Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?

Alt 02.05.2008, 21:27   # 821
jubi
 
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Hallo @ all,
ich habe hier mein Schreiben und die Antwort, der Staatsanwaltschaft Frankfurt , bezüglich der Frage ob ein Ermittlungsverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung vorliegt oder lag .
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Alt 03.05.2008, 10:10   # 822
pokeras6666
 
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Hallo alle!


Ich wollt euch informieren wie es bei mir weiter ging.

Anfang April schreiben von Kornmeier 525.-€
Dann Re. Dr. Wachs eingeschaltet
Mod. UE abgegeben.
Und zusätzlich angebot von mir auf 200.-€ und nicht mehr.
Korni war nicht einverstanden und meinte 300.-€
wieder schreiben von uns das sie nicht mehr als 200.-€ kriegen.
Korni meinte dann ok. Ich soll die 200.-€ und fertig.


Der Hammer ist ja eigentlich das dies schon fast wie bei nem Basar ist
wo man handeln kann. Habs noch nicht bezahlt. werde nächste woche nochmal mit Dr. Wachs reden.


Viele Grüsse
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Alt 03.05.2008, 11:39   # 823
Bax is back
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Ein Schelm, wer böses dabei denkt...Einfach nur KRASS!
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Alt 03.05.2008, 11:58   # 824
schneeschwan
Gastposter
 
Moin zusammen.

Habe auch ein Schreiben von Korn & Co. bekommen.

Habe vollgendes bei Heise.de gefunden.

Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen.

In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/0 entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.

Bei ihrer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte. Dabei verwarf das Gericht den von der Klägerpartei vorgebrachten Vergleich, die Abfrage der zu einer IP-Nummer und einem Zeitpunkt gehörigen Personendaten würde lediglich einem Blick in ein Telefonbuch gleichen und rückte das Bild dahingehend zurecht, dass es eher darum geht "wer mit wem was am Telefon besprochen hat".

Insgesamt kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei solch einer Akteneinsicht wegen Filesharingvorwürfen einem "erheblichen Eingriff" lediglich "fragliche zivilrechtliche Ansprüche" gegenüberstehen. Dabei spielte neben der Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung, des Fernmeldegeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Anschlussinhaber auch eine Rolle, dass mit dem bloßen Vorbringen einer gespeicherten IP-Nummer "deren eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen ist".

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass es einen "Anscheinsbeweis", wie ihn Abmahnanwälte in ihren zivilrechtlichen Ansprüchen geltend machen, im Strafprozessrecht nicht gibt. Dort gilt nach Art. 6 Abs.2 EMRK vielmehr die Unschuldsvermutung. "Es ist jedoch", so der Wortlaut des Beschlusses, "nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Als für den Abwägungsvorgang relevant erachtete das Gericht auch die Tatsache, dass es sich bei den urheberrechtlich geschützten Werken, für die der Klägeranwalt Rechtsverletzungen geltend machte, um Pornofilme handelte. Solche Werke dienen dem Gericht zufolge "der sexuellen Neugier und Befriedigung der jeweiligen Betrachter", weswegen eine Offenlegung von Nutzerdaten "ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers" eingreift.

Auch das Landgericht Saarbrücken hatte in einem Beschluss vom 28.01.2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einer zwar wesentlich kürzeren aber ähnlichen Begründung entschieden, dass bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund von Filesharing-Vorwürfen keine Akteneinsicht zu gewähren ist. (pem/Telepolis)
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Alt 03.05.2008, 22:08   # 825
Deiddel
 
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@all
Beweislast für Urheberrechtsverletzungen bei P2P-Tauschbörsen Landgericht Hamburg Urteil v. 14.03.2008 - Az.: 308 O 76/07
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Alt 04.05.2008, 00:16   # 826
lecoco
 
Benutzerbild von lecoco
 
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hallo habe nach abgeschickter modifizierter UE an korni
heute antwort bekommen die sind aber sehr schnell haben wohl langeweile.

Sehr geerter herr lecoco
wir nehmen bezug auf ihre UE. Leider wird nicht mitgeteilt,ob Sie bereit sind die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen.
Sollte dies der Fall sein und die Zahlung gemäß Abmahnschreiben erfolgen,ist die
Angelegenheit für sie erledigt.
Also ich soll bis zum 19.05.08 bezahlen ansonsten kommt die höhere rechnung.Im ersten schreiben sollte ich noch 400 Eus bezahlen jetzt wollen die schon das doppelte 800 eus wenn ich das nicht zahle soll ich 10 mille zahlen
gehts noch zahle nicht werde mich auch bei korni nicht melden warte auf dem nächsten brief von dennen und berichte dann weiter.
bis dann ihr lieben
lecoco
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Alt 04.05.2008, 08:31   # 827
willi1969
 
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Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von lecoco Beitrag anzeigen
hallo habe nach abgeschickter modifizierter UE an korni
heute antwort bekommen die sind aber sehr schnell haben wohl langeweile.

Sehr geerter herr lecoco
wir nehmen bezug auf ihre UE. Leider wird nicht mitgeteilt,ob Sie bereit sind die Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft zu erfüllen.
Sollte dies der Fall sein und die Zahlung gemäß Abmahnschreiben erfolgen,ist die
Angelegenheit für sie erledigt.
Also ich soll bis zum 19.05.08 bezahlen ansonsten kommt die höhere rechnung.Im ersten schreiben sollte ich noch 400 Eus bezahlen jetzt wollen die schon das doppelte 800 eus wenn ich das nicht zahle soll ich 10 mille zahlen
gehts noch zahle nicht werde mich auch bei korni nicht melden warte auf dem nächsten brief von dennen und berichte dann weiter.
bis dann ihr lieben
lecoco
Habe gestern auch dieses Schreiben bekommen.
Scheint wohl dieses Standardschreiben zu sein.
801 € für nix. Werde auch nicht zahlen.
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Alt 04.05.2008, 12:39   # 828
google83
 
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Beiträge: 2
Hallo zusammen!
Ich habe auch von Kornmeier & Co ein Abmahnschreiben erhalten, dass ich letztes Jahr am 25.10.2007 um 01:43:48 das Album Sabrina Setlur Rot zum upload angeboten habe. Das ist jetzt schon über ein halbes Jahr her und ich kann mich ehrlich nicht mehr erinnern, auch wenn ich der Überzeugung bin, dass ich Sabrina Setlur nie auf meinen Rechner hatte! Anscheinend auch egal. Auf die erste Abmahnung von Kornmeier & Co habe ich auf Rat Verbraucherzentrale ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich gesagt habe, dass ich zu keiner Zeit ein Lied von der Künstlerin auf meinen Rechner habe und auch das WLAN Netzwerk bei uns total abgesichert ist. Daraufhin habe ich einen weiteren Brief von der Kanzlei erhalten, natürlich wieder nur zwei Wochen Frist, in der Sie plötzlich 801 € fordern. Wofür habe ich mich jetzt geäußert!? Hätte ich einfach gleich die 400 € zahlen sollen!? Ich weiß echt nicht, was ich machen soll! Ich habe nicht so viel Geld, 400 € könnte ich irgendwie noch zahlen, aber 800 € auf keinen Fall! Soll ich jetzt die mod. UE. abschicken? Bin über jede Hilfe von euch sehr dankbar!
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Alt 04.05.2008, 13:43   # 829
Deiddel
 
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@google83
Mach nicht so viel Worte mit den RAs,
schick eine mod.UE hin und BEZAHLE nicht
In der Ruhe liegt die Kraft und wenn du dein Gewissen beruhigen willst und einen Anwalt aufsuchen willst bzw.Sprechen willst.
RA Euler
RA Dr Wachs ist das erste Info Gespräch umsonst.
Der groß teil macht es so wie beschrieben mod. UE ( nicht die von dem RA unterschreiben und hinschicken) aus dem Netz hin schicken und wie gesagt NICHT Bezahlen.
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Alt 04.05.2008, 18:51   # 830
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Hallo Alt- und Neuabgemahnte,

zu Informationszwecken kann ich Euch folgenden Link zu anwalt24.de ans Herz legen: KLICK
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Alt 04.05.2008, 20:48   # 831
google83
 
Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 2
@ Deiddel

Vielen Dank für die schnelle Antwort! OK, ich schicke die mod. UE ab. Und dann wollen die doch sicherlich immer noch Geld oder nicht!? Ich möchte einfach einen Rechtstreit mit denen verhindern, denn das kann ich mir schon gar nicht leisten. Wiederum will und kann ich auch keine 800 € zahlen! Wie geht es danach weiter? Und was habe ich genau von der mod. UE? Am liebsten würde ich mir einen Anwalt nehmen, da mich die ganze Sache langsam echt sehr aufregt, aber was kommen dann noch für Kosten auf mich zu!? Meine Rechtschutz übernimmt keine Urheberrechtsverletzungen! Weiß jemand aus eigener Erfahrung, wie viel der Spaß bei Dr. Wachs aus Hamburg in etwa kosten würde?Vielen Dank im voraus!
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Alt 05.05.2008, 09:14   # 832
Bungee
 
Registriert seit: 05.05.2008
Beiträge: 8
Ein Hallo und ein reisengroßes Lob an Alle

Ich bin neu hier im Forum und habe aufmerksam fast alle Beiträge gelesen. Ich gehöre seit dem 28.4.08 auch zu den Neu-Abgemahnten.
Am 1.3.08 soll ich ein Schmuddelfilm durch P2P zum Download angeboten haben. Dafür soll ich 525,-- € zahlen.

Ich weiß, eine mod. UE abschicken und abwarten.

Aber meine Fragen:
Wie sieht der straf- und zivilrechtliche Ablauf aus?
Macht es dazu einen Unterschied ob ich parallel zur mod. UE auch zahle?

Danke.
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Alt 05.05.2008, 10:54   # 833
jubi
 
Benutzerbild von jubi
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 950
@google83,
...meines wissens ist das erste Infogespräch bei Herrn Wachs kostenlos.http://www.dr-wachs.de/kontakt.html

@Bungee,
ich habe nichts gezahlt , den das enspricht meiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis.Außerdem kommen dann evtl noch mehr Bettelbriefe,vielleicht haben sie ja auch noch mehr "vergehen" von Dir für die nächste Rate ihrer Nobelkarossen......

Schaut Euch die Links in meiner Signatur(unten)an

@all
...zum schmöckern und schmunzeln...
(Quelle:eine der beiden Seiten in der Signatur)
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Alt 05.05.2008, 13:30   # 834
Bungee
 
Registriert seit: 05.05.2008
Beiträge: 8
@jubi
Danke für die schnelle Antwort.

Was mich auch interessieren würde:
1. Flatterte bei irgendjemandem überhaupt ein zweites "Danke"-Schreiben zwecks neuerlicher Zahlung eines anderen "Vergehens" ins Haus??

2. Seid ihr alle unschuldig und spielt das überhaupt eine Rolle?? Ich für mich müsste klein bei geben. Aber DIE müssen mir doch meine Schuld beweisen.

3. Muss man mit Hausdurchsuchung rechnen, wenns ums Schmuddelfilme geht? Wegen Jugendschutz und so?

4. Muß die Anwaltskanzlei nicht sagen, bei welcher Staatsanwaltschaft Anzeige gegen unbekannt erstattet worden ist? Und ist das immer so, dass die Anzeige nach Feststellung der persönlichen Adresse zurückgezogen wird? Oder wird weiter ermittelt?

5. Findet ihr es ratsam einen eigenen RA (Empfehlungen zu diversen gibt´s ja hier im Forum) zu kontaktieren? Wie macht Ihr das?


Das soll´s an Fragerei erst mal gewesen sein. Nochmals Hut ab :napoleon: für das Forum und die geleistete "Arbeit / Hilfe"
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Alt 05.05.2008, 13:50   # 835
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Bungee Beitrag anzeigen
Was mich auch interessieren würde:
1. Flatterte bei irgendjemandem überhaupt ein zweites "Danke"-Schreiben zwecks neuerlicher Zahlung eines anderen "Vergehens" ins Haus??
Ja! Nicht nur vom gleichen Abmahner, sondern auch von anderen. In der Regel handelt es sich dann um s.g. Poweruser/-sharer
Zitat:
2. Seid ihr alle unschuldig und spielt das überhaupt eine Rolle?? Ich für mich müsste klein bei geben. Aber DIE müssen mir doch meine Schuld beweisen.
Das ist lediglich eine Frage deines Gewissens. Für eine Schuldzuweisung im Zivielrecht reicht eine plausible Überzeugungskette dem Richter gegenüber
Zitat:
3. Muss man mit Hausdurchsuchung rechnen, wenns ums Schmuddelfilme geht? Wegen Jugendschutz und so?
Nach der Abmahnung (=Vorwarnung für dich) sollte das eher unwahrscheinlich sein. Dennoch würde ich an deiner Stelle Verschlüsselungsprogramme zu deinen neuen Freunden wählen.
Zitat:
4. Muß die Anwaltskanzlei nicht sagen, bei welcher Staatsanwaltschaft Anzeige gegen unbekannt erstattet worden ist? Und ist das immer so, dass die Anzeige nach Feststellung der persönlichen Adresse zurückgezogen wird? Oder wird weiter ermittelt?
Achtung, Trennung von Strafrecht (Anzeige bei StA, Ermittlung des Klarnamens, poliz. Anhörungsbogen usw.) vom Zivilrecht (Abmahnung) beachten. Strafrechtliche Vorgänge werden meist wegen geringfügigkeit oder mangelnden öffentl. Interesses eingestellt.
Zitat:
5. Findet ihr es ratsam einen eigenen RA (Empfehlungen zu diversen gibt´s ja hier im Forum) zu kontaktieren? Wie macht Ihr das?
Diese Frage beantwortet dir die Statistik als Downloadlink in meiner Signatur.
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Alt 05.05.2008, 18:28   # 836
KornM
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 2
Nach irre langem Lesen hier im Forum und auf anderen Seiten habe ich mich heute auch einmal entschlossen hier zu schreiben.

Auch ich wurde von Kornmeier am 15.04.08 abgemahnt wegen:

Datei: Sabrina_Setlur_-_Rot-DE-2007-MOD.rar
Datum: 17.10.2007 05:01:29

Ich sollte bis 29.04.08 zahlen:

Gläubiger: 150 Euro
Kornmeier: 250 Euro
===============
Gesamt: 400 Euro

Darauf habe ich eine mod.UE per Einschreiben mit Rückschein geschickt ! :aufelefa:


Am 28.04.08 habe ich daraufhin ein weiteres Schreiben erhalten.

"...wir nehmen Bezug auf Ihre UE vom 21.04.2008. Leider wird nicht mitgeteilt, ob Sie bereit sind, die Zahlungsansprüche unserer Mandatschaft zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein und die Zahlung gemäß Abmahschreiben erfolgen, ist die Angelegenheit für Sie erledigt." usw.


Ich sollte bis 09.05.08 zahlen:

Streitwert: 10.000 Euro
1,3 Geschäftsgebühr: 631,80 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro
Schadensersatzpauschale: 150,00 Euro
==============================
Gesamt: 801,80 Euro


Ich werde nicht antworten und auch nicht zahlen. :devil3:


Zusätzliche Frage noch !

Im 1. Brief stand:
Frankfurt am Main, 15.04.2008
UK/rmk

Im 2. Brief stand
Frankfurt am Main, 15.04.2008
FF

Wofür steht nun das 'UK/rmk' und das 'FF' ??

Danke an alle !
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Alt 06.05.2008, 12:25   # 837
blacklabel78
 
Registriert seit: 04.04.2008
Beiträge: 13
"Im 1. Brief stand:
Frankfurt am Main, 15.04.2008
UK/rmk

Im 2. Brief stand
Frankfurt am Main, 15.04.2008
FF"

-> beide Briefe haben das gleiche Datum?
-> die Kürzel sind nach meiner Meinung die Kürzel des Sachbearbeiters

"3. Muss man mit Hausdurchsuchung rechnen, wenns ums Schmuddelfilme geht? Wegen Jugendschutz und so? "
-> nein nicht mehr, da das strafrechtliche Verfahren ja abgeschlossen wurde, sonst wäre der RA ja nicht an Deine Adresse gekommen.

Grüße
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Alt 06.05.2008, 13:32   # 838
KornM
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 2
ups... Abschreiben muß gelernt sein


So natürlich:

Im 1. Brief stand:
Frankfurt am Main, 15.04.2008
UK/rmk

Im 2. Brief stand
Frankfurt am Main, 28.04.2008
FF
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Alt 06.05.2008, 13:59   # 839
Bax is back
Gastposter
 
blacklabel hatte folgendes geschrieben:
Zitat:
-> die Kürzel sind nach meiner Meinung die Kürzel des Sachbearbeiters
MOMENT! Wer sollte/könnte das denn sein (Namen?)...?

@KornM:
Stand sonst nichts zusätzlich dabei...? Mich persönlich würde allerdings eher das "UK/rkm" interessieren... Nichts weiter? Ich weiß, das muss ja nichts bedeuten und können tatsächlich irgendwelche Namenskürzel sein (die Abmahnzellen stellen ja jede Menge ein...), aber Fragen kostet ja bekanntlich nicht und es ist rein interessenshalber! Würde mich daher wirklich über 'ne kurze Meldung freuen.

Danke & Gruß, Baxter (ein linux-user... )
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Alt 06.05.2008, 16:37   # 840
blacklabel78
 
Registriert seit: 04.04.2008
Beiträge: 13
UK = Udo Kornmeier = Partner
Sieht man auf deren HP, das lustige ist seine Email Adresse: Dr.K ät kornmeier.de
rmk = wahrscheinlich seine Assistentin/Sekretärin/Sachbearbeiterin
FF = wahrscheinlich eine Assistentin/Sekretärin/Sachbearbeiterin die für die follow ups verantwortlich ist...
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Alt 26.05.2012, 19:14 # --
News Flash
 
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