| | # 1208 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Allerdings dient dieser Weg zur Fristwahrung, wenn das Schreiben danach per Post mit eben jener originalen Unterschrift hinterhergeschickt wird. Oft wird deshalb in der Anschriftenzeile auch der Vermerk "vorab per Fax" gemacht. Für den Fall, dass es nur dieses Fax gibt und das hintergegesendete Exemplar nicht schon in irgendeinem gelben Kasten schlummert, würde ich die mod. UE von hier (KLICK MICH) neu ausfüllen und per Einschreiben/Rückschein hinschicken. Die Devise lautet: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern! | |
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| | # 1209 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| Achja, schaut mal hier: http://www.greatstuff.eu/greatstuff/gb.php Die DJ's finden das Great Stuff Label scheinbar "voll geil". ...bis nach dem Reinhören in eine Platte (vor dem Kauf des Vinyl) gleich Post vom Anwalt bekommen. Ich finde man sollte den Namen Great Stuff als Wurzel des Abmahnübels viel häufiger nennen. Ich glaube, daß ich auch mal was ins Gästebuch schreibe. |
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| | # 1211 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Zitat:
Mich würde es aber interessieren, ob es Urteile zu Ihrer Konstellation des Einsatzes von TOR gibt, sprich das eine Privatperson als Dienstleistungsanbieter anerkannt wird. | |
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| | # 1212 |
| Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 37
| Der MöchteGern-Gangster hat aber mit Hilfe der lieben Anwälte Blut gerochen und findet es gut unschuldige Leute voll zur Strecke zu bringen: http://magazine.web.de/de/themen/unt...ner,f=tt1.html |
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| | # 1213 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| Hallo zusammen, Stand heute gelten für TOR-Server folgende Rechtsnormen: - Telemediengesetz (TMG) vom 26.02.2007 - Mediendienste-Staatsvertrag (MdStv) vom 01.07.2002 Die wichtigsten Regelungen sind die folgenden: Telemediengesetz (TMG) vom 26.02.2007 (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, [...] die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, [...] sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird. => Damit ist klar, dass ein kostenloser TOR Exit Node zu den Telemedien im Sinne dieses Gesetzes gehört. § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, [...] 3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen, 4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden, [...] => Damit ist festgelegt wer was ist. Der Besitzer eines Rechners mit TOR ein Diensteanbieter. § 4 Zulassungsfreiheit Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. => Man bekommt auch keinen anderen Ärger, wenn man einen Dienst im Internet anbietet. § 7 Allgemeine Grundsätze (1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. (2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. [...] Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren. => Damit ist klar, daß ich nicht selbst überwachen muss, ob ein Dritter meinen Dienst missbraucht. § 8 Durchleitung von Informationen (1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1. die Übermittlung nicht veranlasst, 2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und 3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. => Damit ist klar, daß dem Dienstanbieter Straftaten oder auch nur Urheberrechtsverletzungen, die über dessen TOR Server begangen werden, dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. (2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist. => Der Anbieter muss auch keine Verbindungsdaten speichern, was er in dem speziellen Fall eines TOR-Servers auch überhaupt nicht könnte, selbst wenn er wollte. § 14 Bestandsdaten (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten). => Für TOR ist keine Erhebung erforderlich, daher konkludiere ich, daß die Erhebung verboten ist. (2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. => Folgerichtig DARF der Diensteanbieter Auskunft geben. Er muss aber nicht. Weiterhin kann er auch nicht, wenn er ohnehin keine Daten speichert (was er ja nicht darf). Mediendienste-Staatsvertrag (MdStv) vom 01.07.2002 Hier stehen im Prinzip die gleich Regelungen drin. Festzuhalten bleibt: - Wer einen Dienst ohne Auswahl der Nutzer zur Verfügung stellt ist ein Diensteanbieter - Der Anbieter darf nur die Daten speichern, die er zur Abrechnung braucht - Der Anbieter darf ansonsten keine Datensammlung vornehmen und schon gar keine Profile erstellen - Der Anbieter ist für die Handlungen der Nutzer nicht veranwortlich - Der Anbieter muss die Aktivitäten, die innerhalb seines Dienstes stattfinden nicht kontrollieren - Der Anbieter muss Ermittlungsbehörden keine Daten übergeben, im Fall von TOR könnte er es auch nicht. Meine Erkenntnis danach ist, wenn ein Richter das versteht, dann ist die gesamte Abmahnwelle u.U. vom Tisch. Schönes WE und viele Grüße |
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| | # 1214 |
| Registriert seit: 04.04.2008
Beiträge: 13
| @bredd... Danke für Deine Beträge, ich habe zwar IT Background kannte aber das TOR Prinzip bis jetzt nicht... Kurz auf Wikipedia gelesen und gleich verstanden, ich denke jeder Richter in Deutschland würde das mit etwas Erklärung verstehen. Bzgl. TOR als Ausweg aus der Abmahnwelle kann ich das auf 2 Wegen interpretieren: 1. Downloader nutzen ab jetzt TOR... wobei ich da etwas kritisch bin da es ja weit Schlimmeres gibt als Urheberrechtsverletzungen 2. Erwischte Downloader sagen, sie haben bis vor kurzem TOR genutzt, in wie fern kann dies ein erwischter Downloader behaupten?... ich denke dies ist schwer da ja auch log files, reg keys, etc. auf dem Rechner bleiben Viele Grüße |
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| | # 1215 |
| Registriert seit: 28.06.2008
Beiträge: 4
| Bei mir Versucht man es auch mit dem File Luetzenkirchen. 1.Es ist ein *.rar file! Da kann alles drin sein.Was ist wenn Ich das File anbiete,aber nur Urlaubsfotos etc. von mir drin sind?Völlig egal wie das File heißt.Das Inet ist voll davon! Ich werde dieses File mal mit eigenen sachen anbieten.Also,Name wie in der Anklage aber mit belanglosem Inhalt! 2.Irgendwo gibt es doch bestimmt ein Bußgeldkatalog.Die können doch nicht wahllos irgendein Betrag nennen.Das ist unseriös und nicht preis transparent. 3.So wie es für mich ausschaut,werden,wie genannt bekannte Interpreten genommen die gerade "In" sind!D.h. um dagegen etwas zu unternehmen unterstelle Ich einfach mal digiprotect oder Kornmeier,das Sie Files selbst auf dem Markt schmissen um dann schonungslos abzukassieren.Schließlich geben Sie offen zu File sharing Programme zu nutzen und auch zu laden. Das habe Ich sogar schriftlich von denen!Test download hin oder her! 4.Wenn eine Sachlage nicht eindeutig geklärt ist,entscheidet das Gesetz immer für den Angeklagten.Genau wie hier.Eine IP-Adresse ist haltlos. MAC-Adressen sind da spezifischer.Aber selbst dann kann nicht eindeutig geklärt werden ob Ich der Verursacher bin.Bei Minderjährigen fällt das alles weg 5.Ich nutze weiterhin die kostenlosen ptp Netzwerke um meine selbst Produzierten Musikstücke etc. anderen zugänglich zu machen.Wenn dann ein Minderjähriger über mein PC wahllos geschütztes Material downloadet,kann Ich nichts dafür.Ptp Netzwerke arbeiten so,das sie beim Download direkt den Upload zu Verfügung stellt.Generell sollte man die Ptp-Software verteufeln was aber ohne weiteres nicht so einfach möglich ist. 6.Ich von meiner Seite aus kann zu 100% versichern,das Ich Geschützte Inhalte nicht anbiete. ABER! Ich kann nicht versichern,das es mit vorhandener Technik ohne meinem Wissen in Zukunft möglich sein wird das geschützte Inhalte von mir aus ausgespäht oder verbreitet werden. Ich sage ok,Ich lasse es.Aber was ist wenn Ich Grundsicherungen meines Systemes vornehme aber die Technik trotzdem anfällig ist? Ich kann ein Zugriff auf meinem Rechner niemals zu 100% zusichern bzw. absichern. Genauso kann Ich bei einer Führerscheinprüfung keine Versicherung abgeben,das Ich nie einen Unfall bauen werde.Mach Ich das nicht bekomme Ich keine Versicherung für meine Karre.Ich will keinen bauen,aber wenn es passiert dann passiert es. Vorgehensweise! Alle bekannten Titel die genannt werden umändern und eigene sachen heraus bringen(diese schützen lassen)mit selben Namen die von Korny und co genannt werden.Wenn dann diese sachen geladen werden,dann entweder von anderen usern oder von digiprotect. Im letzteren falle über digiprotect eine anzeige an digiprotect stellen wegen unerlaubten download von eigenen geschützten inhalten. Kann Ich digiprotect beauftragen und feststellen das digiprotect selbst der Verursacher ist,kann ich digiprotect mit ihren eigenen mitteln schlagen! Dabei werd ich die Summen um das doppelte der geforderten gängigen summen veranschlagen(summe kann ich mir ja aussuchen).Gleichzeitig sehe Ich wie die Leute sich davor Schützen und selber so Handeln. Frage ist nur nach der Legitimation.Wenn Ich Anwalt wie Korny wäre würde Ich (wenn Ich un koscher wär) genauso handeln und versuchen extra Geld zu machen mit dieser sache.Versuchen kann Ich es! -Nichts zu tun bedeutet bei Anwälten normalerweise ein Schuldeingeständnis(eigentlich machen die sich das recht leicht damit). -Schicke Ich diese UE los umgeändert oder nicht,kann dies gegen mich verwendet werden.So wäre es aus deren sicht auch ein beschränktes Schuldeingeständnis. Ergo wäre es am besten man schreibt selbst ein paar Sätze und sagt nur: "Ihre Anklage ist haltlos." Normalerweise müssten die mir Geld bezahlen für haltlose Behauptungen. Wie ist eigentlich das Strafmaß,wenn Ich ein Auto auf meinem Namen angemeldet habe aber jemand anderes baut mit meinem Auto einen Unfall? Ja,dann schreibt man mich an aber der Unfallverursacher(Der beim Unfall zweifelsfrei aufgenommen wurde) muss blechen. Ich werde höchstens hochgestuft von meiner Versicherung(Kommt immer darauf an ,ob NUR Ich den Wagen fahren darf oder nicht)Einen Führerschein für meinen Computer gibt es noch nicht.Aber Fingerabdruckscanner die mich als user in einem Netzwerk oder PC ausweisen.Das hat aber kaum jemand. Da in dem Falle der Inet Anschluss auf mich angemeldet ist,kann man mich zwar anschreiben,aber nicht belangen,da nicht eindeutig geklärt ist wer der Verursacher ist.Das ist zwar ärgerlich für die Leute die mich abmahnen(und Geld kassieren wollen),aber Legitim,da niemand sagen kann wer nun extern am Computer/LAN-Anschluss Aktionen durchführt. Das ist jetzt nur meine Meinung. |
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| | # 1216 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| @Blacklabel78 Unter Deiner Nr. 2 irrst Du Dich. Bei der Verwendung von TOR werden keinerlei Log Dateien angelegt. Auch Registrierungsschlüssel muss es nicht zwangsläufig geben, da man die Software ja zwischenzeitlich deinstalliert haben könnte. Ich habe damals TOR benutzt und tue es noch heute. Heute nutze ich es allerdings nur noch "normal" und betreibe keinen Exit Node mehr. Der Zieldienst (http, emule o.ä.) kann zwischen einer normalen Verbindung und einer über TOR gerouteten Verbindung nicht unterscheiden, sonst wäre das Ganze sinnlos. Somit kann auch DigiProtect nicht beweisen, daß es nicht so gewesen ist. Das Fazit ist einfach. Ich bin oder war ein TOR Dienstanbieter. Das über meine IP Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde ist sehr gut möglich und doch nicht von mir zu verantworten. Das Gegenteil zu beweisen liegt wieder bei der Gegenpartei, da man in Deutschland (noch) nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern der Kläger die Schuld. Viele Grüße |
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| | # 1217 |
| Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 5
| Hallo zusammen, hier ne kurze Info zu meinem Fall: Hab Mitte diesen Monats die Abmahnung erhalten, natürlich erstma der große Schock. Habe mich dann im Forum schlaugemacht. Seite 58 ist glaub ich mein 1. Post. Eine Woche später die mod. UE verschickt per Einschreiben u. Rückschein. Am Samstag hab ich dann den 2. Brief von Korni erhalten. Mich wundert es nur dass viele den 2. Brief erhalten haben und Korni dann 900 + Euro wollte. Bei mir sind "nur" 600 + Euro!!! Ist es jetzt was anderes bei mir? Ich werd mich erstma auf "Ignore" setzten, falls noch was kommt. Die UE hat er anerkannt und auch im Brief stimmt alles mit den anderen überein ...UE anerkannt aber kein Wort der Zahlung etc. pp... Wollte nur mal mal wissen, ob noch einige den 2. Brief über 600+ Euro erhalten haben oder alle nur mit 900+ Euro. mfg Tidus |
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| | # 1218 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Die Forderungsbandbreite ist für zweite Briefe entsprechend. Sie beginnt bei 651,80EUR, gefolgt von 801,80EUR und 926,80EUR. Wenn du jetzt nicht zahlst, kann dir es doch auch im Grunde egal sein. | |
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| | # 1220 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| Hallo Leute, wie sah denn der 2. Brief bei Dir aus? Bei mir haben die nicht im Detail die UE angenommen. Sie haben Sie aber auch nicht abgelehnt. Nur seitenweise kram, daß DigiProtect ihr Kunde wäre und Vollmacht bestünde bla bla bla. Dann wurde der Streitwert mit 10.000 Euro festgelegt, auf den die Ihre Gebühren von jetzt 650+ berechnen (zuzgüglich der 150 Schadenersatz = 800+). Übrigens nimmt auch das Deutsche Patentamt DigiPro gerade unter die Lupe, da diese nicht in die Liste der offziellen Urheberrechtsverwerter eingetragen sind. Könnte sein, daß die saubere Bande jetzt erstmal selbst abgewatscht wird. Aus diesem Grund sollte man im Anschreiben auch immer erstmal die Bevollmächtigung des Rechteinhabers anzweifeln. Der weiß meist nämlich nix davon. Viele Grüße |
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