| | # 10963 | |
| Gastposter | Zitat:
Für mich als juristischen Laien ist es durchaus interessant zu erkennen, dass eine "Ladung" im Briefkasten liegt. Bei Eurem juristischen Kauderwelsch weiß doch kein vernünftiger Mensch mehr, was gemeint ist. Falls Du einmal eine Frage zur Infinitesemalrechnung hast, würde ich Dir im gleichen Stil antworten: Du redest ja ein Blech, wie soll denn so eine Stammfunktion schon aussehen, dass erkennt doch jeder Idiot ! Gruß Flesh_Storm P.S. Was meinst Du mit einer "Ladung"... Arschladung ? | |
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| | # 10964 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Man darf natürlich über alles berichten, wenn man brav nachfragt solange noch nichts veröffentlicht ist. Wenn ich persönlich dabei sitze dann frage ich natürlich auch höflicherweise vor der Veröffentlichung, falls nicht ein unbedingter Grund vorliegt, nämlich dass das Urteil gar nicht veröfentlicht werden soll. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 19:10:02----- Zitat:
Für den Laien einfach erkennbar: Was - Wann - Wo. Der Rest macht der zu beauftragende Anwalt.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | ||
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| | # 10965 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Zitat:
Du hast oft geschrieben, dass Kornmeier in die nächste Runde geht, sollte er ein Urteil in der ersten Instanz verlieren. Da wäre es vielleicht "hinderlich", wenn die Fakten aus Urteil 1 bekannt würden. Naja, oder auch nicht. Ist im Grunde egal. Viel Erfolg mit weiteren "Sommerurteilen"!
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | ||
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| | # 10966 | |
| Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 17
| Zitat:
Das war dein Zitat von Mitte Mai. Hast du etwa seitdem nicht auf das Gerichtschreiben ragiert? | |
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| | # 10968 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Zitat:
[Edit] Sorry, hat sich mit dem Post von @manfred darüber anscheinend erledigt. | ||
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| | # 10969 | |||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
"Rechtlich sichere und finanziell günstige Beendigung einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung im Filesharingbereich." Jedenfalls zeigen die jüngsten Mahnbescheide und Klagen wieder, dass unsere Mandanten sehr günstig aus der Sache herausgekommen sind. Nicht jeder ist Hartz-4-Empfänger, unpfändbar und kann hier den ganzen Tag posten. Es gibt Abgemahnte, die sehen einfach ein, dass es günstiger ist, die Sache mit weniger als EUR 450,00 zu beenden als nachher vor Gericht das dreifache zu bezahlen. Mit der Klage kommt meist das Gejammere, ob man nicht doch noch einen Vergleich machen kann. Das kriegen wir hin, jedoch nicht mehr zu diesen Konditionen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt ABMAHNUNG KORNMEIER Anwalt Urheberrecht Filesharing -----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 21:37:34----- Zitat:
Bei Forderungen über EUR 750,00 kann man direkt klagen ohne vorherigen Mahnbescheid! ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 21:40:44----- Zitat:
Da lob ich mir doch die hechlersche Lösung, mit der so was nicht passieren kann. Werden Anwaltskosten oder Unterlassung gefordert? Soviel müssten Sie wohl rauslesen können.
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |||
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| | # 10970 |
| Gastposter | @RA Hechler M.B.A. (Mahnung, Beistand, Abzocke) hechlersche Lösung: Gebt mir mal schnell ein paar hundert Euro und ich hänge mich 5 Minuten ans Telefon um mit meinen Studienkumpels zu quatschen und dann ist die Sache vom Tisch. Das muß Euch doch einige hundert Euro Wert sein, schließlich ist das: echt harte Arbeit. Gruß Flesh_Storm |
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| | # 10971 | |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
| [Ironie on] Toll , wie ein Werbeflyer der Abmahntrittbrettfahrerindustrie . [Ironie off] Aber wieso fällt mir das besonders auf ? Zitat:
Ich habe jedenfalls keine Vorurteile gegen Arbeitslose und freue mich über jeden der hier konstruktiv teilnimmt und nicht den Abmahnwahn unterstützt. | |
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| | # 10972 |
| Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
| So, Post vom Provider. Und da steht nun Schwarz auf Weiss und unterschrieben, dass die IPs nach 7 Tagen gelöscht werden und ich mich an die abmahnende Kanzlei wenden solle. Da meine vermeintliche Urheberrechtssverletzung vom 6.02. stammt, und der Gerichtsbeschluss, dass die zu den IPs dazugehörigen Adressen ausgehändigt werden dürfen, erst vom 20.02. stammt, stellt sich die Frage wie die Kanzlei legal an meine Anschrift gekommen sein mag. Zumal mir kein Strafverfahren oder eine EV oder ähnliches, was eine vorzeitige Aushändigung hätte begünstigen können, bekannt ist. So ist die Kanzlei entweder unberechtigt an meine Daten gekommen ODER hat mir wichtige Daten und Beweise vorenthalten. Sollte ich nun einen 2. Brief erhalten, so erwäge ich, ob ich dem Herren mal eine Frist setze, bis zu derer er sich erklären und Beweise vorlegen mag. Darf ich das? Und welche Frist ist angemessen? |
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| | # 10974 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Danke. Aber wir nehmen die shualische Lösung. Die ist Beides: kostengünstig und erfolgreich.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 10975 | ||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Wenn es zutrifft, dass die vermeintliche Urheberrechtsverletzung am 6.2. geloggt wurde, der Auskunftsbeschluss aber vom 20.2. stammt, dann muss die Telekom die Daten länger gespeichert haben. Sei es nun aus freiwilligen Stücken oder auf Aufforderung. Tatsächlich gibt es ja auch solche "Bitte-länger-speichern-Aufforderungen" und -Beschlüsse. Das alles dem Kunden gegenüber korrekt darzustellen, wäre mühsam und könnte am Ende noch ungewollte Reaktionen hervorrufen oder Fragen aufwerfen. Da begnügt man sich eben mit einer Standardantwort. Ist ja schließlich nur Kunde und Verbrecher *hust*. Der Rubel muss möglichst stressfrei rollen und Datenschutz ist nicht sinnvoll, sondern lästig. Zitat:
Ich gehe übrigens davon aus, das du die Wahrheit sagst. Auch das ist eine Annahme, die falsch sein kann. Nicht böse sein oder persönlich nehmen, ich will damit ausdrücken, dass die Wahrheitsfindung nicht gerade eine leichte Übung ist. Sie verkommt mitunter zu einem schwammigen und stark von persönlichen und wirtschaftlichen Interessen geleiteten Phänomen. | ||
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| | # 10977 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Deshalb bleiben diese bestimmten Daten länger als 7 Tage erhalten. Ob das rechtens ist? Keine Ahnung.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 10979 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Ich würde es gleich machen, zumindest wenn eine Rückantwort in Form einer modUE o.ä. bereits erfolgt ist. Diese Anfrage nach BDSG hat ja nix mit der Abmahnung selbst zu tun. Du hast durch diese lediglich erfahren, dass jemand deine personenbezogenen Nutzerdaten über einen Richterbeschluss (Aktenzeichen) erwirkt hat, und jetzt verarbeitet bzw. speichert. Und das willst du eben jetzt ganz genau wissen, weil du ein Recht darauf hast. Ich würde die Anfragen an "beide" schicken, also RI laut Abmahnung sowie AbmahnAnwalt. PS: @all Bitte kein Gelaber mehr, dass zwei Einschreiben mit Rückschein ja sauteuer sind. Jeder soll das für sich allein entscheiden, ob er diese Investition tätigt oder eben nicht. -CityLight- |
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