Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 10.07.2009, 22:00   # 8781
Gadget
 
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Hallo!!!

Ich hab gestern auch den besagten Brief bekommen von Kronmeier, den viele bekommen haben.

Mich macht der komplette Brief stuzig und zwar hab ich einen Beschluss vom Landgericht Köln der is aber nur Fotokopiert ist, auch Unterschrift.

Es steht auch kein Aktenzeichen im Beschluss von Landgericht Köln drin nicht wer Angeklagt ist nix.

Sieht aus als wenn jemand Schnippsel für einem Brief zusammengestetzt hat und den anschliessen kopiert, weil ich hinter der Schrift auch komische Schatten habe.

Auf der ersten Seite vom Landgericht Köln rechts oben ist ein viertel von einem Kopierten Stempel.

Es steht auch nirgends das der Brief Maschinell erstellt worden ist und somit keine Unterschrift brauch um rechtkräftig zu sein.

Auf der letzten Seite von Kronmeier sieht es auch so aus wie wenn der seine Unterschrift auch Kopieren lässt.

Ich bin der Meinung, daß der Brief ein Fake ist!!!

Bei mir gehts um 450€.

SIDO´S HANDS ON SCOOTER - BEWEG DEIN *****

Was soll man tun:

MfG: Gadget
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Alt 10.07.2009, 22:17   # 8782
jubi
 
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Gruß an alle Neuen - KLICK MICH

:luvuall::luvuall::luvuall:

Zitat:
Zitat von moses8 Beitrag anzeigen
Möchte gerne von denen wissen wieviel ip adressen die von mir an die Staatsanwaltschaft zwecks angeblichem filesharing rausgegeben haben!Oder gibts da für mich als gut zahlender AI keine Auskunft drüber.
Das mit der Provideranfrage hab ich auch versucht

Der Provider darf Sie über die Datenauskunft nicht informieren

Die IPs in den beiden Abmahnnugen kamen mir schon damals sehr merkwürdig vor

IP ist keine biometrische Date wie ein Fingerabdruck oder ähnliches

Morgenstern-Gutachten zur IP-Ermittlung



Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, daß der Brief ein Fake ist!!!

Bei mir gehts um 450€.
Es ist kein Fake , es ist das " gut " gemeinte Schnäppchenangebot vom Udo
So machen es die Meisten - KLICK MICH AN
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Alt 10.07.2009, 22:22   # 8783
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@jubi

was soll ich deiner meinung nach machen

mfg gadget
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Alt 10.07.2009, 22:31   # 8784
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
@jubi

was soll ich deiner meinung nach machen

mfg gadget
Hast du meinen Link nicht gelesen?

Zitat:
Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Es ist kein Fake , es ist das " gut " gemeinte Schnäppchenangebot vom Udo
So machen es die Meisten - KLICK MICH AN
Verzeih,ich habe falsch verlinkt.
Gugst du hier:


Allgemeine Vorgehensweise der Forenuser :

mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , kein Kontakt .

Wer viel Geld übrig hat kann sich mit Korngeier auf eine geringere Summe einigen oder einen eigenen Anwalt (Anwälte Abmahnwahn) beschäftigen oder beides. Die Kosten dafür können die der Abmahnung evtl übersteigen .

Auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten .






Schau auch unten die Bunten
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg 04.07.2009 039.jpg (92,0 KB, 18x aufgerufen)
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Abmahnung Wissen Lesen,lesen,lesen.pdf (1,41 MB, 18x aufgerufen)
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Alt 10.07.2009, 22:43   # 8785
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@jubi

also ist es alles en fake
was dieser anwalt da abzieht
und am besten reagiert man gar nicht erst auf so schreiben oder

weil ich habe schon einige foren gelesen
und die raten das man nicht reagieren sollte

meistens kommt dann noch ein brief vom kroni und dann sei schluss
laut den beiträgen
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Alt 10.07.2009, 22:49   # 8786
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
also ist es alles en fake
was dieser anwalt da abzieht
In Ermangelung des Satzzeichens, unterstelle ich, dass dies eine Frage war.
Neiiiheeein!
Zitat:
und am besten reagiert man gar nicht erst auf so schreiben
Auch, Neiiiheeein!
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Alt 10.07.2009, 22:51   # 8787
hase321
 
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Ich habe hier einmal gelesen, das einige von euch die original UE, die beim Schreiben dabei war, abgeändert haben. z.B den 2. Teil einfach gestrichen.

Habt ihr Erfahrung damit?

Unterscheiden sich die mod.UE von einander oder sind die alles gleich?

Welche möglichkeit ist besser?
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Alt 10.07.2009, 22:58   # 8788
Wallerkalle
 
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@Gadget

Der Brief ist kein Fake.

EMPFOHLEN wird die Abgabe einer modifizierten UE.

Weitere Schreiben ignorieren,es sei denn,es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Ob du bezahlst oder nicht,mußt du selbst entscheiden.

Gruß

Wallerkalle

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.7.2009 um 22:00:22-----

Zitat:
Zitat von hase321 Beitrag anzeigen
Ich habe hier einmal gelesen, das einige von euch die original UE, die beim Schreiben dabei war, abgeändert haben. z.B den 2. Teil einfach gestrichen.

Habt ihr Erfahrung damit?

Unterscheiden sich die mod.UE von einander oder sind die alles gleich?

Welche möglichkeit ist besser?
Meiner Meinung nach sollte man als Laie nicht selbst an der Original UE herumdoktorn.

Was soll das bringen?
__________________
Keine Rechtsberatung. Alles NUR meine persönliche Meinung.
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Alt 10.07.2009, 23:02   # 8789
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@princess15114


also ist der brief kein fake?

alles bitterer ernst???

was sollte ich deiner meinung nach machen???

mfg gadget
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Alt 10.07.2009, 23:06   # 8790
Tessek
 
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Bitter ernst ist es erst, wenn der Staat sich einschaltet sprich ein Gericht...

Alles vorher sind Drohungen und Bettel/Bittbriefe die man ohne Probleme ignorieren kann (bis auf die modUE um gegen Eilverfahren gewappnet zu sein).

Also ich persoenlich warte ab bis ein offizieller Staatsdiener sich bei mir meldet bzw. ein Mahnbescheid per Post kommt.
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Alt 10.07.2009, 23:09   # 8791
jubi
 
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Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
@jubi

also ist es alles en fake
Liest du nicht meine Links, die PDF-Datei und die Beiträge ?
Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
@princess15114


also ist der brief kein fake?

alles bitterer ernst???

was sollte ich deiner meinung nach machen???

mfg gadget
Dir wurde bereits geantwortet ,ein bisschen Mühe solltest du dir schon selber machen,lies diese Seite nochmal von oben an , lies,lies,lies...
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Alt 10.07.2009, 23:13   # 8792
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@tessek

ja aber des is ja nur ne kopie bei mir.

es steht ja auch dem gerichtsschreiben nicht mal ein aktenzeichen.

nicht mal das ich angeklagt bin.

nur die die fordern stehen da.

sprich dieses digiprotect da

mfg
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Alt 10.07.2009, 23:19   # 8793
Tessek
 
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Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
@tessek
ja aber des is ja nur ne kopie bei mir.
Joa, alle Abgemahnten haben diese merkwuerdigen Serienbriefe mit eingesetzter Adresse gekriegt. Sieht billig aus, ist aber die normale Vorgehensweise der Kanzeleien.

Zitat:
es steht ja auch dem gerichtsschreiben nicht mal ein aktenzeichen.
Jo, sie haben dir halt einen Angstmacher beigelegt...

Zitat:
nicht mal das ich angeklagt bin.
Das ist der Knackpunkt. Bis jetzt bist du auch noch nicht angeklagt.
Das ist der Trick der Kanzeleien. Sie fragen quasi vor dem Gerichtstermin (den sie androhen) nach ob du nicht bereits bist Geld zu bezahlen ohne den Staat einzuschalten.

Und ich kanns nochmal sagen:
Die meisten Abgemahnten schicken eine modUE und warten ansonsten auf ein Brief vom Gericht (Mahnbescheid,Anklage,etc.).
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Alt 10.07.2009, 23:35   # 8794
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naja drohen können die wahrscheinlich ziemlich gut.

schade nur die wo die strafe einfach so zahlen.

also mich wundert alles nur es kam keine hausdurchsuchung nichts
nur das schreiben.

ich habe einen bekannten der ist hochgenommen worden aber bei dem kam nicht ein schreiben vorher da kamen gleich der freund und helfer vorbei und hat den rechner mitgenommen.

dem komischen anwalt da gehört mal das handwerk gelegt ohne mist!!!
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Alt 10.07.2009, 23:37   # 8795
3111
 
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Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Gadget Beitrag anzeigen
@tessek

ja aber des is ja nur ne kopie bei mir.

es steht ja auch dem gerichtsschreiben nicht mal ein aktenzeichen.

nicht mal das ich angeklagt bin.

nur die die fordern stehen da.

sprich dieses digiprotect da

mfg

durch eine abmahnung wird man nicht angeklagt. geklagt wird wenn dann der forderungsanspruch der durch die abmahnung gefordert wird.

die abmahnung dient der aussergerichtlichen bereinigung von verstoessen wie z.b. gegen das urheberrecht.

das ziel der abmahnung ist den abgemahnten die moeglichkeit zu geben, den moeglichen rechtsverstoß aussergerichtlich zu regeln. abgabe einer unterlassungserklaerung.

wenn du dieses angebot nicht annimmst, dann kann der abmahner auf dem gerichtlichen weg die kosten der abmahnung einklagen.

blaetter mal durch das forum; die links von z.b. jubi und ullrich solltest du mal in aller ruhe lesen

3111
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Alt 11.07.2009, 00:25   # 8796
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
das ziel [einer] xxx [kostenpflichtigen] abmahnung ist dex[m] abgemahnten die moeglichkeit zu geben, dxx[ie] [Ansprüche, die aus einem] xxxxxxxxxx [behaupteten] rechtsverstoß [resultieren] aussergerichtlich zu regeln. [Die] abgabe einer [strafbewehrten] unterlassungserklaerung [regelt dies].

wenn du xxxxxx [das] [Pauschal]angebot [bezüglich der Kostenpflicht] nicht annimmst, dann kann der abmahner auf dem gerichtlichen weg die [kompletten] kosten [für die] xxx abmahnung einklagen.
Ordnung muß sein.
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Alt 11.07.2009, 02:57   # 8797
royal-b
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2
Hallo, habe auch ein problem mit diesere kanzlei, auch für einen song den ich nie runter geladen habe, nun hab ich die 450 euro aber schon überwiesen und bin erst danach auf dieses forum gestoßen, hab dann die mod. UE. abgeschickt, die andere zum glück nicht, wie bekomm ich nun mein geld wieder ?? einfach zurück buchen ??
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Alt 11.07.2009, 03:33   # 8798
michi3k
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 8
Ich bin zwar kein Experte...aber bei meiner Bank kann man binnen 6 Wochen das Geld problemlos zurückbuchen.

Versuch ist es Wert. Allerdings weiss ich nicht wie sich das dann bei der Kanzlei auswirkt..."erst Schuld geständig und Geld überwiesen" und dann wieder doch nicht?

Ich würd aufjedenfall trotzdem zurückbuchen..ist ein Batzen Geld...
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Alt 11.07.2009, 03:50   # 8799
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von michi3k Beitrag anzeigen
Ich bin zwar kein Experte...aber bei meiner Bank kann man binnen 6 Wochen das Geld problemlos zurückbuchen.
Für Abbuchungen, die von Dritten vorgenommen werden, denen man eine Abbuchungsberechtigung erteilt hat, ist das richtig.

Wenn aber der Kontoinhaber den Vorgang selbst initiiert hat. klappt das nicht.
Ein "Zurückholen" - besser stornieren - ist nur möglich, wenn der Betrag die eigene Bank noch nicht "verlassen" hat. Bei manchen Banken ist dies im Online-Banking-Portal als "vorgemerkte" oder noch "nicht gebuchte Umsätze" zu erkennnen.
Zur "Rettung" des Geldes ist der Weg zur Bank unerlässlich.
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Alt 11.07.2009, 03:53   # 8800
michi3k
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 8
Na, man wird immer wieder eines besseren belehrt Danke für die Info
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Alt 12.02.2012, 06:33 # --
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