Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 06.09.2009, 18:37   # 10961
princess15114
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
... hechlerisch ...
Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass das in den nächsten Duden kommt.
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Alt 06.09.2009, 18:39   # 10962
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Viel wichtiger wäre mir mal dass die "Sommerurteile" veröffentlicht werden, die von Rang sind. Langsam ist da meine Geduld am Ende.
Korrekt!
Da soll es ja einiges zu berichten geben.

Wie sieht es eigentlich aus mit dem "Recht" zum Veröffentlichen von Urteilen aus Zivilprozessen?
Darf die jeder im Internet niederschreiben, wenn er sie denn kennt?
Was ist zu beachten?
Müssen zum Beispiel Namen von Betroffenen und auch deren RAs rausgeschwärzt werden?

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Sie hat tatsächlich das alleinige Recht in der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten [wie Wilde + Beugers Hinweisbeschluß].
Wenn man so einem Prozess persönlich als Unbetroffener bewohnt darf man trotzdem anschließend nicht darüber berichten?
Das ist mir neu. Aber interessant zu wissen.
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Alt 06.09.2009, 19:06   # 10963
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Was für ein Quark Du manchmal erzählst.

Wie soll eine Ladung aussehen? Über die beiden Arten redet er hier.

Für mich als juristischen Laien ist es durchaus interessant zu erkennen, dass eine "Ladung" im Briefkasten liegt. Bei Eurem juristischen Kauderwelsch weiß doch kein vernünftiger Mensch mehr, was gemeint ist.

Falls Du einmal eine Frage zur Infinitesemalrechnung hast, würde ich Dir im gleichen Stil antworten: Du redest ja ein Blech, wie soll denn so eine Stammfunktion schon aussehen, dass erkennt doch jeder Idiot !

Gruß

Flesh_Storm

P.S. Was meinst Du mit einer "Ladung"... Arschladung ?
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Alt 06.09.2009, 19:07   # 10964
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Korrekt!
Da soll es ja einiges zu berichten geben.

Wie sieht es eigentlich aus mit dem "Recht" zum Veröffentlichen von Urteilen aus Zivilprozessen?
Darf die jeder im Internet niederschreiben, wenn er sie denn kennt?
Was ist zu beachten?
Müssen zum Beispiel Namen von Betroffenen und auch deren RAs rausgeschwärzt werden?


Wenn man so einem Prozess persönlich als Unbetroffener bewohnt darf man trotzdem anschließend nicht darüber berichten?
Das ist mir neu. Aber interessant zu wissen.
Genau wie du geschrieben hast. Es geht ums Urteil und nicht um Personen. Richternamen dürfen verwendet werden.

Man darf natürlich über alles berichten, wenn man brav nachfragt solange noch nichts veröffentlicht ist. Wenn ich persönlich dabei sitze dann frage ich natürlich auch höflicherweise vor der Veröffentlichung, falls nicht ein unbedingter Grund vorliegt, nämlich dass das Urteil gar nicht veröfentlicht werden soll.

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 19:10:02-----

Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Für mich als juristischen Laien ist es durchaus interessant zu erkennen, dass eine "Ladung" im Briefkasten liegt. Bei Eurem juristischen Kauderwelsch weiß doch kein vernünftiger Mensch mehr, was gemeint ist.
Blödsinn. Wer eine Ladung bekommt erkennt das weil "Anordnung und Ladung" fett als Überschrift drüber steht.

Für den Laien einfach erkennbar: Was - Wann - Wo.

Der Rest macht der zu beauftragende Anwalt.
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Alt 06.09.2009, 19:13   # 10965
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Man darf natürlich über alles berichten, wenn man brav nachfragt solange noch nichts veröffentlicht ist.
Sprich: Möchte einer der beiden Prozessgegner nicht, dass etwas veröffentlicht wird, darf es niemand veröffentlichen?

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wenn ich persönlich dabei sitze dann frage ich natürlich auch höflicherweise vor der Veröffentlichung, falls nicht ein unbedingter Grund vorliegt, nämlich dass das Urteil gar nicht veröfentlicht werden soll.
Was ist, wenn Berufung droht.
Du hast oft geschrieben, dass Kornmeier in die nächste Runde geht, sollte er ein Urteil in der ersten Instanz verlieren.
Da wäre es vielleicht "hinderlich", wenn die Fakten aus Urteil 1 bekannt würden. Naja, oder auch nicht. Ist im Grunde egal.

Viel Erfolg mit weiteren "Sommerurteilen"!
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Alt 06.09.2009, 19:46   # 10966
mandred
 
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Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
So da bin ich mal wieder...
Ich bin grad ohne üble Gedanken an mein Briefkasten gegangen und fand einen netten gelben Brief vom Gericht.
ich dacht mich tritt ein Pferd.
da hab ich den mist und einen Mahnbescheid in höhe von 902,80€, dazu kommen dann noch die 101,00€ Gerichtskosten.
trotz Mod. UE, trotz nicht reagieren und keine Kontaktaufnahme hats nun geknallt...

und einen ganz netten Satz fand ich dann noch am ende des Bescheides
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt."

shit

Das war dein Zitat von Mitte Mai.
Hast du etwa seitdem nicht auf das Gerichtschreiben ragiert?
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Alt 06.09.2009, 19:47   # 10967
wadi1982
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 169
@deathangel01

Das ist sehr schade für dich. Vielleicht hab ich es ja überlesen, aber kam bei dir vor dem Schreiben kein Mahnbescheid ??

EDIT: OK. mandred hat gerade die passende Info für mich gefunden
__________________
Gruß Wadi
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Alt 06.09.2009, 21:02   # 10968
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
das einzigste was sie gestört hat war das in der modue kein eingehen auf zahlung war.
das steht auch in dem brief der ja nun kam -.-
ansonsten ist diese so wie es klingt rechtens.
ich war da bissl zerstreut, man hat mit sowas ja nicht jeden tag zutun.
könnte es sein, dass @deathangel01 die modUE einfach selbst abgetippt hat und diesen Satz
Zitat:
.....im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,....
vergessen hat? modUE

[Edit] Sorry, hat sich mit dem Post von @manfred darüber anscheinend erledigt.
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Alt 06.09.2009, 21:36   # 10969
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass das in den nächsten Duden kommt.
Als Definition im Filesharingsinne schlage ich vor:

"Rechtlich sichere und finanziell günstige Beendigung einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung im Filesharingbereich."

Jedenfalls zeigen die jüngsten Mahnbescheide und Klagen wieder, dass unsere Mandanten sehr günstig aus der Sache herausgekommen sind. Nicht jeder ist Hartz-4-Empfänger, unpfändbar und kann hier den ganzen Tag posten. Es gibt Abgemahnte, die sehen einfach ein, dass es günstiger ist, die Sache mit weniger als EUR 450,00 zu beenden als nachher vor Gericht das dreifache zu bezahlen. Mit der Klage kommt meist das Gejammere, ob man nicht doch noch einen Vergleich machen kann. Das kriegen wir hin, jedoch nicht mehr zu diesen Konditionen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt

ABMAHNUNG KORNMEIER Anwalt Urheberrecht Filesharing

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 21:37:34-----

Zitat:
Zitat von wadi1982 Beitrag anzeigen
@deathangel01

Das ist sehr schade für dich. Vielleicht hab ich es ja überlesen, aber kam bei dir vor dem Schreiben kein Mahnbescheid ??

Bei Forderungen über EUR 750,00 kann man direkt klagen ohne vorherigen Mahnbescheid!

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.9.2009 um 21:40:44-----

Zitat:
Zitat von deathangel01 Beitrag anzeigen
So da will ich mich mal wieder melden, aber nicht mit guten Nachrichten

Es flog gestern ein riesen Umschlag mit einer Anordnung und Vorladung bei mir zuhause ein...
Ich würde meinen, das heißt nichts gutes.
Es könnte schon ein richtiger Roman sein, so dick ist das ganze.
Streitwert wie bekannt, 10.000Euro und natürlich noch extra Anwaltskosten.
Ich hab nun langsam kein gutes Gefühl mehr bei der Sache und denke mich hat es richtig schei** erwischt.

Wem gehts denn noch genauso?

Da lob ich mir doch die hechlersche Lösung, mit der so was nicht passieren kann.

Werden Anwaltskosten oder Unterlassung gefordert? Soviel müssten Sie wohl rauslesen können.
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 06.09.2009, 23:40   # 10970
Flesh_Storm
Gastposter
 
@RA Hechler M.B.A. (Mahnung, Beistand, Abzocke)

hechlersche Lösung:

Gebt mir mal schnell ein paar hundert Euro und ich hänge mich 5 Minuten
ans Telefon um mit meinen Studienkumpels zu quatschen und dann ist
die Sache vom Tisch. Das muß Euch doch einige hundert Euro Wert sein,
schließlich ist das: echt harte Arbeit.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 06.09.2009, 23:42   # 10971
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
.
[Ironie on] Toll , wie ein Werbeflyer der Abmahntrittbrettfahrerindustrie . [Ironie off]




Aber wieso fällt mir das besonders auf ?
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Nicht jeder ist Hartz-4-Empfänger, unpfändbar und kann hier den ganzen Tag posten.





Ich habe jedenfalls keine Vorurteile gegen Arbeitslose und freue mich über jeden der hier konstruktiv teilnimmt und nicht den Abmahnwahn unterstützt.




Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
@RA Hechler M.B.A. (Mahnung, Beistand, Abzocke)
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf LESEN ! Wegweiser-Abmahnung.pdf (1,29 MB, 14x aufgerufen)
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Alt 07.09.2009, 00:17   # 10972
Klassisch
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
So,

Post vom Provider. Und da steht nun Schwarz auf Weiss und unterschrieben, dass die IPs nach 7 Tagen gelöscht werden und ich mich an die abmahnende Kanzlei wenden solle.

Da meine vermeintliche Urheberrechtssverletzung vom 6.02. stammt, und der Gerichtsbeschluss, dass die zu den IPs dazugehörigen Adressen ausgehändigt werden dürfen, erst vom 20.02. stammt, stellt sich die Frage wie die Kanzlei legal an meine Anschrift gekommen sein mag.
Zumal mir kein Strafverfahren oder eine EV oder ähnliches, was eine vorzeitige Aushändigung hätte begünstigen können, bekannt ist.
So ist die Kanzlei entweder unberechtigt an meine Daten gekommen ODER hat mir wichtige Daten und Beweise vorenthalten.

Sollte ich nun einen 2. Brief erhalten, so erwäge ich, ob ich dem Herren mal eine Frist setze, bis zu derer er sich erklären und Beweise vorlegen mag.

Darf ich das? Und welche Frist ist angemessen?
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Alt 07.09.2009, 00:58   # 10973
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
...
So ist die Kanzlei entweder unberechtigt an meine Daten gekommen ODER hat mir wichtige Daten und Beweise vorenthalten...
Na dann schick ihnen doch ganz einfach mal nette Post, so wie hier und hier beschrieben.

-CityLight-
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Alt 07.09.2009, 01:22   # 10974
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Da lob ich mir doch die hechlersche Lösung, mit der so was nicht passieren kann.
Wie schon der Volksmund sagt: "Lieber dem Hechler Geld in die Hand, als dem Solmecke auf dem Dach beim todesmutigen Sprung zusehen."

Danke. Aber wir nehmen die shualische Lösung. Die ist Beides: kostengünstig und erfolgreich.
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Alt 07.09.2009, 09:21   # 10975
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
Post vom Provider. Und da steht nun Schwarz auf Weiss und unterschrieben, dass die IPs nach 7 Tagen gelöscht werden und ich mich an die abmahnende Kanzlei wenden solle.
Kann man denn immer davon ausgehen, dass Provider die Wahrheit sagen und unterschreiben? Ich erinnere an den Daten-Skandal der Telekom. Was überhaupt ist "die Wahrheit"? Großkonzerne sehen sich nur der Wahrheit verpflichtet, wenn es nicht mehr anders geht. Im Abmahnwahn geht aber noch vieles, ist ja schließlich ein Kapitalverbrechen *hust*.

Wenn es zutrifft, dass die vermeintliche Urheberrechtsverletzung am 6.2. geloggt wurde, der Auskunftsbeschluss aber vom 20.2. stammt, dann muss die Telekom die Daten länger gespeichert haben. Sei es nun aus freiwilligen Stücken oder auf Aufforderung. Tatsächlich gibt es ja auch solche "Bitte-länger-speichern-Aufforderungen" und -Beschlüsse.

Das alles dem Kunden gegenüber korrekt darzustellen, wäre mühsam und könnte am Ende noch ungewollte Reaktionen hervorrufen oder Fragen aufwerfen. Da begnügt man sich eben mit einer Standardantwort. Ist ja schließlich nur Kunde und Verbrecher *hust*. Der Rubel muss möglichst stressfrei rollen und Datenschutz ist nicht sinnvoll, sondern lästig.
Zitat:
Sollte ich nun einen 2. Brief erhalten, so erwäge ich, ob ich dem Herren mal eine Frist setze, bis zu derer er sich erklären und Beweise vorlegen mag.

Darf ich das?
Klar. Ich würde aber nicht erwarten, dass damit die Sache dann erledigt ist. Allenfalls bereitet man den Abmahnern zusätzliche Arbeit, was ja auch schon eine gewisse Befriedigung verschaffen kann. Zudem wäre es wirklich mal interessant zu erfahren, wie man an deine Daten gekommen ist. Wie gesagt, für mich persönlich kommt da eigentlich nur das Szenario "Telekom hat länger gespeichert" in Frage, aber Überraschungen sind wir ja gewöhnt.

Ich gehe übrigens davon aus, das du die Wahrheit sagst. Auch das ist eine Annahme, die falsch sein kann. Nicht böse sein oder persönlich nehmen, ich will damit ausdrücken, dass die Wahrheitsfindung nicht gerade eine leichte Übung ist. Sie verkommt mitunter zu einem schwammigen und stark von persönlichen und wirtschaftlichen Interessen geleiteten Phänomen.
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Alt 07.09.2009, 09:24   # 10976
Klassisch
 
Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 133
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Na dann schick ihnen doch ganz einfach mal nette Post, so wie hier und hier beschrieben.

-CityLight-
Sofort, oder sol ich lieber warten bis er sich meldet?
  Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2009, 09:29   # 10977
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
So,
Post vom Provider. Und da steht nun Schwarz auf Weiss und unterschrieben, dass die IPs nach 7 Tagen gelöscht werden und ich mich an die abmahnende Kanzlei wenden solle.
Soweit mir bekannt ist, wendet sich der Rechteinhaber/Rechtsanwalt schon im Vorfeld, also bevor der Gerichtsbeschluss vorliegt, beim Provider und gibt die Liste der IPs durch mit der Bitte, diese Verbindungsdaten nicht zu löschen, da der Verdacht einer Straftat vorliegt.

Deshalb bleiben diese bestimmten Daten länger als 7 Tage erhalten.
Ob das rechtens ist? Keine Ahnung.
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Alt 07.09.2009, 12:54   # 10978
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Deshalb bleiben diese bestimmten Daten länger als 7 Tage erhalten.
Ob das rechtens ist? Keine Ahnung.
Dieser Umstand sollte / müsste zumindest die Datenschützer auf den Plan rufen.
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Alt 07.09.2009, 12:55   # 10979
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Klassisch Beitrag anzeigen
Sofort, oder sol ich lieber warten bis er sich meldet?
Ich würde es gleich machen, zumindest wenn eine Rückantwort in Form einer modUE o.ä. bereits erfolgt ist.
Diese Anfrage nach BDSG hat ja nix mit der Abmahnung selbst zu tun. Du hast durch diese lediglich erfahren, dass jemand deine personenbezogenen Nutzerdaten über einen Richterbeschluss (Aktenzeichen) erwirkt hat, und jetzt verarbeitet bzw. speichert. Und das willst du eben jetzt ganz genau wissen, weil du ein Recht darauf hast. Ich würde die Anfragen an "beide" schicken, also RI laut Abmahnung sowie AbmahnAnwalt.

PS: @all
Bitte kein Gelaber mehr, dass zwei Einschreiben mit Rückschein ja sauteuer sind. Jeder soll das für sich allein entscheiden, ob er diese Investition tätigt oder eben nicht.

-CityLight-
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Alt 07.09.2009, 13:01   # 10980
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wie schon der Volksmund sagt: "Lieber dem Hechler Geld in die Hand, als dem Solmecke auf dem Dach beim todesmutigen Sprung zusehen."
Das der eine Geld in die Hand bekommt ist ja bekannt, aber ob der andere sich beim Sprung schon was gebrochen hat bleibt leider im Dunkeln ?
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:16 # --
News Flash
 
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