| | # 10045 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Was passiert, wenn ich nicht reagiere oder die Abmahnung nicht akzeptiere? Zitat: Wenn Sie die Abmahnung nicht akzeptieren oder nicht fristgerecht reagieren, kann der Abmahner vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das heißt, dass ein Gericht - im Fall von Rechtsverletzungen im Internet kann der Abmahner frei wählen, welches Gericht er nimmt - ohne mündliche Verhandlung prüft, ob die Ansprüche des Abmahners gerechtfertigt sind. Dabei lesen die Richter natürlich nur die Argumente des Abmahners und werden ihm in den meisten Fällen Recht geben. Wenn das Gericht die einstweilige Verfügung erlässt, sind Sie verpflichtet, den darin erhobenen Forderungen zu folgen. Ansonsten kann und wird ein Strafgeld gegen Sie verhängt werden. Gegen diese richterliche Verfügung können Sie dann nur noch vorgehen, indem Sie die mündliche Hauptverhandlung beantragen. In dieser müssten Sie die Richter dann überzeugen, dass sie in der einstweiligen Verfügung Unrecht hatten - ein schwieriges Unterfangen. Hinzu kommt, dass Sie sich bis zur endgültigen Entscheidung an die Vorgaben der einstweiligen Verfügung halten müssen. Um zu verhindern, dass Ihre Argumente bei einer einstweiligen Verfügung nicht berücksichtigt werden, können Sie bei Gericht eine so genannte Schutzschrift hinterlegen. Darin sollten alle Gründe aufgeführt sein, warum die Verfügung Ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt wäre. Wichtig: Die Schutzschrift muss natürlich bei dem Gericht hinterlegt werden, bei dem der Abmahner dann auch seine einstweilige Verfügung beantragt. Es empfiehlt sich also, seine Schutzschrift bei allen Gerichten zu hinterlegen, vor die der Abmahner möglicherweise ziehen könnte. Zitat Ende. | |
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| | # 10047 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Deshalb werde ich auch noch nicht müde immer wieder darauf hinzuweisen. (Ich möchte ja nicht das Du eines Tages mit Hut in Deiner Fußgängerzone sitzen musst, und um Prozesskosten Hilfe betteln, musst | |
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| | # 10050 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
soweit ich mich erinnern kann, ist frank schon im april abgemahnt worden. ob ein antrag einer ev nach diesen langen zeitraum ueberhaupt noch eine eilbeduerfigkeit unterliegt, ist wohl fraglich. eine rechtssprechung des olg muenchen geht von einem zeitraum von einen monat aus, indem die eilbeduerfdigkeit einer ev gegeben ist. quelle: LG München I, Urteil vom 19.02.2009, Az. 7 O 1686/09 | |
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| | # 10051 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll… und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. **Bitte hier Deine Abmahndaten eintragen** http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...wer/index.html Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. __________________ |
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| | # 10053 |
| Gastposter | sprich, diese mod UE ausfüllen (Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung), hinschicken, nicht zahlen und die Sache ist mehr oder weniger gegessen, bis auf mein Nervenkostüm? + was passiert wenn die Jungs die mod UE nicht annehmen? So wie ich das interpretiert habe, dürfen die ja "ablehnen". |
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| | # 10054 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Das sollte sich auch nicht nur auf @frank beziehen. Sondern es ist in erster Linie ein nicht zu vernachlässigender Hinweis für alle neu Abgemahnten. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.8.2009 um 13:18:02----- Zitat:
Zitat:
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| | # 10055 | |
| Gastposter | Zitat:
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| | # 10058 |
| Gastposter | sorry für die blöde Nachfragerei, aber Bettelbriefe? Problem ist, die Abmahnung kam auf den Namen meines Vaters und der, naja zahlt alles Hauptsache er hat Ruhe, da ich fürs Studium nicht in der Stadt bin. Aber was bezwecken die damit, wenn man nach Abgabe der mod UE doch nicht zahlen muss. |
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| | # 10059 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
die abgabe einer mod-ue befreit dich nicht von den forderungen des abmahners. die sind auf alle faelle noch offen. wenn du nicht bezahlst, kann der abmahner diese kosten gerichtlich einklagen. mit den weiteren schreiben versucht man wohl den abgemahnten angst einzujagen, um diesen zu einer zahlung ohne einer gerichtlichen klage zu bewegen | |
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| | # 10060 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Alles andere kannst Du hier in Ruhe "nachlesen"... Abmahnwahn-Dreipage | |
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