| | # 10125 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zur Herausgabe deiner Adressdaten war die Telefonica nach Beschluss des LG Bielefeld verpflichtet. Den Beschluss kannst du nicht anfechten: s. Beschluss LG Köln, wo es wohl schonmal jemand versucht hat... Handelt es sich um so einen Beschluss handelt (?) ist hier auch die Aussage auf Seite 3 Nr. 3 aufschlussreich! Diese Vorgehensweise ist für Digiprotect bezeichnend: Sie lassen sich das ausschließliche Recht übertragen, ein bestimmtes Album über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen. Abgemahnt wird meist nur 1 Titel des Album (Single-Auskopplung), wo es sich halt "lohnt". Das Vorgehen und die "Verträge bezügl. Rechteübertragung" sind mehr als fragwürdig....(meiner Meinung nach!), wird aber zumindest von den Beschlussgerichten so akzeptiert....(leider) Nutzt dem Abgemahnten daher alles nicht viel. Es gibt - wie bei allen anderen Abmahnungen auch- immer die gleichen Möglichkeiten: 1. modUE und zahlen 2. modUE und "Herunterhandeln" 3. modUE und NICHT ZAHLEN (auch kein Kontakt mit dem Abmahner, weils nix bringt und man sich höchstens um "Kopf und Kragen" redet...) Die 3. Möglichkeit wird hier von den meisten favorisiert und dient außerdem dazu, ein deutliches Zeichen zu setzen, diesen "Abmahnwahn" nicht noch zu unterstützen! Gruß, orchid. | |
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| | # 10127 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Es gibt alle Arten. Zumeist aber einzelne Titel, die sich natürlicherweise aber auf vielerlei Alben finden. Albenübertragung ["Hammerfall"] ist doch recht selten bei Musik. Das produziert manchmal Geschichten, die das Leben schrieb. Extrembeispiel SmallVillageBusts Vol885* Viele Leute, die sich damals und heute auskennen sind der nicht gerichtlich fest gestellten Überzeugung, dass ein gewisser Künstler, nennen wir ihn mal Yogi Jesaia sich eine Melodie von Candy Dulfer geklaut hat. Mit dem Plagiat wurde ein Genre gegründet und aus der Melodie wurden 157 Remixe produziert. Von Remix No 158 aber wurden von einer gewissen Tittiprospect S.A. von einem Sampler Namens SmallVillageBusts Vol885 von der entsprechenden Firma die Nutzungsrechte in terrazentralen Quetschwerken übertragen. Später erschien aber der Remix No 158 auf einer CD mit einem runderneuerten Modell des Titels von Yogi Jesaia. Und deswegen wird jetzt zwar nie der Remix 158 in terrazentralen Quetschwerken rechtsverfolgt, aber immer der titel von Yogi Jesaia. Man würde wohl vor Gericht sagen, dass man auch Teile des Werks [Melodie] nutzungsrechtlich profitabel machen könne, was allerdings der Selbstständigkeit des Schutzes des Titels Remix 158 nach UrhG widerspricht. Es gab aber auch schon anderweitige, vertragliche Bedenken, die auch Richter mittrugen. [Richterin Dr. Haschtmann: "In der Tat ist auf der Anlage 1 nicht der Name Kontor Records vermerkt." - Hinweisbeschluß 30 C 731/09 vom 28.05.2009] *Namen aus redaktionellen Gründen geändert.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 10128 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Ich beziehe mich hier in erster Linie auf die Schilderungen der Betroffenen hier im Forum (und natürlich meine eigenen Erfahrungen). Sehr oft wird berichtet, dass sich ein Richterbeschluss auf ein Album (vielleicht auch ne Maxi mit ein paar Titeln?) bezieht, die Abmahnung jedoch davon nur 1 Tonaufnahme beinhaltet, die sich widerum auf einem Sampler/Container befindet. Dafür spricht auch die Statistik, wo meist mehrere Tonaufnahmen eines Künstlers/Gruppe abgemahnt werden, aber meist nur die "Auskopplungen", die sich auf bestimmten Samplern (und ganz oft dem "100Chart-Container") wiederfinden. Zitat:
Gruß, orchid. | ||
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| | # 10131 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wenn die betreuende Kanzlei keine ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, wird sie wohl die schriftliche Urteilsbegründung sorgsam prüfen und uns dann mit einem ausführlichen Fachtext erschrecken oder erfreuen. Das finde ich in Ordnung [... auch wenn dasn bisschen blöd kommt, wenn man Hinweisbeschlüsse sofort... und das Urteil erst irgendwann mal veröffentlicht]. Na... Wochen wirds ja nicht gehen, bis man sich mal meldet. -----Doppelpost zusammengeführt am 15.8.2009 um 17:15:45----- Zitat:
Das Hammerfall-Werk, oder das von Unterirdische Pimpfmusik zur Langeweile [Übersetzt auf Türkisch: "Sabbberway do de Sully"] sind ja albentechnisch normal releaste Tonaufnahmen, also auf einer kompletten CD. Zum Nachweis der Legitimationen für den Auskunftsanspruch kann daher auch die komplette CD verwendet werden, denn da ist ja das Werk drauf. Was hier genau das logische Problem für "Containerabmahnungen" darstellen soll versteht man nicht, auch wenn - wie im Hinweisbeschluß offensichtlich - die Unterlagen auch schon im Bereich des Auskunftsverfahrens trotz offensichtlicher Fehler!!! durchgereicht wurde. Ob das aber zivilrechtliche Bedeutung für die Abmahnung hat? Siehe oben. Wart mal den Kommentar zum Urteil ab. Es geht ja nicht ums gewinnen/verlieren, sondern darum, ob/wie Argumente bewertet werden.
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| | # 10132 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Es ging mir zunächst mal nur darum Yoii ein wenig "die Masche" von Digiprotect zu erläutern: Nämlich Rechteübertragung an einem Album (bzw. auch Maxi??) und Verfolgung lediglich der "Single-Auskopplungen", damits sich auch lohnt (zastermäßig....comprendere?) Denn das "eigentliche Ausgangswerk", an dem diese wirtschaftlich-hoch-umsatzfähigen Rechte übertragen werden, wird ja selbst im ganzen so gut wie nie (?) abgemahnt (wird wahrscheinlich auch nicht nennenswert geshared...lohnt sich also nicht!) Das nutzt dem Abgemahnten natürlich zunächst mal nix... hab ich ja auch erwähnt. Dein "Einspruch", Shual, war mir insoweit eben nicht ganz nachvollziehbar?! Was in obigem Prozess bezweifelt wurde, war wohl eher die Rechteinhaberschaft an dem Musiktitel generell, weil die eingereichten Unterlagen wohl etwas "ungeordnet" rüber kamen..... (wundert mich nicht weiter) Ich geh davon aus, dass die mittlerweile "sortiert" wurden und dieser Punkt eher unerheblich bleibt (ist aber nur ne vage Vermutung meinerseits).... warten wirs also ab! -----Doppelpost zusammengeführt am 15.8.2009 um 18:15:07----- Zitat:
Was viele der DP-Abgemahnten sich ZU RECHT fragen ist: Warum werde ich wegen Sampler XY abgemahnt, wenn DP lt. Beschluss die Rechte an Album AB hat. Wenn man dann genauer hinsieht, merkt man, dass auf Sampler XY die Tonaufnahme ff drauf ist, die auch auf dem Album AB enthalten ist! Und genau wegen dieser EINEN TONAUFNAHME erfolgt die Abmahnung! Bei 1 Tonaufnahme kann es sich aber unmöglich um eine offensichtliche Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handeln, sagen sich dann die meisten und fragen sich eben völlig nachvollziehbar: Wie kann es dazu kommen, dass das LG Köln/Bielefeld TROTZDEM dem Auskunftsanspruch stattgibt? Nun prüft das LG Köln hier anscheinend nur objektiv diesen Sachverhalt und nicht subjektiv. Dem LG Bielefeld ist widerum völlig egal, ob die Rechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß hatte!! Ich halte das auf jeden Fall für überprüfenswert! Frage ist nur: WIE??? Die Provider machen entweder von ihrem Recht auf Stellungnahme nicht immer oder GENERELL ÜBERHAUPT GAR NICHT (s. Beschluss Bielefeld!) Gebrauch. Die Betroffenen haben nicht die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs..... also was tun, sprach Zeus?..... | ||
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| | # 10133 |
| Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 23
| ja denn er war in die wohnung gekommen und hat auf uns gewartet bis wir den krams zur renovierung zusammen hatten, da er uns abholte und hat gesehen das der rechner aus war, weil vorne anner front deutlich sichtbar ein beleuchteter Lüfter ist |
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| | # 10134 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Ok Kyra, dann ist euch ein Vorsatz nicht nachweisbar, wohl aber - leider - eine irgendwie geartete Störerhaftung? Aber es kommt bei den meisten Ignorierern ja meist eh zu keinen weiteren Folgen.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken |
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| | # 10135 | |
| Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 23
| Zitat:
also ignorieren tun wir es nciht ..wir haben jaeinen anwalt eingeschalten also kann man da nciht von reden das wir das schreiben ignorieren ..wird ja hier oft genug gewarnt vor! aber was meinst du mit geartete störung? | |
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| | # 10136 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
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| | # 10139 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Sagt dir der Begriff "Störerhaftung" etwas? Wenn nicht, bitte googlen und betrübt sein.
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