Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 15.08.2009, 13:08   # 10121
ulrich
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Zitat:
Zitat von Yoii Beitrag anzeigen
wird mir Offensichtlichkeit unterstellt die Tonaufnahme (hier ist wieder der Albumname genannt) veröffentlich zu haben.
Indem Du einen Download tätigst, wird automatisch ein Upload (veröffentlich) durchgeführt.
Aus diesem Grund hat man Dich abgemahnt!
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Alt 15.08.2009, 13:17   # 10122
Yoii
 
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dessen bin ich mir bewusst. will hier halt keine rechtsverbindlichen Aussagen tätigen, wenn du verstehst was ich meine.

Mich interssiert halt nur, ob evtl ein Fehler vorliegt da mir vorgeworfen wird das ALBUM veröffentlicht zu haben... zumindest klingt es in dem Schreiben vom LG Bielefeld an die Telefonica so.

In dem Schreiben von der Kanzlei ist aber nur von einem Titel, der im besagten Album enthalten ist welches ich nicht besitze, die Rede.


Meine Hoffnung besteht darin, das ich die Herausgabe meiner Adressdaten anfechten kann und es somit gar nicht zu einer Abmahnung kommen hätte dürfen, da dem LG falsche Angaben zum Grund des Anordnungsverfahrens gemacht wurden.
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Alt 15.08.2009, 13:24   # 10123
Technics83
 
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Es reicht ja schon das bloße Anbieten einer geschützten Datei, ohne dass ein Upload erfolgt ist. So jedenfalls stand das in einer Abmahnung.

Und da wird sicher auch nicht erst genau nachgeprüft. Wenn jemand ein Album anbietet, auf dem sich ein geschütztes Werk befindet, wird automatisch behauptet, dass man eben auch dieses geschützte Werk angeboten hat, weil es sich auf diesem Album befindet. Sprich: Wer Munition zuhause hat, hat auch automatisch eine Knarre. Ob das geschützte Werk wirklich mit im "Upload-Ordner" war, geht jedoch nicht eindeutig hervor.


Gruß
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Alt 15.08.2009, 13:39   # 10124
Yoii
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Technics83 Beitrag anzeigen
Ob das geschützte Werk wirklich mit im "Upload-Ordner" war, geht jedoch nicht eindeutig hervor.
Das war es difinitv nicht. Besagtes Stück ist auf nem Sampler (DreamDance Vol51) vorhanden.
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Alt 15.08.2009, 14:02   # 10125
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Yoii Beitrag anzeigen
Meine Hoffnung besteht darin, das ich die Herausgabe meiner Adressdaten anfechten kann und es somit gar nicht zu einer Abmahnung kommen hätte dürfen, da dem LG falsche Angaben zum Grund des Anordnungsverfahrens gemacht wurden.
Hallo Yoii!
Zur Herausgabe deiner Adressdaten war die Telefonica nach Beschluss des LG Bielefeld verpflichtet.
Den Beschluss kannst du nicht anfechten: s. Beschluss LG Köln, wo es wohl schonmal jemand versucht hat...

Handelt es sich um so einen Beschluss handelt (?) ist hier auch die Aussage auf Seite 3 Nr. 3 aufschlussreich!

Diese Vorgehensweise ist für Digiprotect bezeichnend:
Sie lassen sich das ausschließliche Recht übertragen, ein bestimmtes Album über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen.
Abgemahnt wird meist nur 1 Titel des Album (Single-Auskopplung), wo es sich halt "lohnt".
Das Vorgehen und die "Verträge bezügl. Rechteübertragung" sind mehr als fragwürdig....(meiner Meinung nach!), wird aber zumindest von den Beschlussgerichten so akzeptiert....(leider)

Nutzt dem Abgemahnten daher alles nicht viel.
Es gibt - wie bei allen anderen Abmahnungen auch- immer die gleichen Möglichkeiten:
1. modUE und zahlen
2. modUE und "Herunterhandeln"
3. modUE und NICHT ZAHLEN (auch kein Kontakt mit dem Abmahner, weils nix bringt und man sich höchstens um "Kopf und Kragen" redet...)

Die 3. Möglichkeit wird hier von den meisten favorisiert und dient außerdem dazu, ein deutliches Zeichen zu setzen, diesen "Abmahnwahn" nicht noch zu unterstützen!

Gruß, orchid.
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Alt 15.08.2009, 14:18   # 10126
Yoii
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 7
Freude und Trauer zugleich.

Danke dir für deine ausführlichen Infos. Endlich alle bisher aufgetauchten Fragen geklärt. *freu*

Dann werd ich mich wohl fügen müssen und der Dinge warten die da kommen, oder auch nicht kommen, werden. *trauer*

Habe auf jeden Fall meine Lehre daraus gezogen. 6,5 Minuten sind mir zum Verhängnis geworden. Und dabei habe ich ungelogen danach damit aufgehört, weil Bekannte kurz danach schon Post erhalten hatten. Hatte ja gehofft rechtzeitig aufgehört zu haben, weil bisher nichts kam.

Naja, nu bin ich mit im überfüllten Boot der Abgemahnten und werde mit den Konsequenzen leben müssen.

Danke nochmal an alle die sich so schnell meinen Fragen angenommen haben. Ich hoffe das ich noch ab und zu mal was neues berichten kann, wie der Stand der Dinge ist.

Bis dahin, viel Spaß weiterhin hier im Board.

Gruß, Yoii
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Alt 15.08.2009, 14:24   # 10127
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Sie lassen sich das ausschließliche Recht übertragen, ein bestimmtes Album über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen.
Abgemahnt wird meist nur 1 Titel des Album (Single-Auskopplung), wo es sich halt "lohnt".
Das ist nicht richtig.

Es gibt alle Arten. Zumeist aber einzelne Titel, die sich natürlicherweise aber auf vielerlei Alben finden. Albenübertragung ["Hammerfall"] ist doch recht selten bei Musik. Das produziert manchmal Geschichten, die das Leben schrieb.

Extrembeispiel SmallVillageBusts Vol885*

Viele Leute, die sich damals und heute auskennen sind der nicht gerichtlich fest gestellten Überzeugung, dass ein gewisser Künstler, nennen wir ihn mal Yogi Jesaia sich eine Melodie von Candy Dulfer geklaut hat. Mit dem Plagiat wurde ein Genre gegründet und aus der Melodie wurden 157 Remixe produziert. Von Remix No 158 aber wurden von einer gewissen Tittiprospect S.A. von einem Sampler Namens SmallVillageBusts Vol885 von der entsprechenden Firma die Nutzungsrechte in terrazentralen Quetschwerken übertragen. Später erschien aber der Remix No 158 auf einer CD mit einem runderneuerten Modell des Titels von Yogi Jesaia.

Und deswegen wird jetzt zwar nie der Remix 158 in terrazentralen Quetschwerken rechtsverfolgt, aber immer der titel von Yogi Jesaia.

Man würde wohl vor Gericht sagen, dass man auch Teile des Werks [Melodie] nutzungsrechtlich profitabel machen könne, was allerdings der Selbstständigkeit des Schutzes des Titels Remix 158 nach UrhG widerspricht.

Es gab aber auch schon anderweitige, vertragliche Bedenken, die auch Richter mittrugen. [Richterin Dr. Haschtmann: "In der Tat ist auf der Anlage 1 nicht der Name Kontor Records vermerkt." - Hinweisbeschluß 30 C 731/09 vom 28.05.2009]

*Namen aus redaktionellen Gründen geändert.
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Alt 15.08.2009, 15:19   # 10128
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig.

Es gibt alle Arten. Zumeist aber einzelne Titel, die sich natürlicherweise aber auf vielerlei Alben finden. Albenübertragung ["Hammerfall"] ist doch recht selten bei Musik.
Ich weiß nicht woraus du deine Schlüsse ziehst..? Vielleicht liegen dir mehrere Beschlüsse des LG Köln (oder andere) vor?... wäre interessant zu wissen.
Ich beziehe mich hier in erster Linie auf die Schilderungen der Betroffenen hier im Forum (und natürlich meine eigenen Erfahrungen).

Sehr oft wird berichtet, dass sich ein Richterbeschluss auf ein Album (vielleicht auch ne Maxi mit ein paar Titeln?) bezieht, die Abmahnung jedoch davon nur 1 Tonaufnahme beinhaltet, die sich widerum auf einem Sampler/Container befindet.
Dafür spricht auch die Statistik, wo meist mehrere Tonaufnahmen eines Künstlers/Gruppe abgemahnt werden, aber meist nur die "Auskopplungen", die sich auf bestimmten Samplern (und ganz oft dem "100Chart-Container") wiederfinden.


Zitat:
Es gab aber auch schon anderweitige, vertragliche Bedenken, die auch Richter mittrugen. [Richterin Dr. Haschtmann: "In der Tat ist auf der Anlage 1 nicht der Name Kontor Records vermerkt." - Hinweisbeschluß 30 C 731/09 vom 28.05.2009]
Und was sagt die Richterin jetzt? (wie wars am Donnerstag)?

Gruß, orchid.
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Alt 15.08.2009, 15:27   # 10129
Kyra
 
Registriert seit: 08.08.2009
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anmerk. bez. des fortschreitens des abmahnwahns und der zahler ..

hätte ich nich mit nem freund gesprochen und wurde darüber informiert das es ne abzocke sei hätte ich aus angst gezahlt ...aber erst durch das neuguerige recherchieren kam ich auf eure seiten wo mir klar wurde das abgezoggt wird ...meine befürchtung ist ..das einige ev. zu peinlich ist jemanden zu fragen oder darüber zu sprechen ..allein schon wegen der xxx titel das sie eifrig zahlen und eventuellllll hinerher aufgeklärt werden ..daher schätz ich mal dadurch so genug geld für einige monatsraten für porsche und co. entsthehen ...es sollte besser informiert werden ..zur not auch einfach nur ein linkhinweis in signaturen bei browsergames ..so da es sich wie ein laubfeuer verbreitet und viel mehr leute gewarnt sind!

und noch zum thema ..amtsgericht und beratungshilfeschein -.-*

ich weiß ja nicht ob es bei jedeer so ist aber bei uns wurde doch tatsächlich empfohlen beim nächsten mal zuerst mit dem gegnerischen anwalt allein zu reden und dann erst ggf. einen ANwalt einzuschalten! ..eine sache wovor hier ja vehement gewarnt wird!


wir haben nur deshalb einen Anwalt eingeschaltet weil wir zu dem uns angelasteten zeitpunkt den rechner nicht eingeschaltet hatten da wir bei renovierungsarbeiten waren bei bekannten, was auch bezeugt werden kann .
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Alt 15.08.2009, 17:00   # 10130
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
Zitat:
Zitat von Kyra Beitrag anzeigen
wir haben nur deshalb einen Anwalt eingeschaltet weil wir zu dem uns angelasteten zeitpunkt den rechner nicht eingeschaltet hatten da wir bei renovierungsarbeiten waren bei bekannten, was auch bezeugt werden kann .
Kann der Bekannte auch bezeugen, dass euer Rechner ausgeschaltet war?
Sicherlich nicht.
Von daher würde euch ein Richter die Aussage lediglich als Schutzbehauptung auslegen.
Ist aber im Grunde sowieso unwichtig, da ihr wegen Störerhaftung verknackst werden könntet.
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Alt 15.08.2009, 17:03   # 10131
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Und was sagt die Richterin jetzt? (wie wars am Donnerstag)?
Wenn die betreuende Kanzlei keine ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, wird sie wohl die schriftliche Urteilsbegründung sorgsam prüfen und uns dann mit einem ausführlichen Fachtext erschrecken oder erfreuen. Das finde ich in Ordnung [... auch wenn dasn bisschen blöd kommt, wenn man Hinweisbeschlüsse sofort... und das Urteil erst irgendwann mal veröffentlicht]. Na... Wochen wirds ja nicht gehen, bis man sich mal meldet.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.8.2009 um 17:15:45-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht woraus du deine Schlüsse ziehst..? Vielleicht liegen dir mehrere Beschlüsse des LG Köln (oder andere) vor?... wäre interessant zu wissen.
Ja... was ... das ist doch logisch ableitbar. Geh doch mal die Liste der abgemahnten Musiktitel durch.

Das Hammerfall-Werk, oder das von Unterirdische Pimpfmusik zur Langeweile [Übersetzt auf Türkisch: "Sabbberway do de Sully"] sind ja albentechnisch normal releaste Tonaufnahmen, also auf einer kompletten CD. Zum Nachweis der Legitimationen für den Auskunftsanspruch kann daher auch die komplette CD verwendet werden, denn da ist ja das Werk drauf.

Was hier genau das logische Problem für "Containerabmahnungen" darstellen soll versteht man nicht, auch wenn - wie im Hinweisbeschluß offensichtlich - die Unterlagen auch schon im Bereich des Auskunftsverfahrens trotz offensichtlicher Fehler!!! durchgereicht wurde.

Ob das aber zivilrechtliche Bedeutung für die Abmahnung hat? Siehe oben. Wart mal den Kommentar zum Urteil ab. Es geht ja nicht ums gewinnen/verlieren, sondern darum, ob/wie Argumente bewertet werden.
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Alt 15.08.2009, 17:54   # 10132
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen

Ja... was ... das ist doch logisch ableitbar. Geh doch mal die Liste der abgemahnten Musiktitel durch.

Das Hammerfall-Werk, oder das von Unterirdische Pimpfmusik zur Langeweile [Übersetzt auf Türkisch: "Sabbberway do de Sully"] sind ja albentechnisch normal releaste Tonaufnahmen, also auf einer kompletten CD. Zum Nachweis der Legitimationen für den Auskunftsanspruch kann daher auch die komplette CD verwendet werden, denn da ist ja das Werk drauf.

Was hier genau das logische Problem für "Containerabmahnungen" darstellen soll versteht man nicht, auch wenn - wie im Hinweisbeschluß offensichtlich - die Unterlagen auch schon im Bereich des Auskunftsverfahrens trotz offensichtlicher Fehler!!! durchgereicht wurde.

Ob das aber zivilrechtliche Bedeutung für die Abmahnung hat? Siehe oben. Wart mal den Kommentar zum Urteil ab. Es geht ja nicht ums gewinnen/verlieren, sondern darum, ob/wie Argumente bewertet werden.
Hm... vielleicht reden(schreiben) wir wieder ein wenig aneinandervorbei.

Es ging mir zunächst mal nur darum Yoii ein wenig "die Masche" von Digiprotect zu erläutern:
Nämlich Rechteübertragung an einem Album (bzw. auch Maxi??) und Verfolgung lediglich der "Single-Auskopplungen", damits sich auch lohnt (zastermäßig....comprendere?)
Denn das "eigentliche Ausgangswerk", an dem diese wirtschaftlich-hoch-umsatzfähigen Rechte übertragen werden, wird ja selbst im ganzen so gut wie nie (?) abgemahnt (wird wahrscheinlich auch nicht nennenswert geshared...lohnt sich also nicht!)
Das nutzt dem Abgemahnten natürlich zunächst mal nix... hab ich ja auch erwähnt.
Dein "Einspruch", Shual, war mir insoweit eben nicht ganz nachvollziehbar?!


Was in obigem Prozess bezweifelt wurde, war wohl eher die Rechteinhaberschaft an dem Musiktitel generell, weil die eingereichten Unterlagen wohl etwas "ungeordnet" rüber kamen..... (wundert mich nicht weiter)
Ich geh davon aus, dass die mittlerweile "sortiert" wurden und dieser Punkt eher unerheblich bleibt (ist aber nur ne vage Vermutung meinerseits).... warten wirs also ab!

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.8.2009 um 18:15:07-----

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Was hier genau das logische Problem für "Containerabmahnungen" darstellen soll versteht man nicht, .....

Was viele der DP-Abgemahnten sich ZU RECHT fragen ist:
Warum werde ich wegen Sampler XY abgemahnt, wenn DP lt. Beschluss die Rechte an Album AB hat.
Wenn man dann genauer hinsieht, merkt man, dass auf Sampler XY die Tonaufnahme ff drauf ist, die auch auf dem Album AB enthalten ist!
Und genau wegen dieser EINEN TONAUFNAHME erfolgt die Abmahnung!
Bei 1 Tonaufnahme kann es sich aber unmöglich um eine offensichtliche Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handeln, sagen sich dann die meisten und fragen sich eben völlig nachvollziehbar: Wie kann es dazu kommen, dass das LG Köln/Bielefeld TROTZDEM dem Auskunftsanspruch stattgibt?

Nun prüft das LG Köln hier anscheinend nur objektiv diesen Sachverhalt und nicht subjektiv.
Dem LG Bielefeld ist widerum völlig egal, ob die Rechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß hatte!!

Ich halte das auf jeden Fall für überprüfenswert! Frage ist nur: WIE???
Die Provider machen entweder von ihrem Recht auf Stellungnahme nicht immer oder GENERELL ÜBERHAUPT GAR NICHT (s. Beschluss Bielefeld!) Gebrauch.
Die Betroffenen haben nicht die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs..... also was tun, sprach Zeus?.....
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Alt 15.08.2009, 21:12   # 10133
Kyra
 
Registriert seit: 08.08.2009
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Kann der Bekannte auch bezeugen, dass euer Rechner ausgeschaltet war?
Sicherlich nicht.
Von daher würde euch ein Richter die Aussage lediglich als Schutzbehauptung auslegen.
Ist aber im Grunde sowieso unwichtig, da ihr wegen Störerhaftung verknackst werden könntet.
ja denn er war in die wohnung gekommen und hat auf uns gewartet bis wir den krams zur renovierung zusammen hatten, da er uns abholte und hat gesehen das der rechner aus war, weil vorne anner front deutlich sichtbar ein beleuchteter Lüfter ist
  Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009, 21:37   # 10134
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
Ok Kyra,
dann ist euch ein Vorsatz nicht nachweisbar, wohl aber - leider - eine irgendwie geartete Störerhaftung?
Aber es kommt bei den meisten Ignorierern ja meist eh zu keinen weiteren Folgen.
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Alt 15.08.2009, 22:04   # 10135
Kyra
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
wohl aber - leider - eine irgendwie geartete Störerhaftung?
Aber es kommt bei den meisten Ignorierern ja meist eh zu keinen weiteren Folgen.
wie meinst du das?

also ignorieren tun wir es nciht ..wir haben jaeinen anwalt eingeschalten also kann man da nciht von reden das wir das schreiben ignorieren ..wird ja hier oft genug gewarnt vor!

aber was meinst du mit geartete störung?
  Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009, 22:13   # 10137
Kyra
 
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Beiträge: 23
achso ..öhm..keina ahnung wie unserer gesichert ist ..ich weiß das ein pw aus buchstaben und zahlen ist ...+ firewall etc. muss ich mal nachfragen o.0
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Alt 15.08.2009, 22:22   # 10138
jubi
 
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Beiträge: 950
Ich glaube du solltest dir mal die Links meines vorherigen Beitrages durchlesen





Gibt es eingentlich Erfahrungen von zu unrecht Abgemahnten (zB kein Wlan) mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges gegen Korngeier ???
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Alt 15.08.2009, 22:30   # 10139
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Kyra Beitrag anzeigen
wie meinst du das?
also ignorieren tun wir es nciht ..wir haben jaeinen anwalt eingeschalten also kann man da nciht von reden das wir das schreiben ignorieren ..wird ja hier oft genug gewarnt vor!
Ich meinte diejenigen, die den zweiten 801 € Bettelbrief von Kornmeier ignorieren und gar nicht zahlen. Natürlich wurde die modUE auf jeden Fall vorher abgegeben.

Zitat:
Zitat von Kyra Beitrag anzeigen
aber was meinst du mit geartete störung?
Sagt dir der Begriff "Störerhaftung" etwas?
Wenn nicht, bitte googlen und betrübt sein.
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Alt 15.08.2009, 22:34   # 10140
aloisi
 
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Beiträge: 21
Frage zum Thema Spenden-
ganz normal ueberweisen vom Konto, mit Original Einzahler Absender?- oder wie ist's gedacht.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:15 # --
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