| | # 12704 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Wenn du nebenbei ab und zu als An- und Verkäufer bei Ebay tätig bist, summiert sich das auf 5-10 Strafanzeigen jährlich. Die meisten rücken das vorher überwiesene Geld (wofür sie dann keine Ware liefern) erst wieder raus, wenn sie ne Vorladung von der Kripo im Briefkasten haben. Der Rest ignoriert bis zum Vollstreckungsbescheid, weil WO NIX ZU HOLEN IST, herrscht Gleichgültigkeit. Naja, zumindest senken solche Verluste die Steuerschuld. Alle 3 Jahre schickt man dann die Gerichtsvollzieher auf die Reise, um die Schuldbeträge (samt Zinseszins) irgendwann doch mal wieder reinzubekommen. Daher wunderte es mich, dass das "Gulli-Board" so schnell schon ein Aktenzeichen bekommen hat. Ich denke, der "Reporter" von denen hat die Staatsanwaltschaft täglich "genervt". (was ja auch gut ist!)
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 12705 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 12706 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich bin jetzt auch schon recht weit, lass mir aber noch Zeit. Berge von Dokumenten müssen kopiert werden, Montag Abgabe-Termin AG-Dort und Dienstag morgen Termin am AG-Woansnders..... *Schwester... bitte tupfen Sie mir mal bitte den Amtsgerichtsverfahrenskoordinierungsschweiß von der Stirn*
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| | # 12707 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| | # 12708 |
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| | # 12709 |
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| | # 12710 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat: Und der zahlreichen Unterstützung für RA Stadler kann ich mich nur anschließen! Finde es klasse, dass sich doch mittlerweile immer mehr RAe finden, die die "heißen Eisen" mal angehen. Interessant in dem Zusammenhang finde ich auch diesen Aufsatz von RA Stadler, in dem er mal ausführlich auf § 101 UrhG und das gewerbliche Ausmaß sowie die offensichtliche Rechtsverletzung und die Verhältnismäßigkeit eingeht. Daraus nur folgendes Zitat: Zitat:
Hoffentlich bleibt man auch da am Ball, denn es dürften sich ja mittlerweile in Bielefeld und Frankenthal "Nachfolgemodelle" etablieren. Hier zum wiederholten Male meine Frage an die "Experten": Was spricht eigentlich dagegen, den Verfassungsrichtern mal entsprechende Thesen auf den Tisch zu legen und nachzufragen.....? | ||
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| | # 12711 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
]Bei der Telekom kenne ich nur einen Anwalt ders könnte, aber der weigert sich aus verfahrensstrategischen Gründen noch.
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| | # 12712 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| Das gewerbliche Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG AnwaltZertifikatOnline ? Fortbildung für Rechtsanwlte |
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| | # 12713 |
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| Geldstrafe für Hotspot-Betreiber (WLAN natürlich offen) heise online - Geldstrafe für Hotspot-Betreiber |
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| | # 12714 | ||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Weiss jemand, ob dazu -theoretisch- eine BGH-Entscheidung möglich ist? Faktisch müsste ja der Provider in die nächste Instanz und meines Wissens ist das noch nicht vorgekommen. -----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:07:35----- etwas OT (Kräutertee be eBay) haufe.de/Recht -----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:36:58----- OLG Zweibrücken: Gewerbliches Ausmaß beim Internet-Auskunftsanspruch - Kanzlei Dr. Bahr Zitat:
Hier vertiefend: OLG Zweibrücken: Wann ist der Filesharer im “gewerblichen Ausmaß” tätig? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 12:58:22----- TP: Massenabmahner im Zwielicht | ||
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| | # 12715 |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Übersicht Rechtsprechung und Literatur zum Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG Übersicht Rechtsprechung und Literatur zum Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG Offene Netze und Recht Weiss jemand, ob dazu -theoretisch- eine BGH-Entscheidung möglich ist? |
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| | # 12716 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Wieso der DTAG? Sitzen dort jetzt unsere Verfassungsrichter? Und um die Grundrechte der Provider gehts ja wohl nicht. Lt. Auskunft des LG Köln ist der vom Provider nach richterlicher Gestattung benannte Anschlussinhaber nicht berechtigt, den Gestattungsbeschluss anzufechten. (Quelle: Beschluss OLG Köln vom 05.05.2009) Damit wäre mE der Weg der Verfassungsbeschwerde offen?! -----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2009 um 13:59:02----- Wissen nicht, aber ich würde vermuten, der Provider hat nach erfolglosem Beschwerdeverfahren, diese Möglichkeit . |
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| | # 12717 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Die Provider verdienen ja kräftig mit an dem erhöhten Traffic der User. Wer brauchte denn ansonsten noch vor 1-2 Jahren mehr als DSL1000 wenn nicht fürs Filesharing? Hat man ja schön plastisch in Schweden sehen können, als nach Reform des Urheberrechts der Traffic einbrach. OK, inzwischen durch IP-TV, HD-Streaming bei Youtube & Co gibt es noch (ein paar) zusätzliche Gründe für schnelles ADSL, das mag sein. Für den Großteil der Privatleute würde er aber heute noch genügen, der DSL1000, gleichwohl wird er seit langem nicht mehr angeboten. Sie verdienen alle mit: die Provider am Traffic, die Hersteller von MP3-Playern (den Boom bei den Dingern hätte es ohne FS nie gegeben), aber wehe man fällt auf die Verführungen rein - autsch! | |
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| | # 12718 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ja, aber was das KOSTET!!!! Und Du brauchst eine Menge Zeug dazu. Vor Allem von der Telekom den BEWEIS. Ich kenne nur einen der einen BEWEIS in Händen hält, dass die IP-Zuordnung fehleranfällig ist. Also... der Provider kann eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden "kreieren" und hätte auch die Kohle dazu. Aber dem Vertragsnehmer, dessen Adresse weiter gegeben wurde und dessen Adresse illegal weiter gegeben wurde, da eine vorherige Überprüfung vor der Herausgabe der Adresse nicht statt gefunden hat, diese organisatorisch nicht möglich ist und möglicherweise in diesem kurzen Zeitraum gar keine Ergebnisse hätte bringen können .... kann sich auf das Rasterfahndungsurteil (Teil X) des Bundesverfassungsgerichts berufen. - Es wird eben kein maschineller, oder manueller Prüfmechanismus, Suchlauf wie auch immer vor dem Versand der Daten durchgeführt, sondern eine Datenabfrage ungeprüft beantwortet. (Wir hatten das schon immer so... NIEMAND seit 2006 hat sich da ran gewegt.) - Für den Staat selbst gelten hier jedoch andere Regeln als für eine Loggerbude. "Gezielte Suche nach Personen, die eine genau bezeichnete, nach dem Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung vorgenommen haben". (Rechtsrgrundlage für den Staatsanwalt: § 161 StPO, Abs. 1 und § 160 StPO, Abs 1 - 3). Ne Loggerbude, die entlastendes Material beschafft und den Sachverhalt ermittelt und Rechfolgenanalyse betreibt? ![]() Deswegen (weil das gar nicht geht mit den StPO-Regeln) haben hoch bis zu den Landesjustizministern/innens (im "Celler Manifest") den Vorgang für STAs! als rechtlich umstritten bezeichnet und letztlich die Massenbeauskunftung eingestellt. (vgl. Wilde + Beuger STA Köln funkt an Ipoque) Jetzt haben wir also einen Staat, der nicht mehr kann und wenn er schon was macht oft auf die Schnauze fällt (Tasa-HD-Ergebnisse zB, extrem zweifelhaft), aber dafür dürfen die Loggerbuden alles und ein Auskunftsbahnhof prüft gar nicht, eine Telekom prüft gar nichts und der Herr/Frau VerbraucherIN soll sich doch bitte selbst wehren. (Fachbegriff: "Datenerhebung zum Zwecke der Tatverdachts-Auffindung") Es gibt keine Zertifikate zu beantragen, keine Regeln, die man einhalten muß, keine Überprüfung, Sachverhaltserforschung und die Abmahnschrieben sind verfassungstechnisch jämmerlich gestaltet. (Das war jetzt 0,3% meines Vortrag.... ich hör jetzt aber auf....) Das ist ein Verfassungsskandal ersten Ranges. Und mir fehlt nur die Zeit und das nötige Kleingeld. So traurig ist es wies da steht.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 12719 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
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| | # 12720 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"feige Richter" ... sowas lese ich gar nicht gerne. Morgen um die Zeit sitze ich bei einem. Es fehlt an Allem (anderen). Interessen ... Geld... Die Provider verdienen doch vorzüglich an der Sache, auch wenn ich mich jetzt bei gewissen doktoren des Hauses unbeliebt mache. 30 pro Adresse? Bis zu 7,5Mio pro anno fürn Technikerchen, dass ein wenig Datenpflege betreibt? Ich sags gerne nochmal: Der Verbraucher ist hier verraten und verkauft. Aber! Solange ich von den 250 000 Leuten in 2009, die abgemahnte werden auf der Straße mit Plakatchen ein Dutzend sehe.... jeder bekommt das was ihm zusteht (schicksalsmäßig).
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