen diese Leute vollständig allein.

2. Eine Analyse der Daten, die ein tracker aufzeichnet ist per se Einwilligungspflichtig. Es dürfen keine "Nutzerprofile" erstellt werden, etc...

3. "Neu" ist das bereits eine "Identifizierung" rechtlich problematisch "sein soll". Also alle tracker, die eine vollständige IP-Adresse einsehbar machen. Rechtswidrig ist aber erst die Auswertung des Nutzerverhaltens, egal welcher Natur. Hier ist alleine schon für die Privaten gefragt, die amerikanische Webseitenplätze gebucht haben, ob sie überhaupt betroffen sind.

Fallbeispiel: "Aus Datenbankeinträgen, laufenden AZ-Nummern, tracker-Daten und Vergleichswerten aus Deutschland kann ein konservativ gehaltener Mittelwert erzielt werden." (Analyse über die Anzahl von Abmahnungen im Zeitraum September bis Anfang Oktober 2008 in einem Bericht ans österreichische Innenministerium)

Das nächste mal "tracker-Daten" weg lassen.

Fallbeispiel: Der Bürger Shual notiert den einfach zu erkennenden PC Z, der unter einer stabilen IP-Adresse des BSI der BRD auf seiner Webseite Trüffel sucht und schreibt die Behörde an, was es denn an Trüffeln zu finden gäbe.

Erlaubt, da Kennung vorhanden

Fallbeispiel: RA Abzockheinz kommt regelmäßig auf eine Webseite. Webseitenbetreiber denkt: "Schon wieder der!"

Erlaubt, wenn Kennung verhanden. Ansonsten Denken verboten. (Speichern, Analysieren, Anwenden)

Comment: Erst warn wir ja noch bei "Internetführerschein".... jetzt sind wir schon beim Thema "Hirnamputation". Wer noch eins hat, darf nicht ins Internet. Und wenn doch... gibts gleich ein Bußgeld.
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Alt 03.12.2009, 01:17   # 12776
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
1. Mit der Meinung "IP-Adressen sind personenbezogene Daten" stehen diese Leute vollständig allein.
Na ja: Internet-Law: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?
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Alt 03.12.2009, 09:49   # 12777
Deiddel
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.153
LG Hannover: 100,00 EUR-Grenze bei urheberrechtlichen Abmahnungen nur, wenn kein erweiterter Prüfungsaufwand / Filesharing

LG Hannover: 100,00 EUR-Grenze bei urheberrechtlichen Abmahnungen nur, wenn kein erweiterter Prüfungsaufwand / Filesharing | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
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Alt 03.12.2009, 11:50   # 12778
Frank2009
 
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Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
...dass die verweigerte Überweisung von Abmahnungsgebühren verbunden mit einem rechtlichen Einwand gegen die Abmahnung einen erhöhten Prüfungsaufwand auslöst, so dass die kostentechnische Privilegierung nach § 97a UrhG für “einfach gelagerte Fälle” nicht zur Anwendung kommen kann...
LG Hannover: 100,00 EUR-Grenze bei urheberrechtlichen Abmahnungen nur, wenn kein erweiterter Prüfungsaufwand / Filesharing | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Alles in Allem eine "merkwürdige" Einschätzung. Soweit es "einfach gelagert" angeht, bezieht sich das nach meiner Einschätzung nicht auf den Aufwand, der nach Versenden einer Abmahnung evtl. anfällt, sondern auf den Aufwand, der nötig ist, bevor eine Abmahnung versendet werden könnte (z.B. um die für eine Abmahnung notwendigen Voraussetzungen zu prüfen). Würde man obiger Argumentation folgen, gäbe es wohl kaum eine Verteidigungsmöglichkeit gegen in Hinblick auf ihre Höhe unberechtigte Kostenforderungen aus Abmahnungen.
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Alt 03.12.2009, 11:58   # 12779
Fantomas741
 
Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 247
Geht ausser mir noch jemand zu diesem Flashmob am 13.12 nach Frankfurt?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 12:08   # 12780
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Fantomas741 Beitrag anzeigen
Geht ausser mir noch jemand zu diesem Flashmob am 13.12 nach Frankfurt?
Im Prinzip ja - ich. Aber nur dann, wenn es was mit Korni oder Abmahnwahn zu tun hat. Hast Du mehr Infos zu diesem Flashmob? Ort, Uhrzeit, Link?
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Alt 26.05.2012, 19:18 # --
News Flash
 
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