| | # 1082 | |
| Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Angenommen durch die unerwünschte Mithilfe eines Abmahners habe ich festgestellt, dass mein WLAN ungesichert ist und Nachbar's Lumpi Dokumentarfilme über die Entstehung des Lebens saugen konnte. Wäre es dann nicht ratsam als präventiven Erstschlag (oder meinetwegen Zweitschlag) eine modUE an das halbe Dutzend ******** zu schicken und statt den konkreten Rechteinhaber zu nennen zu schreiben "alle von ihnen vertretenen Rechteinhaber". Oder, wenn das juristisch zu allgemein ist, alle vertretenen Firmen des jeweiligen Abmahners laut http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ zu listen? Dann wäre man zumindest vor weiteren Abmahnungen sicher?! Nachteil ist natürlich, dass man 30 Jahre lang nicht wieder auffallen darf, Aber wer so was Hand auf's Herz sowieso nicht macht... ![]() Was meint die Community dazu? | |
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| | # 1084 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
| Heya! Da sich ja noch niemand hier geäuusert hat,obs mal einem echt an dem kragen ging (soweit ich all die seiten richtig gelesen habe),klingt das ganze ding ja mal wieder total lustig. Ich habe auch son scheiss Wisch bekommen. Ich habe gar keinen PC,was wollen die eigentlich von mir? Aba als ich das gelesen habe,war ich beruhigt! Zitat: Hey Ich wurde zwar nicht wegen dem Circle abgemahnt aber wegen anderen Filmchen.... Die sind nur auf Geld aus! Ich soll 600 Euro an die Kanzlei Kornmeier & Partner Überweisen und alleine davon sind über 300 euro Anwaltskosten! Und ich glaube nicht das die Den rest weiterleiten würden! Ich habe das Geld NICHT überwiesen und habe es auch nicht vor! Ich werd berichten wie es ausgeht.... Das hab ich noch bei Google gefunden 10 Goldenen Regeln des Abgemahnten 1. Ruhe bewahren ! Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen, die geforderten Summen recht stattlich sind, der Schock sich längst im ganzen Körper ausgebreitet hat und Panik sich breit macht es gilt Ruhe zu bewahren. Egal was man euch vorwirft oder von euch verlangt, nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein, die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln. Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber. 2. Nichts überstürzen ! Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten und viele Abgemahnte wissen nur zu gut, wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit die Sache aus der Welt zu räumen - aber wer übereilt handelt, macht Fehler. Lasst euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an. Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt, lasst euch davon nicht unter Druck setzen. 3. Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei ! Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, haben viele Abgemahnte Angst, dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Polizei geben könnte. Dies ist falsch ! Da ihr die Abmahnung bekommen habt, ist das strafrechtliche Verfahren in dieser Sache längst eingestellt. Erst dadurch können die Anwaltsbüros Akteneinsicht verlangen und eure Adresse herausfinden. Solange das strafrechtliche Verfahren noch lief, kamen die Anwälte nicht an eure Adresse und konnten euch nicht anschreiben. Heißt also, sobald ihr die Abmahnung in den Händen haltet, könnt ihr euch hundertprozentig sicher sein, dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung, keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird. Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben, da ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten. Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben, dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden. Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen. Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten. 4. Sammelt Wissen ! Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus. Da euch die Thematik aber unmittelbar betrifft, solltet ihr zumindest ein wenig nachlesen. Besucht Foren,Internetseiten usw.- einfach Googeln. Da ihr mit dem Problem nicht alleine seid, lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden, wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und wie man am besten vorgeht. Und dieses Wissens wurde schon in einer sehr schönen Linkliste (Klick mich) vom Alten Hassen zusammengetragen und steht euch als Hilfe zur Verfügung. Ihr müsst nicht den ganzen Thread lesen, aber die Linkliste solltet ihr euch schon ansehen. Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln. 5. Holt Hilfe ! Wenn ihr euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid, holt euch Hilfe. Diskutiert im Freundeskreis darüber, vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt. Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden. Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt, holt euch fachliche Hilfe. Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und dem Urheberrecht auskennen. Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt immer der teurste sein. In jedem Falle müsst ihr nämlich den Juristen bezahlen und der fordert nicht wenig. Zudem kann es sein, dass dieser euch dazu rät, die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen. Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt. In jedem Falle zahlt ihr aber (wenn nicht für die Mahnung, dann für euren Anwalt). Wenn es euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe. Wer es nicht so dicke hat, sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4), denn letztlich braucht man das Wissen. 6. Nicht bezahlen ! Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief. Diese ist allerdings lediglich ein Angebot (wird so auch im Brief gesagt). Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen. Das solltet ihr tun. Es sei denn, ihr habt so viel Geld, dass ihr es verschenken wollt. Hinter diesem Angebot steht kein Zwang. Niemand zwingt euch, die Summe zu bezahlen. Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte, nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen. Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen, noch seid ihr mit denen einen Vertrag eingegangen, woraus sich die Forderung ergeben würde. Überweist also keinen Pfennig ! Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden. Es reicht aus, wenn ihr die Summe nicht überweist. Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon, dass ihr nicht gezahlt habt. Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen Gericht festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen. 7. Kein Schuldeingeständnis ! Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch eine Unterlassungserklärung bei. Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken. Tut dies nicht ! Sobald ihr den Wisch unterschreibt, gesteht ihr vollumfänglich eure Schuld ein. Ihr habt euch aber nichts vorzuwerfen, solange eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Also braucht ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen. Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt. Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt. Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall, dass man euch erneut (eindeutig) nachweist, die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben, die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein, dass ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft. Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift. Unterschreibt also nichts ! Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind, man könne die Unterlassungserklärung abändern und dann unterschrieben zurückschicken. Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante, da man so den Streitwert senken und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann. Dennoch rate ich persönlich davon ab, denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat, der muss auch absolut nichts unterschreiben. 8. Nicht reagieren ! Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett. Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser. 9. Gegenschlag planen ? Es kann durchaus auch sinnvoll sein, den Spieß einfach umzudrehen, da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden. Man schickt euch eine ungerechtfertigte Geldforderung und das sogar gewerbsmäßig, da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen gutes Geld verdienen. Man könnte überlegen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld). Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein, da man von euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht. Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance, dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte endlich mal beendet werden. Wenn Ihr nicht reagieren wollt, siehe Regel 8 - einfach nichts tun. 10. Und das Wichtigste - Leben genießen ! Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben ! |
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| | # 1085 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
| ach ja, da meine uploadrate ja nicht schneller ist ,als meine download rate, konnten sie ja niemals das ganze file von mir runterladen,was quasi heisst,wenn es gepackt ist sie auch sich niemals diese datei hätten anschauen können! erm das war nur ein urlaubsvideo von mir, ich habe es halt nur umbenannt! |
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| | # 1086 |
| Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 4
| bei mir steht, sie bzw. digiprotect hätten am 22.3.2008 um 01:22:43 in einem testdownload den film xyz von der ip-adresse ......... heruntergeladen. und sie hätten jetzt vom rechteinhaber des films (firma xy und die ist wirklich rechteinhaber) den auftrag erhalten.... das blöde ist ja, dass mein "kleiner bruder" den film wirklich über meinen anschluss für nen abi-scherz runtergeladen hat |
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| | # 1087 |
| Gastposter | auch ich bin seit einigen Tagen Kornmeier-"Kunde" und habe mir zwischenzeitlich ein Bild von diesem "Geschäftsmodell" machen können. Im Hinblick auf eine mögliche zivilrechtliche Klage dürften die hier veröffentlichten Urteile diverser Gerichte interessant bzw. vielversprechend sein. Wie an anderer Stelle zu lesen ist, soll die Kanzlei mittlerweile ja auch schon vereinzelt den Klageweg beschritten haben. Man kann wohl angesichts der oben genannten bereits getroffenen Urteile mehr als nur hoffen, dass die Gerichte in Frankfurt ähnlich entscheiden werden und dieser mehr als unlauteren Machenschaft ein Ende bereiten. Natürlich nur bis zum nächsten erfinderischen Einfall der Film- und Musikindustrie... Kurz gesagt: Ich werde eine modifizierte und evtl. "vorbeugende" Erklärung abgeben, aber nicht zahlen. spin12 |
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| | # 1088 |
| Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 4
| Servus Leute! Gehöre seit gestern leider auch zu den "Glücklichen" und bin erst mal ziemlich in Panik geraten, wollt gleich den Wisch von Kornmeier und Co unterschreiben und die 500 EUR zahlen... hab mich dann aber doch mal hier bei Euch schlau gemacht und tendiere mittlerweile eher dazu, die mod.UE abzuschicken und nix zu zahlen, obwohl ich schon sehr arge Bauchschmerzen deswegen hab. Hab die UE jetzt mal verfasst und stell sie hier rein, vielleicht kann ja mal einer der "Fachkundigen" kurz drüber schauen und mir sagen, ob man das so stehen lassen kann??? Ich weiß ja, dass hier schon viel dazu geschrieben wurd, und ich hab das meiste davon, hoff ich, auch gründlich gelesen und verstanden - aber Angst hab ich halt doch, bei der UE einen Fehler zu machen und dann deswegen so richtig in die Sch... zu langen. Kornmeier & Partner Straße PLZ Ort Unterlassungsverpflichtungserklärung Hiermit verpflichte ich, Name xxx Straße xxx Adresse xxx Aktenzeichen: xxx, mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt/Main - nachfolgend Firma DigiProtect genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Firma DigiProtect festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, Filmwerke der Firma DigiProtect oder einzelne Teile hiervon ohne Einwilligung der Firma DigiProtect öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird. Kann man das so lassen? Ich bin mir echt unsicher, ob ich wirklich einfach nur DigiProtect als Rechteinhaber angeben soll, weil in dem Wisch von Kornmeier steht, dass ich mich gegenüber Digiprotect verpflichten soll, Filmwerke der Firma xyz nicht mehr öffentlich zu machen. Oder isses auch in Ordnung, so wie ich es gemacht hab, einfach zu schreiben, dass man sich generell Digiprotect gegenüber verfplichtet, ohne speziell die Filmfirma zu nennen? Ich bin etwas neben der Kappe momentan deswegen, also sorry, falls ich Schwachsinn geschrieben hab oder irgendwas, was schon tausendmal beantwortet wurde. Aber ich hab halt echt Muffensausen deswegen... ![]() Wär jedenfalls super, wenn mir einer kurz ein Feedback geben könnt! |
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| | # 1090 | |
| Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Darüber hab ich auch lange nachgedacht... auf den diversen Seiten zu diesem Thema (Abmahnwahn usw.) heißt es aber, dass man, wenn man defintiv mehrere Filme aufm Rechner hatte, das lieber etwas auszuweiten?! Deshalb hab ich es etwas weiter formuliert. Nicht gut?!?! | |
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| | # 1091 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 2
| Moinsen, die Frage bewegt mich auch. Dieses Pro-Forma-Ausschliessen mehrerer/sämtlicher Werke des Rechteinhabers - setzte ich da den tatsächlichen Hersteller xyz (der auch im Schreiben genannt ist) oder Digiprotect ein? Ich denke, es ist sehr wohl relevant, was da steht oder was denkt ihr? Euer Tzweni |
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| | # 1092 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Schutt, Waetke klagt in Hamburg: Spendenaufruf ! Zitat:
![]() Auch fehlt Dir offenbar die Information dazu, dass Regel 8 seit Monaten nicht mehr zutrifft. T15 kann seinen Beitrag jedoch nicht mehr aktualisieren bzw. editieren, da der Gulli-Thread damals auf Betreiben von KUW geschlossen wurde. Wer hier immer noch empfiehlt, auf die mod. UE zu verzichten, ist ein schlechter Ratgeber, der die möglichen Konsequenzen (EV + Streitwert) zumindest moralisch verantworten muss. | ||
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| | # 1093 | |
| Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
der fett markierte Punkt in dem Zitat oben, is grade meine Problem! Ich hatte nämlich gelesen, dass es besser wäre, man weitet das aus, wenn man weiß, dass man mehrere Titel aufm Rechner hatte??? Oder soll ich doch lieber nur den einen Filmtitel angeben??? | |
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| | # 1094 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Dies gilt natürlich dann nicht, wenn Du vom gleichen Rechteinhaber konkret weitere "Kunstwerke" im Upload hattest. Hier empfiehlt sich tatsächlich, die UE entsprechend zu erweitern. Mit Deiner Unterschrift solltest Du also soviel wie nötig bzw. sinnvoll aber auch sowenig wie möglich für die nächsten 30 Jahre garantieren. | |
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| | # 1095 | |
| Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Oder geht das gar nicht, weil Digiprotect die Rechte an den Filmen dieser Firma hat und ich mich daher doch allgemein hinsichtlich ALLER von Digiprotect geschützten Filme und Filmfirmen verpflichten muss? Das muss doch irre viel sein, was so alles unter Digiprotect läuft, oder?! (is mir eigentlich auch egal, weil davon bin ich im Moment echt kuriert) Sorry, wenn ich mit meinem dauernden Nachgefrage nerven sollte - aber bei mir liegen im Moment wirklich die Nerven blank, vor allem auch, weil ich der Grund für den Scheiß bin und meine Eltern, über die der Anschluss läuft, jetzt die Leidtragenden sind und da mit reingezogen werden... ![]() | |
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| | # 1097 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Zitat:
Wahrscheinlichkeitsrechnung oder kennst Du seinen Shared Folder? ![]() Wenn er in 2 Wochen vom gleichen RI erneut abgemahnt wird, schickt er die Rechnung an Dich weiter. | ||
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| | # 1098 |
| Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 2
| @Max26 Wie gesagt ist das gleiche Thema bei mir gerade Akut. Ich habe anstelle von: "Filmwerke der Firma DigiProtect oder einzelne Teile hiervon ohne Einwilligung der Firma DigiProtect öffentlich ..." Filmwerke von xyz(der tatsächliche Hersteller)(Rechteinhaber Firma Digiprotect)... geschrieben. Ich habe lange gegrübelt, aber ich glaube, es müsste so stimmen, denn Digihaumichblau vertritt die Rechte, aber die Verpflichtung richtet sich an die Werke des Herstellers xyz. Tzweni |
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| | # 1099 | |
| Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Andere Anwälte im Netz raten sogar zu einer vorbeugenden UE. Wären mit der vorbeugenden UE nur die Schadenersatzanteile abgewehrt oder nur die Anwaltsgebühren oder beides? | |
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| | # 1100 |
| Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 8
| also in meiner abmahnung steht z.b. nur eine mp3. da ich aber nicht genau weiss, ob mein sohn vlt noch mehr heruntergeladen hat, reicht es doch fürs erste die mod. UE auf diesen einen titel zu beschränken, weil falls korni nochmal was schreibt, geb ich halt einfach eine 2. mod. UE ab oder? ach und noch eine frage: wie reagiere ich, wenn korni nach abgabe der mod. UE, die er vlt nicht annimmt, noch ein schreiben schickt, von wegen kosten gestiegen, blablabla? einfach nicht mehr reagieren? |
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