| | # 8582 | ||
| Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 47
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| | # 8583 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
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| | # 8586 |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| Hallo moses8 Du missverstehst da was. Die abmahnende Kanzlei muß nur das Absenden des Briefes nachweisen. Hierzu führt sie ein Postausgangsbuch. Dies ist wohl ausreichend. Was da nun genau drinsteht,weiß ich auch nicht. Muß aber sehr detailiert sein. Gruß Wallerkalle
__________________ |
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| | # 8587 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Dir eine Abmahnung mit einem netten "preiswerten" Erstangebot zu schicken, ist freiwillig. Es ist also unerheblich, ob der Brief bei dir ankommt oder nicht. Kornmeier könnte auch direkt den nächsten Schritt wählen, ohne dir eine Abmahnung zu schicken. Daher kann es ihm im Grunde auch egal sein, ob sein Brief bei dir ankommt. Wenn die Post den Brief also tatsächlich mal verschlampen sollte, ist das alleine dein Pech. Und: Google mal ein wenig nach der Beweislage für die Zustellung für Abmahnungen. Dann wirst du die Antworten von RA Hechler vielleicht besser verstehen. -----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 23:04:32----- Wenn kümmerts? Du bist am Ende der Dumme. Sonst niemand.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 8588 |
| Gastposter | Hallo erstmal, auch ich bin ein KornOpfer und das seit über 1Jahr. Ich wurde im Aprill 2008 wegen Scooter abgemahnt. Der Brief wurde nicht beachtet, dann im Dezember 2008 der bekannte 2.Brief mit 801---die mod.U.E per einschreiben. Im Juni hat Korni aufgegben!!! Es ist jetzt ein Brief von DigiP. gekommen , die schreiben das noch ein saldo bei denen ist und soll doch die 801 zahlen ,sonst kommt das Inkasso oder ein Rechtsanwalt wieder in Spiel. Bin mal gespannt wie es weitergeht |
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| | # 8589 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| @ moses8 Kleine Leseempfehlung zum Thema: Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de und Zitat:
Von höherer Stelle gehts wohl kaum noch! | |
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| | # 8590 | |
| Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 185
| Zitat:
Das lese ich zum ersten Mal. Gruß Wallerkalle | |
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| | # 8591 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Zitat:
Ändern tut das die Sachlage nicht, immer noch die gleiche Forderung. Die werden wohl bald auch auf den Inkassozug aufspringen. Da hat sich offensichtlich eine "tolle" Idee herumgesprochen. Wenn nach jedem Massenmailing / Zahlungserinnerungslauf weitere 10% zahlen, hat sich das schon gerechnet. | |
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| | # 8592 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Zitat:
Gerade ein schönes Beispiel mit den uralt-Nacktfotos von Madonna, die für 50$ einem Photographen alle Rechte an den Photos abgetreten hat und der nun die Teile fürn Stückpreis von 20 000$ weiter veräußert. Wenn ich mir nun eins dieser Photos kralle [Photohandy] und im Internet verbreite, dann hat das mit Madonna eigentlich herzlich wenig zu tun. Dennoch ist die Sache interessant, wenn man bdenkt um welche Verbreitungsart es sich handelt [BGH, 22.04.2009 + LG Darmstadt]. Es ist nämlich überhaupt nicht klar, - ob den eine Rechtsverletzung fest gestellt wurde - welche Konsequenzen diese nun tatsächlich hat - welchen Umfang die Rechteverfolgung haben muß und im Rückgriff, wie die Vertragsgestaltung bei der Rechteübertragung auszusehen hat. Wir alle kennen das Problem, dass die "vertraglich Verfolgung" über das "negative Verbotsrecht" eines Nutzungsrechteinhabers gerichtlich sanktioniert wird. § 31 UrhG, Abs. 5: "Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt." Hier liegt mit Sicherheit der Hebel. Die Nutzungsarten sind zwar "ausdrücklich bestimmt", kollidieren jedoch mit den Vertragszwecken. ["Digiprotect entscheidet nach freiem Ermessen ob und wie rechtswidrige Angebote verfolgt werden."] Dieser Satz dürfte entscheidend gegen EU-Richtlinien verstoßen, die ein hier vorliegendes mißbräuchliches Ausnutzen von Monopolstellungen in jeglicher Form zu verhindern trachten. Dieses "mißbräuchliche Ausnutzen" dokumentiert sich sowohl in Bezug auf die "Samplerabmahnungen", aber vor allem darin, dass die rechtwidrigen Angebote nach Abschluß des Ermittlungsvorgangs nicht entfernt werden, sondern aufrecht erhalten werden. Der RI ist zwar absolut frei sich derartig verarschen zu lassen, er profitiert auch davon, aber die EU-Regelungen stellen den Vertrag Digiprotect-RI rechtlich so, "als ob er mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen wäre". Das DPMA hat zwar fest gestellt, das Digiprotect keine ist, aber nach EU-Recht muß sie sich "so behandlen lassen, als ob sie eine wäre". [Das war jetzt die extreme Kurzfassung eines "Gesprächs" mit RA Dreier, der sich in sowas auskennt.] Also... egal wie... dieser ganze Krampf gehört vor Gericht und bewertet.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8593 | |
| Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 22
| Zitat:
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| | # 8594 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Wie geht es eigentlich (der reihe) nach weiter : Nach der Ue, kommt das zweite schrieben...801.... Danach ist vielen Ruhe (ersteinmal - hoffen wir alle das das so bleibt!) Nach dem zweiten Brief, folgt dann sofort der Mahnbescheid ? Denn kann man ja wiedersprechen, danach gehts sofort vor Gericht ? Wann ist den das Inkasso in der Reihenfolge dran ? Können die auf der Arbeit anrufen oder Zuhause vorbeikommen (oder ist das nicht die gägiste Methode?) |
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| | # 8595 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Zitat:
1. Beruhigen 2. Mod UE abgeben 3. Noch mehr beruhigen 4. Zahlungsentscheidung treffen 5. Weitaus mehr beruhigen 6. Informationstexte lesen 7. Ganz beruhigt sein. Du willst alles auf einmal. Ohne Beruhigung. Das geht doch alles gar nicht in Deine Birne rein. - Ein Mahnbescheid folgt, wenn er beantragt wurde. Bei manchen schnell, bei manchen langsamer. Wir haben hier in den letzten 7 Monaten aber gerade mal 7 Leute mit Mahnbescheiden unter den usern. - Nach dem Erhalt des Mahnbescheids und dem Widerspruch gehts in der Regel vor Gericht. - Inkasso-Androhung! sind nur zwei Briefchen aufgetaucht, die erstmal nichts aussagen. Ob das die Zukunft ist, oder nur der übliche Quatsch, den Princess erklärt hat, ist belanglos, denn für Leute mit negativem Zahlungsentscheid gilt: "Wollen sie Geld, müssen sie klagen". Bei Abmahnwahn-Dreipage.de gibts einen riesigen Inkasso-Bereich dem entsprechend einfach Folge zu leisten ist. - Inkassounternehmen kommen nicht "vorbei". Anrufe sind eher selten. Kommt aber auf das beauftragte Institut an. Es gibt da solche und solche. Mehr als einen Mahnbescheid schicken können die allerdings auch nicht, wobei DER dann aber in der Regel nicht vor Gericht geht.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8596 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
| Zitat:
Haben die etwas gegen die Arbeitslosigkeit getan und ihr Personal in der Buchhaltung deutlich aufgestockt? Zuerst nehmen sie noch zwei weitere Abmahnkanzleien unter Vertrag und jetzt versenden sie höchstselbst Zahlungsaufforderungen an die resistenten Nichtzahler aus dem Netzwelt Forum. Amüsant. Nur warum nicht sofort an Inkasso übergeben? Na, dann dürfen wir ja bald alle mit frischer Post inkl. echtem DigiProtect "Turn Privacy Into Profit" Briefkopf rechnen, hehe! -----Doppelpost zusammengeführt am 8.7.2009 um 06:55:31----- Bei gefühlten < 1 % der Abgemahnten. Nein. Nur wenn Kornmeier das anschließend wünscht. Dazu muss er erneut (mit einer zeitaufwändigen(?) Klagebegründung) tätig werden. Jederzeit, wenn der Auftraggeber die Inkassofirma beauftragt. Zitat:
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | ||
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| | # 8597 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Und der Jüngste bin ich auch nicht mehr . | |
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| | # 8598 |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 10
| Erstmal einen guten Tag an alle, auch ich habe von Korni "nette Post" wegen Guru Josh bekommen. Beim Googlen habe ich Eurer Forum gefunden und mich heute angemeldet. Soch ein Schreiben wirft ein ganz schön aus der Bahn aber ich danke Euch für die vielen Tips. Der Sachverhalt ist ja sehr komplex aber ich glaube ich werde, wie viele empfehlen, die modUE abgeben und erstmal nicht zahlen. Ich hoffe das ist der richtige Weg ???? nochmals vielen Dank PS. würde mich über weitere Hilfe freuen, |
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| | # 8599 | |
| Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
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| | # 8600 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Wie teuer (wird) es werden wenn man den Mahnbeschdie bekommt oder vor Gericht muss ? Man kann sich dann ja noch einigen, die gehen ja von den 801e dann aus ? Und bevor es so weit kommen sollte, kann ich mich ja immer noch einigen selbst wenn dem Mahnbescheid stattgegeben wurde ? @sahra.s Dein Satz hat mich wieder ins grübbeln gebracht ! Naja die möglichkeit besteht ja immer, und sollte jeder im hinterkopf behalten. |
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