Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 07.07.2009, 15:15   # 8541
ulrich
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Zitat von jubi Beitrag anzeigen
Abmahnungen
Statistik erstes Halbjahr 2009
Ganz schön heftig das Ganze, da brauch sich keiner wundern das immer mehr Rechtsanwälte auf den Zug aufspringen. Ob diese Welle auch mal wieder abeppt?
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Alt 07.07.2009, 15:24   # 8542
Huske
 
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Wird auch nur zu gern wissen wieso die andere Kanzlei aufgehört hat.
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Alt 07.07.2009, 15:33   # 8543
Shual
 
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Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Nee, im Ernst / im wahren Leben: Digiprotect handelt ja nun eindeutig nicht im Auftrag, sondern geht in eigenem Namen (ohne fremde Rechnung etc. pp....) vor!
Dahingehend war auch meine Frage bezüglich des Schadens in deinem fiktiven Fall zu verstehen.

Der Fall hier eignet sich widerum nicht zum Vergleich mit dem Digiprotect-Model:
1. der Kläger ist (soweit ich das verstanden habe) auch gleichzeitig Urheber, damit sind sowohl seine Persönlichkeits- als auch Schutzrechte eindeutig betroffen.
2. Die "Veröffentlichungen" waren gänzlich anderer Natur: Kopien auf Homepages, die sicherlich nicht (wie bei einem download) nur für wenige Sekunden / Minuten dort verbleiben.

Das interessiert mich nun wieder: hast du nen link bezüglich dieses GEMA-Repertoires??
Hab da bisher z.B. noch keine Lizenz bezüglich der "Verbreitung von Musikaufnahmen in p2p-Netzwerken" gefunden!

begibt sich der Möglichkeit ..??... auch hier weiß ich jetzt wieder den Zusammenhang nicht?!
Orchid, ich finde die Unterhaltungen mit Dir wirklich sehr anregend.... aber aaaaaaaaarghhhhhh...

1. Das hatten wir doch schon. Der Auftrag ist erteilt, was soll ich sonst schreiben, wenn ich ihn erteilt habe? Das wurde doch auch schon vor Gericht diskutiert und dann steht der Urheber eben zur Seite. [Deswegen unterläßt man das Klagen auch bei verschiedenen Pornogrößen´, auf die man sich da nicht verlassen kann.]

1.1. Du gehst von falschen Vorraussetzungen aus. Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten. Das Thema Digiprotect ist dann schlicht vom Tisch.

1.2. Der Schaden kann 0€ betragen, was nichts mit der "Schadensersatzpflicht" zu tun hat, wenn jemand ohne Einwilligung sich ein Recht anmaßt, das ihm nicht zusteht. Was ist daran so schwer zu verstehen?

2. Also, tut mir Leid. "Der Fall hier" eignet sich für die erwähnten Leitsätze, nicht nur weil diese gerade im Gebrauch vor Ort in unserem Thema wie dargestellt verwendet werden und das OLG Frankfurt den Zusammenhang sehr klar erläutert. Dabei diskutiert und beschließt das OLG auch alle möglichen Näherungsarten an den lizenzanalogischen Wert, der gerechtfertig erscheint. Was darüber Orchid denkt... siehe oben... nette Meinung ... aber Du kannst nicht immer hergehen und sagen: "Jooo.. das Urteil gilt nicht für mich, und da such ich mir dann eben was passendes für raus." Wir diskutieren nicht über ein Thema das "aus dem Nichts kommt". Wir müssen irgendwelche Konstanten finden an denen wir die Realität verändern und nicht alles bis heute wegschmeißen und neu anfangen.

3. Die GEMA-Preislisten ... finden sich bei der GEMA Das letzte mal als ich dort war durfte man ich glaube für 30€/Monat einen Song im Internet verbreiten, was auch den möglichen download durch Dritte einschließt. nichts anderes kann eben nach jenem OLG-Urteil als Grundlage zur Bemessung des lizenanalogischen Werts berücksichtigt werden.

4. Die OLG-Köln-Urteile vornehmlich erläutern schlicht, das jeder der ein file shart keine Möglichkeit mehr hat eine Weitervereitung zu verhindern. UA. daher steht dem Antragsteller die Auskunft zu. Für Kornmeiers $$$-Klageladen eher unbedeutend, weil man ja sowieso "nur" nach dem obigen Modell den Schadensersatz berechnet. Aber rechtlich gesehen schon eine Art Blattschuß, denn genau deswegen werden die Beklagten auch bezüglich der Haftungsfragen teilweise unverhältnissmäßig aus der sekundären Darlegungslast in eine [Begriff noch unbekannt] "Zwischenform" der Darlegungslast gehievt.

Du stehst eben nicht vor Gericht, weil ein file geshart wurde. Du stehst vor Gericht, weil mit diesem file "überwigend wahrscheinlich" nach dem richterlichen Gedankenmodell weitere Straftaten und zivilrechtliche Rechtsverletzungen erst möglich wurden. Man hat sich im konkreten Beispiel zurück gehalten und den file sharer "nur" als jemanden dargestellt, der seine rechtlich gesehen illegal erworbene Kopie eines Werks zu einem Presswerk gebracht habe. Und ob dieses Presswerk nun zwei oder 2000 illgale Kopien herstellt ist dem file sharer egal, was natürlich einen insegsamt sehr schlechten Eindruck von seiner Rechtstreue macht.

PS: Es spielt eben keine Rolle, das DU als file sharer [mutmaßlicher, versteht sich] von Dir denkst. Mit irgendwelchen "Beteuerungen" lassen die Richter Dich nicht laufen.
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Alt 07.07.2009, 15:48   # 8544
Zeppls
Gastposter
 
Servus Leute,

habe Heute Post von Kornmeier und Co. bekommen. Es Geht um irgendnen Song den Irgendwer runtergeladen haben soll.

Aber . Nein ernsthaft, ich weis von nix.

Habe mich in die ersten sieben oder acht seiten des Forums reingelesen und dann festgestellt dass ich keine rechte lust dazu habe die nächsten 400 Seiten noch zu lesen.

Kann mir evtl. jemand ein zeitnahes ergebniss mitteilen wie die sache bei ihm gelaufen ist, wär super !!!

danke schon im vorraus
Gruß Zeppls
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Alt 07.07.2009, 15:56   # 8545
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Zeppls Beitrag anzeigen
...und dann festgestellt dass ich keine rechte lust dazu habe die nächsten 400 Seiten noch zu lesen.
Tja, ich habe auch gerade festgestellt, dass ich keine rechte Lust habe, Faulpelzen zu helfen.
Für Leute wie dich ist es am einfachsten, den geforderten Betrag zu bezahlen und eine modUE abzugeben. Dann ist die Sache für dich erledigt.

Zitat:
Zitat von Zeppls Beitrag anzeigen
Kann mir evtl. jemand ein zeitnahes ergebniss mitteilen wie die sache bei ihm gelaufen ist, wär super !!!
Das läuft bei jedem anders, bei vielen aber auch recht ähnlich.
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Alt 07.07.2009, 15:57   # 8546
Alter Esel
 
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Da die Pläne von Digiprotect in Österreich durch die dortige Telekom "sabotiert" wurden bzw. werden durften, würde man sich einen solchen Kundenservice natürlich auch bei uns wünschen.

Ob das erlaubt wäre, wird uns (vielleicht) irgendwann Frau BJM beantworten:

"Darf in Deutschland ein Provider mich zeitgleich über die Herausgabe meiner Daten an den Rechteinhaber informieren bzw. aus welchen rechtlichen Gründen wäre ihm das ggf. untersagt?"

Vielleicht kommt die Antwort ja früher, wenn die Anzahl der Interessenten wächst.

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Alt 07.07.2009, 16:00   # 8547
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Vielleicht kommt die Antwort ja früher, wenn die Anzahl der Interessenten wächst.
So, ich bin jetzt auch ein Interessierter dort, Albert Esel.

http://www.abgeordnetenwatch.de/brig...9.html#q196629
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Alt 07.07.2009, 16:03   # 8548
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Du stehst eben nicht vor Gericht, weil ein file geshart wurde. Du stehst vor Gericht, weil mit diesem file "überwiegend wahrscheinlich" nach dem richterlichen Gedankenmodell weitere Straftaten und zivilrechtliche Rechtsverletzungen erst möglich wurden. Man hat sich im konkreten Beispiel zurück gehalten und den file sharer "nur" als jemanden dargestellt, der seine rechtlich gesehen illegal erworbene Kopie eines Werks zu einem Presswerk gebracht habe. Und ob dieses Presswerk nun zwei oder 2000 illgale Kopien herstellt ist dem file sharer egal, was natürlich einen insegesamt sehr schlechten Eindruck von seiner Rechtstreue macht.
Ihr habt euch zu früh bedankt.

- Absatz -

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen... in Deutschland gibts zivilrichterliche Gedankenmodelle über die Bewertung von Beklagten und ihrer mutmaßlichen Taten.

Es gibt aber auch "Strafrecht": "Maßgeblich ist die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall, der jeweils für sich genommen zu bewerten ist, da die Rechtsverletzungen anderer Nutzer dem jeweiligen Beschuldigten nicht zugerechnet werden können.", sagt das LG Darmstadt.

Ich bin im Übrigen strikt-demokratischer Vertreter der Trennung von zivil- und Strafrecht, was nicht heißt, dass strafrechtliche Modelle, die richtig sind [na... eher uns passen] nicht auch im Zivilrecht eingeführt gehören!

Was für ein Durcheinander! - Abmahnwahn!
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Alt 07.07.2009, 16:04   # 8549
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
1. Das hatten wir doch schon. Der Auftrag ist erteilt, was soll ich sonst schreiben, wenn ich ihn erteilt habe? Das wurde doch auch schon vor Gericht diskutiert und dann steht der Urheber eben zur Seite. [Deswegen unterläßt man das Klagen auch bei verschiedenen Pornogrößen´, auf die man sich da nicht verlassen kann.]

1.1. Du gehst von falschen Vorraussetzungen aus. Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten. Das Thema Digiprotect ist dann schlicht vom Tisch.
Vielleicht steh ich mir ja da echt aufm Schlauch, aber den Widerspruch hier, raff ich so einfach nicht:

1. Du sagst: "beauftragt"
2. Im Beschluss steht
Zitat:
Die Antragstellerin (also Digiprotct) wird nicht in fremden Angelegenheiten oder für fremde Rechnung tätig. Ausweislich der vorgelegten Rahmeneckwertevereinbarung geht die Antragstellerin aus eigenem Recht vor und trägt die Kosten der Rechtsverfolgung.
WAS DENN NUN?
Entweder ich handel im Auftrag und verfolge dann Rechtsverletzungen, die einen "anderen" betreffen
oder ich handel im eigenen Namen und mahne Verletzungen ab, die mein Recht betreffen?!

Übersetz mir den doch bitte noch:
Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten
... damit ich auch endlich von den richtigen Voraussetzungen ausgehen kann!

UND DANKE FÜR DEINE GEDULD!!! ......
Zitat:
sehr anregend.... aber aaaaaaaaarghhhhhh...

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Alt 07.07.2009, 16:19   # 8550
USA
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Registriert seit: 30.05.2009
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.... und denkt bitte auch an meine Frage oben "Bezüglich Urmann, Digiprotect und Digi Tracing GmbH:"

Eine Antwort würde mich sehr freuen! Danke!
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Alt 07.07.2009, 16:21   # 8551
germania28
 
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Wer ist denn UC?
Wie hast du den Passus denn formuliert, der sich auf die Einbeziehung aller DigiProtect Werke bezieht?
Wenn er rechtlich einwandfrei ist, musst du natürlich nicht erneut eine UE versenden. Der Fehler liegt dann beim Rechteinhaber oder dessen Anwalt.
alle Film- und Musikwerke der DigiProtect
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Alt 07.07.2009, 16:27   # 8552
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Zitat:
Zitat von germania28 Beitrag anzeigen
alle Film- und Musikwerke der DigiProtect
Das kann man durchaus so machen.
Nur darfst du jetzt natürlich mit keinem der Hunderte von Titeln mehr auffällig werden, selbst als Störer nicht (falls jemand unbefugt dein WLAN missbrauchen sollte).
Und auch deine Kinder in vielleicht 10 oder 20 Jahren natürlich nicht, falls der Anschluss über deinen Namen läuft.

Andersrum fragt man sich natürlich auch, wie sorgfältig DigiProtect irgendeine Namensdatenbank ihrer "Sünder" pflegt, um überhaupt einen Wiederholungstäter identifizieren zu können. Ich habe bisher noch nie von einem Wiederholungstäter gehört, der zu einer Vertragsstrafe verdonnert wurde.
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Alt 07.07.2009, 16:39   # 8553
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Vielleicht steh ich mir ja da echt aufm Schlauch, aber den Widerspruch hier, raff ich so einfach nicht:

1. Du sagst: "beauftragt"
2. Im Beschluss steht

WAS DENN NUN?
Entweder ich handel im Auftrag und verfolge dann Rechtsverletzungen, die einen "anderen" betreffen
oder ich handel im eigenen Namen und mahne Verletzungen ab, die mein Recht betreffen?!

Übersetz mir den doch bitte noch:
Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten
... damit ich auch endlich von den richtigen Voraussetzungen ausgehen kann!
Es existiert da kein Widerspruch. "LIZENZGEBER beauftragt DIGIPROTECT" - Orginalzitat Vertrag.

In dem was Du da zitierst wird nur die "Befugniss zur Klageführung" abgearbeitet. Ist die Digiprotect überhaupt berechtigt zu klagen? Ist die Übertragung der Rechte einwandfrei? usw... Diese Übertragung wird im Rahmen eines "Auftrags" durchgeführt.

Normale Aufträge sehen doch so aus das der Lizenznehmer bei einem Lizenzgeber das Recht auf Nutzung einer Sache erwirbt. Dafür zahlt der Lizennehmer den fest gelegten Obulus nach Tarifmodell. Der Lizenznehmer beauftrag den Lizenzgeber.

Das Normal-Modell funktioniert hier aber aus verschiedensten Gründen nicht. Es mußte also ein Zwischenmodell "erfunden" werden, das man "Rahmeneckwertevereinbarung" getauft hat.

Unterm Strich bleibt sichs was die Vertragsinhalte angeht aber wieder gleich, denn zB auch beim normalen "Nutzen" einer Sache verbleiben die Kosten ja beim Lizenznehmer, also eben das was er zum Vertrieb noch so braucht. Der Lizenzgeber übernimmt ja keine zB Ladenmieten, nur weil dort sein Produkt verkauft wird.

also... DAS Thema ist definitv etwas für Steuerrechtler. Ich habe überhaupt keine Ahnung, ob diese Ausgestaltung der Verträge und die Abwicklung halbwegs in ein deutsches Steuersystem paßt. Da wünschen wir mal eine baldige Betriebsprüfung. Wie Hadron richtig sagt halten wir die Gesamtheit der Pornoverträge für rechtlich unwirksam. Leider werden aber keine Pornos beklagt. Und der Rest... man kann doch nicht jeden Schrott der Anwaltschaft vorkauen. Da muß wirklich mal was passieren. Rechtliche Klarheit sieht anders aus, absolut richtig, Orchid.

Allein der neue Text: Auf Europa beschränktes Recht in weltweit agierenden Tauschbörsen. [Geht gar nicht, wegen Schweiz und Norwegen...] "Der deutsche Teilnehmer wurde sofort von mir geblockt, weil ich nur mit Malaysia files share, weil ich weiß, das ich nur mit Ländern sharen darf in denen es toleriert wird." Das könnte sogar durchgehen.., obwohl man das wiederum nicht beweisen kann....

Und GoA... tja... das ist eben so bei Lizenznehmern und Gebern. Kommt öfters vor das Lizennehmer mit Schadensersatzklagen wegen Rechtsverletzungen scheitern und dann der Anwalt des Lizenznehmers vor dem Verfahren, oder in dem Verfahren den Lizengeber, Uhrheber, Patent- oder Markeninhaber aus dem Hut zaubert. Wird aber nach meiner Ansicht nur benutzt um in Vergleichsverhandlungen überzuleiten: "Wenn wir wollten, dann könnten wir ja jetzt, aber wenn die Gegenseite unsere RA-Kosten in etwa zahlt, dann verzichten wir drauf." Es gibt aber auch BGH-Fälle in denen es so statt fand. Sowas wird nie erstinanzlich enden.
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Alt 07.07.2009, 16:51   # 8554
Dead
 
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Wenn Filme abgemahnt werden ... warum dann eigentlich keine Serien?
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Alt 07.07.2009, 16:54   # 8555
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Vielleicht möchten die Sendeanstalten ihr Image nicht unnötig (noch weiter) verschlechtern?
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Alt 07.07.2009, 16:57   # 8556
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.406
Zitat:
Zitat von Dead Beitrag anzeigen
Wenn Filme abgemahnt werden ... warum dann eigentlich keine Serien?
Wieso? Werden doch... King of Queens.
Passt zwar nicht hierhin, da anderer Abmahner, ist aber meines Wissens eine Serie.
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Alt 07.07.2009, 17:20   # 8557
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Es existiert da kein Widerspruch. "LIZENZGEBER beauftragt DIGIPROTECT" - Orginalzitat Vertrag.

In dem was Du da zitierst wird nur die "Befugniss zur Klageführung" abgearbeitet. Ist die Digiprotect überhaupt berechtigt zu klagen? Ist die Übertragung der Rechte einwandfrei? usw... Diese Übertragung wird im Rahmen eines "Auftrags" durchgeführt.
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, handelt es sich also grundsätzlich und vorrangig um einen Auftrag.
Im Rahmen dieses Auftrags wurden jedoch Rechte übertragen, die lediglich den Zweck haben, den Lizenzgeber "aus allem raus zu halten", so dass Lizenznehmer "frei" handeln kann???
(bisschen vereinfacht ausgedrückt, aber es geht mir nur um das "Konstrukt")
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Alt 07.07.2009, 17:59   # 8558
Deiddel
 
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Ins offene Messer

law blog
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Alt 07.07.2009, 18:33   # 8559
Schnuck
 
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Hallo zusammen,

ich brauch das glaub nicht groß zu erwähnen, auch mich hat eine Abmahnung erwischt..... Korni und DigiProtect bezüglich eines Titels von Michael Mind - My Mind - vom Februar diesen Jahres.

Nachdem ich mich hier nun seitenweise durch diesen Thread vorwärtsgelesen habe, hab ich dennoch eine Frage.

Wie es aussieht, machen die meisten diese modifizierte UE und dann ignore egal was noch kommt - ok - hab ich soweit auch ausgefüllt und werde diese wohl auch per EmR abschicken.

Was mich aber noch unsicher macht ist - wer sagt mir denn oder kann mir nachweisen, das ich überhaupt so eine Abmahnung bekommen habe? Diese Abmahnung kam weder per Einschreiben noch sonst was - sprich auf ganz normalem Postweg. Was ist wenn ich z. B. noch 3 Wochen in Urlaub bin und in der Zeit die Frist zur Zahlung der 450 € abläuft? Kann ich da nicht doch erst noch "abwarten" mit dem losschicken der mod. UE? oder ist das riskant?

Liebe Grüße

Schnuck

P.S. super übrigens für die vielen Infos die man hier bekommt und die Geduld vieler Leute, wobei die Fragen sich irgendwie ständig wiederholen - ich bin trotzdem ein Stück weitergekommen - aber so ganz schlau drauß bin ich nicht geworden.
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Alt 07.07.2009, 18:39   # 8560
ulrich
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Zitat:
Zitat von Schnuck Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Was mich aber noch unsicher macht ist - wer sagt mir denn oder kann mir nachweisen, das ich überhaupt so eine Abmahnung bekommen habe? Diese Abmahnung kam weder per Einschreiben noch sonst was - sprich auf ganz normalem Postweg.
Die Kanzlei Kornmeier von der Du Deine Abmahnung bekommen hast, führt ein Post eingangs und Ausgangsbuch, somit ist immer belegbar das die Abmahnung an Dich verschickt wurde.
Zitat:
Kann ich da nicht doch erst noch "abwarten" mit dem losschicken der mod. UE? oder ist das riskant?
Das solltest Du am besten fristgerecht machen, denn (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Zitat:
aber so ganz schlau drauß bin ich nicht geworden.
Dann rate ich Dir noch etwas zu lesen.
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Alt 04.02.2012, 03:18 # --
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