Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 05.08.2009, 12:56   # 9761
ulrich
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Noch eine Frage um sicher zu gehen:
Wie genau läuft das ganze nun nochmal ab. Ich erinnere mich an folgendes:
Bitte Lesen: 2. Schreiben - Abmahnwiki
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Alt 05.08.2009, 12:56   # 9762
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Genervt Beitrag anzeigen
PS: Wenn ich diese schleimigen Jungyuppie-Flitzpiepen auf der Page von denen sehe könnt ich gerade auf meine Tastatur kotzen
Tu das.
Wobei diese *zitat: schleimigen Jungyuppie-Flitzpiepen auf der Page * weder für ihr aussehen noch für den Auftrag den sie erfüllen müssen, etwas können.

Mir kommt aber der Verdacht, dass dieses Gefühl, sich über die Tastatur übergeben zu müssen, eher noch Nachwirkungen des Pornos waren, den Du ja eh gleich gelöscht hast.

Gruß...watt_
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Alt 05.08.2009, 13:28   # 9763
samshagger1
 
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Wie sieht es aus bei dem Umzug?

Ich habe Mitte Juli den 1. Brief bekommen
In einer Woche habe ich dann modUE verschickt und nichts gezahlt
Bis jetzt habe ich keinen zweiten Bettelbrief bekommen (3 Wochen her)

Ich ziehe aber Ende des Monats um. Wie bekomme ich dann den zweiten Brief, wenn ich bei der Post kein Umzugsservice (oder wie es auch heißt) bestelle? Oder soll ich dann für die Adressermitlungen von Korni zahlen?

Danke für die Antwort im voraus!

Gruß
samshagger
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Alt 05.08.2009, 14:01   # 9764
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Zitat:
Zitat von samshagger1 Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus bei dem Umzug?
Na, ne schöne neue Wohnung sieht immer Klasse aus.

Zitat:
Zitat von samshagger1 Beitrag anzeigen
Ich ziehe aber Ende des Monats um. Wie bekomme ich dann den zweiten Brief, wenn ich bei der Post kein Umzugsservice (oder wie es auch heißt) bestelle? Oder soll ich dann für die Adressermitlungen von Korni zahlen?
Einen Nachsendeantrag würde ich sowieso stellen. Oder bekommst du sonst keine (interessante) Post?
Ohne Nachsendeantrag geht der Korni Brief zurück an Korni mit der Info "Unzustellbar". Dann fragt Korni beim Einwohnermeldeamt nach deiner neuen Anschrift und stellt dir den Brief erneut zu.
Du wirst dich ja sicherlich ummelden (müssen). Du wirst dafür natürlich nichts zahlen müssen. Schließlich möchte Korni etwas erfahren und nicht du.

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.8.2009 um 14:10:07-----

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Können die während dem Prozess auch evtl. ältere Vergehen rauskramen? Eigentlich nicht oder? Es geht ja bei der Sache dann nur um diese eine Urheberrechtsverletzung.
Im Grunde geht es nicht einmal um die Urheberrechtsverletzung, sondern lediglich um das Einklagen von entstandenen Anwaltskosten.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Wie stehen eigentlich die Chancen bei einem fairen Richter?
Umso besser, desto überzeugender deine Argumentationskette steht.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
a) Ip-Adressen, Hash-Werte sowie "Testdownloads" keine Beweise sind
Sind es aber nunmal.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
b) die selbst zusammengeschusterte Software von Digiprotect keinerlei forensische Zulassung hat
Strafrechtlich sicherlich, aber zivilrechtlich bisher nicht gründlich hinterfragt.
Kannst du ein Gegengutachten vorlegen, welches belegt, dass deren Software in deinem Fall nicht korrekt funktioniert hat? Wenn nicht, hat die Gegenseite erstmal die stärkeren Argumente.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
c) die Zuordnung der Provider von IP-Adressen an Realnamen keinerlei Gesetzen zur Erfülung von irgendwelchen Normen unterliegt
Unterscheide bitte Strafrecht (schuldig oder nicht schuldig) und Zivilrecht (schuldig, ein wenig schuldig, wahrscheinlich schuldig, unschuldig).

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
d) wer gibt ihnen das Recht in Tauschbörsen nach IP-Adressen zu fahnden - Stichwort: Datenschutz
Das kannst du den Richter fragen.
Gegenfrage: Wer soll ihnen das Recht verweigern? Ich darf auch auf eigene Faust nach meinem Auto suchen, wenn es mir gestohlen wurde.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
e) fraglich ist ob die Fahndungen tatsächlich im Sinne der eigentlichen Rechteinhaber ist, und damit meine ich nicht Digiprotect.
Der frühere Rechteinhaber hat das Vertriebsrecht in Filesharingnetzwerken nunmal abgetreten. Ob es im Sinne des früheren Rechteinhabers ist, was DigiProtect anstellt, ist eine Sache zwischen den beiden, aber hat keinen Einfluss auf dein "Vergehen".
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Alt 05.08.2009, 15:22   # 9765
Flasher
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen

Sind es aber nunmal.
Allerdings dürften diese vor Gericht keinerlei Bestand haben, da jeder Computerbild Leser derartiges Faken kann

Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Strafrechtlich sicherlich, aber zivilrechtlich bisher nicht gründlich hinterfragt.
Kannst du ein Gegengutachten vorlegen, welches belegt, dass deren Software in deinem Fall nicht korrekt funktioniert hat? Wenn nicht, hat die Gegenseite erstmal die stärkeren Argumente.
Gegenfrage: Haben die denn ein Gutachten das belegt dass die Software einwfandfrei funktioniert? Wieso muss ich denn den Beweis erbringen dass die Software absolut fehlerfrei ist? Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?! Da kann ja jeder kommen.


Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Das kannst du den Richter fragen.
Gegenfrage: Wer soll ihnen das Recht verweigern? Ich darf auch auf eigene Faust nach meinem Auto suchen, wenn es mir gestohlen wurde.
Du darfst zwar dannach auf eigene Faust suchen, aber nicht auf den Verdacht hin die Telekommunikation anderer Personen überwachen.


Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen

Der frühere Rechteinhaber hat das Vertriebsrecht in Filesharingnetzwerken nunmal abgetreten. Ob es im Sinne des früheren Rechteinhabers ist, was DigiProtect anstellt, ist eine Sache zwischen den beiden, aber hat keinen Einfluss auf dein "Vergehen".
Dies ist bestimmt eine Frage die zwar in einer Verhandlung womöglich nichts zu suchen hat, aber durchaus erwähnenswert ist und aufgeklärt werden sollte.
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Alt 05.08.2009, 15:30   # 9766
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Allerdings dürften diese vor Gericht keinerlei Bestand haben, da jeder Computerbild Leser derartiges Faken kann
Dann hat es wohl noch niemand in 3 Jahren Abmahnwahn geschafft, der Richterschaft darzulegen, dass dem so ist.
Du wirst dann hoffentlich der erste sein, falls es so weit kommt.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Wieso muss ich denn den Beweis erbringen dass die Software absolut fehlerfrei funktioniert?
Musst du gar nicht. Du musst Indizien/Beweise vorbringen, die belegen, dass deren Software eben nicht fehlerfrei funktioniert. Und dann das Wichtigste: Es muss auf deinen Fall bezogen sein. Pauschale Aussagen wie "Die Software macht Fehler" werden nur belächelt.

Achja, "die" haben tatsächlich ein "Gutachten", dass die Software fehlerfrei funktioniert. Das ist schon einige Jahre alt, wird aber einem unbedarften Richter gerne immer wieder vor die Nase gehalten.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist?!
Weil der Rechteinhaber jede Menge Beweise (für dich nennen wir sie denn mal "Indizien") vorgebracht hat und du GAR NICHTS. Das nennt der Richter dann "Schutzbehauptung" von dir, wenn du alle Vorwürfe pauschal abtust mit der Kernaussage "Ich war es aber trotzdem nicht".
So läuft es leider im Zivilprozess. Im Strafrecht wäre es anders herum.

Du kennst sicherlich den Fall dieser Supermarkt-Kassiererin, die nach 30 Jahren in dem Laden angeblich 1,30 Euro unterschlagen haben soll (Pfand-Marke). Der konnte es nie richtig nachgewiesen werden, aber trotzdem hat ein Gericht die fristlose(!) Kündigung für rechtens erklärt. Jetzt geht der Fall bis zum Bundesverfassungsgericht. Wegen 1,30 Euro. Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Paar Schuhe.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Du darfst zwar dannach auf eigene Faust suchen, aber nicht auf den Verdacht hin die Telekommunikation anderer Personen überwachen.
Du behauptest doch selber, dass die Daten, die dort überwacht werden, falsch sind (Computerbild Faker).
Es wird auch nicht die Telekommunikation anderer Personen überwacht, sondern nur eine Momentaufnahme von IP-Nummern erstellt, die gerade ein urheberrechtlich geschütztes Werk verbreiten.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Dies ist bestimmt eine Frage die zwar in einer Verhandlung womöglich nichts zu suchen hat, aber durchaus erwähnenswert ist und aufgeklärt werden sollte.
Wie stellst du dir das vor, wenn nicht vor Gericht?
Nur das ist der richtige Ort dazu. Es bedarf aber einer enormen zeit- und kostenintensiven Vorbereitung, um so eine Grundsatzfrage zu klären.
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Alt 05.08.2009, 16:01   # 9767
Flasher
 
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Ok dann bin ich jetzte etwas schlauer. Meine Posts sollen nicht falsch verstanden werden, es handelte sich nicht um eine Argumentationskette sondern um etwaige Angriffspunkte die man bei einer Vehandlung ins Visier nehmen könnte.

Darüber hinaus könnte man auch die Statistiken rauskramen, in wievielen Fällen eine Abmahnung unberechtigt war/ist. Inwieweit man diesen Statistiken vertrauen schenken kann sei mal dahingestellt. Aber es gab ja schon öfters Fälle bei denen der Opa von nebenan eine Abmahnung bekommen hat obwohl er weder einen PC noch einen Internetanschluss besitzt.
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Alt 05.08.2009, 16:17   # 9768
Deiddel
 
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Alt 05.08.2009, 16:28   # 9769
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ok dann bin ich jetzte etwas schlauer. Meine Posts sollen nicht falsch verstanden werden, es handelte sich nicht um eine Argumentationskette sondern um etwaige Angriffspunkte die man bei einer Vehandlung ins Visier nehmen könnte.
Du wurdest richtig verstanden. Deine Angriffspunkte sind ja auch nachvolllziehbar und typisch für das Anfangsstadium in der Auseinandersetzung mit dem Abmahnwahn. Das gehört alles zur Lernphase dazu.

Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Darüber hinaus könnte man auch die Statistiken rauskramen, in wievielen Fällen eine Abmahnung unberechtigt war/ist.
Da muss ich Dich enttäuschen. Darüber führt niemand eine Statistik, weil dies schlicht und einfach unmöglich ist.
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Alt 05.08.2009, 16:56   # 9770
princess15114
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Darüber hinaus könnte man auch die Statistiken rauskramen, in wievielen Fällen eine Abmahnung unberechtigt war/ist.
Da muss ich Dich enttäuschen. Darüber führt niemand eine Statistik, weil dies schlicht und einfach unmöglich ist.
Doch, ich hätte da eine Statistik (gleicht dem Wahlergebnis der ex DDR!)
100% - (x)% zugegebener Verstöße mit lim(x)=>0
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Alt 05.08.2009, 22:34   # 9771
Deiddel
 
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Abmahner muss nur auf Rechtsverletzungen hinweisen
Landgericht Berlin, Urteil v. 15.01.2009 - Az.: 27 O 765/08

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Alt 06.08.2009, 00:59   # 9772
Dead
 
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Beiträge: 47
Zitat:
Zitat von HoleFull Beitrag anzeigen
also bis zum 2. schreiben stimmt's. nach dem kommt ggf. ein mahnbescheid. dem kann man (ganz oder in teilen) widersprechen. wenn korni will, kann er danach noch klargen (amtsgericht). bei den meisten bleibt's aber beim 2. schreiben. bei mir leider nicht
Wie lange hat es bei dir denn gedauert, bis nach dem zweiten Schreiben der Mahnbescheid kam? Und wie lange dauerte es, bis nach Widerspruch (?) dieses Bescheides die Klage kam?
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Alt 06.08.2009, 07:10   # 9773
HoleFull
 
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Zitat:
Zitat von Dead Beitrag anzeigen
Wie lange hat es bei dir denn gedauert, bis nach dem zweiten Schreiben der Mahnbescheid kam? Und wie lange dauerte es, bis nach Widerspruch (?) dieses Bescheides die Klage kam?
tut mir leid. genau weiss ich das nicht mehr und die unterlagen liegen mir gerade nicht vor! aber zwischen dem 2. bettelbrief und dem mahnbescheid vergingen schon 2-3 monate. die klage erfolgte dann ca. 1 monat nach widerspruch gg. den mahnbescheid....
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Alt 06.08.2009, 11:35   # 9774
Flasher
 
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Ich bin momentan am überlegen ob ich Korni einen Vergleich anbieten soll, damit ich Ruhe habe. Gedacht habe ich an 100-150€. Gibt es irgendwelche Erfahrungen ob Korni derartigen Vergleichen zustimmt?
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Alt 06.08.2009, 11:42   # 9775
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ich bin momentan am überlegen ob ich Korni einen Vergleich anbieten soll, damit ich Ruhe habe. Gedacht habe ich an 100-150€. Gibt es irgendwelche Erfahrungen ob Korni derartigen Vergleichen zustimmt?
Jeder ist käuflich. Der Korni erst recht.
Die Erfahrungswerte liegen zwischen 100 € (Hartz4 Empfänger) und 250 €.

Ob du danach Ruhe hast, ist allerdings nicht sicher.
Als bereitwillig zahlender Kunde wird man sicherlich "bevorzugt" behandelt und vielleicht hat Korni ja noch weitere Missetaten von dir auf "Lager".
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Alt 06.08.2009, 11:56   # 9776
HoleFull
 
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ich bin momentan am überlegen ob ich Korni einen Vergleich anbieten soll, damit ich Ruhe habe. Gedacht habe ich an 100-150€. Gibt es irgendwelche Erfahrungen ob Korni derartigen Vergleichen zustimmt?
aus meiner jetzigen sicht muss ich dir (finanziell) recht geben: wenn die sache mal vor gericht geht, wirds sicher teurer als die 450,00 euro. von daher ist ein guter vergleich (ca. 200-250 Euro) okay. bedenke aber (wie plauzi bereits einlenkte): korni könnte dann bei dir auf den geschmack gekommen (weil zahlungswillig) sein. vielleicht hat er noch ein paar log's von dir ...
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Alt 06.08.2009, 12:05   # 9777
ulrich
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Ich bin momentan am überlegen ob ich Korni einen Vergleich anbieten soll, damit ich Ruhe habe.
Da bricht mal wieder einer ein und wirft die Flinte ins Korn. Von solchen Kandidaten lebt der Abmahnwahn.
Bei mir gibt es keinen Vergleich kein Kontakt und auch kein Geld , ich kämpfe bis zum bitteren Ende.
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Alt 06.08.2009, 12:09   # 9778
Flasher
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Da bricht mal wieder einer ein und wirft die Flinte ins Korn. Von solchen Kandidaten lebt der Abmahnwahn.
Bei mir gibt es keinen Vergleich kein Kontakt und auch kein Geld , ich kämpfe bis zum bitteren Ende.
Als armer Student hat man nunmal nicht die finanziellen Möglichkeiten einen Rechtsstreit zu führen - glaube mir: der Gedanke Korni Kohle in den Hals zu werfen wiedert mich zutiefst an, aber ich muss nunmal alle Möglichkeiten in betracht ziehen.
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Alt 06.08.2009, 12:17   # 9779
ulrich
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Zitat:
Zitat von Flasher Beitrag anzeigen
Als armer Student hat man nunmal nicht die finanziellen Möglichkeiten einen Rechtsstreit zu führen -
Woher weist Du das Es gerade in "Deinem Fall" zum Rechtstreit kommt?
Bist Du Hellseher. So wie ich Deine Postings verfolgt habe hast Du bis jetzt noch nicht mal einen Mahnbescheid bekommen.
Aber Entscheidungen trifft ja hier jeder für sich alleine! Und bedenke, mit einem Vergleich bist Du auch noch nicht aus der Nummer raus!
  Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2009, 12:19   # 9780
andy.81
 
Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
Hallo @ Mahlzeit !

Ist es den möglich, als "Privatperson" sich z.B bei der Telekom oder aber direkt in Köln nachzufragen ob gegen einen noch offene fälle/ermittlungen vor liegen ? Soweit ich weiss ist Köln fast immer für die Ermittlungen für die Telekom tätig.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:15 # --
News Flash
 
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