Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 22.11.2009, 22:28   # 12521
Deiddel
 
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Das Sonntagsgespräch 22.11.2009 00:01
Rechtsanwalt Timo Schutt und Richard M. Schneider über Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Verfolgung illegaler Downloads

BuchMarkt.de - News - Das Sonntagsgespräch - Rechtsanwalt Timo Schutt und Richard M. Schneider über Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Verfolgung illegaler Downloads
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Alt 22.11.2009, 23:00   # 12522
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
"Der Täter erhält eine Abmahnung von unserer Kanzlei."

Genauso beweissicher arbeitet seine Ermittlungsfirma.

Wird sofort in einem Verfahren verwendet.
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Alt 22.11.2009, 23:05   # 12523
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
...
"Der Täter erhält eine Abmahnung von unserer Kanzlei."
...
Die Glaskugelexperten waren mir schon immer die Liebsten.
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Alt 22.11.2009, 23:13   # 12524
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Schutt: Wichtig ist aber: Wir mahnen nicht das Herunterladen ab, sondern das Anbieten im Internet. Nur wer in den so genannten Internettauschbörsen illegale Produkte anderen zu deren Download anbietet, bekommt von uns Post.
Na das ist doch mal ein Wort. Also dürfte sich doch Niemand für Rapidshare-Kunden interessieren ? Dann heißt es jedoch weiter:

Zitat:
Schutt: Viele Mandanten berichten uns, dass sie wesentlich weniger Kopien ihrer Produkte legal verkaufen, als es illegale Angebote im Netz gibt. Das bestätigen die Zahlen von Logistep hinsichtlich der Peer-to-Peer-Netzwerke und der One-Klick-Hoster (z.B. Rapidshare).
Aha, also entstehen die angeblichen Schäden doch nicht durch den Upload, sondern auch durch den Download !
Na dann gibt es ja die Lizenzanalogie garnicht ! Demnach schulde ich dem RI auch nur die Einnahmen für eine Kopie seines geschützten Werkes.
Das lohnt sich jedoch für die Abzockanwälte nicht.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 22.11.2009, 23:39   # 12525
schmied
 
Registriert seit: 22.11.2009
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Vielen Dank für die schnellen Antworten...

Also werde ich euren Rat befolgen und nicht bezahlen, hoffe das das nicht noch alles schlimmer macht.

In die mod. UE werde ich nur den einen Titel eintragen der in der Mahnung stand. Und das ganze dann per Einschreiben mit Rückantwort versenden.

Was soll ich tun wenn weitere Mahnungen von denen kommen?

Könnte vieleicht noch jemand seine Erfahrungen posten der das alles schon mit denen durch hat, will meinen Schwager ja nicht noch mehr reinreiten...

Versuche morgen erst mal bei meiner Rechtzschutz anzurufen, mal sehen ob die was für mich tun können...

Danke
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Alt 23.11.2009, 00:01   # 12526
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von schmied Beitrag anzeigen
Was soll ich tun wenn weitere Mahnungen von denen kommen?
Du meinst wahrscheinlich weitere Abmahnungen?
Da ist ziemlich wahrscheinlich, wenn es sich um einen Sampler gehandelt hat.
Du solltest den einmal eingeschlagenen Weg beibehalten, also weiterhin jeweils: ModUE, nix zahlen, keinen Kontakt. So machens jedenfalls die meisten.
Zitat:
Versuche morgen erst mal bei meiner Rechtzschutz anzurufen, mal sehen ob die was für mich tun können...
Viel Glück dabei. Mußt aber wenig Hoffnung haben, denn gewöhnlich ist der Abmahnwahn ausgenommen. Halt uns auf dem Laufenden.
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Alt 23.11.2009, 00:04   # 12527
schmied
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 12
Ja mach ich, sobald der nächste Brief ins Haus flattert werd ich mich melden...

Danke, Super Forum hat mir bis lang sehr geholfen...
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Alt 23.11.2009, 00:40   # 12528
whoopsy
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 126
@shual

was verlangst du von einem sturen bayern in xxl in lederhosen ,der keine freunde sucht oder sachverhalte aufklären möchte oder unstimmigkeiten klären will?

sind hier eigentlich nur egoisten und selbstherrliche am werke?
ich hoffe doch nicht, allein für neuabgemahnte.

jetzt können die bomben geworfen werden.

whoopsy
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Alt 23.11.2009, 03:28   # 12529
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
Zitat:
Zitat von whoopsy Beitrag anzeigen
sturen Bayern
Mich erinnern seine heutigen Ergüsse eher an die Schriftsätze von gewissen Anwälten der Musikindustrie. "Weinig Inhalt - Viele Vorhaltungen".

"Wenn Ullrich, trotz Erläuterungen nicht in der Lage ist, dass zur Verfügung gestellte Musterschreiben anzuwenden, dann muss er sich anwaltliche Hilfe nehmen. Denn alles andere wäre nichterlaubte Rechtsberatung. Und ja, wenn man eine sichere Erklärung auf dem Silbertablett geliefert bekommt, kann man erwarten, das Ullrich 10 Stunden googelt, weil er durch uns ca. 500,00 EUR spart! Nur am Rande, das Amazon-Prozedere ist eine Hilfe und in keinster Weise rechtswidrig."

Immerhin... er hat unseren Ullrich zur Kentniss genommen, allerdings der Verweis dass Ulrich durch ihn ca. 500€ spart.... zeigt doch eher, dass er noch nicht ganz weiß wer Ullrich ist.

Das "Amazon-Prozedere" wurde am Abend noch belegt zerfetzt. Er hat den Rasch-Thread nicht gelesen und eine Anleitung, wie man bei zB Amazon die richtige Auswahl trifft fehlt bislang.

Er hat auch nicht kapiert, dass er (nicht jemand sonst) die Funktionsweise des § 6 RDG nicht verinnerlicht hat und er aktuell mit seinem fehlerhaften Ratschlag haftbar zu machen ist wenns schief geht. Ein "ohne Gewähr" gibts bei Verschulden nicht. "Wer unsicher ist muß einen Fachanwalt beauftragen" ist kein Haftungsausschluß.

Diese Rasch-modUE-Forderung kann nur unter Mitwirkung einer zum Richteramt befähigten Person erfüllt werden, da dies in dem jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. Es handelt sich hier nämlich nicht um "Übertragungshilfen", sondern aktive Teilnahme am Ausfüllen des Dokuments, die im Einzelfall ganz unterschiedlich ausfällt. Das Angebot wird nämlich nicht auf Abmahnungen beschränkt, in denen die Titellisten vorgegeben sind. Es handelt sich offensichtlich um "Alben-mod-UEs" in denen sie nicht vorgegeben sind. Weshalb soll ich bei Amazon nach etwas suchen, was schon in der Abmahnung ellenlang und auffällig drin steht?

Problemhaft: "Wir sind doch keine Anwälte haben aber, so glaube ich wenigsten, eine Verantwortung gegenüber den Neuabgemahnten." Er möchte also, dass auch alle anderen zB hier diese momentan fehlerhafte und rechtswidrige Aktion durchführen. Da wir hier aber ggfs. Dutzende UEs auf Rasch-Abmahnungen pro Monat zu erstellen haben und sich Ullrich ganz sicherlich nicht Dutzende Male strafbar, zivilrechtlich belangbar und zudem noch haftbar machen will ... Es ist zudem unklar für wen das nun alles in zukunft gelten soll. ALLE? Dann kommt Ullrich eventuell in den dreistelligen Bereich.

Nicht Ullrich muß sich ändern, oder sonstwer... sondern das momentan fehlerhafte Produkt.

Und wieder zurück zum Anfang: Warum ist es fehlerhaft? Weil die Arbeitsweise nicht erläutert wird. Ich kann weder 14-jährige, die panisch sind weil sie vom Pappa durchs Internet gehetzt werden, noch Ullrich "beauftragen" bei Amazon nach juristisch korrekten Albenlisten zu suchen, die auch noch einem offensichtlich streitwütigen Abmahner vorgelegt werden, der kleinste Fehler zur EV umwandelt.

Entweder ich stelle diese Sache mit Rasch unter Anwaltszwang, oder ich erläutere nach welchen Kriterien man bei Rasch überhaupt zu suchen hat, unter Mitwirkung eines Anwalts versteht sich.
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Alt 23.11.2009, 08:31   # 12530
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
Das kommt gleich noch hier drunter, damits der Herr aus Coburg ja auch liest.

Fragt mich doch gerade einer bei einer "Digiprotect"-Abmahnung, ob er jetzt auch alle Titel von dem (mutmaßlich Top100)-Sampler in die mod UE schreiben soll.

Logisch: Ist ja eine MusikAlbum-Abmahnung! Nach den Angaben vollständig korrekt mitgedacht und ... der hat wenigstens noch vorher gefragt.
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Alt 23.11.2009, 09:38   # 12531
JohnD.
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Logisch: Ist ja eine MusikAlbum-Abmahnung! Nach den Angaben vollständig korrekt mitgedacht und ... der hat wenigstens noch vorher gefragt.
@Shual, aber eigentlich @all

Dieses Verhalten liegt aber vielleicht daran, dass die hier verwendeten Begriffe in ihrer (rechtlichen) Bedeutung nicht jedem eindeutig bekannt sind.

Und dass menschliche Logik nicht zwangsweise mit "juristischer" Logik (so es sie überhaupt gibt) einhergeht.

Ich habe gerade woanders gelesen, dass man seinen Kopf gebrauchen soll. Sehe ich genauso. Eigentlich. Nur nach dem (immer wieder zu Recht empfohlenen) Durchlesen des Forums ist man von den variantenreichen (und teils trolligen) Aussagen auch ein Stück weit verunsichert. Was dann dazu führen kann, dass man halt seiner eigenen Logik nicht mehr traut.

Was ist denn ein Musik-Album? Was Musik ist weiß man noch, aber was ist ein Album?
Schaut man bei Wikipedia (mal hoffnungsvoll unterstellen, dass das dort richtig steht), so erfährt man, dass "Album" sich auf das Produkt eines Künstlers/einer Gruppe bezieht.
Auf selbiger Seite findet sich praktischerweise auch der Link zum Begriff Sampler. Dieses auch Kompilation (hihi, von lat. Plünderung) genannte Produkt ist eine Zusammenstellung von Titeln zu einem Thema.

Menschliche Logik würde doch jetzt sagen:

"Wenn ich wegen eines Titels eines Künstlers von dessen Album abgemahnt wurde (und der RI an beidem beteiligt ist), dann ist das eine Album-Abmahnung und ich sollte das Album auch mit angeben, denn der RI hat auch daran seine Rechte"

oder

"Wenn ich wegen eines Titels eines Künstlers von einem Sampler abgemahnt werde (und der RI nur die Rechte an diesem einen Titel hat), so ist das eine Ein-Titel-Abmahnung".

Aber deckt sich das auch mit der "juristischen" Logik? Gibt es hier zwischen Schwarz und Weiß noch jede Menge Grau? (und ich meine jetzt nicht unbedingt ein Tribute Album, auf dem verschiedene Künstler die Hits eines Interpreten/einer Gruppe spielen. Das ist rechteinhabermäßig bestimmt interessant).

Darf der Anwalt als Vertreter mehrerer RI aufgrund des angemahnten einen Vergehens die Unterlassung für alle seine RI fordern oder sogar im Vorraus für alle RI des Samplers?

Das ist die Verwirrung, die m.M.n. für die Infragestellung einfacher logischer Zusammenhänge verantwortlich ist.

Könnte die nicht mal jemand, der sich mit der Materie auskennt, entwirren?

Oder gibt es da ggf. gar nichts zu entwirren, man ist nur zu doof und sollte sich einen RA besorgen?

Das sind jedenfalls Überlegungen, die mich beschäftigen und die ich meine, in vielen Fragen - insbesondere seit Beginn der modUE Diskussionen vor einigen Tagen - wiedergefunden zu haben.

JohnD.
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Alt 23.11.2009, 10:13   # 12532
waldibrieffreund
 
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Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von JohnD. Beitrag anzeigen
den variantenreichen (und teils trolligen) Aussagen
Drollig oder trollig? Beides würde passen.
Aber auch sonst sprichst Du mir aus der Seele.
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Alt 23.11.2009, 10:30   # 12533
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von JohnD. Beitrag anzeigen
Oder gibt es da ggf. gar nichts zu entwirren, man ist nur zu doof und sollte sich einen RA besorgen?
Nein. Dazu gibt es keinen Grund, ebensowenig wie bei Amazon oder sonstwo nach Titellisten zu suchen, weil in der Abmahnung das abgemahnte Werk nur unbestimmt angegeben wurde vom Abmahner.
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Alt 23.11.2009, 10:53   # 12534
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Nein. Dazu gibt es keinen Grund, ebensowenig wie bei Amazon oder sonstwo nach Titellisten zu suchen, weil in der Abmahnung das abgemahnte Werk nur unbestimmt angegeben wurde vom Abmahner.
Nachdem was gestern so alles geäußert wurde möchten drei Herrschaften den ******** wegen der modUE haftbar machen. Und das bestimmt nicht wegen den 4,40€ Einschreibegebühren.

=

Die Abmahner verstärken mehr und mehr Ihre Bemühungen Einstweilige Verfügungen zu erzielen, weil man da recht viel Geld auf einen Schlag kassieren kann.

=

Insofern ist der Grundgedanke vom ******** eben nicht falsch. Aber die Umsetzung....
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Alt 23.11.2009, 10:55   # 12535
JohnD.
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
...weil in der Abmahnung das abgemahnte Werk nur unbestimmt angegeben wurde vom Abmahner.
Mmmmh, "unbestimmt" ist so ein wohlklingender juristischer Begriff (und wohl auch symptomatisch für diese Branche).

Ist eine in der Abmahnung stehende Formulierung "Songtitel-Interpretname (Samplername)" unbestimmt

JohnD.
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Alt 23.11.2009, 11:04   # 12536
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.461
Zitat:
Zitat von JohnD. Beitrag anzeigen
Darf der Anwalt als Vertreter mehrerer RI aufgrund des angemahnten einen Vergehens die Unterlassung für alle seine RI fordern oder sogar im Vorraus für alle RI des Samplers?
Also im Voraus sicher nicht. Aber Kollege Rasch ist doch schon oft genug mit Streitwerten an die Millionengrenze aufgetaucht. Kompletter Ordner eines Anbieters. Andere sind genügsam.

Für einen Hersteller, einen Tonträgerhersteller. Der Tonträgerhersteller des Samplers könnte für alle auf dem Sampler abmahnen (was allerdings bei Top100-Samplern nicht geht, denn da gibts keinen Tonträgerhersteller für den Sampler).

Das Problem beginnt dann, wenn man sagt "Ich habe Recht", aber "ist nicht mein Geld mit dem diese Frage vor Gericht geklärt wird". Recht haben ist die Eine Sache. Recht bekommen eine Geldfrage.

Andererseits: Ich kann nicht Wasser predigen und Wein trinken. Erst persönlich Privatvergleich predigen und dann den Privatvergleichern eine Massenstrafanzeige empfehlen?

Oder die andere Fraktion: Erst jubeln, wenn Rasch in den Zeugenstand muß und überall Abzocke schreien und dann wundern, wenn der mit fiesen Tricks dagegen schießt?

Willkommen im Abmahnwahn.
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Alt 23.11.2009, 11:07   # 12537
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nachdem was gestern so alles geäußert wurde möchten drei Herrschaften den ******** wegen der modUE haftbar machen. Und das bestimmt nicht wegen den 4,40€ Einschreibegebühren.

=

Die Abmahner verstärken mehr und mehr Ihre Bemühungen Einstweilige Verfügungen zu erzielen, weil man da recht viel Geld auf einen Schlag kassieren kann.

=

Insofern ist der Grundgedanke vom ******** eben nicht falsch.
Das weiss auch ich. Dem ******** mache ich absolut keinen Vorwurf. Ich denke mal, mit dem neuen "Anliegen" der Abmahnabzockindustrie wurde nicht nur der ******** überRASCHT. Der ******** muss das tun, was er für richtig und notwendig hält - das tue ich auch.

Im Übrigen hatte ich etwas Ähnliches von der Organisation erwartet, nur schon ein paar Tage früher.
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Alt 23.11.2009, 11:47   # 12538
steffenXXL
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Frank2009
Nein. Dazu gibt es keinen Grund, ebensowenig wie bei Amazon oder sonstwo nach Titellisten zu suchen, weil in der Abmahnung das abgemahnte Werk nur unbestimmt angegeben wurde vom Abmahner.
@Frank2009. Ohne Beleidigung. Das ist einfach Comic!
Bestimmt heißt eben, dass etwas ganz genau feststeht oder festgelegt ist. Rasch verlangt eine UVE vom Abgemahnten, die erweitert ist, auf das komplette Musikrepertoire. Wenn unsere mod. UE Probleme bereitet, dann ist es unser Problem. Für die korrekte Abfassung einer Unterlassungserklärung ist grundsätzlich der Schuldner verantwortlich, nicht der Gläubiger.
Ihr möchtet, meiner Meinung nach (verklagt mich halt) festhalten an einem Schema-F und einen Freifahrtschein für Filesharer. Wo Klein Ulrich hingeht und sich die Titel zusammensucht, ist sein Problem. Wir können Empfehlungen aussprechen und das ist weder rechtswidrig noch illegal. Klein Ullrich will ca. 500,00 EUR sparen, also kann er 10 Stunden googeln oder muss sich ein Fachanwalt beauftragen, wenn er nicht in der Lage ist. Alles andere wäre Rechtsberatung.

Zitat:
Zitat von ...Egal
Für einen Hersteller, einen Tonträgerhersteller. Der Tonträgerhersteller des Samplers könnte für alle auf dem Sampler abmahnen (was allerdings bei Top100-Samplern nicht geht, denn da gibts keinen Tonträgerhersteller für den Sampler).
Dann stell doch ein Netzwelt-Musterschreiben zur Verfügung! Dann wären die leidigen Diskussionen zu Ende.

Die Muster stehen beim Verein und der Initiative und finden Anwendung. Punkt. Aus!

Mfg - Steffen für die Initiative Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 23.11.2009, 11:51   # 12539
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von steffenXXL Beitrag anzeigen
Rasch verlangt eine UVE vom Abgemahnten, die erweitert ist, auf das komplette Musikrepertoire.
Was Rasch verlangt, braucht niemanden zu interessieren. Was er nicht in der Abmahnung als Werksangaben/Zusatzinfos den Abgemahnten liefert, ebensowenig.

Was ist daran unverständlich? Mir ist klar, dass es einigen Anwälten missfällt, wenn sie nicht benötigt werden. Ebensowenig mein Problem.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.11.2009 um 11:07:41-----

Im Übrigen ist offensichtlich alles gesagt (von meiner Seite aus gibt es zu diesem Thema auch keine langen Diskussionen mehr):

Zitat:
... will ca. 500,00 EUR sparen, also kann er 10 Stunden googeln oder muss sich ein Fachanwalt beauftragen, wenn er nicht in der Lage ist. Alles andere wäre Rechtsberatung...
Um nichts Anderes geht es nach meiner Einschätzung, als dass Rasch die Vergleichsanwälte ausgehen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.11.2009 um 11:17:22-----

Um das Bild zu vervollständigen:

Wenn es Rasch wirklich um eine Verbesserung der mod.UE geht im Interesse der Musikindustrie, wird er die Abmahnungen auch entsprechend erweitern um die zur Erstellung einer mod.UE durch den Abgemahnten - ohne anwaltliche Unterstützung zu benötigen - notwendigen Informationen/Werksangaben/Details/Einzeltitel.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.11.2009 um 11:31:50-----

Dass Du mich insgesamt verstehen wirst, das setze ich im Übrigen u.a. wegen Deiner folgenden Äusserung voraus:

Zitat:
Zitat von steffenXXL Beitrag anzeigen
...
1. Ein Anwalt, kann und wird, die normale mod. UE weiterverwenden und diese gegen Rasch einsetzen und sich auseinandersetzen. Das ist sein Beruf und dafür ist er haftbar.
...

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Alt 23.11.2009, 12:45   # 12540
Deiddel
 
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Alt 09.02.2012, 13:16 # --
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