Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?


Alt 05.02.2008, 07:37   # 61
Lotec
 
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das trifft auf September 2007 schon zu, allerdings darf T-Online "für die technischen Zwecke" die Daten zu IP sieben Tage speichern.
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Alt 05.02.2008, 07:54   # 62
luke1970
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Wo steht das denn genau?
Überall, wo ich das lese, steht, das die Telekom die IP nicht speichern darf.
Da steht nix von sieben Tagen. Oder hab ich da was übersehen?
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Alt 05.02.2008, 08:16   # 63
Lotec
 
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heise online - T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

wäre schön, wenn kein ISP was speichern dürfte, ist leider nicht so.
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Alt 05.02.2008, 08:53   # 64
luke1972
 
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Gilt das auch für Flatrate Nutzer?

Das Urteil sagt doch eindeutig:
Nach fast drei Jahren hat es Holger Voss geschafft: In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse des Münsteraners zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird.
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Alt 05.02.2008, 12:01   # 65
Doolay
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Tja da gab es wohl eine große Setlur Abmahnwelle...

auch bei mir wie bei den anderen: Allles richtig, bis auf die Ortsangabe..

die Ip-Adresse könnte stimmen, und das Datum natürlich Anfang September..der dritte um genau zu sein.
Nur was mich dabei stutzig macht..die uhrzeit..nacht um 3 Uhr, soll ich setlur angeblich angeboten haben.

Die Frage: Wie kann ich etwas anbieten, was ich nicht einmal besitze?

Naja werd ich wohl wie alle anderen auch, eine selbst modifizierte (und nicht vorgefertigte) UE einschicken, ohne zahlen natürlich.

Was ich niemals besessen habe, kann ich auch nicht angeboten haben
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Alt 05.02.2008, 12:15   # 66
Lotec
 
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ich bin ein Mensch und kann mich irren, aber ich glaube schon, dass die Provider alle IP's sieben Tage speicherten. Außer bei Voss selber.

Edit:

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht

derjenige, der denkt, dass das Internet ein ideales Platz für Meinungsfreiheit sei, sollte vorsichtig sein:

Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung" - Online lernen bei akademie.de
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Alt 05.02.2008, 16:41   # 67
sadojoka
 
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hallo erstmal,heute habe ich auch post bekommen von kornmeier und partner.datum vom scan:12.10.2007
datei:wir kommen im hight.definition.3.german.2007.xxx.dvdrip.xvid.sex matixs.rar
habe jetzt schon alles auf und ab gelesen hier ,aber ich bin mir noch nicht sicher wie ich vorgehen soll!?ein anwalt ist sicherlich zu teuer,einfach die forderung von525,00euro bis 15.02.2008 möchte ich auch nicht zahlen .wenn ich hier alles richtig gelesen habe muss ich eine ue zurück senden an die aw!? die abgeänderte habe ich ja gefunden,aber wie ist es dann mit zahlen muss ich?
oder kann ich dann warten ?könnt ihr mir einen online anwalt nennen.
vielen dank für euro antworten
gruß kai
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Alt 05.02.2008, 18:59   # 68
sadojoka
 
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ich habe jetzt mal so einen brief für die aw´s ich hoffe das hilft erstmal .vllt habt ihr ja noch mehr oder andere erfahrungen!!


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Erstaunen habe ich am Xx.Xx.Xxxx Ihr Schreiben erhalten und teile Ihnen hiermit mit, dass es sich um einen Irrtum Ihrerseits handeln muss.

Zum genannte Zeipunkt war ich nicht im Hause, was auch bezeugt werden kann, daher war mein Computer abgeschaltet.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie Sie an meine Daten und Anschrift gelangt sind, ich lehne aber aus o.g. Gründen Ihre Forderungen hiermit ab.

mit Freundlichen Grüßen
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Alt 05.02.2008, 19:00   # 69
IAmTheOne77
 
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Hallo Leute,
hab heute auch so nen tollen Brief bekommen von Korn & Co:

13.10.2007 datei:wir kommen im hight.definition.3.german.2007.xxx.dvdrip.xvid.sex matixs.rar

Wie gehts jetzt weiter?

Mod. UE abschicken und NICHT zahlen?
Beiglegte UE abschicken und zahlen?
Mod. UE abschicken und zahlen?
Nichts machen?

Hab halt keinen Bock , das wenn ich bezahlt habe, in 2 Wochen wieder Post von denen kommt wegen was anderem.

Hat sich da schojn mal einer schlau gemacht ob die sich danach nochmal gemeldet haben und nochwas wollten?

Nur noch ne kleine Frage: Sobald dies von mir (angeblich) runterladen (obwohl ich keine Freigaben hab) kann mans auch von denen runterladen, oder?

MFG
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Alt 05.02.2008, 19:16   # 70
Knurr
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haben heute auch ein schreiben bekommen, in dem erklärt wird, dass wir 525 euro zahlen müssen weil wir angeblich einen pornografischen titel freigegeben hätten. alles sehr merkwürdig, vor allem das scheinbar immer wellen von briefen kommen, in denen das gleiche steht....einmal ne setlur welle, dann ne porno welle und keiner hat die datei je besessen...
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Alt 05.02.2008, 19:35   # 71
Aries1986
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Hi!

Ist ja geil... Habe auch so einen Brief bekommen mit 525 Euro, auch für eine angeblichen SEX Film was ich nie getan habe!!

Was soll ich jetzt tun?! Habe schon viel gelesen und so wie es heißt soll man eine eigene modifizierte UE abschicken (mehr nicht?) und gar nicht die Erklärung im Schreiben benutzen da man sich so schuldig macht, richtig?
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Alt 05.02.2008, 20:00   # 72
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Aries1986 Beitrag anzeigen
...Habe schon viel gelesen und so wie es heißt soll man eine eigene modifizierte UE abschicken (mehr nicht?) und gar nicht die Erklärung im Schreiben benutzen da man sich so schuldig macht, richtig?...
Rrrrichtig.

Nimm die:

Muster einer angepassten Unterlassungserklärung
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Alt 05.02.2008, 23:03   # 73
dj001
 
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Aber eine korrekte Antwort wie man sich nun hier verhalten soll kann wohl keiner geben.

Meine Meinung: Alles was ich bisher gelesen habe hier im Tread watr im Jahre 2007.

Es durften im Jahr 2007 keine Daten für längere Zeit gespeichert werden, ebenfalls ist es auch nicht zulässig das im jahre 2007 Daten von einem Provider zu einer Rechsanwaltkanzelei oder ähnliches gegeben werden, denn wir haben im Jahre 2007 immer noch den Datenschutz gehabt an den sich jeder halten muss. Also wie bitte sollen den Adressdaten zu solchen Kuriosen Personen gelangen?
Es wiederspricht sich doch hierbei einiges.

Also gibt es denn hier keine juristische Person die sich hiermit nun auskennt?

Etwas zu Unterschreiben kann nicht gut sein auch wenn es abgeändert ist, die nächsten Briefe kommen den da sicher ins Haus mit weiteren oder anderen Forderungen....
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Alt 05.02.2008, 23:05   # 74
xest
 
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Beiträge: 52
Zitat:
Zitat von dj001 Beitrag anzeigen
Aber eine korrekte Antwort wie man sich nun hier verhalten soll kann wohl keiner geben.

Meine Meinung: Alles was ich bisher gelesen habe hier im Tread watr im Jahre 2007.

Es durften im Jahr 2007 keine Daten für längere Zeit gespeichert werden, ebenfalls ist es auch nicht zulässig das im jahre 2007 Daten von einem Provider zu einer Rechsanwaltkanzelei oder ähnliches gegeben werden, denn wir haben im Jahre 2007 immer noch den Datenschutz gehabt an den sich jeder halten muss. Also wie bitte sollen den Adressdaten zu solchen Kuriosen Personen gelangen?
Es wiederspricht sich doch hierbei einiges.

Also gibt es denn hier keine juristische Person die sich hiermit nun auskennt?

Etwas zu Unterschreiben kann nicht gut sein auch wenn es abgeändert ist, die nächsten Briefe kommen den da sicher ins Haus mit weiteren oder anderen Forderungen....


Hallo Leute,
hab heute auch so einen tollen Brief bekommen von Korn & Co:

17.08.2007 datei: wir kommen im hight.definition.3.german.2007.xxx.dvdrip.xvid.sex matixs.rar
Die Forderung von denen 525,00euro bis 15.02.2008
Mein Freund arbeitet bei der Kripo Duisburg und hat sich da mal schlau gemacht bei den Ermittlungsbehörden die auf Richterliche Anordnung eine Hausdurchsuchung durchführen. .
1: Auf keinen Fall irgend etwas wie eine unterlassungserklärung unterschreiben ( ist Tödlich )
2: Nicht, wirklich nicht auf das Schreiben antworten, sonst wissen die das Du das beikommen hast und Dir sorgen machst.
3: Zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten, was ich auch morgen sofort tue da ich unschuldig bin und mich nicht erpressen lasse ! um so mehr das tun desto besser ist es.
Übrigens, um den Namen und Anschrift zur IP zu bekommen, gehört es einer Richterliche
Verfügung, erst dann nennt der Provider Ros und Reiter.
Also jeden Brief ignorieren.

So ich hoffe ich konnte weiter helfen
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Alt 05.02.2008, 23:29   # 75
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von xest Beitrag anzeigen
Übrigens, um den Namen und Anschrift zur IP zu bekommen, gehört es einer Richterliche
Verfügung, erst dann nennt der Provider Ros und Reiter.
Also jeden Brief ignorieren.

So ich hoffe ich konnte weiter helfen
Nein, das konntest Du leider nicht...aber netter Versuch.

Bitte lesen:

Abmahn-FAQ

danach solltest Du eine angepasste UE per Einschreiben mit Rückschein an die Abmahnkanzlei versenden, da diese kein Schuldanerkenntnis beinhaltet und das Risiko einer EV (Einstweilige Verfügung) ausschließt und zudem den Streitwert erheblich reduziert.

Danach können die Abmahner lediglich noch versuchen, die (reellen) Anwaltskosten (über die Störerhaftung des Anschlussinhabers) einzuklagen.

Den Schadensersatz müssen sie in den Wind schreiben, da sie ja nicht beweisen können, wer tatsächlich die Mouse bedient hat.

Zur erforderlichen richterlichen Verfügung solltest Du überlegen, wie sonst eine Adressenzuordnung zur IP erfolgt sein soll.
Hast Du Nachweise für andere Verschwörungstheorien?


Teile uns doch auch gelegentlich mit, was aus Deiner Anzeige geworden ist.

3 28
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Alt 05.02.2008, 23:38   # 76
dj001
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 5
Jetzt ist man wieder gleich weit, zwei verschieden Aussagen.
*******************
1.5.3 Muss ich mit weiteren strafrechtlichen Schritten rechnen?

Bevor Sie Post von der abmahnende in Anwaltskanzlei bekommen haben, ist in der Regel ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden. Das heißt, dass die Polizei hier (oftmals im Hintergrund) gegen sie ermittelt hat. Die Details zum Strafverfahren entnehmen Sie bitte Kapitel drei dieser FAQ.
*******************
Mhmm.... Dann bekommt man ja eigentlich Post von der Staatsanwaltschaft und nicht von einer Anwaltskanzelei???

Also irgendwie ist dies alles recht verwirrend......
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Alt 05.02.2008, 23:43   # 77
dj001
 
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Das habe ich in einem anderen Board gefunden... Die Frage ist nur: Ist es richtig so dann vor zu gehen???
1. Ruhe bewahren !
Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen, die geforderten Summen recht stattlich sind, der Schock sich längst im ganzen Körper ausgebreitet hat und Panik sich breit macht es gilt Ruhe zu bewahren. Egal was man euch vorwirft oder von euch verlangt, nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein, die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln. Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber.


2. Nichts überstürzen !
Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten und viele Abgemahnte wissen nur zu gut, wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit die Sache aus der Welt zu räumen - aber wer übereilt handelt, macht Fehler. Lasst euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an. Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt, lasst euch davon nicht unter Druck setzen.


3. Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei !
Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, haben viele Abgemahnte Angst, dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Polizei geben könnte. Dies ist falsch ! Da ihr die Abmahnung bekommen habt, ist das strafrechtliche Verfahren in dieser Sache längst eingestellt. Erst dadurch können die Anwaltsbüros Akteneinsicht verlangen und eure Adresse herausfinden. Solange das strafrechtliche Verfahren noch lief, kamen die Anwälte nicht an eure Adresse und konnten euch nicht anschreiben. Heißt also, sobald ihr die Abmahnung in den Händen haltet, könnt ihr euch hundertprozentig sicher sein, dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung, keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird. Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben, da ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten. Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben, dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden. Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen. Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten.


4. Sammelt Wissen !
Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus. Da euch die Thematik aber unmittelbar betrifft, solltet ihr zumindest ein wenig nachlesen. Besucht Foren,Internetseiten usw.- einfach Googeln. Da ihr mit dem Problem nicht alleine seid, lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden, wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und wie man am besten vorgeht. Und dieses Wissens wurde schon in einer sehr schönen Linkliste (Klick mich) vom Alten Hassen zusammengetragen und steht euch als Hilfe zur Verfügung. Ihr müsst nicht den ganzen Thread lesen, aber die Linkliste solltet ihr euch schon ansehen. Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln.


5. Holt Hilfe !
Wenn ihr euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid, holt euch Hilfe. Diskutiert im Freundeskreis darüber, vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt. Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden. Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt, holt euch fachliche Hilfe. Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und dem Urheberrecht auskennen. Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt immer der teurste sein. In jedem Falle müsst ihr nämlich den Juristen bezahlen und der fordert nicht wenig. Zudem kann es sein, dass dieser euch dazu rät, die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen. Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt. In jedem Falle zahlt ihr aber (wenn nicht für die Mahnung, dann für euren Anwalt). Wenn es euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe. Wer es nicht so dicke hat, sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4), denn letztlich braucht man das Wissen.


6. Nicht bezahlen !
Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief. Diese ist allerdings lediglich ein Angebot (wird so auch im Brief gesagt). Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen. Das solltet ihr tun. Es sei denn, ihr habt so viel Geld, dass ihr es verschenken wollt. Hinter diesem Angebot steht kein Zwang. Niemand zwingt euch, die Summe zu bezahlen. Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte, nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen. Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen, noch seid ihr mit denen einen Vertrag eingegangen, woraus sich die Forderung ergeben würde. Überweist also keinen Pfennig ! Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden. Es reicht aus, wenn ihr die Summe nicht überweist. Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon, dass ihr nicht gezahlt habt. Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen Gericht festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen.


7. Kein Schuldeingeständnis !
Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch eine Unterlassungserklärung bei. Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken. Tut dies nicht ! Sobald ihr den Wisch unterschreibt, gesteht ihr vollumfänglich eure Schuld ein. Ihr habt euch aber nichts vorzuwerfen, solange eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Also braucht ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen. Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt. Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt. Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall, dass man euch erneut (eindeutig) nachweist, die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben, die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein, dass ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft. Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift. Unterschreibt also nichts !
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind, man könne die Unterlassungserklärung abändern und dann unterschrieben zurückschicken. Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante, da man so den Streitwert senken und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann. Dennoch rate ich persönlich davon ab, denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat, der muss auch absolut nichts unterschreiben.


8. Nicht reagieren !
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.


9. Gegenschlag planen ?
Es kann durchaus auch sinnvoll sein, den Spieß einfach umzudrehen, da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden. Man schickt euch eine ungerechtfertigte Geldforderung und das sogar gewerbsmäßig, da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen gutes Geld verdienen. Man könnte überlegen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld). Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein, da man von euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht. Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance, dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte endlich mal beendet werden.
Wenn Ihr nicht reagieren wollt, siehe Regel 8 - einfach nichts tun.


10. Und das Wichtigste - Leben genießen !
Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben !
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Alt 05.02.2008, 23:49   # 78
Lotec
 
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Zitat:
wenn du Post von der Kanzlei hast, dann ist das strafrechtliche Verfahren bereits abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaften erteilen nicht immer darüber Auskunft. Wie man vorgehen kann, ist dir überlassen (wir möchten ja keine Rechtsberatung erteilen), aber der FAQ ist nach Erfahrung sehr vieler Abgemahnter und mit Unterstützung guter spezialisierter Anwälte verfasst worden. Ich wünsch dir Glück mit der Sache.
falsch, falsch falsch! sorry, mein Fehler, hab nur einen flüchtigen Blick geworfen... ich geb dir ein besseres FAQ:

Rasch-vs-DJs - Filesharing-FAQ

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Alt 06.02.2008, 01:03   # 79
renee
Gastposter
 
hallo!
sollen wir uns denn jetzt so verhalten wie dj001 geschrieben hat?
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Alt 06.02.2008, 01:17   # 80
Lotec
 
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wie ihr euch verhalten sollt, entscheidet ihr natürlich selber. Überhaupt nicht reagieren machen zwar manche, aber das kann mit einer teueren einstweiligen Verfügung enden. Die zwei FAQs unten sind von netten Herren Anwälten wie Solmecke und Dr. Wachs verfasst und/oder geprüft worden. Am Besten aber fahrt ihr, indem ihr einen dieser oder anderer fähiger Anwälte engagiert.

Rasch-vs-DJs - Filesharing-FAQ

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Alt 12.02.2012, 11:38 # --
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