| | # 8501 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 8503 | ||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Da könnten Sie Recht haben. Wird diese Berechnung angeboten oder defintiv gesagt, dass dies die endgültige Berechnung ist? Sofern diese Kosten dem Auftraggeber bereits in Rechnung gestellt worden sind, kann dies der Anwalt selbstverständlich nicht mehr ändern, da er dann gebunden ist. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt -----Doppelpost zusammengeführt am 6.7.2009 um 23:26:43----- Zitat:
Mahnungen kommen noch genug. Da kann der Anwalt auch nichts machen, außer, einen Vergleich aushandeln. Handlungsbedarf besteht spätestens, wenn es zu einer Klage kommt. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | ||
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| | # 8504 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
"Sie haben unser Angebot nicht angenommen.... deshalb berechnen wir wie folgt......sollte dieser Betrag nicht bis........ eingehen, empfehlen wir unserer Mandantschaft, Ihre Zahlungsansprüche vor der......... Gerichtsbarkeit geltend zu machen. Klingt für mich eher endgültig, jedenfalls definitiv kein Angebot mehr! mfg, orchid. | |
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| | # 8505 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
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| | # 8506 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
OLG Frankfurt - 11 U 6/02 vom 02.12.2004. Spar Dir das Lesen. Kann für die lizenzanalogische Berechnung nicht fest gestellt werden wie lange ein Werk nun tatsächlich im Internet rechtswidrig angeboten wurde, kann das Gericht sachgerecht von einem Zeitraum von drei Monaten ausgehen. Ebenso [wie hier] wenn zB kein Lizensierungsmodell zum Vergleich vorliegt. Allerdings wäre das nun bei digiprotect eine Monatslizenz von 50€ = "beträgt die Vergütung aus dem GEMA-Repertoire 50€/Monat". [11 U 6/02] +++ Naja, heute billiger, nämlich 30€.... kümmert sich aber in Frankfurt auch kein Mensch drum.... Die heutige [Auskunfts-]Gerichtsbarkeit geht jedoch den Schritt weiter: "begibt sich der Möglichkeit die Verbreitung zu kontrollieren", was sachgerecht, aber lebensfremd ist. Der Vorschlag, der eben diskutiert wird... Man müßte also als erstes Mal schaffen den "lizenzanalogischen Wert" den modernen Preisen anzupassen. Dann müßte man [Hinweisbeschluß AG Frankfurt] die Massenabmahnkosten auf 250€ RA-Gebühr herunter schrauben. Das wären dann 340€. Damit hätte man dann auch gleichzeitig §511 ZPO erfüllt, also eine Berufung nicht mehr statthaft. Der Vergleichswert läge dann bei 200€, eine Anwaltspflicht wäre kaum noch aufrecht zu erhalten und die grundsätzlichen Abmahngebühren, das Pauschalabgeltungsangebot entsprechend zu reduzieren. Das AG Hamburg hat ja sowas Ähnliches schon mal praktiziert.... ich hoffe das war jetzt halbwegs verständlich...
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 8507 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Habe mir heute auf der Arbeit einiges durch den Kopf gehen lassen wegen meiner mod. Ue. Ist nicht davon auszugehen das wenn man wegen ein Lied abgemahnt wurde, und jetzt auf dem Sampler mehrere&weitere Künstler vorhanden sind, an denen Kornie die Rechte besitzt das man da ebenfals zu befürchten hat, das noch weiter Post folgen wird ? Kornie weiss ja mit sicherheit auch in etwa auf welchen Sampler/Alben seine Titel vorhanden sind an denen er die Rechte besitzt. Wenn mann jetzt geloggt wird wegen einem Lied, und Korni weiss das auf dem Sampler (z.B Top100....) mehrere Titel sind an denen er die Rechte hat, da kann er ja eine zweite/dritte..... Abmahnung wegenlosschicken - oder er wird Sie auch losschicken ! (ja nach dem wieviele ihn angehören) Deshalb wäre es ja evtl. vom vorteil wenn man weiss, das auf dem Sampler/Album mehrere Titel sind die Korni angehören, diese mit der mod. Ue einzubinden ? Oder sehe ich da was falsch ? |
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| | # 8508 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Bei Deinem illustren Samplerwerk jedoch gilt das nicht, dann da sind kaum solche Möglichkeiten gegeben.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 8509 | |||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Aber es bringt ihm nichts, wenn er dich gleich am Anfang mit 5 Abmahnungen überhäuft. Der Gesamtstreitwert von 5 x 450 Euro = 2250 Euro dürfte jedes Opfer so weit abschrecken, dass es auf jeden Fall zu einem Anwalt rennt, der dann feilscht. Besser ist es, man lässt sein Opfer langsam ausbluten. Also schön eine Abmahnung nach der anderen versenden, aber immer erst, wenn die vorherige Abmahnung vom Tisch ist, also bezahlt wurde. Man melkt die Kuh, solange sie Milch gibt. Zitat:
Warum machst du es dann nicht so und listest alle DigiProtect-Titel aus deinen TOP100 mit auf? Dann hast du Ruhe. -----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 08:04:25----- Zitat:
Oder bezieht sich die Aussage nur auf den Fall, dass der Abgemahnte in seiner ersten modUE gleich alle 17 Titel mit aufgelistet hat?
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |||
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| | # 8510 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Morgen! Auf den Sampler auf dem ich Abgemahn wurde ist Michael Mind das einzigste was Konrni gehört. Ich weiss ja nicht, wenn es dazu kommen sollte weswegen noch einen Abmahnung folgen könnte/sollte. Deswegen ist es ja (fast) unmöglich, alle Titel in der Ue aufzulisten - da man kann gar nicht weiss, um welchen Album/Sampler und welches Lied das nächste mal Abgemahn wird. |
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| | # 8511 | ||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Zitat:
Wenn man nicht gerade Powersauger ist, sollte man doch wissen, was man sich so gesaugt hat, oder? | ||
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| | # 8512 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Forderung der Abmahngebühr wären demnach auch bei mehreren Abmahnungen, dieses Abmahners nur einmal "gültig" Zitat:
Ich sage und das ist meine ganz persönliche Einstellung: Nur soviel wie nötig und nicht, soviel wie möglich. Es reicht ohnehin schon zu, dass man logischerweise die Vertragsstrafe provoziert, falls man wieder mit einem Sampler erwischt wird, auf dem auch (hier,wie oben) Michael Mind wieder enthalten ist. Dennoch gibt es im Zuge der beobachteten Mehrfachabmahnungen, Überlegungen in eine mod. UE alle Musikwerke von Digi aufzunehmen. | ||
|
| | # 8513 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Egal wie ich meine mod. Ue formuliere, wird sie falsch sein. Ich kann doch nicht alles auffassen.... Man ich muss endlich die mod. Ue schrieben, aber ich tue mir da immer noch schwer einen Fehler zu begehen. Beruhe ich mich auf alle Digi... werke, dann dürfte nichts mehr kommen - aber dies stelle auch ein grosses Risiko dar! Nein Powersauger sicher nicht, habe mir da etwas runtergeladen vorm Urlaub jewals aer so ist es nicht das die Kiste bei mir die ganze Zeit läuft! Vieles ist auch schon wieder gelöscht deswegen weiss ich ja nicht was genau ich damals alles Dls hatte. @princess15114 Wenn ich das richtig verstanden habe, und ich beziehe mich in der mod. Ue auf den Sampler (z.B Top100-XXX , Michael Mind...) und das Lied welches mir vorgeworfen wird, dann können Sie mich nicht erneut Abmahnen wegen eines anderen Liedes auf dem Sampler ? (Dann gilt die mod. Ue gleichzeitig für das Lied und den ganzen Sampler ? |
|
| | # 8514 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Ich würde die modUE nur für den einen abgemahnten Titel abgeben, wenn das eh der einzige Titel in dem Sampler war, an dem DigiProtect Rechte geltend machen kann.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
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| | # 8515 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 48
| Kann ich zu der mod. Ue ebenfals ein Vergleichsangebot mit dazu schrieben, das ich z.B bereit wäre die hälfte ca. 225e zu bezahlen damit die sache erledigt ist ? So das ich mich nicht schuldig fühle, aber um die Angelegenheit zu beenden. Wie sollte ich das am besten formulieren ? |
|
| | # 8516 | |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 65
| Zitat:
| |
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| | # 8517 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Kollege jubi hat mal so ein Schreiben vorformuliert. Siehe hier: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? Ob das rechtlich einwandfrei und nicht angreifbar ist, kann dir wiederum nur ein Anwalt einigermaßen korrekt beantworten. Und der möchte Geld dafür sehen. -----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 10:58:00----- Auf gut deutsch vielleicht, rein rechtlich allerdings nicht.
__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken | |
|
| | # 8518 | |||||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Nee, im Ernst / im wahren Leben: Digiprotect handelt ja nun eindeutig nicht im Auftrag, sondern geht in eigenem Namen (ohne fremde Rechnung etc. pp....) vor! Dahingehend war auch meine Frage bezüglich des Schadens in deinem fiktiven Fall zu verstehen. Zitat:
Zitat:
1. der Kläger ist (soweit ich das verstanden habe) auch gleichzeitig Urheber, damit sind sowohl seine Persönlichkeits- als auch Schutzrechte eindeutig betroffen. 2. Die "Veröffentlichungen" waren gänzlich anderer Natur: Kopien auf Homepages, die sicherlich nicht (wie bei einem download) nur für wenige Sekunden / Minuten dort verbleiben. Zitat:
Hab da bisher z.B. noch keine Lizenz bezüglich der "Verbreitung von Musikaufnahmen in p2p-Netzwerken" gefunden! Zitat:
Zitat:
Bei Digiprotect drehen wir uns immer noch im Kreis, oder reden echt aneinander vorbei s.o. beim 1. zitat!! Zitat:
| |||||||
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| | # 8519 |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 65
| @Plauzi, hab im Netz eben einen Link gefunden indem weiter unten steht, das man bei der Abgabe einer mod UE mit reinschreiben soll, dass man sich auf alle Werke von DigiP beziehen soll.Hoffe ich darf den Link hier posten! Modifizierte Unterlassungserklärung bei Abmahnung von DigiProtect wegen File-Sharing Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net lG moses |
|
| | # 8520 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Es handelt sich hier erstmal nur um einen einfachen Brief an den Abmahner, in dem man sich äußern darf, wie man will. Sollte Kornmeier das Angebot nicht annehmen und es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss man berücksichtigen, dass jeder Schriftverkehr dann auch dem Richter vorgelegt wird. Von daher sollten die Angaben in einem Brief schon der Wahrheit entsprechen und Schuldeingeständnis möglichst vermeiden! (aber darauf wird ja auch hier oft genug hingewiesen). | |
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