Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 19.08.2009, 01:55   # 10241
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ich habe dein Posting gelesen und muss sagen: ich versteh nur Bahnhof. - Könntest du bitte mit eigenen Worten kurz zusammenfassen welche Auswirkungen das ganze auf den Abmahnwahn hat?!
"... Der 14-jährige Sohn des Hauses, der auf Pappas Kosten surft ist nicht identifizierbar, da man nur Pappas IP-Adresse sieht...."

Das nächste Mal nehme vielleicht doch besser das "Supermodel-WG-Beispiel". Vielleicht ists dann für manche einfacher. devielbae:

[Morgen mach ich Dir eins.]
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Alt 19.08.2009, 08:55   # 10242
Deiddel
 
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Alt 19.08.2009, 10:09   # 10243
Himbeertoni
 
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Beiträge: 20
Zitat:
Filesharing: Klaut Euch meine Musik aus dem Internet!
Ein paar Seiten weiter vorne ist das Portal "Jamendo" genannt worden. Danke für den Tipp. Für Kiddies, die auf die Charts stehen, sicher keine Alternative. Die hören Last FM oder ziehen fleißig weiter und die Väter haben den Stress.
Aber für Leute, die gerne richtige Musik hören, ein Hauptgewinn. Ich hab denen schon mehr Geld freiwillig überwiesen, als ich für CDs in den letzten fünf Jahren ausgegeben habe. (Ich hoffe, hier kommt kein Filesharing-Witz)
Für mich ist das der richtige Weg. 50-60% der Einnahmen gehen da an den Künstler, (bei ner Spende zu 100%), die Musikindustrie wird sich noch wundern, ihr armen Studiobosse.....
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Alt 19.08.2009, 10:34   # 10244
Der_Abgemahnte
 
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Beiträge: 3
hallöchen zusammen

auch ich hab eine abmahnung von korni wegen aquagen hard to say im sorry 2k9 erhalten welche ich angeblich verteilt haben sollte. ich war natürlich erstmal total geschockt (wie fast alle) und hab erstmal nicht gewusst wie ich nun weitermachen soll. ich dachte auch erst ich zahle das lieber und hab dann meine ruhe. ich bin nun aber froh mich doch erstmal mit dem thema beschäftigt zu haben bevor ich möglicherweise eine unüberlegte handlung ausführe. ich hab mich nun 4 tage hier durch den thread gelesen (schonmal 1000 dank für die ratschläge hier). ich werde nun wie fast alle hier die mod ue per eischreiben mit rs absenden und dann mal schauen was kommt.

die frage die mir immernoch im kopf rumkreist ist die: wie konnten die an meine ip kommen. denn ich habe noch niemals irgendwelche musik aus den inet runtergeladen. wenn das auch nur bei einem kleinen prozentsatz von den leuten die das hier behaupten stimmt ist doch belegt das die software die digirights (oder wie die frima heisst) verwendet wohl doch nicht so zuverlässig ist wie die behaupten oder sehe ich das falsch. ob die ip stimmt kann ich logischerweise nicht nachprüfen. doch was mir dann noch aufgefallen ist auf dem beschluss vom lg bielefeld wird als provider "telefonica deutschland" erwähnt. mein isp ist aber 1&1 haben die was miteinander zu tun?
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Alt 19.08.2009, 10:43   # 10245
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Der_Abgemahnte Beitrag anzeigen
hallöchen zusammen

....... doch was mir dann noch aufgefallen ist auf dem beschluss vom lg bielefeld wird als provider "telefonica deutschland" erwähnt. mein isp ist aber 1&1 haben die was miteinander zu tun?
Willkommen im Club!

Gute Frage, würde mich auch mal interessieren, vielleicht hängt es damit zusammen?:
Zitat:
Die 1&1 Internet AG, ein Internet Service Provider in Form einer Aktiengesellschaft, war die Keimzelle von United Internet und wurde 1988 von Ralph Dommermuth in Montabaur gegründet. Weitere Standorte sind innerhalb Deutschlands Karlsruhe und Zweibrücken. International hat die 1&1 Internet AG noch Standorte in London, Saargemünd, Chesterbrook (Philadelphia), Cebu (Philippinen) und Bukarest.

Die 1&1 Internet AG ist mit über 2,5 Millionen DSL-Endkunden hinter der Deutschen Telekom die Nummer zwei bei der Vermarktung von DSL- und Breitbandzugängen in Deutschland. Die bis Juni 2007 ausschließlich vermarkteten DSL-Anschlüsse, die einen Telekom-Festnetzanschluss voraussetzen, werden entweder von der Telekom bereitgestellt (T-DSL-Resale; ADSL/ADSL2+) oder durch Telefónica mittels Line-Sharing (ausschließlich über ADSL2+-Technik) realisiert und unter dem Namen „1&1 DSL“ vertrieben.
Quelle: Wikiipedia
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Alt 19.08.2009, 12:09   # 10246
DoppelEisKorn
 
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Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Alkoxy Beitrag anzeigen
22 Einschreiben
davon 15 mit Rückschein.
Das steht bei meinem Briefstatus:
attachment
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg beleg2.jpg (14,9 KB, 304x aufgerufen)
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Alt 19.08.2009, 12:42   # 10247
moped90
 
Benutzerbild von moped90
 
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Beiträge: 57
Zitat:
Zitat von Der_Abgemahnte Beitrag anzeigen
hallöchen zusammen


..... doch belegt das die software die digirights (oder wie die frima heisst) verwendet wohl doch nicht so zuverlässig ist wie die behaupten
Das fragen sich wohl alle hier:

Heise Online Update 17.08.09:

Update: Die Rechteinhaberfirma aus Rastatt teilte in einer schriftlichen Stellungnahme dazu mit, dass sie mit einer "speziell entwickelten Monitoringsoftware" arbeite, "die lediglich den angebotenen Upload eines Users protokolliert und zur Beweissicherung archiviert." Dieses Programm zeige nur "die in der Überwachung befindlichen Dateien" und böte "keine Dateiinhalte zum Upload an". Darauf, wie das Unternehmen trotz der Modifikationen im Client des Users an die IP-Nummer des Abgemahnten kam, ging es in der Erklärung nicht ein.

Bei jubi in der signatur Spendenaufruf : Gegengutachten - Bitte Mitmachen !!!
damit mal endlich festgestellt wird wie das Programm von denen arbeitet.Und vor allem ob damit schlüssig geklärt werden kann ob die Daten die damit geloggt werden vor Gericht Bestand haben
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Alt 19.08.2009, 14:32   # 10248
Flasher
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 63
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
"... Der 14-jährige Sohn des Hauses, der auf Pappas Kosten surft ist nicht identifizierbar, da man nur Pappas IP-Adresse sieht...."
Ja und weiter? Der Vater wird als Mitstörer abgemahnt - ob er das auf seinen Sohn schieben kann oder nicht, da sind sich die Gerichte ja noch nicht einig.
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Alt 19.08.2009, 14:36   # 10249
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Könntest du bitte mit eigenen Worten kurz zusammenfassen welche Auswirkungen das ganze auf den Abmahnwahn hat?!
1. Auswirkungen? Keine. Nur Abmahnanwälte verarbeiten aktuelle BGH-Rechtsprechung zu ihren Gunsten und das erfolgreich.

Eigene Worte

2. "Übertragbarkeit"

Selbstverständlich sind BGH-Urteile im Medienrecht nur bedingt übertragbar.
- Eine Beleidigung, die meine Persönlichkeitsrechte hier im Forum verletzt, ist was anderes wie wenn jemand mein Musikstück "DJ Shual *Abmahn-Fxxx-Yeah-Uuuuh-Yeah*" ohne meine Einwilligung in p2p-Tauschbörsen verbreitet, oder auf ebay markenrechtsverletzend "Shual-Anti-Abmahn-T-Shirts" ohne Einwilligung verkauft.
- Illegal Verbreitet wird jedoch alles [Beleidigung + Musikstück + T-Shirt] und damit ein Recht von mir verletzt.
- Von/Über einen fest stellbaren Platz/"Adresse" [Domain + IP-Adresse + Nutzerkonto]
- Mit einem ensprechenden Inhaberstrang [Domainpächter und Vermieter + Provider und Internetanschlußinhaber + Ebay und Nutzer]

Wir erkennen jetzt also schon, dass zwangläufig bei Rechte-Verletzungen nicht etwa mögliche Ansprüche an eine Person, sondern an den Inhaberstrang zu prüfen sind. [Muß der Netzweltverlag für die Beleidigung löhnen? Oder der Beleidiger? +++ Muß der Provider für das Verbreiten der Musik löhnen, oder der Anschlußinhaber? +++ Muß ebay lönnen, oder der Konteninhaber?]

Grundsätzlich trennt man hier fast immer und sagt: Das ist schon richtig das der Verlag, Provider, ebay hier als sog. Störer auftritt, weil die Verletzung der Rechte in seinem Einflußbereich statt fand. Aber haftbar zu machen ist er nicht, denn er hat entweder wenige oder gar keine Möglichkeiten die Verletzung zu verhindern bevor er sie erkennt, sprich gesagt bekommt. Er kann allerdings bei Pflichtverletzungen doch haftbar gemacht werden.

Netzwelt hat hier zB ModeratorInnen, die selbst aufpassen müssen und auf Antrag gleich Beiträge löschen müssen. Der Provider hat zumindest vertragliche Texte, AGBs in denen Rechtsverletzungen verboten werden und ebay ebenso + Filtersoftware und Löschantragsportal.

Das gleiche gilt aber auch für den Internetanschlußinhaber! Er hat Verschlüsselungstechnik, Passwörter, Nutzerkonten, Überwachunspflicht, Unterweisungspflicht, Firewall, etc.... er muß selbst aufpassen, das Rechtsverletzungen nicht statt finden.

Genauso folgerichtig sagt auch das zB OLG Frankfurt im 11 U 52/07 vom 01.07.2008, dass der Internetansschlußinhaber erst dann haftbar zu machen sei, wenn er von der Rechtsverletzung mitbekommt.

Da es aber nun mal eben erst Anfang 2010 zu einem BGH-Filesharing-Urteil kommen dürfte, müssen wir wenn wir die Fragen der Haftung heute betrachten wollen uns der vorhandenen und neueren BGH-Urteile zum Thema der Haftung in ähnlichen Bereichen widmen.

Dabei sind auch immer die Urteile wichtig, die gar nix mit "Beleidiger - Musiktauscher - Ebay-Konteninhaber" zu tun haben. [Viele Anwälte lehnen dieses ab, was mir sch...egal ist.]

3. "Dem negatorischen Unterlassungsbegehren steht nicht entgegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Kenntnis der die Tatbestandsmäßigkeit und die Rechtswidrigkeit begründenden Umstände fehlt."

Wir alle sind nach § 1004 BGB abgemahnt worden. Wir alle sind Störer im Sinne des § 1004 BGB. Es spielt dabei nach der ständigen Rechtsprechung, die immer wieder bestätigt wird vor dem BGH überhaupt keine Rolle, ob wir selbst täter sind, die Sache mitbekommen haben, die Tat nicht mitbekommen haben. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob wir 0-Ahnung von Urheberrecht haben, oder wandelde Gesetzbücher sind.

Es kommt nur drauf an, das eine Rechtsverletzung fest gestellt wurde, die über unsere IP läuft.

Nun kamen findige Richter und Abmnahnanwälte auf die tolle neue Idee ein BGH-Urteil [ebay - Rechtsverletzung - Haftungsfrage] für sich zu vereinahmen und zu bereits vorhandenen rechtlichen Standpunkten [hier AG Frankfurt] anzuhängen.

- Der Anschlußinhaber müsse nicht nur seine erfüllten Pflichten zum Schutz des Anschlusses vor Mißbrauch darlegen, sondern auch
- den Täter vorlegen, wenn er behauptet es selbst nicht gewesen zu sein und
- zusätzlich sei er per se haftbar, da er alle Mal eine Gefahr der Unklarheit geschaffen habe, da man nicht erkennen könne wer da das jeweilige Recht verletzt.

Der ebay-Mann der rechtsverletzenden Ehefrau über sein konto ist nicht als Störer haftbar zu machen. [Da klappt die Übertragung von Ebay auf Ebay-Nutzer]. Aber er ist dennoch haftbar, da er seine Prüfpflichten nicht ausreichend erfüllt hat. Seine Frau hat ihm das Nutzerpasswort für ebay vom Tisch weg genommen. Es war nicht gesichert, jeder hätte ran können, vergleichbar dem "Offenen W-LAN". Daher sei er haftbar und dem eigentlichen Täter gleich zu behandeln. Die Leute, deren Recht verletzt worden sei sind über die Identität der Verletzerin im Unklaren gelassen worden, denn sie sahen nur den Namen des Ehemanns.

Dieses hier ist aber ein vollständig anderes Haftungsmodell, als das der Störerhaftung nach § 1004 BGB. Es ist daher schon fraglich, ob man überhaupt nach einer Abmahnung nach § 1004 BGB noch mit einem zusätzlichen Haftungsmodell vorgehen muß und sollte. Manche Gerichte sagen, daher momentan "man wäre auch nach diesem Haftungsmodell haftbar".

Die Frage ist aber, wie denn nun eigentlich eine Abmahnung nach so einem Haftungsmodell auszusehen hat, sprich wie muß der Beweisvortrag gestaltet werden. Der Ehemann beim ebay-Urteil hatte ja qausi gegen seine eigene Frau geklagt. Und nicht der Abmahner hat die Tathandlung konkret dargestellt und damit gleichzeitig die Verletzung der Prüfpflichten von Anfang an benannt.

Die Frage ist also: Ist die "Vorrangkeit" der Störerhaftung nach § 1004 BGB, so wie wir sie kennen, denn nun nicht mehr gültig, sondern die "Vorrangigkeit" des neuen Haftungsmodell der Haftung nach geschaffener Unklarheit". Sprich kann der Abmahner "erstmal" nach § 1004 BGB abmahnen und dann im Prozeß sagen: Ist doch eh alles Kokolores, denn die sind sowieso haftbar nach dem viiiiiiiel wichtigeren Haftungsmodell!"

Ich sage nein, denn im allgemeinen Teil des neuesten Urteils hat der BGH klargestellt, dass der "negatorischen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB" immer noch und egal in welchem Fall an die Verletzung der Prüfpflichten gebunden ist.

Abmahnungen nach dem neuen Haftungsmodell können sicherlich bald auftauchen. Aber eigentlich nicht, denn die Sache läuft doch auch so schon wie geschmiert. Man wird aber wie auch jetzt schon vor Gericht mit dem neuen Haftungsmodell zugemüllt werden und hat sich eben darauf vor zu bereiten.
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Alt 19.08.2009, 14:41   # 10250
TBS
Gastposter
 
Zitat:
… überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
Filmwerke der Unterlassungsgläubigerin ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. …
(Quelle Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung)

Ist hier eine Abwandlung für Musikwerke möglich, bzw. Werke im allgemeinen?

Dann sollte ja von Kornmeier nichts mehr nachkommen (können)?
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Alt 19.08.2009, 14:45   # 10251
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ja und weiter? Der Vater wird als Mitstörer abgemahnt - ob er das auf seinen Sohn schieben kann oder nicht, da sind sich die Gerichte ja noch nicht einig.
Darum gehts nicht. Es geht um ein komplett neues Haftungssystem, das die vorhandene Ordnung der Haftungssystematik durcheinander bringt.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 14:46   # 10252
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
Für das Gegengutachten sind bisher nur 252 €uro eingegangen ,
es fehlen noch 1748€ (siehe die roten Links unten in meiner Signatur)


Leute , das kann doch noch nicht alles gewesen sein!
Überlegt mal was ihr durch dieses Forum und die Hilfe zur Selbsthilfe gespart habt ...
Macht mit , helft mit , nehmt ein bisschen Geld und spendet etwas gegen den Abmahnwahn und für ein Gegengutachen.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 15:02   # 10253
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ja und weiter? Der Vater wird als Mitstörer abgemahnt - ob er das auf seinen Sohn schieben kann oder nicht, da sind sich die Gerichte ja noch nicht einig.
Darum gehts nicht. Es geht um ein komplett neues Haftungssystem, das die vorhandene Ordnung der Haftungssystematik durcheinander bringt.

"Hundebeispiel" - nur zur Illustrierung

Ein Hund entläuft und verursacht einen Autounfall.

- Der Halter des Hundes ist dann haftbar, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Er ist aber nicht haftbar, oder eben nur bedingt [50% - 25%] wenn zum Beispiel ein Dritter den abgesichert, eingeschlossenen Hund ohne zuTun des Halters aus einem Zwinger gelassen hat und er danach weggelaufen ist. Zudem hat dann der Halter Ansprüche gegen den Täter.

- Neues Modell: Wenn der Hund ohne Steuermarke und ohne Chip im Ohr oder Tattoo entlaufen ist, dann ist der Halter des Hundes auf alle Fälle haftbar, egal ober er seine Pflichten verletzt hat. Denn er hat eine Gefahr der Unsicherheit geschaffen, da man den Hund und damit Halter nicht identifizieren kann.

Wir alle kennen solche Entwicklungen: Die Rechtsprechung verabschiedet sich mehr und mehr von dem "Täterbezug". Klassisch gesehen soll ja nur der Täter bestraft werden und nicht andere, die mit der Tat nischts zu tun haben. Das wird immer mehr aufgeweicht.

Die Urmutter aller Beispiele:

Kommte ne fääääte Orschel zum McDonalds und bestellt n haiiiissen Kaffee. Weil sie eine enorm doofe Person ist schluckt sie das brühendheiße Zeug runter, verbrennt sich. Der McDonalds wird anschließend zu Schmerzensgeld in Höhe von 250 000 000 $ verknackt, nicht etwa weil die Brühe zu heiß war. Sondern weil der McDonalds seine Pflicht verletzt hat: Er hätte warnen müssen, dass die Brühe zu heiß sein kann.

Das ist schon schlimm genug.

Hat aber nun nach dem neuen Haftungsmodell der McDonalds nur einen neutralen Pappbescher mit allgemeinen "Vorsicht Heiss"-Warnhinweisen drauf wäre er nun haftbar zu machen, da er nicht genau sagt was im Becher drin steckt und damit die Gefahr einer Unklarheit gschaffen hat.

So. Und jetzt hats jeder verstanden.

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.8.2009 um 15:08:21-----

gelöscht
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Alt 19.08.2009, 15:11   # 10254
Frank2009
 
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Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Für das Gegengutachten sind bisher nur 252 €uro eingegangen
Das Spendenziel wurde schon erreicht:

Zitat:
Update: Aktueller Spendenstand:252 Euro + 3.000 Euro durch die "Kriegskasse" = 3.252 Euro

Update 2: Heute (19.08.2009) sind 1.850 Euro eingegangen. Darunter einmal ein Spendenbetrag von 500 Euro sowie mehrfach 100 Euro. Die Initiatoren möchten sich für die zahlreichen Spenden vielmals bedanken.

Aktueller Spendenstand somit: 3.000 Euro durch die Kriegskasse + 2.102 Euro durch Spenden = 5.102 Spenden

Das Spendenziel wäre somit erreicht.

gulli: Spendenaufruf: Filesharing-Prozess auf der Kippe (Update)
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Alt 19.08.2009, 15:12   # 10255
PolarBear3198
 
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Beiträge: 11
Hallo zusammen,

ich bin, wie viele andere hier, auch von Kornmeier und Partner abgemahnt worden. Ich habe eine mod UE per Einschreiben mir Rückschein fristgerecht versendet, aber nicht bezahlt. Ich hatte ausserdem ein Schreiben aufgesetzt in dem ich einige Fragen bzw Forderungen gestellt habe.

Gestern habe ich wieder Post von Kornmeier erhalten. Es wird mit keinem Wort auf mein Schreiben eigegangen. Einzig die Forderung ist gestiegen, von 450.- auf 800.-

Es sieht fast so aus als würden die wirklich nur Standardbriefe versenden, ohne zu lesen was man so schreibt.


Gruß

PB
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Alt 19.08.2009, 15:14   # 10256
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das Spendenziel wurde schon erreicht.
Habs gerade auch gelesen.

PS: Das Spendenziel wurde nicht erreicht, sondern nur der Betrag, der noch gefehlt hat.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 16:22   # 10257
CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
...PS: Das Spendenziel wurde nicht erreicht, sondern nur der Betrag, der noch gefehlt hat.
Da ich morgen ohnehin meine Banking-Software anwerfen muss, wird auch der Spendentopf gleich mit bedient.

Jeder der das liest, sollte das ruhig als Denkanstoss auffassen. Und wenn es nur 20 € sind, die Masse machts am Ende.

PS:
Ich bin sonst auch ein Feind jeglicher Art von Spenden geworden, zu viel Schindluder in der Vergangenheit damit erlebt (Stichwort: Hochwasser 2002).
Aber "das" hier muss einfach sein.
Dieser Zockerbande von Massenabmahnern muss endlich Einhalt geboten werden.

-CityLight-
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 16:33   # 10258
TBS
Gastposter
 
hmm ich nochmal,

falls ich die Foreneinträge richtig verstanden hab, sollte ich einfach via , alle Einträge von der Seite in die mod UE übernehmen können?

sprich ... den Titel "Sommer unseres Lebens" des Künstlers"Sebastian Hämer" , den Titel "Superstar" des Künstlers "David May"....

die ganze Liste nach diesem Schema durchgehen?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 17:02   # 10259
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von TBS Beitrag anzeigen
hmm ich nochmal,
falls ich die Foreneinträge richtig verstanden hab, sollte ich einfach via , alle Einträge von der Seite in die mod UE übernehmen können?
Ist das denn so schwer zu verstehen? Trage "genau" das in Deine mod UE ein, wofür man Dich abgemahnt hat. Nicht mehr und nicht wen....! Vor allen Dingen verändere die UE nicht....
  Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2009, 17:05   # 10260
TBS
Gastposter
 
hey,

nein nicht, aber man in früheren Beiträgen teilweise gelesen, das man, um weitere Abmahnungen vorzubeugen alle eintragen zu lassen.

Ok, werde dann nur das abgemahnte eintragen!

Danke für die Antwort!
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:15 # --
News Flash
 
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