| | # 1128 |
| Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 11
| jap wird auch sicher noch diese woche als einschreiben rausgehn, aber zuerst morgen anwalt anrufen. vllt kann ich mir ja meine nerven bezahlen lassen die mich so schwachsinn immer wieder kostet. ist ja nciht das erste mal dass sich solche ******** bei mri melden |
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| | # 1129 |
| Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 5
| nochmal kurz zur sicherheit. ich will morgen die mod ue. wegschicken. vielleicht kann mir nochma eben jemand sagen, ob die so vollständig und richtig ist. habe es mit dem zusatz von sickboy260181 verfasst. vielen dank Kornmeier & Partner Hansaallee 23 60322 Frankfurt/Main Unterlassungsverpflichtungserklärung Herr ......._________ (Vorname / Nachname) .......______________________ (Straße) ......___________________ (PLZ, Ort) ........._______________ (Aktenzeichen aus der Abmahnung) verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl verbindlich, gegenüber der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt/Main zu folgendem: Der Erklärende wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.001,00 für den Fall der Zuwiderhandlung urheberrechtlich geschützte Tonaufhahmen des Künstlers Tobias Lützenkirchen oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird. ......._______________ Ort, Datum ________________________________ Unterschrift |
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| | # 1130 |
| Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 21
| Schade, die Erweiterung der mod. Ue kam etwa spät. Hab die normale UE schon weggeschickt. Naja, bei den meisten anderen kam ja auch nix weiter. Mal gucken was kommt. Mit dem 2. Schreiben rechne ich am Anfang nächster Woche. Werde aber da einfach die Füße still halten, wie die Vorgänger. Ich meld mich wieder. |
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| | # 1131 |
| Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 8
| eure UE ist trotzdem noch ein schuldeingeständnis, ihr habt nämlich vergessen folgendes hinzuzufügen "verpflichtet sich OHNE anerkennung einer rechtlichen verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma ...." |
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| | # 1133 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| Zitat:
Die Abmahner tauschen scheinbar sogar die Daten der "guten Melkkühe" aus ![]() Studie: Wir würden ja gerne Musik kaufen, aber http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...560120,00.html | |
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| | # 1134 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| 60.000 Euro Streitwert zu viel? Interview mit Rechtsanwalt Dr. Wachs Die Kanzlei Schutt & Waetke klagt erstmals mit einem horrenden Streitwert gegen einen abgemahnten Peer-To-Peer User. Wie diese Klage zustande kam, wieso man sie anstrebt, wie der utopische Streitwert von fast 60.000 Euro erstellt wurde, wollen wir herausfinden. Dazu im Gespräch mit gulli, Dr. Alexander Wachs von der Kanzlei Dr. Wachs in Hamburg. http://www.gulli.com/news/60-000-eur...el-2008-06-18/ |
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| | # 1135 |
| Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 4
| Hallo Leute, habe gestern ebenfalls Post von der RA Kornmeier bekommen. Es ging auch um den Titel "Drei Tage wach" von Tobias Lützenkirchen als Bestandteil einer Top50 Datei. Zahlung von 400 bis zum 30.6.2008 wurden mir vorgeschlagen. Habe gestern abend ca. 6 Stunden diverse Foren durchsucht und hier eigentlich die meisten Info´s bekommen. Heute habe ich mich dann direkt an die Kanzlei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf gewandt. Die haben mir sofort telefonische Unterstützung gegeben (kostenfrei). Also hier die Tipps der Kanzlei: 1. Nicht bezahlen (Forderungen sind vollkommen überzogen, heißt die Zahlung der Lizenz 150, kann nur eingefordert werden, wenn zu 100% nachgewiesen ist, das man die Datei auch gesaugt hat und dazu müßte die Kanzlei nachweisen, das man zu diesem Zeitpunkt am PC saß und das kann sie nicht (gibt ja keine Videoüberwachung in eurer Wohnung). Die Angabe der Datei, der Uhrzeit und der IP reicht bei weitem nicht. Die Anwaltsgebühren sind viel zu hoch angesetzt. Die Bundesregierung hat die Problematik wohl schon erkannt und will eine Deckelung von max. 100 für eine solche Forderungen.). 2. Modifizierte Unterlassungserklärung einreichen. Hier wichtig: auf jeden Fall mal einen Anwalt einen Blick drüber werfen lassen, Kornmeier nutzt jeden falsch formulierten Satz zu seinen Gunsten aus. Bei mir formuliert die Kanzlei mzs die UE, das ist Bestandteil des Erstgesprächs. Kostet mich zwar 150, aber meine Rechtschutzversicherung prüft gerade die Zahlung (es gibt wohl Versicherungen, die bei diesem Thema rumzicken, einfach daraufhinweisen, das es Versicherungen gibt, die bis zu 190 die Kosten der Erstberatung zahlen.) Meine Anwalt gab mir dann zwei Optionen. 1. für etwas Ängstliche: selber ein Angebot machen (100) und diese Sache ist vom Tisch, weil die Gegenpartei definitiv das Angebot annimmt. Wir wissen ja, die wollen nur unser Geld und Kleinvieh mach auch Mist. 2. für die Mutigen: Auf gar keinen Fall bezahlen, weitere Mahnschreiben mit der Begründung beantworten, das die Kosten vollkommen überzogen sind (übrigens wird das auch über die 150 abgegolten für meine Erstberatung). Meine Kanzlei hat schon einige Erfahrung mit Kornmeier, egal welche Option gewählt wurde, hat bis jetzt noch kein Mandant der Kanzlei vor Gericht gemusst, geschweige denn bezahlen müssen. Hacken an der Sache ist die 3-jährige Verjährungsfrist. Da kann theoretisch immer etwas kommen. Aber die Philosophie von Kormeier ist das schnelle Geld. Unbequeme Kunden werden nicht mehr belästigt, so sieht es wenigstens bis jetzt aus. Meine Anwalt bezeichnete das Gebaren der RA Kornmeier als abgezockt mit kriminellen Strukturen. MfG DS2303 |
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| | # 1136 |
| Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 11
| folgendes hab ich heute per einschreiben raus, habe ja auch gestern den Brief bekommen. und auf raten meines Anwalts die Formulierung von hier genommen. Raten uns also alle zum gleichen. das mit den 100, meinte mein Anwalt, soll ich abwarten was die weitermachen. aber auf jeden Fall die Unterlassungserklärung rausschicken: Kornmeier & Partner Hansaallee 23 60322 Frankfurt/Main Herr xxxxxx straße ort AZ: xxxxxx Verpflichtet sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl verbindlich, gegenüber der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 1, 60313 Frankfurt/Main zu folgendem: Der Erklärende wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.001,00 für den Fall der Zuwiderhandlung urheberrechtlich geschützte Tonaufhahmen des Künstlers Tobias Lützenkirchen oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird. 19.06.2008 Feld-wald-wießen-rennach ________________________________ Unterschrift |
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| | # 1137 |
| Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 2
| Hi, hatte im Februar auch so nen netten Brief der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Co in meinem Briefkasten. Mei hatte ich mich gefreut. Der Zeitraum, an dem ich upgeloaded haben soll viel direkt in meinen Urlaub, wo ich mehrere Wochen nicht zu Hause war. Dazu kommt noch erschwerend, dass es sich bei der Fileshare Datei um ein etwas "anrüchiges " Filmchen handelte, was die Rechnung gleich auf 550 Euro brachte. Diese sollte ich innerhalb von einer Woche überweisen und die mitgeschickte Unterlassungserklärung ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Gut, der Übeltäter war dann recht schnell ausgemacht, da in dieser Zeit nur mein Untermieter daheim war. Dachte mir dann, ich schreibe erst mal nen Wiederspruch mit dem Hinweis, dass ich zum besagten Zeitpunkt gar nicht die Möglichkeit hatte dieses Delikt zu Begehen. Die besagte Anwaltskanzlei interessierte das gleich gar nicht. Sie wiesen mich im nächsten Brief darauf hin, dass wenn jemand in der Lage wäre meinen Zugang zu missbrauchen ich allein dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Des Weiteren stieg meine zu zahlende Summe dann gleich auf 650 Euro an. Hatte dann aber eine etwas längere Frist. Naja, der Brief war dann vom o.g. Anwalt dann auch mal persönlich unterschrieben. Der erste hatte ja nur ne hineinkopierte Unterschrift. Nun kam der Zeitpunkt an dem ich mir schon etwas Sorgen machte. Ich rief also bei meinem Provider an und fragte nach der IP, welche mir im besagten Zeitraum zugewiesen worden ist. Leider ist da aber niemand für eine solche Auskunft befugt und des Weiteren wäre es nach einer so langen Zeit gar nicht mehr möglich gewesen diese herauszufinden. Tja... das war dann wohl Nichts. Ich besann mich dann auf einen befreundeten Rechtsanwalt, in der Hoffnung, dass dieser mir weiterhelfen könnte. Wir suchten dann im Internet nach ein paar Urteilen, welche uns weiterhelfen könnten. Natürlich wurden wir auch fündig. Mein Ra verfasste dann nen netten Brief an die RaK Kornmeier&Co welcher unter anderem eine "Unterlassungserklärung" beinhaltete und in welchem der Name des wirklichen "Übeltäters" stand. Wir dachten dann, damit hat es sich dann wohl erledigt.... Denkste. Der nächste Brief ließ nicht lang auf sich warten. Hatte aber wenigstens erwartet, dass man sich dann die Mühe macht die Ausarbeitung meines RA durchzulesen. Keine Spur, nur irgendwelche Urteile, die mit meinem Szenario gar nichts zu tun haben und ne Menge bla bla bla und dann natürlich der Drohung eine Klage gegen anzustrengen. Natürlich war die zu bezahlende Summe dann gleich mal auf 950 Euro angestiegen. Was nun? Mein RA schickte darauf den Herren noch einen Brief, indem nicht viel Anderes stand, als in dem letzten und dem Hinweis, dass sie mich doch verklagen sollen. Tja, was meint ihr was dann passiert ist? ..... Nichts. Seit diesem Tag habe ich Nichts mehr von der o.g. Kanzlei gehört, geschweige denn gelesen und das ist nun schon ein paar Monate her. Tja... wie ihr seht, Ausdauer zahlt sich wohl doch aus. Deswegen geht zu nem RA der sich damit auskennt, dann braucht ihr euch keine Sorgen zu Machen. |
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| | # 1138 |
| Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 38
| Kleine Anekdote am Rande noch...bei mir stand in dem Schreiben "3 Tage Wach (Get dem sonstnochwas Remix)" der sich auf der Maxi-CD befindet". Tja. Tut er aber gar nicht, soweit ich weiß sind da nur der Scooter- und Radio-Edit drauf...nun verhält es sich bei "kommerziellen" Remixen ja glaube ich so dass der Rechteinhaber Lützenkirchen/Digiprotekt die Rechte an den "Remixer" abtreten muss, wenn dieser seinen Remix veröffentlichen will. Und das wiederum heißt man verletzt die Rechte des "Remixers" und Digiprotekt dürfte gar nicht abmahnen. Kennt sich DAMIT jemand aus...? |
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| | # 1139 |
| Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 4
| Hallo 2stroker, zu deiner UE. Mein RA meinte, das man generell alle Stücke von DigiProtect in die UE aufnehmen sollte, die die vertreten, dann kann in diesem Fall keine weitere Mahmung mehr kommen. Normalerweise ist es auch nicht rechtens wie es die Kanzlei Kornmeier macht, die Mahnungen zu splitten. Eigentlich müssten sie einem eine UE vorlegen, die alle Stücke von DigiProtect beinhaltet. MfG |
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| | # 1140 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Dadurch könnte ein mögliches Szenario so aussehen: 1. Du wirst abgemahnt und widersprichst mit der Begründung im Urlaub zu sein, benennst den einzig Möglichen - deinen Untermieter. 2. Dank deines RA gibst du eine mod. UE ab. 3. Dein Untermieter bekommt nun Post von den Abmahnanwälten mit den gleichen Forderungen wie in deinem 2. Brief. Aus den Schadensersatzforderungen und RA-Kosten kommt der aber nicht mehr raus, da er nur als einzig Verantwortliche in dieser Zeit in Frage kommt. 4. Obendrein könnte man dich wegen Störerhaftung belangen, wenn du deinen Untermieter nicht eine ausdrückliche Belehrung verabreicht hast - natürlich schriftlich - dass er kein Filesharing betreiben soll. Dein Ablauf oben also zunächst gut für dich, aber moralisch verwerflich. Mit Nächstenliebe gegenüber deinem Untermieter hat das nichts zu tun. Wie schon gesagt, im schlimmsten Fall seit ihr beide dran. Leider! | |
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