| | # 11502 |
| Registriert seit: 25.02.2009 Ort: NRW
Beiträge: 10
| Hat hier jemand überhaupt mehr wie 2 schreiben von Korni bekommen ?? ich warte mittlerweile seit April ob sich der bursche nochmal bei mir meldet. Ich hab die ruhe weg mich kümmert es eigentlich wenig ob da jetzt noch was hinterher kommt oder nicht. Zahlen werd ich eh nicht die schreiben sind nur für die tonne !! die sind doch das papier nicht wert wo es drauf geschrieben steht. Und sollte nochwas kommen werde ich wohl Hier hilfe finden War nicht letztens mal jemand der vor den kadi mußte wegen Korni ???? |
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| | # 11503 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Die Kadis hatten nur keine rechte Lust.... "Nach Meinung des AG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 21.08.2009 - Az.: 31 C 1141/09-16) gilt der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" nicht bei Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich. [...] Vor allem aus prozessökonomischen Gesichtspunkten sei es sinnvoll, das Gericht an dem Ort anzurufen, an dem eine Beweiserhebung problemlos durchgeführt werden könne, so das AG. Im vorliegenden Fall habe der Beklagte eine Vielzahl von Zeugen benannt, die ihren Wohnsitz an seinem Wohnort hätten. Durch die räumliche Nähe könne die Aufklärung der beweiserheblichen Tatsachen prozessökonomisch nur am Wohnort des Beklagten stattfinden. Daher sei örtlich auch dieses Gericht zuständig." [Quelle - Dr. Bahr] [Find ich gut, das meine Hervorhebung in der Erstbesprechung hier auch von Dr. Bahr hervorgehoben wird. Danke fürs Fleißkärtchen.]
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| | # 11504 |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| Vornweg: Dies sind nur nochmal Ideen und Vermutungen meinerseits, sowie Gedanken um das leidige Thema der Form der Abmahnung. es handelt sich um die Darstellung meiner Meinung. Ob die Abmahnung kopiert ist oder nicht, unterschrieben oder nicht und ob man 3, 4 oder 100 auf einmal bekommt, ist genauso irrelevant wie das Papier, auf dem das steht. Selbst auf nem Bierdeckel geschrieben, würde die wahrscheinlich noch gelten, da es lediglich ein Angebot zur Abwendung eines gerichtlichen Verfahrens ist. Welche Rolle DP spielt? Wahrscheinlich ist das Vorgehen rechtens, sonst gäbe es schonmal keine positiven Urteile in diese Richtung. Meines Wissens nach gingen vor allem jene Prozesse verloren, die sich auf die Rolle von DP gestürzt haben. Hinterfragen könnte man die Technik des Logprogrammes, den Zeitpunkt des Logs und der Herausgabe der Daten, sowie den Begriff der Störerhaftung. Welche Vorsichtsmaßnahmen sind dem normalen Internetnutzer nicht mehr zuzumuten? Hab ich etwa Schuld dass in der E-Mail mit der Werbung für besseren Sex ein Virus war? Hab ich Schuld, dass ich auf eine Phishing Seite hereingefallen bin? Wo ist die verdammte Grenze zwischen Fahrlässigkeit und bösartiger Absicht dritter? Ich hab Firewall, Antivirus, Hijack, Popupblocker, Adaware, Eraser und versch. Registryprogramme, immer aktuell. Was also noch? Wie muss ein W-Lan Netz nach Ansicht der Richter abgesichert werden? Wie lang muss ein Passwort sein, damit keine Störerhaftung eintritt? Und trifft den Abmahner oder Provider nicht doch eine Mitschuld an weiteren Vergehen nach dem 1. Log, da sie einen eventuellen Mißbrauch nicht verhindert haben, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten? Ich meine nämlich das niemand mir eine Mitschuld geben würde oder kann, weil mein Schloss an der Wohnungstür geknackt wurde, dieses nur 30 EUR gekostet hat und ich keine Selbstschussschliessschutzbeissdenkopfabalarmanlag e oder Pit-Bull habe. Weiterhin steht immernoch in Frage wer den Download unter welchem Namen als Ersteinsteler angeboten hat. Hab ich vielleicht das legale X downloaden wollen (den Download auch so gestartet) und das illegale Y bekommen, weil der Ersteinsteller möglicherweise jemanden hereinlegen wollte? Was müsste ein Nutzer eines P2P Netzwerkes tun und beachten, um so etwas zu verhindern, was sind seine Möglichkeiten? Der fliegende Gerichtsstand und die Prozessökonomie ist vor allen Dingen auch für jene interessant, die Prozesskostenbeihilfe bekommen. Gibt es dazu vielleicht Urteile oder Ansichten? @Sarah S.: Die Freiheit, welche im übrigen immer mehr beschränkt wird, bedeutet mir sehr viel, deshalb wähle ich, wie ich wähle! Erklär mir doch mal mit welchem Recht man Urheberrechtsabgaben auf Drucker, Kopierer etc. zahlen muss, warum eine Radiogebühr auf Computer erhoben wird und warum Singapur ein freies W-Lan Netz baut, während dies bei uns nicht mal an jeder UNI der Fall ist und warum in diesem Land die Rechte der Internetnutzer immer weiter eingeschränkt werden. Warum soll ich überdies erkennungsdienstlich behandelt werden, wenn ich nichts weiter verbrochen habe, außer einen neuen Pass haben zu wollen? Wozu soll ich auf öffentlichen Plätzen Videoüberwacht werden, wenn die Polizei bei Straftaten eh ne halbe Stunde braucht, um einzugreifen und zu helfen? Wozu will der Staat auch noch meinen Computer ausspähen? Das Telefon, E-Mail und Konto überwacht werden, ist jetzt schon zu viel. Ein Volk unter Generalverdacht!? Mit mir nicht...! Wer denkt, dass nichts verändert werden kann, der hat sich schon aufgegeben. PS: Sollte ich mir einen Anwalt nehmen, dann auf jeden Fall keinen der sich mit Abmahnungen auskennt, sondern lieber einen der entsprechende Technikkenntnisse hat und notfalls auch auf entsprechende Techniker als Zeugen zurückgreifen kann. |
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| | # 11505 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Auf weiteres möchte ich nun nicht eingehen. [würde mein Kontingent an Forum-Beitrag-Antwort-Wörter übersteigen.] Am besten Du schickst Deinen Post an die Piraten-Partei. [Link zu hier, auf deren Seite setzen geht auch Zitat:
Für Dich wäre ein Anwalt für EU und Menschenrechte geeigneter....kostet aber | ||
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| | # 11506 | |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| Zitat:
Es geht lediglich darum, dass ich rechtzeitig wissen möchte, wenn ich geloggt wurde, da ein Missbrauch eines Anschlusses generell nicht explizit ausschließbar ist. Ein User kann bei der derzeitigen Vorgehensweise über ein halbes Jahr nicht mitbekommen haben, dass sein W-Lan Passwort geknackt oder sein Rechner gehackt wurde und munter jemand über diesen Anschluss surft und Mist baut. Wenn der Provider Daten aufgrund eines Logs herausrückt, dann muss der Geloggte dies eben sofort wissen. Wenn es um Werbemails und dergleichen geht, wissen die Provider doch auch, wo man wohnt, wie die Telefonnummer ist und die E-Mail Adresse lautet. Es geht um Information, nicht um Sperrung oder Strafe. Meinst Du im Übrigen nicht auch, dass Dein Kommentar mit dem Anwalt für Menschenrechte überzogen ist? Weil es vielleicht gar nichts mit meinem Beitrag zu tun hat? | |
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| | # 11507 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 11508 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| I Durch diesen Satz, in welchem Du dem Provider eine Mitschuld gibst. Folge könnte sein: Der ISP verlangt vom Gesetzgeber Sicherheit dass er eben nicht von seinem AI mit in die Verantwortung gezogen wird. Gesetzgeber sagt: " okay lieber ISP, wenn du feststellst dass AI etwas "nichtgesetzkonformes" veranstaltet, darfst du ihm die Leitung kappen" Zitat:
Zitat:
vereinfachter Umkehrschluss aus deiner Denkweise von oben. Der User welcher nicht regelmäßig seine Festplatte sichert [erweitert zu ...wer nicht sein W-Lan prüft und pflegt] also wer seine FP nicht wartet und sichert, macht dem Hersteller Vorwürfe, er hätte ihn gefälligst per Mail auf regelmäßige Backups hinweisen müssen. Zitat:
solong und baba | |||
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| | # 11509 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 10
| Hallo Wollte mal einen Zwischenbericht abgeben, sind im juni angeschrieben worden,Mode UE wegeschickt, 1woche später 2 Schreiben,ignoriert. Seit dem ruhe. Hoffe es bleibt auch so. Und wenn nicht gehen bis zum Ende,die Bekommen nichts von mir. Gruss |
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| | # 11510 | |||
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| Zitat:
Vielleicht war Mitschuld etwas heftig ausgedrückt und sollte in Informationspflicht und/ oder Fahrlässigkeit geändert werden. Der Provider soll nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern er soll nur informieren das irgendjemand aufgrund eines Verstosses gegen das Urheberrecht die Daten des Nutzers bekommen hat. Wo wäre das Problem, dass ein Richter mal bemängelt das dies bisher nicht der Fall war und deswegen alle Logs bis zum Erhalt der 1. Abmahnung nicht gelten lässt? Und warum erfolgt keine Info? Der Nutzer muss doch zudem die Möglichkeit haben mögliche Beweise für seine Unschuld zu sichern. Zum Beispiel ein Log mit einer Infektion! Nach wie vor ist es mMn eben sehr fahrlässig den Nutzer über Monate im dunkeln zu lassen. Du tauschst doch Deine Schlösser in der Wohnung auch gleich aus, wenn Du merkst das jemand mit einem Zweitschlüssel drin war. Und Du möchtest auch gleich informiert werden, wenn das jemand mitbekommen hat. Oder etwa nicht? Es geht auch grundsätzlich um einen möglichen 2. Log, der zeitlich zwischen dem 1. Log und dem Erhalt der 1. Abmahnung liegt. Vielleicht kann dieser in Ausnahmefällen einfach anders bewertet werden, da der Anwender erst mit der Abmahnung Kenntnis von einem möglichen Mißbrauch erlangte. Zitat:
Ich sehe es eher in dieser Kategorie: Jemand baut die Kennzeichen meines Autos ab, klaut Benzin, kommt zurück und baut die wieder an. Das wiederholt er von nun ab gelegentlich und immer dann, wenn er Benzin braucht. Nach 6 Monaten kommt die Polizei und macht mir dies zum Vorwurf. Und das, obwohl sie schon nach dem ersten Vergehen meine Daten hatten und somit weitere Vergehen hätten verhindern können und ich Beweise für meine Unschuld gehabt hätte? Ansonsten siehe Wohnungsbeispiel. Ich möchte trotzdem und weiterhin einfach wissen, was ein User alles tun müsste, bis ein Richter sagt das die Störerhaftung nicht in Frage kommt. Zitat:
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| | # 11511 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.073
| LG Kiel: Filesharing - Das gewerbliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen ist nach dem Wert des Produkts zu beurteilen LG Kiel: Filesharing - Das gewerbliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen ist nach dem Wert des Produkts zu beurteilen | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 11512 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Zitat:
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| | # 11513 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"Inflations-Schnäppchen" Aus dem Link-Fundus eines alten Esels: Wir blicken etwa ein Jahr zurück, als die außerordentlich schützenswerten Kunstwerke von Herrn Tannenberger noch durch die Kanzlei Schutt und Waetke verteidigt wurden - Gesamtforderung: 826,80€ für einen Song Der betreffende Künstler war damals (zunächst) selbst verblüfft: "...Das ist ja interessant! Ich habe noch nie irgendwelche Anwälte auf jemanden losgeschickt! Es wundert mich allerdings nicht, so etwas zu lesen. Ich kenne diese Art und Weise von einigen Anwaltbüros, die sich nun einen Sport aus diesen Verfolgungen machen! Und das auch sehr oft ohne Auftrag der jeweiligen Urheber!! Da wird einfach in Tauschbören nach Titeln geschaut und da ich da nun mal oft vertreten bin, wird sich diese Musik nun mal auch ausgesucht um sie "angeblich" zu vertreten! Dieses Vorgehen ist in meinen Auen genau so wenig vertretbar wie das illegale Downloaden selbst..." Aber lest selbst! | |
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| | # 11514 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| OLG Karlsruhe zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing Internet-Law: OLG Karlsruhe zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing Abmahnwelle gegen HipHop-Blogger Abmahnwelle gegen HipHop-Blogger |
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| | # 11515 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen iAd Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH die unerlaubte Verwertung von "Moby-Wait For Me" ab Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen iAd Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH die unerlaubte Verwertung von "Moby-Wait For Me" ab |
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| | # 11516 |
| Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 49
| so..ich habe jetzt die modUE für meinen Kumpel mal fertig gemacht. Die werde ich ihm heute bringen und ihm noch einiges dazu sagen. Er muss dann entscheiden was er macht. Ob Anwalt oder nicht, oder was auch immer. Ich halte euch dann auf dem laufenden wie es weiter geht. |
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| | # 11517 |
| Registriert seit: 25.09.2009
Beiträge: 5
| Hallo, habe auch Post von Kornmeier bekommen wegen dem Lied von Michael Mind - Bakerstreet. Die Mod UE habe ich auch schon an Korni gesendet. Hat jemand schon Erfahrung bezüglich Dateien bei einer Freundin geladen und die Eltern der Freundin haben das schreiben bekommen. Die Eltern können nichts dafür man hat selbst ein sehr schlechtes gewissen und würde sich am liebsten selbst bei Korni melden. Ist das möglich? Ich weis das die Eltern immer noch als Störer belangt werden könnten, aber wie sehe es aus wenn man Korni sagt, das man auch für das Internet hier zuständig ist und die Eltern nur die Kosten übernehmen? Hoffe jemand hat schon damit Erfahrung. Würde gerne die Eltern entlasten und alle auf mich nehmen und dann nicht zahlen. Grüße und Danke. KAvu24 |
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| | # 11518 | |||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Du würdest ja quasi die "Täterschaft" zugeben. Zitat:
Du wärst Nutzer des Anschlusses und damit schon Täter. Das könnte u. U. wesentlicher teurer für dich werden. Zitat:
Du könntest höchstens die 450 € der Eltern übernehmen (intern). Bist du sicher, dass da nicht noch mehr kommt?
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |||
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| | # 11519 |
| Registriert seit: 25.09.2009
Beiträge: 5
| Hi, ob noch mehr kommt? - Ich hatte schon vor ca einem Monat Post von Nümann und Lang. Mhh das ist doof. Könnte es ich nämlich über mich machen bekämen die kein Geld, denn die Eltern haben Angst und wollen zahlen. Sprich ich muss zahlen. Auch wenn es über mich gehen könnte, könnte ich den Betrag drücken, da ich kein einkommen habe. Armer Student. Danke schonmal für die schnell Antwort.. Grüße |
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| | # 11520 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Klasse! Allerdings ist der Wert seiner GesamtAussage doch schwer unter Zweifel zu setzen. - Anstatt "Mein Name ist Hase" zu spielen hätte er doch lieber mal seine Veträge, der er [hoffentlich] mit vollster gesunder Eigenverantwortlichkeit unterzeichnet hat durchsehen sollen. Das dargestellte Szenario ist absolut unmöglich, [----------------- ------------- ------------ .... ----- ---------------- !] ++ Sorry, wird momentan in einem Rechtsstreit zwecks richterlicher Klärung verwendet ++ Das die Geschichten von SuW teils extrem intransparent in Sachen Aktivlegitimation sind hat aber auch schon das LG Frankenthal mehrfach fest gestellt. Hier gilt es noch tiefer zu bohren. [Weiß nicht genau, aber ich glaube auch der Name ATB fiel in Zusammenhang mit RA Haas, aber ich bin mir dessen nicht sicher.] Ich bin mir sicher, gerade weil auch andere "Leute" mit anderen Kanzleien diese Schiene endlich zügig und erfolgreich ermitteln und aufedecken, das auch die Auffälligkeiten hier Ihre richterliche Aufmerksamkeit und eine schöne Entscheidung nach sich ziehen werden. - "Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, kann ich Dir hier nun öffentlich sagen, dass dies was Du hier in meinem Forum veranstaltest, nahe an Rufmord grenzt und vor allem das Verschicken von Dokumenten an Fremde und Unbeteiligte strafbar ist!" Wir sind nicht femd und schon gar nicht unbeteiligt! ![]() - Geld haben sie von SuW auch keins bekommen? Na, da hätten sie doch besser Digiprotect nehmen sollen!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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