| | # 8861 | |||
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
![]() Die mod.UE werde ich ja auf alle Fälle abschicken. Wäre es sinvoll dort "auf alle Werke des RI" reinzuschreiben? Kann ja sein,dass Sie mir in 2 Wochen einen weiteren Brief für eine andere Datei schicken. Wenn ich zahlen würde,(wenn ich "auf alle Werke des RI" schreibe) wäre ich dann sicher vor weiteren Vorderungen von U+C? Zitat:
Finde ich die Beschlussakten bei meinem Amtagericht,oder muss ich beim LG fragen? Dann werde ich wohl erstmal Montag versuchen bei der T-Com zur "Rechtsabteilung" zu kommen,und hoffe zu erfahren,dass Sie mir sagen können ob nur 1x Angefragt wurde,oder ob von "früher" oder "später" auch noch was "unterwegs" sein kann. Zitat:
Was schätzt du wieviele Abgemahnte nach dem 2.ten Brief (der verdopplung) den 3.ten Brief (den Mahnbescheid) bekommen haben? Wenn das örtliche Gericht nicht viel zu tun hat,dann bekomme ich doch zu 100% einen Mahnbescheid. So interpretiere ich alles das,was ich bis Heute in Erfahrung bringen konnt. Liege ich sehr falsch? P.S. Tolle Forum,wüsste gar nicht wo ich ohne sowas jetzt wäre........(vilt. beim Anwalt Werbung | |||
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| | # 8863 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
Das ist schon der standard Brief. Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Man kann ja nur 1x mit einer mod.UE pro Titel reagieren. Und das muss man ja schon nach dem 1.ten Schreiben machen. ....hoffe das war richtig....bin ja noch neu hier. | |
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| | # 8864 |
| Registriert seit: 12.07.2009 Ort: Eine Insel mit zwei Bergen
Beiträge: 32
| [QUOTE=Orchid95;657256]NA also, mehr interessiert ja nicht. Schaue dir mal das Album ich würde es mehr Sampler nennen an.Da sind 12 Lieder drauf und sage und schreibe 1 vom Scooter.Klar sie singen alle abgeänderte Songs vom Scooter.Sido hat ja auch aus seinem Song auf diesem Sampler eine eigene CD gemacht.Als nächstes kommt er und sagt "du hast meinen Song da und da angeboten ......"Ich kann es einfach nicht glauben das dort alles mit rechten Dingen zu geht. ywc |
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| | # 8865 | |||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Es wird allgemein empfohlen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich! Also das mit "alle Werke" ist nicht zu empfehlen, es sollten schon konkrete Songs genannt werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:19:27----- Zitat:
Und wir als Betroffene, erst mal nix machen können. Außer: Fragen stellen, nachhaken, .... uns ggf. in einem Gerichtsverfahren irgendwann mal entspr. wehren...?! | |||||
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| | # 8867 | |
| Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
Song wohl kaum gegeben wäre. Wo nachhaken?Anwalt? Gruß Madexyz | |
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| | # 8868 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Also: Für die Titel, die auf dem entspr. Sampler waren (falls da noch Sachen drauf sind, lässt es sich ja auf der Abmahn-Datenbank nachsehen) wäre es schon sinnvoll. Für die Zukunft sollte filesharing ja auf jeden Fall tabu sein - versteht sich. Und eine zu weit gefasste UE würde ich auf keinen Fall abgeben. (alles nur meine Meinung...!) -----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:32:17----- Zitat:
Vielleicht bringt es ja einfach mal was, wenn entspr. Stellen auf diese ganzen "Ungereimtheiten" massenweise aufmerksam gemacht werden und damit mal nachdenklich werden, was im "Abmahnwahn" so alles abgeht..... wer weiß... | ||
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| | # 8870 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Diese Formulierung kann dazu führen, dass das Unterlassungsversprechen nicht ernst gemeint ist. Eine solche Formulierung stammt aus dem Wettbewerbsrecht und man verwendet sie bei einer unklaren Rechtslage (z. B. das eine Gericht sagt so, das andere so). In Ihrem Falle handelt es sich jedoch um eine Urheberrechtsverletzung, die gesetzlich normiert ist. Da kommt keine auflösende Bedingung in Betracht. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 8871 |
| Registriert seit: 14.06.2009
Beiträge: 20
| hallo zusammen, nach der ersten Abmahnung von Nümann + Lang kam nun eine zweite von Korni - sehr verlockend. Diesmal wird Michael Mind mit Bakerstreet auf der future Trance 46 abgemahnt. Wieder angebot 450 Euro. Tattag war der 8.2.09 und die Abmahnung kam erst anfang diesen Monats. Is das eigendlich nicht viel zu lange her von der Zeitspanne ?? Eigendlich sollst du ja im Anschluss an dein "angeblich" begangenes Vergehen abgemahnt und dir der Fehler vor Augen geführt werden. Dazu muss ich auch noch sagen das is ne völlig billige Abmahnung (A5, tausende male kopierte Unterschriften und beschlüsse, Kornis unterschrift aus nem Image würd ich sagen, kein Hashwert - nur Datum torrent datei und IP, und und und ...) ist. Darf ne Abmahnung überhaupt so lange zurückliegen ??? Danke schon mal für eure Hilfe. Grüße Lock |
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| | # 8872 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ich persönlich hab auch nur für den einen Song die UE abgegeben... würde das auf keinen Fall zu weit fassen! (Trotzdem werden die Fälle, in denen es zu weiteren Abmahnungen kommt, anscheinend immer häufiger) | |
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| | # 8873 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
Wäre folgendes sinnvoll zu schreiben: ....zu unterlassen, das Werk "xxxxx" und alle anderen Filmwerke,ohne Einwilligung der U.gläubigerin öffentlich zugänglich zu machen/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. ---------------- Ich habe hier KEIN Aktenzeichen gefunden auf den 6 Seiten der Anwälte. Nur ein "Aktenzeichen" was auch 1zu1 im Feld "Verwendungszweck" auf der Überweisung stehen soll. Im Schreiben wird zwar was LG Köln erwähnt,aber das ist ja nur weil die T-Com in Bonn ist. Oder bekomme ich (mein Vater ist AI) die Tage nochmal Post von der Stanwaltschaft? (Fehlt mir vilt. noch ein Brief/Schreiben??) T-Com: Ich hätte da noch spezielle "Connections" zur T-Com...aber mein Ansprechpartner,der vilt. zur Richtigen Auskuft dort kommen kann,ist noch bis So. im Urlaub....Und dann wäre nicht mehr viel Zeit zu handeln,was "bezahlen" angeht. (Auf eine E-mail will ich mich nicht verlassen,wer weiß wann die beantwortet wird). ...Also kann man sagen auf 50 Mahnbescheide kommt ein Gerichtsverfahren bei "U + C".? ...Nochmals vielen Dank für dein/eure Hilfe. | |
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| | # 8874 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Da die Staatsanwaltschaften nicht wegen jeder einzelnen Abmahnung "gestört" werden sollten, empfiehlt es sich, die Abmahnung (und eventuelle Folgeschreiben) bei der nächsten Polizeiwache (die fertigen Kopien an) mit einem möglichst verständlichen kurzen Begleitschreiben (vorher schon/zu Hause erstellen: worum es Dir geht) mit der Bitte um Weiterleitung einzureichen, an die dafür zuständige Staatsanwaltschaft (das muß nicht die nächstgelegene sein) zum Zwecke der Prüfung auf strafrechtlich relevante Kriterien. unabhängig einer Inanspruchnahme von Polizei/Staatsanwaltschaft: Zivilrechtlich entscheiden sich die meisten meiner Meinung nach auch in solchen Fällen für eine weitere mod.UE ohne Zahlung und ohne Anwalt. | |
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| | # 8876 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Dachte nur,weil die Rechte ja bei DigiProtect liegen,und die den Auftrag gegeben haben,dass ich dann hier richtig wäre....im "U+C"-thread war ich auch schon....aber dort gabs für mich viele "OT-Antworten". Edit.: Die Sache,dass ich kein Aktenzeichen habe,würde mich aber mal interessieren. |
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| | # 8877 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Zitat:
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| | # 8878 | |
| Registriert seit: 12.07.2009 Ort: Eine Insel mit zwei Bergen
Beiträge: 32
| Zitat:
ywc | |
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| | # 8879 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Also ich weiss nicht....ich bin auch erst kurz hier dabei - habe "eigentlich" hier alle seiten mir durchgelesen u. jeden Tag wo ich nur Zeit hatte habe ich hier verbracht, bis Tief in die Nacht (wenn es zeitlich möglich war) Man dreht sich "irgendwann" nur noch im Kreis..... - Mod Ue (sollte) man auf jeden fall schrieben ! - Wie weit man sich mit der Ue aus dem Fenster lehnt, bzw. was man alles für Titel aufzählt - oder aber man schreibt eine erweiterte Ue wo man alle alle Werke einschlißt, muss (leider) jeder für sich wissen. Geraten wird dazu, so wenig wie möglich.....so viel wie nötig. Der beste Mittelweg ist aber (denke ich - meine persönliche Meinung dazu, da man nie genau weiss und es ehr ein "Glücksspiel" ist das richtige zu benennen) man schaut sich den Sampler/das Album an und benennt gleich alle Titel die der Kanzlei "gehören". - Hoffen, jeden Tag aufs neue Bangen - und mit der Angst leben das jeden Tag neue Post im Briefkasten sein kann. - Was man natürlich nicht ausschließen sollte, ist das auf einem Sampler/Album mehrere Kanzleien auf bestimmte Tonaufnahmen die Rechte haben (können) und das die sich untereinander austauschen "ehh hörmal - der hat die ........ gozogen, schicke Ihn mal nee Mahnung!" |
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| | # 8880 | |
| Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
| Zum Thema Massenabmahnung Danke an Frank2009 Hier könnte es vieleicht auch hilfreich sein: Gewerblicher Betrug bei Massenabmahnungen durch Zusammenwirken von Auftraggeber und Rechtsanwalt | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung Kleiner Auszug: Zitat:
__________________ Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren Meine Beiträge sind nur meine Persönliche Meinung und ist nicht als Rechtsbeistand anzusehen | |
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