Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 06.07.2009, 23:08   # 8501
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von rummsrumms Beitrag anzeigen
Bei einer Gerichtsverhandlung kann die Gegenseite lediglich die Anwaltskosten von 650 € annklagen und dass lohnt sich nicht für eine Kanzlei, sagt der Anwalt. Mal abwarten!!
Für die Abmahnkanzlei lohnt es sich schon. Die schütteln die Klage kurz aus dem Ärmel. So wie die Abmahnung eben. Außerdem können mehr als EUR 650,00 eingeklagt werden, da es sich bei diesem Betrag immer nur um Angebote handelt, die Sie ja nicht angenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
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Alt 06.07.2009, 23:15   # 8502
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Außerdem können mehr als EUR 650,00 eingeklagt werden, da es sich bei diesem Betrag immer nur um Angebote handelt, die Sie ja nicht angenommen haben.
Guten Abend Herr Hechler,

in dem 2. Kornmeier-Schreiben werden bereits ganz konkret Anwaltskosten i.H.v. 651,xx Euro (auf Grundlage des Streitwertes von 10.000 €) plus Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie i.H.v. 150,00 € geltend gemacht.
Das wird man sich doch wohl nicht so grad mal eben wieder anders überlegen können und dann doch mehr einklagen?? Woher dann der Sinneswandel? Oder seh ich das falsch?

MfG, orchid.
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Alt 06.07.2009, 23:25   # 8503
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Guten Abend Herr Hechler,

in dem 2. Kornmeier-Schreiben werden bereits ganz konkret Anwaltskosten i.H.v. 651,xx Euro (auf Grundlage des Streitwertes von 10.000 €) plus Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie i.H.v. 150,00 € geltend gemacht.
Das wird man sich doch wohl nicht so grad mal eben wieder anders überlegen können und dann doch mehr einklagen?? Woher dann der Sinneswandel? Oder seh ich das falsch?

MfG, orchid.

Da könnten Sie Recht haben. Wird diese Berechnung angeboten oder defintiv gesagt, dass dies die endgültige Berechnung ist? Sofern diese Kosten dem Auftraggeber bereits in Rechnung gestellt worden sind, kann dies der Anwalt selbstverständlich nicht mehr ändern, da er dann gebunden ist.


Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
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-----Doppelpost zusammengeführt am 6.7.2009 um 23:26:43-----

Zitat:
Zitat von rummsrumms Beitrag anzeigen
Bei meinem Glück bekomme ich ein Mahnschreiben, werde mich dann nochmal bei meinem Anwalt vorstellen.

Mahnungen kommen noch genug. Da kann der Anwalt auch nichts machen, außer, einen Vergleich aushandeln.

Handlungsbedarf besteht spätestens, wenn es zu einer Klage kommt.


Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
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Alt 06.07.2009, 23:31   # 8504
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Da könnten Sie Recht haben. Wird diese Berechnung angeboten oder defintiv gesagt, dass dies die endgültige Berechnung ist? Sofern diese Kosten dem Auftraggeber bereits in Rechnung gestellt worden sind, kann dies der Anwalt selbstverständlich nicht mehr ändern, da er dann gebunden ist.
Sinngemäß:
"Sie haben unser Angebot nicht angenommen.... deshalb berechnen wir wie folgt......sollte dieser Betrag nicht bis........ eingehen, empfehlen wir unserer Mandantschaft, Ihre Zahlungsansprüche vor der......... Gerichtsbarkeit geltend zu machen.

Klingt für mich eher endgültig, jedenfalls definitiv kein Angebot mehr!

mfg, orchid.
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Alt 06.07.2009, 23:37   # 8505
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Sinngemäß:
"Sie haben unser Angebot nicht angenommen.... deshalb berechnen wir wie folgt......sollte dieser Betrag nicht bis........ eingehen, empfehlen wir unserer Mandantschaft, Ihre Zahlungsansprüche vor der......... Gerichtsbarkeit geltend zu machen.

Klingt für mich eher endgültig, jedenfalls definitiv kein Angebot mehr!

mfg, orchid.
Sehr richtig, das ist dann eine definitive Berechnung, die nicht mehr geändert werden kann!
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Alt 07.07.2009, 00:19   # 8506
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Schaden 0€: Für dich oder Digiprotect?
Wessen "Recht" wurde verletzt? Deins oder das von Digiprotect?
Wer darf also abmahnen? Digiprotect handelt ja nicht im Auftrag!

Würdest du mir das Urteil OLG Ffm nochmal verlinken? Hab jetzt den Bezug nicht!
Also, wenn ich gerade noch geschrieben habe, dass ich sie beauftragt habe, dann kannst Du mir glauben, dass ich sie beauftragt habe.

OLG Frankfurt - 11 U 6/02 vom 02.12.2004. Spar Dir das Lesen.

Kann für die lizenzanalogische Berechnung nicht fest gestellt werden wie lange ein Werk nun tatsächlich im Internet rechtswidrig angeboten wurde, kann das Gericht sachgerecht von einem Zeitraum von drei Monaten ausgehen. Ebenso [wie hier] wenn zB kein Lizensierungsmodell zum Vergleich vorliegt.

Allerdings wäre das nun bei digiprotect eine Monatslizenz von 50€ = "beträgt die Vergütung aus dem GEMA-Repertoire 50€/Monat". [11 U 6/02] +++ Naja, heute billiger, nämlich 30€.... kümmert sich aber in Frankfurt auch kein Mensch drum....

Die heutige [Auskunfts-]Gerichtsbarkeit geht jedoch den Schritt weiter: "begibt sich der Möglichkeit die Verbreitung zu kontrollieren", was sachgerecht, aber lebensfremd ist.

Der Vorschlag, der eben diskutiert wird... Man müßte also als erstes Mal schaffen den "lizenzanalogischen Wert" den modernen Preisen anzupassen. Dann müßte man [Hinweisbeschluß AG Frankfurt] die Massenabmahnkosten auf 250€ RA-Gebühr herunter schrauben. Das wären dann 340€. Damit hätte man dann auch gleichzeitig §511 ZPO erfüllt, also eine Berufung nicht mehr statthaft. Der Vergleichswert läge dann bei 200€, eine Anwaltspflicht wäre kaum noch aufrecht zu erhalten und die grundsätzlichen Abmahngebühren, das Pauschalabgeltungsangebot entsprechend zu reduzieren.

Das AG Hamburg hat ja sowas Ähnliches schon mal praktiziert.... ich hoffe das war jetzt halbwegs verständlich...
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Alt 07.07.2009, 00:25   # 8507
andy.81
 
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Habe mir heute auf der Arbeit einiges durch den Kopf gehen lassen wegen meiner mod. Ue.

Ist nicht davon auszugehen das wenn man wegen ein Lied abgemahnt wurde, und jetzt auf dem Sampler mehrere&weitere Künstler vorhanden sind, an denen Kornie die Rechte besitzt das man da ebenfals zu befürchten hat, das noch weiter Post folgen wird ?
Kornie weiss ja mit sicherheit auch in etwa auf welchen Sampler/Alben seine Titel vorhanden sind an denen er die Rechte besitzt.

Wenn mann jetzt geloggt wird wegen einem Lied, und Korni weiss das auf dem Sampler (z.B Top100....) mehrere Titel sind an denen er die Rechte hat, da kann er ja eine zweite/dritte..... Abmahnung wegenlosschicken - oder er wird Sie auch losschicken ! (ja nach dem wieviele ihn angehören)

Deshalb wäre es ja evtl. vom vorteil wenn man weiss, das auf dem Sampler/Album mehrere Titel sind die Korni angehören, diese mit der mod. Ue einzubinden ? Oder sehe ich da was falsch ?
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Alt 07.07.2009, 00:46   # 8508
Shual
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Habe mir heute auf der Arbeit einiges durch den Kopf gehen lassen wegen meiner mod. Ue.

Ist nicht davon auszugehen das wenn man wegen ein Lied abgemahnt wurde, und jetzt auf dem Sampler mehrere&weitere Künstler vorhanden sind, an denen Kornie die Rechte besitzt das man da ebenfals zu befürchten hat, das noch weiter Post folgen wird ?
Kornie weiss ja mit sicherheit auch in etwa auf welchen Sampler/Alben seine Titel vorhanden sind an denen er die Rechte besitzt.

Wenn mann jetzt geloggt wird wegen einem Lied, und Korni weiss das auf dem Sampler (z.B Top100....) mehrere Titel sind an denen er die Rechte hat, da kann er ja eine zweite/dritte..... Abmahnung wegenlosschicken - oder er wird Sie auch losschicken ! (ja nach dem wieviele ihn angehören)

Deshalb wäre es ja evtl. vom vorteil wenn man weiss, das auf dem Sampler/Album mehrere Titel sind die Korni angehören, diese mit der mod. Ue einzubinden ? Oder sehe ich da was falsch ?
Nein. Genau andersrum. Befinden sich 17 Digiprotect-Werke auf einem Top-100-Sampler kann dieser von Digiprotect zwar 17 Mal hintereinander abgemahnt werden, aber der mutmaßliche Raukopieheroindealer muß nur eine Abmahngebühr entrichten, insofern er den Unterlassungsanspruch in Form der modUe fristgerecht erfüllt.

Bei Deinem illustren Samplerwerk jedoch gilt das nicht, dann da sind kaum solche Möglichkeiten gegeben.
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Alt 07.07.2009, 08:03   # 8509
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Wenn mann jetzt geloggt wird wegen einem Lied, und Korni weiss das auf dem Sampler (z.B Top100....) mehrere Titel sind an denen er die Rechte hat, da kann er ja eine zweite/dritte..... Abmahnung wegenlosschicken - oder er wird Sie auch losschicken ! (ja nach dem wieviele ihn angehören)
Korni wäre kein guter Geschäftsmann, wenn er so einen TOP100 Download nicht auswerten würde.
Aber es bringt ihm nichts, wenn er dich gleich am Anfang mit 5 Abmahnungen überhäuft. Der Gesamtstreitwert von 5 x 450 Euro = 2250 Euro dürfte jedes Opfer so weit abschrecken, dass es auf jeden Fall zu einem Anwalt rennt, der dann feilscht.
Besser ist es, man lässt sein Opfer langsam ausbluten. Also schön eine Abmahnung nach der anderen versenden, aber immer erst, wenn die vorherige Abmahnung vom Tisch ist, also bezahlt wurde.
Man melkt die Kuh, solange sie Milch gibt.

Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Deshalb wäre es ja evtl. vom vorteil wenn man weiss, das auf dem Sampler/Album mehrere Titel sind die Korni angehören, diese mit der mod. Ue einzubinden ? Oder sehe ich da was falsch ?
Das sehe ich genauso.
Warum machst du es dann nicht so und listest alle DigiProtect-Titel aus deinen TOP100 mit auf? Dann hast du Ruhe.

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 08:04:25-----

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nein. Genau andersrum. Befinden sich 17 Digiprotect-Werke auf einem Top-100-Sampler kann dieser von Digiprotect zwar 17 Mal hintereinander abgemahnt werden, aber der mutmaßliche Raukopieheroindealer muß nur eine Abmahngebühr entrichten, insofern er den Unterlassungsanspruch in Form der modUe fristgerecht erfüllt.
Wie kommst du zu der Auffassung?
Oder bezieht sich die Aussage nur auf den Fall, dass der Abgemahnte in seiner ersten modUE gleich alle 17 Titel mit aufgelistet hat?
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Alt 07.07.2009, 09:21   # 8510
andy.81
 
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Morgen!

Auf den Sampler auf dem ich Abgemahn wurde ist Michael Mind das einzigste was Konrni gehört.

Ich weiss ja nicht, wenn es dazu kommen sollte weswegen noch einen Abmahnung folgen könnte/sollte. Deswegen ist es ja (fast) unmöglich, alle Titel in der Ue aufzulisten - da man kann gar nicht weiss, um welchen Album/Sampler und welches Lied das nächste mal Abgemahn wird.
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Alt 07.07.2009, 09:51   # 8511
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Auf den Sampler auf dem ich Abgemahn wurde ist Michael Mind das einzigste was Konrni gehört.
Eine Steigerung von "einzig" gibt es nicht.

Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Ich weiss ja nicht, wenn es dazu kommen sollte weswegen noch einen Abmahnung folgen könnte/sollte. Deswegen ist es ja (fast) unmöglich, alle Titel in der Ue aufzulisten - da man kann gar nicht weiss, um welchen Album/Sampler und welches Lied das nächste mal Abgemahn wird.
Nicht?
Wenn man nicht gerade Powersauger ist, sollte man doch wissen, was man sich so gesaugt hat, oder?
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Alt 07.07.2009, 09:54   # 8512
princess15114
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Auf den Sampler auf dem ich Abgemahn wurde ist Michael Mind das einzigste was Konrni gehört.
Gut, dann nehmen wir mal an, es wäre ein zweiter Titel mit dabei gewesen. Korni könnte zwar auch diesen noch abmahnen. Macht er aber nicht, weil die mod. UE für den ganzen Sampler gilt, da man einzelne Tracks aus einem rar/zip Archiv nun mal schlecht separat down-/uploaden kann.
Forderung der Abmahngebühr wären demnach auch bei mehreren Abmahnungen, dieses Abmahners nur einmal "gültig"
Zitat:
Ich weiss ja nicht, wenn es dazu kommen sollte weswegen noch einen Abmahnung folgen könnte/sollte. Deswegen ist es ja (fast) unmöglich, alle Titel in der Ue aufzulisten - da man kann gar nicht weiss, um welchen Album/Sampler und welches Lied das nächste mal Abgemahn wird.
Das führt ja wohl zur Frage, wie weit man eine mod. UE fassen sollte.
Ich sage und das ist meine ganz persönliche Einstellung: Nur soviel wie nötig und nicht, soviel wie möglich.
Es reicht ohnehin schon zu, dass man logischerweise die Vertragsstrafe provoziert, falls man wieder mit einem Sampler erwischt wird, auf dem auch (hier,wie oben) Michael Mind wieder enthalten ist. Dennoch gibt es im Zuge der beobachteten Mehrfachabmahnungen, Überlegungen in eine mod. UE alle Musikwerke von Digi aufzunehmen.
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Alt 07.07.2009, 10:06   # 8513
andy.81
 
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Egal wie ich meine mod. Ue formuliere, wird sie falsch sein.
Ich kann doch nicht alles auffassen....
Man ich muss endlich die mod. Ue schrieben, aber ich tue mir da immer noch schwer einen Fehler zu begehen.
Beruhe ich mich auf alle Digi... werke, dann dürfte nichts mehr kommen - aber dies stelle auch ein grosses Risiko dar!

Nein Powersauger sicher nicht, habe mir da etwas runtergeladen vorm Urlaub jewals aer so ist es nicht das die Kiste bei mir die ganze Zeit läuft! Vieles ist auch schon wieder gelöscht deswegen weiss ich ja nicht was genau ich damals alles Dls hatte.

@princess15114
Wenn ich das richtig verstanden habe, und ich beziehe mich in der mod. Ue auf den Sampler (z.B Top100-XXX , Michael Mind...) und das Lied welches mir vorgeworfen wird, dann können Sie mich nicht erneut Abmahnen wegen eines anderen Liedes auf dem Sampler ? (Dann gilt die mod. Ue gleichzeitig für das Lied und den ganzen Sampler ?
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Alt 07.07.2009, 10:12   # 8514
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Nein Powersauger sicher nicht, habe mir da etwas runtergeladen vorm Urlaub jewals aer so ist es nicht das die Kiste bei mir die ganze Zeit läuft! Vieles ist auch schon wieder gelöscht deswegen weiss ich ja nicht was genau ich damals alles Dls hatte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du auch noch mit dem einen anderen Album geloggt wurdest, ist sehr gering. Du sagst selber, dass du nicht viel geladen hast.

Ich würde die modUE nur für den einen abgemahnten Titel abgeben, wenn das eh der einzige Titel in dem Sampler war, an dem DigiProtect Rechte geltend machen kann.
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Alt 07.07.2009, 10:45   # 8515
andy.81
 
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Kann ich zu der mod. Ue ebenfals ein Vergleichsangebot mit dazu schrieben, das ich z.B bereit wäre die hälfte ca. 225e zu bezahlen damit die sache erledigt ist ?

So das ich mich nicht schuldig fühle, aber um die Angelegenheit zu beenden.
Wie sollte ich das am besten formulieren ?
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Alt 07.07.2009, 10:52   # 8516
moses8
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Kann ich zu der mod. Ue ebenfals ein Vergleichsangebot mit dazu schrieben, das ich z.B bereit wäre die hälfte ca. 225e zu bezahlen damit die sache erledigt ist ?

So das ich mich nicht schuldig fühle, aber um die Angelegenheit zu beenden.
Wie sollte ich das am besten formulieren ?
Wenn Du Geld zahlst gibst Du quasi auf gut deutsch mal gesagt zu das Du Dreck am Stecken hast!
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Alt 07.07.2009, 10:56   # 8517
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von andy.81 Beitrag anzeigen
Kann ich zu der mod. Ue ebenfals ein Vergleichsangebot mit dazu schrieben, das ich z.B bereit wäre die hälfte ca. 225e zu bezahlen damit die sache erledigt ist ?
So das ich mich nicht schuldig fühle, aber um die Angelegenheit zu beenden.
Wie sollte ich das am besten formulieren ?
Das ist eine heikle Angelegenheit und kann schief gehen. Gerade du scheinst mir kein ausgewiesener Formulierungskünstler zu sein.

Kollege jubi hat mal so ein Schreiben vorformuliert. Siehe hier:
Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Ob das rechtlich einwandfrei und nicht angreifbar ist, kann dir wiederum nur ein Anwalt einigermaßen korrekt beantworten. Und der möchte Geld dafür sehen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 10:58:00-----

Zitat:
Zitat von moses8 Beitrag anzeigen
Wenn Du Geld zahlst gibst Du quasi auf gut deutsch mal gesagt zu das Du Dreck am Stecken hast!
Auf gut deutsch vielleicht, rein rechtlich allerdings nicht.
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Alt 07.07.2009, 11:04   # 8518
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Also, wenn ich gerade noch geschrieben habe, dass ich sie beauftragt habe, dann kannst Du mir glauben, dass ich sie beauftragt habe.
Echt , ?: "Furzel-Edel-Produktionen" oder was "anständiges"?

Nee, im Ernst / im wahren Leben: Digiprotect handelt ja nun eindeutig nicht im Auftrag, sondern geht in eigenem Namen (ohne fremde Rechnung etc. pp....) vor!
Dahingehend war auch meine Frage bezüglich des Schadens in deinem fiktiven Fall zu verstehen.

Zitat:
OLG Frankfurt - 11 U 6/02 vom 02.12.2004. Spar Dir das Lesen.
Du weißt sicher mittlerweile, dass ich mir immer gern selbst ein Bild mache....! Aber ich hab hier mal nur die ersten Seiten gelesen.... danke für den link.


Zitat:
Kann für die lizenzanalogische Berechnung nicht fest gestellt werden wie lange ein Werk nun tatsächlich im Internet rechtswidrig angeboten wurde, kann das Gericht sachgerecht von einem Zeitraum von drei Monaten ausgehen. Ebenso [wie hier] wenn zB kein Lizensierungsmodell zum Vergleich vorliegt.
Der Fall hier eignet sich widerum nicht zum Vergleich mit dem Digiprotect-Model:
1. der Kläger ist (soweit ich das verstanden habe) auch gleichzeitig Urheber, damit sind sowohl seine Persönlichkeits- als auch Schutzrechte eindeutig betroffen.
2. Die "Veröffentlichungen" waren gänzlich anderer Natur: Kopien auf Homepages, die sicherlich nicht (wie bei einem download) nur für wenige Sekunden / Minuten dort verbleiben.


Zitat:
Allerdings wäre das nun bei digiprotect eine Monatslizenz von 50€ = "beträgt die Vergütung aus dem GEMA-Repertoire 50€/Monat". [11 U 6/02] +++ Naja, heute billiger, nämlich 30€.... kümmert sich aber in Frankfurt auch kein Mensch drum....
Das interessiert mich nun wieder: hast du nen link bezüglich dieses GEMA-Repertoires??
Hab da bisher z.B. noch keine Lizenz bezüglich der "Verbreitung von Musikaufnahmen in p2p-Netzwerken" gefunden!

Zitat:
Die heutige [Auskunfts-]Gerichtsbarkeit geht jedoch den Schritt weiter: "begibt sich der Möglichkeit die Verbreitung zu kontrollieren", was sachgerecht, aber lebensfremd ist.
begibt sich der Möglichkeit ..??... auch hier weiß ich jetzt wieder den Zusammenhang nicht?!

Zitat:
Der Vorschlag, der eben diskutiert wird... Man müßte also als erstes Mal schaffen den "lizenzanalogischen Wert" den modernen Preisen anzupassen. Dann müßte man [Hinweisbeschluß AG Frankfurt] die Massenabmahnkosten auf 250€ RA-Gebühr herunter schrauben. Das wären dann 340€. Damit hätte man dann auch gleichzeitig §511 ZPO erfüllt, also eine Berufung nicht mehr statthaft. Der Vergleichswert läge dann bei 200€, eine Anwaltspflicht wäre kaum noch aufrecht zu erhalten und die grundsätzlichen Abmahngebühren, das Pauschalabgeltungsangebot entsprechend zu reduzieren.

Das AG Hamburg hat ja sowas Ähnliches schon mal praktiziert....
Bezüglich aller "Abmahn-Fälle", wo die RI (also Tonträger/label) selbst vorgehen, ja!
Bei Digiprotect drehen wir uns immer noch im Kreis, oder reden echt aneinander vorbei s.o. beim 1. zitat!!


Zitat:
ich hoffe das war jetzt halbwegs verständlich...
verständlich schon, wie gesagt: bis auf die "Besonderheit" des Digiprotect-Models!
  Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2009, 11:07   # 8519
moses8
 
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@Plauzi,

hab im Netz eben einen Link gefunden indem weiter unten steht, das man bei der Abgabe einer mod UE mit reinschreiben soll, dass man sich auf alle Werke von DigiP beziehen soll.Hoffe ich darf den Link hier posten!

Modifizierte Unterlassungserklärung bei Abmahnung von DigiProtect wegen File-Sharing Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net

lG moses
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Alt 07.07.2009, 11:19   # 8520
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Kollege jubi hat mal so ein Schreiben vorformuliert. Siehe hier:
Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Ob das rechtlich einwandfrei und nicht angreifbar ist, kann dir wiederum nur ein Anwalt einigermaßen korrekt beantworten.
Andersrum: was soll denn daran nicht einwandfrei sein?

Es handelt sich hier erstmal nur um einen einfachen Brief an den Abmahner, in dem man sich äußern darf, wie man will.
Sollte Kornmeier das Angebot nicht annehmen und es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss man berücksichtigen, dass jeder Schriftverkehr dann auch dem Richter vorgelegt wird. Von daher sollten die Angaben in einem Brief schon der Wahrheit entsprechen und Schuldeingeständnis möglichst vermeiden! (aber darauf wird ja auch hier oft genug hingewiesen).
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:14 # --
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