Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 29.11.2009, 13:55   # 12701
Shual
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Hat eine Gulli-Strafanzeige eigentlich mehr Relevanz als meine "kleine" von einer Privatperson?
Gulli hat bereits das AZ der STA Frankfurt erhalten.

Du auch?
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Alt 29.11.2009, 14:08   # 12702
plauzi
 
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Nein, bisher kam nichts zurück.
Ich habe aber bisher nie direkt etwas zurück bekommen, wenn ich mal eine Strafanzeige gestellt habe.
Es kam immer nur etwas, wenn ein Ergebnis festgelegt wurde (Urteil oder Einstellung des Verfahrens).
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Alt 29.11.2009, 14:27   # 12703
Hoogie123
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Ich habe aber bisher nie direkt etwas zurück bekommen, wenn ich mal eine Strafanzeige gestellt habe.
OT:

... ups.... wie streitsüchtig ist denn unser Plauzi, wieviele Strafanzeigen stellst denn so, im Schnitt pro Jahr / Monat / Woche!

* kleines Sonntagsspässle - und natürlich nicht Ernst zu nehmen - und bitte nicht anzeigen :liebegru: *

Grüße der Hoogie
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Alt 29.11.2009, 14:38   # 12704
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Hoogie123 Beitrag anzeigen
OT:
... ups.... wie streitsüchtig ist denn unser Plauzi, wieviele Strafanzeigen stellst denn so, im Schnitt pro Jahr / Monat / Woche!
Ach, kein Thema.
Wenn du nebenbei ab und zu als An- und Verkäufer bei Ebay tätig bist, summiert sich das auf 5-10 Strafanzeigen jährlich.

Die meisten rücken das vorher überwiesene Geld (wofür sie dann keine Ware liefern) erst wieder raus, wenn sie ne Vorladung von der Kripo im Briefkasten haben. Der Rest ignoriert bis zum Vollstreckungsbescheid, weil WO NIX ZU HOLEN IST, herrscht Gleichgültigkeit. Naja, zumindest senken solche Verluste die Steuerschuld. Alle 3 Jahre schickt man dann die Gerichtsvollzieher auf die Reise, um die Schuldbeträge (samt Zinseszins) irgendwann doch mal wieder reinzubekommen.

Daher wunderte es mich, dass das "Gulli-Board" so schnell schon ein Aktenzeichen bekommen hat. Ich denke, der "Reporter" von denen hat die Staatsanwaltschaft täglich "genervt". (was ja auch gut ist!)
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Alt 29.11.2009, 14:38   # 12705
ulrich
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Zitat:
Zitat von Hoogie123 Beitrag anzeigen
... ups.... wie streitsüchtig ist denn unser Plauzi, wieviele Strafanzeigen stellst denn so, im Schnitt pro Jahr / Monat / Woche!
Na das wundert mich gar nicht, wenn man es Tag ein Tag aus mit dem Abmahnwahnsinn zu tun hat, möchte man auch mal wen an oder beklagen. devielbae: ....
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Alt 29.11.2009, 15:13   # 12706
Shual
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Daher wunderte es mich, dass das "Gulli-Board" so schnell schon ein Aktenzeichen bekommen hat. Ich denke, der "Reporter" von denen hat die Staatsanwaltschaft täglich "genervt". (was ja auch gut ist!)
Neee. Die haben einen Anwalt. Az wird ja schon "beim Eingang" vergeben.

Ich bin jetzt auch schon recht weit, lass mir aber noch Zeit. Berge von Dokumenten müssen kopiert werden, Montag Abgabe-Termin AG-Dort und Dienstag morgen Termin am AG-Woansnders.....

*Schwester... bitte tupfen Sie mir mal bitte den Amtsgerichtsverfahrenskoordinierungsschweiß von der Stirn*
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Alt 29.11.2009, 18:11   # 12707
Deiddel
 
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Provider durchsucht Datenpakete - Ohne Kundenwissen

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Alt 29.11.2009, 20:02   # 12708
Deiddel
 
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Alt 29.11.2009, 21:18   # 12709
Deiddel
 
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Alt 30.11.2009, 01:14   # 12710
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
28.11.09
Die Abmahnbranche wird nervös
Internet-Law: Die Abmahnbranche wird nervös
Danke @jubi

Und der zahlreichen Unterstützung für RA Stadler kann ich mich nur anschließen! Finde es klasse, dass sich doch mittlerweile immer mehr RAe finden, die die "heißen Eisen" mal angehen.

Interessant in dem Zusammenhang finde ich auch diesen Aufsatz von RA Stadler, in dem er mal ausführlich auf § 101 UrhG und das gewerbliche Ausmaß sowie die offensichtliche Rechtsverletzung und die Verhältnismäßigkeit eingeht.

Daraus nur folgendes Zitat:
Zitat:
Die Rechtsprechung der Kölner Gerichte beachtet aber auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben, die über § 101 Abs. 4 UrhG sogar unmittelbar Eingang in das Gesetz gefunden haben, nicht ausreichend.......

Die Praxis speziell des LG Köln, die vom Oberlandesgericht gebilligt wird, hat dazu geführt, dass Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG von den Rechteinhabern mittlerweile überwiegend oder gar ausschließlich in Köln gestellt werden. Der Verfasser war in seiner Sachbearbeitung in den letzten Monaten nur noch mit Abmahnungen befasst, denen zur Ermittlung des Anschlussinhabers Beschlüsse des LG Köln zugrunde lagen......
Die Kritik trifft immer öfter die Kölner Beschlüsse.
Hoffentlich bleibt man auch da am Ball, denn es dürften sich ja mittlerweile in Bielefeld und Frankenthal "Nachfolgemodelle" etablieren.

Hier zum wiederholten Male meine Frage an die "Experten":
Was spricht eigentlich dagegen, den Verfassungsrichtern mal entsprechende Thesen auf den Tisch zu legen und nachzufragen.....?
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Alt 30.11.2009, 01:53   # 12711
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Hier zum wiederholten Male meine Frage an die "Experten": Was spricht eigentlich dagegen, den Verfassungsrichtern mal entsprechende Thesen auf den Tisch zu legen und nachzufragen.....?
Schreib doch der Rechtsabteilung der Deutschen Telekom. Ich schreib gerade an einer Sache an 1und1.... und so. [Vielleicht werde ich sogar dieses Jahr noch fertig damit. ]

Bei der Telekom kenne ich nur einen Anwalt ders könnte, aber der weigert sich aus verfahrensstrategischen Gründen noch.
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Alt 30.11.2009, 12:46   # 12712
Deiddel
 
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Das gewerbliche Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG

AnwaltZertifikatOnline ? Fortbildung für Rechtsanwlte
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Alt 30.11.2009, 12:57   # 12713
plauzi
 
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Geldstrafe für Hotspot-Betreiber (WLAN natürlich offen)

heise online - Geldstrafe für Hotspot-Betreiber
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Alt 30.11.2009, 12:59   # 12714
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Deiddel Beitrag anzeigen
Das gewerbliche Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG

AnwaltZertifikatOnline ? Fortbildung für Rechtsanwlte
Klasse Link, Danke.

Weiss jemand, ob dazu -theoretisch- eine BGH-Entscheidung möglich ist? Faktisch müsste ja der Provider in die nächste Instanz und meines Wissens ist das noch nicht vorgekommen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:07:35-----

etwas OT (Kräutertee be eBay)
haufe.de/Recht

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:36:58-----

OLG Zweibrücken: Gewerbliches Ausmaß beim Internet-Auskunftsanspruch - Kanzlei Dr. Bahr

Zitat:
Das OLG Zweibrücken (Beschl. v. 21.09.2009 - Az.: 4 W 45/09) hat entschieden, dass ein "gewerbliches Ausmaß" beim urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG dann vorliegt, wenn es ganze Filmwerke kurze Zeit nach der Veröffentlichung zum Download bereitgestellt werden.
-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:40:13-----

Hier vertiefend:

OLG Zweibrücken: Wann ist der Filesharer im “gewerblichen Ausmaß” tätig? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:58:22-----

TP: Massenabmahner im Zwielicht
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Alt 30.11.2009, 14:34   # 12715
Alanis
 
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Übersicht Rechtsprechung und Literatur zum Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

Übersicht Rechtsprechung und Literatur zum Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG Offene Netze und Recht

Weiss jemand, ob dazu -theoretisch- eine BGH-Entscheidung möglich ist?
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Alt 30.11.2009, 14:51   # 12716
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Schreib doch der Rechtsabteilung der Deutschen Telekom.
Wieso der DTAG? Sitzen dort jetzt unsere Verfassungsrichter?

Und um die Grundrechte der Provider gehts ja wohl nicht.

Lt. Auskunft des LG Köln ist der vom Provider nach richterlicher Gestattung benannte Anschlussinhaber nicht berechtigt, den Gestattungsbeschluss anzufechten. (Quelle: Beschluss OLG Köln vom 05.05.2009)

Damit wäre mE der Weg der Verfassungsbeschwerde offen?!

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 13:59:02-----

Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Weiss jemand, ob dazu -theoretisch- eine BGH-Entscheidung möglich ist?
Wissen nicht, aber ich würde vermuten, der Provider hat nach erfolglosem Beschwerdeverfahren, diese Möglichkeit .
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Alt 30.11.2009, 15:24   # 12717
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
...
Wissen nicht, aber ich würde vermuten, der Provider hat nach erfolglosem Beschwerdeverfahren, diese Möglichkeit .
Wenn der Rechtsweg zum BGH gegen sein sollte, die Provider -allen voran die DTAG- ihn aber nicht beschreiten, dann müssen sie sich vorwerfen lassen, nicht mit der gebotenen Vehemenz die Nutzerdaten zu verteidigen.

Die Provider verdienen ja kräftig mit an dem erhöhten Traffic der User. Wer brauchte denn ansonsten noch vor 1-2 Jahren mehr als DSL1000 wenn nicht fürs Filesharing? Hat man ja schön plastisch in Schweden sehen können, als nach Reform des Urheberrechts der Traffic einbrach. OK, inzwischen durch IP-TV, HD-Streaming bei Youtube & Co gibt es noch (ein paar) zusätzliche Gründe für schnelles ADSL, das mag sein. Für den Großteil der Privatleute würde er aber heute noch genügen, der DSL1000, gleichwohl wird er seit langem nicht mehr angeboten.

Sie verdienen alle mit: die Provider am Traffic, die Hersteller von MP3-Playern (den Boom bei den Dingern hätte es ohne FS nie gegeben), aber wehe man fällt auf die Verführungen rein - autsch!
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Alt 30.11.2009, 15:27   # 12718
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Damit wäre mE der Weg der Verfassungsbeschwerde offen?!
Ja, aber was das KOSTET!!!!

Und Du brauchst eine Menge Zeug dazu. Vor Allem von der Telekom den BEWEIS. Ich kenne nur einen der einen BEWEIS in Händen hält, dass die IP-Zuordnung fehleranfällig ist.

Also... der Provider kann eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden "kreieren" und hätte auch die Kohle dazu.

Aber dem Vertragsnehmer, dessen Adresse weiter gegeben wurde und dessen Adresse illegal weiter gegeben wurde, da eine vorherige Überprüfung vor der Herausgabe der Adresse nicht statt gefunden hat, diese organisatorisch nicht möglich ist und möglicherweise in diesem kurzen Zeitraum gar keine Ergebnisse hätte bringen können .... kann sich auf das Rasterfahndungsurteil (Teil X) des Bundesverfassungsgerichts berufen.

- Es wird eben kein maschineller, oder manueller Prüfmechanismus, Suchlauf wie auch immer vor dem Versand der Daten durchgeführt, sondern eine Datenabfrage ungeprüft beantwortet. (Wir hatten das schon immer so... NIEMAND seit 2006 hat sich da ran gewegt.)

- Für den Staat selbst gelten hier jedoch andere Regeln als für eine Loggerbude. "Gezielte Suche nach Personen, die eine genau bezeichnete, nach dem Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung vorgenommen haben". (Rechtsrgrundlage für den Staatsanwalt: § 161 StPO, Abs. 1 und § 160 StPO, Abs 1 - 3). Ne Loggerbude, die entlastendes Material beschafft und den Sachverhalt ermittelt und Rechfolgenanalyse betreibt?
Deswegen (weil das gar nicht geht mit den StPO-Regeln) haben hoch bis zu den Landesjustizministern/innens (im "Celler Manifest") den Vorgang für STAs! als rechtlich umstritten bezeichnet und letztlich die Massenbeauskunftung eingestellt. (vgl. Wilde + Beuger STA Köln funkt an Ipoque) Jetzt haben wir also einen Staat, der nicht mehr kann und wenn er schon was macht oft auf die Schnauze fällt (Tasa-HD-Ergebnisse zB, extrem zweifelhaft), aber dafür dürfen die Loggerbuden alles und ein Auskunftsbahnhof prüft gar nicht, eine Telekom prüft gar nichts und der Herr/Frau VerbraucherIN soll sich doch bitte selbst wehren. (Fachbegriff: "Datenerhebung zum Zwecke der Tatverdachts-Auffindung") Es gibt keine Zertifikate zu beantragen, keine Regeln, die man einhalten muß, keine Überprüfung, Sachverhaltserforschung und die Abmahnschrieben sind verfassungstechnisch jämmerlich gestaltet.

(Das war jetzt 0,3% meines Vortrag.... ich hör jetzt aber auf....)

Das ist ein Verfassungsskandal ersten Ranges.

Und mir fehlt nur die Zeit und das nötige Kleingeld. So traurig ist es wies da steht.
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Alt 30.11.2009, 15:47   # 12719
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
- Es wird eben kein maschineller, oder manueller Prüfmechanismus, Suchlauf wie auch immer vor dem Versand der Daten durchgeführt, sondern eine Datenabfrage ungeprüft beantwortet. (Wir hatten das schon immer so... NIEMAND seit 2006 hat sich da ran gewegt.)
Warum wird das denn nicht im Rahmen einer Normenkontrollklage mal angegangen? 101 UrhG würde ja nach Deinen Ausführungen ggf. gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Sind die Richter zu feige, dem BVerfG etwas vorzulegen? Oder fehlt es an entsprechendem Vortrag eines Beklagten?
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Alt 30.11.2009, 16:00   # 12720
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Warum wird das denn nicht im Rahmen einer Normenkontrollklage mal angegangen? 101 UrhG würde ja nach Deinen Ausführungen ggf. gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Sind die Richter zu feige, dem BVerfG etwas vorzulegen? Oder fehlt es an entsprechendem Vortrag eines Beklagten?
Also bitte...

"feige Richter" ... sowas lese ich gar nicht gerne. Morgen um die Zeit sitze ich bei einem.

Es fehlt an Allem (anderen). Interessen ... Geld... Die Provider verdienen doch vorzüglich an der Sache, auch wenn ich mich jetzt bei gewissen doktoren des Hauses unbeliebt mache. 30€ pro Adresse? Bis zu 7,5Mio€ pro anno fürn Technikerchen, dass ein wenig Datenpflege betreibt?

Ich sags gerne nochmal: Der Verbraucher ist hier verraten und verkauft. Aber! Solange ich von den 250 000 Leuten in 2009, die abgemahnte werden auf der Straße mit Plakatchen ein Dutzend sehe.... jeder bekommt das was ihm zusteht (schicksalsmäßig).
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Alt 12.02.2012, 06:32 # --
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