| | # 12602 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Na. Da würde ich doch lieber der ersten Versicherung mehr zutrauen. Denn schließlich beinhaltet diese die Zusammenarbeit mit TOP-Anwälten. Das Paket ist einfach umfangreicher und vor allen kostenlos. Ich warte noch auf die "Selbstbeteiligung", Plauzi... 450€?
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 12603 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Ich zahle 67 € jährlich, keine Selbstbeteiligung. Mit 250 € Selbstbeteiligung kostet der Vertrag jährlich 50 €. Es gibt nur diese beiden Optionen. Aber irgendwie scheint der seriöse Dr. K. mich schon seit weit mehr als einem Jahr vergessen zu haben. *seufz*
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 12604 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Du meinst das touristische Rahmenprogramm? Ja, also das ist natürlich erwähnenswert. Wenn man nämlich zu der Kammer des Schreckens verteilt wird, dann bekommt man einen Frühtermin, der ganz zackig durchgezogen wird und um 10 ist schon alles vorbei. Da hat man dann noch den ganzen Tag Zeit sich die Attraktionen anzusehen. Besonders beliebt ist zum Beispiel unser Angebot für die Damenwelt: "Frustschopping auf der Zeil und drumrum nach Vergleich" mit kleinem Überraschungsblumenpräsent und Coctailschlürfen. Man sollte aber schon drauf achten, dass man sich zwischen Mai und September verklagen läßt... damit die Sache auch in angenehmem Ambiente statt findet. Deshalb: Buchen Sie heute noch unser "Rundum-Sorglos-Individual-Paket" für 0* **. Wer weiß! Wenn Kornmeier plötzlich alle verklagt die nicht bezahlt haben, gibts Massentermine und dann können wir natürlich nur eine Gruppenbetreuung organisieren. *Spesen für den Betreuer sind nicht inbegriffen. Sie können hierbei wäheln zwischen drei Weizenbieren oder ne große Cola. Die sonstige Verpflegung übernimmt der beauftragte Rechtsanwalt. ** Nicht inbegriffen sind Übernachtungskosten, Schäden an der Hotelzimmereinrichtung, Escortservice und die Clubrechnung.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 12605 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Hey "Mit Blick auf den Gerichtssaal" sozusagen... Ich biete die Frankfurt bei Nacht Tour an oder auch einfach einen Ausflug in das Naturkundemuseum - das Senckenbergmuseum. Desweiten erweitre ich mein Angebot noch auf die für NüL(l) auf Karlsruhe. Herrlicher Blick auf das Ettlinger Tor Center mit Führung ins ZKM und anschließendem Kino. Oder für die ganz harten: Die Abmahnkanzleitour Sylvester 2009/10 - München - Karlsruhe - Frankfurt. Inkl. faule Eier, Tomaten und sonstiges Gemüse |
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| | # 12606 |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Hi zusammen, ich lese hier im Forum schon seit Monaten mit und wollte mich einmal bei allen ganz herzlich bedanken, die hier so konstruktiv Neuabgemahnten zur Seite stehen. Ich selbst wurde vom sauberen Dr. K. wegen Eisblume angeschrieben und ohne Euch hätte ich wahrscheinlich aus purem Schock die orignale UE abgegeben und gezahlt. Aber so...werter Herr Kornmeier, mein Geld gibt's erst, wenn ein Gericht Grund und Höhe Ihrer Forderung geklärt hat! Sofern ich zur Diskussion etwas beitragen kann, werde ich wieder schreiben. bStr0ng! Alanis |
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| | # 12607 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| As many as 25,000 BT and 5,000 customers of other ISPs will be receiving shock letters demanding big payments during the coming weeks. Lawyers in the UK have been granted more court orders which force ISPs to hand over the details of individuals who they say have been monitored sharing hardcore pornography.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 12608 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| LG Köln: Filesharing - Für die Auskunft ist ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erforderlich LG Köln: Filesharing - Für die Auskunft ist ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erforderlich | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 12610 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Wenn man ein Abmahnschreiben bekommt, die Auskunft also stattfand, fand ein gewerblicher Ausmaß der Rechtsverletzung statt? D.h. die 100€ Deckelung wird wohl nicht einsetzen, da dann § 97a II nicht greift? "Letztes Argument der Abmahnanwälte für die Nichtanwendung des § 97a II UrhG ist, dass angeblich ein „gewerbliches Ausmaß“ der Rechtsverletzung vorliegt." ----------------------------------------------------EDIT-------------------------- Ah okay wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Die Bedeutung des Begriffs des „gewerblichen Ausmaßes“ im Sinne des Auskunftsanspruchs des § 101 Abs. 1 UrhG muss dagegen aus der Sicht des Rechteinhabers beurteilt werden. Hier kommt es „auf die Schwere der beim Rechteinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung an“ (vgl. OLG Köln, MMR 2009, 334 „Die schöne Müllerin“, mit Verweis auf BT-Drucksache 16/8783, S. 50)" D.h. Man hat ne Abmahnung , meinetwegen mit dem §101 vom OLG Köln. Dann war laut RI ein gewerbliches Ausmaß. Dieses sagt aber noch nichts über das "gewerbliche Ausmaß" in § 97a II UrhG aus , ne? |
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| | # 12611 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 12612 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
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| | # 12614 |
| Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 19
| Hallo leute ! Ich habe heute kontakt aufgenommen zu einem weiteren Abgemahnten und dabei ist etwas merkwürdiges aufgefallen was mir zu Denken gab. Beim kurzen abgleichen ist aufgefallen (bei jedem Abgemahnten liegt ja ein Beschluss bei zur herrausgabe der Adresse durch den anbieter) das dieser Beschluss vor dem log datum erstellt ist!!! Demnach müsste es eigentlich umgekehrt sein antwortete ich ihm , war mir aber nicht sicher und staunte zumindestens als ich im Netz noch andere fand deren Beschluss (der ja eigentlich erst nach dem Verdacht erwirkt wird*dachte ich*) vor dem besagten log der Datei war!! So heißt es nun Beschluss vom (beispiel 5.5) und in der Abmahnung aber die Datei vom 9.5????? Ich konnte ihn als Neuling in dieser Sache nun nichts sagen was ihn weiterbrachte bin aber erstaunt gewesen*kopfzerbrach* Ist es nun bei euch auch so? Wie habt ihr in diesem fall nun reagiert ? Eine modUe abschicken nun Ratsam oder als tipp ne Idee ![]() ![]() oder Leider hab ich im Netz nur Betroffene gesehen die es ebenfalls erlebt haben aber nicht wie sie Reagiert hatten lg |
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| | # 12616 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Beim 97a könnte man doch nur bei der Frage der Unerheblichkeit der Rechtsverletzung die Sicht des Rechteinhabers anlegen. Alle anderen Voraussetzungen müssen doch rein objektiv bewertet werden. Oder irre ich mich da? | |
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| | # 12617 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.068
| Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Urheberrechtsverfahren Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Urheberrechtsverfahren - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen |
|
| | # 12618 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
THX für den Link @Deiddel -CityLight- | |
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| | # 12619 | ||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Interssant dazu (schon öfter verlinkt): Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht Zitat:
Lesenwert auch: Deckelung der*Abmahnkosten durch § 97a Abs. 2 UrhG bStr0ng!!! Alanis | ||
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