Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 12.07.2009, 17:05   # 8861
abmahnie
 
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Beiträge: 40
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Am besten mit keiner!

Wie kommen die an meine IP (Daten).
Der Weg über die StA wird - so wie ich das mitbekommen habe - nur noch selten gewählt (bei XXX-Filmchen wohl häufiger). Der "normale" Weg läuft wohl über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch (bei dem müssen die ISP den Abgemahnten auch Auskunft geben, es gibt keine Reglungen, die es denen verbietet (wie in den Fällen, in denen die StA bei den ISP anfragt) - dafür aber mindestens eine, die sie dazu verpflichtet.


Was kann man tun
Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen!

Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text!

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!!

Damit ist zu rechnen.

Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button.
Danke für die Auskunft.

Die mod.UE werde ich ja auf alle Fälle abschicken.
Wäre es sinvoll dort "auf alle Werke des RI" reinzuschreiben?
Kann ja sein,dass Sie mir in 2 Wochen einen weiteren Brief für eine andere Datei schicken.

Wenn ich zahlen würde,(wenn ich "auf alle Werke des RI" schreibe) wäre ich dann sicher vor weiteren Vorderungen von U+C?



Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Hallo abmahnie!
Wie Ulrich schon erwähnt hat, geht das Auskunftsersuchen i.d.R. über einen Richterbeschluss nach § 101 UrhG.
Im Rahmen dieses Verfahrens beantragt der RI (also Digiprotect), dass der Provider (Telekom?) Auskunft erteilen darf und somit unter Verwendung von Verkehrsdaten (IP-Adresse) die entsprechenden Bestandsdaten (Name Anschrift des AI) an den RI herausgeben muss.

In diese Beschlussakten hast du die Möglichkeit Einsicht zu nehmen (Antrag über zuständiges LG). Hier kann man teilweise nachvollziehen, welche "Beweise" seitens der RI vorgelegt wurden.

Da die Bestandsdaten dann erst anschließend durch den Provider ermittelt werden, könntest du dort (am besten bei der Datenschutz- oder Rechtsabteilung) mal nachfragen, ob die Ermittlung tatsächlich so erfolgt ist. Meines Wissens kann der Provider das aber oft gar nicht mehr nachvollziehen, weil diese Verkehrsdaten mittlerweile längst gelöscht sind, trotzdem müsste noch ein entspr. Schriftverkehr dort vorliegen, so dass der Vorgang zumindest nachvollziehbar ist.

Hoffe, es war soweit verständlich für dich.

Gruß, orchid.
Danke dir für die Mühe.:grin:

Finde ich die Beschlussakten bei meinem Amtagericht,oder muss ich beim LG fragen?

Dann werde ich wohl erstmal Montag versuchen bei der T-Com zur "Rechtsabteilung" zu kommen,und hoffe zu erfahren,dass Sie mir sagen können ob nur 1x Angefragt wurde,oder ob von "früher" oder "später" auch noch was "unterwegs" sein kann.


Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Nicht die schlechteste Idee.


Dazu müsste es erstmal einen vollstreckbaren Titel gegen dich geben. Den kann dein Antragsgegner nur von einem Gericht "erhalten" und das auch nur nach einer Gerichtsverhandlung (auf einen Mahnbescheid musst du allerdings zeitnah reagieren). Du würdest also vorher definitiv Bescheid wissen.
Ohne so einen Titel kann dir eine Inkasso-Firma rein gar nichts.


Die meisten harren halt der Dinge, die da eventuell noch kommen werden (oder auch nicht).

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 13:19:50-----


Einsichtnahme leider nur über einen RA möglich.
Kosten ca. 50 Euro.
Danke.
Was schätzt du wieviele Abgemahnte nach dem 2.ten Brief (der verdopplung) den 3.ten Brief (den Mahnbescheid) bekommen haben?

Wenn das örtliche Gericht nicht viel zu tun hat,dann bekomme ich doch zu 100% einen Mahnbescheid.

So interpretiere ich alles das,was ich bis Heute in Erfahrung bringen konnt.

Liege ich sehr falsch?



P.S.
Tolle Forum,wüsste gar nicht wo ich ohne sowas jetzt wäre........(vilt. beim Anwalt ).
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Alt 12.07.2009, 17:05   # 8862
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Madexyz Beitrag anzeigen
Ist es nicht so das die erst mit dem Trick das komplette Album anzugeben an die Adressen kommen da die Staatsanwalten bei einem einzelnen Musiktitel gar keinen Beschluß rausrücken würden? (geringfügigkeit und die 100 € Regelung)
Gruß Madexyz
Der "Verdacht" drängt sich auf (StA sind aber idR nicht mehr im Spiel, das geht über Richterbeschluss § 101 Abs. 9 UrhG).

Deshalb auch immer wieder meine Meinung:

Hakt ruhig nach.... Fragen kostet nix!
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Alt 12.07.2009, 17:09   # 8863
abmahnie
 
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Zitat:
Zitat von rules Beitrag anzeigen
Ich habe eine mod UE von einem Kumpel bekommen der das hier noch unten stehen hat:

Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab,
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.



Würdet ihr das hinzufügen oder einfach weg lassen?

Ach ja wieso soll man den den 2. Brief der danach ja kommen soll ignorieren kann das nicht eher böse enden?
Hier ist der Text schon eingefügt.
Das ist schon der standard Brief.
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung


Man kann ja nur 1x mit einer mod.UE pro Titel reagieren.
Und das muss man ja schon nach dem 1.ten Schreiben machen.


....hoffe das war richtig....bin ja noch neu hier.
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Alt 12.07.2009, 17:09   # 8864
Yes we can
 
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[QUOTE=Orchid95;657256]NA also, mehr interessiert ja nicht.

Schaue dir mal das Album ich würde es mehr Sampler nennen an.Da sind 12 Lieder drauf und sage und schreibe 1 vom Scooter.Klar sie singen alle abgeänderte Songs vom Scooter.Sido hat ja auch aus seinem Song auf diesem Sampler eine eigene CD gemacht.Als nächstes kommt er und sagt "du hast meinen Song da und da angeboten ......"Ich kann es einfach nicht glauben das dort alles mit rechten Dingen zu geht.
ywc
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Alt 12.07.2009, 17:15   # 8865
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von abmahnie Beitrag anzeigen
Wäre es sinvoll dort "auf alle Werke des RI" reinzuschreiben?
Kann ja sein,dass Sie mir in 2 Wochen einen weiteren Brief für eine andere Datei schicken.
Das kommt auf den "Einzelfall" an (wieviel und was wurde geshared...).
Es wird allgemein empfohlen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Also das mit "alle Werke" ist nicht zu empfehlen, es sollten schon konkrete Songs genannt werden.


Zitat:
Finde ich die Beschlussakten bei meinem Amtagericht,oder muss ich beim LG fragen?
Frag beim LG, Aktenzeichen hast du ja und es gibt eine gute Homepage / Datenbank von denen.

Zitat:
Dann werde ich wohl erstmal Montag versuchen bei der T-Com zur "Rechtsabteilung" zu kommen,und hoffe zu erfahren,dass Sie mir sagen können ob nur 1x Angefragt wurde,oder ob von "früher" oder "später" auch noch was "unterwegs" sein kann.
Telefonisch wird das schwierig (die Hotline-Mitarbeiter können dir da meist keine Auskunft geben und ob die zur richtigen Abteilung verbinden können....??? keine Ahnung). Ich würde es schriftlich, zumindst aber per email machen.


Zitat:
Was schätzt du wieviele Abgemahnte nach dem 2.ten Brief (der verdopplung) den 3.ten Brief (den Mahnbescheid) bekommen haben?

Wenn das örtliche Gericht nicht viel zu tun hat,dann bekomme ich doch zu 100% einen Mahnbescheid.
Lt. Auskunft der Moderatorin (princess) erwischt es z.Zt. ca. einen im Monat aus diesem Forum mit einem Mahnbescheid .... (dann ist allerdings auch ein Gerichtsverfahren sehr wahrscheinlich, wenn ich es richtig verstanden habe, also es kommt eine Klageschrift).

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:19:27-----

Zitat:
Zitat von Yes we can Beitrag anzeigen
Schaue dir mal das Album ich würde es mehr Sampler nennen an.Da sind 12 Lieder drauf und sage und schreibe 1 vom Scooter.Klar sie singen alle abgeänderte Songs vom Scooter.Sido hat ja auch aus seinem Song auf diesem Sampler eine eigene CD gemacht.Als nächstes kommt er und sagt "du hast meinen Song da und da angeboten ......"Ich kann es einfach nicht glauben das dort alles mit rechten Dingen zu geht.
ywc
Ich versteh dich sehr gut! Ging (geht!) mir genau so. Tatsache ist aber nunmal, dass dieser Beschluss (auch mit den ganzen fragwürdigen "Beweisen" und "Zusammenhängen") genau so existiert! LEIDER!
Und wir als Betroffene, erst mal nix machen können.
Außer: Fragen stellen, nachhaken, ....

uns ggf. in einem Gerichtsverfahren irgendwann mal entspr. wehren...?!
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Alt 12.07.2009, 17:20   # 8866
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Also das mit "alle Werke" ist nicht zu empfehlen, es sollten schon konkrete Songs genannt werden.
Als Abmahner würde ich so eine konkrete Songangabe wie folgt interpretieren:
Der Abgemahnte weiß ganz genau, welche Songs er runtergeladen hat.
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Alt 12.07.2009, 17:21   # 8867
Madexyz
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Der "Verdacht" drängt sich auf (StA sind aber idR nicht mehr im Spiel, das geht über Richterbeschluss § 101 Abs. 9 UrhG).

Deshalb auch immer wieder meine Meinung:

Hakt ruhig nach.... Fragen kostet nix!
Ja genau denn in dem Richterbeschluss steht ja auch was von öffentlichen Interesse was ja meiner Meinung nach bei einem einzelnen
Song wohl kaum gegeben wäre.
Wo nachhaken?Anwalt?

Gruß Madexyz
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Alt 12.07.2009, 17:27   # 8868
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Als Abmahner würde ich so eine konkrete Songangabe wie folgt interpretieren:
Der Abgemahnte weiß ganz genau, welche Songs er runtergeladen hat.
Ja, schon, aber hat das irgendeinen Nachteil? Man kann dafür zumindest nicht mehr abgemahnt werden.

Also: Für die Titel, die auf dem entspr. Sampler waren (falls da noch Sachen drauf sind, lässt es sich ja auf der Abmahn-Datenbank nachsehen) wäre es schon sinnvoll.

Für die Zukunft sollte filesharing ja auf jeden Fall tabu sein - versteht sich. Und eine zu weit gefasste UE würde ich auf keinen Fall abgeben.
(alles nur meine Meinung...!)

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:32:17-----

Zitat:
Zitat von Madexyz Beitrag anzeigen
Ja genau denn in dem Richterbeschluss steht ja auch was von öffentlichen Interesse was ja meiner Meinung nach bei einem einzelnen
Song wohl kaum gegeben wäre.
Wo nachhaken?Anwalt?

Gruß Madexyz
Z.B. beim Landgericht... bei deinem Provider (Telekom vermutlich )... Anwalt kostet halt was (wenn du einen netten "Hausanwalt" hast, der sich mit sowas auskennt, schadet ein unverbindliches Gespräch sicher nicht...) Landesdatenschutzbeauftragter,.???.... gibt sicher einige Möglichkeiten, wie gesagt: Fragen kostet nix und wenn man höflich fragt, bekommt man normalerweise auch halbwegs vernünftige Antworten.

Vielleicht bringt es ja einfach mal was, wenn entspr. Stellen auf diese ganzen "Ungereimtheiten" massenweise aufmerksam gemacht werden und damit mal nachdenklich werden, was im "Abmahnwahn" so alles abgeht..... wer weiß...
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Alt 12.07.2009, 17:35   # 8869
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ja, schon, aber hat das irgendeinen Nachteil?
Dann kann man sich das Erscheinen vor Gericht sparen, da wohl kaum noch Vergleichsverhandlungen nötig sein werden aus Sicht des Abmahners.
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Alt 12.07.2009, 17:35   # 8870
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von rules Beitrag anzeigen
Ich habe eine mod UE von einem Kumpel bekommen der das hier noch unten stehen hat:

Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab,
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.



Würdet ihr das hinzufügen oder einfach weg lassen?

Ach ja wieso soll man den den 2. Brief der danach ja kommen soll ignorieren kann das nicht eher böse enden?

Diese Formulierung kann dazu führen, dass das Unterlassungsversprechen nicht ernst gemeint ist. Eine solche Formulierung stammt aus dem Wettbewerbsrecht und man verwendet sie bei einer unklaren Rechtslage (z. B. das eine Gericht sagt so, das andere so). In Ihrem Falle handelt es sich jedoch um eine Urheberrechtsverletzung, die gesetzlich normiert ist. Da kommt keine auflösende Bedingung in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 12.07.2009, 17:45   # 8871
Lock0
 
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hallo zusammen,
nach der ersten Abmahnung von Nümann + Lang kam nun eine zweite von Korni - sehr verlockend. Diesmal wird Michael Mind mit Bakerstreet auf der future Trance 46 abgemahnt. Wieder angebot 450 Euro. Tattag war der 8.2.09 und die Abmahnung kam erst anfang diesen Monats. Is das eigendlich nicht viel zu lange her von der Zeitspanne ?? Eigendlich sollst du ja im Anschluss an dein "angeblich" begangenes Vergehen abgemahnt und dir der Fehler vor Augen geführt werden. Dazu muss ich auch noch sagen das is ne völlig billige Abmahnung (A5, tausende male kopierte Unterschriften und beschlüsse, Kornis unterschrift aus nem Image würd ich sagen, kein Hashwert - nur Datum torrent datei und IP, und und und ...) ist.
Darf ne Abmahnung überhaupt so lange zurückliegen ???

Danke schon mal für eure Hilfe.
Grüße
Lock
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Alt 12.07.2009, 17:50   # 8872
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Als Abmahner würde ich so eine konkrete Songangabe wie folgt interpretieren:
Der Abgemahnte weiß ganz genau, welche Songs er runtergeladen hat.
Ja, da hast du sicher Recht, die Verteidigung würde definitiv erschwert!
Ich persönlich hab auch nur für den einen Song die UE abgegeben... würde das auf keinen Fall zu weit fassen!
(Trotzdem werden die Fälle, in denen es zu weiteren Abmahnungen kommt, anscheinend immer häufiger)
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Alt 12.07.2009, 17:52   # 8873
abmahnie
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Das kommt auf den "Einzelfall" an (wieviel und was wurde geshared...).
Es wird allgemein empfohlen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Also das mit "alle Werke" ist nicht zu empfehlen, es sollten schon konkrete Songs genannt werden.

Frag beim LG, Aktenzeichen hast du ja und es gibt eine gute Homepage / Datenbank von denen.

Telefonisch wird das schwierig (die Hotline-Mitarbeiter können dir da meist keine Auskunft geben und ob die zur richtigen Abteilung verbinden können....??? keine Ahnung). Ich würde es schriftlich, zumindst aber per email machen.

Lt. Auskunft der Moderatorin (princess) erwischt es z.Zt. ca. einen im Monat aus diesem Forum mit einem Mahnbescheid .... (dann ist allerdings auch ein Gerichtsverfahren sehr wahrscheinlich, wenn ich es richtig verstanden habe, also es kommt eine Klageschrift).

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:19:27-----
Bei mir war es kein Song ,geht nur um (bis jetzt) 1x Filmwerk.

Wäre folgendes sinnvoll zu schreiben:
....zu unterlassen, das Werk "xxxxx" und alle anderen Filmwerke,ohne Einwilligung der U.gläubigerin öffentlich zugänglich zu machen/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
----------------

Ich habe hier KEIN Aktenzeichen gefunden auf den 6 Seiten der Anwälte.
Nur ein "Aktenzeichen" was auch 1zu1 im Feld "Verwendungszweck" auf der Überweisung stehen soll.

Im Schreiben wird zwar was LG Köln erwähnt,aber das ist ja nur weil die T-Com in Bonn ist.

Oder bekomme ich (mein Vater ist AI) die Tage nochmal Post von der Stanwaltschaft?
(Fehlt mir vilt. noch ein Brief/Schreiben??)


T-Com:
Ich hätte da noch spezielle "Connections" zur T-Com...aber mein Ansprechpartner,der vilt. zur Richtigen Auskuft dort kommen kann,ist noch bis So. im Urlaub....Und dann wäre nicht mehr viel Zeit zu handeln,was "bezahlen" angeht.
(Auf eine E-mail will ich mich nicht verlassen,wer weiß wann die beantwortet wird).

...Also kann man sagen auf 50 Mahnbescheide kommt ein Gerichtsverfahren bei "U + C".?


...Nochmals vielen Dank für dein/eure Hilfe.
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Alt 12.07.2009, 17:55   # 8874
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Lock0 Beitrag anzeigen
nach der ersten Abmahnung von Nümann + Lang kam nun eine zweite von Korni - sehr verlockend. Diesmal wird Michael Mind mit Bakerstreet auf der future Trance 46 abgemahnt. Wieder angebot 450 Euro. Tattag war der 8.2.09 und die Abmahnung kam erst anfang diesen Monats. ...
Darf ne Abmahnung überhaupt so lange zurückliegen ???
Auch in Deinem Fall erscheint mir die Wahrscheinlichkeit für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung sehr hoch zu sein. Aber der Rest der Abmahnung gibt evtl. noch mehr her, was für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Abmahner interessant sein könnte, dies wäre natürlich erst noch zu prüfen (meiner Meinung nach ist eine solche Prüfung Aufgabe der Staatsanwaltschaft).

Da die Staatsanwaltschaften nicht wegen jeder einzelnen Abmahnung "gestört" werden sollten, empfiehlt es sich, die Abmahnung (und eventuelle Folgeschreiben) bei der nächsten Polizeiwache (die fertigen Kopien an) mit einem möglichst verständlichen kurzen Begleitschreiben (vorher schon/zu Hause erstellen: worum es Dir geht) mit der Bitte um Weiterleitung einzureichen, an die dafür zuständige Staatsanwaltschaft (das muß nicht die nächstgelegene sein) zum Zwecke der Prüfung auf strafrechtlich relevante Kriterien.

unabhängig einer Inanspruchnahme von Polizei/Staatsanwaltschaft:
Zivilrechtlich entscheiden sich die meisten meiner Meinung nach auch in solchen Fällen für eine weitere mod.UE ohne Zahlung und ohne Anwalt.
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Alt 12.07.2009, 17:55   # 8875
princess15114
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Zitat:
Zitat von abmahnie Beitrag anzeigen
...Also kann man sagen auf 50 Mahnbescheide kommt ein Gerichtsverfahren bei "U + C".?
Sag mal, kann es sein, dass du im falschen Thread bist?
Hier geht es um Korni (für den galt auch die Aussage) und nicht um U+C!
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Alt 12.07.2009, 18:04   # 8876
abmahnie
 
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Dachte nur,weil die Rechte ja bei DigiProtect liegen,und die den Auftrag gegeben haben,dass ich dann hier richtig wäre....im "U+C"-thread war ich auch schon....aber dort gabs für mich viele "OT-Antworten".

Edit.:
Die Sache,dass ich kein Aktenzeichen habe,würde mich aber mal interessieren.
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Alt 12.07.2009, 18:08   # 8877
princess15114
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Zitat:
Zitat von abmahnie Beitrag anzeigen
Dachte nur,weil die Rechte ja bei DigiProtect liegen,und die den Auftrag gegeben haben,dass ich dann hier richtig wäre....im "U+C"-thread war ich auch schon....aber dort gabs für mich viele "OT-Antworten".
Ok, wenn das so ist, kannst du ja mal locker Thread-Hopping betreiben, da für Abmahnungen die Graf von Westphalen verschickt, sich Digi auch als RI zeichnet.
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Alt 12.07.2009, 18:13   # 8878
Yes we can
 
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Zitat:
Zitat von Madexyz Beitrag anzeigen
Ist es nicht so das die erst mit dem Trick das komplette Album anzugeben an die Adressen kommen da die Staatsanwalten bei einem einzelnen Musiktitel gar keinen Beschluß rausrücken würden? (geringfügigkeit und die 100 € Regelung)
Gruß Madexyz
Da können die Ein oder Anderen die schon länger hier im Forum aktiv sind mehr Auskünfte geben.Könnte aber sein.

ywc
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Alt 12.07.2009, 19:08   # 8879
andy.81
 
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Beiträge: 48
Also ich weiss nicht....ich bin auch erst kurz hier dabei - habe "eigentlich" hier alle seiten mir durchgelesen u. jeden Tag wo ich nur Zeit hatte habe ich hier verbracht, bis Tief in die Nacht (wenn es zeitlich möglich war)

Man dreht sich "irgendwann" nur noch im Kreis.....

- Mod Ue (sollte) man auf jeden fall schrieben !
- Wie weit man sich mit der Ue aus dem Fenster lehnt, bzw. was man alles für Titel aufzählt - oder aber man schreibt eine erweiterte Ue wo man alle alle Werke einschlißt, muss (leider) jeder für sich wissen.

Geraten wird dazu, so wenig wie möglich.....so viel wie nötig. Der beste Mittelweg ist aber (denke ich - meine persönliche Meinung dazu, da man nie genau weiss und es ehr ein "Glücksspiel" ist das richtige zu benennen) man schaut sich den Sampler/das Album an und benennt gleich alle Titel die der Kanzlei "gehören".

- Hoffen, jeden Tag aufs neue Bangen - und mit der Angst leben das jeden Tag neue Post im Briefkasten sein kann.

- Was man natürlich nicht ausschließen sollte, ist das auf einem Sampler/Album mehrere Kanzleien auf bestimmte Tonaufnahmen die Rechte haben (können) und das die sich untereinander austauschen "ehh hörmal - der hat die ........ gozogen, schicke Ihn mal nee Mahnung!"
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Alt 12.07.2009, 20:03   # 8880
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Zum Thema Massenabmahnung Danke an Frank2009

Hier könnte es vieleicht auch hilfreich sein:

Gewerblicher Betrug bei Massenabmahnungen durch Zusammenwirken von Auftraggeber und Rechtsanwalt | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung

Kleiner Auszug:
Zitat:
Bei mehr als 1000 Abmahnungen einer Kanzlei in einer Angelegenheit ist es damit so gut wie ausgeschlossen, dass der Auftraggeber für jedes Abmahnschreiben an den von ihm beauftragten Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr bezahlt. Vielmehr wird in diesen Fällen meist nach Stundensätzen abgerechnet. Anders wären die Massenabmahnungen für die Unternehmen nicht zu finanzieren, da die Abmahnkosten sonst den Wert des jeweiligen, z.B. illegal im Internet heruntergeladenen Mediums um ein Vielfaches übersteigen würden.
Das liegt allem schon sehr nahe oder nicht?
__________________
Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren
Meine Beiträge sind nur meine Persönliche Meinung und ist nicht als Rechtsbeistand anzusehen
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Antwort


Alt 12.02.2012, 06:32 # --
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