| | # 1242 |
| Registriert seit: 20.06.2008
Beiträge: 8
| Hallo, bitte keine Cent überweisen. Wenn überhaupt geht direkt zum Anwalt oder schickt die mod. UE. Da kommt dann bestimmt nochmal ne Mahnung. Aber bedenkt, wer einmal zahlt, zahlt öfter... Am besten trotz der prikären Situation den AI einweihen. Gruss |
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| | # 1243 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| @ pulsedriver @ TheBigHoudini Richtig ist, m.E. eine mod. UE - am Besten die hier - abzugeben, denn der Unterlassungswillen, dass ihr den Streifen nicht wieder verbreitet, sollte abgegeben werden. Das verhindert erstens die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung und senkt den Streitwert bei einem möglichen Gerichtsverfahren. Den AI müsst ihr sowieso einweihen, da der die mod. UE unterschreiben muss. Das weitere Vorgehen häbgt vom Mumm des AI ab. Nichts zahlen und drei Jahre bangend zum Briefkasten laufen, ob nicht wieder Forderungen oder ein Mahnbescheid drinn liegen. Bettelbriefe 1-2 Stück kommen dann sowieso. So entschieden sich übrigens mehr als 60% der hier und in anderen Foren abgemahnte. (Siehe Downloadlink in meiner Signatur) RA-Kosten zahlen, schützt euch nicht vor weiteren Bettelbriefen. Allerdings sind RA-Kosten schon einmal erfolgreich gerichtlich durchgesetzt worden (nicht Korni und andere Beträge), beim Schadensersatz ist das nicht so. Im übrigen möchte ich euch auf einen lesenswerten Thread hinweisen (Insbes. auf User Sick7 achten!). KLICK |
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| | # 1244 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Hallo Leute, wie schon gesagt, wer eimal zahlt zahlt nochmal. Bis man irgendwann doch nicht mehr zahlt und dann hat man sowieso die drei Jahre vor sich. Nach meiner Meinung auch wenn es zu einer Klage kommen würde, prüft der Richter die Angelegenheit und würde dann zu einem Vergleich kommen. Bis dennè |
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| | # 1245 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 31
| Zitat:
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| | # 1246 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat:
An die abgegebene UE selber ist man 30 Jahre gebunden. | |
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| | # 1248 | |
| Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 2
| Zitat:
Trotzdem nochmal danke für deinen Post, ich werde die UE evtl. noch heute, vlt. aber auch erst übermorgen abschicken (Frist ist bis zum 15.07.0 Viele Grüße TheBigHoudini | |
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| | # 1249 |
| Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
| Vielen Dank für Eure Tipps. Ich tendiere immer noch einen Teil zu zahlen. Wenn man die modifizierte UE abschickt, sollte man dann die komplette 525 EUR zahlen, oder nur den Anteil für den Anwalt (250, wohl auf jeden Fall) oder auch zusätzlich die Lizenzrechte in Höhe von 275? Kann hier jemand schon aus Erfahrung sprechen? Viele Grüße pulsedriver74 |
|
| | # 1250 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat:
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| | # 1252 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
| Hallo Leute, ich habe noch mal eine Frage zur Spendenaktion ! Ist diese schon beendet oder kann weiter gespendet werden, was ich hier begrüßen würde, weil nur gemeinsam sind wir stark. Bitte um Anregung. Ich finde alle Spekulationen und Anregungen in Ehren gut aber solange wir keine Leute mit gehör für unsere Sache finden, ist diser der beste Weg zur Verteidigung. Gesendet an Abmahnwahn, siehe 4.000 000 Besucher. Gruß whoopsy |
|
| | # 1253 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Stand der Spendenaktion | |
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| | # 1254 |
| Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
| @korniopfer: Ich will den Pauschbetrag zahlen, damit mein Vater keinen weiteren Stress mit der Sache bekommt. Das Problem ist doch, wenn ich nicht zahle, dass mein Vater dann irgenwann ne Vorladung zum LKA oder so bekommen wird (wg. Verbreitung pornogr. Materials - wg. XXX Film). Zudem Weitere Frage: Macht es Sinn, dass die mod. UE mit einem Anschreiben von einem Rechtsanwalt abgeschickt wird? Und zuletzt die FRage: Gibt es hier niemanden, der berichtet, dass er an die Anwälte den PAuschbetrag überwiesen hat und dann schildern kann, was danach passiert ist? Danke Euch! |
|
| | # 1255 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Vorladung LKA = Strafrecht Zahlung an Abmahner = Zivilrecht Wenn gegen Deinen Vater tatsächlich weiterhin strafrechtlich ermittelt werden sollte, geschieht das vollkommen unabhängig davon, wie Ihr Euch gegenüber den Abmahnern verhaltet. | |
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| | # 1257 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Das wird wohl heute auch noch klappen, vor allem, wenn ich als Super-Saugendes-Girli (Bitte nicht unter dem Gesichtspunkt der abgemahnten Werke verstehen!) ein schlechtes Gewissen hätte. | |
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| | # 1259 |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 13
| Neuer, interessanter Link aus dem Heise-Forum: OLG Frankfurt schränkt Störerhaftung bei ungesichertem W-LAN ein (bezogen im aktuellen Fall auf eine Abmahnung durch Logistep wg. Filesharing). "Und mit Entscheidung vom 1. Juni hob daraufhin nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das vorausgegangene Urteil auf. Die Richter verneinten dabei die sogenannte Störerhaftung des Beklagten. Selbst wenn ein Teil der Rechtsprechung eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers etwa für Familienangehörige annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers zu weit. Denn letztlich müsse der Betroffene damit für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Die Störerhaftung erfordere die vorausgegangene Verletzung von Prüfungspflichten. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber aber überhaupt erst dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt seien, argumentieren die Richter des OLG Frankfurt." http://www.heise.de/newsticker/Geric...meldung/110632 MfG funstudent |
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| | # 1260 |
| Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 6
| Hallo nochmal, meine Frage richtet sich an diejenigen, die bisher gezahlt haben - laut den Statistiken müßten das ca. 20 Prozent sein. Habt Ihr den kompletten Betrag bezahlt oder nur die Anwaltskosten? Danke für jede Rückmeldung! ======================================== Des weiteren habe ich noch den Punkt mit der Vorladung. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorladung bei einem XXX-Film stattfindet ist doch nicht gering, odeR? Hab in den Foren folgendes gefunden: - Vorladung des LKA (Schreiben vom 25.06.200 - Heute Vorladung von der KriPo bekommen. Anzeige wegen verbreitens pornografischer Schriften - 15.05.2008 vorladung polizei (habe angaben zur person gemacht / aber nicht zur sache)(hab gesagt, das die mod. ue abgeschickt wurde und damit keine wiederholung stattfindet) bei zahlung von 100 wird das verfahren eingestellt => hab gezahlt! (strafrechtlich also erledigt, zivilrechtlich geht es immer noch weiter ======================================== Hab noch eine Frage zur mod. UE: Soll man nur die Datei dort aufnehmen oder "alle Filmwerke" der Firma XYZ? Auszug aus der mod. UE: ... im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, Filme oder Filmwerke der Firma XYZ ohne Einwilligung der Firma XZ öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen |
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