| | # 8443 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wenn ich einen AUDI klaue, habe ich auch das Blaupunkt-Navi geklaut. "Ich habe den Audi zwar geklaut, aber das Blaupunkt-Navi liegen lassen" sorgt desöfteren für herzliche Lacher.
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| | # 8444 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| ... 'mal wieder Äpfel-Birnen-Vergleiche! Zubehörteil ungleich Nutzungslizenz! Da fällt mir ein: Ich hab' ja auch noch 'ne gültige Windows-XP-Lizenz rumfliegen - da mahne ich ich jetzt 'mal schnell alle Leute ab die Windows saugen... Mann...Mann...Mann... das war so schön ohne dieses Getrolle! In diesem Sinne, Baxter |
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| | # 8445 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
jemand wird einfach dabei erwischt wie er etwas aus dem Netz zieht und dabei automatisch auch an andere verteilt. Er muss nicht den ganzen Titel (MP3 oder AVI ect. auf seiner F-platte haben. | |
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| | # 8448 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
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| | # 8449 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
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| | # 8450 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| DAMIT der Vergleich überhaupt irgendwie stimmen könnte, müsste es sogar SO lauten: "Man kann auch einen Audi klauen, wo das Navi zuvor zwecks brauch-ich-nicht vom Dieb ausgebaut wurde. Nachweislich versteht sich. Dann muss der Dieb auch nicht für das Navi haften." Aber wie schon gesagt, alles Mumpitz. :klo:
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| | # 8451 | ||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
Ergo: Der RI / NRI / LN muss also erstmal eine gewisse "Beeinträchtigung" seines Rechts vorweisen können. Nicht verwertbare Nutzungsrechte sind hier ohnehin uninteressant (da könnte ja jeder CD-Besitzer abmahnen). In der Regel trifft dies also in 1. Linie den Urheber, Tonträger, GEMA (in Deutschland). Welche selbsterfundenen Rechte Digiprotect besitzt wurde hier bereits desöfteren diskutiert (will ich jetzt nicht wiederholen). Diese beschränken sich in vielerlei Hinsicht und u.a. bezüglich des "Tonträgers", also z.B. konkretes "Album" (sicherlich inkl. der hierin enthaltenen Tonaufnahmen). An dem Kopplungstonträgern hat Digiprotect zunächst keinerlei Rechte, auch nicht bezüglich einzelner Tonaufnahmen, es sei denn, sie wären in irgendeiner Weise an der "Verwertung" beteiligt, was ich sehr bezweifle. Zitat:
Ich sehe hier in erster Linie den "unabhängigen" Richter als Maß aller Dinge, der sich an der vom Volk (bzw. dessen Vertretern) gegebenen Rechtsnorm zu orientieren hat! Ob es bisher ein Verfahren gab, wo entsprechende Zweifel und Fragen vorgebracht wurden, ist mir nicht bekannt.... wäre aber interessant zu wissen (die Urteile auf der Digi-Homepage sind mMn eher uninteressant diesbezüglich). -----Doppelpost zusammengeführt am 6.7.2009 um 14:48:08----- Zitat:
Vorm "Autoklau" das Navi auszubauen, grenzt schon an Schwachxxxx, aber von einer CD Aufnahmen rauszusuchen, die mir persönlich auch gefallen, und die ich hören möchte, ist absolut vernünftig und nachvollziehbar! (Ist vielleicht auch der Grund, warum ich mir nicht die komplette CD kaufen möchte?!) | ||||
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| | # 8452 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Es ging darum, dass man von einem Sampler gerade die Stücke nicht mit runterlädt=anbietet, an denen DigiProtect Rechte hat (im Beispiel wäre das das vorher vom Dieb ausgebaute Radio). Aber wie vorher schon gesagt, hinken alle Vergleiche. Also lassen wir das. Du möchtest nicht die komplette CD kaufen? Es liegt leider in der Entscheidung des Künstlers oder Rechteinhabers, in welcher Form die Titel angeboten werden. Du kannst nur entscheiden, ob du ein Angebot annimmst oder es bleiben lässt. Oder gibt es mittlerweile Internetdienste, mit denen man sich seine Sampler selber zusammenstückeln kann? Dann wäre dein Problem doch schon gelöst.
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| | # 8453 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung heise online - 06.07.09 - CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung Abmahnwahn: Die große Halbjahresbilanz http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...anz%202009.pdf |
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| | # 8454 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
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| | # 8455 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Macht ja nix. Dann kannst du meine Antwort auch in "man" 's umwandeln. Ich lese hier immer wieder von einigen ganz klugen Köpfen, was man doch alles machen kann gegen die bösen Abmahner und was die Abmahner alles falsch machen bzw. gar nicht dürfen. Das alles kommt als großes Jammern rüber. Aber niemand der Jammernden traut sich mal wirklich zu, seine Ansicht/These/Überzeugung/Idee vor einem Gericht auszuprobieren. Am Ende füllt jeder brav die sogenannte modUE aus und hofft, dass der böse Abmahner ihn irgendwie vergisst. Ende im Gelände. So sieht die Praxis aus. Und sollte der böse Abmahner ihn dann doch mal vor einen Richter zerren, wird sich brav verglichen, weil der arme Abgemahnte die hohen Prozesskosten scheut.
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| | # 8456 |
| Registriert seit: 06.02.2008
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| LG Hamburg: Filesharing im offenen WLAN - Haftet der Anschlussinhaber immer? LG Hamburg: Filesharing im offenen WLAN - Haftet der Anschlussinhaber immer? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte LG Hamburg: Rechtsanwaltliche Abmahnung ist auch ohne Originalvollmacht wirksam LG Hamburg: Rechtsanwaltliche Abmahnung ist auch ohne Originalvollmacht wirksam | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte |
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| | # 8457 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Es wird sogar ein Urteil -erstinstanzlich- irgendwann Ende Juli zu erwarten sein, das auf alle Fälle in die nächste Runde gehen wird. Da hat sich mal ein Anwalt richtig augetobt. Was Dir eigentlich nur fehlt, das ist eine "Visualisierung". Ich versuchs mal mit Text. Ich schreibe jetzt einen Text und Du nimmst ihn und veröffentlichst ihn ohne meine Einwilligung. Das wäre grundsätzlich verboten. Ich habe auch schon in Anthologien veröffentlicht. Und ich kann jederzeit Digiprotect mit der Wahrung der Rechte der Anthologietexte beauftragen, in dem ich ihnen ... spezifische Nutzungsrechte vergebe. Schaden 0. Aber meine "absoluten Rechte", die gehören immer mir. Es spielt keine Rolle, ob die Texte nun in Anthologien stehen, oder nicht, auch keine Rolle, welche Vertragsbeziehungen intern in den Anthologien existieren. Oder noch deutlicher: Schön dass ich und sicher auch Du der Ansicht sind, das der "Sekundenlog" keine Rechtsverletzung nach BGH darstellt, und daher die Ansicht zB des OLG Frankfurt er würde ausreichen um eine dreimonatige! Rechtsverletzung zu dokumentieren nicht höchstrichterlich gedeckt ist. Sehr schön, aber dafür können wir uns nichts kaufen, es sei denn wir ... bringen das OLG Frankfurt dazu die Praxis zu ändern. Einer Meinung sein in diesem "Lebensbereich" wird sich vielleicht mal in zwei drei Jahren eventuell durchsetzen. Aber bis dahin sind wir nur einer Meinung. PS: Ich bin das eben anders gewohnt. Sysstemanalysen über den Nahostkonflikt... da wurden Sachen in den 90ern geschrieben, die nach 10 Jahren erst in der Realtität umgesetzt wurden. Und das dann auch noch schlampig. Hingeschrieben wars schnell.....
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| | # 8458 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
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| | # 8460 | |||
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
| Zitat:
Dank dieses einen einzigen Threads habe ich in den letzten Monaten sehr viel über "Jura" und "Juristen" dazu gelernt. ![]() Zitat:
Dort könnte man sich herrlich mit seinen Ansichten austoben. Es setzt nur niemand um. Es traut sich niemand. Und das ist auch ganz normal. Daher gebe ich nicht viel auf solch wortstarke Aussagen wie "ICH ZIEHE SO EINEN PROZESS DURCH". Die meisten kippen spätestens beim Prozess um, wenn ihnen ihr Anwalt die möglichen Gesamtkosten auflistet. Dann wird sich lieber brav verglichen. Zitat:
eitsche:
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