Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 05.07.2008, 08:42   # 1241
TheBigHoudini
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von pulsedriver74 Beitrag anzeigen
Hallo Boardies,

ich habe Anfang Juli 08 auch Post von unseren "Freunden" von Kornmeier und Partner erhalten: Es geht um 275.- Euro "Urheberrechtskosten" und 250.- Euro Anwaltskosten - für ein XXX-Filmchen.

Habe mich die letzten Stunden mal hier über die Thematik eingelesen.

Derzeit plane ich folgendes Vorgehen:

Modifizierte UE zurückschicken und gleichzeitig die 250 Anwaltskosten zu bezahlen (oder komplett, oder nur die Urheberrechtskosten?)

Da der Anschlussinhaber mein Vater ist und ich ihm weiteren Ärger ersparen will, würde ich dieses Vorgehen wählen.

Falls eine weitere Abmahnung wegen einer anderen Datei folgen sollte (bin dann wohl als "Melkkuh" abgestempelt), müßte ich dann einen Anwalt nehmen.

Hat hier jemand aus dem Forum einen ähnlichen Weg gewählt und kann von seinen Erfahrungen berichten? (lissy4fun: Du hast Dich ja umentschlossen, nicht zu zahlen)

Danke schon mal vorab für alle Tipps!
Hallo, pulsedriver74

Ich befinde momentan in der exakt gleichen Situation wie du: Post von Kornmeier & Partner gestern bekommen für einen XXX-Film (wahrscheinlich der selbe wie du), mein Vater ist der Anschlussinhaber, und ich bin auch schon die ganze Zeit am Schwanken, welche Vorgehensweise nun besser ist: Erst Mod. UE rauschicken, abwarten und Tee trinken, oder direkt die veranschlagte Summe zahlen auf die Gefahr hin, auch für weitere "Delikte" Post zu bekommen. Ich bin sehr gespannt, wie du hier vorgehen wirst bzw. was man uns da raten wird.

Gruß,
TheBigHoudini
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Alt 05.07.2008, 09:26   # 1242
bakkano
 
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Hallo,
bitte keine Cent überweisen.
Wenn überhaupt geht direkt zum Anwalt oder schickt die mod. UE.
Da kommt dann bestimmt nochmal ne Mahnung.

Aber bedenkt, wer einmal zahlt, zahlt öfter...
Am besten trotz der prikären Situation den AI einweihen.

Gruss
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Alt 05.07.2008, 09:52   # 1243
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
@ pulsedriver
@ TheBigHoudini


Richtig ist, m.E. eine mod. UE - am Besten die hier - abzugeben, denn der Unterlassungswillen, dass ihr den Streifen nicht wieder verbreitet, sollte abgegeben werden. Das verhindert erstens die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung und senkt den Streitwert bei einem möglichen Gerichtsverfahren.

Den AI müsst ihr sowieso einweihen, da der die mod. UE unterschreiben muss.

Das weitere Vorgehen häbgt vom Mumm des AI ab.
Nichts zahlen und drei Jahre bangend zum Briefkasten laufen, ob nicht wieder Forderungen oder ein Mahnbescheid drinn liegen. Bettelbriefe 1-2 Stück kommen dann sowieso. So entschieden sich übrigens mehr als 60% der hier und in anderen Foren abgemahnte. (Siehe Downloadlink in meiner Signatur)
RA-Kosten zahlen, schützt euch nicht vor weiteren Bettelbriefen. Allerdings sind RA-Kosten schon einmal erfolgreich gerichtlich durchgesetzt worden (nicht Korni und andere Beträge), beim Schadensersatz ist das nicht so.

Im übrigen möchte ich euch auf einen lesenswerten Thread hinweisen (Insbes. auf User Sick7 achten!). KLICK
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Alt 05.07.2008, 10:26   # 1244
whoopsy
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
Hallo Leute,

wie schon gesagt, wer eimal zahlt zahlt nochmal.
Bis man irgendwann doch nicht mehr zahlt und dann hat man sowieso
die drei Jahre vor sich.

Nach meiner Meinung auch wenn es zu einer Klage kommen würde, prüft der Richter die Angelegenheit und würde dann zu einem Vergleich kommen.

Bis dennè
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Alt 05.07.2008, 11:15   # 1245
ML1984
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 31
Zitat:
Zitat von whoopsy Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

wie schon gesagt, wer eimal zahlt zahlt nochmal.
Bis man irgendwann doch nicht mehr zahlt und dann hat man sowieso
die drei Jahre vor sich.

Nach meiner Meinung auch wenn es zu einer Klage kommen würde, prüft der Richter die Angelegenheit und würde dann zu einem Vergleich kommen.

Bis dennè
Tach auch, wo nimmst du die 3 Jahre her, sind das nicht 30 Jahre (Bindung) , wenn mann die Original UE vom Anwalt abgibt?
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Alt 05.07.2008, 12:13   # 1246
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Zitat:
Zitat von ML1984 Beitrag anzeigen
Tach auch, wo nimmst du die 3 Jahre her, sind das nicht 30 Jahre (Bindung) , wenn mann die Original UE vom Anwalt abgibt?
Forderungen aus der Abmahnung selber verjähren nach 3 Jahren; wobei nach meinen Kenntnissstand die Frist ab Ende des Jahres gilt, in denen Sie abgemahnt wurden. Also Abmahnung am 05.07.08 erhalten, Frist läuft dann ab 01.01.09 und Verjährung sollte aber dem 01.01.12 eintreten. Alle Forderungen die dann gestellt werden, können mit Hinweis auf die Verjährung abgelehnt werden. Es wird aber sichlich Vorgänge geben, die die Verjährung unterbrechen.

An die abgegebene UE selber ist man 30 Jahre gebunden.
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Alt 05.07.2008, 12:14   # 1247
whoopsy
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
Hallo ML1984,

30 Jahre für das Produkt und 3 Jahre auf die Forderung von Kornmeier und
Konsorten.

Soweit ich informiert bin und ohne Gewähr.

Sollte man mal klären lassen.

Gruß
whoopsy
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Alt 05.07.2008, 12:18   # 1248
TheBigHoudini
 
Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
@ pulsedriver
@ TheBigHoudini


Richtig ist, m.E. eine mod. UE - am Besten die hier - abzugeben, denn der Unterlassungswillen, dass ihr den Streifen nicht wieder verbreitet, sollte abgegeben werden. Das verhindert erstens die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung und senkt den Streitwert bei einem möglichen Gerichtsverfahren.

Den AI müsst ihr sowieso einweihen, da der die mod. UE unterschreiben muss.

Das weitere Vorgehen häbgt vom Mumm des AI ab.
Nichts zahlen und drei Jahre bangend zum Briefkasten laufen, ob nicht wieder Forderungen oder ein Mahnbescheid drinn liegen. Bettelbriefe 1-2 Stück kommen dann sowieso. So entschieden sich übrigens mehr als 60% der hier und in anderen Foren abgemahnte. (Siehe Downloadlink in meiner Signatur)
RA-Kosten zahlen, schützt euch nicht vor weiteren Bettelbriefen. Allerdings sind RA-Kosten schon einmal erfolgreich gerichtlich durchgesetzt worden (nicht Korni und andere Beträge), beim Schadensersatz ist das nicht so.

Im übrigen möchte ich euch auf einen lesenswerten Thread hinweisen (Insbes. auf User Sick7 achten!). KLICK
Okay, mittlerweile, nach eifrigem Lesen, denke ich, dass eine modifizierte UE die beste Lösung sein wird, obwohl es mittlerweile auch durchaus so sein kann, dass ich nicht weiterhin negativ aufgefallen bin (ich habe in der Liste von abmahnwahn-dreipage nachgeguckt, was aber ja auch nicht unbedingt etwas heißen muss, schießlich ist dort ja nicht alles, was zu Abmahnungen geführt hat bzw. noch führen wird, aufgelistet).
Trotzdem nochmal danke für deinen Post, ich werde die UE evtl. noch heute, vlt. aber auch erst übermorgen abschicken (Frist ist bis zum 15.07.0 und dann mal sehen, was noch so passieren wird!

Viele Grüße
TheBigHoudini
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Alt 05.07.2008, 21:50   # 1249
pulsedriver74
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
Vielen Dank für Eure Tipps.

Ich tendiere immer noch einen Teil zu zahlen.
Wenn man die modifizierte UE abschickt, sollte man dann die komplette 525 EUR zahlen, oder nur den Anteil für den Anwalt (250€, wohl auf jeden Fall) oder auch zusätzlich die Lizenzrechte in Höhe von 275€?

Kann hier jemand schon aus Erfahrung sprechen?

Viele Grüße
pulsedriver74
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Alt 05.07.2008, 21:57   # 1250
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Zitat:
Zitat von pulsedriver74 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Tipps.

Ich tendiere immer noch einen Teil zu zahlen.
Wenn man die modifizierte UE abschickt, sollte man dann die komplette 525 EUR zahlen, oder nur den Anteil für den Anwalt (250€, wohl auf jeden Fall) oder auch zusätzlich die Lizenzrechte in Höhe von 275€?

Kann hier jemand schon aus Erfahrung sprechen?

Viele Grüße
pulsedriver74
Warum wollen Sie zahlen? Welche Gründe haben Sie dazu? Würden Sie mir auch 300 EUR überweisen, nur weil ich Ihnen einen Brief schreibe? Es ist schon schlimm genug, dass man auf eine Abmahnung reagieren muss, weil sonst eine EV drohen kann. Irgendwie erinnert mich dieses Verhalten an die Kirche im Mittelalter. Da hieß es nur nicht Abmahnung sondern Ablassbrief.
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Alt 06.07.2008, 21:55   # 1251
sickboy260181
 
Registriert seit: 07.06.2008
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Und nicht Korni, sondern Inquisition *G*
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Alt 06.07.2008, 22:07   # 1252
whoopsy
 
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Beiträge: 126
Hallo Leute,

ich habe noch mal eine Frage zur Spendenaktion !
Ist diese schon beendet oder kann weiter gespendet werden, was ich hier
begrüßen würde, weil nur gemeinsam sind wir stark.
Bitte um Anregung.

Ich finde alle Spekulationen und Anregungen in Ehren gut aber solange wir keine Leute mit gehör für unsere Sache finden, ist diser der beste Weg zur Verteidigung.
Gesendet an Abmahnwahn, siehe 4.000 000 Besucher.

Gruß
whoopsy
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Alt 06.07.2008, 22:19   # 1253
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
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Zitat:
Zitat von whoopsy Beitrag anzeigen
...ich habe noch mal eine Frage zur Spendenaktion !
Ist diese schon beendet oder kann weiter gespendet werden...
Auf der Homepage vom "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V." findest Du dazu folgene Information:

Stand der Spendenaktion
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Alt 07.07.2008, 13:53   # 1254
pulsedriver74
 
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Beiträge: 6
@korniopfer: Ich will den Pauschbetrag zahlen, damit mein Vater keinen weiteren Stress mit der Sache bekommt.
Das Problem ist doch, wenn ich nicht zahle, dass mein Vater dann irgenwann ne Vorladung zum LKA oder so bekommen wird (wg. Verbreitung pornogr. Materials - wg. XXX Film). Zudem

Weitere Frage:
Macht es Sinn, dass die mod. UE mit einem Anschreiben von einem Rechtsanwalt abgeschickt wird?

Und zuletzt die FRage: Gibt es hier niemanden, der berichtet, dass er an die Anwälte den PAuschbetrag überwiesen hat und dann schildern kann, was danach passiert ist?

Danke Euch!
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Alt 07.07.2008, 14:00   # 1255
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von pulsedriver74 Beitrag anzeigen
...Das Problem ist doch, wenn ich nicht zahle, dass mein Vater dann irgenwann ne Vorladung zum LKA oder so bekommen wird (wg. Verbreitung pornogr. Materials - wg. XXX Film)...
Unsinn!!!

Vorladung LKA = Strafrecht

Zahlung an Abmahner = Zivilrecht

Wenn gegen Deinen Vater tatsächlich weiterhin strafrechtlich ermittelt werden sollte, geschieht das vollkommen unabhängig davon, wie Ihr Euch gegenüber den Abmahnern verhaltet.
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Alt 07.07.2008, 16:32   # 1256
Ximinez
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
[B]Den AI müsst ihr sowieso einweihen, da der die mod. UE unterschreiben muss.
Der AI ist doch ohnehin schon "eingeweiht". Schliesslich hat der doch die Abmahnung bekommen.
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Alt 07.07.2008, 16:51   # 1257
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Ximinez Beitrag anzeigen
Der AI ist doch ohnehin schon "eingeweiht". Schliesslich hat der doch die Abmahnung bekommen.
Was glaubst du, was ich früher immer für Briefe vor meinen Eltern "weggefangen" habe.
Das wird wohl heute auch noch klappen, vor allem, wenn ich als Super-Saugendes-Girli (Bitte nicht unter dem Gesichtspunkt der abgemahnten Werke verstehen!) ein schlechtes Gewissen hätte.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2008, 18:12   # 1258
Ximinez
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
... ich als Super-Saugendes-Girli (Bitte nicht unter dem Gesichtspunkt der abgemahnten Werke verstehen!) ...
Aber diese Assoziation drängt sich einem doch förmlich auf....
  Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 21:58   # 1259
funstudent
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 13
Neuer, interessanter Link aus dem Heise-Forum:


OLG Frankfurt schränkt Störerhaftung bei ungesichertem W-LAN ein (bezogen im aktuellen Fall auf eine Abmahnung durch Logistep wg. Filesharing).

"Und mit Entscheidung vom 1. Juni hob daraufhin nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das vorausgegangene Urteil auf. Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt."

http://www.heise.de/newsticker/Geric...meldung/110632

MfG
funstudent
  Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 11:26   # 1260
pulsedriver74
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
Hallo nochmal,

meine Frage richtet sich an diejenigen, die bisher gezahlt haben - laut den Statistiken müßten das ca. 20 Prozent sein.

Habt Ihr den kompletten Betrag bezahlt oder nur die Anwaltskosten?

Danke für jede Rückmeldung!

========================================

Des weiteren habe ich noch den Punkt mit der Vorladung. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorladung bei einem XXX-Film stattfindet ist doch nicht gering, odeR?

Hab in den Foren folgendes gefunden:

- Vorladung des LKA (Schreiben vom 25.06.200; Termin ist der 11.07.2008
- Heute Vorladung von der KriPo bekommen.
Anzeige wegen verbreitens pornografischer Schriften
- 15.05.2008 vorladung polizei (habe angaben zur person gemacht / aber nicht zur sache)(hab gesagt, das die mod. ue abgeschickt wurde und damit keine wiederholung stattfindet)
bei zahlung von 100€ wird das verfahren eingestellt => hab gezahlt! (strafrechtlich also erledigt, zivilrechtlich geht es immer noch weiter

========================================

Hab noch eine Frage zur mod. UE:
Soll man nur die Datei dort aufnehmen oder "alle Filmwerke" der Firma XYZ?

Auszug aus der mod. UE:
... im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, Filme oder Filmwerke der Firma XYZ ohne Einwilligung der Firma XZ öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:16 # --
News Flash
 
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