| | # 63 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| heise online - T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage wäre schön, wenn kein ISP was speichern dürfte, ist leider nicht so. |
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| | # 66 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| ich bin ein Mensch und kann mich irren, aber ich glaube schon, dass die Provider alle IP's sieben Tage speicherten. Außer bei Voss selber. Edit: Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht derjenige, der denkt, dass das Internet ein ideales Platz für Meinungsfreiheit sei, sollte vorsichtig sein: Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung" - Online lernen bei akademie.de |
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| | # 72 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Nimm die: Muster einer angepassten Unterlassungserklärung | |
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| | # 75 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Bitte lesen: Abmahn-FAQ danach solltest Du eine angepasste UE per Einschreiben mit Rückschein an die Abmahnkanzlei versenden, da diese kein Schuldanerkenntnis beinhaltet und das Risiko einer EV (Einstweilige Verfügung) ausschließt und zudem den Streitwert erheblich reduziert. Danach können die Abmahner lediglich noch versuchen, die (reellen) Anwaltskosten (über die Störerhaftung des Anschlussinhabers) einzuklagen. Den Schadensersatz müssen sie in den Wind schreiben, da sie ja nicht beweisen können, wer tatsächlich die Mouse bedient hat. Zur erforderlichen richterlichen Verfügung solltest Du überlegen, wie sonst eine Adressenzuordnung zur IP erfolgt sein soll. Hast Du Nachweise für andere Verschwörungstheorien? ![]() Teile uns doch auch gelegentlich mit, was aus Deiner Anzeige geworden ist. | |
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| | # 76 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 5
| Jetzt ist man wieder gleich weit, zwei verschieden Aussagen. ******************* 1.5.3 Muss ich mit weiteren strafrechtlichen Schritten rechnen? Bevor Sie Post von der abmahnende in Anwaltskanzlei bekommen haben, ist in der Regel ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden. Das heißt, dass die Polizei hier (oftmals im Hintergrund) gegen sie ermittelt hat. Die Details zum Strafverfahren entnehmen Sie bitte Kapitel drei dieser FAQ. ******************* Mhmm.... Dann bekommt man ja eigentlich Post von der Staatsanwaltschaft und nicht von einer Anwaltskanzelei??? Also irgendwie ist dies alles recht verwirrend...... |
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| | # 77 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 5
| Das habe ich in einem anderen Board gefunden... Die Frage ist nur: Ist es richtig so dann vor zu gehen??? 1. Ruhe bewahren ! Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen, die geforderten Summen recht stattlich sind, der Schock sich längst im ganzen Körper ausgebreitet hat und Panik sich breit macht es gilt Ruhe zu bewahren. Egal was man euch vorwirft oder von euch verlangt, nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein, die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln. Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber. 2. Nichts überstürzen ! Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten und viele Abgemahnte wissen nur zu gut, wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit die Sache aus der Welt zu räumen - aber wer übereilt handelt, macht Fehler. Lasst euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an. Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt, lasst euch davon nicht unter Druck setzen. 3. Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei ! Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, haben viele Abgemahnte Angst, dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Polizei geben könnte. Dies ist falsch ! Da ihr die Abmahnung bekommen habt, ist das strafrechtliche Verfahren in dieser Sache längst eingestellt. Erst dadurch können die Anwaltsbüros Akteneinsicht verlangen und eure Adresse herausfinden. Solange das strafrechtliche Verfahren noch lief, kamen die Anwälte nicht an eure Adresse und konnten euch nicht anschreiben. Heißt also, sobald ihr die Abmahnung in den Händen haltet, könnt ihr euch hundertprozentig sicher sein, dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung, keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird. Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben, da ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten. Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben, dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden. Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen. Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten. 4. Sammelt Wissen ! Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus. Da euch die Thematik aber unmittelbar betrifft, solltet ihr zumindest ein wenig nachlesen. Besucht Foren,Internetseiten usw.- einfach Googeln. Da ihr mit dem Problem nicht alleine seid, lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden, wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und wie man am besten vorgeht. Und dieses Wissens wurde schon in einer sehr schönen Linkliste (Klick mich) vom Alten Hassen zusammengetragen und steht euch als Hilfe zur Verfügung. Ihr müsst nicht den ganzen Thread lesen, aber die Linkliste solltet ihr euch schon ansehen. Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln. 5. Holt Hilfe ! Wenn ihr euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid, holt euch Hilfe. Diskutiert im Freundeskreis darüber, vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt. Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden. Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt, holt euch fachliche Hilfe. Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und dem Urheberrecht auskennen. Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt immer der teurste sein. In jedem Falle müsst ihr nämlich den Juristen bezahlen und der fordert nicht wenig. Zudem kann es sein, dass dieser euch dazu rät, die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen. Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt. In jedem Falle zahlt ihr aber (wenn nicht für die Mahnung, dann für euren Anwalt). Wenn es euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe. Wer es nicht so dicke hat, sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4), denn letztlich braucht man das Wissen. 6. Nicht bezahlen ! Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief. Diese ist allerdings lediglich ein Angebot (wird so auch im Brief gesagt). Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen. Das solltet ihr tun. Es sei denn, ihr habt so viel Geld, dass ihr es verschenken wollt. Hinter diesem Angebot steht kein Zwang. Niemand zwingt euch, die Summe zu bezahlen. Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte, nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen. Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen, noch seid ihr mit denen einen Vertrag eingegangen, woraus sich die Forderung ergeben würde. Überweist also keinen Pfennig ! Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden. Es reicht aus, wenn ihr die Summe nicht überweist. Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon, dass ihr nicht gezahlt habt. Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen Gericht festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen. 7. Kein Schuldeingeständnis ! Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch eine Unterlassungserklärung bei. Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken. Tut dies nicht ! Sobald ihr den Wisch unterschreibt, gesteht ihr vollumfänglich eure Schuld ein. Ihr habt euch aber nichts vorzuwerfen, solange eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Also braucht ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen. Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt. Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt. Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall, dass man euch erneut (eindeutig) nachweist, die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben, die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein, dass ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft. Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift. Unterschreibt also nichts ! Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind, man könne die Unterlassungserklärung abändern und dann unterschrieben zurückschicken. Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante, da man so den Streitwert senken und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann. Dennoch rate ich persönlich davon ab, denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat, der muss auch absolut nichts unterschreiben. 8. Nicht reagieren ! Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett. Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser. 9. Gegenschlag planen ? Es kann durchaus auch sinnvoll sein, den Spieß einfach umzudrehen, da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden. Man schickt euch eine ungerechtfertigte Geldforderung und das sogar gewerbsmäßig, da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen gutes Geld verdienen. Man könnte überlegen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld). Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein, da man von euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht. Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance, dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte endlich mal beendet werden. Wenn Ihr nicht reagieren wollt, siehe Regel 8 - einfach nichts tun. 10. Und das Wichtigste - Leben genießen ! Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben ! |
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| | # 78 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
Rasch-vs-DJs - Filesharing-FAQ Häufigst gestellten Fragen und Antworten | |
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| | # 80 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| wie ihr euch verhalten sollt, entscheidet ihr natürlich selber. Überhaupt nicht reagieren machen zwar manche, aber das kann mit einer teueren einstweiligen Verfügung enden. Die zwei FAQs unten sind von netten Herren Anwälten wie Solmecke und Dr. Wachs verfasst und/oder geprüft worden. Am Besten aber fahrt ihr, indem ihr einen dieser oder anderer fähiger Anwälte engagiert. Rasch-vs-DJs - Filesharing-FAQ Häufigst gestellten Fragen und Antworten |
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