| | # 8543 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.434
| Zitat:
1. Das hatten wir doch schon. Der Auftrag ist erteilt, was soll ich sonst schreiben, wenn ich ihn erteilt habe? Das wurde doch auch schon vor Gericht diskutiert und dann steht der Urheber eben zur Seite. [Deswegen unterläßt man das Klagen auch bei verschiedenen Pornogrößen´, auf die man sich da nicht verlassen kann.] 1.1. Du gehst von falschen Vorraussetzungen aus. Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten. Das Thema Digiprotect ist dann schlicht vom Tisch. 1.2. Der Schaden kann 0€ betragen, was nichts mit der "Schadensersatzpflicht" zu tun hat, wenn jemand ohne Einwilligung sich ein Recht anmaßt, das ihm nicht zusteht. Was ist daran so schwer zu verstehen? 2. Also, tut mir Leid. "Der Fall hier" eignet sich für die erwähnten Leitsätze, nicht nur weil diese gerade im Gebrauch vor Ort in unserem Thema wie dargestellt verwendet werden und das OLG Frankfurt den Zusammenhang sehr klar erläutert. Dabei diskutiert und beschließt das OLG auch alle möglichen Näherungsarten an den lizenzanalogischen Wert, der gerechtfertig erscheint. Was darüber Orchid denkt... siehe oben... nette Meinung ... aber Du kannst nicht immer hergehen und sagen: "Jooo.. das Urteil gilt nicht für mich, und da such ich mir dann eben was passendes für raus." Wir diskutieren nicht über ein Thema das "aus dem Nichts kommt". Wir müssen irgendwelche Konstanten finden an denen wir die Realität verändern und nicht alles bis heute wegschmeißen und neu anfangen. 3. Die GEMA-Preislisten ... finden sich bei der GEMA Das letzte mal als ich dort war durfte man ich glaube für 30€/Monat einen Song im Internet verbreiten, was auch den möglichen download durch Dritte einschließt. nichts anderes kann eben nach jenem OLG-Urteil als Grundlage zur Bemessung des lizenanalogischen Werts berücksichtigt werden.4. Die OLG-Köln-Urteile vornehmlich erläutern schlicht, das jeder der ein file shart keine Möglichkeit mehr hat eine Weitervereitung zu verhindern. UA. daher steht dem Antragsteller die Auskunft zu. Für Kornmeiers $$$-Klageladen eher unbedeutend, weil man ja sowieso "nur" nach dem obigen Modell den Schadensersatz berechnet. Aber rechtlich gesehen schon eine Art Blattschuß, denn genau deswegen werden die Beklagten auch bezüglich der Haftungsfragen teilweise unverhältnissmäßig aus der sekundären Darlegungslast in eine [Begriff noch unbekannt] "Zwischenform" der Darlegungslast gehievt. Du stehst eben nicht vor Gericht, weil ein file geshart wurde. Du stehst vor Gericht, weil mit diesem file "überwigend wahrscheinlich" nach dem richterlichen Gedankenmodell weitere Straftaten und zivilrechtliche Rechtsverletzungen erst möglich wurden. Man hat sich im konkreten Beispiel zurück gehalten und den file sharer "nur" als jemanden dargestellt, der seine rechtlich gesehen illegal erworbene Kopie eines Werks zu einem Presswerk gebracht habe. Und ob dieses Presswerk nun zwei oder 2000 illgale Kopien herstellt ist dem file sharer egal, was natürlich einen insegsamt sehr schlechten Eindruck von seiner Rechtstreue macht. PS: Es spielt eben keine Rolle, das DU als file sharer [mutmaßlicher, versteht sich] von Dir denkst. Mit irgendwelchen "Beteuerungen" lassen die Richter Dich nicht laufen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8546 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Da die Pläne von Digiprotect in Österreich durch die dortige Telekom "sabotiert" wurden bzw. werden durften, würde man sich einen solchen Kundenservice natürlich auch bei uns wünschen. ![]() Ob das erlaubt wäre, wird uns (vielleicht) irgendwann Frau BJM beantworten: "Darf in Deutschland ein Provider mich zeitgleich über die Herausgabe meiner Daten an den Rechteinhaber informieren bzw. aus welchen rechtlichen Gründen wäre ihm das ggf. untersagt?" Vielleicht kommt die Antwort ja früher, wenn die Anzahl der Interessenten wächst. |
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| | # 8547 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.448
| Zitat:
![]() http://www.abgeordnetenwatch.de/brig...9.html#q196629 | |
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| | # 8548 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.434
| Zitat:
- Absatz - Um dem ganzen die Krone aufzusetzen... in Deutschland gibts zivilrichterliche Gedankenmodelle über die Bewertung von Beklagten und ihrer mutmaßlichen Taten. Es gibt aber auch "Strafrecht": "Maßgeblich ist die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall, der jeweils für sich genommen zu bewerten ist, da die Rechtsverletzungen anderer Nutzer dem jeweiligen Beschuldigten nicht zugerechnet werden können.", sagt das LG Darmstadt. Ich bin im Übrigen strikt-demokratischer Vertreter der Trennung von zivil- und Strafrecht, was nicht heißt, dass strafrechtliche Modelle, die richtig sind [na... eher uns passen] nicht auch im Zivilrecht eingeführt gehören! Was für ein Durcheinander! - Abmahnwahn!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8549 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
1. Du sagst: "beauftragt" 2. Im Beschluss steht Zitat:
Entweder ich handel im Auftrag und verfolge dann Rechtsverletzungen, die einen "anderen" betreffen oder ich handel im eigenen Namen und mahne Verletzungen ab, die mein Recht betreffen?! Übersetz mir den doch bitte noch: Wenn dem Lizenznehmer [Digiprotect] irgend etwas nicht an Rechten zugestanden wird, kann die anwaltliche Vertretung mitten im laufenden Verfahren über die GoA ohne ihn vorher zu befragen den Urheber vertreten ... damit ich auch endlich von den richtigen Voraussetzungen ausgehen kann! UND DANKE FÜR DEINE GEDULD!!! Zitat:
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| | # 8550 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| .... und denkt bitte auch an meine Frage oben "Bezüglich Urmann, Digiprotect und Digi Tracing GmbH:" Eine Antwort würde mich sehr freuen! Danke! |
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| | # 8551 | |
| Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 15
| Zitat:
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| | # 8552 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.448
| Das kann man durchaus so machen. Nur darfst du jetzt natürlich mit keinem der Hunderte von Titeln mehr auffällig werden, selbst als Störer nicht (falls jemand unbefugt dein WLAN missbrauchen sollte). Und auch deine Kinder in vielleicht 10 oder 20 Jahren natürlich nicht, falls der Anschluss über deinen Namen läuft. Andersrum fragt man sich natürlich auch, wie sorgfältig DigiProtect irgendeine Namensdatenbank ihrer "Sünder" pflegt, um überhaupt einen Wiederholungstäter identifizieren zu können. Ich habe bisher noch nie von einem Wiederholungstäter gehört, der zu einer Vertragsstrafe verdonnert wurde.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken |
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| | # 8553 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.434
| Zitat:
In dem was Du da zitierst wird nur die "Befugniss zur Klageführung" abgearbeitet. Ist die Digiprotect überhaupt berechtigt zu klagen? Ist die Übertragung der Rechte einwandfrei? usw... Diese Übertragung wird im Rahmen eines "Auftrags" durchgeführt. Normale Aufträge sehen doch so aus das der Lizenznehmer bei einem Lizenzgeber das Recht auf Nutzung einer Sache erwirbt. Dafür zahlt der Lizennehmer den fest gelegten Obulus nach Tarifmodell. Der Lizenznehmer beauftrag den Lizenzgeber. Das Normal-Modell funktioniert hier aber aus verschiedensten Gründen nicht. Es mußte also ein Zwischenmodell "erfunden" werden, das man "Rahmeneckwertevereinbarung" getauft hat. Unterm Strich bleibt sichs was die Vertragsinhalte angeht aber wieder gleich, denn zB auch beim normalen "Nutzen" einer Sache verbleiben die Kosten ja beim Lizenznehmer, also eben das was er zum Vertrieb noch so braucht. Der Lizenzgeber übernimmt ja keine zB Ladenmieten, nur weil dort sein Produkt verkauft wird. also... DAS Thema ist definitv etwas für Steuerrechtler. Ich habe überhaupt keine Ahnung, ob diese Ausgestaltung der Verträge und die Abwicklung halbwegs in ein deutsches Steuersystem paßt. Da wünschen wir mal eine baldige Betriebsprüfung. Wie Hadron richtig sagt halten wir die Gesamtheit der Pornoverträge für rechtlich unwirksam. Leider werden aber keine Pornos beklagt. Und der Rest... man kann doch nicht jeden Schrott der Anwaltschaft vorkauen. Da muß wirklich mal was passieren. Rechtliche Klarheit sieht anders aus, absolut richtig, Orchid. Allein der neue Text: Auf Europa beschränktes Recht in weltweit agierenden Tauschbörsen. [Geht gar nicht, wegen Schweiz und Norwegen...] "Der deutsche Teilnehmer wurde sofort von mir geblockt, weil ich nur mit Malaysia files share, weil ich weiß, das ich nur mit Ländern sharen darf in denen es toleriert wird." Das könnte sogar durchgehen.., obwohl man das wiederum nicht beweisen kann.... ![]() Und GoA... tja... das ist eben so bei Lizenznehmern und Gebern. Kommt öfters vor das Lizennehmer mit Schadensersatzklagen wegen Rechtsverletzungen scheitern und dann der Anwalt des Lizenznehmers vor dem Verfahren, oder in dem Verfahren den Lizengeber, Uhrheber, Patent- oder Markeninhaber aus dem Hut zaubert. Wird aber nach meiner Ansicht nur benutzt um in Vergleichsverhandlungen überzuleiten: "Wenn wir wollten, dann könnten wir ja jetzt, aber wenn die Gegenseite unsere RA-Kosten in etwa zahlt, dann verzichten wir drauf." Es gibt aber auch BGH-Fälle in denen es so statt fand. Sowas wird nie erstinanzlich enden.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8556 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.406
| Wieso? Werden doch... King of Queens. Passt zwar nicht hierhin, da anderer Abmahner, ist aber meines Wissens eine Serie. |
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| | # 8557 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Im Rahmen dieses Auftrags wurden jedoch Rechte übertragen, die lediglich den Zweck haben, den Lizenzgeber "aus allem raus zu halten", so dass Lizenznehmer "frei" handeln kann??? (bisschen vereinfacht ausgedrückt, aber es geht mir nur um das "Konstrukt") | |
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| | # 8559 |
| Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 4
| Hallo zusammen, ich brauch das glaub nicht groß zu erwähnen, auch mich hat eine Abmahnung erwischt..... Korni und DigiProtect bezüglich eines Titels von Michael Mind - My Mind - vom Februar diesen Jahres. Nachdem ich mich hier nun seitenweise durch diesen Thread vorwärtsgelesen habe, hab ich dennoch eine Frage. Wie es aussieht, machen die meisten diese modifizierte UE und dann ignore egal was noch kommt - ok - hab ich soweit auch ausgefüllt und werde diese wohl auch per EmR abschicken. Was mich aber noch unsicher macht ist - wer sagt mir denn oder kann mir nachweisen, das ich überhaupt so eine Abmahnung bekommen habe? Diese Abmahnung kam weder per Einschreiben noch sonst was - sprich auf ganz normalem Postweg. Was ist wenn ich z. B. noch 3 Wochen in Urlaub bin und in der Zeit die Frist zur Zahlung der 450 € abläuft? Kann ich da nicht doch erst noch "abwarten" mit dem losschicken der mod. UE? oder ist das riskant? Liebe Grüße Schnuck P.S. super übrigens für die vielen Infos die man hier bekommt und die Geduld vieler Leute, wobei die Fragen sich irgendwie ständig wiederholen - ich bin trotzdem ein Stück weitergekommen - aber so ganz schlau drauß bin ich nicht geworden. |
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| | # 8560 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Zitat:
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber RI einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Zitat:
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. Nein ernsthaft, ich weis von nix.


